{"id":11602,"date":"2014-09-19T23:35:00","date_gmt":"2014-09-19T21:35:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/erfahrungen-mit-der-sicherheitsverwahrung\/"},"modified":"2014-09-19T12:00:00","modified_gmt":"2014-09-19T10:00:00","slug":"erfahrungen-mit-der-sicherheitsverwahrung","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/205\/publikation\/erfahrungen-mit-der-sicherheitsverwahrung\/","title":{"rendered":"Erfahrungen mit der Sicherheitsverwahrung"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 205 (Heft 1\/2014), S. 17-28<\/p>\n<p><i>(Red.) F\u00fcr den Schwerpunkt hat die Redaktion der <b>vor<\/b>g\u00e4nge Personen befragt, die (mit unterschiedlichem Hintergrund) unmittelbare Erfahrungen mit der Sicherungsverwahrung (SV) haben: den Bew\u00e4hrungshelfer Peter Asprion aus Freiburg\/Breisgau, einen derzeit in der JVA Tegel in Berlin Sicherungsverwahrten, der unter dem Synonym &#132;B\u00e4r&#147; genannt werden m\u00f6chte und die derzeitige Leiterin der JVA Rosdorf (Niedersachsen), Regina-Christina Weichert-Pleuger. Die drei werden zu ihrer grunds\u00e4tzlichen Haltung zur Sicherungsverwahrung sowie dazu befragt, wie die Gerichtsurteile zur Sicherungsverwahrung den Alltag in den SV-Einrichtungen tats\u00e4chlich ver\u00e4ndert haben bzw. ver\u00e4ndern (k\u00f6nnen).<\/i><\/p>\n<p><i>Wie stehen Sie grunds\u00e4tzlich zur Idee der Sicherungsverwahrung?<\/i><\/p>\n<p><b>Asprion<\/b> Die Sicherungsverwahrung ist ein inzwischen verbrauchtes Instrument, dessen Notwendigkeit durch die Kriminalit\u00e4tsentwicklung nicht begr\u00fcndbar ist. Mitte der 1990er Jahre des letzten Jahrhunderts war die Zahl der Verwahrten soweit gesunken, dass \u00fcber die Abschaffung der Sicherungsverwahrung in Fachkreisen diskutiert wurde. Ausgel\u00f6st durch wenige, spektakul\u00e4re F\u00e4lle und deren populistische Verwertung durch den damaligen Bundeskanzler Gerhard Schr\u00f6der (&#132;Einsperren f\u00fcr immer&#147;) kam es zu einer durch Fakten nicht begr\u00fcndbaren Renaissance der Sicherungsverwahrung. Als in Konsequenz der Urteile des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte im Laufe des Jahres 2010 ca. 80 Verwahrte aus der Verwahrung entlassen werden mussten, sch\u00fcrte dies &#150; unterst\u00fctzt durch bis dato ungekannte polizeiliche Ma\u00dfnahmen, wie die Dauerobservation durch mehrere Beamte rund um die Uhr &#150; die \u00c4ngste in der Bev\u00f6lkerung und d\u00e4monisierte die Entlassenen. Seither ist es einem entlassenen Sicherungsverwahrten kaum mehr m\u00f6glich, dieser D\u00e4monisierung zu entkommen. Die Sicherungsverwahrung geh\u00f6rt abgeschafft; zeitliche Strafen bis 15 Jahre und die lebenslange Freiheitsstrafe sind ausreichende Ma\u00dfnahmen, die gem\u00e4\u00df unserem Strafgesetzbuch f\u00fcr schwere Delikte zur Verf\u00fcgung stehen.<\/p>\n<p><b>Weichert-Pleuger<\/b> Die Sicherungsverwahrung dient dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren schweren Straftaten und verfolgt damit ein Ziel, das grunds\u00e4tzlich zu unterst\u00fctzen ist. Die besondere Problematik der Sicherungsverwahrung besteht darin, dass Sicherungsverwahrten die Freiheit entzogen wird, obwohl sie die richterlich verh\u00e4ngte Strafe wegen einer tats\u00e4chlich begangenen Straftat schon verb\u00fc\u00dft haben, aber trotzdem die Bef\u00fcrchtung besteht, dass der Betroffene weiterhin gef\u00e4hrlich ist. De facto handelt es sich daher um eine prophylaktische Inhaftierung, mit der Ungewissheit, ob die zugrunde liegende Prognose weiterer Straftaten \u00fcberhaupt zutrifft. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 4.\u00a0 Mai 2011(1) hat deutlich gemacht, dass wegen dieser Kollision der Interessen der Allgemeinheit und der Interessen des Einzelnen insbesondere auch der Vollzug der Sicherungsverwahrung neu zu gestalten ist und immer darauf ausgerichtet sein muss, dem Sicherungsverwahrten eine Entlassungsperspektive zu schaffen. Mit dieser deutlichen Schwerpunktsetzung entspricht der Grundgedanke der Sicherungsverwahrung den Erfordernissen der Praxis, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Bereitschaft, sich einer erforderlichen Therapie zu unterziehen w\u00e4hrend der mit einem festen Entlassungszeitpunkt berechneten Strafhaft nicht immer selbstverst\u00e4ndlich ist.<\/p>\n<p><b>&#132;B\u00e4r&#147; <\/b>Die Sicherungsverwahrung ist ein Relikt einer Unrechtsjustiz, welche in der Zeit des Nationalsozialismus noch versch\u00e4rft wurde. (&#8230;) Das Relikt wurde, zusammen mit vielen damaligen NS-Juristen, in die junge &#132;BRD&#147; gerettet. Die Grundz\u00fcge des gesamten SV-Rechtes stammen vom NS-Oberstaatsanwalt Roland Freisler, dem Pr\u00e4sidenten des Volksgerichtshofes. Die SV ist eine unmoralische und menschenrechtswidrige Doppelbestrafung. Und durch die von uns SVlern hinzunehmende, unrechtm\u00e4\u00dfige, unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Unterbringung in der JVA f\u00fcgt die SV den betroffenen Menschen &#150; mit dem Status eines gefangenen B\u00fcrgers ohne Strafe &#150; nicht nur physische, sondern und haupts\u00e4chlich psychische Sch\u00e4den zu, die nach Art. 104 Grundgesetz eigentlich zu vermeiden sind. (2) (&#133;) Die menschenrechtlich erkl\u00e4rte Unschuldsvermutung wird au\u00dfer Kraft gesetzt und der Verwahrte wird (teilweise unter extremen Bedingungen) dazu verurteilt, Beweise zu erbringen, dass er zuk\u00fcnftig keine weiteren Straftaten mehr begehen wird &#150; gegen\u00fcber einem Gremium aus Staatsanwaltschaft, Gericht, JVA und anderen Beteiligten, z.B. Gutachter. Ein effektiver Rechtsschutz besteht nicht, unter anderem auch deshalb, weil eine Strafvollstreckungskammer (StVK) kein ordentliches Gericht ist, im Sinne eines eigentlich zust\u00e4ndigen Sondergerichtes, wie es die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention (EMRK) fordert. (&#133;) Das Land Berlin hat mit dem Bau des teuren &#132;Knastes im Knast&#147; 60 Pl\u00e4tze geschaffen (wobei dies bereits l\u00e4ngst h\u00e4tte geschehen m\u00fcssen), damit &#132;Menschen ohne Strafe&#147; (Sicherungsverwahrte, die Red.) l\u00e4nger festgehalten werden k\u00f6nnen. Dieses Geb\u00e4ude h\u00e4tte au\u00dferhalb des Gef\u00e4ngnisses gebaut werden m\u00fcssen, mit Anbindung an die Infrastruktur der Stadt.<\/p>\n<p><i>Wie bewerten Sie, dass die breite Spanne der Anlasstaten der prim\u00e4ren Sicherungsverwahrung beibehalten wurde und wird?<\/i><\/p>\n<p><b>Asprion<\/b> Wenn die Sicherungsverwahrung abgeschafft ist, stellt sich diese Frage nicht mehr; bis dahin sollte das immer wieder behauptete Prinzip der Anwendung nur f\u00fcr gef\u00e4hrlichste Straftaten durch eine Begrenzung auf solche seinen Niederschlag finden.<\/p>\n<p><b>Weichert-Pleuger<\/b> Bei den Anlasstaten handelt es sich um Straftaten, die erheblich in die k\u00f6rperliche (und psychische) Unversehrtheit der Opfer eingreifen, daher ist der Katalog der Anlasstaten durchaus nachvollziehbar. Die Spanne ist ja auch insofern verkleinert worden, als z. B. ein Verm\u00f6gensdelikt wie Betrug gerade nicht mehr als Anlassdelikt ausreichend ist. Im \u00dcbrigen ist die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht zuletzt auch daran gekn\u00fcpft, dass bereits einschl\u00e4gige Vorverurteilungen mit einer bestimmten Strafl\u00e4nge vorliegen. Zeit, die in dem Fall nicht genutzt wurde, um an den Ursachen der Straftaten zu arbeiten.<\/p>\n<p><b>&#132;B\u00e4r&#147;<\/b> Bei der SV handelt es sich meines Erachtens um reine &#132;Strafhaft&#147;, die nach der EMRK menschenrechtswidrig ist, zumal nicht nur die unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Unterbringung jedem einzelnen Betroffenen &#132;Sonderopfer&#147; abverlangt. Die SVler, die ich kenne, sind sich ihrer Taten bewusst und w\u00fcrden auch ihre Opfer nicht verunglimpfen, geschweige denn die Taten bagatellisieren wollen. Jedem SVler wird jeden Tag neu bewusst, was f\u00fcr schreckliche Fehler er gemacht hat. Die Kriminalit\u00e4t der Menschen ohne Strafe zur &#132;Geisteskrankheit&#147; umzuschreiben, um Menschen weiter wegsperren zu k\u00f6nnen, scheint dabei das Ziel eines Justiz- und Polizeistaates zu sein. Dieses &#132;vorbeugende Aussortieren&#147; gleicht der Quadratur des Kreises und hat lediglich zum Ziel, einer, h\u00e4ufig von Medien aufgeheizten, \u00d6ffentlichkeit Sicherheit vorzugaukeln. Die Statistik von tats\u00e4chlichen R\u00fcckfallt\u00e4tern bei den SVlern, analog zu den Strafgefangenen, spricht aber f\u00fcr sich.<\/p>\n<p><i>Wie bewerten Sie die (Beibehaltung der) Gef\u00e4hrlichkeitsprognose als Anordnungsvoraussetzung?<\/i><\/p>\n<p><b>Asprion <\/b>Ich kann mich da nur Mark Twain anschlie\u00dfen: &#132;Prognosen sind schwierig, vor allem, wenn es um die Zukunft geht&#147;. Selbst anerkannte forensische Gutachter, wie der M\u00fcnchner Professor Dr. Nedopil gehen von einer hohen Fehlerquote bei Gef\u00e4hrlichkeitsprognosen aus. Die Rede ist da von 80 Prozent oder mehr falsch als gef\u00e4hrlich eingestuften T\u00e4tern. R\u00fcckfalluntersuchungen von als gef\u00e4hrlich eingestuften T\u00e4tern, die nicht in Verwahrung gekommen sind, best\u00e4tigen dies. Insbesondere ist hier die Arbeit von Michael Alex zu nennen. Auch von den 80 in 2010\/2011 entlassenen Verwahrten sind kaum R\u00fcckf\u00e4lle bekannt geworden. Vor diesem Hintergrund halte ich Prognosen als Entscheidungsgrundlage f\u00fcr derart schwerwiegende Eingriffe in Freiheitsrechte als eine zu schwache Begr\u00fcndung. Wir sollten dabei bleiben, Taten zu verurteilen und nicht zuk\u00fcnftige m\u00f6gliche Delikte.<\/p>\n<p><b>Weichert-Pleuger<\/b>\u00a0 Da das Ziel der Sicherungsverwahrung der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren schweren Straftaten ist, liegt es in der Natur der Sache, dass die fortbestehende Gef\u00e4hrlichkeit durch eine Prognose ermittelt wird.<\/p>\n<p><b>&#132;B\u00e4r&#147;<\/b> Die moderne Wissenschaft bezeichnet die Gef\u00e4hrlichkeitsprognose als &#132;Kaffeesatzleserei&#147;. Meiner Ansicht nach sollten 65 bis 70 Prozent der &#132;Menschen ohne Strafe&#147; sofort in die Freiheit entlassen werden, weil die gestellten Gutachten nicht von wirklich unabh\u00e4ngigen Gutachtern verfasst werden.<\/p>\n<p><i>Wie bewerten Sie die Beibehaltung der nachtr\u00e4glichen Sicherungsverwahrung f\u00fcr sogenannte Altf\u00e4lle, f\u00fcr nach Jugendstrafrecht Verurteilte und zur Tatzeit Heranwachsende? Wie bewerten Sie die Verkn\u00fcpfung zwischen dem Urteil, in dem die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet wurde, und einer sp\u00e4teren Freiheitsentziehung in Form der Sicherungsverwahrung?<\/i><\/p>\n<p><b>Asprion<\/b> Im Jugendstrafrecht hatte meines Erachtens die Sicherungsverwahrung nie einen Platz; der Alliierte Kontrollrat hat sie deshalb nach dem Krieg aus dem StGB gestrichen. Die allgemeine, nachtr\u00e4gliche Sicherungsverwahrung verst\u00f6\u00dft gegen die Menschenrechtskonvention. Die Hilfskonstruktion der &#132;psychischen St\u00f6rung&#147; hinkt &#150; kranke Menschen geh\u00f6ren nicht verwahrt, sondern im Krankenhaus behandelt.<\/p>\n<p><b>Weichert-Pleuger <\/b>Keine Antwort.<\/p>\n<p><b>&#132;B\u00e4r&#147;<\/b> Hier scheint es darum zu gehen, &#132;die Bude voll zu kriegen&#147;. Eine im Urteil angeordnete SV setzt voraus, dass der Strafvollzug oder die Psychiatrie keinerlei resozialisierende oder heilende Wirkung auf den festgehaltenen &#132;Menschen ohne Strafe&#147; hat. Verbunden mit einer am &#132;Strafende&#147; folgenden Anh\u00f6rung durch die Strafvollstreckungskammer und einem Beschluss zur weiteren Unterbringung in der SV weist dies meines Erachtens eine Art von &#132;Vernichtungswillen&#147; auf. Heranwachsende und \/ oder Jugendliche in die SV zu stecken ist noch weitaus menschenverachtender als der Fu\u00dftritt der Justiz gegen die Menschenw\u00fcrde von Erwachsenen.<\/p>\n<p><i>Wie bewerten Sie das sogenannte Therapieunterbringungsgesetz (ThUG), dass \u00fcber vorbehaltliche Sicherungsverwahrung entscheidet?<\/i><\/p>\n<p><b>Asprion<\/b> Es sind trickreiche Versuche der Politik, das Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte zu umgehen. Dass das ThUG bislang vorwiegend bis ausschlie\u00dflich in Bayern Anwendung findet, spricht f\u00fcr eine politische Anwendung, wenn man davon ausgeht, dass bayerische Straft\u00e4ter sich nicht wesentlich von denen aus anderen Regionen Deutschlands unterscheiden. Was die von der gro\u00dfen Koalition beabsichtigte Einf\u00fchrung einer nachtr\u00e4glichen Therapieunterbringung angeht, habe ich mich mit einigen Kriminologen in einem offenen Brief an den Bundesminister der Justiz gewandt und dringend abgeraten, dies zu tun. Der Brief wurde inzwischen von vielen weiteren Unterst\u00fctzern mit unterzeichnet. (siehe S. 39 ff. in dieser Ausgabe)<\/p>\n<p><b>Weichert-Pleuger<\/b> Keine Antwort.<\/p>\n<p><b>&#132;B\u00e4r&#147;<\/b> Das neue Therapieunterbringungsgesetz ist der Versuch, geistig gesunde Menschen in &#132;Haft&#147; zu behalten, die laut geltendem Gesetz sowie nach den Beschl\u00fcssen des Bundesverfassungsgerichts und des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes zu entlassen und zu entsch\u00e4digen w\u00e4ren. Das Gesetz wird ganz bestimmt f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt. Die &#132;Thesen&#147; der Justiz zur angeblichen Gef\u00e4hrlichkeit der zu entlassenen &#132;Menschen ohne Strafe&#147; werden einerseits durch die Inkompetenz von befangenen Gutachtern, andererseits durch die &#132;Unrechtsjustiz&#147; der Strafvollstreckungskammern fundiert. Weshalb gibt es eigentlich eine Strafvollstreckungskammer, wenn doch keine Haft mehr vorliegt und keine Strafe mehr vollzogen werden muss? Offenbar wirkt hier die Forderung des Ex-Bundeskanzlers Schr\u00f6der: &#132;Wegsperren f\u00fcr immer.&#147; immer noch nach.<\/p>\n<p><i>Was sind f\u00fcr Sie die derzeit augenscheinlichsten Konsequenzen der Reform?<\/i><\/p>\n<p><b>Asprion<\/b> Unn\u00f6tige Investitionen in Geb\u00e4ude und b\u00fcrokratische Versuche, &#132;Therapie&#147;, &#132;Freiheitsorientierung&#147; und andere Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Die Ironie dabei ist, dass die Leits\u00e4tze des Bundesverfassungsgerichts nichts als die Wiederholung wesentlicher Grunds\u00e4tze des Strafvollzugsgesetzes von 1977 sind, die l\u00e4ngst h\u00e4tten umgesetzt sein k\u00f6nnen. Daf\u00fcr, dass inhaltlich wenig in Angriff genommen wird, spricht der k\u00fcrzlich ergangene Beschluss einer Strafvollstreckungskammer, die einen Verwahrten aus der JVA Werl entlassen wollte, weil bei ihm nicht die erforderlichen therapeutischen Ma\u00dfnahmen durchgef\u00fchrt wurden. Die Gelder w\u00fcrden sinnvoller f\u00fcr Unterst\u00fctzungsma\u00dfnahmen f\u00fcr Opfer von Straftaten verwendet. Deren Unterst\u00fctzung betreibt die Politik im Wesentlichen vor allem auf der symbolischen, rhetorischen Ebene.<\/p>\n<p><b>Weichert-Pleuger<\/b> F\u00fcr den Vollzug der Sicherungsverwahrung sind dies das Abstandsgebot, das durch die freiz\u00fcgigeren Rahmenbedingungen der Unterbringung deutlich wird und die Umsetzung des geforderten freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzuges.<\/p>\n<p><b>&#132;B\u00e4r&#147;<\/b><\/p>\n<ul>\n<li>\u00a0ein Fernseher mit gr\u00f6\u00dferer Diagonale<\/li>\n<li>\u00a0Ledersofa im vermeintlichen Gruppenraum<\/li>\n<li>\u00a0Verh\u00f6hnung durch die Umbenennung der Zellen in Zimmer<\/li>\n<li>mehr Einkaufsm\u00f6glichkeiten, erh\u00f6hter Arbeitslohn sowie h\u00f6heres Taschengeld<\/li>\n<li>\u00a0Selbstversorgung nebst Zulagen f\u00fcr Sonderkost<\/li>\n<li>\u00a0pl\u00f6tzliche Resozialisierungsbem\u00fchungen bei vollkommen perspektivlosen, desinformierten und desillusionierten Gefangenen<\/li>\n<li>\u00a0besch\u00e4ftigungstherapeutische Werkst\u00e4tten: Korbflechterei und Fahrradwerkstatt (wobei letztere tats\u00e4chlich Anforderungen an die Insassen stellt, die dortige Arbeit gleicht der einer Werkstatt drau\u00dfen)<\/li>\n<li>t\u00e4gliche Aufschlusszeiten<\/li>\n<li>\u00a0eine &#132;Leerzelle&#147; als Ausgleich f\u00fcr die fehlenden, vom Gesetzgeber festgelegten Quadratmeter &#132;Wohnfl\u00e4che&#147;<\/li>\n<li>\u00a0eine Staatsanw\u00e4ltin (die lediglich in Paragraphen denkt) als Vollzugsleiterin<\/li>\n<li>eine h\u00f6here Dichte der Gruppenleiter\/innen und Psychologen\/innen bei den derzeit in dieser JVA untergebrachten SVlern <\/li>\n<\/ul>\n<p>Eine wirkliche F\u00f6rderung zur Erreichung der Entlassung wird sicher nicht so gew\u00e4hrleistet, wie es das Gesetz verlangt und wie es vom h\u00f6chsten Gericht der BRD beschlossen worden ist. Undenkbar, dass Entscheidungen mit den SVlern getroffen werden; schlie\u00dflich geht alles \u00fcber deren, also unsere, K\u00f6pfe hinweg. Hier wird Vereinbarungsf\u00e4higkeit erwartet und verlangt, jedoch nicht erwidert.<\/p>\n<p><i>Wie ist Ihr Eindruck vom neuen \u00bbfreiheitsorientierten und therapiegerichteten Gesamtkonzept\u00ab?<\/i><\/p>\n<p><b>Asprion<\/b> Ich halte dies f\u00fcr nicht umsetzbar. Zum einen sind es nach wie vor Gef\u00e4ngnisse, die dies tun sollen. Und ein freiheitsorientiertes Gef\u00e4ngnis ist in sich ein Widerspruch. Das hat bereits die Nicht-Umsetzung des Strafvollzugsgesetzes von 1977 gezeigt, in dem der Offene Vollzug als Regelvollzug formuliert war, was bis heute nicht umgesetzt ist. Zum anderen ist fraglich, ob der &#132;Therapieglaube&#147; des Bundesverfassungsgerichts realit\u00e4tsgerecht ist. Es stellt sich die Frage, ob alle betroffenen Verurteilten therapiebed\u00fcrftig oder therapief\u00e4hig sind und ob die bestehenden Einrichtungen jemals ein geeignetes therapeutisches Setting erreichen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><b>Weichert-Pleuger <\/b>Das Bundesverfassungsgericht hat einen freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug der Sicherungsverwahrung gefordert. Es hat klargestellt, dass es nicht ausreicht, nur die (standardisierten) Angebote und Mittel des Strafvollzuges zu nutzen. Den Sicherungsverwahrten ist eine Entlassungsperspektive zu er\u00f6ffnen. Dies bedeutet, dass individuelle und intensive Behandlungs- und Betreuungsangebote zu unterbreiten sind, wenn Standardma\u00dfnahmen nicht ausreichen. Aus diesem Grund spielen psychologische; aber auch in gro\u00dfem Umfang psychiatrische Angebote eine zentrale Rolle im Vollzug der Sicherungsverwahrung, weil im Regelfall nur \u00fcber die erfolgreiche Absolvierung dieser Ma\u00dfnahmen eine Reduzierung der prognostizierten Gef\u00e4hrlichkeit m\u00f6glich und erst dann eine Entlassung denkbar ist. Eine Intensivierung dieser Bem\u00fchungen der Vollzugsbeh\u00f6rden ist daher n\u00f6tig. <br \/>Aber: trotz vielf\u00e4ltiger Angebote und intensiver Anstrengungen werden wir nicht jeden erreichen! Die Bem\u00fchungen der Vollzugsbeh\u00f6rden sind das Eine, die Angebote m\u00fcssen auch genutzt werden. Und hierzu sind die Einsicht der Sicherungsverwahrten, dass therapeutische Behandlung erforderlich ist, sowie die Akzeptanz der angebotenen Ma\u00dfnahmen n\u00f6tig. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Dies gilt im \u00dcbrigen nicht nur f\u00fcr die Sicherungsverwahrten, sondern gleicherma\u00dfen auch f\u00fcr die Strafgefangenen mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung, denen auch intensive Angebote zur Reduzierung der Gef\u00e4hrlichkeit gemacht werden, um den Antritt der Sicherungsverwahrung m\u00f6glichst zu vermeiden. (&#133;) <br \/>Die Forderung eines freiheitsorientierten Vollzuges zielt darauf ab, den Kontakt der in der Regel langj\u00e4hrig inhaftierten Sicherungsverwahrten zur Au\u00dfenwelt, vorzugsweise zu Angeh\u00f6rigen, zu erhalten oder neu zu schaffen. In Niedersachsen steht den Sicherungsverwahrten aus diesem Grund mindestens eine Ausf\u00fchrung im Monat zu, sofern sie noch keine weitergehenden vollzugs\u00f6ffnenden Ma\u00dfnahmen in Anspruch nehmen d\u00fcrfen. Es sollen jedoch auch &#150; wenn Sicherheitsaspekte nicht dagegen sprechen &#150; m\u00f6glichst selbst\u00e4ndige vollzugs\u00f6ffnende Ma\u00dfnahmen wie z.B. Ausgang erm\u00f6glicht werden. Auch die Freiheitsorientierung ist ein wichtiges Standbein unserer Arbeit, wenn man das Ziel einer Entlassung in die Freiheit in ein Leben ohne weitere Straftaten verfolgt. Langj\u00e4hrig Inhaftierte ohne Au\u00dfenkontakte verlieren den Bezug zur Gesellschaft und es gehen wichtige Entwicklungen an ihnen vorbei, deren Kenntnis aber n\u00f6tig ist, um eine stabile Existenz nach der Entlassung zu schaffen und zu erhalten. Die Unf\u00e4higkeit, sich in diese ver\u00e4nderte Gesellschaft zu integrieren, ist durchaus ein Faktor, der neue Straftaten beg\u00fcnstigen kann.<\/p>\n<p><b>&#132;B\u00e4r&#147;<\/b> Freiheitsorientierte und therapieausgerichtete Gesamtkonzepte im Strafvollzug, analog bei der SV, sind reine Makulatur. Sie dienen dazu, den Vorgaben des BVerfG pro forma gerecht zu werden. Der Berliner Gesamtvollzug ist aufgrund der freiheitsfeindlichen und antidemokratischen Strukturen (als quasi &#132;totales System&#147;) nicht f\u00e4hig, die Behandlungsma\u00dfnahmen, wie sie sonst in anderen Bundesl\u00e4ndern zumindest ansatzweise umgesetzt werden, durchzuf\u00fchren. Eine solche Behandlung m\u00fcsste darauf ausgerichtet sein, zu vermeiden, dass ein Strafer die SV nach Haftende antreten muss, respektive die begonnene SV schnellstm\u00f6glich beenden zu k\u00f6nnen. Aber die Vorgaben werden nicht umgesetzt, auch weil es nach wie vor Beamte des Vollzuges sind, die nun eine &#132;Betreuung&#147; durchf\u00fchren m\u00fcssen. Diese erfordert enorme F\u00e4higkeiten im sozialen Umgang mit &#132;Menschen ohne Strafe&#147;. Die meisten SVler kennen diese Beamten bereits seit vielen Jahren, entsprechend voreingenommen sind sie ihnen gegen\u00fcber.<\/p>\n<p><i>Sind die richterlichen Beschl\u00fcsse zu gesonderten Abteilungen und Geb\u00e4uden zur deutlichen Trennung zwischen Strafhaft und SV umgesetzt bzw. umsetzbar?<\/i><\/p>\n<p><b>Asprion<\/b> Das kann ich nicht beurteilen; dies m\u00fcsste in einer umfassenden Evaluation bundesweit erkundet werden.<\/p>\n<p><b>Weichert-Pleuger<\/b> Das Bundesverfassungsgericht hat in der genannten Entscheidung unter anderem das sogenannte Abstandsgebot und den Trennungsgrundsatz formuliert. Beide Grunds\u00e4tze werden durch die JVA Rosdorf umgesetzt. Die JVA Rosdorf ist seit dem 01. Juni 2013 f\u00fcr den Vollzug der Sicherungsverwahrung nieders\u00e4chsischer und bremischer Sicherungsverwahrter zust\u00e4ndig. Hierf\u00fcr ist innerhalb der bestehenden Anstalt eine baulich und r\u00e4umlich abgetrennte (Trennungsgebot) Abteilung f\u00fcr die Unterbringung von Sicherungsverwahrten errichtet worden. Den Sicherungsverwahrten stehen Unterkunftsbereiche zur Verf\u00fcgung, die sich in Gr\u00f6\u00dfe und Ausgestaltung klar von den Haftr\u00e4umen f\u00fcr Strafgefangene unterscheiden (Abstandsgebot) und im Rahmen des Wohngruppenvollzuges k\u00f6nnen gro\u00dfz\u00fcgig angelegte Gemeinschaftseinrichtungen genutzt werden. Die Entscheidung, eine Abteilung innerhalb einer bestehenden Anstalt zu errichten, bietet im Gegensatz zu einer gesonderten Einrichtung f\u00fcr den Vollzug der Sicherungsverwahrung den Vorteil, bereits bestehende Infrastruktur z.B. f\u00fcr Besuch, Arbeit, Ausbildung und Freizeit nutzen zu k\u00f6nnen. Gruppenangebote, die Strafgefangenen gemacht werden, k\u00f6nnen von Sicherungsverwahrten ebenfalls in Anspruch genommen werden. Angesichts der im Verh\u00e4ltnis zu den Strafgefangenen nur kleinen Zahl der Sicherungsverwahrten in Niedersachsen bietet dies die Chance f\u00fcr eine breitere Palette von Angeboten. Die bisherige Praxis in Rosdorf hat gezeigt, dass diese M\u00f6glichkeit von den Sicherungsverwahrten auch genutzt wird.<\/p>\n<p><b>&#132;B\u00e4r&#147;<\/b> Durch die unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Unterbringung in der JVA ist das sogenannte Abstandsgebot nicht gew\u00e4hrleistet. Selbst durch den Umzug in den Neubau auf dem Gel\u00e4nde der JVA g\u00e4be es nicht gen\u00fcgend Zwischenraum. Der Vollzug der SV bleibt dem einfachen Strafvollzug sehr \u00e4hnlich &#150; der Berliner SV-Vollzug ist nahezu eine Kopie des Strafvollzugs und ber\u00fccksichtigt das notwendige Abstandsgebot in keinster Weise. (&#133;) Der Gesetzgeber hat dem Vollzug alle M\u00f6glichkeiten gegeben, gesetzliche Vorgaben im Sinne der Betroffenen umzusetzen, aber es findet weder eine generelle F\u00f6rderung zur Minimierung einer wahrscheinlichen Gef\u00e4hrlichkeit statt, noch eine therapiegerichtete Behandlung, die sich auf eine Freilassung orientiert.<\/p>\n<p><i>Wie ist Ihr Eindruck von den in Aussicht gestellten Neuerungen &#150; z.B. f\u00fcr die Sicherungsverwahrten in Berlin: viermalige \u00bbAusf\u00fchrung\u00ab im Jahr in Begleitung von BeamtInnen, Anspruch auf zehn statt einer Besuchsstunde im Monat und &#150; abgesehen von dem Nachtverschluss zwischen 21.30 und 6 Uhr &#150; \u00bbBewegungsfreiheit\u00ab im Geb\u00e4ude. Weiterhin: Anspruch auf Selbstverpflegung &#150; mittels 75 Prozent mehr Lohn als Strafgefangene, maximal 300 Euro und Erh\u00f6hung des Schl\u00fcssels der psychologischen Betreuung.<\/i><\/p>\n<p><b>Asprion<\/b> Glaubt jemand, dass das wirklich n\u00fctzt? Und: Was sollen die Strafgefangenen im Regelvollzug davon halten? K\u00f6nnen diese nicht auf den Gedanken kommen, dass diese Regelungen Ihnen mindestens genauso zustehen, wenn man das Strafvollzugsgesetz ernst nimmt, zumal sie ja nicht als so gef\u00e4hrlich und schwierig angesehen werden?<\/p>\n<p><b>Weichert-Pleuger<\/b> Die in der Fragestellung genannten Aspekte sind Ausfluss des Abstandsgebotes und der Freiheitsorientierung, die das Bundesverfassungsgericht gefordert hat. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch keine konkreten Vorgaben zur Umsetzung dieser Grunds\u00e4tze gemacht, so dass sich die Umsetzung in den Bundesl\u00e4ndern durchaus unterscheiden kann. Niedersachsen z.B. er\u00f6ffnet den Sicherungsverwahrten, wie bereits beschrieben, den Anspruch auf mindestens eine monatliche Ausf\u00fchrung, sofern noch keine weitergehenden vollzugs\u00f6ffnenden Ma\u00dfnahmen m\u00f6glich sind. Es wird in Niedersachsen auch kein Besuchskontingent festgesetzt, da auch die Besuchsm\u00f6glichkeiten ein wesentlicher Baustein der Freiheitsorientierung ist. Aber unabh\u00e4ngig davon, auf welche Weise und in welchem Umfang diese Grunds\u00e4tze umgesetzt werden, sind sie wichtige Teilaspekte der Vorbereitung der Sicherungsverwahrten auf ein Leben in Freiheit, das das Ziel des Vollzuges auch der Sicherungsverwahrung ist. Kritisch l\u00e4sst sich in diesem Zusammenhang meines Erachtens nur fragen, aus welchen Gr\u00fcnden gerade Sicherungsverwahrten diese Vorteile gew\u00e4hrt werden, da auch f\u00fcr Strafgefangene das Ziel einer Wiedereingliederung in die Gesellschaft gilt.<\/p>\n<p><b>&#132;B\u00e4r&#147;<\/b> Diese allgemeinen Ver\u00e4nderungen f\u00fcr die SVler k\u00f6nnen nicht ohne weiteres als solche angenommen werden. Die &#132;Ausf\u00fchrungen&#147; (viermal im Jahr) f\u00fchren eher dazu, dass sich der Betroffene wie ein Hund f\u00fchlt, der mal &#132;Gassi&#147; gef\u00fchrt wird. Solange das &#132;Gewaltenverh\u00e4ltnis&#147; im SV-Vollzug praktiziert wird, bleibt es Gef\u00e4ngnis. Insbesondere sind alle grundrechtlich beschr\u00e4nkenden Ma\u00dfnahmen des Strafvollzuges auch f\u00fcr die SV g\u00fcltig und selbst unmittelbarer Zwang. Zellen- und K\u00f6rperdurchsuchungen zeigen an, dass man im &#132;Knast&#147; ist. Die JVAs haben es geschafft, der \u00d6ffentlichkeit weiszumachen, dass es uns hier gut geht und alles den Vorgaben entspricht. Ich widerspreche dem ganz vehement und fordere nach wie vor die Freilassung. Die unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Unterbringung, die wir hinnehmen m\u00fcssen, ist nicht tragbar. (&#8230;) Die meisten hier haben bis heute einen schlimmeren Vollzug erlebt, als es den Menschen drau\u00dfen jemals bewusst werden kann, da die Stellungnahmen eine andere Sprache sprechen. Es ist und bleibt uneingeschr\u00e4nkt ein Vollzug wie im Gef\u00e4ngnis.<\/p>\n<p><i>Welche Rolle haben psychologische Beratungs- und Betreuungsangebote? Was bewirkt die Zusammenarbeit mit Bew\u00e4hrungshelfern, was kann\/k\u00f6nnte sie bewirken? <\/i><\/p>\n<p><b>Asprion <\/b>Die Erfahrungen mit den im Jahr 2010 kurzfristig und unvorbereitet aus der Verwahrung entlassenen Sicherungsverwahrten zeigten \u00fcbereinstimmend folgendes Bild: In den Anstalten wurden sie als gef\u00e4hrlich und nicht therapierbar oder therapiebereit abgeschrieben. Nach der Entlassung waren sie \u00fcberwiegend \u00fcberraschend kooperativ, arbeiteten mit ihren Bew\u00e4hrungshelferInnen gut zusammen und lie\u00dfen sich auf therapeutische Angebote ein; dies sowohl bei den ihnen per Weisung auferlegten Kontakten zu den Forensischen Ambulanzen als auch auf freiwilliger Basis bei niedergelassenen Therapeuten. Sie haben damit real den Nachweis erbracht, dass die bestehenden ambulanten Dienste angenommen werden und wirken. Im Detail habe ich zwei Beispiele in meinem Buch Gef\u00e4hrliche Freiheit? Das Ende der Sicherungsverwahrung, erschienen 2012 im Verlag Herder, dargestellt.<\/p>\n<p><b>Weichert-Pleuger<\/b> Wie gesagt, kommt den Behandlungsma\u00dfnahmen eine zentrale Bedeutung zu, weil der Weg zur Entlassung im Regelfall nur \u00fcber die erfolgreiche Absolvierung solcher Angebote f\u00fchren wird. \u00dcberwiegend wird es hier um Angebote von Psychologen oder Psychiatern gehen, aber auch das Erlernen sozialer Kompetenzen wird einen Schwerpunkt setzen, so dass die Bedeutung sogenannter niederschwelliger Gruppenma\u00dfnahmen im Freizeitbereich nicht zu untersch\u00e4tzen ist.<br \/>Die Zusammenarbeit mit Bew\u00e4hrungshelfern war und ist unverzichtbar, um einen abrupten Wechsel von der intensiven Betreuung und Unterst\u00fctzung w\u00e4hrend des Vollzuges in eine unbetreute Entlassungssituation zu vermeiden. Langj\u00e4hrig Inhaftierte ben\u00f6tigen auch in der Zeit nach der Entlassung einen Ansprechpartner, der sie in schwierigen Situationen unterst\u00fctzt.<\/p>\n<p><b>&#132;B\u00e4r&#147;<\/b> Beratung und Betreuung soll in meinen Augen die SVler haftf\u00e4hig halten. Sie dienen einem Prinzip von Sicherheit und Ordnung, das versucht, teilweise schwer verzweifelte &#132;Menschen ohne Strafe&#147; von Suiziden abzuhalten. (&#133;) Es unterst\u00fctzt den Umstand, dass ein SVler niemals wieder wird wirklich frei sein k\u00f6nnen. (&#133;) Die SV gibt den JVA-Beamten ein explizites Bet\u00e4tigungsfeld f\u00fcr eine absolute soziale Kontrolle und ist gleichzeitig ein einzigartiges Experimentierfeld f\u00fcr psychiatrische und soziologische Ma\u00dfnahmen &#150; \u00e4hnlich einer &#132;totalit\u00e4ren Hygiene&#147;. (&#8230;)<\/p>\n<p><i>Wie wirkt sich Ihrer Erfahrung nach die vorbehaltene Sicherungsverwahrung als Standardma\u00dfnahme auf Resozialisierungsbem\u00fchungen im Strafvollzug aus (bzw. wie wird sie sich voraussichtlich auswirken)?<\/i><\/p>\n<p><b>Asprion<\/b> Zum einen kann es zu einer vordergr\u00fcndigen Anpassung kommen, eine authentische Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal der Anstalten wird schwieriger bis unwahrscheinlich. Zum anderen wird m\u00f6glicherweise das Denunziantentum in den Anstalten gef\u00f6rdert werden. F\u00fcr ein notwendiges Minimum an Vertrauen, das eine Behandlung braucht, bleibt da kaum mehr Raum.<\/p>\n<p><b>Weichert-Pleuger<\/b> Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung k\u00f6nnte sich als Motivationsfaktor f\u00fcr die Behandlungsbem\u00fchungen w\u00e4hrend der Strafhaft erweisen. Wie bereits beschrieben, ist die Erkenntnis der Strafgefangenen, dass sie therapeutische Unterst\u00fctzung ben\u00f6tigen und dass sie aktiv daran mitwirken m\u00fcssen, nicht immer gegeben. Die Verurteilung zu einer Strafe, deren Ende auf den Tag genau berechnet ist, kann dazu verleiten, sich der Anstrengung einer Therapie nicht zu unterziehen.<\/p>\n<p><b>&#132;B\u00e4r&#147;<\/b> Es wird medial und auch seitens der Justiz ein Klima der Angst geschaffen und die Anpassung der SVler an ihre Situation als vergebliches Unterfangen dargestellt. Dabei ist eine umfassende Anpassung an die Gesellschaft auch deshalb fast unm\u00f6glich, weil es an effektivem Rechtsschutz f\u00fcr die &#132;Menschen ohne Strafe&#147; fehlt. Da der derzeit betriebene Vollzug der SV im Strafvollzug weder willens noch imstande ist, eine ad\u00e4quate Sozialisierung zu erbringen, wird die Resozialisierung von vornherein unm\u00f6glich. Die SV sollte, wenn schon nicht abwendbar, zumindest im Vollzug daf\u00fcr Sorge tragen, dass der &#132;Mensch ohne Strafe&#147; so gut behandelt wird wie nur m\u00f6glich und so schnell als m\u00f6glich frei gelassen werden kann. Pr\u00e4ventivhaft ist meines Erachtens eine Ma\u00dfnahme, die den Menschen drau\u00dfen &#132;Sicherheit&#147; vermitteln soll. (&#133;) Die meisten Menschen denken wahrscheinlich, dass wir mit jedem neuen Sozialarbeiter weiter &#132;nach vorne&#147; kommen, aber tats\u00e4chlich ist mit jedem Wechsel, mit jeder neuen Regelung ein Neubeginn verbunden, der unsere Situation in einer &#132;Schleife&#147; h\u00e4lt. Eine wirkliche Behandlung findet nicht statt. Es wird uns in dieser Hinsicht auch kein Vertrauen entgegengebracht, ich habe gar keine Gelegenheit, eine &#132;Ver\u00e4nderung&#147; zu zeigen. Jemanden an die &#132;lange Leine&#147; zu nehmen, ist das eine, aber wir werden eher an Gummib\u00e4ndern gehalten, die uns in hohem Bogen zur\u00fcck katapultieren, wenn wir eine Bewegung zu viel machen.<\/p>\n<p><i>Wie bewerten Sie im Hinblick auf Entlassungen die verschiedenen Erweiterungen der F\u00fchrungsaufsicht (Betreuung in der psychiatrischen Ambulanz, elektronische Aufenthalts\u00fcberwachung), wie entsprechende polizeiliche Observierungsma\u00dfnahmen?<\/i><\/p>\n<p><b>Asprion<\/b> Die Unterst\u00fctzung durch forensische Ambulanzen ist ein Schritt in eine gute Richtung. Die elektronische \u00dcberwachung wird bereits von der Polizei \u00fcberwiegend als nicht n\u00fctzlich bewertet; die offenen polizeilichen Observationen bedeuten praktisch eine Wiederkehr des Prangers. Insgesamt sind die Ma\u00dfnahmen Ausdruck der Tendenz der Abkehr vom helfenden Wohlfahrtsstaat hin zu einem punitiven \u00dcberwachungsstaat. Straftaten verhindern sie nicht wirklich in dem suggerierten Ausma\u00df.<\/p>\n<p><b>Weichert-Pleuger <\/b>Die Einrichtung psychiatrischer Ambulanzen und in speziellen F\u00e4llen auch die elektronische Aufenthalts\u00fcberwachung sind wichtige Aspekte in der Entlassungsphase der Sicherungsverwahrten, die den \u00dcbergang von der Inhaftierung in die Freiheit erleichtern. Die Ambulanzen bieten die M\u00f6glichkeit einer Nachbetreuung und Nachbehandlung der Entlassenen, die elektronische Aufenthalts\u00fcberwachung kann in geeigneten F\u00e4llen bei der \u00dcberpr\u00fcfung der Einhaltung von Weisungen (z.B. bestimmte Orte nicht aufzusuchen) unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p><b>&#132;B\u00e4r&#147; <\/b>Es ist und bleibt eine totale Kontrolle. W\u00fcrde uns mehr vertraut werden, g\u00e4be es sicherlich mehr SVler, die mit einer elektronischen Fu\u00dffessel entlassen werden w\u00fcrden. Dennoch macht sich vermutlich niemand klar, was eine Freilassung f\u00fcr den einzelnen Betroffenen bedeutet, wenn er unter dieser totalen Kontrolle steht und gleichzeitig von Beh\u00f6rden fremdbestimmt wird, die einen schwer bestrafen k\u00f6nnen, allein nur, wenn er eine rote Ampel \u00fcberqueren w\u00fcrde. Wenn die Beh\u00f6rden so mit uns zusammenarbeiten w\u00fcrden, dass wir unsere B\u00fcrgerrechte wahrnehmen k\u00f6nnten, w\u00e4ren viel mehr dieser Ma\u00dfnahmen hinnehmbar. Aber das ist nicht der Fall. Es wird nicht mit uns, sondern \u00fcber uns hinweg geredet. F\u00fcr mich symbolisieren die derzeit festgehaltenen &#132;B\u00fcrger ohne Strafe&#147; in der unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Unterbringung und die Ma\u00dfnahmen in Psychiatrien, Alten- und Kinderheimen sowie im Knast doch sehr die &#132;kranke Gesellschaft&#147;.<\/p>\n<p>Anmerkungen:<\/p>\n<p>(1) BVerfG, 2 BvR 2365\/09 vom 4.5.2011, Nr. 1-178.<\/p>\n<p>(2) Artikel 104 Abs. 1 GG verbietet seelische und k\u00f6rperliche\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Misshandlung.<\/p>\n<p>(3) Nachtr\u00e4gliche Sicherungsverwahrung &#150; ein rechtsstaatliches und kriminalpolitisches Debakel; Felix-Verlag 2010\/2013.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[570],"publikationen":[1083],"class_list":["post-11602","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-claudia-krieg","publikationen-1083"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Erfahrungen mit der Sicherheitsverwahrung - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/205\/publikation\/erfahrungen-mit-der-sicherheitsverwahrung\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Erfahrungen mit der Sicherheitsverwahrung - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: vorg\u00e4nge Nr. 205 (Heft 1\/2014), S. 17-28 (Red.) 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