{"id":11975,"date":"2005-03-01T13:30:00","date_gmt":"2005-03-01T12:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/ein-problematischer-eid-soldatinnen-und-soldaten-sollten-endlich-auf-die-verfassung-verpflichtet-we\/"},"modified":"2005-03-01T12:00:00","modified_gmt":"2005-03-01T11:00:00","slug":"ein-problematischer-eid-soldatinnen-und-soldaten-sollten-endlich-auf-die-verfassung-verpflichtet-we","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/169-vorgaenge\/publikation\/ein-problematischer-eid-soldatinnen-und-soldaten-sollten-endlich-auf-die-verfassung-verpflichtet-we\/","title":{"rendered":"Ein problematischer Eid. Soldatinnen und Soldaten sollten endlich auf die Verfassung verpflichtet werden"},"content":{"rendered":"<p>Vorg\u00e4nge Nr. 169 (1\/2005), S.100-103<\/p>\n<p><i>Jedes Jahr erinnert der 20. Juli daran, wie schwer sich einige Verschw\u00f6rer mit ihrem Eid auf Hitler taten. Das hinderte das Verteidigungsministerium nicht daran, am 20. Juli 2004 ein feierliches Gel\u00f6bnis ausgerechnet an geschichtstr\u00e4chtiger Stelle zu organisieren, denn Eid und Gel\u00f6bnis sind auch der Bundeswehr geblieben, nat\u00fcrlich in anderer Fassung und anderem Sinn. Sind sie der heutigen Situation angemessen? In der \u00e4u\u00dferen Form hat sich f\u00fcr die Ablegung des Gel\u00f6bnisses der Wehrpflichtigen und des Eides der Freiwilligen wenig ge\u00e4ndert. Oft wird bewusst \u00d6ffentlichkeit gesucht auf Marktpl\u00e4tzen oder anderen heraus ragenden Orten. Angeh\u00f6rige werden eingeladen, und prominente Redner weisen auf die Bedeutung hin. Einige Soldaten ber\u00fchren stellvertretend magisch die Fahne. Zur Vorberreitung gibt es Unterricht des Vorgesetzten und des Milit\u00e4rpfarrers. Allerdings waren die Redner in der NS-Zeit hohe Milit\u00e4rs, heute sind es Zivilisten, und die Milit\u00e4rpfarrer hielten fr\u00fcher zu dem Anlass Garnisonsgottesdienste, heute sprechen sie das Thema im lebenskundlichen Unterricht an. Auf die besondere Bedeutung der Verpflichtung weisen die Folgen hin. Wehrpflichtige, die das Gel\u00f6bnis verweigern, k\u00f6nnen nicht einmal zum Gefreiten bef\u00f6rdert werden, und Freiwillige, die den Eid verweigern, m\u00fcssen sofort entlassen oder zum Wehrpflichtigen zur\u00fcckgestuft werden.<\/i><\/p>\n<h5><span id=\"die-militaerischen-eidesformeln-in-deutschland-bis-1933\">Die milit&auml;&shy;ri&shy;schen Eides&shy;for&shy;meln in Deutschland bis 1933<\/span><\/h5>\n<p>Zeitweise war die besondere Verpflichtung mit ihrer emotionalen, ins Religi\u00f6se abgleitenden Art und Weise umstritten. Bundespr\u00e4sident Gustav Heinemann meinte n\u00fcchtern, Soldaten seien wie alle anderen Staatsdiener durch Gesetz verpflichtet. Es reiche die Belehrung dar\u00fcber. Die evangelische Milit\u00e4rseelsorge hatte Bedenken wegen des biblischen Gebotes in der Bergpredigt: &#132;Eure Rede sei ja, ja, nein, nein, was dar\u00fcber ist, ist vom \u00dcbel&#148; Aber alle Bedenken wischte man hinweg, und es blieb bei dem speziellen Eid und Gel\u00f6bnis der Soldaten, von dem man sich offensichtlich eine besondere Wirkung versprach. Dabei ist der Wortlaut h\u00f6chst problematisch und missachtet die alte demokratische Forderung der &#132;Beeidung des Milit\u00e4rs auf die Verfassung&#148;, die schon in den Offenburger Forderungen des Volkes 1847 laut geworden war. Sie wurde zwar in den meisten deutschen L\u00e4ndern f\u00fcr kurze Zeit ab 1848 erf\u00fcllt. Selbst im militaristischen Preu\u00dfen war das 1848 versprochen worden. Aber 1851 wurde das Versprechen zur\u00fcck genommen, weil die Milit\u00e4rs bef\u00fcrchteten, ein Eid auf die Verfassung k\u00f6nne im Konfliktfall zu Diskussionen statt sofortigem Gehorsam f\u00fchren. Auch die deutschen Staaten, die ihre Soldaten 1848 auf die Verfassung verpflichtet hatten, kehrten alsbald zur alten Verpflichtung zum Gehorsam gegen\u00fcber dem Monarchen (in den Hansest\u00e4dten gegen\u00fcber dem Senat) zur\u00fcck. Als Beispiel dieser alten Verpflichtungen sei der preu\u00dfische Fahneneid zitiert: &#132;Ich (Name) schw\u00f6re zu Gott dem Allwissenden und All-m\u00e4chtigen einen leiblichen Eid, dass seiner Majest\u00e4t dem K\u00f6nige von Preu\u00dfen, (Name), meinem allergn\u00e4digsten Landesherrn, ich in allen und jeden Vorf\u00e4llen, zu Lande und zu Wasser, zu Kriegs- und Friedenszeiten, getreu und redlich zu dienen entschlossen bin. Ich will die mir vorgelesenen Kriegsartikel \u00fcberall befolgen und mich in Aus\u00fcbung meiner s\u00e4mtlichen Pflichten jederzeit so betragen, wie es einem ehrliebenden und unverzagten Soldaten eignet und geb\u00fchrte. So wahr mir Gott helfe.&#148; Da der Name des Landesherrn genannt wurde, musste nach dessen Tod neu auf den Nachfolger vereidigt werden.<br \/>Die alte demokratische Forderung der Vereidigung auf die Verfassung wurde erst wieder in der Weimarer Republik bei der Reichswehr erf\u00fcllt. Nun lautete der Eid der Soldaten: &#132;Ich schw\u00f6re Treue der Reichsverfassung und gelobe, dass ich als tapferer Soldat das Deutsche Reich und seine gesetzm\u00e4\u00dfigen Einrichtungen jederzeit sch\u00fctzen, dem Reichspr\u00e4sidenten und meinen jeweiligen Vorgesetzten Gehorsam leisten will.&#148; Nach Problemen in Bayern wurde der Eid 1923 ge\u00e4ndert und lautete nun: &#132;Ich schw\u00f6re Treue der Verfassung des Deutschen Reiches und meines Heimatlandes und gelobe, als tapferer Soldat mein Vaterland und seine gesetzm\u00e4\u00dfigen Einrichtungen jederzeit zu sch\u00fctzen und dem Reichspr\u00e4sidenten und meinen Vorgesetzten Gehorsam zu leisten.&#148;<\/p>\n<h5><span id=\"der-heilige-eid-auf-den-fuehrer\">Der heilige Eid auf den F&uuml;hrer<\/span><\/h5>\n<p>Die Verpflichtung auf die Verfassung und die gesetzm\u00e4\u00dfigen Einrichtungen passte der rechten Koalition unter Hitler nat\u00fcrlich \u00fcberhaupt nicht. So wurde der Eid gleich 1933 ver\u00e4ndert und lautete nun: &#132;Ich schw\u00f6re bei Gott diesen heiligen Eid, dass ich meinem Volk und Vaterland allzeit treu und redlich dienen und als tapferer und gehorsamer Soldat bereit sein will, jederzeit f\u00fcr diesen Eid mein Leben einzusetzen.&#148; An die Stelle des durch Verfassung und Gesetz inhaltlich bestimmten Gehorsams trat damit ein inhaltlich nicht mehr bestimmter Gehorsam gegen\u00fcber dem &#132;heiligen&#148; Eid. Der Tod des Reichspr\u00e4sidenten Paul von Hindenburg gab Hitler 1934 die Gelegenheit, eine neue weiter gehende Vereidigung zu verlangen, die an die alten Verpflichtungen auf den Monarchen ankn\u00fcpfte, aber nicht mehr Gehorsam &#132;treu und redlich&#148;, sondern &#132;unbedingt&#148; verlangte. Der Gehorsam galt auch nicht mehr Volk und Vaterland, sondern dem F\u00fchrer des Deutschen Reiches und Volkes, und wie schon 1933 war es wieder ein &#132;heiliger&#148; Eid. Die Verg\u00f6tzung der Nation und der absolute Anspruch des F\u00fchrers waren im Wortlaut ablesbar. Trotzdem waren es wenige Beamte und noch weniger Soldaten, die diesen Eid verweigerten. Er lautete: &#132;Ich schw\u00f6re bei Gott diesen heiligen Eid, dass ich dem F\u00fchrer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, dem Oberbefehlshaber (ab 1935 &#132;obersten Befehlshaber&#148;) der Wehrmacht, unbedingten Gehorsam leisten und als tapferer Soldat bereit sein will, jederzeit f\u00fcr diesen Eid mein Leben einzusetzen.&#148; F\u00fcr viele Soldaten war die direkte Verpflichtung auf eine Person so etwas wie die Befreiung von den Fesseln der Demokratie, die R\u00fcckkehr zu monarchischen Zeiten, als das Milit\u00e4r noch ganz anders angesehen und Gehorsam einfach war.<\/p>\n<h5><span id=\"unselige-eidesformeln-nach-1945\">Unselige Eides&shy;for&shy;meln nach 1945<\/span><\/h5>\n<p>Als nach dem Zweiten Weltkrieg und allen seinen Verbrechen wieder aufger\u00fcstet wurde, war die Frage der Verpflichtung der Soldaten in beiden deutschen Staaten durchaus heikel. Die Bundesrepublik beanspruchte, f\u00fcr ganz Deutschland zu sprechen, und suchte eine Formulierung, die das ausdr\u00fcckte. Die DDR dagegen wollte ihre eigene Staatlichkeit zum Ausdruck bringen. Sie vereidigte ihre Soldaten Bundeswehr deshalb so: &#132;Ich schw\u00f6re, meinem Vaterland, der Deutschen Demokratischen Republik, all-zeit treu zu dienen, sie auf Befehl der Arbeiter-und Bauernregierung unter Einsatz meines Lebens gegen jeden Feind zu sch\u00fctzen, den milit\u00e4rischen Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten, immer und \u00fcberall die Ehre unserer Republik und ihrer Nationalen Volksarmee zu wahren.&#148; Sp\u00e4ter wurde der Eid nach sowjetischem Vorbild erweitert um einen Hinweis auf die Verb\u00fcndeten und Bestrafung durch das werkt\u00e4tige Volk bei Verletzung der Verpflichtung durch den Eid. Die Anspr\u00fcche der Diktatur wurden deutlich im unbedingten Gehorsam und im Fehlen einer Bindung an Verfassung und Gesetz.<br \/>Die Bundesrepublik hat mit der schwarz-rot-goldenen Trikolore, der Nationalhymne und den garantierten Grundrechten an die demokratische Revolution von 1847-1849 und an die Weimarer Republik angekn\u00fcpft. Nur f\u00fcr die Bundeswehr kn\u00fcpfte sie an die verdienst-volle, aber letztlich vordemokratische preu\u00dfische Milit\u00e4rreform Scharnhorsts und Gneisenaus an, also an die Tradition der Armee, die 1848\/49 im &#132;badischen Feldzug&#148; die demokratische Bewegung niederschoss. So wurde auch nicht die Verpflichtung auf die Verfassung, die Hitler beendet hatte, wieder hergestellt, sondern eine recht vage und dadurch h\u00f6chst problematische Verpflichtung vorgenommen. Dabei wurde lediglich eine Differenzierung neu eingef\u00fchrt. Von den Wehrpflichtigen wurde nur ein Gel\u00f6bnis, von freiwilligen Soldaten ein Eid verlangt. Der Wortlaut und die Folgen waren aber im Prinzip gleich. Die Verpflichtung lautet nach \u00a7 9 Soldatengesetz: &#132;Ich gelobe (bzw. schw\u00f6re), Recht und Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen und der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen (evtl. mit dem Zusatz beim Eid &#132;so wahr mir Gott helfe&#8220;).<br \/>Merkw\u00fcrdigerweise ist dieser Wortlaut kaum problematisiert worden Er kam eigentlich erst in die Diskussion, als nach dem Ende des Kalten Krieges Verteidigung nicht mehr als milit\u00e4rische Aufgabe akut war und Interventionen in anderen Staaten begannen. Da betonte der damalige Generalinspekteur Klaus Naumann den zweiten Teil der Verpflichtung und erkl\u00e4rte, schlie\u00dflich h\u00e4tten Soldaten versprochen, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen. Da die Diskussion \u00fcber die im Grundgesetz allein direkt angesprochene Verteidigung aber nicht endete, erfand Verteidigungsminister Peter Struck die &#132;Verteidigung am Hindukusch&#148; und in seinen neuen verteidigungspolitischen Richtlinien den Schutz von Kommunikation und Handelswegen weltweit. Der Segen des Verfassungsgerichtes f\u00fcr Auslandseins\u00e4tze im Rahmen von B\u00fcndnissen auf Beschluss des Bundestages beendete aber schon vorher die kritische Diskussion weitgehend.<br \/>Dabei ist die Gel\u00f6bnis bzw. Eidesformel h\u00f6chst problematisch. Statt auf die Verfassung nimmt sie auf &#132;Recht und Freiheit des deutschen Volkes&#148; Bezug. Das ist fast w\u00f6rtlich der Nationalhymne entnommen. Aber es ist etwas anderes, ob ein Dichter gegen die F\u00fcrsten das Recht der Menschen und die Sehnsucht nach einem freiheitlich geeinten Vaterland besingt oder eine Regierung gegen andere diese Worte als Kampfbegriff benutzen kann. Denn der Bezug auf das deutsche Volk ist unscharf. Er kann von anderen Staaten missverstanden werden, da er \u00fcber die staatlichen Grenzen hinausgreift: deutsche Minderheiten existieren schlie\u00dflich auch in anderen L\u00e4ndern. Zudem \u00fcbergeht diese Verpflichtung den Schutz der im Lande als ihrem Vaterland lebenden Menschen, die nicht zum &#132;deutschen Volk&#148; geh\u00f6ren, also der nationalen Minderheiten der D\u00e4nen, Friesen, Sorben, Sinti und Roma, und erst recht aller hier lebenden Menschen ohne deutschen Pass. Besonders fatal ist, dass mit dem Bezug auf das Volk die NS-Bezugnahme von 1933 auf das Volk statt auf die Verfassung fortgef\u00fchrt wird.<br \/>Das Versprechen, &#132;tapfer zu verteidigen&#148;, ist eine k\u00fchne Aussage. Die Monarchen des 19. Jahrhunderts und die Weimarer Republik hatten sich noch damit begn\u00fcgt, dass ihre Soldaten versprachen, das zu wollen. In der NS-Zeit haben wir erfahren, dass viel mehr Tapferkeit n\u00f6tig ist, unrechtm\u00e4\u00dfigen Kriegsdienst zu verweigern, Unrecht abzulehnen und Verfolgte zu sch\u00fctzen, als Krieg zu f\u00fchren. Was Soldatinnen und Soldaten im Krieg zu tun haben, wird zwar stets Tapferkeit genannt, ist aber vor allem Gehorsam, Ausf\u00fchren einge\u00fcbter, durchaus auch riskanter Handlungen, je nach dem, was befohlen wird. Dass die Soldatinnen und Soldaten dabei verantwortlich handeln und das internationale Recht beachten, kann nur die Verpflichtung auf die Verfassung, also auf Recht und Gesetz, regeln, nicht das milit\u00e4r\u00fcbliche Reden von Tapferkeit und treuem Dienen.<\/p>\n<h5><span id=\"warum-ein-verfassungsbezug-des-militaerischen-eids-noetig-ist\">Warum ein Verfas&shy;sungs&shy;bezug des milit&auml;&shy;ri&shy;schen Eids n&ouml;tig ist<\/span><\/h5>\n<p>&#132;Der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen&#148;: Auch diese Formulierung hat ihre T\u00fccken. Dass das deutsche Milit\u00e4r die Verpflichtung auf die Verfassung in der Weimarer Zeit so deutlich abgelehnt hatte, hing mit der gewohnten milit\u00e4rischen Ordnung von Befehl und Gehorsam zusammen. Ein Monarch, ein F\u00fchrer &#151; das war klar und eindeutig. Eine Verfassung kann interpretiert werden, kann Anlass zu kritischem Hinterfragen geben, wie das 1851 der Einwand der Milit\u00e4rs in Preu\u00dfen richtig angesprochen hatte. Dass nun gefordert wird, der Bundesrepublik zu dienen, ist ein Kompromiss. Es klingt demokratisch, fast wie der Bezug auf eine Verfassung. Schaut man genau hin, ist es aber auch die Verpflichtung, Personen zu gehorchen: im Frieden dem Bundesminister der Verteidigung, im Krieg dem Bundeskanzler. Was das bedeutet, kann man leicht am Krieg gegen Jugoslawien im Kosovo zeigen. Das Grundgesetz verbietet schon die Vorbereitung eines Angriffskrieges, verpflichtet Deutschland, dem Frieden der Welt zu dienen, und macht die allgemeinen Regeln des V\u00f6lkerrechts zu Bestandteilen des Bundes\u2011 rechts. Konkret: Die Vereinten Nationen, deren Mitglied Deutschland ist, haben in ihrer Charta klar geregelt, dass milit\u00e4rische Eins\u00e4tze au\u00dfer bei direkter Verteidigung nur auf Beschluss des Sicherheitsrates erfolgen d\u00fcrfen. Wer auf die Verfassung verpflichtet gewesen w\u00e4re, h\u00e4tte wegen der Verpflichtung auf Frieden und V\u00f6lkerrecht nicht mitmachen d\u00fcrfen. Aber fast alle Soldaten folgten dem Befehl ihres Ministers, um der Bundesrepublik treu zu dienen. Nicht anders verhielt es sich beim Einsatz des Kommandos Spezial-Kr\u00e4fte (KSK) in Afghanistan.<br \/>Wer alt genug ist, wird auch beim Wort &#132;treu&#148; stutzen, das die fr\u00fchere Formulierung &#132;getreu und redlich&#148; ersetzt. &#132;Meine Ehre hei\u00dft Treue&#148; war das Motto der SS und meinte, dass jeder, auch der m\u00f6rderischste, Befehl ausgef\u00fchrt wurde. Diese &#132;Treue&#148; war die Basis f\u00fcr das Morden schon beim so genannten &#132;R\u00f6hm-Putsch&#148;, dann in den KZs und im Krieg in der schlimmsten Weise in den besetzten Gebieten bis hin zu Auschwitz und den anderen Vernichtungslagern. Nat\u00fcrlich sagt man mit Recht, dass der Missbrauch eines Wortes den rechtm\u00e4\u00dfigen Gebrauch nicht auf-hebt. Aber so kurz nach dem Krieg, Mitte der 1950er Jahre, schon wieder dieses Wort statt eines Bezugs auf Recht und Gesetz?<br \/>Je genauer man die Formeln von Eid und Gel\u00f6bnis anschaut, desto problematischer werden sie. Und desto dringender sollte daran erinnert werden, dass zur demokratischen Tradition unseres Landes seit 1847, den Anf\u00e4ngen des damaligen demokratischen Aufbegehrens, als grundlegende Forderung geh\u00f6rt: &#132;Die Beeidung des Milit\u00e4rs auf die Verfassung&#148;. Die Revolutionsjahre 1848\/49 hatten das in deutschen L\u00e4ndern f\u00fcr kurze Zeit verwirklicht, die Weimarer Republik tat es auch, aber die Bundesrepublik verzichtet noch immer auf die Verpflichtung der Soldatinnen und Soldaten auf das Grundgesetz und hat damit die 1933 erfolgte nationalsozialistische Absage an diese verfassungsm\u00e4\u00dfige Bindung des Milit\u00e4rs noch immer nicht \u00fcberwunden.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[1610],"publikationen":[2813],"class_list":["post-11975","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-ulrich-finckh","publikationen-169-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Ein problematischer Eid. 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