{"id":11633,"date":"2014-04-07T15:30:00","date_gmt":"2014-04-07T13:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/buergerrechte-in-zeiten-der-groko\/"},"modified":"2021-08-30T15:41:45","modified_gmt":"2021-08-30T13:41:45","slug":"buergerrechte-in-zeiten-der-groko","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/204-vorgaenge\/publikation\/buergerrechte-in-zeiten-der-groko\/","title":{"rendered":"B\u00fcrgerrechte in Zeiten der GroKo"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 204 (4-2013), S. 106-118<\/p>\n<p><i>&#8222;Koalitionsvertr&auml;ge sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind.&#8220; Diese manchmal auch beruhigende Gewissheit gilt nicht in den Zeiten einer Gro&szlig;en Koalition, die &uuml;ber eine satte parlamentarische Mehrheit von ann&auml;hernd 80&nbsp;Prozent der Stimmen verf&uuml;gt. Mit solchen Mehrheiten lassen sich selbst strittige Themen ruhig &#8222;durchregieren&#8220;. Ein Grund mehr f&uuml;r die vorg&auml;nge, die Vorhaben des Koalitionsvertrages von CDU\/CSU und SPD genauer unter die Lupe zu nehmen: Was ist aus b&uuml;rgerrechtlicher Sicht zu erwarten? Wo verweigert sich der Gesetzgeber den anstehenden Aufgaben? Und worauf muss die Zivilgesellschaft umso mehr achten? Wir versuchen einen &Uuml;berblick.<\/i><\/p>\n<h5><span id=\"bioethik-das-grosse-schweigen\">Bioethik &ndash; das gro&szlig;e Schweigen<\/span><\/h5>\n<p>[2.4. Gesundheit und Pflege | 4.1. Abschnitt Familie st&auml;rken]<\/p>\n<p>Dass sich CDU\/CSU und SPD auf ein bioethisches Konzept im Koalitionsvertrag einigen, hat niemand erwartet. In der Bioethik geht es nicht mehr um un&uuml;berbr&uuml;ckbare Gegens&auml;tze, sondern darum, dass keine der Parteien ein <b>bioethisches Konzept <\/b>vorzuweisen hat. In den letzten Jahren war zu beobachten, wie sich die Parteien in jeder Einzelfrage (bspw. bei der Pr&auml;implantationsdiagnostik) durch die gesellschaftspolitischen Diskussionen hangelten, um regelm&auml;&szlig;ig am Ende der gesetzgeberischen Debatten bei der Abstimmung den Fraktionszwang aufzuheben. Auch den derzeitigen Oppositionsparteien erging es bisher nicht anders. Die Zeiten, als parteipolitische Haltungen in bioethischen Fragen noch voneinander abgrenzbar waren (etwa zur Frage des Schwangerschaftsabbruches) scheinen lang vorbei zu sein. Erst wenn nach jahrzehntelanger Tabuisierung durch die Parteipolitik der gesellschaftliche Streit die ganze Gesellschaft erfasst hat, reagiert die Gesetzgebung gezwungener Ma&szlig;en, bruchst&uuml;ckhaft und unsystematisch. So werden bis heute Embryonen au&szlig;erhalb des Mutterleibes (im Gegensatz zu denen im Bauch) durch das Embryonenschutzgesetz scheinbar absolut gesch&uuml;tzt, w&auml;hrend es dann aber wieder Ausnahmen f&uuml;r die Stammzellenforschung gibt.<\/p>\n<p>Dabei steht die Konzeptionslosigkeit in Sachen Bioethik im direkten Widerspruch zur existenziellen Bedeutung des Themas selbst &#8211; f&uuml;r jeden Einzelnen wie f&uuml;r die Gesellschaft. Die Entwicklung von<b> Bio- und Gentechniken <\/b>hat in den letzten Jahrzehnten unsere Welt ebenso stark ver&auml;ndert wie ihre digitale Spiegelung in Daten und deren Vernetzung und Austausch. Obwohl niemand davon ausgeht, dass diese Entwicklung an ihr Ende gekommen ist, schweigt der Koalitionsvertrag zum k&uuml;nftigen politischen wie rechtlichen Umgang mit diesen Technologien. Weder bei den Innovationstechnologien noch bei den medizinischen Forschungsschwerpunkten tauchen regenerative Medizin, Stammzellenforschung, geschweige denn die Gendiagnostik auf. Auf diese Weise erspart man sich jede bioethische Diskussion. Nur zuf&auml;llig gibt es Bemerkungen zum Thema Fortpflanzungsmedizin im Koalitionsvertrag, die ihrerseits die Konzeptionslosigkeit bezeugen. In Abschnitt 4.1. wird festgestellt: &#8222;Die Leihmutterschaft lehnen wir ab, da sie mit der W&uuml;rde des Menschen unvereinbar ist. Wir werden das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspenden gesetzlich regeln.&#8220; (S.&nbsp;99) Eine solche gesetzliche Regelung w&uuml;rde nur das bestehende, vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Grundrecht auf Kenntnis der eigenen Abstammung einfach-gesetzlich ausformen, die geltende Rechtslage jedoch nicht ver&auml;ndern. Ob das Verbot der Leihmutterschaft sich aber tats&auml;chlich aus Art.&nbsp;1 Abs.&nbsp;1 Grundgesetz ergibt, wie das im Koalitionsvertrag angenommen wird, ist eher zu bezweifeln. Schon lange werden die im Embryonenschutzgesetz ausgesprochenen absoluten Verbote verfassungsrechtlich kritisch hinterfragt. An die &uuml;berf&auml;llige Regelung des gesamten Komplexes der Fortpflanzungsmedizin werden sich die Koalition&auml;re wohl nicht heranwagen, auch nicht an das in Deutschland stark diskutierte Thema der Eispende.<\/p>\n<p>Weder die Patientenrechte noch die Patientenverf&uuml;gung oder die Sterbehilfe haben es in den Koalitionsvertrag geschafft. Dort findet sich nur die lapidare Bemerkung: &#8222;Zu einer humanen Gesellschaft geh&ouml;rt das <b>Sterben in W&uuml;rde. <\/b>Wir wollen die Hospize weiter unterst&uuml;tzen und die Versorgung mit Palliativmedizin ausbauen.&#8220; (S.&nbsp;84) Diese gelangte auf Druck der Bundes&auml;rztekammer, der Deutschen Gesellschaft f&uuml;r Palliativmedizin und des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes in den Vertrag. Angesichts der fehlenden weiteren Konkretisierungen ist zu vermuten, dass alles einfach so bleibt, wie es ist: die Hospizkapazit&auml;ten bleiben, gemessen am Bedarf, viel zu gering; die Hospizarbeit und die palliative Betreuung von Sterbenden bleiben gegen&uuml;ber der Pflege benachteiligt.<\/p>\n<p>Wie schnell das Schweigen in den bioethischen Grundsatzfragen diese Koalition einholte, zeigte sich bereits zum Jahresbeginn. Kaum waren die Unterschriften unter dem Koalitionsvertrag trocken, gelangte eines der unerledigten Themen der letzten Legislaturperiode zur&uuml;ck auf die politische B&uuml;hne: die sogenannte &#8222;organisierte bzw. <b>gewerbliche Suizidbeihilfe<\/b>&#8220;. Bereits 2012 beriet der Bundestag &uuml;ber einen entsprechenden Gesetzentwurf. Wir bezogen in einem ausf&uuml;hrlichen Gutachten und bei einer Sachverst&auml;ndigenanh&ouml;rung des Bundestages Stellung dagegen.[1] Obwohl den damals vorliegenden Entwurf niemand f&uuml;r gut befand und (wenn auch aus unterschiedlichen Gr&uuml;nden) ihn niemand haben wollte, soll er jetzt offenbar wieder neu aufgelegt werden. Bundesgesundheitsminister Gr&ouml;he will dabei &#8211; im Gegensatz zum Entwurf der vorherigen Justizministerin &#8211; ein gesetzliches Verbot jeder Form von organisierter Selbstt&ouml;tungshilfe durchsetzen. Das schlie&szlig;t nach seiner Auffassung auch den &auml;rztlich assistierten Suizid ein. Den Koalitionspartner traf das offenbar ganz unvorbereitet, denn anders noch als in der letzten Legislatur leistet er keinen Widerstand mehr.<\/p>\n<p>Umso wichtiger wird es deshalb, zivilgesellschaftlichen Protest gegen dieses Vorhaben zu organisieren. Das von der Humanistischen Union mitbegr&uuml;ndete B&uuml;ndnis gegen ein Suizidbeihilfeverbot (s. Bericht auf S.&nbsp;85) ist ein erster Anfang.<\/p>\n<h5><span id=\"buergerschaftliches-engagement-und-partizipation\">B&uuml;rger&shy;schaft&shy;li&shy;ches Engagement und Parti&shy;zi&shy;pa&shy;tion<\/span><\/h5>\n<p><i>[4.1. B&uuml;rgerschaftliches Engagement und Freiwilligendienste <br \/>&nbsp;5.2. Moderner Staat, lebendige Demokratie und B&uuml;rgerbeteiligung]<\/i><\/p>\n<p>Aus engagementpolitischer Sicht bietet der Koalitionsvertrag wenig Neues. Zwar taucht das b&uuml;rgerschaftliche Engagement an mehreren Stellen auf, z.B. in den Abschnitten zu Pflege, im Zivil- und Katastrophenschutz, zum Engagement von Unternehmen, zur Sozialen Stadt oder bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Ein schl&uuml;ssiger Zusammenhang, gar eine Strategie zur nachhaltigen St&auml;rkung des <b>zivilgesellschaftlichen Engagements,<\/b> wird dagegen nicht erkennbar: Der kurze Abschnitt zum b&uuml;rgerschaftlichen Engagement (S.&nbsp;111) verspricht blo&szlig; die St&auml;rkung der Jugendfreiwilligendienste (und deren Zusammenf&uuml;hrung im BMFSFJ) sowie des Bundesfreiwilligendienstes (&#8222;BuFDi&#8220;) in der Nachfolge des Zivildienstes und betont dabei insbesondere die Rolle der tradierten Wohlfahrtsverb&auml;nde als Mittler des Engagements. Isoliert betrachtet, lie&szlig;e sich mit diesem Abschnitt auch eine &#8222;Indienstnahme&#8220; des Engagements begr&uuml;nden, zur Schlie&szlig;ung k&uuml;nftiger sozialstaatlicher Versorgungsl&uuml;cken. In diese Richtung zielt auch das erw&auml;hnte Vorhaben eines eigenen &#8222;weiterentwickelten Freiwilligendienstes bei der Bundeswehr&#8220; (S.&nbsp;112).<\/p>\n<p>J&uuml;ngere Entwicklungen, etwa Engagementnetzwerke in Bund und L&auml;ndern oder lokale Infrastruktureinrichtungen wie Freiwilligenagenturen, Selbsthilfekontaktstellen oder Stadtteilzentren, werden nicht explizit erw&auml;hnt. Auch die Arbeitsergebnisse der &uuml;ber 400 Expertinnen und Experten aus dem Sektoren-&uuml;bergreifend besetzten Nationalen Forum f&uuml;r Engagement und Partizipation (2008-2010) finden im Koalitionsvertrag &#8211; leider &#8211; kaum Ber&uuml;cksichtigung.<\/p>\n<p>Engagementpolitisch aber auch demokratiepolitisch bedauerlich ist zudem die gedankliche Trennung des b&uuml;rgerschaftlichen Engagements von der <b>Partizipation<\/b>, die im Koalitionsvertrag an anderer Stelle (S.&nbsp;151) geregelt wird. Partizipation und Mitbestimmung werden immer noch nicht als selbstverst&auml;ndlicher Anspruch Engagierter auf demokratische Einmischung verstanden, sondern allenfalls als planungsrechtlich gebotenes Beteiligungsverfahren f&uuml;r &ouml;ffentlich-rechtliche Gro&szlig;vorhaben, z.B. &uuml;ber &#8222;digitale Beteiligungsplattformen&#8220; (S. 151). Immerhin w&auml;chst in der GroKo inzwischen die Zustimmung zur Idee einer Enquete-Kommission zum Thema &#8222;Partizipation&#8220;, die von der HU sicher kritisch begleitet werden wird. Dies gilt auch f&uuml;r die ebenfalls vereinbarte Wiedereinsetzung eines Unterausschusses f&uuml;r b&uuml;rgerschaftliches Engagement.<\/p>\n<p>Aus zivilgesellschaftlicher Perspektive l&auml;sst der Koalitionsvertrag eine verbindliche wie konsistente Beschreibung <b>engagementpolitischer Ziele <\/b>vermissen. Dazu geh&ouml;rten beispielsweise eine Definition des freiwilligen Engagements, einschlie&szlig;lich einer l&auml;ngst &uuml;berf&auml;lligen Abgrenzung der Formen geringf&uuml;gig bezahlter Erwerbsarbeit vom reinen Ehrenamt. Auch weitere dringliche Fragen wie der B&uuml;rokratieabbau f&uuml;r gemeinn&uuml;tzige Vereine und Organisationen (z.B. Zuwendungsrecht, Gemeinn&uuml;tzigkeitsrecht) oder die Sicherung von infrastrukturellen Rahmenbedingungen f&uuml;r das organisierte b&uuml;rgerschaftliche Engagement stehen schon lange an.<\/p>\n<h5><span id=\"datenschutz-und-it-sicherheit-halbherzig-widerspruechlich-fragwuerdig\">Datenschutz und IT-Si&shy;cher&shy;heit &ndash; halbherzig, wider&shy;spr&uuml;ch&shy;lich, fragw&uuml;rdig<\/span><\/h5>\n<p><i>[4.4. Digitale Agenda f&uuml;r Deutschland <br \/>&nbsp;5.1. Abschnitt Digitale Sicherheit und Datenschutz]<\/i><\/p>\n<p>Die angek&uuml;ndigten Vorhaben der Koalition zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit fallen aus b&uuml;rgerrechtlicher Sicht unbefriedigend aus. Die Koalition m&ouml;chte die USA in der <b>NSA-Aussp&auml;haff&auml;re <\/b>zu weiterer Aufkl&auml;rung &#8222;dr&auml;ngen&#8220; und ein Nicht-Spionage-Abkommen verhandeln. Inzwischen ist klar, dass die USA diese Vorhaben scheitern lassen werden. Gleichzeitig sollen bestehende, unzureichende Datenschutzvertr&auml;ge &#8211; insbesondere das &#8222;Safe-Harbour&#8220;- und das SWIFT-Abkommen &#8211; nachverhandelt werden. Das ebenso problematische Fluggastdatenabkommen wird nicht einmal erw&auml;hnt. Folgen wird dies wohl keine haben: Die B&uuml;rgerrechte und die Sicherheit unserer Kommunikationsinfrastruktur sollen offenbar den transatlantischen Beziehungen geopfert werden. Ebenso fehlen Vereinbarungen zur Aussp&auml;hung durch weitere Dienste &#8211; den britischen GCHQ, den BND und den Verfassungsschutz. Stattdessen wird die angestrebte St&auml;rkung der Spionageabwehr zu einem weiteren Aufwuchs der Geheimdienste und zu einer R&uuml;stungsspirale im Cyberspace f&uuml;hren.<\/p>\n<p>Eine schnelle Verabschiedung der <b>EU-Datenschutz-Grundverordnung<\/b>, wie sie der Koalitionsvertrag anstrebt, h&auml;tte auch die &Uuml;berwachung europ&auml;ischer B&uuml;rger_innen erschwert. Eine sogenannte &#8222;Anti-Fisa-Klausel&#8220; im Entwurf sieht vor, dass europ&auml;ische Tochterunternehmen amerikanischer Konzerne personenbezogene Daten nur noch mit einer Genehmigung an US-amerikanische Sicherheitsbeh&ouml;rden &uuml;bermitteln d&uuml;rfen. Die &uuml;berf&auml;llige Erneuerung der EU-Datenschutzregelungen wurde jedoch verschleppt, sodass eine Verabschiedung vor der Europawahl nicht mehr m&ouml;glich ist. Berichten zufolge ist daf&uuml;r die Bundesregierung in erheblichem Ma&szlig;e mitverantwortlich. Nach ihren Angaben lie&szlig;en sich die hohen deutschen Datenschutzstandards auf europ&auml;ischer Ebene nicht durchsetzen.[2] Auch wenn ein hohes europaweites Datenschutzniveau erstrebenswert ist &#8211; das Beharren auf nationalen Standards darf nicht als Bremse f&uuml;r eine europ&auml;ische Einigung herhalten.<\/p>\n<p>Die neue Regierung verspricht sogar noch mehr: neben europ&auml;ischen will sie sich auch f&uuml;r die Etablierung weltweiter Datenschutzstandards einsetzen. &#8222;Um die Grund- und Freiheitsrechte der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger auch in der digitalen Welt zu wahren und die Chancen f&uuml;r die demokratische Teilhabe der Bev&ouml;lkerung am weltweiten Kommunikationsnetz zu f&ouml;rdern, setzen wir uns f&uuml;r ein <b>V&ouml;lkerrecht des Netzes <\/b>ein, damit die Grundrechte auch in der digitalen Welt gelten. Das Recht auf Privatsph&auml;re, das im Internationalen Pakt f&uuml;r b&uuml;rgerliche und politische Rechte garantiert ist, ist an die Bed&uuml;rfnisse des digitalen Zeitalters anzupassen.&#8220; (S.&nbsp;149) Immerhin: mit der k&uuml;rzlich in der UN-Generalversammlung verabschiedeten Resolution &#8222; The right to privacy in the digital age&#8220; (A\/C.3\/68\/L.45\/Rev.1) vom 20. November 2013, die von Brasilien und Deutschland initiiert wurde, ist ein Anfang gemacht. Wie jedoch auf UN-Ebene gelingen soll, was sich bereits in Europa als nahezu aussichtsloses Unterfangen herausgestellt hat, darauf bietet der Koalitionsvertrag keine Antwort.<\/p>\n<p>In der nationalen Datenschutzgesetzgebung beschr&auml;nkt sich der Koalitionsvertrag auf zwei Ank&uuml;ndigungen: Ein IT-Sicherheitsgesetz soll verbindliche Mindestanforderungen f&uuml;r kritische Infrastrukturen und eine Meldepflicht f&uuml;r erhebliche <b>IT-Sicherheitsvorf&auml;lle <\/b>einf&uuml;hren. Daf&uuml;r will sich die Koalition im Rahmen der europ&auml;ischen Cybersicherheitsstrategie auch auf EU-Ebene einsetzen. Die Weiterentwicklung und -verbreitung kryptographischer Verfahren, von vertrauensw&uuml;rdiger Hard- und Software und Angeboten wie De-Mail sollen ebenso gef&ouml;rdert werden wie der technikgest&uuml;tzte Datenschutz und der Datenschutz durch Voreinstellungen &#8211;<i> Privacy by Design <\/i>und <i>Privacy by Default<\/i>. Solange jedoch bei De-Mail noch keine Ende-zu-Ende-Verschl&uuml;sselung vorausgesetzt bzw. angeboten wird, ist die Vertraulichkeit solcher Angebote h&ouml;chst zweifelhaft und steht im Widerspruch zu den versprochenen Sicherheitszielen.<\/p>\n<p>Noch sehr vage bleibt die Ank&uuml;ndigung, das 2008 vom Bundesverfassungsgericht geschaffene IT-Grundrecht endlich umzusetzen: &#8222;Wir wollen das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte<b> Grundrecht auf Gew&auml;hrleistung der Vertraulichkeit und Integrit&auml;t informationstechnischer Systeme <\/b>mit Leben f&uuml;llen. Die Nutzung von Methoden zur Anonymisierung, Pseudonymisierung und Datensparsamkeit m&uuml;ssen zu verbindlichen Regelwerken werden.&#8220; (S.&nbsp;148) Nimmt man den Gew&auml;hrleistungsauftrag ernst, den das Gericht damals formulierte, dann beschr&auml;nkt er sich nicht auf ein paar Vorgaben an Telekommunikations- und Diensteanbieter, sondern verlangt eine aktive politische Gestaltung von Bildungsinhalten, der Technikentwicklung und -normierung sowie der Kommunikationsgesetzgebung unter den Gesichtspunkten der Systemsicherheit und -verf&uuml;gbarkeit.<\/p>\n<p>Wie weit die Koalition von einem solchem integrierten Ansatz entfernt ist, zeigen allein schon ihre Planungen f&uuml;r die <b>Stiftung Datenschutz<\/b>: Die wurde erst im letzten Jahr gegr&uuml;ndet, um ein Datenschutzg&uuml;tesiegel zu entwickeln und Menschen f&uuml;r den Datenschutz zu sensibilisieren. In den Verhandlungen konnte sich offenbar die CDU\/CSU durchsetzen: die bei ihr unbeliebte Datenschutzinstitution wird nun beerdigt. Im Koalitionsvertrag hei&szlig;t es dazu lakonisch: &#8222;Die Stiftung Datenschutz soll in die Stiftung Warentest integriert werden.&#8220; (S.&nbsp;125)<\/p>\n<p>Dass der Koalitionsvertrag zum <b>Export von &Uuml;berwachungstechnologien <\/b>&#8211; auch an undemokratische Regime &#8211; keine explizite Aussage trifft, legt nahe, dass diesbez&uuml;glich keine Ver&auml;nderungen geplant sind.<\/p>\n<h5><span id=\"friedens-aussen-und-sicherheitspolitik\">Friedens-, Au&szlig;en- und Sicher&shy;heits&shy;po&shy;litik<\/span><\/h5>\n<p><i>[7. Verantwortung in der Welt]<\/i><\/p>\n<p>Auf den ersten Blick verspricht der Koalitionsvertrag eine <b>Friedenslogik <\/b>der Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik, die das Milit&auml;rische in seine Schranken weist. So hei&szlig;t es dort: &#8222;Wir stehen bereit, wenn von unserem Land Beitr&auml;ge zur L&ouml;sung von Krisen und Konflikten erwartet werden. Dabei stehen f&uuml;r uns die Mittel der Diplomatie, der friedlichen Konfliktregulierung und der Entwicklungszusammenarbeit im Vordergrund&#8220;. (S.&nbsp;168) Passend dazu sollen u.a. der Zivile Friedensdienst und die Deutsche Stiftung Friedensforschung st&auml;rker als bisher gef&ouml;rdert und die Friedens(forschungs)institute &#8222;st&auml;rker in die Politikberatung einbezogen werden.&#8220;(S.&nbsp;175) Keine Erw&auml;hnung findet hingegen der Aktionsplan der Bundesregierung aus dem Jahr 2004 mit seinen rund 160 Ma&szlig;nahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung. Ebenso h&auml;tte man erwarten k&ouml;nnen, dass die im Bundestags-Unterausschuss &#8222;Zivile Krisenpr&auml;vention&#8220; entwickelten Vorschl&auml;ge zur Reform der Strukturen ziviler Krisenpr&auml;vention aufgegriffen w&uuml;rden.<\/p>\n<p>Wie halbherzig das Bekenntnis zum Primat ziviler Krisenpr&auml;vention ist, zeigt der aktuelle Entwurf des Bundeshaushalts f&uuml;r 2014: sein krasses Ungleichgewicht zwischen dem Aufwand f&uuml;r Ziviles (1,2 Mrd. &#8364;) und f&uuml;r das Milit&auml;r (33 Mrd. &#8364;) spricht eine deutliche Sprache. Die steigenden Milit&auml;rausgaben sind nicht zuletzt dem Ziel geschuldet, dass die Koalition die F&auml;higkeiten der Bundeswehr zur <b>weltweiten Kriegsf&uuml;hrung <\/b>tatkr&auml;ftig ausbauen will: &#8222;Die Bundeswehr ist eine Armee im Einsatz. Mit ihrer Neuausrichtung wird sie auf die ver&auml;nderten sicherheitspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts ausgerichtet. Wir werden diese Neuausrichtung konsequent fortsetzen und zum Erfolg f&uuml;hren&#8220; (S.&nbsp;176). Dazu geh&ouml;ren das Bekenntnis zur NATO (u.a. Aufbau der NATO-Raketenabwehr) und deren Smart-Defence-Konzept ebenso wie die gemeinsame Nutzung milit&auml;rischer Kapazit&auml;ten im Rahmen der EU (S.&nbsp;177). F&uuml;r ein &#8222;starkes Europa&#8220; rechnet die Koalition mit gemeinsamen Eins&auml;tzen &#8222;zur Wahrung und St&auml;rkung der Sicherheit Europas&#8220;, die zuk&uuml;nftig vorrangig &#8222;in unserer geografischen Nachbarschaft&#8220; (S.&nbsp;166) stattfinden sollen.<\/p>\n<p>Wie sich die neue Bundesregierung eine zunehmende &#8222;au&szlig;enpolitische Verantwortung&#8220; Deutschlands vorstellt, zeigten die Reden auf der M&uuml;nchner Sicherheitskonferenz 2014. Derartige Ambitionen sind jedoch kein &#8222;Freifahrtschein&#8220; daf&uuml;r, &#8222;Bundeswehreins&auml;tze weltweit zu legitimieren oder nun eine europ&auml;ische Armee aufzubauen&#8220;, wie Prof. Conrad Schetter vom Bonner International Center for Conversion (BICC) j&uuml;ngst feststellte.[3] F&uuml;r den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen und die innere Sicherheit in Postkonfliktl&auml;ndern seien immer noch Polizist_innen besser ausgebildet als jede_r Soldat_in.<\/p>\n<p>Auch wenn es hei&szlig;t, der <b>Parlamentsvorbehalt f&uuml;r Auslandseins&auml;tze <\/b>der Bundeswehr sei &#8222;keine Schw&auml;che Deutschlands, sondern eine St&auml;rke&#8220; (S.&nbsp;177), muss mit gr&ouml;&szlig;ter Aufmerksamkeit und Skepsis beobachtet werden, ob es nicht doch zu Aufweichungen dieses Parlamentsvorbehaltes kommt, wenn es um die zunehmende Mitwirkung deutscher Soldat_innen in integrierten Strukturen auf NATO- und EU-Ebene geht. Diese Diskussion wurde bereits von den CDU-Abgeordneten Schockenhoff und Kiesewetter angesto&szlig;en.<\/p>\n<p>Wer im Koalitionsvertrag eindeutige Aussagen zum<b> Abzug aller Atomwaffen <\/b>aus Deutschland sucht, findet nur die Absichtserkl&auml;rung, dass es darum gehe, &#8222;Bedingungen f&uuml;r eine Welt ohne Kernwaffen zu schaffen&#8220;. Bis dahin gelte: &#8222;Solange Kernwaffen als Instrument der Abschreckung im strategischen Konzept der NATO eine Rolle spielen, hat Deutschland ein Interesse daran, an den strategischen Diskussionen und Planungsinteressen teilzuhaben &#8230; Erfolgreiche Abr&uuml;stungsgespr&auml;che schaffen die Voraussetzung f&uuml;r einen Abzug der in Deutschland und Europa stationierten taktischen Atomwaffen.&#8220; (S.&nbsp;170)<\/p>\n<p>Bei den <b>R&uuml;stungsexporten <\/b>will die Koalition die Berichtspflichten der Bundesregierung versch&auml;rfen: Es soll einen j&auml;hrlichen R&uuml;stungsexportbericht noch vor der Sommerpause des Folgejahres und einen zus&auml;tzlichen Zwischenbericht geben. &Uuml;ber abschlie&szlig;ende Entscheidungen des Bundessicherheitsrates &#8222;wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag unverz&uuml;glich unterrichten.&#8220; Kleinwaffen sollen &#8222;mit einer m&ouml;glichst unausl&ouml;schlichen Markierung versehen werden, um deren Nachverfolgbarkeit zu erm&ouml;glichen&#8220; (S.&nbsp;170). Entt&auml;uscht wird, wer sich eine Einschr&auml;nkung oder gar ein vollst&auml;ndiges Verbot des Exports von Kleinwaffen erhofft hatte. Der Koalitionsvertrag wirbt hingegen f&uuml;r eine St&auml;rkung der europ&auml;ischen Kooperation im R&uuml;stungsbereich (S.&nbsp;178).<\/p>\n<p>Zur&uuml;ckhaltend formuliert der Koalitionsvertrag bei der Anschaffung von <b>Kampfdrohnen<\/b>. Extralegale, v&ouml;lkerrechtswidrige T&ouml;tungen mit bewaffneten Drohnen &#8222;lehnen wir kategorisch ab.&#8220; (S.&nbsp;178) Bewaffnete unbemannte Luftfahrzeuge sollen in das internationale R&uuml;stungskontrollregime einbezogen werden. Man will sich f&uuml;r eine v&ouml;lkerrechtliche &Auml;chtung vollautomatisierter Waffensysteme einsetzen. Auch wenn dies noch keine &Auml;chtung von Kampfdrohnen bedeutet, scheint deren Anschaffung zumindest in dieser Legislaturperiode fraglich: Vor einer Entscheidung &#8222;werden wir alle damit im Zusammenhang stehenden v&ouml;lker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen sorgf&auml;ltig pr&uuml;fen.&#8220; (S.&nbsp;178)<\/p>\n<p>Wer in der Friedensbewegung engagiert ist, liest mit Verwunderung die Feststellung, wonach der <b>Zugang der Bundeswehr zu Schulen<\/b>, Hochschulen, Ausbildungsmessen und &auml;hnlichen Foren &#8222;f&uuml;r uns selbstverst&auml;ndlich&#8220; (S.&nbsp;177) ist. Richtig ist dagegen, dass das Auftreten der Jugendoffiziere der Bundeswehr in Schulen nach wie vor bei vielen Sch&uuml;ler_innen und Eltern strittig ist und vielerorts eigenst&auml;ndige Angebote der Friedenserziehung gew&uuml;nscht werden.<\/p>\n<h5><span id=\"innere-sicherheit-hehre-versprechungen-reale-verschaerfungen\">&bdquo;Innere Sicherheit&ldquo; &ndash; hehre Verspre&shy;chungen, reale Versch&auml;r&shy;fungen<\/span><\/h5>\n<p><i>[5.1. Freiheit und Sicherheit]<\/i><\/p>\n<p>Der Koalitionsvertrag benennt zwar das NSU-Debakel, entschiedene Schlussfolgerungen in Richtung einer st&auml;rkeren Einhegung der hierf&uuml;r verantwortlichen &#8222;Sicherheitsbeh&ouml;rden&#8220; sucht man darin jedoch vergeblich. Im Gegenteil, es wird die &#8222;St&auml;rkung der Zentralstellenfunktion&#8220; des <b>Bundesamtes f&uuml;r Verfassungsschutz <\/b>angek&uuml;ndigt. Das bedeutet einen Machtzuwachs f&uuml;r dieses Amt und eine weitere Aush&ouml;hlung der dezentralen &#8222;Sicherheitsarchitektur&#8220;, wie sie das Grundgesetz aufgrund der bitteren Erfahrungen der Nazizeit vorgeschrieben hat. Die Forderung der HU nach Abschaffung der Verfassungsschutz&auml;mter harrt also weiterhin der Einl&ouml;sung.<\/p>\n<p>Angesichts der umfassenden <b>&Uuml;berwachung der gesamten Telekommunikation <\/b>durch die NSA und andere Geheimdienste will die Regierungskoalition das verlorene Vertrauen der Nutzer_innen wieder herstellen. Das klingt zun&auml;chst gut, genau wie das Versprechen, die Spionageabwehr zu st&auml;rken und sich f&uuml;r ein weltweites Abkommen zum Schutz vor Spionage einzusetzen. Verschwiegen wird dabei aber geflissentlich, dass der deutsche Verfassungsschutz eifrig an dem globalen &Uuml;berwachungssystem partizipiert, anstatt &#8211; wie es schon jetzt seine gesetzliche Aufgabe ist &#8211; die B&uuml;rger_innen vor dem Ausspionieren durch &#8222;fremde M&auml;chte&#8220; zu sch&uuml;tzen (auch wenn diese &#8222;befreundet&#8220; sind &#8211; mit wem eigentlich?). Die Bundesregierung sollte ihrer verfassungsm&auml;&szlig;igen Schutzpflicht f&uuml;r das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie f&uuml;r das Telekommunikationsgeheimnis endlich entschieden nachkommen, und zwar sowohl durch entsprechende Aktivit&auml;ten gegen&uuml;ber den Spitzelstaaten als auch im eigenen Haus, indem die ausufernden Befugnisse f&uuml;r die hiesigen Geheimdienste endlich zur&uuml;ckgeschnitten werden. Davon aber ist keine Rede im Koalitionsvertrag, im Gegenteil: die gesetzlichen Grundlagen zur sog. Quellen-Telekommunikations&uuml;berwachung sollen pr&auml;zisiert (sprich: erweitert) werden, um &#8222;das Bundeskriminalamt bei seiner Aufgabenerf&uuml;llung zu unterst&uuml;tzen&#8220; (S.&nbsp;146).<\/p>\n<p>Um der &#8222;Verh&auml;ngung von Zwangsgeldern durch den EuGH&#8220; zu entgehen, hat die Gro&szlig;e Koalition eine baldige Umsetzung der EU-Richtlinie zur sog. <b>Vorratsdatenspeicherung <\/b>angek&uuml;ndigt. Unmittelbar nach dem Antritt der neuen Bundesregierung wurde deutlich, dass der neue SPD-Justizminister nicht die grunds&auml;tzlichen Bedenken seiner Amtsvorg&auml;ngerin gegen die Totalerfassung und Speicherung des Kommunikationsverhaltens aller B&uuml;rger_innen teilt. Sein Widerstand beschr&auml;nkte sich darauf, vor einer Gesetzgebung die bald anstehende Entscheidung des Europ&auml;ischen Gerichtshofes abzuwarten (um sich die Blamage einer erneut rechtswidrigen Umsetzung zu ersparen?). Die Koalition verspricht zwar, sich auf EU-Ebene f&uuml;r eine Verk&uuml;rzung der Speicherfrist auf 3 Monate einzusetzen &#8211; mit wie viel Nachdruck sie das verfolgt, wird aber kaum zu &uuml;berpr&uuml;fen sein. Der Gerichtshof wird vermutlich das &Uuml;berwachungsinstrument nicht in Bausch und Bogen ablehnen, sondern nur einige Beschr&auml;nkungen verlangen. Kurz nach dem Urteil werden wir also voraussichtlich eine im Segen des europ&auml;ischen Unionsrechts erstrahlende Speicherung der Verkehrsdaten aller Telekommunikationsverbindungen erhalten. Deren faktisch schrankenlose Auswertung durch die &#8222;Sicherheitsbeh&ouml;rden&#8220; ist ein weiterer Baustein im weltumspannenden &Uuml;berwachungsnetz! Was bleibt dann noch von der &#8222;freiheitlichen demokratischen Grundordnung&#8220;, die unser Grundgesetz entschieden verteidigt wissen will?<\/p>\n<p>Mit ihrer Sicherheitsgesetzgebung setzt die Koalition einen unheilvollen Trend der letzten Jahre fort: das gnadenlose Ausreizen und &Uuml;berreizen der Grenzen zul&auml;ssiger &Uuml;berwachungsbefugnisse. So auch bei der jetzt notwendigen Anpassung des <b>Antiterrordateigesetzes <\/b>(ATDG). Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung vom 24. April 2013 Teile des Gesetzes verworfen und forderte u.a. engere Vorgaben f&uuml;r die beteiligten Beh&ouml;rden, die zu speichernden Personenkreise und die abzufragenden Daten ein. Diese Nachbesserungspflicht will die Koalition jetzt nutzen, um den Datenaustausch zwischen Polizei- und Geheimdienstbeh&ouml;rden einmal mehr zu intensivieren: &#8222;Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei werden umgesetzt und die Analysef&auml;higkeit der Datei verbessert.&#8220; (S.&nbsp;146) Mit keinem Wort erw&auml;hnt der Vertrag das Prinzip der informationellen Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten oder die vom Verfassungsgericht beschworene f&ouml;derale wie funktionale Gliederung der Sicherheitsbeh&ouml;rden: &#8222;Dass Informationen zwischen den verschiedenen Sicherheitsbeh&ouml;rden nicht umfassend und frei ausgetauscht werden, ist nicht Ausdruck einer sachwidrigen Organisation dieser Beh&ouml;rden, sondern von der Verfassung durch den datenschutzrechtlichen Grundsatz der Zweckbindung grunds&auml;tzlich vorgegeben und gewollt.&#8220;[4] Die Karlsruher Bewertung des alten ATDG stand unter der Pr&auml;misse, dass die Datei &uuml;berwiegend der Informations<i>anbahnung<\/i>, und nicht dem Informationsaustausch zwischen den beteiligten Beh&ouml;rden diene.[5] Wenn jetzt die Analysef&auml;higkeiten (nicht die Suchm&ouml;glichkeiten!) ausgebaut werden, d&uuml;rfte es sich weniger um die Anbahnung als vielmehr um den Austausch und die Gewinnung von Informationen handeln.<\/p>\n<p>Wie mit Sicherheitsfragen symbolische Politik betrieben wird, zeigt ein weiteres Vorhaben der Koalition: Sie will den Schutz von Polizist_innen und anderen Einsatzkr&auml;ften vor gewaltt&auml;tigen &Uuml;bergriffen verbessern (s.S.&nbsp;146). Gemeint sein d&uuml;rfte dabei eine erneute Versch&auml;rfung des Strafrechts. Dabei ist die letzte Ausweitung der Strafnormen zu sog. Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte (&sect;&nbsp;113 StGB) noch nicht einmal drei Jahre her. Schon damals wurde kritisiert, dass den besonderen Konfliktsituationen, in denen es typischerweise zu Angriffen auf Polizist_innen kommt, mit strafrechtlichen Mitteln kaum beizukommen ist.[6]Auch der in der &ouml;ffentlich\/politischen Wahrnehmung vorherrschende Eindruck einer zunehmenden Gewalt gegen Polizeibeamt_innen und Einsatzkr&auml;fte stimmt in dieser Schlichtheit nicht. Hinter den &Uuml;bergriffszahlen verbergen sich nicht nur gewaltbereite Demonstrant_innen oder Rocker (deren Vereine demn&auml;chst noch umfassender verboten werden sollen), sondern oft alkoholisierte &#8222;Randalierer&#8220;, die von der Polizei aufgegriffen werden.[7]<\/p>\n<h5><span id=\"zwischen-integration-und-abschottung\">Zwischen Integration und Abschottung<\/span><\/h5>\n<p><i>[4.1. Abschnitt Integration und Zuwanderung gestalten <br \/>&nbsp;5.1. Abschnitt Bundespolizei und Schutz unserer Grenzen]<\/i><\/p>\n<p>Dank des deutschen Fachkr&auml;ftemangels finden sich im Koalitionsvertrag manche Erleichterungen f&uuml;r Migrant_innen. Statt Fachkr&auml;fte im Ausland anzuwerben, sollen die Bedingungen und die Ausbildung f&uuml;r hier Angekommene durch Ma&szlig;nahmen wie Sprachkurse (nach Abstimmung mit den Bundesl&auml;ndern), Erleichterung der Aufenthaltserlaubnis, Integrationsma&szlig;nahmen oder die Verk&uuml;rzung des Arbeitsverbots von neun auf drei Monate verbessert werden. Die Arbeitsaufnahme ist allerdings nur m&ouml;glich, wenn keine Deutschen f&uuml;r die T&auml;tigkeit zur Verf&uuml;gung stehen.<\/p>\n<p>Einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt verspricht auch ein ESF-Programm zur Qualifizierung von Migrant_innen. Am komplizierten und nur bedingt erfolgreichen Anerkennungsverfahren f&uuml;r ausl&auml;ndische Abschl&uuml;sse sind hingegen keine &Auml;nderungen geplant. Lediglich sollen die Beratung intensiviert und die Kosten der Anerkennung &#8222;sozialvertr&auml;glicher&#8220; gestaltet werden.<\/p>\n<p>Erleichtert wird ebenfalls die Aufenthaltserlaubnis f&uuml;r Jugendliche und Heranwachsende, um deren besonderer Integrationsf&auml;higkeit zu entsprechen. Und noch eine positive Nachricht: Die langj&auml;hrig Geduldeten (ca. 36.000 von ihnen leben l&auml;nger als 6 Jahre in Deutschland) d&uuml;rfen bleiben. Das gelte allerdings nur, wenn &#8222;die &uuml;berwiegende Sicherung des Lebensunterhalts gew&auml;hrleistet ist&#8220;. Wie viele Betroffene am Ende wirklich von dieser Bleiberechtsregelung profitieren, wird davon abh&auml;ngen, wie restriktiv die von den L&auml;ndern bereits beschlossene Bleiberechtsregelung ausgelegt wird. F&uuml;r die Mehrheit der Menschen mit Kindern ist bisher eine Existenzsicherung ohne Transferleistungen kaum m&ouml;glich.<\/p>\n<p>Ein Lichtblick ist schlie&szlig;lich, dass die Anzahl besonders schutzbed&uuml;rftiger Fl&uuml;chtlinge, die nach dem Resettlement-Verfahren aus anderen L&auml;ndern nach Deutschland geholt werden, &#8222;deutlich ausgebaut&#8220; und die Einreise ihrer Familienangeh&ouml;rigen erleichtert werden sollen. Durch das Programm bleiben den Betroffenen gef&auml;hrliche Fluchtwege erspart. Bisher wurden allerdings ganze 300 Fl&uuml;chtlinge im Rahmen des Verfahrens in Deutschland aufgenommen.<\/p>\n<p>Trotz mancher Verbesserungen im Detail &#8211; viele &uuml;berfl&uuml;ssige <b>Repressionen f&uuml;r Fl&uuml;chtlinge <\/b>bleiben bestehen. Weder die Sammelunterk&uuml;nfte (Lager) noch die Residenzpflicht, die Abschiebungshaft oder das Asylbewerberleistungsgesetz werden g&auml;nzlich abgeschafft; kleine &Auml;nderungen &#8211; wie die Bewegungsfreiheit f&uuml;r Asylsuchende und Geduldete innerhalb der Bundesl&auml;nder &#8211; sind mit Ausnahme Bayerns bereits umgesetzt. Auf die Abschiebungshaft geht der Vertrag &uuml;berhaupt nicht ein, obwohl sie &uuml;berwiegend den EU-Richtlinien widerspricht. Dagegen wird die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu den Asylbewerberleistungen erw&auml;hnt &#8211; die ohnehin obligatorisch ist. Das gilt auch f&uuml;r die Umsetzung der Kinderrechtskonvention: Endlich werden unbegleitete, minderj&auml;hrige Fl&uuml;chtlinge erst ab 18 Jahren (bisher: 16) im Asylverfahren als m&uuml;ndig und wie Erwachsene behandelt. Die umstrittenen Verfahren zur Altersfestsetzung, etwa die Handwurzelmessung, werden jedoch weiter angewandt.<\/p>\n<p>Die Staaten des Westbalkans (Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien) will die Koalition als &#8222;sichere Herkunftsstaaten&#8220; im Sinne des Asylverfahrensgesetzes deklarieren. Das benachteiligt vor allem Sinti und Roma, deren Asylantr&auml;ge k&uuml;nftig &#8211; wenn sie aus diesen Staaten kommen &#8211; einfach abgelehnt werden k&ouml;nnen. Dabei wird die Volksgruppe in diesen L&auml;ndern weiterhin diskriminiert, bleibt von Arbeit, medizinischer Versorgung und menschenw&uuml;rdigem Wohnen ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Die Reaktion der Koalition auf das <b>Sterben im Mittelmeer <\/b>beschr&auml;nkt sich auf den Appell an die Grenzschutzagentur FRONTEX, humanit&auml;re Standards einzuhalten und der Pflicht zur Seenotrettung nachzukommen. Gleichzeitig wird die Verlagerung der Grenzproblematik vom Mittelmeer auf den afrikanischen Kontinent fortgesetzt. Mittels Wirtschafts- und Entwicklungshilfe soll die Bereitschaft nordafrikanischer Transitstaaten gef&ouml;rdert werden, beim Schutz vor illegaler Migration (sprich: beim Schutz vor Fl&uuml;chtlingen) st&auml;rker mit der EU zu kooperieren. Ebenfalls h&ouml;hnisch nimmt sich die Forderung der Koalition nach mehr Solidarit&auml;t unter den EU-Mitgliedsstaaten aus, wenn es um die Bew&auml;ltigung der Fl&uuml;chtlingszuwanderung in der europ&auml;ischen Gemeinschaft geht. Es l&auml;ge gerade in der Hand der Bundesregierung, hier t&auml;tig zu werden und eine &Auml;nderung des Dublin-Systems anzusto&szlig;en. Die &uuml;berm&auml;&szlig;ige Belastung der L&auml;nder an den EU-Au&szlig;engrenzen (v.a. die Mittelmeer-Anrainerstaaten) r&uuml;hrt ja daher, dass die Dublin III-Verordnung die Zust&auml;ndigkeit f&uuml;r das Asylverfahren immer noch dem Land &uuml;berl&auml;sst, in dem Fl&uuml;chtlinge in der EU ankommen. Konkrete Hinweise, dass sich Deutschland f&uuml;r eine Reform des Dublin-Systems oder eine gerechtere Verteilung der Fl&uuml;chtlinge in der EU einsetzt, sucht man im Text jedoch vergebens.<\/p>\n<h5><span id=\"religions-und-weltanschauliche-fragen\">Religions- und weltan&shy;schau&shy;liche Fragen<\/span><\/h5>\n<p><i>[4.1. Abschnitt Kirchen und Religionsgemeinschaften]<\/i><\/p>\n<p>Die Gro&szlig;e Koalition zeigt bereits mit ihrer &Uuml;berschrift f&uuml;r den Abschnitt zu religions- und weltanschauungspolitischen Fragen an, worum es ihr vor allem gehen wird: die <b>Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften<\/b>, zuv&ouml;rderst den Kirchen. S&auml;kularismus, der Schutz von Nicht- und Andersgl&auml;ubigen oder die Religionsfreiheit als individuelle Freiheit werden in dem einseitigen Abschnitt gar nicht erw&auml;hnt. Deklaratorisch hei&szlig;t es aber, dass eine offene Gesellschaft im Rahmen der Verfassungsordnung allen Religionen den Freiraum zur Entfaltung ihres Glaubens biete. Ob und ggf. wo in dieser Hinsicht noch Handlungsbedarf bestehe (vgl. <i><b>vor<\/b>g&auml;nge <\/i>Nr. 203), dar&uuml;ber verliert der Koalitionsvertrag kein Wort.<\/p>\n<p>In der Zusammenarbeit mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften soll alles so bleiben, wie es ist: Kirchensteuererhebung durch den Staat, kirchliche Pr&auml;gung von Wohlfahrtseinrichtungen, kirchliches Arbeitsrecht und das &#8222;bew&auml;hrte&#8220; Staatskirchenrecht. Forderungen wie die nach der Abl&ouml;sung der j&auml;hrlichen Staatsleistungen an die Kirchen, der Aufhebung des kirchlichen Sonderstatus im Arbeitsrecht oder der Entwicklung des Staatskirchenrechts zu einem umfassenden Religionsverfassungsrecht werden nicht behandelt. Positiv ist allenfalls das Vorhaben, auch j&uuml;dischen und muslimischen Gemeinschaften Unterst&uuml;tzung zuteil werden zu lassen. Offen bleibt aber, wie diese Unterst&uuml;tzung jenseits der Islamkonferenz aussehen soll.<\/p>\n<h5><span id=\"strafrecht-und-strafprozessrecht\">Strafrecht und Straf&shy;pro&shy;zess&shy;recht<\/span><\/h5>\n<p><i>[4.1. Abschnitt Kriminalit&auml;t und Terrorismus]<\/i><\/p>\n<p>Der Koalitionsvertrag enth&auml;lt einige hehre Versprechen, deren Umsetzung jedoch ungewiss bleibt. Dazu geh&ouml;ren die verbesserte Opferbetreuung und -beratung sowie die Beschleunigung von Verfahren im Jugendstrafrecht, indem Strafverfolgungsbeh&ouml;rden und Kinder- sowie Jugendhilfe st&auml;rker zusammenarbeiten (die Strafe soll der Tat auf dem Fu&szlig;e folgen).<\/p>\n<p>Daneben finden sich einige brisante Vorhaben im Bereich des Beweis- und Sanktionsrechts im Vertrag: So sollen zur Aufkl&auml;rung von Sexual- und Gewaltverbrechen unter Anwendung von Massengentests (molekulargenetische Reihenuntersuchung nach &sect;&nbsp;81h StPO) auch sog. &#8222;<b>Beinahetreffer<\/b>&#8220; verwertet werden k&ouml;nnen, wenn die Teilnehmer_innen vorab &uuml;ber die Verwertung zulasten von Verwandten belehrt worden sind. Beinahetreffer sind solche, bei denen sich <i>keine <\/i>vollkommene &Uuml;bereinstimmung mit der Tatort-DNA ergibt, allerdings eine teilweise &Uuml;bereinstimmung nahe legt, dass die Tatort-DNA von einer\/m Angeh&ouml;rigen der Teilnehmer_innen stammen k&ouml;nnte. Neben den ohnehin diskutierten M&auml;ngeln der DNA-Reihenuntersuchung (etwa der Umkehr der Unschuldsvermutung oder das Risiko von Fehlanalysen) w&auml;ren bei diesem <i>familial searching <\/i>ein nahezu un&uuml;berschaubarer Personenkreis betroffen und ganze Familien unter Generalverdacht gestellt. F&uuml;r die Betroffenen bedeutet das gegebenenfalls eingriffsintensive Ermittlungsma&szlig;nahmen, die lediglich an das Verwandtschaftsverh&auml;ltnis ankn&uuml;pfen. Dar&uuml;ber hinaus umgeht die Verwendung der &#8222;Beinahetreffer&#8220; die von &sect;&nbsp;81h StPO vorgesehene Einwilligung der Betroffenen.<\/p>\n<p>Weiterhin soll &#8222;zum Schutz der Bev&ouml;lkerung vor h&ouml;chst gef&auml;hrlichen, psychisch gest&ouml;rten Gewalt- und Sexualstraft&auml;tern, deren besondere Gef&auml;hrlichkeit sich erst w&auml;hrend der Strafhaft herausstellt&#8220;, die M&ouml;glichkeit der <b>nachtr&auml;glichen Therapieunterbringung <\/b>geschaffen werden. Dem stehen vielf&auml;ltige Bedenken gegen&uuml;ber: Die weitgehend abgeschaffte nachtr&auml;gliche Sicherungsverwahrung w&uuml;rde unter der Hand wieder eingef&uuml;hrt; im Zusammenspiel mit dem Ausbau der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung entst&uuml;nde ein insgesamt viel weiterer Anwendungsbereich f&uuml;r die unbefristete Unterbringung als vor der gesetzlichen Neuregelung der Sicherungsverwahrung vom 1. Januar 2011. Deren Zweck bestand aber u.a. gerade darin, die problematische, nachtr&auml;glich angeordnete Unterbringung weitgehend auszuschlie&szlig;en, indem der Anwendungsbereich der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung ausgedehnt wurde. Es bleiben auch die grunds&auml;tzlichen Bedenken hinsichtlich der Unsicherheiten von Kriminalprognosen und die Frage, ob die geplante Neuregelung &uuml;berhaupt mit dem vom Bundesverfassungsgericht und vom Europ&auml;ischen Gerichtshof f&uuml;r Menschenrechte aufgestellten Vorgaben vereinbar ist. Zur weiteren Kritik sei auf den von Johannes Feest und anderen initiierten &#8222;Offenen Brief an den neuen Bundesjustizminister&#8220; verwiesen, dem sich auch die Humanistische Union angeschlossen hat (online abrufbar unter <a href=\"http:\/\/www.strafvollzugsarchiv.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.strafvollzugsarchiv.de<\/a>).<\/p>\n<p>Einer kritischen Begleitung wert sind auch die Pl&auml;ne zur st&auml;rkeren <b>Verfolgung von Zwangsprostitution<\/b>, die derzeit im Hinblick auf eine schleichende Illegalisierung der Prostitution kontrovers diskutiert werden, sowie das Vorhaben, beim Straftatbestand des <b>&#8222;Stalking&#8220;<\/b> (&sect;&nbsp;238 StGB) die &#8222;tatbestandlichen H&uuml;rden f&uuml;r eine Verurteilung [zu] senken&#8220;. Problematisch ist auch die vorgesehene Einf&uuml;hrung des <b>F&uuml;hrerscheinentzugs <\/b>als deliktsunabh&auml;ngige, eigenst&auml;ndige Sanktion im Erwachsenen- wie im Jugendstrafrecht. Die Entziehung ist nach bisherigem Recht als Ma&szlig;regel bei Delikten im Zusammenhang mit dem F&uuml;hren eines Kfzs zul&auml;ssig. Bei einer Anwendung als allgemeine Sanktion ist ein Versto&szlig; gegen den in der Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatz zu bef&uuml;rchten; ganz abgesehen davon, dass an der Wirksamkeit dieser Strafe gezweifelt werden darf.<\/p>\n<p><i>F&uuml;r den Bundesvorstand der Humanistischen Union: Werner Koep-Kerstin, Norman B&auml;uerle, Tobias Baur, Anja Heinrich, Annika Mara Kunz, Martin Kutscha, Helga Lenz, Kirsten Wiese und Rosemarie Will, unter Mitarbeit von Stefan H&uuml;gel.<\/i><\/p>\n<p><i>Alle Abschnitts- und Seitenangaben im Text beziehen sich &#8211; soweit nicht anders vermerkt, auf den Koalitionsvertrag von CDU\/CSU und SPD: Deutschlands Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur 18. Legislaturperiode. Er ist im Internet abrufbar unter: <\/i><a href=\"http:\/\/www.bundesregierung.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><i>http:\/\/www.bundesregierung.de\/<\/i><\/a><i>Content\/DE\/_Anlagen\/2013\/2013-12-17-koalitionsvertrag.pdf.<\/i><\/p>\n<h5><span id=\"anmerkungen\">Anmerkungen:<\/span><\/h5>\n<p>[1] S. BT-Drs. 17\/11126 v. 22.10.2012; Wortprotokoll der 109. Sitzung des Rechtsausschusses des 17. Deutschen Bundestages v. 12.12.2012; HU-Mitteilungen Nr. 218\/219 (Dezember 2012), S. 10.<\/p>\n<p>[2] Zu dieser Einsch&auml;tzung vgl. das Interview mit dem fr&uuml;heren Bundesbeauftragten f&uuml;r Datenschutz, Peter Schaar, in diesem Heft auf S. 98 ff.<\/p>\n<p>[3] Kommentar vom 6.2.2014.<\/p>\n<p>[4] S. BVerfG 1 BvR 1215\/07, Rdnr. 113.<\/p>\n<p>[5] Ebd., Rdnr. 106 ff. und 124 ff.<\/p>\n<p>[6] Vgl. Jens Puschke, Strafversch&auml;rfung f&uuml;r Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte &#8211; ein falsches Signal mit fragw&uuml;rdiger Begr&uuml;ndung, HU-Mitteilungen Nr. 215\/216 (Heft 1\/2012), S. 10\/11.<\/p>\n<p>[7] Vgl. Norbert P&uuml;tter, Viele Daten, wenig Klarheit. &#8222;Gewalt gegen PolizistInnen&#8220;: wenig Licht im Dunkelfeld, CILIP Nr. 96 (2\/2010), S. 70-78ff.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[267],"publikationen":[1087],"class_list":["post-11633","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-bundesvorstand-der-humanistischen-union","publikationen-204-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>B\u00fcrgerrechte in Zeiten der GroKo - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/204-vorgaenge\/publikation\/buergerrechte-in-zeiten-der-groko\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"B\u00fcrgerrechte in Zeiten der GroKo - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: vorg&auml;nge Nr. 204 (4-2013), S. 106-118 &#8222;Koalitionsvertr&auml;ge sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind.&#8220; Diese manchmal auch beruhigende Gewissheit gilt nicht in den Zeiten einer Gro&szlig;en Koalition, die &uuml;ber eine satte parlamentarische Mehrheit von ann&auml;hernd 80&nbsp;Prozent der Stimmen verf&uuml;gt. 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