{"id":12058,"date":"1983-06-01T20:40:00","date_gmt":"1983-06-01T18:40:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/buergerrechte-eine-frage-an-die-gruenen\/"},"modified":"1983-06-01T12:00:00","modified_gmt":"1983-06-01T10:00:00","slug":"buergerrechte-eine-frage-an-die-gruenen","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/buergerrechte-eine-frage-an-die-gruenen\/","title":{"rendered":"B\u00fcrgerrechte &#8211; eine Frage an \u00bbDie Gr\u00fcnen\u00ab"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 62-63 (Heft 2-3\/1983), S. 53-58<\/p>\n<p>Ein Besuch im n\u00e4chsten Kreisb\u00fcro der Partei \u00bbDie Gr\u00fcnen\u00ab sollte Material, Stellung-nahmen, Erkl\u00e4rungen oder Ausarbeitungen zu Einzelfragen erbringen. Fehlanzeige. Beim Stichwort \u00bbB\u00fcrgerrechte\u00ab wurde ich gefragt: Meinen Sie die letzte B\u00fcrgerversammlung? Oder die Demonstration von Gro\u00dfengstingen? Da haben wir Berichte, wie das abgelaufen ist. Ich erkl\u00e4re mein Anliegen etwas genauer. Fehlanzeige. Beim Stichwort Demokratie scheint den \u00bbGr\u00fcnen\u00ab in erster Linie ihr Rotationsproblem einzufallen, wobei man nicht genau wei\u00df, was daran grunds\u00e4tzlich anders sein soll, wenn ein Abgeordneter nicht alle vier Jahre gew\u00e4hlt (oder auch nicht), sondern nach zwei Jahren durch einen Nachr\u00fccker ersetzt wird. (Allenfalls ist daran undemokratisch, da\u00df der W\u00e4hler \u00fcber den Nachr\u00fccker, der ihn immerhin zwei Jahre im Parlament vertreten soll, nicht mitentscheiden oder abstimmen darf. &#151; Im \u00fcbrigen k\u00f6nnte man auch alle drei Monate einen neuen Vertreter ins Parlament schicken: auf diese Weise w\u00fcrde der Verselbst\u00e4ndigung gr\u00fcner Abgeordneter und ihrer Professionalisierung ein noch haltbarerer Riegel vorgeschoben.)<\/p>\n<p>Ein Besuch in politischen Buchhandlungen, die sonst jede Brosch\u00fcre, jedes Flugblatt der alternativen Szene bereit halten und Ver\u00f6ffentlichungen selbst der entlegensten Kleinverlage f\u00fchren &#151; (man kann die Funktion solcher sogenannter \u00bblinker\u00ab Buchhandlungen nicht hoch genug einsch\u00e4tzen angesichts der best-Sellerisierung normaler Buchm\u00e4rkte) &#8211; bringt ebenfalls Fehlanzeige. Ein Versuch, in Zeitschriften, die f\u00fcr solche Fragestellungen offen sind, etwas zum Thema zu finden, bringt ebenfalls Fehlanzeige. Selbst \u00bbtaz\u00ab, \u00bbFreibeuter\u00ab, \u00bblinks\u00ab oder \u00bbKursbuch\u00ab bleiben stumm. Das Thema \u00bbGr\u00fcne und B\u00fcrgerrechte\u00ab existiert bisher nicht, wird nicht diskutiert, ist selbst den \u00bbGr\u00fcnen\u00ab zu wenig Gedanken wert.<\/p>\n<p>1.<br \/>Vielleicht klingt \u00bbB\u00fcrgerrechte\u00ab zu sehr nach B\u00fcrgerlichem. Vielleicht ist die historische Dimension verloren gegangen, da\u00df um B\u00fcrgerrechte jahrhundertelang gek\u00e4mpft wurde. Das Grundgesetz war noch keine zwanzig Jahre alt, als es sich schon f\u00fcr ministerliche Witze eignete: man tr\u00e4gt das Grundgesetz nicht unter dem Arm mit sich herum. Immerhin kann man dar\u00fcber streiten, ob das Grundgesetz die beste Formulierung der B\u00fcrgerrechte enth\u00e4lt. (Aber der Witz zielte in eine andere Richtung.)<\/p>\n<p>2.<br \/>Was ist eigentlich \u00bbdie W\u00fcrde des Menschen\u00ab? Immerhin beginnt mit diesem Wort unser Grundgesetz (wenn man einmal von der Pr\u00e4ambel mit ihrer ausdr\u00fccklich nur f\u00fcr eine \u00dcbergangszeit befristeten Formulierung absieht). Sie ist jedenfalls etwas \u00bbunantastbares\u00ab. Aber offensichtlich nicht a priori. Denn vorher gibt es die staatliche Gewalt mit ihrer Verpflichtung, diese W\u00fcrde des Menschen zu achten und zu sch\u00fctzen. Wie man gleich hinzuf\u00fcgen kann: das N\u00e4here regelt ein Gesetz&#8230; Aber schon im zweiten Absatz dieses ersten Artikels st\u00f6rt die Mehrdeutigkeit des kleinen Wortes \u00bbdarum\u00ab. Bekennt sich das deutsche Volk \u00bbzu unverletzlichen und unver\u00e4u\u00dferlichen Menschenrechten\u00ab wegen der Verpflichtung aller staatlichen Gewalt oder wegen der Unantastbarkeit der W\u00fcrde des Menschen? Jedenfalls ist bei uns die staatliche Gewalt sehr fr\u00fch da, fast ein bi\u00dfchen zu fr\u00fch.<\/p>\n<p>Denn auch bei den nachfolgenden Grundrechten gibt es ihrem Wortlaut nach nur zwei, die nicht ihre Einschr\u00e4nkungen \u00fcberdeutlich mit sich schleppen: das eine ist die Gleichheit vor dem Gesetz, (die auch die Gleichberechtigung von M\u00e4nnern und Frauen sowie das Benachteiligungsverbot wegen des Geschlechts, der Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, des Glaubens und der religi\u00f6sen und politischen Anschauungen meint). Und wie man wei\u00df, gibt es kein Grundrecht, von dessen Verwirklichung wir so weit entfernt sind, wie von diesem Artikel 3. Und das andere, nicht weiter eingeschr\u00e4nkte Grundrecht ist das Petitionsrecht. Wie man wei\u00df, ist es das wirkungsloseste. Alle anderen Grundrechte m\u00fcssen die Einschr\u00e4nkung \u00bbdas N\u00e4here regelt ein Gesetz\u00ab wie einen bleischweren Rucksack als Marschgep\u00e4ck mit sich f\u00fchren.<\/p>\n<p>3.<br \/>Was menschenw\u00fcrdiges Leben ist, erreicht schon eher die Vorstellungskraft des Normalb\u00fcrgers. Da\u00df sehr vielen Menschen am menschenw\u00fcrdigen Leben etwas fehlt, steht au\u00dfer Frage. Und man hat den Eindruck, da\u00df zur \u00bbfreien Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit\u00ab zu viele Gesetze mit Einschr\u00e4nkungen, Behinderungen, Regelungen schlimmbessern, beschr\u00e4nken, etwas wegnehmen. Alle gesellschaftlichen Minderheiten k\u00f6nnen ganze Balladen davon singen, an Ausl\u00e4nder, Insassen psychiatrischer Einrichtungen, H\u00e4ftlingen (aller Vollzugsarten, einschlie\u00dflich der bis heute nicht gesetzlich geregelten U-Haft) garnicht zu denken. Und auch der Sozialstaat funktioniert trotz aller positiven und f\u00fcrsorglichen Einrichtungen an seinen R\u00e4ndern nicht so, da\u00df er menschenw\u00fcrdiges Leben garantiert: man br\u00e4uchte nur einmal die menschenunw\u00fcrdigen Behausungen \u00f6.\u00e4. in der BRD zusammenzuz\u00e4hlen.<\/p>\n<p>\u00bbMenschenrechte, diejenigen Rechte, welche dem Menschen in Gemeinschaft mit Andern eine freie, sich selbst bestimmende Pers\u00f6nlichkeit sichern, ohne welche Niemand seiner vern\u00fcnftigsittlichen Bestimmung nachleben kann. Sie kommen ohne alle Voraussetzung (Vertrag, Gesetz etc.) dem Menschen lediglich als solche zu, sind in der menschlichen Natur begr\u00fcndet, mithin ewige und unver\u00e4u\u00dferlich.\u00ab Diese Definition eines Lexikonartikels von 1852 lehrt, da\u00df man mit einem ziemlichen Reichtum bereits geboren wird. Im Laufe eines Lebens kommt einem auf unerkl\u00e4rliche Weise ziemlich viel von diesem Reichtum abhanden und beim Sterben ist von Menschenw\u00fcrde oft nicht mehr viel geblieben: das menschenw\u00fcrdige Sterben mu\u00df erst erk\u00e4mpft werden, es findet zur Zeit sehr selten statt.<\/p>\n<p>4.<br \/>Die B\u00fcrgerrechte sind nicht minder angeboren, aber sie haben schon mehr mit dem speziellen Staat zu tun, in dem man geboren wird. Sie haben deutlich den Sta\u00e4t zum Adressaten, der den Verkehr der B\u00fcrger untereinander regelt. Man k\u00f6nnte dabei zwischen geschriebenen, ungeschriebenen und notwendigen B\u00fcrgerrechten unterscheiden. Geschrieben ist zum Beispiel das Zeugnisverweigerungsrecht, wenn die Aussage zum eigenen Schaden oder zum Nachteil der n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen beitr\u00e4gt. Ungeschrieben ist das Recht, zu seiner Verteidigung zu l\u00fcgen. Man k\u00f6nnte einen ganzen Katalog solcher ungeschriebener Rechte zusammenstellen &#151; und erhielte einen erhellenden Beitrag zum Begriff der Moral. Auch das Verh\u00e4ltnis zum eigenen K\u00f6rper geh\u00f6rt hierher: man denke nur an Fragen wie das Recht zum Freitod, die Zwangsmedikamentierung (in Krankenh\u00e4usern, vor allem der Psychiatrie) oder die Diskussion um die Parole \u00bbMein Bauch geh\u00f6rt mir\u00ab im Zusammenhang mit der Abtreibungsfrage.<\/p>\n<p>In den letzten Jahren sind zwei Komplexe vorallem deutlich geworden, bei denen es sich als notwendig erweist, B\u00fcrgerrechte zu definieren und neu zu verankern. Nicht da\u00df diese Fragen neu w\u00e4ren &#151; es handelt sich eigentlich um alte, aber ungeschriebene B\u00fcrgerrechte. Nur da\u00df die technologische und politische Entwicklung ihre schriftliche Regelung notwendig macht, um sie besser zu sch\u00fctzen. Ich meine das, was unter dem Begriff des Datenschutzes zusammenzufassen w\u00e4re, und das Verh\u00e4ltnis zur Natur.<\/p>\n<p>Der Datenschutz findet z\u00f6gernd und bisher unzureichend Anw\u00e4lte der B\u00fcrgerinteressen. Andererseits zeigte sich bei der Volksz\u00e4hlung eine spontane Abwehrbewegung, die weit \u00fcber das hinausging, was sich in den eher hilflosen Boykottgruppen organisatorischen Zusammenhalt verschaffte. Das Ausma\u00df dieser Anti-Volksz\u00e4hlungsbewegung wurde &#151; anders als bei der Friedensbewegung &#151; kaum sichtbar, weil es zu sichtbaren politischen Zusammenschl\u00fcsssen und zusammenfassenden Kundgebungen nicht gekommen ist. Auch bestehende B\u00fcrgerrechtsorganisationen lie\u00dfen sich nicht rechtzeitig wecken und haben meist verschlafen.<\/p>\n<p>Dem Verh\u00e4ltnis zur Natur widmen sich inzwischen nicht nur B\u00fcrgerinitiativen sondern sogar (eine oder mehrere?) Parteien, die man alle zusammen als die \u00bbGr\u00fcnen\u00ab bezeichnet. Ausgangs\u00fcberlegung ist, da\u00df es nicht reicht, den Verkehr der Menschen untereinander im Sinne menschenw\u00fcrdigen Lebens zu regeln, sondern da\u00df menschliches Leben nur im Gleichgewicht zur Natur m\u00f6glich ist. Die Fragestellung ist von bestechender Einfachheit, ihre Dringlichkeit durch die moderne Technologie bezwingend, ihr Zusammenhang mit Menschen- und B\u00fcrgerrechten von einleuchtender Logik. Aber l\u00e4\u00dft sich diese Frage von anderen B\u00fcrgerrechten isolieren? Kann man f\u00fcr dieses B\u00fcrgerrecht eines \u00f6kologischen Gleichgewichts als Lebensvoraussetzung eintreten, ohne zugleich \u00fcber die anderen Voraussetzungen menschenw\u00fcrdigen Lebens zu sprechen?<\/p>\n<p>5.<br \/>Einen antistaatlichen Affekt hat es bei uns nie recht gegeben, selbst in Revolutionszeiten l\u00e4\u00dft sich das beobachten. Lenin hat mit Recht auf die Wirkung des Schildes \u00bbRasen betreten verboten!\u00ab aufmerksam gemacht. Bei uns gibt es eher einen staatlichen Affekt, der sich im Ruf nach dem Staat f\u00fcr alles und nichts deutlich vernehmen l\u00e4\u00dft. Heinemanns gefl\u00fcgeltes Wort \u00bbIch liebe meine Frau, nicht den Staat\u00ab zum Trotz gibt es bei uns eine erforderte und erbrachte obsz\u00f6ne Liebe zum Staat (nicht nur bei Beamten). In Frankreich wird man auf den Landstra\u00dfen durch Lichtzeichen vor Polizeistreifen gewarnt. Man findet sich wieder in einer Solidargemeinschaft gegen zuviel Staat. Auch auf den Transitstrecken durch die DDR kann man dies beobachten &#151; entsprechend dem negativen Affekt gegen diesen Staat. Nicht jedoch in der BRD, wo man sich durch Warnungen vor dem Staat, wenn er in der mythologischen Verkleidung als \u00bbBulle\u00ab erscheint, sogar strafbar machen kann.<\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit den B\u00fcrgerrechten hat dies affektive Verh\u00e4ltnis zum Staat durchaus seine Folgen: nicht die B\u00fcrgerrechte sind a priori, sondern der Staat. Das hei\u00dft: B\u00fcrgerrechte werden nur geduldet, &#151; falls sie nicht \u00fcbertrieben wahrgenommen werden. Es wird ja dem Staat mit seinen ordnungspolitischen Vorstellungen jedesmal etwas abgeknapst. In der Bev\u00f6lkerung werden solche Auffassungen weitgehend geteilt. Die \u00f6ffentliche Wahrnehmung von B\u00fcrgerrechten ist nicht beliebt, weil sie die \u00f6ffentliche Ordnung st\u00f6rt.<\/p>\n<p>Es w\u00fcrde weitaus mehr Aufsehen machen, wenn jemand seinen Einkaufsbummel durch die Kaufh\u00e4user auf den H\u00e4nden gehend absolvierte, als wenn jemand scheinbar ordentlich seine halbleeren Arzneigiftfl\u00e4schchen in den n\u00e4chsten ordentlichen Abfallkorb wirft. Auch das staatliche Einschreiten w\u00e4re im ersten Falle schneller und handgreiflicher &#151; wegen der St\u00f6rung der \u00f6ffentlichen Ordnung, statt im anderen Falle wegen der Umweltvergiftung.<\/p>\n<p>6.<br \/>Der Staat kann sich auf seine braven B\u00fcrger verlassen. So wird toleriert, da\u00df der Staat den Schutz von Individualrechten und eine semantische Verdrehung des Begriffes Gewalt so miteinander verknotet, da\u00df B\u00fcrgerrechte damit stranguliert werden k\u00f6nnen. Das staatliche Gewaltmonopol zeigt somit seine Kehrseite. Beim Demonstrationsrecht zum Beispiel wird das Sitzen vor einer Kaserneneinfahrt, auf dem Baugel\u00e4nde eines Kernkraftwerkes etc. als Gewalt gewertet. Aus der Sicht der Individualrechte sieht das so aus: Wenn ein Lastwagen deswegen eine Verz\u00f6gerung von einer Minute hinnehmen mu\u00df, ist das tolerierbar, bei l\u00e4ngerem Aufenthalt oder notwendigem Umweg nicht (so eine j\u00fcngste Stuttgarter Gerichtsentscheidung). Man sollte ehrlicherweise von einem Demonstrationsmonopol des Staates reden, &#151; manche Begleiterscheinungen, wie die (letztlich hilf-lose) \u00dcbermacht der Polizei und deren \u00dcberm\u00e4\u00dfigkeit legen das nahe. \u00dcberdeutlich wird das bei dem sogenannten Vermummungsverbot. Man bedauert fast, da\u00df wir nicht mehr monarchistisches Schaugepr\u00e4nge wie etwa in Gro\u00dfbritannien auf der Stra\u00dfe finden: sie w\u00fcrden unsere Diskussion um zul\u00e4ssige oder unzul\u00e4ssige Vermummung bereichern. (Jedenfalls sollte die Kleidung von polizeilichen Zivilfahndern auch gesetzlich geregelt werden.)<\/p>\n<p>7.<br \/>Jede Demonstration ist die Wahrnehmung von B\u00fcrgerrechten. Jede Wahrnehmung von B\u00fcrgerrechten ist ein Teil ihres eigenen Schutzes, ihrer Verteidigung. Es w\u00e4re anders, wenn der Staat sicht nicht durch die Wahrnehmung der B\u00fcrgerrechte stets herausgefordert f\u00fchlte, sich in Frage gestellt s\u00e4he. Das gilt f\u00fcr das Demonstrationsrecht ebenso wie f\u00fcr alle anderen Rechte.<\/p>\n<p>8.<br \/>Auch die Gr\u00fcnen sind bisher nicht der Gefahr entgangen, B\u00fcrgerrechte zu marginalisieren. Sie werden von ihnen nur im konkreten Einzelfall aufgegriffen, bei dem sie selbst betroffen sind, nicht aber insgesamt verteidigt. Ihr Verh\u00e4ltnis zu Einrichtungen, die auch Institute des B\u00fcrgerrechts sind, ist ungekl\u00e4rt, undiskutiert. Deutlich ist dies zu sehen am Verh\u00e4ltnis zum Gerichtswesen. Einerseits werden Gerichtsentscheidungen herbeigef\u00fchrt, andererseits negativ ausgegangene Gerichtsentscheidungen nicht mit der Kritik der Gerichte beantwortet, sondern mit ihrer Ignorierung. Das zeigt ein zumindest geringes Problembewu\u00dftsein und hat auf dieser Ebene mit einem wie auch immer formulierten Widerstandsrecht nichts zu tun. Da ist Gollwitzer mit seinem humanit\u00e4ren Vorschlag eines Menschenrechts auf Frieden auch rechtspolitisch sehr viel pr\u00e4ziser und stellt sich der Frage nach den B\u00fcrgerrechten grunds\u00e4tzlicher. Was an den Gr\u00fcnen irritiert und verst\u00f6rt, ist ihre Kultivierung der politischen Naivit\u00e4t.<\/p>\n<p>9.<br \/>Der normale B\u00fcrger erf\u00e4hrt von seinen B\u00fcrgerrechten im Alltag nichts oder wenig. Erst wenn sie in Gefahr sind und er selbst unter der Gef\u00e4hrdung leidet, werden sie ihm bestenfalls bewu\u00dft. Deshalb setzen sich so wenig Menschen f\u00fcr die B\u00fcrgerrechte anderer ein. Das ist bei den Gr\u00fcnen nicht anders.<\/p>\n<p>Vor einiger Zeit wurde in Berlin ein Mann, der eine Frau vergewaltigt hatte, vom Anwaltsb\u00fcro Schily verteidigt. Ausgerechnet von dieser engagierten und fortschrittlichen Kanzlei. Im B\u00fcro erschien eine Gruppe von Leuten, h\u00e4ngte dem Verteidiger ein Schild um des Tenors: \u00bbIch verteidige Vergewaltiger\u00ab und fotografierte den Anwalt. Au\u00dferdem kam es zu Handgreiflichkeiten. Abgesehen von den historisch makabren Formen dieser Szene, kann man immerhin die emotionale Erregung \u00fcber den Fall von Vergewaltigung verstehen. Schwerer jedoch diese Aktion. G\u00e4nzlich unverst\u00e4ndlich ist die wochenlange Leserbriefaktion, die darauf in der \u00bbtaz\u00ab folgte. Fast nur Zustimmungsbriefe wurden abgedruckt. Kaum einer war bereit, darauf aufmerksam zu machen, da\u00df es eine der wichtigsten Errungenschaften des b\u00fcrgerlichen Rechtsstaates ist, da\u00df jeder, was auch immer er getan hat, Anspruch auf einen Verteidiger hat. Der Deutlichkeit halber sei gesagt: selbst ein Eichmann, &#151; so schwer es auch immer sein mag, einen Verteidiger zu finden.<\/p>\n<p>Das Beispiel ist lehrreich, weil es zeigt, was passiert, wenn Emotionalit\u00e4t, so verst\u00e4ndlich sie auch immer ist, an die Stelle von Politik tritt. Nicht die Emotionalit\u00e4t ist sch\u00e4dlich und verr\u00e4t jeden Begriff von Politik, sondern ihre Verabsolutierung. Kritisches Denken und Handeln, Reflexion und Vernunft werden gebraucht und machen einen wichtigen Teil menschlicher W\u00fcrde aus. Man hat den Eindruck, da\u00df in der gr\u00fcnen und alternativen Bewegung das nicht immer gesehen wird.<\/p>\n<p>10.<br \/>Dabei gibt es Verbindungen zur politischen Kultur dieser Bewegung, die nachdenklich stimmen. Die Gr\u00fcnen lassen &#151; ohne historische Reflexion &#151; eine Gemeinschaftskultur entstehen, deren miefige W\u00e4rme zugleich eine starke Kontrolle jedes \u00fcber jeden erlaubt. Der deutsche Hang zu Gemeinschaften, seien es Spinnstuben, Bierzelte oder Parteiabende, ist der Ausbildung von Individualrechten nicht f\u00f6rderlich. Und B\u00fcrgerrechte sind nun mal zuerst Individualrechte. Jedem Einzelg\u00e4nger, Exzentriker, Sonderling, selbst Querulanten sind B\u00fcrgerrechte besser anvertraut als einer sich selbst beobachtenden, nicht diskutierenden, sondern \u00bbf\u00fchlenden\u00ab Gemeinschaft. Einfach deshalb, weil diese Einzelnen die B\u00fcrgerrechte mehr brauchen, um ihren Alltag zu bestehen. Historische Beispiele lie\u00dfen sich hierf\u00fcr genug finden.<\/p>\n<p>Stattdessen wird in der gr\u00fcnen Bewegung ein osmotisches Mi\u00dftrauen gegen\u00fcber dem Staat gepflegt, (obgleich man den Lernproze\u00df nicht \u00fcbersehen darf, der allein dadurch in Gang gesetzt wird, da\u00df die Gr\u00fcnen sich mehr und mehr in den staatlichen Institutionen wiederfinden, allein schon durch ihre parlamentarische Teilhabe; mag die Parlamentsarbeit auch noch so von der gewohnten abweichen). Beim Volksz\u00e4hlungs-Versuch \u00fcberwog daher die Diskussion des ohnm\u00e4chtigen Boykotts jeden Versuch, im Detail zur Kritik des Vorhabens vorzusto\u00dfen. (Immerhin scheint einen Moment lang der Gedanke gekeimt zu haben, es handle sich bei der Volksz\u00e4hlung vielleicht doch um etwas ganz n\u00fctzliches: von Berliner Alternativen wurden ernsthaft Zusatzfragen zur Volksz\u00e4hlung erwogen!)<\/p>\n<p>Der Boykott vereint jedoch alle, die staatlicher Macht gedankenlos mi\u00dftrauen. Wo Mi\u00dftrauen, im Prinzip immer berechtigt, jedoch so durchdacht wie m\u00f6glich sein sollte. Mi\u00dftrauen darf nicht zum Raunen verkommen, sondern bedeutet kritischen Einwurf, Nachdenklichkeit, Skeptizismus, die in einer Gemeinschaftskultur ersticken.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2345],"publikationen":[1287],"class_list":["post-12058","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-volkmar-braunbehrens","publikationen-62-63"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>B\u00fcrgerrechte - eine Frage an \u00bbDie Gr\u00fcnen\u00ab - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/buergerrechte-eine-frage-an-die-gruenen\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"B\u00fcrgerrechte - eine Frage an \u00bbDie Gr\u00fcnen\u00ab - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: vorg\u00e4nge Nr. 62-63 (Heft 2-3\/1983), S. 53-58 Ein Besuch im n\u00e4chsten Kreisb\u00fcro der Partei \u00bbDie Gr\u00fcnen\u00ab sollte Material, Stellung-nahmen, Erkl\u00e4rungen oder Ausarbeitungen zu Einzelfragen erbringen. 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