{"id":11719,"date":"2012-09-15T11:30:00","date_gmt":"2012-09-15T09:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/war-die-demokratie-jemals-modern\/"},"modified":"2012-09-15T12:00:00","modified_gmt":"2012-09-15T10:00:00","slug":"war-die-demokratie-jemals-modern","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/199-vorgaenge\/publikation\/war-die-demokratie-jemals-modern\/","title":{"rendered":"War die Demokratie jemals &#8222;modern&#8220;?"},"content":{"rendered":"<p>Oder: Des Kaisers neue Kleider<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 199 (Heft 3\/2012), S. 92-100<\/p>\n<p>Die Frage mag zun\u00e4chst \u00fcberraschen &#8211; denn wie k\u00f6nnte es denn sein, dass in unseren &#130;modernen Zeiten&#8216; ausgerechnet die nach einhelligem international \u00fcberwiegend geteilten Urteil normativ ausgezeichnetste, von nicht wenigen normativ als un\u00fcbertrefflich eingesch\u00e4tzte Regimeform sich als anachronistisch erweisen k\u00f6nnte?<\/p>\n<p>Die mit der Frage gesuchte Antwort wird man niemals als wahrheitsf\u00e4hig ansehen d\u00fcrfen, denn &#8211; das ist eine erste These &#8211; weder &#8222;Demokratie&#8220; noch &#8222;modern&#8220; lassen sich heute noch essentialistisch verstehen, sodass noch gefragt werden k\u00f6nnte, ob denn die beobachtete Wirklichkeit ihrem wissenschaftlich oder philosophisch ermittelten &#8222;Wesen&#8220; tats\u00e4chlich entspr\u00e4che oder wenigstens als angen\u00e4hert betrachtet werden k\u00f6nnte. \u00dcbrig bleibt nur eine rekonstruktive und evaluierende Antwort, welche Deutungen politischer und gesellschaftlicher Ph\u00e4nomene einerseits dem Pr\u00e4dikat &#8222;modern&#8220; &#8211; oder seiner Epochen bezeichnenden Substantivierung &#8222;Moderne&#8220; &#8211; und andererseits der &#8222;Demokratie&#8220; jeweils gegeben worden sind oder heute gegeben werden.<\/p>\n<p>Eine im Sinne Max Webers[1] &#8222;wirklichkeitswissenschaftlich&#8220; orientierte Politikwissenschaft wird dabei weniger die in ihrer Unzahl nicht mehr \u00fcberschaubaren fachwissenschaftlichen Elaborate unter dem Etikett &#8222;normative Demokratietheorie&#8220; oder &#8222;Politische Philosophie&#8220; zum zentralen Gegenstand ihrer Beobachtung und Evaluierung nehmen k\u00f6nnen, so sehr heute auch die unter dem priviligierenden scheinobjektiven Anspruch von &#8222;Wissenschaftlichkeit&#8220;, &#8222;Theorie&#8220; oder &#8222;Philosophie&#8220; antretenden Modelle und Begriffe von &#8222;Demokratie&#8220; auf deren gesellschaftliche Wahrnehmung Einfluss nehmen m\u00f6gen, sondern sie wird zuerst und zentral sich die reale Verfassung der &#8222;Demokratie&#8220; ansehen m\u00fcssen, wie sie das praktische Verfassungsleben solcher Systeme formt und legitimiert. Gegenstand sind also nicht Demokratietheorien, sondern die jeweilige praktisch-effektive Sinndeutung, die diese Regimeform sich als verfasste, das hei\u00dft rechtlich konstituierte &#8222;Demokratie&#8220; in einer bestimmten Phase gibt.<\/p>\n<p>Der Einfachheit halber werde ich mich dabei auf den Fall Deutschlands, auf das Grundgesetz und sein Demokratieverst\u00e4ndnis konzentrieren &#8211; wohl wissend, dass die empirische und vergleichende Demokratieforschung nicht nur eine gro\u00dfe Variabilit\u00e4t instititutioneller M\u00f6glichkeiten zur Verwirklichung von als &#8222;demokratisch&#8220; angesehenen Prinzipien ermittelt hat, sondern auch eine nicht nur in Nuancen abweichende historisch- kulturelle Einf\u00e4rbung dieser Prinzipien selbst. Nicht nur l\u00e4sst sich das &#8222;Wesen&#8220; einer modernen Demokratie wissenschaftlich nicht bestimmen, sondern die Empirie sollte uns skeptisch gegen\u00fcber der Vorstellung werden lassen, dass es tats\u00e4chlich eine evolution\u00e4re Konvergenz auf einen Typus hin g\u00e4be; viel wahrscheinlicher als Konvergenz erscheint mir die doppelte Annahme von st\u00e4ndigem Wandel und Differenzierung. Im Kontext einer Diskussion \u00fcber die neue Qualit\u00e4t von Transformationsprozessen, der Frage nach dem &#8222;Wandel des Wandels&#8220;, mag meine Titelfrage ebenfalls Ansto\u00df erregen, denn seit Benjamin Constants Unterscheidung zwischen der &#8222;Demokratie der Alten&#8220; und der neuen, &#8222;modernen&#8220;, auf naturrechtlichem Individualismus mit allen seinen Folgen, insbesondere der strikten Trennung von Privatheit und \u00d6ffentlichkeit, citoyen und bourgeois, und dem Schutz der Privatsph\u00e4re und des Eigentums durch vorstaatliche Menschenrechte beruhenden Begriff, steht die &#8222;moderne Demokratie&#8220; ja als universalistisches Prinzip im weltweiten Diskurs.<\/p>\n<p>Meine These ist etwas kompliziert doppelt geschichtet: Im ersten Teil der These wird &#8211; zum Teil unter dem Eindruck realer Prozesse, zum Teil erkennbar in der theoretischen Reflexion von &#8222;Moderne&#8220; und &#8222;Demokratie&#8220; &#8211; heute erst nach und nach bewusst, dass und welche Begr\u00fcndungsmomente der sich als &#8222;modern&#8220; verstehenden Demokratie der rein prozeduralen und antimetaphysischen Begr\u00fcndungs-und Prozesslogik der Moderne (Modernisierung) bis heute noch gar nicht entsprochen haben. Dazu z\u00e4hlen vor allem: 1. die bisher f\u00fcr notwendig erachteten Annahmen \u00fcber den der Demokratie vorg\u00e4ngigen demos und seine relative Homogenit\u00e4t; 2. die Unterstellung einer signifikanten Autonomie des kollektiven Willensbildungsprozesses und 3. die bereits erw\u00e4hnte Differenzierung zwischen privater und gesellschaftlicher Ungleichheit und politischer und rechtlicher Gleichheit in der kollektiven Selbstherrschaft. Im zweiten Teil der These will ich &#8211; zugegebenerma\u00dfen etwas spekulativ &#8211; behaupten, dass die Prozesslogik der gesellschaftlichen Moderne sich gegen die bisher als modern geltende Demokratie durchsetzt, indem sie sie ver\u00e4ndert &#8211; und dass es sich am Ende als vergeblich herausstellen wird, was viele seit L\u00e4ngerem im \u00f6ffentlichen und gerade auch politikwissenschaftlichen Diskurs versuchen, n\u00e4mlich das kumulative Ergebnis dieser Ver\u00e4nderungen noch als dieselbe &#8222;moderne Demokratie&#8220; zu begreifen.<\/p>\n<p>Pointiert zusammen gefasst: Wird &#8222;die Moderne&#8220; nicht l\u00e4nger als Epoche mit historischem Anfang aber ohne absehbares Ende enthistorisiert, sondern ihrer ungebremsten Prozesslogik entsprechend als fortlaufende Modernisierung sich selbst bewusst, dann ist es nicht \u00fcberraschend, festzustellen, dass in diesem Prozess auch die restmetaphysischen Aprioris einer Demokratie, die sich seit der Epochenschwelle der Sattelzeit f\u00fcr &#8222;modern&#8220; erkl\u00e4rte, erodieren. Der immer stattfindende &#8222;Wandel&#8220; findet dann nicht mehr innerhalb des dem Wandel selbst entzogenen begrifflichen, normativen und institutionellen Ger\u00fcsts der sich &#8222;modern&#8220; d\u00fcnkenden Demokratie statt, sondern als Wandel der Demokratie zu etwas Neuem, bisher nur unzureichend auf den Begriff zu Bringendem.Mit diesen Thesen widerspreche ich ausdr\u00fccklich der seit einiger Zeit um sich greifenden Begriffsverwirrung, die &#8211; popul\u00e4r gemacht etwa durch Jacques Derrida in seiner Metapher &#8222;d\u00e9mocratie \u00e0 venir&#8220; &#8211; davon ausgeht, dass &#8222;Demokratie: das einzige Nomen (sei), das f\u00fcr historische Transformationen nahezu beliebig offen und flexibel&#8220; sei.[2]Das Grundgesetz normiert bekanntlich vor allem in den Artikeln 20 und 21 die &#8222;Demokratie&#8220; mit folgenden Kerngedanken: &#8222;Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausge\u00fcbt&#8220;; in Artikel 21 ist von &#8222;der politischen Willensbildung des Volkes&#8220; die Rede, an der die Parteien nunmehr mitzuwirken haben, deren &#8222;innere Ordnung&#8220; wiederum &#8222;demokratischen Grunds\u00e4tzen&#8220; zu entsprechen habe. Verfassungsjuristisch ist diesen S\u00e4tzen seit langem eine nur im Detail oszillierende autoritative Interpretation gegeben worden, wie sie in den g\u00e4ngigen Kommentaren[3] nachgelesen werden kann. Typisch f\u00fcr eine solche juridische Sicht der Dinge ist Artikel 79 (3) GG, wonach &#8222;\u00c4nderungen des Grundgesetzes durch&#8230; die&#8230; die in den Art. 1 und 20 niedergelegten Grunds\u00e4tze ber\u00fchrt werden, unzul\u00e4ssig sind&#8220;. Als lie\u00dfen sich der geschichtliche Prozess der Modernisierung und die damit zwangsl\u00e4ufig einhergehenden Ver\u00e4nderungen durch rechtliche Normen aufhalten. Zugleich ist aber eine solche juridische Interpretation angesichts ihres autoritativen Charakters, der nicht selten auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur\u00fcckgreift, im Vergleich zu der oben angesprochenen politikwissenschaftlichdemokratietheoretischen Literatur von ungleich pr\u00e4genderer Kraft f\u00fcr das tats\u00e4chliche Sinnverst\u00e4ndnis praktizirter<br \/>Demokratie, nicht zuletzt, weil die staatlichen Organe, denen der B\u00fcrger und die B\u00fcgerin im Alltag begegnen, gehalten sind, sich dieser autoritativen Sinnbestimmung praktisch einzuf\u00fcgen &#8211; solange jedenfalls bis die Kluft zwischen dem Sinn der Verfassungsvorschriften und dem Erfahrungshorizont der Gesellschaft im Alltag nicht mehr wirksam durch noch soviele rituaisierte Symbolisierungen der Verfassungsbekr\u00e4ftigung \u00fcberbr\u00fcckt werden kann.<\/p>\n<p>Die wahrgenommene &#8222;Pl\u00f6tzlichkeit&#8220; und &#8222;Schnelligkeit&#8220; des Zusammenbruchs der lange Zeit &#8211; jedenfalls von den meisten \u00e4u\u00dferlichen Betrachtern &#8211; f\u00fcr unverr\u00fcckbar stabil erachteten Herrschaftssysteme Ost-und Mitteleuropas nach 1989 sollte auch in &#8222;etablierten Demokratien&#8220; jederzeit als Menetekel f\u00fcr die Historizit\u00e4t jeglicher politischer Ordnung beachtet werden.<\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit der Frage nach der &#8222;Modernit\u00e4t&#8220; des in der Verfassung niedergelegten und institutionell konstituierten Demokratieverst\u00e4ndnisses bietet sich also hier keine juridisch-autoritative, sondern eine hermeneutisch rekonstruktive Deutungsweise an, die nicht ohne ideengeschichtliche Bez\u00fcge auskommt.<\/p>\n<p>Auf der unmittelbar semantischen Ebene wird zun\u00e4chst deutlich, dass die &#8222;Demokratie&#8220; &#8211; wie nicht anders zu erwarten &#8211; auf der keineswegs trivialen Voraussetzung eines &#8222;Demos&#8220;, dem &#8222;Volk&#8220;, beruht, worunter verfassungsrechtlich im wesentlichen die Wahlb\u00fcrgerschaft zu verstehen ist, auf deren irgendwie ermittelten &#8222;Willen&#8220; sich &#8222;alle Staatsgewalt&#8220; berufen k\u00f6nnen muss, um legitim zu bleiben. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 47, 253; 83,60) muss es deswegen eine &#8222;ununterbrochene demokratische Legitimationskette&#8220; zwischen dem in Entscheidungen ge\u00e4u\u00dferten &#8222;Willen&#8220; des &#8222;Volkes&#8220; und der Aus\u00fcbung von jeglicher &#8222;Staatsgewalt&#8220; geben.<\/p>\n<p>Dadurch wird deutlich, dass die &#8222;Demokratie&#8220; jenen Prozess und jene Institutionen umfasst, durch die die &#8222;Willensbildung&#8220; erfolgt, an der sich die Aus\u00fcbung der &#8222;Staatsgewalt&#8220; zu orientieren hat. Ebenfalls wird deutlich, wie die Staatsgewalt ausge\u00fcbt wird: durch das Volk selbst in Wahlen und Abstimmungen, ansonsten durch &#8222;besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung&#8220;. Das &#8222;Volk&#8220; \u00fcbt also die Staatsgewalt direkt und selbst in &#8222;Wahlen und Abstimmungen&#8220; aus, und wird ansonsten durch besondere Organe repr\u00e4sentiert, die in seinem Namen handeln und entscheiden &#8211; soweit sie sich dabei &#8222;letztlich&#8220; auf eine &#8222;Entscheidung des Volkes&#8220; berufen k\u00f6nnen.[4] Das alles mag und sollte als normative Grundlage unserer Verfassungswirklichkeit wohlbekannt sein; sie soll hier auch nicht hinsichtlich ihrer verfassungsm\u00e4\u00dfigen Geltung in Frage gestellt werden. Aber die performative Suggestion dieser Legitimationssprache gibt zu kritischen \u00dcberlegungen Anlass.<\/p>\n<p>Was hat man sich unter dem &#8222;Willen&#8220; des offenkundig bereits geeinten &#8222;Volkes&#8220; vorzustellen? Direkt ge\u00e4u\u00dfert wird dieser &#8222;Wille&#8220; in &#8222;Wahlen und Abstimmungen&#8220; &#8211; wobei wir Letztere angesichts der herrschenden Verfassungslage auf Bundesebene im Moment vernachl\u00e4ssigen k\u00f6nnen. Wenn das &#8222;Volk&#8220; aber w\u00e4hlt, dann nur durch die Stimmabgabe seiner B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen f\u00fcr Listen und Kandidaten, wodurch ein &#8222;Wahlergebnis&#8220; entsteht &#8211; das in der Tat hernach von Kommentatoren und nicht selten auch gew\u00e4hlten Politikern und Politikerinnen als &#8222;Wille des Volkes&#8220; interpretiert wird. Aber als wessen &#8222;Wille&#8220; kann dieses rein durch arithmetisches Verfahren ermittelte Ergebnis, das zumindest Mehrheit und Minderheit, tats\u00e4chlich ja aber noch viel komplexere Verh\u00e4ltnisse der Proportionalit\u00e4t zum Ausdruck bringt, hernach tats\u00e4chlich verstanden werden. Hier gilt einerseits das Mehrheitsprinzip, das bereits Rousseau epistemologisch aufgeladen interpretierte: die &#8222;Mehrheit&#8220; habe den zu ermittelnden &#8222;Gemeinwillen&#8220; besser erkannt, als die Minderheit(en), letztere sich deshalb jener zu f\u00fcgen. Hans Kelsen[5] hat die darin liegende Mystifikation, wonach eine &#8222;Mehrheit&#8220; einen fiktiven &#8222;Gesamtwillen&#8220; erkenne und repr\u00e4sentiere, Anfang der zwanziger Jahre des letzten Jahrhunderts kritisiert; man kann sagen: als eine dem modernen Bewusstsein nicht mehr zuzumutende Metaphysik. Er hat dem eine normative Rechtfertigung entgegen gesetzt, wonach die Befolgung des Mehrheitswillens die gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Ann\u00e4herung an die einzig der &#8222;Freiheit&#8220; angemessene Form der individuellen Selbstregierung sei. W\u00e4hrend bei ihm diese entmystifizierte Interpretation des Mehrheitsprinzips als die Freiheit arithmetisch optimierende Grundlage rechtlicher Herrschaft der Demokratie diese gerade als moderne Form der Staatsgewalt zu legitimieren sucht, dient die inhaltlich zum Teil parallele Demokratiebeschreibung von Carl Schmitt[6] der doppelten Denunziation von Moderne und Demokratie in einem Zeitalter der &#8222;Entpolitisierungen und Neutralisierungen&#8220;.[7]<\/p>\n<p>Dass &#8222;Deliberation&#8220;, dass die diskursive Ermittlung des Vern\u00fcnftigen zum Wesen und zur Praxis der Demokratie &#8211; gerade in einem post-metaphysischen Kontext &#8211; geh\u00f6re, hat vor allem J\u00fcrgen Habermas[8] mit weltweitem Erfolg der Politikwissenschaft als weitere theoretische und normative Begr\u00fcndung und Rechtfertigung zugeschrieben. Was sich gerade in den sich normativ verstehenden wissenschaftlichen Teildisziplinen von der Policy-Forschung bis hin zu den Internationalen Beziehungen gro\u00dfer Beliebtheit erfreut, erweist sich in der hier gew\u00e4hlten Perspektive auf den wirklichen Vollzug einer sich &#8222;demokratisch&#8220; verstehenden Willensbildung jedenfalls \u00fcberwiegend nicht als valide Beschreibung: Gibt es nat\u00fcrlich \u00fcberall deliberative Einzelphasen und Episoden im Gesamtprozess der Willensbildung, gibt es im Einzelfall sogar die Konsensbildung als eigentlichen Entscheidungsakt, so bleibt doch regelm\u00e4\u00dfig die Deliberation der eigentlichen Entscheidung durch legitimierte Amtsgewalt oder Mehrheit blo\u00df vorgelagert. Selbst Habermas hat an entscheidender Stelle &#8211; die freilich von den seine Theorie allzu h\u00e4ufig nur normativ interpretierenden Adepten kaum zitiert wird &#8211; die Relevanz des politischen Entscheidens betont, ja ihr trotz ihrer Zuordnung zur systemischen Reproduktion der Gesellschaft sogar sozialintegrative Funktion zugebilligt: &#8222;In dem die Politik jeweils besondere kollektive Ziele verfolgt und bestimmte Konflikte regelt, bearbeitet sie zugleich allgemeine Integrationsprobleme. Weil sie rechtsf\u00f6rmig verfasst ist, beh\u00e4lt eine in ihrer Operationsweise funktional spezifizierte Politik einen gesamtgesellschaftlichen Problembezug: Sie setzt auf reflexiver Ebene eine Sozialintegration fort, die andere Handlungssysteme nicht mehr hinreichend leisten k\u00f6nnen&#8220;.[9] Eben das rechtfertigt den Begriff der &#8222;politischen Gesellschaft&#8220;.[10]<\/p>\n<p>Praktisch ist aus strukturellen Gr\u00fcnden Deliberation nur zur Willensbildung im kleineren Kreis geeignet und tendiert dazu, als Rechtfertigung f\u00fcr eine advokatorische Expertokratie herhalten zu m\u00fcssen; wo das Modell f\u00fcr gr\u00f6\u00dfere oder gar gesamtgesellschaftliche Willensbildung oder Entscheidungsfindung in Anspruch genommen wird, da kann das nur als rein normative contra-faktische Idee, nicht aber als organisatorisch oder prozedural umzusetzendes Alternativmodell zur Mehrheitsentscheidung gelten, ohne dass f\u00fcr es dieselben Mystifikationen aufscheinen, wie bereits bei der Mehrheitsentscheidung selbst.<\/p>\n<p>Bettet man nun diesen bereits f\u00fcr restmetaphysische Implikationen oder jedenfalls empirisch untrifftige Voraussetzungen anf\u00e4lligen normativen Kerngehalt der &#130;Willensbildung eines Volkes&#8216; in den derzeitigen Erkenntnisstand einer empirisch informierten Politikforschung zu den tats\u00e4chlichen Abl\u00e4ufen des politischen Prozesses ein, so reduziert sich dessen praktische Relevanz st\u00e4ndig weiter. Unter anderem folgende &#8211; h\u00e4ufig implizite -Annahmen erweisen sich als Fiktionen:<\/p>\n<p>Die begr\u00fcndungslogisch f\u00fcr die Idee der auf &#8222;Volkssouver\u00e4nit\u00e4t&#8220; beruhenden Legitimit\u00e4t grundlegende Annahme eines vorg\u00e4ngig existenten &#8222;Volkes&#8220;, das sich dann demokratisch konstituiert, seit der Deklaration des Dritten Standes 1789 zur &#8222;Nation&#8220;, also die Idee des &#8222;demokratischen Nationalstaates&#8220;, erodiert und damit das, was Ulrich Beck zutreffend den lange nicht bewusst gewordenen &#8222;methodologischen Nationalismus&#8220; [11] der seit dem 19. Jahrhundert entstanden Sozialwissenschaften genannt hat. In wachsendem Ma\u00dfe haben es alle heutigen Demokratien mit empirisch verstandener Multi-Kulturalit\u00e4t einer heterogenen Bev\u00f6lkerung zu tun, die sich nicht mehr der Fiktion einer dem faktischen Willensbildungsprozess vorgelagerten politischen Einheit f\u00fcgen will und wird. Aus Gesellschaften, die sich f\u00fcr bereits integrierte, relativ homogene &#8222;Nationalgesellschaften&#8220; hielten &#8211; das es in ihnen das Problem der Anerkennung von &#8222;Minderheiten&#8220; stets gab, ist nur die spiegelbildliche Seite desselben &#8211; werden &#8222;politische Gesellschaften&#8220;, die das Problem der Stiftung von funktional ausreichender Einheit erst politisch leisten m\u00fcssen &#8211; und das unter den Bedingungen von aus unterschiedlichen Gr\u00fcnden weltweit wachsender Mobilit\u00e4t.<\/p>\n<p>Wichtige Elemente dieses Erosionsprozesses liegen in dem sich ausbreitenden Bewusstsein von st\u00e4ndig wachsenden Interdependenzen, die die Annahme einer zumindest weitgehenden Autonomie des innerstaatlich veranstalteten &#8222;Willensbildungsprozesses&#8220; zunehmend als Illusion erweisen. Wichtig f\u00fcr die Frage der Demokratie und ihre Legitimit\u00e4t ist nicht der Grad der Interdependenz selbst, sondern dessen Bewusstwerdung. Damit wird n\u00e4mlich &#8211; man k\u00f6nnte hier die Parallele zur gut bekannten Problematik der individuellen Selbstbestimmung aufmachen &#8211; der normativ konstitutive Zusammenhang von Autonomie und Selbstbestimmung problematisch. Wenn die B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen, die sich nach dem ber\u00fchmten Diktum von Habermas als &#8222;Autoren&#8220; ihrer Verfassungs- und Rechtsordnung noch im repr\u00e4sentativ-demokratischen Verfassungsstaat erkennen k\u00f6nnen sollen, zunehmend wahrnehmen, dass die &#8211; beil\u00e4ufig gesagt &#8211; immer enger werdende Regulierung ihrer lebensweltlichen Praxis in wachsendem Ma\u00dfe von &#8222;au\u00dferhalb&#8220;, von nicht ihrem Votum unterliegenden &#8222;M\u00e4chten&#8220; bestimmt wird, dann geht die rousseausche Vision, nur den selbstbestimmten Gesetzen zu unterliegen und so die eigene Freiheit verwirklichen zu k\u00f6nnen, verloren.<\/p>\n<p>Wollte man nun argumentieren, dass dies im hier diskutierten Sonderfall einer Mitgliedsdemokratie der EU nur durch das dort herrschende, vielfach konstatierte &#8222;Demokratiedefizit&#8220; verursacht sei, insofern also prinzipiell durch weitere Demokratisierung der EU behebbar, so muss daran erinnert werden, dass das normative Problem der Interdependenzverflechtung f\u00fcr Demokratien allgemein ist und weltweit gilt, also nicht demSonderfall EU geschuldet. \u00c4hnliche trans-und supranationale Vergemeinschaftungen wie die EU bleiben aber bis auf Weiteres global unwahrscheinlich &#8211; und auch die Zukunft der EU selbst ist nicht teleologisch determiniert, sondern zeigt vielmehr phasenweise bedenkliche Desintegrations-und folglich Re Nationalisierungstendenzen.<\/p>\n<p>L\u00e4sst also die wachsende und augenscheinlich unumkehrbare Steigerung der Interdependenzverflechtung die Autonomie der staatlich organisierten demokratischen Willensbildung durch die Erosion der Unterscheidung von &#8222;innen und au\u00dfen&#8220;, &#8222;intern und extern&#8220; erodieren, soweit damit die innerstaatliche Effektivit\u00e4t von und Betroffenheit durch au\u00dferstaatliche Regulierungen angesprochen ist, so ist die daraufhin h\u00e4ufig geschlussfolgerte abnehmende Macht und Wirkungseffizienz nationalstaatlicher Regierungen m. E. empirisch noch nicht ausreichend belegt. \u00dcbersehen wird, dass nationalen Regierungen jenseits des nationalen Legitimit\u00e4tsraumes neue Handlungs-und Entscheidungsm\u00f6glichkeiten zuwachsen, die sie in Kooperation mit anderen oder gar in einseitiger Macht\u00fcberlegenheit auch mit Wirkung nach &#8222;innen&#8220; wahrzunehmen verstehen. Unter dem Gesichtspunkt eines Wandels der Demokratie scheint mir ein anderer Aspekt der Transnationalisierung von hernach auch innerstaatlich wirksamen Regulierungen bedeutsamer, n\u00e4mlich die beobachtbare Erosion der Trennung von (a) \u00f6ffentlicher demokratisch, d.h. gleicheitsbasiert legitimierter und (b) privater, d.h. in der Regel auf ungleicher Ressourcenausstattung beruhender Partizipation, so in von mir bereits fr\u00fcher so genannten &#8222;Public-Private-Policy-Networks&#8220; (PPPNs)12, die f\u00fcr die Etablierung und Regulierungsbildung von &#8222;Transnationalen Public-Private Networks&#8220; (TPPNs) [12] immer bedeutsamer werden.<\/p>\n<p>Beruht demokratische Willensbildung auf der formalen, d. h. zu diesem Zwecke institutionell k\u00fcnstlich hergestellten &#8222;gleichen Freiheit&#8220; der Beteiligten, wie sie beispielsweise im &#8222;omov-principle&#8220; &#8211; &#8222;one man, one vote&#8220; &#8211; zum Ausdruck kommt, so die Partizipation (zivil-)gesellschaftlicher Akteure an PPPNs und TPPPNs auf unterschiedlicher Ressourcenausstattung und damit ungleichen Einflusschancen. Insofern deren Regulierungen f\u00fcr die einzelnen Individuen Geltung erlangen, geht der konstitutive Unterschied moderner Demokratien gegen\u00fcber ihren Vorg\u00e4ngerregimen, dass n\u00e4mlich die Einzelnen aus jeglicher privater Herrschaft emanzipiert und nur noch der demokratisch legitimierten Amtsgewalt und Gesetzesherrschaft unterliegen sollen, zumindest partiell verloren. Mit der Zunahme von PPPNs und TPPNs, die von den beteiligten privaten wie \u00f6ffentlichen Akteuren in der Hoffnung auf zu steigernde Regulierungseffizienz und effektivit\u00e4t gestiftet werden, w\u00e4chst zugleich der Anteil privater Herrschaft an, die g\u00e4nzlich abzuschaffen die &#130;moderne Demokratie&#8216; einmal angetreten war.<\/p>\n<p>Gegen den bisherigen Argumentationsgang mag eingewendet werden, er verwende das Konzept von &#8222;Modernisierung&#8220; zu deterministisch, etwa im Sinne der benjaminschen &#8222;Lokomotive&#8220; aus den &#8222;Geschichtsphilosophischen Thesen&#8220;; dem von Walter Benjamin[13] dort politisch und historisch-materialistisch angedachten Handeln bliebe ja, um die menschliche Qualit\u00e4t des &#8222;Fortschritts&#8220; zu erhalten, schlie\u00dflich nur der Griff zur &#8222;Notbremse&#8220;, mit dem der permanente Wandel der Modernisierung, bei Benjamin freilich in Form ungebremster Kapitalakkumulation und Profitmacherei verstanden, unterbrochen werden k\u00f6nnte. Die Vorstellung eines bewussten Eingriffs in den bis dato hinter dem R\u00fccken der Subjekte ablaufenden permanenten Wandel lebt bei Benjamin noch ganz von den Revolutionsvorstellungen des sp\u00e4ten 18. und 19. Jahrhunderts, die mit ihrem Bezug auf den einzelnen Staat, den es zu revolutionieren gelte, denselben vormodernen Bewusstseinsrelikten verbunden blieben, wie hier schon f\u00fcr die Demokratie aufgezeigt. Die kommunistische Vision einer &#8222;Weltrevolution&#8220; (Marx\/Engels) war demgegen\u00fcber allein aus der klassentheoretischen Interpretation der Entstehung des Weltmarktes deduziert, fand aber niemals, auch nicht in den Konzepten der Internationalen oder sp\u00e4ter der Komintern, eine strategisch-handlungspraktische Konkretisierung, die Lenins wirkm\u00e4chtiger Strategie aus &#8222;Was tun?&#8220; f\u00fcr ein einzelnes Land entsprach.<\/p>\n<p>Was der \u00dcbertragung der Idee der Revolution auf die Moderne zunehmend sich praktisch in den Weg stellte, war erstens genau jene bereits angesprochene Erosion der vorgestellten Homogenit\u00e4t eines bewusst handelnden Kollektivsubjekts und zweitens die wachsende Interdependenz, die das urspr\u00fcnglich einzeln zu revolutionierende Objekt des unabh\u00e4ngig von seiner internationalen und transnationalen Umgebung zu revolutionierenden Nationalstaates (&#8222;Sozialismus in einem Land&#8220;) in ein zunehmend globales System vielfach verflochtener Bez\u00fcge einbettete.<\/p>\n<p>Kann man sich also nach diesem Paradigma revolution\u00e4ren Handelns vorstellen, dass durch bewusstes politisches Entscheiden und Handeln die bisher selbstl\u00e4ufig vorantreibende &#8222;Modernisierung&#8220; die schleichende Abschaffung der Demokratie gerade durch deren Modernisierung aufgehalten werden k\u00f6nnte?<\/p>\n<p>Wenn auch nicht gerade mit &#8222;revolution\u00e4rer&#8220;, so doch mit performativer Intention k\u00f6nnte man diese Absicht der wachsenden Flut normativer Fortschreibungen der Idee der Demokratie bis hin zur &#8222;global&#8220; oder &#8222;cosmopolitan democracy&#8220; zubilligen. In immer komplexeren Argumentationen und institutionellen Mehrebenenarrangements f\u00fcr &#8222;multiple demoi&#8220; und andere willk\u00fcrlich konstruierte, weiterhin aber angeblich legitimationsspendende Hybridkollektive werden in der Politikwissenschaft Szenarios entworfen, nach denen sich auch die komplexesten Formen transnationaler Mehrebenengovernance und die nur noch von Experten-und advokatorischen Interessengruppen durchschaubaren Regulierungsprobleme zahlreicher Policy-Bereiche als mit der traditionellen Idee einer &#8222;B\u00fcrgerdemokratie&#8220; vereinbar interpretieren lassen sollen.<\/p>\n<p>Aber was unsere besten Studierenden der Politikwissenschaft nach l\u00e4ngerem Studium m\u00fchsam sich vielleicht aneignen, taugt als normativer Ersatz f\u00fcr die traditionelle Legitimationsidee der Demokratie in der Praxis nicht, weil diese normativ konstruierten, komplexen Demokratiemodelle das Sartori-Kriterium verletzen, wonach die Demokratie als einzige Regimeform nicht fortbestehen kann, &#8222;wenn ihre Grunds\u00e4tze und Mechanismen den geistigen Horizont des Durchschnittsb\u00fcrgers \u00fcbersteigen&#8220;[14]. Eine Demokratie, deren institutionelle und prozessuale Legitimationsbesorgung vom durchschnittlichen B\u00fcrger nicht mehr durchschaut werden kann, w\u00e4re jedenfalls mit der &#8222;Volkssouver\u00e4nit\u00e4t&#8220; normativ nicht l\u00e4nger vereinbar und verk\u00e4me praktisch zur Rechtfertigung von &#8211; bestenfalls &#8211; advokatorischer Elitenherrschaft. Meine Antwort lautet also: nein.<\/p>\n<p>Mit der Wirklichkeit der Idee der modernen Demokratie schwindet aber aus verwandten Gr\u00fcnden auch die ihr historisch verbundene Idee und praktische M\u00f6glichkeit der Revolution; beides, wie man zunehmend merken kann, Relikte der Vormoderne, die noch eine Weile &#8211; mehr im Bewusstsein und normativen Selbstverst\u00e4ndnis als im praktischen Funktionieren &#8211; im Prozess der Modernisierung mitgeschleppt worden sind, nun aber auch in ihrer normativen Strahlkraft zunehmend verblassen.<\/p>\n<p>Was tritt an die Stelle? Wir wissen es noch nicht &#8211; werden es aber auch nicht zu begreifen lernen, solange wir weiterhin versuchen, die permanent zu beobachtenden Ver\u00e4nderungen in die alten vertrauten Schemata einzuordnen, um den Preis, dass diese mehr und mehr ihre erfahrungsbasierte Validit\u00e4t und \u00dcberzeugungskraft verlieren. Dadurch \u00e4hnelt die Demokratie in den Augen der Menschen, auf die es als B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen doch schlie\u00dflich ank\u00e4me, heute mehr und mehr jenem bekannten nackten Kaiser im M\u00e4rchen &#8211; der sich doch bei Lichte besehen als ziemlicher Despot erwies, indem er den gewohnheitsm\u00e4\u00dfigen Respekt der Leute f\u00fcr seine Zwecke zu nutzen verstand. Nur der von Respekt und Tradition unbefangene neue Blick des Kindes, das ausrief &#8222;Aber der Kaiser ist doch nackt!&#8220; konnte den Bann seiner Herrschaft brechen.<\/p>\n<p>Der gedankliche Abschied von der vertrauten normativen Idee der Demokratie, statt ihrer permanenten Anpassung an eine Realit\u00e4t, die sich ihr nicht mehr f\u00fcgen will, ist aber die Voraussetzung daf\u00fcr, eine den neuen Herausforderungen entsprechende, neue normative Idee von historisch \u00e4hnlicher Pr\u00e4gekraft zu entwickeln, wie sie die aus &#130;Altem&#8216; und &#130;Modernem&#8216; amalgamierte Idee der &#8222;modernen Demokratie&#8220; einmal besessen hat.<\/p>\n<p>Der Beitrag wurde zuerst in Berliner Debatte Initial 3\/2009 ver\u00f6ffentlicht<\/p>\n<p>[1] Max Weber, Die &#8222;Objektivit\u00e4t&#8220; sozialwissenschaftlicher und sozialpolitischer Erkenntnis, in: Ders., Gesammelte Aufs\u00e4tze zur Wissenschaftslehre, 3. Aufl. T\u00fcbingen 1968, 146 &#8211; 214; man beachte, dass Weber dort nicht nur von &#8222;Wirklichkeitsurteilen&#8220;, sondern auch von &#8222;M\u00f6glichkeitsurteilen&#8220; als Aufgabe der &#8222;Wirklichkeitswissenschaft&#8220; spricht. <br \/>[2] Jacques Derrida, Schurken. Zwei Essays \u00fcber die Vernunft, Frankfurt am Main 2006, S. 45.<br \/>[3] Ich halte mich an M\u00fcnch\/Kunig (Hrsg.), Grundgesetzkommentar, 5. Aufl. M\u00fcnchen 2000, Bd. 2.vorg\u00e4nge Heft 3\/2012, S. 92-100 <br \/>[4] Von M\u00fcnch\/Kunig 2000, S. 8. <br \/>[5] Hans Kelsen, Vom Wesen und Wert der Demokratie, 2. umgearbeitete Aufl., T\u00fcbingen 1929. <br \/>[6] Carl Schmitt, Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, M\u00fcnchen und Leipzig 1923. <br \/>[7] Carl Schmitt, Das Zeitalter der Neutralisierungen und Entpolitisierungen, in: Ders., Positionen und Begriffe im Kampf um Weimar &#8211; Genf &#8211; Versailles, Berlin 1988, S. 120-132. <br \/>[8] J\u00fcrgen Habermas, Faktizit\u00e4t und Geltung, Frankfurt am Main 1992. <br \/>[9] Habermas ebd., 465 <br \/>[10] Michael Th. Greven, Die Politische Gesellschaft, Kontingenz und Dezision als Probleme des Regierens und der Demokratie, 2. aktualisierte Aufl., Wiesbaden 2009. <br \/>[11] Ulrich Beck, Was ist Globalisierung?, Frankfurt am Main 1997. <br \/>[12] Michael Th. Greven, The Informalization of Transnational Governance: A Threat to Democratic Government, in: E. Grande\/L.W. Pauly (Eds.), Complex Sovereignty, Toronto 2005, 261 &#8211; 284. Edgar Grande w\u00e4hlt j\u00fcngst in einem noch unver\u00f6ffentlichten Manuskript mit \u00e4hnlicher Intention den besseren Terminus &#8222;Transnationale Politikregime&#8220; (Grande, Transformation von Staat und Herrschaft in der Weltrisikogesellschaft&#8220;, Mskpt 28. S.), weil im Regimebegriff Kontinuit\u00e4t und normativer Anspruch der angestrebten Regulierung besser zum Ausdruck kommen, als in dem blasseren Netzwerkbegriff. <br \/>[13] Walter Benjamin, \u00dcber den Begriff der Geschichte, in: Ders., Gesammelte Schriften, I.2, Frankfurt am Main 1974, S. 691-704. <br \/>[14] Giovanni Sartori, Demokratietheorie, Darmstadt 1992, S. 23.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[157],"publikationen":[1441],"class_list":["post-11719","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-michael-th-greven","publikationen-199-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>War die Demokratie jemals &quot;modern&quot;? - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/199-vorgaenge\/publikation\/war-die-demokratie-jemals-modern\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"War die Demokratie jemals &quot;modern&quot;? - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Oder: Des Kaisers neue Kleider aus: vorg\u00e4nge Nr. 199 (Heft 3\/2012), S. 92-100 Die Frage mag zun\u00e4chst \u00fcberraschen &#8211; denn wie k\u00f6nnte es denn sein, dass in unseren &#130;modernen Zeiten&#8216; ausgerechnet die nach einhelligem international \u00fcberwiegend geteilten Urteil normativ ausgezeichnetste, von nicht wenigen normativ als un\u00fcbertrefflich eingesch\u00e4tzte Regimeform sich als anachronistisch erweisen k\u00f6nnte? 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