{"id":11707,"date":"2012-12-05T14:30:00","date_gmt":"2012-12-05T13:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/jahre-der-stagnation\/"},"modified":"2012-12-05T12:00:00","modified_gmt":"2012-12-05T11:00:00","slug":"jahre-der-stagnation","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/200-vorgaenge\/publikation\/jahre-der-stagnation\/","title":{"rendered":"Jahre der Stagnation"},"content":{"rendered":"<p>Bilanz der Behindertenpolitik der Regierung Merkel<\/p>\n<p>aus: Vorg\u00e4nge Nr. 200 ( Heft 4\/2012), S.117-124<\/p>\n<p>Bilanz der Behindertenpolitik der Regierung Merkel<br \/>Mit dem Beginn des neuen Jahrtausends erlebte Deutschland einen lang erwarteten Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik. Unter der rot-gr\u00fcnen Bundesregierung wurden mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz &#150; BGG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) zwei Gesetzeswerke Realit\u00e4t, welche die Behindertenbewegung seit vielen Jahren gefordert hatte. Nach dem vorzeitigen Scheitern der zweiten rot-gr\u00fcnen Regierung stellten sich die behindertenpolitisch Agierenden die Frage, wie es wohl weiter gehe w\u00fcrden mit der deutschen Behindertenpolitik. Nun kurz vor der Bundestagswahl 2013 und nach zwei Wahlperioden unter der F\u00fchrung von Kanzlerin Merkel, lohnt sich ein R\u00fcckblick darauf, was aus dem behindertenpolitischen Paradigmenwechsel geworden ist und wo die offenen behindertenpolitischen Fragen liegen.<\/p>\n<h5><span id=\"die-rot-gruenen-regierungsjahre-150-eine-kurzer-rueckblick\">Die rot-gr&uuml;nen Regie&shy;rungs&shy;jahre &#150; eine kurzer R&uuml;ckblick<\/span><\/h5>\n<p>Mit dem rot-gr\u00fcnen Regierungswechsel waren 1998 erstmals politische Mehrheiten vorhanden, um die langj\u00e4hrigen Forderungen der Behindertenbewegung in die Realit\u00e4t umzusetzen. Zuvor waren die Forderungen nach Antidiskriminierung und Gleichstellung noch nicht auf die erhoffte Zustimmung bei der von CDU und FDP gef\u00fchrten Bundesregierung gesto\u00dfen und entsprechende Antr\u00e4ge der damaligen Oppositionsparteien SPD und B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen blieben ohne durchschlagende politische Wirkung. Ganz anders war die Situation nach der Bundestagswahl 1998. Insbesondere bez\u00fcglich der emanzipatorischen Gesichtspunkte der Chancengleichheit und Gleichberechtigung von Mann und Frau, von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und auch von Menschen mit Behinderungen unterschied sich die rot-gr\u00fcne Politik von der Linie der Vorg\u00e4nger-Regierungen und der Nachfolge-Regierung. Im rot-gr\u00fcnen Projekt standen eine b\u00fcrgerrechtliche Liberalisierung und eine minderheitensensible Politik auf der Agenda. So gab es ein &#132;koh\u00e4rentes rot-gr\u00fcnes Profil [&#8230;] in erster Linie bei den gesellschaftspolitischen Themen der Innen- und Rechtspolitik&#148; (Egle et al. 2003: 30). SPD und Gr\u00fcne sahen in ihrer Sozialpolitik ab 1998 eine &#132;Neuausrichtung der gesamten Sozial- und Gesellschaftspolitik&#148; (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 2002). Das Schlagwort der rot-gr\u00fcnen Regierung vom aktivierenden Sozialstaat traf zusammen mit den emanzipatorischen Zielen der Behindertenbewegung. Zu den 1999 von der Bundesregierung im Leitbild &#132;Moderner Staat &#151;Moderne Verwaltung&#148; ver\u00f6ffentlichten Zielen des aktivierenden Staates geh\u00f6rte es, ein neues Prinzip der Verantwortungsteilung zu etablieren, das den Staat zum Moderator und Impulsgeber der gesellschaftlichen Entwicklung machte, der mit staatlichen, halbstaatlichen und privaten Akteuren kooperiert, um gemeinsame Ziele zu erreichen (Bundeskabinett 2000: \u00a748). Der so verstandene Staat ist weniger Entscheider und Produzent, als vielmehr Moderator und Aktivator der gesellschaftlichen Entwicklungen, die er nicht alleine bestimmen kann und soll. Angewendet auf das hier zu beleuchtende Feld der Behindertenpolitik waren Entstehung und Inhalte des BGG und des SGB IX eine direkte Folge dieses neuen Politikverst\u00e4ndnisses.<\/p>\n<p>Die Behindertenverb\u00e4nde waren durch ihr jahrelanges Streiten f\u00fcr Gleichstellung und durch die Bildung des Deutschen Behindertenrates auf die neue Situation bestens vorbereitet. Daher konnten sie die ihnen gegebenen Mitwirkungsm\u00f6glichkeiten, vor allem w\u00e4hrend der ersten Legislaturperiode der rot-gr\u00fcnen Regierung, voll aussch\u00f6pfen. W\u00e4hrend dieser Legislaturperiode war der politische Wille in Politik und Verwaltung da, Gesetze zu schaffen die die langj\u00e4hrigen Forderungen der Behindertenbewegung umsetzen.<\/p>\n<p>So beinhaltete das BGG einige Artikel, die den Behindertenverb\u00e4nden neue Handlungsspielr\u00e4ume er\u00f6ffnen sollten, um selbst an der Verwirklichung der Gleichstellung Behinderter mitzuwirken. So regelt das BGG, dass die Behindertenverb\u00e4nde mit Unternehmen oder Unternehmensverb\u00e4nden Zielvereinbarungen \u00fcber die Herstellung von Barrierefreiheit bei den Angeboten, Produkten und Dienstleistungen dieser Unternehmen abschlie\u00dfen k\u00f6nnen. Dabei haben die Verb\u00e4nde einen Rechtsanspruch darauf, dass Verhandlungen mit ihnen aufgenommen werden, jedoch nicht darauf, dass auch eine Zielvereinbarung abgeschlossen wird (BGG 2002: \u00a7 5). Dies war ein gro\u00dfer Fortschritt, wenn auch, wie sich heute zeigt, nicht der Weisheit letzter Schluss.<\/p>\n<p>Von Anfang an waren die Behindertenverb\u00e4nde, und hier insbesondere das Forum der behinderten Juristinnen und Juristen, auch in den Entstehungsprozess des Gesetzes eingebunden. Der Gesetzentwurf des Forums der behinderten Juristinnen und Juristen war denn auch die Grundlage des Gesetzgebungsprozesses. Die Behindertenvertreter wurden in eine Projektgruppe des BMAS aufgenommen, in regelm\u00e4\u00dfigen Werkstattgespr\u00e4chen unter der Leitung des damaligen Bundesbehindertenbeauftragten wurde die Entwicklung des Gesetzentwurfes diskutiert und ein Mitglied des Forums der behinderten Juristinnen und Juristen wurde f\u00fcr die Zeit des Gesetzgebungsverfahrens im Bundesministerium besch\u00e4ftigt, um das Gesetzgebungsverfahren zum BGG zu begleiten. Diese ungew\u00f6hnliche und sehr intensive Art der Mitwirkung und korporatistische Beteiligung von gesellschaftlichen Interessengruppen im Gesetzgebungsverfahren war bis dato in der deutschen Behindertenpolitik einmalig. Durch das Vorgehen im Gesetzgebungsverfahren f\u00fcr das BGG halfen die Verb\u00e4nde dem Staat durch ihre Beteiligung bei der Erf\u00fcllung \u00f6ffentlicher Aufgaben, in diesem Fall, der Forderung nach Gleichstellung behinderter Menschen nachzukommen. \u00c4hnliche Prozesse fanden, wenn auch nicht ganz so intensiv, auch beim Gesetzgebungsverfahren zum SGB IX statt.<\/p>\n<p>Die deutsche Behindertenpolitik entsprach zu dieser Periode dem Modell einer Policy Community, da der Kreis der Beteiligten und die Beziehungen zwischen den Beteiligten klar abgrenzbar zu anderen Politikfeldern waren. Es bestand eine wechselseitige Abh\u00e4ngigkeit zwischen den Akteuren, die ihre Zusammenarbeit durch Informationsaustausch, Verhandeln, Koordination und Kooperation organisierten. Es gab sowohl pluralistische als auch korporatistische Beteiligungsstrukturen im Politikfeld Behindertenpolitik, die in einem Beteiligungsnetzwerk zwischen Verb\u00e4nden sowie politischen und institutionellen Akteuren je nach Bedarf ausgebildet wurden. Der Behindertenbeauftragte wurde in der rot-gr\u00fcnen Regierungszeit zum Knotenpunkt im Netzwerk der Behindertenpolitik, indem er die Vermittlerstelle zwischen Verb\u00e4nden und Regierung einnimmt. Der Behindertenbeauftragte hatte in einem solchen Netzwerk die M\u00f6glichkeit, Entwicklungen anzuschieben und er konnte durch seine Entscheidungen mitbestimmen, welche Verb\u00e4nde wie viel Einfluss auf politische Prozesse haben. Gerade die F\u00f6rderung der Behindertenverb\u00e4nde durch den Behindertenbeauftragten hat die T\u00fcr zu gr\u00f6\u00dferer Mitbestimmung und Mitgestaltung der Verb\u00e4nde ge\u00f6ffnet hat. (vgl. Sp\u00f6rke 2008)<\/p>\n<h5><span id=\"behindertenpolitische-aktivitaeten-seit-2005\">Behin&shy;der&shy;ten&shy;po&shy;li&shy;ti&shy;sche Aktivit&auml;ten seit 2005<\/span><\/h5>\n<p>Seit Beginn der Kanzlerschaft Merkel nahm die Kontaktintensit\u00e4t zwischen Behindertenverb\u00e4nden, Bundesministerien, und Regierung deutlich ab. Sowohl w\u00e4hrend der Zeit der Gro\u00dfen Koalition als auch w\u00e4hrend der nun zu Ende gehenden Legislaturperiode der schwarz-gelben Bundesregierung nahm die bzw. der Bundesbehindertenbeauftragte nur selten die Funktion eines Knotenpunktes im Netzwerk der Behindertenpolitik ein. Da die Impulse der Bundesbehindertenbeauftragten, Entwicklungen anzuschieben und Behindertenverb\u00e4nden Einfluss auf politische Prozesse einzur\u00e4umen, abnahmen, wurde das behindertenpolitische Netzwerk in Deutschland geschw\u00e4cht. Der Einfluss der nationalen Behindertenverb\u00e4nde ist dadurch insgesamt zur\u00fcckgegangen.<\/p>\n<p>So spielt Behindertenpolitik bisher unter Kanzlerin Angela Merkel keine gro\u00dfe Rolle und die nationale Behindertenpolitik ersch\u00f6pft sich weitestgehend in der nicht immer engagierten Umsetzung von Vorgaben durch EU und UNO. So wurde 2006 erst nach \u00e4u\u00dferst z\u00e4hem Ringen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als Umsetzung der vom Europarat im Jahr 2000 beschlossenen &#132;Richtlinie zur Gleichbehandlung in Besch\u00e4ftigung und Beruf \u00a0verabschiedet. Das anschaulichste und wichtigste Beispiel f\u00fcr den Umgang mit behindertenpolitischen Themen seit 2005 liefert der Umgang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK).<\/p>\n<p>In 2008 wurde Deutschland Vertragspartei des UN Menschenrechts\u00fcbereinkommens \u00fcber die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) und des dazugeh\u00f6rigen Fakultativprotokolls. W\u00e4hrend der Entstehung der Konvention sah es noch so aus, als ob die deutsche Regierung an die fr\u00fchere, intensive Beteiligung der Betroffenen in politischen Prozessen ankn\u00fcpfen wolle. So waren in der deutschen Delegation behinderter Experten bei den Vertragsverhandlungen in der UNO anwesend und spielten hier auch eine gro\u00dfe Rolle. Nun da die UN-BRK verbindliches Recht in Deutschland, nicht nur f\u00fcr den Bund sondern auch f\u00fcr die L\u00e4nder, geworden ist, wurden Hoffnungen auf eine weitere konstruktive Behindertenpolitik unter aktiver Beteiligung der Betroffenenvertreter aber schnell ged\u00e4mpft. So hat die Bundesregierung mit einer Denkschrift zur Ratifizierung den durch die BRK notwendig gemachten Ver\u00e4nderungsbedarf an der bundesdeutschen Gesetzgebung an vielen Stellen relativiert. Sie behauptet zum Beispiel, dass das deutsche Bildungssystem bereits vielf\u00e4ltige \u00dcbereinstimmungen mit der BRK (Art. 24) erkennen lasse.<\/p>\n<p>Die strukturelle Umsetzung der BRK ist mit der Benennung des Deutschen Instituts f\u00fcr Menschenrechte als Monitoring-Stelle, der Einsetzung eines Koordinierungsmechanismus und begleitender Gremien sowie mit der politischen Absicht, einen Aktionsplan zu erarbeiten, gelungen. F\u00fcr die inhaltliche Umsetzung der BRK gilt dies aber nicht. So wurde erst zwei Jahre nach der Inkraftsetzung der BRK ein Nationaler Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der UN-BRK von der Bundesregierung verabschiedet. Dieser NAP rief umfangreiche Kritik der Behindertenverb\u00e4nde, sowohl bez\u00fcglich der Inhalte als auch der Entstehung des NAP, hervor.<\/p>\n<p>Auch kommt die deutsche Regierung ihren Verpflichtungen zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen \u00fcber die sie vertretenden Organisationen nur unzureichend nach. So hat schon die \u00dcbersetzung der BRK ins Deutsche ohne Beteiligung der Zivilgesellschaft stattgefunden, so dass die amtliche \u00dcbersetzung erhebliche Fehler enth\u00e4lt mit entsprechend dramatischen Folgen f\u00fcr die Umsetzung der BRK. Beispiels-weise wurde &#132;inclusion&#148; mit &#132;Integration&#148; \u00fcbersetzt und nicht mit dem korrekten Begriff &#132;Inklusion&#148;. Nach der Weigerung der Verantwortlichen, die Fehler zu korrigieren, sahen sich deutsche Selbstvertretungsorganisationen gezwungen, eine &#132;Schatten\u00fcbersetzung&#148; mit den richtigen Begrifflichkeiten zu erarbeiten. Die Verb\u00e4nde, die im Deutschen Behindertenrat zusammenarbeiten, haben konkrete Vorschl\u00e4ge gemacht, wie eine gute Partizipation bei der Erarbeitung des Aktionsplans aussehen k\u00f6nnte. Darauf ist trotz mehrmaliger Erinnerungen nie reagiert worden, so dass sich die Zivilgesellschaft an dieser Stelle nach wie vor lediglich in der Rolle der Reagierenden befindet. Au\u00dferdem haben sich viele andere Verb\u00e4nde der Zivilgesellschaft mit Stellungnahmen zum NAP zu Wort gemeldet, ohne dass dies irgendwelche \u00c4nderungen zu Folge gehabt h\u00e4tte. Von einer Aktivierung der behindertenpolitischen Zivilgesellschaft wie es sie vor allem in der Zeit von 1998 bis 2002 gab, kann hier also ganz und gar nicht die Rede sein. Aus Protest gegen die ungen\u00fcgende Umsetzung der BRK und die unzureichende Beteiligung der Betroffenen gr\u00fcndete sich Anfang 2012 die BRK-Allianz mit dem Ziel, einen Parallelbericht zum offiziellen Staatenbericht f\u00fcr Deutschland zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu verfassen. In dieser Allianz sind insgesamt 78 Organisationen zusammengeschlossen. Unter ihnen sind Selbstvertretungsverb\u00e4nde behinderter Menschen, die Behindertenselbsthilfe, Sozialverb\u00e4nde, Wohlfahrtsverb\u00e4nde, die Fachverb\u00e4nde der Behindertenhilfe und der Psychiatrie, Berufs- und Fachverb\u00e4nde aus dem Bereich der allgemeinen Schule sowie Elternverb\u00e4nde und Gewerkschaften. Die BRK-Allianz beklagt, dass der NAP zwar mehr als 200 Einzelma\u00dfnahmen auflistet, diese jedoch z. T. wenig ambitioniert seien, nicht die spezifischen Belange von Menschen mit Behinderung ber\u00fccksichtigten oder nicht explizit mit Blick auf die Konvention hin entwickelt worden. Dar\u00fcber hinaus fehlen dem NAP, so die Allianz, verbindliche, \u00fcberpr\u00fcfbare Ziele. (BRK&#151;Allianz 2012)<\/p>\n<h5><span id=\"offene-baustellen-in-der-deutschen-behindertenpolitik\">Offene Baustellen in der deutschen Behin&shy;der&shy;ten&shy;po&shy;litik<\/span><\/h5>\n<p>Was sind nun die wichtigsten Herausforderungen, denen sich die deutsche Behindertenpolitik stellen m\u00fcsste? Barrierefreiheit in allen gestalteten Lebensbereichen ist eine grundlegende Voraussetzung f\u00fcr selbstbestimmte gleichberechtigte Teilhabe und Inklusion. In Deutschland ist die von der BRK geforderte Barrierefreiheit aber bislang nur sehr l\u00fcckenhaft realisiert. Der gro\u00dfe Erfolg des BGG brachte hier, trotz Verbesserungen, keine, durchschlagende \u00c4nderung. So sieht das Behindertengleichstellungsgesetz seit 2002 anstelle einer zwingenden gesetzlichen Verpflichtung der Privatwirtschaft in \u00a7 5 die M\u00f6glichkeit vor, Zielvereinbarungen zur Herstellung von Barrierefreiheit zwischen Unternehmen und Unternehmensverb\u00e4nden einerseits und Verb\u00e4nden behinderter Menschen andererseits zu schlie\u00dfen. Da die Privatwirtschaft jedoch nicht verpflichtet ist, Zielvereinbarungen abzuschlie\u00dfen, blieb ihre Zahl gering und eine fl\u00e4chendeckende Verbesserung der Barrierefreiheit wurde dadurch nicht erreicht.<\/p>\n<p>Eine eindeutige nicht BRK-konforme Diskriminierung behinderter Menschen geht vom deutschen Strafrecht aus. So sieht die Rechtsprechung ein ungleiches Strafma\u00df bei Sexualstraftaten vor, wenn es um sexuelle N\u00f6tigung geht. Die Mindeststrafe f\u00fcr sexuelle N\u00f6tigung betr\u00e4gt bei widerstandsf\u00e4higen Personen ein Jahr. Sind Personen, die man als widerstandsunf\u00e4hig bezeichnet, von sexueller N\u00f6tigung betroffen, betr\u00e4gt die Mindeststrafe aber nur sechs Monate.<\/p>\n<p>Ein weiterer f\u00fcr die Lebensrealit\u00e4t behinderter Menschen entscheidender Punkt liegt in der nicht gesicherten freien Wahl des Wohnortes und der Wohnform. Nach Art. 19 BRK gew\u00e4hrleisten die Vertragsstaaten zwar, dass Menschen mit Behinderungen ihren Wohnort und die Wohnform frei w\u00e4hlen k\u00f6nnen und die notwendige Unterst\u00fctzung erhalten, aber in Deutschland k\u00f6nnen viele Menschen mit Behinderungen dieses Selbstbestimmungsrecht aus verschiedenen Gr\u00fcnden nicht realisieren. Das liegt teilweise daran, dass die Gesetze nicht den BRK-Vorgaben entsprechen; dass gesetzliche Vorgaben nur unzureichend umgesetzt werden oder dass infrastrukturelle Bedingungen dies verhindern und es keine staatlichen Aktivit\u00e4ten gibt, diese Situation zu ver\u00e4ndern. Deshalb m\u00fcssen Menschen mit Behinderungen zum Beispiel teilweise gegen ihren erkl\u00e4rten Willen in station\u00e4ren Einrichtungen leben, weil hier die notwendigen Assistenz- und Unterst\u00fctzungsleistungen sowie pflegerische Leistungen kosteng\u00fcnstiger erbracht werden als in der eigenen Wohnung. Die Bundesregierung zeigt bislang keine Neigung, diesen nach \u00a7 13 SGB XII zul\u00e4ssigen Kostenvergleich abzuschaffen, obwohl (Rechts-) Expertlnnen wiederholt auf die Unvereinbarkeit dieser gesetzlichen Norm mit der BRK hingewiesen haben.<\/p>\n<p>Mit Art. 19 BRK gew\u00e4hrleisten die Vertragsstaaten die notwendigen Unterst\u00fctzungsdienste einschlie\u00dflich pers\u00f6nlicher Assistenz in der Gemeinde. In Deutschland mangelt es jedoch gerade in l\u00e4ndlichen Gebieten an der entsprechenden Infrastruktur. Diese Tatsache wird im deutschen Staatenbericht zur BRK nicht benannt, im Aktionsplan zur Umsetzung der BRK finden sich keine entsprechenden Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>Anders als in der Denkschrift zur BRK von der Bundesregierung festgestellt, ist Deutschland auch von einer inklusiven schulischen Bildung, wie sie die BRK vorsieht, weit entfernt. Die Schulgesetze sehen zwar das gemeinsame Lernen von Sch\u00fclerinnen mit und ohne Behinderung als M\u00f6glichkeit vor, sie ist in der Praxis jedoch die Ausnahme: Nur 29 Prozent der Sch\u00fclerinnen mit Behinderung besuchten 2010 eine Regelschule. In den Bundesl\u00e4ndern reichen die Integrationsquoten von 6 bis 40 Prozent, wobei der Gro\u00dfteil auf die Primarstufe entf\u00e4llt. Extrem ungleich ist die Integration im Sekundarbereich: W\u00e4hrend bei Hauptschulen eine Integrationsquote von 39 Prozent erreicht wird, kommen Gymnasien hier nur auf eine Quote von 5 Prozent (Bundesbildungsbericht 2010: Tabelle D 2-7web; Klemm 2011). Der Zugang zur Regelschule wird f\u00fcr behinderte Sch\u00fclerinnen in Deutschland erheblich erschwert und muss oft eingeklagt werden. Fast alle Bundesl\u00e4nder haben einen Gesetzesvorbehalt: Ein behindertes Kind muss in die Regelschule nur aufgenommen werden, wenn die notwendigen personellen, organisatorischen und s\u00e4chlichen Bedingungen bestehen. An diesen fehlt es. Angemessene Vorkehrungen, Nachteilsausgleiche und barrierefreie Lehr- und Lernmittel werden an Regelschulen nicht ausreichend bereitgestellt. Oft werden Hilfeleistungen restriktiv und unverbunden gew\u00e4hrt; Geb\u00e4rdensprachdolmetschen, Schul- und Kommunikationsassistenz werden so unm\u00f6glich. F\u00fcr die notwendigen, tiefgreifenden Ver\u00e4nderungsprozesse in der deutschen Bildungslandschaft fehlen bisher ein strukturiertes Gesamtkonzept inklusive eines verbindlichen Zeitplanes von Bund und L\u00e4ndern, weitere Forschung und die angemessene Partizipation der Zivilgesellschaft. Der vorliegende Aktionsplan der Bundesregierung liefert dieses Konzept jedenfalls nicht (NAP 2011). Auch ist der Handlungswille der Bundesl\u00e4nder zur Einf\u00fchrung der inklusiven Bildung sehr unteschiedlich. Oft wirkt die Inklusionsdebatte nur als Lippenbekenntnis, die dringende Handlungspflicht wird relativiert.<\/p>\n<p>Auch der Zugang zur ambulanten medizinischen und rehabilitativen Versorgung ist f\u00fcr behinderte Menschen durch vielf\u00e4ltige Barrieren gekennzeichnet. Diese reichen von baulichen Barrieren \u00fcber mangelnde Orientierungshilfen, ungel\u00f6ste Kommunikationsprobleme bis hin zu ablehnenden Einstellungen. Eine bedeutsame Barriere stellen Wissensdefizite und Defizite hinsichtlich handlungspraktischer Kompetenzen bez\u00fcglich bestimmter Gruppen behinderter Menschen dar.<\/p>\n<p>Behinderung in Deutschland bedeutet auch oft Arbeitslosigkeit und Armut. Die Ursachen hierf\u00fcr sind vielf\u00e4ltig: Menschen mit Behinderungen nehmen seltener am Erwerbsleben teil als Menschen ohne Behinderungen. W\u00e4hrend 76,5 Prozent der Menschen ohne Behinderung im Alter von 15 bis 65 Jahren arbeiten, ist es bei Menschen mit Behinderungen lediglich etwa die H\u00e4lfte. Menschen mit Behinderung waren im Jahr 2010 mit 14,8 Prozent fast doppelt so h\u00e4ufig arbeitslos wie Menschen ohne Behinderung (Bundesagentur f\u00fcr Arbeit 2010: 54, 153). Und die Entwicklung ist weiter nachteilig: Waren 2009 insgesamt 167 000 Schwerbehinderte Menschen arbeitslos, waren es 2010 schon 175 000. Im Jahr 2011 stieg ihre Zahl auf 180 000 weiter an. Diese Entwicklung steht den allgemein sinkenden Arbeitslosenzahlen seit 2009 in Deutschlanddiametral entgegen. Das zeigt, Menschen mit Behinderung werden auf dem deutschen Arbeitsmarkt deutlich benachteiligt. Entgegengesteuert wird kaum, die gesetzliche Besch\u00e4ftigungspflicht-Quote der Arbeitgeber bleibt seit Jahren unerf\u00fcllt. 2010 besch\u00e4ftigten trotz Gesetzespflicht \u00fcber 37 000 Unternehmen keinen einzigen schwerbehinderten Menschen, ohne daf\u00fcr sanktioniert zu werden. Frauen mit Behinderungen sind von Armut st\u00e4rker betroffen als M\u00e4nner mit Behinderungen: Nach dem Mikrozensus 2005 verf\u00fcgten 32,4 Prozent der behinderten Frauen \u00fcber ein monatliches Nettoeinkommen von weniger als 700 Euro. Dasselbe traf auf 12,8 Prozent der behinderten M\u00e4nner zu (Pfaff et al. 2007).<\/p>\n<p>Aber behinderte Menschen werden auch durch das bestehende Leistungsrecht diskriminiert und in Armut gebracht. Leistungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben sind einkommens- und verm\u00f6gensabh\u00e4ngig, wenn gesetzlich festgelegte Grenzen \u00fcberschritten werden (SGB XII: \u00a7 19, \u00a7 85 Abs. 1, \u00a7 90 Abs. 1). So werden bei Menschen, dis Assistenzleistungen ben\u00f6tigen, 40 und mehr Prozent des bereinigten Einkommens eingezogen. Menschen mit Behinderungen in vollstation\u00e4ren Einrichtungen wird lediglich ein Taschengeld von 100,98 Euro monatlich belassen (SGB XII: \u00a7 27b).<\/p>\n<h5><span id=\"fazit\">Fazit<\/span><\/h5>\n<p>Es zeigt sich, dass w\u00e4hrend der letzten beiden Legislaturperioden unter Kanzlerin Merkel die progressive Behindertenpolitik der Vorg\u00e4ngerregierung nicht fortgesetzt wurde. Defizite zeigen sich sowohl in der strukturellen Einbindung der Betroffenenvertreterbel Entscheidungsprozessen, als auch in der praktischen Initiative bzw. Umsetzung von behindertenpolitischen Ma\u00dfnahmen. So fehlt ein koordiniertes, zielgerichtetes Gesamt vorgehen einschlie\u00dflich eines verbindlichen Zeitplanes f\u00fcr die Umsetzung der BRK von Bund uftd L\u00e4ndern und die Beteiligung der behindertenpolitischen Zivilgesellschaft bei diesem gesellschaftspolitisch hoch komplexen und wichtigen Thema ist \u00e4u\u00dferst mangelhaft. Es fragt sich, ob es sich unsere Gesellschaft, leisten kann, auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, Themen wie Barrierefreiheit und gleiche Bildungschancen f\u00fcr alle durch ein inklusives Bildungssystem, weiterhin nachl\u00e4ssig zu behandeln und tragf\u00e4hige Umsetzungskonzepte zu verweigern. Aus Sicht der behinderten Menschen in Deutschland und Ihrer Verbandsvertreter kann diese Frage mit einem klarem Nein beantwortet werden.<\/p>\n<p><b>Literatur<\/b><\/p>\n<p>Autorengruppe Bildungsberichterstattung (Hg.) 2010: Bundesbildungsbericht &#132;Bildung in Deutschland 2010&#148; &#8211; Ein indikatorengest\u00fctzter Bericht mit einer Analyse zu Perspektiven des Bildungswesens im demografischen Wandel, Bielefeld<br \/>Behindertengleichstellungsgesetz 2002: vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1468), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 19. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3024)<br \/>124\u00a0vorg\u00e4nge Heft 4\/2012, S. 117&#151;124<br \/>BRK-Allianz 2012; Gemeinsame NGO Einreichung &#151; UPR zur Bundesrepublik Deutschland, Berlin Bundesagentur f\u00fcr Arbeit 2010: Arbeitsmarkt 2010, in: Amtliche Nachrichten. 58. Jahrgang. Sondernummer 2. S. 54, 153<br \/>Bundeskabinett (Hg.) 2000: Moderner Staat- Moderne Verwaltung, Gemeinsame Gesch\u00e4ftsordnung der Bundesministerien, Berlin<br \/>Bundesregierung (Hg.) 2008: Gesetz zu dem \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 \u00fcber die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber die Rechte von Menschen mit Behinderungen, in: Bundesgesetzblatt Jg. 2008, Teil II, Nr. 35, Bonn<br \/>Bundesregierung (Hg.) 2011: Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention &#132;Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft&#148;, Berlin<br \/>Egle, Christoph et al. 2003: Einf\u00fchrung: eine Topographie des rot-gr\u00fcnen Projekts, in: Egle, Christoph<br \/>et al. (Hg.): Das rot-gr\u00fcne Projekt. Eine Bilanz der Regierung Schr\u00f6der 1998-2002, Wiesbaden<br \/>Klemm, Klaus 2011: &#132;Eine Schule f\u00fcr alle: Bildungssystem und Inklusion&#148; Vortrag an der Evangelische<br \/>Akademie Tutzing<br \/>KMK 2011: Beschluss zur inklusiven Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen<br \/>Pfaff, Heiko et al. 2007: Mikrozensus 2005, Statistisches Bundesamt ,Wiesbaden<br \/>Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hg.) 2002: Ziele und Erfolge der Bundesregierung in der Sozialpolitik, in: Sozialpolitische Umschau, 128\/2002, S.1-55, Berlin<br \/>SGB IX2001: vom 19. Juni 2001 (BGBI: I S. 1046) zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel S des Gesetzes vom 10. Dezember 2001 (BGBI. I S. 3442)<br \/>Sp\u00f6rke, Michael 2008: Behindertenpolitik im aktivierenden Staat. Eine Untersuchung \u00fcber die wechselseitigen Beziehungen zwischen Behindertenverb\u00e4nden und Staat. Zugl.: Kassel, Univ. Diss. Kassel<br \/>Statistisches Bundesamt 2010: Stand und Entwicklung der Erwerbst\u00e4tigkeit in Deutschland, Wiesbaden<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2116],"publikationen":[2830],"class_list":["post-11707","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-michael-spoerke","publikationen-200-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Jahre der Stagnation - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/200-vorgaenge\/publikation\/jahre-der-stagnation\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Jahre der Stagnation - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Bilanz der Behindertenpolitik der Regierung Merkel aus: Vorg\u00e4nge Nr. 200 ( Heft 4\/2012), S.117-124 Bilanz der Behindertenpolitik der Regierung MerkelMit dem Beginn des neuen Jahrtausends erlebte Deutschland einen lang erwarteten Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik. 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