{"id":12065,"date":"1970-12-01T23:00:00","date_gmt":"1970-12-01T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/christentum-als-handelsware-zum-bayerischen-streit-um-die-christliche-schule\/"},"modified":"1970-12-01T12:00:00","modified_gmt":"1970-12-01T11:00:00","slug":"christentum-als-handelsware-zum-bayerischen-streit-um-die-christliche-schule","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/12-1967-vorgaenge\/publikation\/christentum-als-handelsware-zum-bayerischen-streit-um-die-christliche-schule\/","title":{"rendered":"Christentum als Handelsware. Zum bayerischen Streit um die \u201echristliche\u0094 Schule"},"content":{"rendered":"<p>Aus: vorg\u00e4nge Heft 12\/ 1967, S. 425- 428<\/p>\n<p>Das Parteientheater mit Selbstbeteiligung der Staatsb\u00fcrger in Bayern ist vorbei, das bayerische Schulkarussell hat sich eine Runde weitergedreht und ist, aufs Ganze gesehen, am selben Fleck stehengeblieben, wo es vorher schon gestanden hat. Zwischendrin haben zwei Volksbegehren stattgefunden. Der bayerische B\u00fcrger, einige Monate lang von den Parteien als Souver\u00e4n behandelt, stellt nach einigem Augenreiben fest, da\u00df der demokratische Aufwand, eigenf\u00fc\u00dfig zum Rathaus zu gehen und eigenh\u00e4ndig zu unterschreiben, umsonst war: die Parteien haben ihr &#132;Anliegen&#148; wieder in der Hand; sie, die sich ein paar Monate demokratisch gaben, geben sich nun wieder als Erf\u00fcllungsgehilfen der Kirchen.<\/p>\n<p>Die Entwicklung des letzten Jahres ist bekannt: Bis zum November 1966 galt in Bayern die Konfessionsschule als Regelschule, die Gemeinschaftsschule unter so erschwerten Bedingungen als Antragsschule, da\u00df sie lediglich in den SPD-regierten Gro\u00dfst\u00e4dten einige Aussicht auf Erfolg haben konnte. Dort aber machten, da sie eine reale Auswahl hatten, Jahr f\u00fcr Jahr mehr Eltern von diesem Angebot Gebrauch, so da\u00df die Gemeinschaftsschulen in den St\u00e4dten allm\u00e4hlich zahlreicher wurden als die Konfessionsschulen. Inzwischen war allerdings die bayerische Schulmisere auch auf dem platten Lande so offenkundig geworden, da\u00df selbst die CSU einer Initiative zur Vorbereitung organisatorischer Ma\u00dfnahmen zur Schulreform nicht mehr ausweichen konnte. Am untersten Rande des Notwendigen bastelte die CSU unter der Leitung des neu ins Kultusministerium eingezogenen Fraktionsvorsitzenden Ludwig Huber und nicht ohne da\u00df dieser betonte, wie schwer es doch gewesen sei, den Kirchen dieses Kompromi\u00df, das ihre vertraglichen Besitzst\u00e4nde schm\u00e4lerte, abzuringen, ein neues Volksschulgesetz zusammen, das sie gegen alle vern\u00fcnftigen \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge und gegen den geschlossenen Widerstand der Oppositionsparteien allein im. Landtag durchsetzte. Das Gesetz behielt die Konfessionsschule als Regelschule bei, beseitigte aber in mancher Hinsicht die bisherigen Erschwernisse zur Beantragung einer Gemeinschaftsschule, die allerdings von nun an nicht mehr &#132;Gemeinschaftsschule&#148;, sondern eine neue Art von bikonfessioneller Konfessionsschule, n\u00e4mlich &#132;christliche Gemeinschaftsschule&#148; sein sollte. Von einem Tag auf den andern waren die Hunderttausende von Eltern, die ihre Kinder auf eine Gemeinschaftsschule geschickt hatten, der neuen Wirklichkeit gegen\u00fcbergestellt, da\u00df ihre Kinder nun pl\u00f6tzlich eine &#132;christliche Gemeinschaftsschule&#148; zu besuchen hatten. Und niemand hatte sie dazu nach ihrem Elternwillen gefragt, obwohl doch das &#132;Elternrecht&#148; bisher die heiligste Kuh der christlichen Partei und der katholischen Kirche gewesen war.<\/p>\n<p>Das neue Gesetz hatte allerdings bei den bayerischen Eltern noch einen anderen Effekt. Obwohl die CSU und die Kirchen allen Wert darauf gelegt hatten, da\u00df \u2015 bei einigen Erleichterungen gegen\u00fcber der fr\u00fcheren Konstruktion \u2015 die Beantragung und Einrichtung einer nunmehr &#132;christlichen&#148; Gemeinschaftsschule schwer genug bleiben w\u00fcrde, machten zur Schuleinschreibung 1967 so viele Eltern selbst in den kleinen bayerischen Gemeinden von dieser neuen M\u00f6glichkeit Gebrauch, da\u00df zum Schuljahrsbeginn eine ganz erhebliche Zahl bisheriger Konfessionsschulen zu Gemeinschaftsschulen umgewandelt oder zusammengelegt werden mu\u00dften und da\u00df, gemessen an bisherigen Ergebnissen, eine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfe Zahl von Schulanf\u00e4ngern f\u00fcr die Gemeinschaftsschule angemeldet wurden. Nach der wachsenden Einsicht und dem neu angespornten Willen der Eltern stand f\u00fcr CSU und Kirchen das langsame Absterben der Konfessionsschulen auf der Tagesordnung.<\/p>\n<p>Zugleich aber fing in Bayern die Zeit der Volksbegehren an. Den Reigen begann Anfang des Jahres die FDP. Im Landtag zusammen mit der SPD von der CSU b\u00f6sartig an die Wand gespielt, war sie es, und nicht die starke SPD, die den Mut fa\u00dfte, das komplizierte Verfassungsinstrument Volksbegehren in Gang zu setzen. Die Formel, die sie zum Begehren stellte, war undurchdacht und schw\u00e4chlich: das Volk sollte, entgegen der Gesetzregelung der CSU, entscheiden, da\u00df die &#132;christliche&#148; Gemeinschaftsschule und die Konfessionsschule verfassungsm\u00e4\u00dfig gleichberechtigte Antragsschulen sein sollten. Angesichts der geringen Mittel der FDP und angesichts des Umstandes, da\u00df sie bei den Wahlen ihre Landtagsmandate zum Nutzen der NPD verloren hatten, war das knappe Scheitern der FDP im Volksbegehren (mit 9,4 Prozent der Stimmen fehlten ihr nur 43 000 Unterschriften zum Erfolg) trotzdem ein Menetekel f\u00fcr die regierende und f\u00fcr die oppositionelle &#132;Volkspartei&#148;; denn es hatte gezeigt, da\u00df ein gro\u00dfer Teil des Volkes die Schulpolitik der &#132;Volksvertreter&#148; f\u00fcr den Willen des Volkes entfremdet hielt.<\/p>\n<p>Das machte der bayerischen SPD Mut. Sie versuchte es zun\u00e4chst mit einem Antrag auf Verfassungs\u00e4nderung im Landtag, der nat\u00fcrlich sofort an der \u00fcberm\u00fctigen CSU-Mehrheit scheiterte; dann ging sie mit eben diesem Antrag ebenfalls den Weg des Volksbegehrens. Sie formulierte ihren Text etwas besser als die FDP: die &#132;christliche&#148; Gemeinschaftsschule sollte Regelschule werden, Konfessionsschulen sollten nur auf Antrag errichtet werden k\u00f6nnen. So weit, so gut. Und die SPD war stolz darauf, der alleinregierenden CSU das &#132;Gesetz des Handelns&#148; aus den H\u00e4nden gerungen zu haben. Vordergr\u00fcndig stimmte das auch.<\/p>\n<p>Aber zugleich mit der Phase der Volksbegehren (oder etwas vorher, n\u00e4mlich &#151; und das steht auf einem anderen Blatt &#151; bei den Landtagsauseinandersetzungen um das neue Volksschulgesetz) begann bei beiden oppositionellen Parteien das Gefasel von der &#132;christlichen Gemeinschaftsschule&#148;, das Beteuern, da\u00df selbst die staatliche Gemeinschaftsschule eine mit den Kirchen abgesprochene &#132;christliche Gemeinschaftsschule&#148; sein m\u00fcsse, obwohl man ihnen zugleich ihre vertraglichen Rechte auf Konfessionsschulen voll konzedierte.<\/p>\n<p>F\u00fcr die FDP mag man das hingehen lassen, war doch ihr Volksbegehren ohnehin im wesentlichen das Werk eines einzigen Politikers, der Frau Hildegard Hamm-Br\u00fccher. Der aber ist zuzugestehen, da\u00df sie \u2015 unter den besonderen Bedingungen der kleinen FDP \u2015 das M\u00f6gliche so und nicht anders kalkulieren zu m\u00fcssen meinte und da\u00df sie unter dem Attribut &#132;christlich&#148; doch wohl im wesentlichen das &#132;abendl\u00e4ndische Kulturgut&#148; verstand, nicht aber die Auslieferung der Schulbestimmung an den von den Bisch\u00f6fen diktierten konfessionellen Proporz. Anders bei der SPD, die in Bayern immerhin eine &#132;Volkspartei&#148; ist (und auch nochmal auf die Unterst\u00fctzung der FDP rechnen konnte). Ihr Fehler oder, wohl richtiger, ihre Feigheit bestand darin, da\u00df sie dem bayerischen Wahlvolk eine Konzession machte, die von ihrer Position aus, denn sie ist ja nicht die CSU, unn\u00f6tig, \u00fcberfl\u00fcssig, falsch und sch\u00e4dlich f\u00fcr das demokratische Schulwesen sein mu\u00dfte. Sie h\u00e4tte es nach dem relativen Erfolg des FDP-Volksbegehrens nicht nur nicht n\u00f6tig gehabt, eine &#132;christliche Gemeinschaftsschule&#148; vorzuschlagen, sie hat damit auch fahrl\u00e4ssig die m\u00f6gliche klare Alternative verwischt. Die Rechtslage war eindeutig: Die Kirchen haben laut Konkordat und Kirchenvertrag Anspruch darauf, da\u00df der Staat Konfessionsschulen dort einrichtet, wo sie durch den Willen der Eltern begehrt werden. Die Respektierung dieses Vertragsrechts sah der SPD-Antrag unmi\u00dfverst\u00e4ndlich vor, indem er Konfessionsschulen als Antragsschulen zulie\u00df. Dar\u00fcber hinaus aber stellte er als Alternative nicht die Gemeinschaftsschule als staatliche Schule f\u00fcr alle zum Angebot, etikettierte sie auch nicht lediglich &#151; wie andere L\u00e4nderverfassungen &#151; als &#132;christliche Gemeinschaftsschule&#148; nach dem Ma\u00df einer allgemeinen christlich-kulturellen Pr\u00e4gung, sondern stellte im Kern den Kirchen die Bestimmung der Christlichkeit dieser Schulen (f\u00fcr den Gesamtunterricht) anheim.<\/p>\n<p>Die wirkliche Gemeinschaftsschule blieb dabei auf der Strecke. Die demokratische Schule f\u00fcr alle, die einzurichten der Staat verpflichtet ist, hatte in Bayern pl\u00f6tzlich gar keinen Boden mehr. Die &#132;christliche Gemeinschaftsschule&#148; der FDP sowohl wie der SPD war imgrunde eine ebenfalls von den Kirchen bestimmte &#132;\u00f6kumenische&#148; Konfessionsschule. Das war &#151; so sehr man in der konkreten Auseinandersetzung schlie\u00dflich f\u00fcr diese Schulform votieren mu\u00dfte &#151; die Quintessenz des SPD-Antrags zum Volksbegehren gewesen. Im Endeffekt hatten also doch die CSU und die Kirchenleitungen das Gesetz des Handelns in H\u00e4nden behalten.<\/p>\n<p>(Zumal anderseits in Fragen der Behandlung von Minderheiten der SPD-Vorschlag seltsam unbestimmt blieb, unbestimmter gar als der sp\u00e4tere CSU-Vorschlag. Denn die SPD erm\u00f6glichte Konfessionsschulen als Antragsschulen, ohne jemals klar zu sagen, aufgrund welcher Mehrheit von Elternstimmen eine Konfessionsschule eingerichtet werden m\u00fcsse, so da\u00df das Minderheitenproblem an Konfessionsschulen bestehen blieb; w\u00e4hrend die CSU immerhin nur bekenntnishomogene Klassen in ihrer chrsitlichen Einheitsschule zulassen wollte. Der Pferdefu\u00df dieser CSU-L\u00f6sung war allerdings, da\u00df dabei nicht nur die nur vierklassige Schule zementiert wurde, sondern wegen der &#132;Bekenntnishomogenit\u00e4t&#148; vierklassige Schulen gar wieder zu zweiklassigen zusammenschrumpfen konnten. Insofern sollten nach SPD-Plan dessen Schulen voller ausgebaut &#151; mindestens siebenklassig, wie man verlauten lie\u00df &#151; sein).<\/p>\n<p>Der Volksbegehrenstext der SPD war also wei\u00dfgott eine zweideutige Sache. Eindeutig wurde der Zwang, sich f\u00fcr ihn zu entscheiden, erst, als die CSU urpl\u00f6tzlich selbst mit einem Volksbegehren auf den Plan trat. Das aber hatte von vornherein nicht den Zweck, auf irgendeine Weise den Plan f\u00fcr eine vern\u00fcnftige Schulreform in Bayern durchzusetzen, sondern lediglich die parteipolitische Absicht, der SPD das &#132;Gesetz des Handelns&#148; nicht zu \u00fcberlassen. Die Einzelheiten des Vorgangs wurden in dieser Zeitschrift ausf\u00fchrlich berichtet. Wie der Zauberer aus dem Hut das Kaninchen, so erfand die CSU gleichsam \u00fcbernacht eine Schul-&#132;konzeption&#148;, die total kontr\u00e4r war zu allen ihren bisherigen Vorstellungen und politischen Durchsetzungen (denn ausschlie\u00dflich sie hatte ja zwanzig Jahre lang in Bayern die M\u00f6glichkeit, ihre Pl\u00e4ne zu verwirklichen), und das Wunder geschah, da\u00df dieser abstrusen &#132;Konzeption&#148; schlagartig auch die Kirchenleitungen zustimmten, obwohl sie auch hier nicht nur total kontr\u00e4r war zu allen bisherigen kirchlichen Vorstellungen, sondern zudem eindeutig nicht mit den in den Kirchenvertr\u00e4gen kodifizierten kirchlichen Interessen in Einklang zu bringen war. Das aber war den Kirchenleitungen offenbar egal, da auch ihnen nicht mehr an der Sache oder an Vertragsrechten lag, sondern lediglich am Sieg der CSU \u00fcber SPD und FDP. (Au\u00dferdem: die bayerischen Kirchenf\u00fcrsten sind \u00fcber ihre eigenen Vertr\u00e4ge nat\u00fcrlich souver\u00e4n. Der CSU teilten sie insgeheim mit, da\u00df sie &#151; wenn das CSU-Volksbegehren nur Erfolg habe &#151; auf dieses oder jenes Vertragsrecht verzichten wollten; der SPD\/FDP aber lie\u00df die katholische Kirche offensichtlich durch ihren Apostolischen Nuntius mitteilen, da\u00df ihr Volksbegehrenstext nat\u00fcrlich gegen das Konkordat versto\u00dfe. Was wirkte, wenngleich es eine bewu\u00dfte Wahrheitswidrigkeit war. Ausdr\u00fccklich das SPD-Volksbegehren hatte sich am Vertragsrecht orientiert, und war deshalb nicht weitergegangen; das CSU-Begehren aber war eine so neue Erfindung, da\u00df es jenseits s\u00e4mtlicher bisheriger Vertr\u00e4ge und Pl\u00e4ne lag. Der Zweck aber, die CSU zu unterst\u00fctzen, heiligte den katholischen Bisch\u00f6fen die schmutzigen Mittel.)<\/p>\n<p>Die CSU also erfand f\u00fcr ihr Volksbegehren die &#132;christliche Volksschule&#148; als bayerische Einheitsschule. Den Schulkampf um das Konfessionsprinzip machte sie zum Klassenkampf, indem sie an der Einheitsschule die Einrichtung konfessioneller Klassen zulie\u00df; das au\u00dferdem in solcher Form, da\u00df das der CSU und den Kirchen sonst so heilige &#132;Elternrecht&#148; ganz vor die Hunde ging. Das Machtproblem hinter der Berufung des Elternrechts wurde offenbar: nachdem die Eltern Jahr f\u00fcr Jahr deutlicher gezeigt hatten, da\u00df sie ihr &#132;Elternrecht&#148; nicht mehr in dem Sinne auszu\u00fcben bereit waren, wie die Kirchen es wollten, schaffte man es praktisch ab; erfand stattdessen &#151; der CSU ist kein Ding unm\u00f6glich &#151; den Wahlkampfslogan von der endlich gefundenen Einheitsschule, von der endlich beseitigten Gefahr allj\u00e4hrlicher Schulk\u00e4mpfe &#8230;<\/p>\n<p>Nun, beide Volksbegehren hatten Erfolg: Das SPD-Begehren kam, nach SPD-\u00fcblich<\/p>\n<p>fairem (und lahmem) Werbekampf, vor allem in den kreisfreien St\u00e4dten mit 12,9 Prozent der Stimmen \u00fcber die Runden. Das CSU-Volksbegehren erreichte, nach CSU-\u00fcblichem unfairen Werbekampf und nachdem die katholische Kirche alle ihre undemokratischen Mittel eingesetzt hatte, vor allem auf dem platten bayerischen Lande gar 17,2 Prozent der Stimmen. Die Anrufung des Souver\u00e4ns war vor\u00fcber; jetzt ginge es zwar theoretisch noch um den endg\u00fcltigen Volksentscheid, aber inzwischen, nachdem sie das Volk in den Zirkus gebeten hatten, sitzen die Parteien, die Kirchen und andere interessierte Verb\u00e4nde wieder unter sich und verhandeln, unter Ausschlu\u00df des Volkes, \u00fcber eine &#132;gemeinsame\u00ab L\u00f6sung.<\/p>\n<p>Im selben Moment aber, als der \u00fcbel inszenierte Volksbegehrenskampf vor\u00fcber war, in dem gerade die Kirchen sich vor den anst\u00e4ndig denkenden B\u00fcrgern heftigst kompromittiert hatten, traten die Kirchen wieder auf den Plan mit &#132;Leits\u00e4tzen&#148; \u00fcber eine gemeinsame christliche Erziehung. Sie sind an anderer Stelle dieses Heftes nachzulesen. Gemeiner konnte das kirchliche Vorgehen in der Tat nicht sein. Nachdem zwei Jahrzehnte lang in Bayern K\u00e4mpfe um die konfessionelle oder gemeinschaftliche Schulerziehung gefochten worden waren; nachdem die Kirchen die selbe Zeit lang hartn\u00e4ckig auf Erf\u00fcllung ihrer konfessionalistischen Vertragsrechte bestanden und so eine Schulreform verhindert hatten; nachdem besonders die katholische Kirche noch im vorigen Jahr ein vern\u00fcnftiges neues Volksschulgesetz verhindern half, indem sie auf der Verfassung bestand (die ihr mehr einr\u00e4umte, als das Konkordat ihr zusicherte: n\u00e4mlich die Konfessionsschule als Regelschule) und indem sie dem evangelischen Minderheitspartner nur den Minderheitenlehrer zugestand; nachdem die Kirchen schlie\u00dflich das vern\u00fcnftige Volksbegehren der SPD an ihrem Widerstand hatten auflaufen lassen, w\u00e4hrend sie das (gewi\u00df auch nach ihrem rationalen Kalk\u00fcl) durchaus unvern\u00fcnftige CSU-Begehren mit unsauberen Mitteln unterst\u00fctzten, &#151; nach vielen in sinnlosem Schulkampf vertanen Jahren, die f\u00fcr eine Schulreform n\u00fctzlich gewesen w\u00e4ren, treten Mitte November 1967 Arm in Arm vereint pl\u00f6tzlich Kardinal D\u00f6pfner und Landesbischof Dietzfelbinger als christliche Biederm\u00e4nner auf und verk\u00fcnden dem erstaunten bayerischen Volke folgendes:<\/p>\n<p>&#132;In der schulpolitischen Debatte wurde die Frage aufgeworfen, ob in \u00f6ffentlichen Volksschulen die Kinder nach gemeinsamen Grunds\u00e4tzen der christlichen Bekenntnisse unterrichtet und erzogen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Wir halten &#151; unbeschadet der Unterschiede im Verst\u00e4ndnis der christlichen Botschaft zwischen den Kirchen &#151; eine gemeinsame Unterweisung und Erziehung nach christlichen Grunds\u00e4tzen f\u00fcr m\u00f6glich, wenn sie durch einen konfessionell bestimmten Religionsunterricht erg\u00e4nzt und vertieft wird.&#148;<\/p>\n<p>Ja, das nicht genug. Es geht weiter: &#132;Wir weisen darauf hin, da\u00df schon seit Jahrzehnten an vielen bayerischen Volksschulen in konfessionell gemischten Klassen solch gemeinsamer Unterricht erteilt wird.\u00ab<\/p>\n<p>Nachdem die Bisch\u00f6fe seit Jahrzehnten dem bayerischen Volke klarzumachen versuchen, da\u00df gemeinsamer Unterricht vom \u00dcbel ist, teilen sie demselben bayerischen Volke nun mit, da\u00df solcher gemeinsamer Unterricht seit Jahrzehnten erteilt wird und durchaus m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>Heuchelei ist zwar gewi\u00df eine kirchenpolitische Tugend; was ich als altgedienter Katholik aus langer Erfahrung nat\u00fcrlich wei\u00df. Aber manchmal gibt es Ereignisse, wo selbst mir solche Heuchelei nicht mehr auf eine Kuhhaut zu gehen scheint. Doch den Bisch\u00f6fen geht sie&#8217;s. Kierkegaard war es, der die Christenheit als eine Selbstt\u00e4uschung und als wahren Feind des Christentums entlarvte. Aber leider, dem Kardinal D\u00f6pfner ist Kierkegaard kein Kirchenvater und dem Landesbischof Dietzfelbinger mu\u00df er, der evangelische Glaubensgenosse, schon deshalb suspekt sein, weil Dietzfelbinger zu sehr aufs Haar genau eben jenen Kirchenf\u00fchrern gleicht, die Kierkegaard sein Leben lang als Christentums-Manager bek\u00e4mpft hat.<\/p>\n<p>Kirchenpolitisch allerdings brauchte den vereinigten Bisch\u00f6fen die Frage nach Heuchelei oder nicht auch nichts auszumachen, denn einm\u00fctig fielen nach ihren verk\u00fcndeten &#132;Leits\u00e4tzen&#148; alle Parteien und interessierten Verb\u00e4nde in die Knie und bekundeten (zusammengefa\u00dft in die Worte des BLLV-Pr\u00e4sidenten Ebert): &#132;Alle B\u00fcrger Bayerns &#151; ob Katholiken, Protestanten oder Humanisten gleich welcher Pr\u00e4gung &#151; sollten den Initiatoren auf katholischer und evangelischer Seite sehr dankbar sein&#148;, die Leits\u00e4tze seien &#132;ein Dokument \u00f6kumenischen Geistes und uneingeschr\u00e4nkten christlichen Zusammenstehens, das weit \u00fcber die Frage von Schule und Bildung hinausreicht&#148;.<\/p>\n<p>So kann mans auch sehen; allerdings nur, wenn man mehr als zehn Jahre in Bayern lebt und seit ebensolanger Zeit darum sich sorgt, ob nicht auch in Bayern endlich einmal m\u00f6glich sein k\u00f6nne, da\u00df die Kinder, die man hat, eine zureichende Schulbildung erhalten.<\/p>\n<p>Dabei haben, jenseits solcher Parteieneuphorie, die katholischen Bisch\u00f6fe Bayerns zehn Tage sp\u00e4ter k\u00fchl zur\u00fcckgenommen,was die evangelisch-katholischen Leits\u00e4tze dem Schein nach zuzugestehen schienen: die uneingeschr\u00e4nkt gemeinsame &#132;christliche&#148; Erziehung. In einer Verlautbarung vom 1. 12. 67 erkl\u00e4rten sie n\u00e4mlich, da\u00df die gemeinsamen Leits\u00e4tze nur f\u00fcr die F\u00e4lle gelten sollen, wo Kinder verschiedener Konfession gemeinsam erzogen werden m\u00fcssen, in allen anderen F\u00e4llen best\u00e4nden sie aber auf Konfessionsklassen; au\u00dferdem betonten sie den &#132;hohen Wert&#148; der katholischen Privatschule, der durch die Leits\u00e4tze nicht ber\u00fchrt werde. Der &#132;\u00f6kumenische Geist&#148; reicht also bei den katholischen Bisch\u00f6fen tats\u00e4chlich nur so weit, wie ein anderer nicht durchgesetzt werden kann. Das h\u00e4tte dem n\u00fcchternen Betrachter der bayerischen Szenerie von vornherein klar sein k\u00f6nnen, aber SPD, CSU, FDP, BLLV und GEW sind eben keine n\u00fcchternen Betrachter, sondern Abh\u00e4ngige eines kirchenpolitischen Systems, das in Bayern das staatliche \u00fcberherrscht.<\/p>\n<p>Was aber ist von den alliierten bisch\u00f6flichen Leits\u00e4tzen der Sache nach politisch-demokratisch zu halten?<\/p>\n<p>Punkt 1 habe ich zitiert. In den Punkten 2 bis 5 dekretieren die Bisch\u00f6fe dem Freistaat Bayern, wie er in der Staatsschule die gemeinsame &#132;christliche&#148; Erziehung einzurichten und durchzuf\u00fchren hat, wenn sie vom wirklichen bayerischen Souver\u00e4n, den Kirchenf\u00fchrern, ratifiziert werden soll. Wer Sinn f\u00fcr reale Macht hat, mag gar dar\u00fcber sich freuen, wie hier souver\u00e4ne &#132;Pers\u00f6nlichkeiten&#148; kompromi\u00dfbereiten Volksvertretern ein Exempel statuieren. Mit Demokratie hat allerdings diese Manifestation &#132;\u00f6kumenischen Zusammenstehens&#148; grad ebensoviel zu tun wie Kirchenpolitik mit Christentum.<\/p>\n<p>In Leitsatz 2 wird der bayerische Staat f\u00fcr seine staatliche Schulorganisation, sofern sie &#132;gemeinschaftlich&#148; sein mu\u00df, auf die &#132;der ganzen Christenheit gegebene Bibel mit den Zehn Geboten und dem Vaterunser, das Apostolische und das Niz\u00e4nische Glaubensbekenntnis&#148; verpflichtet. Den Lehrern und Sch\u00fclern soll er unterstellen, da\u00df sie in der &#132;einen Taufe mit Christus als dem gemeinsamen Herrn und Heiland&#148; verbunden sind. Von solchen Grundlagen her sollen sich nach Leitsatz 3 &#132;mannigfaltige Konsequenzen f\u00fcr den schulischen Alltag&#148; ergeben. Da\u00df ein Lehrer &#132;Gott als Sch\u00f6pfer bekennt&#148;, soll Konsequenzen haben f\u00fcr den Unterricht in den naturwissenschaftlichen F\u00e4chern. Da\u00df die Bibel &#132;den Menschen als Ebenbild Gottes&#148; kennt und &#132;um sein dialogisches und geschichtliches Wesen&#148; wei\u00df (welches Deutsch!), soll wichtige Aspekte und Richtpunkte f\u00fcr den Deutschunterricht, den Geschichtsunterricht, die Gemeinschaftskunde und f\u00fcr die musischen F\u00e4cher bieten. Weiter geht&#8217;s in unbew\u00e4ltigtem Deutsch: &#132;Wer um die Herrschaft und die in Christus geoffenbarte Liebe des Vaters zu uns Menschen wei\u00df, wird auch f\u00fcr sein p\u00e4dagogisches Handeln wichtige Impulse vom Menschenbild der Bibel her empfangen. Die biblische Botschaft unterstreicht die W\u00fcrde des Menschen, sie weist aber auch hin auf die menschliche Schuld, die auch im Bereich der Schule immer wieder aufbricht; sie zeigt Christi Erl\u00f6sungswerk auch f\u00fcr diese Kinder und sie stellt sie in den weiten Raum der Hoffnung im Horizont der Endverhei\u00dfung.&#148;<\/p>\n<p>Ich darf unterbrechen. An dieser Stelle tauchen urpl\u00f6tzlich irgendwelche &#132;dieser Kinder&#148; auf. Da das &#132;diese&#148; auf einen Bezug hinweist, sucht man den Bezugspunkt. Es bleibt kein anderer als die &#132;menschliche Schuld, die&#148; (welches Deutsch!) &#132;auch im Bereich der Schule immer wieder aufbricht&#148;. Was sind das also f\u00fcr Kinder: sind&#8217;s solche, die heimlich am Marmeladentopf ihrer Mutter naschen oder die den Herrn Lehrer bel\u00fcgen; sind es &#132;Kinder der S\u00fcnde&#148;, au\u00dfer- oder uneheliche; oder tauchen an dieser Stelle der bisch\u00f6flichen Verlautbarung tats\u00e4chlich einmalig jene ungetauften nicht-christlichen Kinder auf, die &#132;um&#148; das alles nicht &#132;wissen&#148; und die doch von Staats wegen in die christliche Einheitsschule gepre\u00dft werden sollen, weil es eine andere nicht gibt? Wahrscheinlich wohl diese.<\/p>\n<p>Wer aber auch immer gemeint sei, das Interesse der Bisch\u00f6fe daran, diese oder jene Kinder in einen Schuldzusammenhang zu verstricken, w\u00e4re eine psychoanalytische Untersuchung wert. Man beachte dabei, da\u00df dieser Abschnitt mit den Worten: &#132;Wer um die Herrschaft &#8230; des Vaters .. wei\u00df&#148; beginnt und folgerichtig endet bei dieser Schuldverstrickung. Da haben wir, wenn auch schwammig formuliert, die Pole des wahren kirchlichen Interesses beisammen: eine bestimmte Herrschaftsstruktur und (auch zu diesem Zweck) ein bestimmtes Schuldbewu\u00dftsein soll erhalten bleiben. Dies hat die staatliche Schule der Kirche zu leisten. Das biblische Beiwerk kaschiert nur dieses kirchliche Grundinteresse. Die Werte, um derentwillen es sich lohnt, in einer Demokratie zu leben, die konkreten menschlichen Freiheiten, das kleine konkrete menschliche Gl\u00fcck, Aufkl\u00e4rung und Weckung von Selbstbewu\u00dftsein kommen als Erziehungsziele in diesen bisch\u00f6flichen Anweisungen f\u00fcr die &#132;christliche Schule&#148; nicht vor; sie stehen allenfalls an jenem berufenen &#132;Horizont der Endverhei\u00dfung&#148; herum, der, wie Horizonte nun einmal sind, sich in dem Ma\u00dfe entfernt, wie man auf ihn zugeht.<\/p>\n<p>Dies schreibe ich \u00fcbrigens als Katholik, der &#132;um&#148; dieses und jenes auch recht gut wei\u00df, besonders um das Interesse seines Bischofs seine Sch\u00e4flein nicht nur beisammen zu halten, sondern auch als Sch\u00e4flein zu erhalten, &#151; und ich schreibe es in niemandes Auftrag, sondern ganz aus eigenem Antrieb. Was zur christlichen Substanz der bisch\u00f6flichen Leits\u00e4tze zu sagen ist, l\u00e4\u00dft sich mit einem Satz zusammenfassend sagen, den Friedrich Heer k\u00fcrzlich in anderem Zusammenhang niedergeschrieben hat. Die Kirchen als geschlossene Gesellschaften, sagt Heer, ringen beharrlich darum, &#132;ihre ,Kinder&#8216; zu reinfantilisieren, zu repubertisieren (falls sie der Pubert\u00e4t fahrl\u00e4ssig entlaufen sind) und in einem ,kindlichen Gehorsam&#8216; zu erhalten, der eben dies zu verhindern sucht: das Freiwerden zur Freiheit der Kinder Gottes.&#148;<\/p>\n<p>In der staatlichen Gemeinschaftsschule aber geht&#8217;s nicht einmal darum, sondern prim\u00e4r um das Freiwerden zu selbstbewu\u00dften erwachsenen B\u00fcrgern. Und darum ist die Frage nach der christlichen Substanz der bisch\u00f6flichen Leits\u00e4tze weniger wichtig als die Frage des Anspruchs, den sie gegen die vom demokratischen Staat eingerichtete Schule f\u00fcr alle erheben. Es handelt sich ja keineswegs um Leits\u00e4tze f\u00fcr katholische, evangelische oder gar \u00f6kumenische Privatschulen, die sie errichten wollen, handelt sich auch nicht um kirchliche Leits\u00e4tze f\u00fcr staatliche Konfessionsschulen, schlie\u00dflich auch nicht um Leits\u00e4tze f\u00fcr den Religionsunterricht an staatlichen Schulen. Es handelt sich um kirchliche Leits\u00e4tze, die dem ganzen Unterricht in gerade den Schulen Ma\u00dfst\u00e4be setzen sollen, die vom Gebot der freiheitlicheri Verfassung her ausgerechnet jeglichem verfassungsgarantierten (Religionsunterricht, Privatschulen) oder vertraglichen (Konfessionsschulen) Zugriff der Kirchen entzogen sein sollen und m\u00fcssen, die Schulen also, die der Staat als Schulen f\u00fcr alle zu errichten von der Verfassung her verpflichtet ist. Die Ma\u00dfst\u00e4be aber, die die Bisch\u00f6fe der staatlichen Schule f\u00fcr alle zu setzen belieben, sind, so &#132;positiv&#148; sie aus &#132;\u00f6kumenischem&#148; kirchlichen Selbstverst\u00e4ndnis formuliert scheinen, im ganzen repressiv. Da\u00df der naturwissenschaftliche Unterricht auf den biblischen Sch\u00f6pfungsbericht bezogen sein soll; da\u00df Deutsch-, Geschichts-, Gemeinschaftskunde- und musischer Unterricht auf ein biblisches Menschenbild ausgerichtet sein sollen, besagt, da\u00df der Unterricht diesen Rahmen nicht verlassen darf. Ein gewisses Herrschaftsverhalten und ein gewisses Schuldbewu\u00dftsein m\u00fcssen zur Erhaltung kirchlicher Herrschaft von der staatlichen Schule anerzogen werden: Das bringt ein Beispiel in Erinnerung, das einer der wackersten Streiter f\u00fcr die katholische Konfessionsschule, Professor Franz P\u00f6ggeler, immer wieder als Musterbeispiel wahrhaft christlichen Unterrichts liebevoll erz\u00e4hlt: Im Biologieunterricht erkl\u00e4rt der Lehrer an Korn, Halm und \u00c4hre das Wachstum einer Pflanze. Das sei, sagt P\u00f6ggeler, f\u00fcr den katholischen Lehrer willkommener Anla\u00df, die Sch\u00f6pferkraft Gottes zu preisen, der aus einem so kleinen Korn einen so wunderbar gestalteten Halm und eine so fruchtbare \u00c4hre entstehen l\u00e4\u00dft; ja dar\u00fcber hinaus sei f\u00fcr den Christen das Brot, das aus dem Korn entsteht, ja noch Symbol und Zeichen eines Sakraments, in dem Christus &#8230; undsoweiter. Unter der Hand ist so der Biologieunterricht zum Religionsunterricht geworden. Und eben das und nichts anderes ist auch der Sinn und der Zweck der bisch\u00f6flichen Leits\u00e4tze f\u00fcr den &#132;gemeinsamen&#148; Unterricht an den staatlichen Gemeinschaftsschulen: naturwissenschaftlicher Unterricht ist erlaubt; insofern er Zubringerunterricht f\u00fcr den Religionsunterricht ist; Deutsch- und Geschichtsunterricht, Gemeinschaftskunde und musische F\u00e4cher sind willkommen, insofern sie Hilfestellung f\u00fcr den Religionsunterricht. leisten. Die gesamte gro\u00dfe staatliche Veranstaltung Schule schrumpft den Bisch\u00f6fen auf ihr kleines Interesse zusammen, da\u00df in der Bev\u00f6lkerung eine gewisse kirchliche Bindung erhalten bleibe. Da\u00df der Staat ihnen das garantiert, das ist der Anspruch ihrer Leits\u00e4tze.<\/p>\n<p>Sie sind also eine Anma\u00dfung. G\u00e4be es in unserer Gesellschaft ein verbreitetes demokratisches Bewu\u00dftsein, dann w\u00fcrde die Menge selbstbewu\u00dfter Staatsb\u00fcrger, seien sie nun Christen oder nicht, aber w\u00e4ren sie vor allem Demokraten, diese Anma\u00dfung erkennen und deutlich als solche zur\u00fcckweisen. Das Gegenteil aber geschieht: allerorten preist man die Bisch\u00f6fe ob ihres &#132;Beitrags zum Schulfrieden&#148;, und die Parteien und m\u00e4chtigen Verb\u00e4nde ziehen sich auf die Linie zur\u00fcck, die die Kirchen ihnen als weiteste erlaubte zugewiesen haben: Sei es die SPD oder FDP, die GEW oder der stolze Bayerische Lehrerverein (und schlie\u00dflich nat\u00fcrlich die CSU, die ans Interesse der Kirchen ihr Interesse an der Erhaltung ihres W\u00e4hlerreservoirs ohne demokratische Komplexe anh\u00e4ngt).<\/p>\n<p>Dergleichen also geschieht in Bayern im Jahre 1967. Allerdings: in Bayern zwar offen und in Reinkultur, im Feilschen ums &#132;Christliche&#148; an den Schulen aber quer durch die Bundesrepublik. Die Bisch\u00f6fe betreiben aus Kirchenpolitik den Ausverkauf des glaubw\u00fcrdigen Christentums. Die Volksvertreter aber betreiben den Ausverkauf von Grundbestandst\u00fccken der freiheitlichen Demokratie.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[646],"publikationen":[2810],"class_list":["post-12065","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-gerd-hirschauer","publikationen-12-1967-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Christentum als Handelsware. 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