{"id":11808,"date":"2010-12-01T20:30:00","date_gmt":"2010-12-01T19:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/oekonomischer-und-staatlicher-einfluss-auf-die-medien-in-europa\/"},"modified":"2021-08-30T15:40:58","modified_gmt":"2021-08-30T13:40:58","slug":"oekonomischer-und-staatlicher-einfluss-auf-die-medien-in-europa","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/192-vorgaenge\/publikation\/oekonomischer-und-staatlicher-einfluss-auf-die-medien-in-europa\/","title":{"rendered":"\u00d6konomischer und staatlicher Einfluss auf die Medien in Europa"},"content":{"rendered":"<p>Drei L&auml;nderbeispiele;<\/p>\n<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 192, Heft 4\/2010. S. 46-54<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"einleitung\">Einleitung<\/span><\/h2>\n<p>Welche Medienstrukturen existieren in anderen europ&auml;ischen L&auml;ndern, welche Vergleiche lassen sich mit der Medienlandschaft in Deutschland ziehen und was k&ouml;nnen wir daraus f&uuml;r unser System ableiten? Diese Fragen stehen hier im Vordergrund und sollen mit Blick auf die demokratische Funktion der Medien behandelt werden. Die einfache Eingangsthese lautet: Eine freie und unabh&auml;ngige Meinungsbildung ist ein wesentliches Merkmal des demokratischen Miteinanders, und es gibt verschiedene Wege, eine solche Meinungsbildung zu erm&ouml;glichen. Im Einzelnen geh&ouml;ren dazu die Pluralit&auml;t der Medienangebote, qualitative Anforderungen an die Rundfunkprogramme, Transparenz der Medienstrukturen und Verantwortlichkeit der Journalisten, sowie eine inhaltliche Pluralit&auml;t. So einfach diese Erkenntnis ist, so schwer scheint es mit Blick auf staatliche und wirtschaftliche Interessen zu sein, diese Merkmale umzusetzen.<\/p>\n<p>Als Vergleichsl&auml;nder mit anderen Medienstrukturen in Europa bieten sich das Vereinigte K&ouml;nigreich Gro&szlig;britannien und Nordirland (im Folgenden Gro&szlig;britannien) sowie die Republik Kroatien an. Gro&szlig;britannien, weil es mit der British Broadcasting Corporation, der BBC, eine starke &ouml;ffentliche Rundfunkorganisation hat, die in der Tradition des Public Service Broadcasting (im Folgenden auch PSB) steht. Ferner, weil es mit dem Konzern von Rupert Murdoch auch einen sehr einflussreichen privaten Medienanbieter besitzt (The Sun, Times London, BSkyB, nur um einige zu nennen). Demgegen&uuml;ber zeigt Kroatien einzelne Besonderheiten auf, die ebenfalls interessant und lehrreich sind. Neben den beiden genannten europ&auml;ischen Staaten ist es zudem sinnvoll, in aller K&uuml;rze auf das Mediensystem in Deutschland einzugehen und die Aspekte, die interessant sind, weiter zu vertiefen.<\/p>\n<p>Die Ergebnisse des von der Europ&auml;ischen Kommission gef&ouml;rderten unabh&auml;ngigen Forschungsprojekts &bdquo;MEDIADEM&rdquo; bilden die Grundlage f&uuml;r die hier gemachten Aussagen.[1] In dem Projekt arbeiten Teams aus 14 europ&auml;ischen L&auml;ndern zusammen, um die jeweiligen Mediensysteme fair einen Zeitraum von drei Jahren zu erforschen. Dabei gehen die Forscherinnen und Forscher der Frage nach, welche gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen freie und unabh&auml;ngige Medien pr&auml;gen, die f&uuml;r einen demokratischen Diskurs erforderlich sind[2]<\/p>\n<p><b>Vergleichbare Medienstrukturen <\/p>\n<p><\/b><b><i>Deutschland<br \/><\/i><\/b>In Deutschland ist die Bedeutung der Medien f&uuml;r den demokratischen Diskurs grunds&auml;tzlich unbestritten. In den Worten des Bundesverfassungsgerichts sind sie daf&uuml;r konstitutiv.[3] Die Grundstrukturen des bundesrepublikanischen Mediensystems lassen sich recht gut wie folgt zusammenfassen. Der Rundfunk, darunter werden hier Radio-, Fernsehen, und die Internetangebote der Rundfunkveranstalter verstanden, wird hierzulande in einem dualen System bereitgestellt. Dem durch Geb&uuml;hren finanzierten &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunk steht ein privater Rundfunk gegen&uuml;ber. Interessant ist dabei die Aussage des Bundesverfassungsgerichts, dass Meinungsvielfalt nicht durch einen rein privaten Rundfunk gew&auml;hrleistet werden kann .[4] Man kann insofern auch von einem Marktversagen sprechen (Kiefer 2004: 558). Um den Anforderungen aus Artikel 5 (Kommunikationsfreiheiten) Grundgesetz gerecht zu werden, muss der Gesetzgeber eine Rundfunkordnung schaffen, in der ein freier und unabh&auml;ngiger Meinungsaustausch m&ouml;glich ist. Ob dies gegl&uuml;ckt ist, kann manchmal in Frage gestellt werden. Zwar ist der &ouml;ffentlich-rechtliche Rundfunk staatsfern als unabh&auml;ngige Einrichtung konzipiert. Der Direktor ist f&uuml;r das Programm verantwortlich, die Rundfunkr&auml;te sind mehrheitlich mit gesellschaftlichen Vertretern besetzt und die Landesregierungen &uuml;ben nur eine Rechtsaufsicht aus. Dennoch sind immer wieder unangemessene Einflussnahmen festzustellen.<\/p>\n<p>Der Pressemarkt ist in Deutschland ohne umfangreiche staatliche Regulierung im Sinne von inhaltlichen Programmvorgaben bzw. Lizenzverfahren organisiert. Im Jahr 2009 produzierten 134 publizistische Einheiten insgesamt 1.511 Ausgaben mit einer Auflage je Ver&ouml;ffentlichung von durchschnittlich 25 Millionen Exemplaren (Bundesverband Zeitungsverleger 2009: 364). 10 Abo-Zeitungen teilen sich neben der Bild-Zeitung den Markt auf landesweiter Ebene. Insgesamt dominieren aus wirtschaftlicher Sicht einzelne gro&szlig;e Verlage, ohne jedoch von einer Monopolstellung in ganz Deutschland sprechen zu k&ouml;nnen. Etwas anders ist die Situation jedoch auf dem regionalen Zeitungsmarkt, auf dem sich Oligopole erkennen lassen. Neben dem Rundfunk und den Printmedien spielt das Internet als Kommunikationsplattform medialer Produkte eine wichtige Rolle.<\/p>\n<p>Wirtschaftlich gesehen ist Deutschland einer der st&auml;rksten M&auml;rkte weltweit. Die Zeitungsverlage erwirtschafteten im Jahr 2009 beispielsweise Werbeeinnahmen von 3.6 Milliarden Euro. In 2008 konnten die privaten Rundfunkveranstalter gesch&auml;tzte Gesamtertr&auml;ge von 7,4 Milliarden Euro (ALM 2009: 56) erzielen und die &ouml;ffentlich-rechtlichen Sender (Landesrundfunkanstalten und ZDF) hatten Einnahmen aus den Rundfunkgeb&uuml;hren von 6,88 Milliarden Euro (Media Perspektiven 2009: 7). Schlie&szlig;lich agieren von Deutschland aus mit der Bertelsmann AG, der ProSieben.Satl Media AG und der Axel Springer AG drei Medienkonzerne, die weltweit zu den 50 gr&ouml;&szlig;ten Konzernen geh&ouml;ren.<\/p>\n<p><b><i>Gro&szlig;britannien<\/i><\/b><br \/>Gro&szlig;britannien (dazu Craufurd Sinith; Stolte 2010) ist politisch wie auch medial sehr zentralistisch auf London fokussiert. Als konstitutionelle Monarchie ausgestaltet, wird das Land im Wege eines parlamentarischen Systems regiert. 1998 wurde die Europ&auml;ische Menschenrechtskonvention (EMRK) als innerstaatliches Recht inkorporiert, das Journalisten jetzt einen gewissen rechtlichen Schutz einr&auml;umt, gleichzeitig ihren Handlungsspielraum mit Blick auf die Pers&ouml;nlichkeitsrechte anderer aber auch einschr&auml;nkt. Wegen der Rechtsprechung des Europ&auml;ischen Gerichtshofs f&uuml;r Menschenrechte zu Art. 10 (Freiheit der Meinungs&auml;u&szlig;erung) EMRK ist <i>rechtlich <\/i>gesehen die Dogmatik jedoch weit davon entfernt, eine Auslegung wie die des deutschen Bundesverfassungsgerichts zu Artikel 5 (Kommunikationsfreiheiten) Grundgesetz zu schaffen (dazu K&uuml;bler 2008: 89).<\/p>\n<p>Eine weitere Besonderheit liegt darin, dass die BBC durch eine k&ouml;nigliche Gr&uuml;ndungsurkunde (Charter) geschaffen wurde, die in regelm&auml;&szlig;igen Abst&auml;nden erneuert werden muss. Es ist wiederum das Parlament, das mit dem &bdquo;Communications Act&rdquo; aus dem Jahr 2003 die Rahmenbedingungen f&uuml;r die gesamte (private und &ouml;ffentliche) Rundfunkordnung gelegt hat. Die wichtigste organisatorische Einrichtung ist dabei OFCOM (The Office of Communications). Abgesehen von der BBC werden alle privaten Anbieter einem Lizenzierungsverfahren unterzogen, das von der OFCOM durchgef&uuml;hrt wird. Ferner unterh&auml;lt OFCOM einen Programmausschuss, der die inhaltlichen Anforderungen an die Rundfunkveranstalter &uuml;berwacht.<\/p>\n<p>Es gibt f&uuml;nf terrestrische, analoge Sender, die Landesweit ausstrahlen (BBC 1, BBC 2, ITV (auch als Channel 3 bekannt), Channel 4, und Channel 5). Als wichtigster Bezahlsender, der &uuml;ber Satellit empfangen werden kann, gilt BSkyB, der dem Murdoch-Haus zuzuordnen ist. Insgesamt k&ouml;nnen in Gro&szlig;britannien 490 Fernsehprogramme empfangen werden. Eine Besonderheit des britischen Rundfunkrechts besteht darin, dass die f&uuml;nf hier genannten analogen Sender alle mit einem PSB-Auftrag in die Pflicht genommen werden. Das bedeutet, dass der &ouml;ffentliche Sender, die BBC, und auch die drei privaten, kommerziellen Veranstalter einen gesetzlich vorgeschriebenen Programmauftrag zu erf&uuml;llen haben. Dieser Auftrag ergibt sich entweder aus der BBC Charter selbst oder aus dem Communications Act. Die Anforderungen an die kommerziellen Programmanbieter sind teilweise h&ouml;her, als sie etwa im deutschen Rundfunkstaatsvertrag f&uuml;r die privaten Sender normiert sind. Als Zwischenergebnis kann somit gesagt werden: Es gibt einen rein kommerziellen Sektor, wie BSkyB und einen &ouml;ffentlichen Sektor, der wiederum untergliedert ist in die BBC und private Rundfunkanbieter. Die &ouml;konomische Situation der Sender l&auml;sst sich wie folgt zusammenfassen: Die BBC hatte 2009 Einnahmen aus den Geb&uuml;hren in H&ouml;he von rund 3.5 Milliarden britischen Pfund. Zus&auml;tzlich nahm sie 1.1 Milliarden britische Pfund aus kommerziellen und anderen T&auml;tigkeiten ein (BBC 2010: F10). Die kommerziellen PSB-Sender mussten in 2009 einen Einbruch der Werbeeinnahmen von 14 Prozent hinnehmen und kommen auf 1,9 Milliarden britische Pfund. Insgesamt nahmen in Gro&szlig;britannien alle Fernseh- und Radioanbieter rund 11 Milliarden britische Pfund in den &ouml;ffentlich ausgestalteten und rein kommerziellen T&auml;tigkeiten ein (OFCOM 2010: 97-98).<\/p>\n<p>Wie in Deutschland ist der Zeitungsmarkt privat organisiert. Es gibt 14 landesweit erscheinende Titel und rund 1.200 lokale bzw. regionale Bl&auml;tter. Dieser Markt unterliegt jedoch einer zunehmenden Konzentration. So ist er sowohl von der Rezession in Gro&szlig;britannien als auch der Entwicklung im Internetbereich betroffen.<\/p>\n<p><b><i>Kroatien<br \/><\/i><\/b>Anders als bei anderen postkommunistischen Staaten, wie der tschechischen Republik, verz&ouml;gerte sich der Demokratisierungsprozess wegen des Krieges im ehemaligen Jugoslawien und anschlie&szlig;end wegen des pr&auml;sidial ausgerichteten politischen Systems. Die Verfassung Kroatiens h&auml;lt zwar als ein Strukturprinzip die Demokratie fest. Es gelang der Politik jedoch erst nach den Wahlen im Jahre 2000, in deren Folge das pr&auml;sidial ausgerichtete System in eine parlamentarisch ausgerichtete Demokratie umgewandelt wurde, die Medienlandschaft demokratischer auszugestalten. Die Beitrittsverhandlungen mit der Europ&auml;ischen Union spielen hier ebenfalls eine Rolle. Kroatien hat seit 2004 einen offiziellen Beitritts-Kandidatenstatus.<\/p>\n<p>Kroatien (dazu Popovic et al. 2010) verf&uuml;gt wie Deutschland &uuml;ber ein duales Rundfunksystem. Neben dem &ouml;ffentlichen Sender HRT (Hrvatska radiotelevizija) mit zwei landesweiten Programmen existieren noch zwei weitere private Sender (RTL Television und Nova TV), die landesweit ausstrahlen. 13 lokale und 8 regionale Veranstalter bedienen kleinere Segmente. HTV 1 und 2 sowie RTL erreichen die gr&ouml;&szlig;ten Zuschaueranteile. Der &ouml;ffentliche Sender HRT wird durch Geb&uuml;hren finanziert, die wie in Deutschland (noch) daran gekn&uuml;pft sind, ob ein Empfangsger&auml;t vorhanden ist. Ein Problem f&uuml;r die Medienforschung liegt allerdings darin, belastbares Zahlenmaterial zusammenzustellen. Das gilt beispielsweise auch f&uuml;r die finanzielle Situation des &ouml;ffentlichen Senders HRT. Nach der Einsch&auml;tzung des Forscherteams des MEDIADEM-Projekts l&auml;sst sich beim &ouml;ffentlichen Rundfunk allerdings eine finanzielle und organisatorische Krise ausmachen. Die Gr&uuml;nde daf&uuml;r sind vielf&auml;ltig und h&auml;ngen mit einzelnen Ausgabenposten zusammen, mit internen Unstimmigkeiten, Formen der Zensur und Managementfehlern.<\/p>\n<p>Die Presselandschaft ist recht umfangreich und Aussagen &uuml;ber die Anzahl der erwerbbaren Titel variieren sehr zwischen 850 und 2.500 je nach Z&auml;hlweise. Unter den popul&auml;ren Tageszeitungen hat &bdquo;24 sata&rdquo; die h&ouml;chste Auflage. Die Zeitungslandschaft zeichnet sich trotz der Vielzahl der Titel durch einen hohen Grad an Konzentration aus. Die Europapress Holding, an der zu 50 Prozent der deutsche WAZ-Konzern beteiligt ist, besitzt rund 60 Prozent der Marktanteile.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"vergleichbare-strukturmerkmale-und-probleme\">Vergleich&shy;bare Struk&shy;tur&shy;merk&shy;male und Probleme<\/span><\/h2>\n<p><b><i>Qualit&auml;t der Rundfunkprogramme<br \/><\/i><\/b>Beide Vergleichsl&auml;nder verf&uuml;gen in ihren medienrechtlichen Bestimmungen zum Rundfunk &uuml;ber umfangreiche inhaltliche Programmregelungen. Diesen Regelungen ist gemein, dass sie eine <i>unabh&auml;ngige <\/i>und <i>ausgewogene <\/i>Berichterstattung fordern. Nach der BBC Charter muss insbesondere bei kontroversen Themen eine gut recherchierte und ausgewogene Berichterstattung erfolgen. Die BBC Charter normiert ferner, dass die Rundfunkanstalt unabh&auml;ngig arbeiten soll. Vergleichbare Vorgaben sieht das kroatische Rundfunkgesetz vor.<\/p>\n<p>Typisch f&uuml;r den Rundfunk sind auch die umfangreichen Vorgaben in Form von inhaltlichen <i>Programmgrunds&auml;tzen<\/i>. In der BBC Charter steht, die BBC m&uuml;sse dem &ouml;ffentlichen Interesse dienen. Darunter sei neben anderen Punkten die Aufrechterhaltung der B&uuml;rgergesellschaft, die F&ouml;rderung der Bildung, die Anregung der Kreativit&auml;t und der kulturellen Exzellenz zu verstehen. Der &ouml;ffentliche kroatische Rundfunk wiederum soll die &ouml;ffentlichen Interessen auf nationaler und lokaler Ebene ber&uuml;cksichtigen, und zwar durch Informations-, Kultur-, Bildungs- und Unterhaltungsprogramme. Im Einzelnen geh&ouml;ren dazu auch Sendungen, die die &Ouml;ffentlichkeit &uuml;ber politische, wirtschaftliche und kulturelle Ereignisse richtig und unparteiisch informieren. Vergleichbare Bestimmungen finden sich auch im deutschen Rundfunkstaatsvertrag f&uuml;r die &ouml;ffentlich-rechtlichen und in abgeschw&auml;chter Form f&uuml;r die privaten Rundfunkbetreiber.<\/p>\n<p><b><i>Staatsferne<br \/><\/i><\/b>Das wichtige Thema der Staatsferne beim privaten und insbesondere beim &ouml;ffentlichen Rundfunk kann an drei Merkmalen festgemacht werden: der Besetzung und Zusammensetzung der &Uuml;berwachungsgremien, dem Einfluss auf die Programmgestaltung sowie den Finanzierungsregelungen. Es ist nur selten ein direkter und auch offener staatlicher Einfluss feststellbar. Daher ist es wichtig, potentielle Einflussbereiche aufzuzeigen und die m&ouml;glichen, indirekten Wege zu skizzieren (dazu Hahn 2010: 164ff.). Als ein Beispiel l&auml;sst sich der BBC-Trust nennen, der dem Modell der regulierten Selbstregulierung entspricht und der mit unabh&auml;ngigen Expertinnen und Experten besetzt ist. Dieses Gremium soll aus 12 Mitgliedern bestehen, die f&uuml;r die Einhaltung der Programmgrunds&auml;tze verantwortlich sind. Der Trust hat zudem die Aufgabe, die Unabh&auml;ngigkeit der BBC zu gew&auml;hrleisten. An dem Auswahlverfahren der Mitglieder des Trusts l&auml;sst sich erkennen, ob und wie der Staat unangemessenen Einfluss aus&uuml;ben kann. Beim Auswahlverfahren f&auml;llt auf, dass die Bestimmungen umfangreiche Anforderungen an die Kandidaten stellen. Die Mitglieder des Trusts werden nach einem &ouml;ffentlichen Auswahlverfahren von der britischen Regierung vorgeschlagen und anschlie&szlig;end durch die Krone bestimmt. Obwohl die britische Regierung ein Vorschlagsrecht hat, scheint es in der Praxis noch nicht zu parteiischen Einflussnahmen gekommen zu sein.<\/p>\n<p>Interessant ist hier der Vergleich mit dem kroatischen System. Der &ouml;ffentliche Sender HRT wird durch einen Programmrat mit 11 Mitgliedern &uuml;berwacht. Sie repr&auml;sentieren zivilgesellschaftliche Gruppen und werden vom kroatischen Parlament bestimmt. Auch f&uuml;r den Programmrat existieren umfangreiche Regelungen, die eine Wahl auf der Grundlage von Sachentscheidungskompetenz erm&ouml;glichen sollen. Es scheint aber an der tats&auml;chlichen Umsetzung des gesetzlichen Auftrages zu mangeln und immer wieder zu erheblichen internen Unstimmigkeiten zu kommen. Die Europ&auml;ische Union &auml;u&szlig;erte sich ganz grunds&auml;tzlich zum Einfluss auf die Medien in ihrem Fortschrittsbericht aus dem Jahr 2008 wie folgt: &bdquo;Nevertheless, some interference in the media landscape by mainly economic and partly political interest groups has continued.&#8220;[5]<\/p>\n<p>Die ausreichende Finanzierung ist ein weiteres Merkmal der Sicherung der Unabh&auml;ngigkeit. Bei der BBC ist das Verfahren sehr politisch ausgestaltet. Es ist die BBC, die einen Vorschlag &uuml;ber die H&ouml;he der Geb&uuml;hren vorlegt, der dann wiederum von der Regierung angenommen werden muss. Wegen der allgemeinen Tendenz in Gro&szlig;britannien, &ouml;ffentliche Ausgaben zu senken, ist sie der Regierung zuvorgekommen und hat eine geplante Erh&ouml;hung nicht eingereicht. Inwieweit sich das auf die Programmqualit&auml;t auswirkt, kann erst in einigen Jahren mit Sicherheit gesagt werden. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass eine nachteilige Geb&uuml;hrenentwicklung sich auch entsprechend auf die Programmqualit&auml;t auswirken wird (Craufurd Smith; Stolte 2010: 41f). Beim kroatischen Sender HRT wiederum setzt das Parlament die Finanzierung dazu ein, Einfluss auf die organisatorischen Entwicklungen zu nehmen (Popovic et al. 2010: 30).<\/p>\n<p>Wie sieht die Situation in Deutschland aus? Die &ouml;ffentlich-rechtlichen Sender verf&uuml;gen alle &uuml;ber einen Rundfunk- bzw. Fernsehrat (beim ZDF). Dieses Gremium ist daf&uuml;r verantwortlich, dass die Rundfunkanstalten die allgemeinen Gesetze beachten sowie die rundfunkrechtlichen Programmgrunds&auml;tze. Nach den anwendbaren rechtlichen Bestimmungen bestehen die Kontrollgremien mehrheitlich aus Vertretern gesellschaftlicher Gruppen. Allerdings k&ouml;nnen die jeweiligen Landesregierungen und Landesparlamente bei den meisten Landesrundfunkanstalten Vertreter entsenden. Die gesellschaftlichen Gruppen halten jedoch immer eine Stimmmehrheit in den Rundfunkr&auml;ten. Diese Konstruktion schlie&szlig;t eine parteipolitische Einflussnahme nicht aus, wie die Wahl des derzeitigen Intendanten des Bayerischen Rundfunks veranschaulicht. Dazu ist ein kurzer Exkurs zum Europarat aufschlussreich. Die Parlamentarische Versammlung hat 2008 eine Empfehlung an die nationalen Parlamente des Europarats angenommen, in der sie Indrkatoren f&uuml;r Medle,n:~n einer Demokratie aufstellt.[6] Ein Indikator (Punkt 8.20) lautet: &bdquo;[&#8230;] public service broadcasters must be protected against political interference in their daily management and their editorial work. Senior managementpositions should be refused to peopae with clear party Political affihations.&rdquo;<\/p>\n<p>Es stellt sich hier sch&ouml;n die Frage, ob der jetzige Intendant des Bayerischen Rundfunks durch seine Funktion als ehemaliger Sprecher der konservativ-liberalen Bundesregierung nicht eine klare politische N&auml;he im Sinne des Europaratsindikators besitzt und damit seine Wahl dem Postulat unabh&auml;ngiger Medien widerspricht.<\/p>\n<p><b><i>Zeitungskrise<br \/><\/i><\/b>Die Verkaufszahlen der Printmedien gehen in Deutschland wie auch in Gro&szlig;britannien zur&uuml;ck. Gerade auf regionaler Ebene l&auml;sst sich eine Konzentration der Presselandschaft feststellen. In Gro&szlig;britannien wird das zum einen auf die Kostenlosangebote einzelner Zeitungen und zum anderen auf die sehr umfangreiche Webseite der BBC zur&uuml;ckgef&uuml;hrt. Gleichzeitig l&auml;sst sich in Gro&szlig;britannien ein R&uuml;ckgang gut recherchierter Zeitungsinhalte erkennen, da die verbleibenden Journalisten nicht mehr die erforderliche Zeit dazu aufbringen k&ouml;nnen. Das Problem f&uuml;r eine unabh&auml;ngige Meinungsbildung ist daher in beiden L&auml;ndern dasselbe. Wenn kein &auml;u&szlig;erer Meinungspluralismus in Form mehrerer, politisch anders ausgerichteter Zeitungen vorhanden ist, kann dies nur durch einen internen Meinungspluralismus ausgeglichen werden. Dies ist jedoch in der Regel wegen der damit verbundenen Kosten, dem Mehraufwand und ggf. aus Gr&uuml;nden der &Uuml;berzeugung der verantwortlichen Redakteure gar nicht gewollt.<\/p>\n<p><b><i>Internet als Alternative<br \/><\/i><\/b>Sowohl in Gro&szlig;britannien wie auch in Kroatien spielt das Internet eine immer gr&ouml;&szlig;ere Rolle. In Kroatien besitzen laut einzelner Umfragen rund 60 Prozent aller Haushalte einen Internetanschluss. In Gro&szlig;britannien sind es mehr als 70 Prozent. In beiden L&auml;ndern wird das Internet auch mehr und mehr von zivilgesellschaftlichen Gruppen und auch Bloggern f&uuml;r politische Aktivit&auml;ten genutzt. Es zeigt sich jedoch, dass das Verhalten der offline-Welt sich auch auf das Verhalten im Internet &uuml;bertragen kann. Die Internetangebote der bekannten Zeitungen (in Kroatien verf&uuml;gen fast alle &uuml;ber eine kostenlose Webseite) oder der BBC werden, beispielsweise, wenn es um aktuelle Informationsbeschaffung geht, stark frequentiert.Ebenso ist auch in Deutschland ein Trend zu beobachten, auf die Internetangebote der schon bekannten Rundfunkveranstalter bzw. Zeitungen zur&uuml;ckzugreifen (Neuberger; Lobigs 2010: 53). Wegen der M&ouml;glichkeit, sich in sehr kurzer Zeit aus mehreren Quellen zu informieren, gleicht das Internet derzeit den Konzentrationsprozess der Zeitungen aus.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"public-service-broadcasting\">Public-Service-Broadcasting<\/span><\/h2>\n<p><b><i>Aufgaben von privaten Anbietern und &ouml;konomische Einfl&uuml;sse<br \/><\/i><\/b>In Gro&szlig;britannien sind laut Gesetz einzelne private Rundfunkanbieter (bekannt unter Channel 3, 4 und 5) an die Grunds&auml;tze des PSB gebunden: Wie eingangs erw&auml;hnt, mussten die kommerziellen Anbieter im Jahr 2009 einen Werber&uuml;ckgang von 14 Prozent im PSB-Bereich verkraften, weil die Werbeausgaben grunds&auml;tzlich sinken und weil die vorhandenen Gelder in einem sich weiter ausdifferenzierenden Markt (analoges und digitales Fernsehen sowie Internet) verteilen. Daher wollen die privaten Betreiber wahrscheinlich keine kostenintensiven PSB-Angebote. Mehr produzieren; zu denen regionale Nachrichtensendungen und Dokumentarfilme geh&ouml;ren. ITV, einer der popul&auml;rsten Anbieter, k&uuml;ndigte an, dass er nicht mehr im Sinne des PSB-Auftrags regionale Nachrichtensendungen produzieren m&ouml;chte. Da seine Lizenz im Jahr 2014 wieder erneuert werden soll, stellt sich f&uuml;r den britischen Gesetzgeber und die Regulierungsbeh&ouml;rde konkret die Frage, wie sie mit dieser Forderung umzugehen gedenken. OFCOM verfolgt derzeit die Strategie, ITV entgegen zu kommen. So k&ouml;nnte in Zukunft ein kommerzieller Sender die Aufgabe des PSB im Sinne des Gesetzes &uuml;bernehmen und gleichzeitig die Anforderungen an die beiden anderen (einschlie&szlig;lich ITV) reduziert werden (Prosser 2007: 111; OFCOM 2009: 113). Es ist derzeit noch nicht absehbar, wie der &ouml;ffentliche Auftrag der kommerziellen Anbieter in Zukunft aufrechterhalten werden soll. Es wird wohl nicht ausbleiben, dass es zu einer Verbilligung der Produktionen kommen wird. In der Regel wirkt sich das auf die Programmqualit&auml;t aus und hat zudem R&uuml;ckwirkungen auf die BBC. Denn Einschnitte bei den Geb&uuml;hreneinnahmen der BBC, die mit Blick auf einen Einnahmer&uuml;ckgang der privaten Anbieter begr&uuml;ndet werden, sind nicht v&ouml;llig ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Ein Vergleich zum kroatischen Fernsehen zeigt, dass hier die privaten Anbieter nicht an dieselben Auflagen gebunden sind. Auch wenn es inhaltliche Anforderungen an beide Betreiber &ouml;ffentlichen und privaten Rundfunks gibt, scheint es so zu sein, dass insbesondere die privaten Betreiber eher ein niedriges Niveau verfolgen. Nicht zuletzt die Notwendigkeit, die Werbeindustrie zufriedenzustellen, beeinflusst auch den Inhalt der Programme (Popovic et al. 2010: 32).<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"fazit\">Fazit<\/span><\/h2>\n<p>Trotz der sehr unterschiedlichen Mediensysteme und der verschiedenen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen lassen sich folgende Erkenntnisse zusammenfassen, die thesenhaft formuliert hei&szlig;en:<\/p>\n<ul>\n<li>Wichtig ist die effektive Umsetzung der existierenden medienrechtlichen Normen.<\/li>\n<li>Eine nach rein &ouml;konomischen Prinzipien organisierte Medienlandschaft ist nicht in der Lage, die in einer Demokratie erforderlichen Diskurse zu erm&ouml;glichen. Hier gilt jedoch: je kostenintensiver das Produkt, desto wichtiger wird eine erg&auml;nzende oder vollst&auml;ndige &ouml;ffentliche Finanzierung.<\/li>\n<li>Es bedarf eines ausreichend finanzierten &ouml;ffentlichen Rundfunks.<\/li>\n<li>Es m&uuml;ssen ausreichende Rahmenbedingungen f&uuml;r die Programmgestaltung des Rundfunks vorliegen, die folgende Kriterien erf&uuml;llen sollten: Unabh&auml;ngigkeit von staatlichen Stellen und Programmvorgaben, die einen demokratischen Diskurs f&ouml;rdern. Dazu geh&ouml;ren im Einzelnen eine gut recherchierte und ausgewogene Berichterstattung und eine umfangreiche Bereitstellung von Informationen. Es sollte ein Forum f&uuml;r unterschiedliche Ideen und Ansichten zur Verf&uuml;gung gestellt werden.<\/li>\n<li>Bei privaten Medienunternehmen ist eine transparente Eigent&uuml;merstruktur notwendig. Sonst sind die dahinter stehenden Interessen nicht nachvollziehbar.<\/li>\n<\/ul>\n<p>In diesem kurzen Beitrag konnten nicht alle Aspekte der hier dargestellten Medienlandschaften er&ouml;rtert werden. Selbstverst&auml;ndlich lie&szlig;e sich die Thesenliste auch noch mit Blick auf Print- und Internetmedien erweitern. Diese kurze Darstellung versteht sich daher auch mehr als Diskussionsbeitrag in einer sich st&auml;ndig neu konfigurierenden Medienlandschaft und nicht als endg&uuml;ltige Feststellung.<\/p>\n<p>[1] F&uuml;r weitere Informationen: <a href=\"http:\/\/www.mediadem.eliamep.gr\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.mediadem.eliamep.gr<\/a> Das Projekt wird finanziert aus Mitteln des 7. Rahmenprogramms, Vereinbarung FP7-SSH-2009-A, Nr.: 244365.<\/p>\n<p>[2] An dieser Stelle gilt mein besonderer Dank Rachael Craufiird Smith und Yolande Stolte der Universit&auml;t Edinburgh sowie Nada Svob-Dokic, Helena Popovic, Tomislav Jelic und Pasko Bilic des Instituts f&uuml;r Internationale Beziehungen in Zagreb.<\/p>\n<p>[3] BVerfG, NJW 2007, 1117 (1118).<\/p>\n<p>[4] BVerfG, MMR 2007, 770 (772).<\/p>\n<p>[5] Commission of the European Communities, Croatia 2008 Progress Report, SEC(2008) 2694, S. 37. In ihrem Fortschrittsbericht 2010 h&auml;lt die Europ&auml;ische Kommission fest, dass auf Redakteure und Journalisten immer noch unangemessener politischer Einfluss ausge&uuml;bt wird. European Commission, Croatia 2010 Progress Report, SEC(2010) 1326, S. 52.<\/p>\n<p>[6] Europarat, Parlamentarische Versammlung, Resolution 1636 (2008) vom 3. Oktober 2008: Indikatoren f&uuml;r Medien in der Demokratie.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"literatur\">Literatur<\/span><\/h2>\n<p><i>Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) <\/i>2010: Jahrbuch 2009\/20 10, Berlin<\/p>\n<p><i>BBC<\/i> 2010: Full Financial and Governance Statements, London<\/p>\n<p><i>Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (Hg.) <\/i>2009: Zeitungen 2009, Berlin<\/p>\n<p><i>Craufurd Smith, Rachael; Stolte, Yolande <\/i>2010: Background inforrnation report. Media policies and regulatoiy practices in a selected set of European countries, the EU and the Council of Europe: The case of the UK, MEDIADEM-Projektbericht<\/p>\n<p><i>Hahn, Caroline<\/i> 2010: Die Aufsicht des &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunks, Frankfurt\/Main<\/p>\n<p><i>Kiefer, Marie L. <\/i>2004: 20 Jahre privater Rundfunk in Deutschland, in: Media Perspektiven, H. 12, 558-568<\/p>\n<p><i>K&uuml;bler, Friedrich <\/i>2008: Medien, Menschenrechte und Demokratie, Heidelberg<\/p>\n<p><i>Media Perspektiven <\/i>2009: Daten zur Mediensituation in Deutschland 2009, Frankfurt\/Main<\/p>\n<p><i>Neuberger, Christoph; Lobigs, Frank<\/i> 2010: Die Bedeutung des Internets im Rahmen der Vielfaltssicherung, Berlin<\/p>\n<p><i>OFCOM <\/i>2010: Communications Market Report, London<\/p>\n<p><i>OFCOM <\/i>2009, Ofcom&#8217;s Second Public Service Broadcasting Review, London<\/p>\n<p><i>Popovic, Helena <\/i>et al. 2010: Background information report. Media policies and regulatory practices in a selected set of European countries, the EU and the Council of Europe: The case of Croatia, MEDIADEM-Projektbericht<\/p>\n<p><i>Prosser, Tony <\/i>2007: United Kingdom, in: European Audiovisual Observatory (Hg.), The Public Service Broadcasting Culture, Stra&szlig;burg, 103-113<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2185],"publikationen":[2827],"class_list":["post-11808","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-sebastian-mueller","publikationen-192-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>\u00d6konomischer und staatlicher Einfluss auf die Medien in Europa - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/192-vorgaenge\/publikation\/oekonomischer-und-staatlicher-einfluss-auf-die-medien-in-europa\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"\u00d6konomischer und staatlicher Einfluss auf die Medien in Europa - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Drei L&auml;nderbeispiele; aus: vorg&auml;nge Nr. 192, Heft 4\/2010. 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