{"id":11994,"date":"2004-12-04T17:00:00","date_gmt":"2004-12-04T16:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/demokratie-ernstgenommen\/"},"modified":"2004-12-04T12:00:00","modified_gmt":"2004-12-04T11:00:00","slug":"demokratie-ernstgenommen","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/168-vorgaenge\/publikation\/demokratie-ernstgenommen\/","title":{"rendered":"Demokratie, ernstgenommen"},"content":{"rendered":"<p>Neuere staatsrechtliche Literatur \u00fcber Chancen und Risiken demokratischer Systeme<\/p>\n<p>aus: Vorg\u00e4nge Nr. 168 ( Heft 4\/2004 ), S. 110-112<\/p>\n<p><i>&#132;Unsere Demokratie&#148; wirke, so schrieb k\u00fcrzlich der Wirtschaftsrechtler Fritz Rittner, &#132;recht bizarr wie ein verwinkelter, unberechenbar schwankender und st\u00e4ndig bedrohter Bau in chaotischer Zeit oder vielleicht genauer: wie ein ziemlich w\u00fcster Organismus, den keiner beherrscht und kaum einer versteht und der trotzdem &#8211; \u00e4hnlich wie der menschliche K\u00f6rper &#8211; bisher einigerma\u00dfen befriedigend arbeitet, freilich permanent in Gefahr&#148; (Rittner 2003: 646). Aber arbeitet dieser &#132;Organismus&#148; denn wirklich (noch) in befriedigender Weise? Immerhin haben die anhaltende Wirtschafts und Haushaltskrise der Bundesrepublik und die Parteispendenskandale einen l\u00e4ngerfristigen Trend weiter verst\u00e4rkt: Das Vertrauen der Bev\u00f6lkerung in die parlamentarisch-demokratischen Institutionen schwindet, insbesondere in die gro\u00dfen &#132;Volksparteien&#148;. Die geringe Beteiligung an Parlaments- und Kommunalwahlen in Deutschland l\u00e4sst sich inzwischen keineswegs mehr als ostdeutsche Besonderheit abtun: So st\u00fctzte sich der von den Medien als &#132;triumphal&#148; dargestellte Wahlsieg der CSU bei der Landtagswahl im September 2003 nur auf die Stimmen von 34 Prozent aller Wahlberechtigten (was die Schw\u00e4che der SPD als Oppositionskraft freilich nicht in ein besseres Licht r\u00fcckt).<\/i><\/p>\n<p>Diese Entwicklung l\u00e4sst sich nun entweder aus der Sicht der parlamentarischen Akteure selbst oder diverser Elitetheorien im Gefolge.. Schumpeters als zeitgem\u00e4\u00dfe &#132;Normalit\u00e4t&#148; (vergleichbar der Beteiligung an den Pr\u00e4sidentenwahlen in den USA) sch\u00f6nreden. Sie kann aber auch mit M\u00e4ngeln des heutigen parlamentarischen Institutionensystems erkl\u00e4rt und mit Forderungen nach sinnvollen \u00c4nderungen an diesem System verkn\u00fcpft werden. Den letzteren Weg beschreitet der in Speyer lehrende Staatsrechtler<br \/>Hans Herbert von Arnim: Das System.<\/p>\n<p>Die Machenschaften der Macht, Droemersche Verlagsanstalt: M\u00fcnchen 2001, 440 S., ISBN 3-426-27222-9; 22,90 Euro<br \/>Von Arnim legt hier &#8211; zum wiederholten Mal nach einigen anderen, ebenfalls &#132;popul\u00e4rwissenschaftlich&#148; angelegten Publikationen &#8211; eine schonungslose und h\u00e4ufig auch treffsichere Diagnose der Schwachstellen des gegenw\u00e4rtigen parlamentarischen Regierungssystems vor. Die augenblickliche Verfasstheit dieses Systems, so seine These, f\u00f6rdere die Orientierung der Berufspolitiker vorrangig am Eigennutz statt am lauthals postulierten Gemeinwohl. Die wesentliche Erkl\u00e4rung hierf\u00fcr sieht er in der Tatsache, dass &#132;die Spieler und diejenigen, die die Spielregeln festsetzen, dieselben sind. Wie sollen sie dann aber bei Festlegung der Spielregeln ihre Eigeninteressen unterdr\u00fccken k\u00f6nnen?&#8220; (23). Diese Kritik ist nicht etwa auf eine bestimmte Partei gem\u00fcnzt, sondern trifft die gesamte &#132;politische Klasse&#148; und damit auch Gruppierungen, die urspr\u00fcnglich mit dem Ziel einer \u00c4nderung dieser Mechanismen der Selbstbeg\u00fcnstigung angetreten sind: &#132;Wie selbst die F\u00fchrungen ehemals ,alternativer` Parteien notfalls ihre Prinzipien verleugnen, um an Macht und Posten zu kommen (und zu bleiben), haben in den vergangenen Jahren die Gr\u00fcnen besonders eindrucksvoll vorexerziert&#148; (36).<\/p>\n<p>Das Verdienst der Untersuchung von Arnims besteht darin, die Problematik nicht auf der Ebene wohlfeiler, moralisch begr\u00fcndeter Anklagen gegen einzelne Akteure abzuhandeln, sondern den Finger auf einige strukturelle, rechtlich institutionalisierte Schw\u00e4chen des parlamentarischen Systems der Bundesrepublik zu legen. Das Spektrum reicht dabei von den (immer wieder ver\u00e4nderten) Regelungen und Praktiken der Parteienfinanzierung \u00fcber die Verzerrung der Chancengleichheit durch ein entsprechend zurecht geschneidertes Wahlrecht bis zur parteipolitischen \u00c4mterpatronage bei der Besetzung von F\u00fchrungspositionen in den Verwaltungen und der Absicherung politischer Konformit\u00e4t bei der Auswahl der Verfassungsrichter. Betrachtet werden auch die Mechanismen der Einflussnahme auf Medien und Wissenschaft, wodurch das System sich &#132;seine eigene Wahrheit&#148; schafft (230). So beschreibt von Arnim, warum in den Staats- und Politikwissenschaften, denen das Grundgesetz doch die Freiheit von Forschung und Lehre garantiert, der Hang zur Affirmation der bestehenden Machtverh\u00e4ltnisse so stark ausgepr\u00e4gt ist: Die Verteidigung des politischen und wissenschaftlichen Status quo verschaffe den Wissenschaftlern eben Vorteile in Beruf und Status sowie sonstige Belohnungen. &#132;Was berechtigt uns zu der Hoffnung, bei uns g\u00e4be es keinen Opportunismus in der Wissenschaft?&#148; (239).<br \/>Das Buch ist flott geschrieben, die Materie kenntnisreich und verst\u00e4ndlich aufbereitet, auch wenn manches mehrfach wiederholt wird und manche Beispiele zu sehr nach Stammtisch klingen (so die Klage, dass eine &#132;Hilfsschullehrerin&#148; Innenministerin wurde: 39), was der Verfasser nicht n\u00f6tig h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Der Vorwurf, die von Arnim&#8217;sche Kritik am Parlamentarismus sei populistisch und w\u00fcrde sich auf den Bahnen reaktion\u00e4rer Demokratiekritik in der Tradition Carl Schmitts bewegen, ginge allerdings fehl. Das Anliegen des Autors ist es keineswegs, an die Stelle eines dysfunktionalen Parlamentarismus die Herrschaft einer Elite oder des viel zitierten &#132;starken Mannes&#148; zu setzen, sondern die Demokratie durch institutionelle Ver\u00e4nderungen zu st\u00e4rken. Sein Pl\u00e4doyer f\u00fcr die Ausweitung plebiszit\u00e4rer Beteiligungsformen verdient deshalb uneingeschr\u00e4nkte Zustimmung. Gleiches gilt f\u00fcr den Vorschlag einer Ver\u00e4nderung des Wahlrechts durch die Zulassung des Kumulierens und Panaschierens seitens der Wahlberechtigten, wodurch das System der starren Parteilisten aufgel\u00f6st w\u00fcrde. Das Votum f\u00fcr die Einf\u00fchrung der Mehrheitswahl anstelle der &#132;minderheitenfreundlichen&#148; Verh\u00e4ltniswahl (347ff.) ist allerdings bedenklich. Auch die Ambivalenz der vom Autor vorgeschlagenen Direktwahl der Ministerpr\u00e4sidenten wird zu wenig deutlich: Einerseits w\u00e4re dies eine St\u00e4rkung demokratischer Einwirkungsm\u00f6glichkeiten, andererseits w\u00fcrden durch solche Personalplebiszite noch mehr mediale B\u00fchnen f\u00fcr geschickte Selbstdarsteller geschaffen und, anders als bei Sachplebisziten, die Entpolitisierung der \u00d6ffentlichkeit weiter vorangetrieben.<\/p>\n<p>Das gewichtigste Manko der Darstellung von Arnims besteht allerdings in der Ausblendung der gesellschaftlichen Herrschaftsbeziehungen, in denen sich die politische Klasse bewegt. Ein anderer, wenn auch weniger bekannter Fachkollege ist da weit scharfsichtiger: Eindringlich beschreibt der inzwischen emeritierte Konstanzer Staatsrechtler Ekkehart Stein im Lehrbuch Staatsrecht das Problem:<\/p>\n<p>In der Politik geht es &#132;in erster Linie um Konflikte zwischen verschiedenen Gesellschaftsgruppen mit gegens\u00e4tzlichen Interessen. In welchem Ma\u00df aber eine Gesellschaftsgruppe ihre Interessen durchsetzen kann, ist nicht nur eine Frage der \u00dcberzeugungskraft auf Grund geistiger Argumente, sondern eine Frage der gesellschaftlichen Macht [.,.]. Die gr\u00f6\u00dfte und gef\u00e4hrlichste Machtkonzentration der Gesellschaft besteht in der Wirtschaft. Es bedarf keiner weiteren Begr\u00fcndung, in welchem Ausma\u00df die staatliche Willensbildung durch den Einfluss des Kapitals gepr\u00e4gt wird. Daher kommt der Demokratisierung der Wirtschaft vorrangige Bedeutung zu&#148; (Stein\/Frank 2004: 60\/61). Davon mag der gegenw\u00e4rtig herrschende Zeitgeist freilich nichts wissen. Wer heute (noch) solche Thesen vertritt, sei es als Wissenschaftler oder als Gewerkschaftsf\u00fchrer, wird als &#132;Traditionalist&#148; diskreditiert. Modische Vokabeln wie &#132;outputorientierte Legitimation&#148; oder &#132;lose Kopplungen verschiedener Arenen&#148; bestimmen heute das Feld des politikwissenschaftlichen Diskurses \u00fcber die Demokratie-frage und lassen das Problem gesellschaftlicher Herrschaft hinter einem Nebelvorhang verschwinden.<\/p>\n<p>Da macht der Titel der Festschrift f\u00fcr Ekkehart Stein, die zwei seiner Sch\u00fcler herausgegeben haben, besonders neugierig:<\/p>\n<p><i>Heiko Faber\/G\u00f6tz Frank (Hg.):<\/i> Demokratie in Staat und Wirtschaft. Festschrift f\u00fcr Ekkehart Stein zum 70. Geburtstag, Mohr Siebeck: T\u00fcbingen 2002, 434 S., ISBN 3-16-147910-6; 149,- Euro<\/p>\n<p>Um das Ergebnis der Lekt\u00fcre vorweg zu nehmen: Nur einige wenige Beitr\u00e4ge des Sammelbandes beziehen sich auf die Thematik des Titels. Das darin liegende Versprechen, sich mit einem der zentralen Aspekte im wissenschaftlichen Werk des Jubilars in aktueller Perspektive zu besch\u00e4ftigen, wird von den meisten der Artikel hingegen kaum eingel\u00f6st. Immerhin skizziert Ingo Richter (163ff.) den Demokratiebegriff Steins und konstatiert richtig, dass dieser mit seinem Postulat einer Demokratisierung der Gesellschaft der &#132;herrschenden Meinung&#148; in der Rechtswissenschaft diametral gegen\u00fcber steht. Sodann pr\u00e4sentiert Richter das Ergebnis empirischer Jugendforschung, dass die Jugendlichen den Institutionen der repr\u00e4sentativen Demokratie \u00fcberwiegend ablehnend gegen\u00fcber stehen. Daraus lie\u00dfe sich jedoch keineswegs ein generelles Desinteresse an politischen Fragen ableiten. Vielmehr favorisierten Jugendliche Formen plebiszit\u00e4rer Demokratie und &#132;direkte Aktionen&#148;; ihr Verst\u00e4ndnis von Demokratie w\u00fcrde den Positionen Ekkehart Steins n\u00e4her kommen als der &#132;herrschenden Meinung&#148;. Zwar k\u00f6nnten, so schlie\u00dft Richter seinen Beitrag ab, Meinungsumfragen keine Grundlage f\u00fcr die Auslegung des Gesetzes sein. Das Grundgesetz weise aber &#132;durch eine reflexive Auslegung seines Demokratiebegriffes selber einen Weg zur Ber\u00fccksichtigung der jugendlichen Einstellung zur Demokratie&#148;.<\/p>\n<p>In deutlichem Gegensatz hierzu verteidigt Dirk Ehlers unter dem &#151; f\u00fcr Unkundige missverst\u00e4ndlichen &#151; Titel Die Staatsgewalt in<br \/>Ketten (125ff.) die restriktive Demokratieauffassung des Bundesverfassungsgerichts. Da-nach ist zum Einen der in Art. 20 GG gemeinte demokratische Souver\u00e4n nur das deutsche Volk als Gesamtheit aller deutschen Staatsangeh\u00f6rigen, weshalb die Einf\u00fchrung des Kommunalwahlrechts f\u00fcr Ausl\u00e4nder in Hamburg und Schleswig-Holstein im Jahre 1990 f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt wurde (was nach Abschluss des Maastricht-Vertrages den Gesetzgeber aber nicht daran hinderte, schon Ende 1992 durch eine \u00c4nderung des Art. 28 Grundgesetz das Kommunalwahlrecht auch f\u00fcr EG-Ausl\u00e4nder einzuf\u00fchren). Zum Zweiten wird der Anspruch des Demokratiegebotes auf die Wahrung der sogenannten &#132;Legitimationskette&#148; bis hinunter zur untersten Ebene staatlicher Verwaltung verk\u00fcrzt und auf der Grundlage dieses h\u00f6chst fragw\u00fcrdigen Konstrukts die Mitbestimmung im \u00f6ffentlichen Dienst beschnitten. Gleichwohl feiert Ehlers die Legitimationskettentheorie als &#132;herausragenden Erfolg des demokratischen Rechtsstaats&#148;, was der Intention des Jubilars wohl kaum entsprechen d\u00fcrfte.<\/p>\n<p>Dieter Sterzel hingegen bem\u00fcht sich in seinem Beitrag Mitbestimmung als Verfassungsauftrag (215ff.) um eine Fortentwicklung des Stein&#8217;schen Ansatzes. Er versucht, zugunsten des Postulats einer auch den wirtschaftlichen Bereich umfassenden Demokratisierung die grundrechtliche Ebene fruchtbar zu machen: Der in den Grundrechten verankerte Freiheitsanspruch des Einzelnen m\u00fcsse, so Sterzel, &#132;im Lichte der Sozialstaatsklausel auch dort zur Geltung gebracht werden, wo als Folge wirtschaftlicher Ungleichgewichts lagen und daraus sich ergebender sozialer Abh\u00e4ngigkeit die Bedingungen freier Selbstverwirklichung nicht gegeben sind und die Chance der Selbstverwirklichung des Individuums deshalb nicht gew\u00e4hrleistet ist&#148;. Daraus leitet der Autor die grundrechtlich fundierte Pflicht des Staates ab, im Rahmen der Gesetzgebung zur Betriebsverfassung entsprechende Mitbestimmungsregelungen zugunsten der abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigten zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Auch Wolfgang Piepenstock behandelt die \u00f6konomische Situation der Bev\u00f6lkerung aus menschenrechtlicher Perspektive, und zwar unter dem ansonsten h\u00e4ufig vernachl\u00e4ssigten Gesichtspunkt der internationalen Sozialrechte (377ff.). Er untersucht insbesondere den Normcharakter des Internationalen Paktes \u00fcber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 und stellt richtig fest, dass diesem trotz seines begrenzten Durchsetzungsinstrumentariums Rechtsverbindlichkeit f\u00fcr die Bundesrepublik und ihre Regierung zukommt. Dargestellt werden sowohl die Au\u00dfenverpflichtungen des Staates (wenn z.B. unter Beteiligung deutscher Unternehmen in Drittl\u00e4ndern unter Missachtung des Paktes produziert wird) als auch die Probleme, die sich aus dem R\u00fcckzug des Staates und die &#132;Deregulierung&#148; der Wirtschaft f\u00fcr die Durchsetzung dieser Menschenrechte ergeben. Der Beitrag schlie\u00dft mit der Aufforderung, nach Strukturen zu fragen, die geeignet sind, eine Durchsetzung der Sozialrechte zu f\u00f6rdern. Diese Aufforderung d\u00fcrfte derzeit bei den politischen Parteien durchweg auf taube Ohren sto\u00dfen, ist aber wohl auch eher an NGOs wie z.B. Attac adressiert.<\/p>\n<p>Andere Beitr\u00e4ge des Sammelbandes bieten, f\u00fcr sich genommen, durchaus interessante Lekt\u00fcre (so der Artikel von Erhard Denninger zur Problematik der Schleierfahndung oder von Christian Grimm zur Gleichstellung der Frauen hinsichtlich des Waffendienstes bei der Bundeswehr), der Bezug zum Titel des Werkes wird dabei jedoch nicht erkennbar. So dr\u00e4ngt sich denn auch hier wie bei vielen anderen Festschriften der Eindruck auf, etliche der Autoren und Autorinnen &#150; \u00fcber deren Beruf und Wirkungsort der Band leider nichts verr\u00e4t &#150; h\u00e4tten einfach in ihre Schubladen gegriffen oder auf ihr Dateieinverzeichnis geklickt, statt sich der Herausforderung zu stellen, etwas Neues zum Demokratieproblem zu erarbeiten. Recht gr\u00fcndlich behandelt wird dagegen ein demokratietheoretischer Aspekt in der Habilitationsschrift eines j\u00fcngeren Juristen, der inzwischen an der Universit\u00e4t Bielefeld lehrt:<\/p>\n<p>Andreas Fisahn: Demokratie und \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung, Mohr Siebeck: T\u00fcbingen 2002, 396 5., ISBN 3-16-147781-2; 89 Euro<br \/>Am Anfang steht die berechtigte Verwunderung des unbefangenen Wissenschaftlers: Fisahn \u00e4u\u00dfert sein Befremden \u00fcber die Tatsache, dass die Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit an Entscheidungsprozessen der Verwaltung von der heutigen rechtswissenschaftlichen Literatur keineswegs der demokratischen Willensbildung zugeordnet, sondern \u00fcberwiegend mit Effektivit\u00e4t und Akzeptanzgesichtspunkten begr\u00fcndet wird. Angesichts dieses Befundes m\u00f6chte der Autor , juristische Arch\u00e4ologie&#8220; betreiben, indem er versucht, die &#132;versch\u00fcttete bzw. weg gedr\u00e4ngte demokratische Dimension&#148; der \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung zu Tage zu f\u00f6rdern (7). Dies gelingt ihm durch die weit ausgreifende Darstellung von Formen der \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung in der j\u00fcngeren deutschen Verwaltungsgeschichte. Unter der erkl\u00e4renden \u00dcberschrift Dezentrale Beteiligung als Kompensation f\u00fcr die versp\u00e4tete Demokratie in Deutschland spannt er den Bogen vom M\u00fchlen- und Wasserrecht im Preu\u00dfischen Allgemeinen Landrecht bis zur Eisenbahn- und Enteignungsgesetzgebung des 19. Jahrhunderts, um sodann den Funktionswandel der Beteiligungsrechte im Kontext autorit\u00e4rer Vergemeinschaftung zu schildern.<\/p>\n<p>Vor dem breit dargestellten Hintergrund der historischen Entwicklung beschreibt Fisahn ausf\u00fchrlich die Gesetzgebung und die fachwissenschaftliche Diskussion um Beteiligungsrechte an Verwaltungsverfahren in der Bundesrepublik, wobei das Spektrum von den verschiedenen Planfeststellungsverfahren bis zum Abfall-, Immissionsschutz- und Naturschutzrecht reicht. Diese Untersuchung m\u00fcndet in die Kritik, dass die Beteiligungsrechte durch die Beschleunigungsgesetzgebung der 1990er Jahre sogar hinter den im Kaiserreich erreichten Stand zur\u00fcckgefallen seien (8, 278ff.). Statt nun nach einer sozialwissenschaftlichen Erkl\u00e4rung f\u00fcr diese aktuelle Entwicklung zu suchen, besch\u00e4ftigt sich Fisahn im Abschlussteil seiner Arbeit mit den unterschiedlichen Konzeptionen von Demokratie. Er konstatiert, dass das Bundesverfassungsgericht in fr\u00fcheren Entscheidungen noch von einem offenen, die R\u00fcckkoppelung zwischen Staatsorganen und Volk betonenden Demokratiemodell ausging, in j\u00fcngerer Zeit hingegen hierarchische Demokratievorstellungen in der Art der (oben erw\u00e4hnten) &#132;Legitimationskettentheorie&#148; favorisiert. In Auseinandersetzung mit diesem &#150; in der Tat uneinheitlichen &#150; Demokratieverst\u00e4ndnis entwickelt der Autor seinen eigenen Ansatz: Das Verfassungsgebot der freien und gleichen demokratischen Teilhabe sei gleichzeitig als strikte normative Regel so-wie als Prinzip im Sinne eines Optimierungsgebotes zu denken und ziele auf die &#132;Aufhebung der Besonderung des Staates&#148; (332). Das demokratische Prinzip verlange &#132;die freie und gleiche Beteiligung derjenigen, auf deren Leben sich die Entscheidungen auswirken k\u00f6nnen&#148;. Nicht vereinbar mit einer solchen Anerkennung gleicher Selbstbestimmungsrechte sei indessen &#132;ein ungleicher Einfluss auf staatliche Entscheidungen, der sich aus besonderen wirtschaftlich\/sozialen Stellungen oder rechtlichen Privilegien ergibt&#148; (331).<\/p>\n<p>In ihrer Konsequenz und \u00dcberzeugungskraft trifft sich dieser Ansatz mit der von Ekkehart Stein vertretenen Demokratieauffassung. Die Schussfolgerungen hieraus f\u00fcr das Verh\u00e4ltnis von Staat und Gesellschaft sind allerdings etwas knapp geraten und beschr\u00e4nken sich auf eine treffende Kritik an der Beschleunigungsgesetzgebung sowie die Bewertung von Verfahrensfehlern. Zu den gesellschaftlichen Hintergr\u00fcnden der &#132;Beschleunigung&#148; durch Abbau demokratischer Beteiligung h\u00e4tte man bei einem historisch so geschulten Autor etwas mehr als nur den kurzen Hinweis erwartet, dass die empirischen Grundlagen f\u00fcr die Rechtfertigung mit einer angeblichen &#132;Gefahr f\u00fcr den Standort Deutschland&#148; fragw\u00fcrdig sind (342).<\/p>\n<p>Mit globaler Perspektive und weitaus grunds\u00e4tzlicher als die eben vorgestellten Werke widmet sich die neueste Monografie von Friedrich M\u00fcller, der sich vor allem als Verfassungstheoretiker einen Namen gemacht hat, der Demokratiefrage:<\/p>\n<p><i>Friedrich M\u00fcller:<\/i> Demokratie zwischen Staatsrecht und Weltrecht. Nationale, staatenlose und globale Formen menschenrechtsgest\u00fctzter Demokratisierung, Duncker &#038; Humblot: Berlin 2003, 152 S., ISBN 3-428-11165-6; 54 Euro<\/p>\n<p>M\u00fcller kritisiert mit Recht, dass &#132;das Denken von Demokratisierung allein in normierten Einrichtungen und Verfahren&#148; zu stark dem &#132;veralteten Diskurs von Demokratie als blo\u00dfem Herrschaftsdiskurs verhaftet&#148; sei (21). Die Defizite dieser normierten Verfahren von Demokratie auf nationaler ebenso wie auf supranationaler Ebene werden sodann plastisch herausgearbeitet. \u00c4hnlich wie von Arnim bem\u00e4ngelt M\u00fcller die traurige Wirklichkeit des &#132;freien&#148; Mandats der Abgeordneten in Deutschland (50, 103), beschr\u00e4nkt sich aber nicht auf diese institutionellen Aspekte, sondern lenkt den Blick auch auf die sozialen Voraussetzungen von Demokratie: Diese werde nicht &#132;ohne eine sozial ausgleichende Politik \u00fcberleben, die den Rahmen daf\u00fcr schafft, dass de facto das ganze Volk demokratisch partizipieren kann&#148; (49). Deshalb prangert M\u00fcller auch die gegenw\u00e4rtige Praxis sozialer Exklusion an: &#132;Durch den Skandal aller Formen ketten reaktiver Ausschlie\u00dfung von Personen von den gesellschaftlichen Leistungssystemen fehlt ihre ge\u00e4u\u00dferte Meinung, ihr moralischer Diskurs, fehlen ihre Wahlaktivit\u00e4t und politisches Engagement&#148; (72). Ob die Protagonisten von Hartz IV wohl soweit denken?<\/p>\n<p>Den Gegensatz zwischen normativem Anspruch und realer Praxis der Machtaus\u00fcbung macht M\u00fcller auch auf der Ebene der EU dingfest: &#132;Die B\u00fcrger Europas k\u00f6nnen nach wie vor frei sagen, was sie denken, und frei w\u00e4hlen; aber \u00fcber die f\u00fcr sie entscheidenden Fragen befindet die Europ\u00e4ische Zentralbank, die demokratische Rechenschaft nicht schuldig ist&#148; (68). Dass sich die EU nach dem Vertrag von Maastricht als &#132;Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts&#148; bezeichne und dabei die Demokratie nicht erw\u00e4hnt werde, sei nicht nur ein Lapsus (127). Noch eine Ebene h\u00f6her geht der Autor, wenn er die entdemokratisierende Wirkung der durchweg an \u00f6konomischen Interessen orientierten Globalisierung beschreibt. Als neue supranationale Machtzentren bilden IWF, Weltbank, WTO und OECD nach M\u00fcller &#132;klammheimlich eine Art planetarer Exekutive. Mit ihrer Hilfe wendet der Westen seine \u00f6konomischen Modelle ebenso abstrakt wie brutal auf Gesellschaften der sogenannten Dritten Welt an&#148; (62).<\/p>\n<p>Ebenso weit reichend wie seine Kritik an den realen Herrschaftsverh\u00e4ltnissen sind auch die Alternativvorschl\u00e4ge f\u00fcr eine &#132;Globalisierung von unten&#148;, die M\u00fcller unterbreitet. Nicht wenige dieser Vorschl\u00e4ge setzen auf der Ebene des Nationalstaates an, dem der Autor mit Recht auch angesichts der Globalisierung noch wichtige Funktionen zuschreibt (51). So schl\u00e4gt er Sanktionen gegen politische Parteien bei geringer Wahlbeteilung vor: Danach w\u00fcrden bei 60 Prozent Wahlbeteiligung nur 60 Prozent der Abgeordnetensitze verteilt werden (102). Ein solches Instrument w\u00e4re indessen nicht unproblematisch. Es k\u00f6nnte die Parteipolitiker zu einer gr\u00f6\u00dferen Ber\u00fccksichtigung der W\u00e4hlerinteressen veranlassen, aber auch nur vordergr\u00fcndig auf den Wahlakt fokussierte, &#132;populistische&#148; Medienkampagnen ausl\u00f6sen. \u00dcberzeugender sind dagegen die Pl\u00e4doyers f\u00fcr mehr Volksentscheide und die Einf\u00fchrung von Beteiligungshaushalten nach dem Vorbild von Porto Alegre (104ff.; M\u00fcller erweist sich hier als exzellenter Kenner der entsprechenden Debatten in Brasilien, wo auch einige seiner B\u00fccher erschienen sind.).<\/p>\n<p>Der ldee eines Weltparlaments wird eine Absage erteilt; statt dessen setzt M\u00fcller auf die Aktivit\u00e4t von NGOs und anderer globaler Netzwerke. Diese seien eine &#132;wirksame Kraft der st\u00e4ndigen Beunruhigung, der Erschwerung faktischer (und undemokratischer) globaler Herrschaft. Dies ist die realistische Wendung des neuen Konzepts der Demokratietheorie&#148; (79). Die Kritik an der mangelnden Legitimation der NGOs seitens der Vertreter des klassischen Parlamentarismus weist er zur\u00fcck: &#132;Wenn die Gew\u00e4hlten nicht mehr entscheiden und die Entscheider nicht gew\u00e4hlt sind, m\u00fcssen die im exemplarischen Widerstand Stehenden auch nicht auf traditionell national-staatliche Weise ,gew\u00e4hlt` sein. Sie legitimieren sich &#150; vorerst &#150; durch ihr Engagement und durch die Offenheit der Diskussion dar\u00fcber, auf die sie selbst den gr\u00f6\u00dften Wert zu legen haben&#148; (80). Demokratie sei gerade auch dort, &#132;wo normale Leute sich um das Gemeinwohl abm\u00fchen&#148; &#150; freilich eine etwas vage Formel. Dort seien die Menschen nicht als &#132;Menge&#148; (multitude) vorhanden, sondern als &#132;Volk&#148; (120). Damit scheint M\u00fcller sich implizit von Michael Hardt\/Antonio Negri abzugrenzen, die in ihrem Buch Empire die multitude als handelndes Subjekt favorisieren (im Literaturverzeichnis indessen auch nicht genannt werden). M\u00fcller hingegen bezieht sich explizit auf die Demokratietheorie von Rousseau, die er konsequent und \u00fcberzeugend weiterentwickelt.<\/p>\n<p>Der Autor hat Recht, wenn er auf die Erfolge von NGOs durch Herstellung einer internationalen \u00d6ffentlichkeit bei gravierenden Menschenrechtsverst\u00f6\u00dfen verweist. Zugleich aber wird die Schw\u00e4che auch weltweiter Mobilisierung &#132;von unten&#148; belegt, wenn er den alten und neuen US-Pr\u00e4sidenten Bush nach den Massendemonstrationen gegen den Irak-Krieg zitiert: &#132;Die Leute haben ihre Auffassung \u00e4u\u00dfern d\u00fcrfen, und ich werde jetzt den Krieg beginnen&#148; (134, Anm. 42). Aber l\u00e4sst es sich dem Autor M\u00fcller anlasten, wenn er auf dieses Dilemma der realen Machtverteilung keine ersch\u00f6pfende Antwort zu geben wei\u00df? Immerhin vermittelt sein Buch eine F\u00fclle neuer Denkanst\u00f6\u00dfe f\u00fcr den Fortgang der Demokratiedebatte &#150; auch wenn die Durchstrukturierung des Argumentationsgangs mitunter zu w\u00fcnschen \u00fcbrig l\u00e4sst und Wiederholungen nicht ausbleiben. Eilige seien deshalb auf eine gut lesbare Zusammenfassung der Darstellung in Gestalt eines Zeitschriftenbeitrages verwiesen (M\u00fcller 2004). Eine plausible Antwort auf die angebliche Alternativlosigkeit herrschender Politikkonzepte sind Arbeiten wie die M\u00fcllers allemal.<\/p>\n<p><b>Literatur<\/b><\/p>\n<p>Rittner, Fritz 2003: Demokratie als Problem: Abschied vom Parlamentarismus?; in: Juristenzeitung, 58. Jg., H. 13, S. 641-647<br \/>M\u00fcller, Friedrich 2004: Einschr\u00e4nkung der nationalen\u00a0Gestaltungsm\u00f6glichkeiten und<br \/>wachsende Globalisierung; in: Kritische Justiz, 37. Jg., H. 2, 5.194-201 Stein, Ekkehart\/Frank, G\u00f6tz 2004: Staatsrecht,<br \/>19. Aufl. T\u00fcbingen<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[150],"publikationen":[2812],"class_list":["post-11994","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-martin-kutscha","publikationen-168-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Demokratie, ernstgenommen - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/168-vorgaenge\/publikation\/demokratie-ernstgenommen\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Demokratie, ernstgenommen - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Neuere staatsrechtliche Literatur \u00fcber Chancen und Risiken demokratischer Systeme aus: Vorg\u00e4nge Nr. 168 ( Heft 4\/2004 ), S. 110-112 &#132;Unsere Demokratie&#148; 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