{"id":12169,"date":"1986-01-31T13:00:00","date_gmt":"1986-01-31T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/die-ausweitung-des-staatlichen-strafsystems\/"},"modified":"1986-01-31T12:00:00","modified_gmt":"1986-01-31T11:00:00","slug":"die-ausweitung-des-staatlichen-strafsystems","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/79-vorgaenge\/publikation\/die-ausweitung-des-staatlichen-strafsystems\/","title":{"rendered":"Die Ausweitung des staatlichen Strafsystems"},"content":{"rendered":"<p>Das Beispiel des Gef\u00e4ngnisneubauprogramms in Baden-W\u00fcrttemberg*<\/p>\n<p>aus vorg\u00e4nge Nr.79 (Heft 1\/1986), S. 45-56<\/p>\n<p>Die folgenden \u00dcberlegungen betreffen einerseits die Bundesrepublik, andererseits Baden-W\u00fcrttemberg. Es wird mit Zahlen argumentiert werden. Ausweitung ist ein quantitativ gemeinter Begriff, damit sind auch \u00c4nderungen der Zahlenverh\u00e4ltnisse gemeint. Wer Zahlen gegen\u00fcber innere Widerst\u00e4nde hat, wird deshalb um Toleranz gebeten.<\/p>\n<h5 align=\"center\"><span id=\"ausweitung-des-strafsystemsdurch-jeden-neugebauten-haftplatz\">Ausweitung des Straf&shy;sys&shy;tems<br \/>durch jeden neugebauten Haftplatz?<\/span><\/h5>\n<p>Nat\u00fcrlich, ja: Wenn nicht in gleichem Ma\u00dfe Haftr\u00e4ume abgebaut werden. Denn jeder zus\u00e4tzliche Haftplatz erm\u00f6glicht es, einem Menschen f\u00fcr 365 Tage im Jahr seine Freiheit zu nehmen.<\/p>\n<p>Die verf\u00fcgbaren Haftpl\u00e4tze in der BRD sind zwischen 1974 und 1984 von 57 249 auf 62 712 gestiegen, also um 9,5 Prozent. F\u00fcr Baden-W\u00fcrttemberg betrug die Steigerung in diesen zehn Jahren 10 Prozent &#8211; trotz der bereits relativ hohen Kapazit\u00e4t im Jahre 1974 von 7 126 Pl\u00e4tzen, die in den folgenden Jahren auf 6 752 (1979) abgebaut wurden, um dann wieder im M\u00e4rz 1984 auf 7 853 zu steigen(1). Seit 1979 sind mehr als 1 000 Haftpl\u00e4tze hinzugekommen, und auch in den Zahlen f\u00fcr 1984 k\u00f6nnten ca. 300 Haftpl\u00e4tze nicht enthalten sein, die nur als Schlafgelegenheiten gewertet werden.<\/p>\n<p>Schon diese Zahlen\u00fcbersichten machen klar, da\u00df es ein Auf und Ab von Zahlen gibt, das zu interpretieren schwierig ist. Wichtiger sind Tendenzen, Trends, die sich \u00fcber gewisse Zeitr\u00e4ume nachweisen lassen. Der einzelne Haftplatz mehr oder weniger &#8211; obgleich als gegebene oder fehlende Chance der \u00dcbelzuf\u00fcgung, der Freiheitsbeschr\u00e4nkung anzusehen &#8211; ist nicht das Entscheidende. Denn was die Justizbeh\u00f6rden in ihren Statistiken als Belegungsf\u00e4higkeit der Gef\u00e4ngnisse ausweisen, ist kaum mehr als ein Richtwert. F\u00fcr Gef\u00e4ngnisse werden Raumnutzungspl\u00e4ne aufgestellt, die einigerma\u00dfen eingehalten werden k\u00f6nnen, wenn die Gefangenenzahl in der t\u00e4glichen Fluktuation unter der Belegf\u00e4higkeit liegt. Sobald die Gefangenenzahl die Belegf\u00e4higkeit des jeweiligen Gef\u00e4ngnisses \u00fcberschreitet, werden R\u00e4ume gewisserma\u00dfen fehlbelegt: Schlafpl\u00e4tze in Gruppenr\u00e4umen geschaffen, Einzelzellen doppelt und dreifach belegt. Es werden Notquartiere eingerichtet, denn die Strafvollzugsbeh\u00f6rde versteht sich als Dienstleistungsunternehmen der Strafgerichte. Jeder Verurteilte, dessen Strafe zur Vollstreckung ansteht, wird der Justiz abgenommen. Obwohl die Strafproze\u00dfordnung erlaubt, aus Gr\u00fcnden der Vollzugsorganisation die Strafvollstreckung aufzuschieben (zweifellos ist \u00dcberbelegung ein solcher Grund), geschieht dies praktisch nicht. Obwohl das Strafvollzugsgesetz \u00dcberbelegung nur als vor\u00fcbergehende Ausnahme zul\u00e4\u00dft, wird dauernd und regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberbelegt.<\/p>\n<p>Man k\u00f6nnte also sagen, wenn es ohnehin so ist, da\u00df die Strafvollzugsbeh\u00f6rden jeden aufnehmen, der zur Strafverb\u00fc\u00dfung ansteht, kann ein Neubau von Haftpl\u00e4tzen selbst keine Ausweitung des Strafsystems darstellen. Dadurch wird nur eine Verringerung der drohenden oder wirklichen \u00dcberbelegung m\u00f6glich. So \u00e4hnlich argumentieren auch die Strafvollzugsverantwortlichen. F\u00fcr sie ergibt sich der Neubau von Haftpl\u00e4tzen als Sachzwang aus den steigenden Gefangenenziffern. Doch diese Argumentation greift zu kurz.<\/p>\n<h5 align=\"center\"><span id=\"erhoehung-der-gefangenenzahldurch-den-neubau-zusaetzlicher-zellen\">Erh&ouml;hung der Gefan&shy;ge&shy;nen&shy;zahl<br \/>durch den Neubau zus&auml;tz&shy;li&shy;cher Zellen?<\/span><\/h5>\n<p>Passt sich die Zahl der Inhaftierten an die Zahl der verf\u00fcgbaren Haftpl\u00e4tze an? Stellen halbleere Gef\u00e4ngnisse f\u00fcr Richter eine Aufforderung zur Verh\u00e4ngung von Freiheitsstrafen dar? Erscheinen neuerbaute Gef\u00e4ngnisse derart human oder gar resozialisierungsfreundlich, da\u00df die Hemmschwelle, Freiheitsstrafe zu verh\u00e4ngen, gesenkt wird? Gibt es also auf die eine oder andere Weise einen Sogeffekt?<\/p>\n<p>F\u00fcr diese Fragen gibt die Strafvollzugsforschung zwar keine eindeutigen Antworten, aber doch wichtige Hinweise.<\/p>\n<p>Es gibt in der Tat einen empirischen Zusammenhang zwischen verf\u00fcgbaren Haftpl\u00e4tzen und der Belegungsquote, so da\u00df durch Vermehrung oder Veminderung von Haftpl\u00e4tzen in Grenzen die Gefangenenzahl gesteuert werden kann.<\/p>\n<p>In der Strafvollzugsforschung ist der Zusammenhang zwischen Belegungsf\u00e4higkeit und Belegung Gegenstand heftiger Diskussion gewesen. In den USA machte 1980 eine Studie Furore(2), die bewies, da\u00df eine Vermehrung des Haftplatzangebots schon nach zwei Jahren zu einer Vermehrung der Gefangenenpopulation in gleicher H\u00f6he f\u00fchrte. Dieser eindeutige Zusammenhang lie\u00df sich bei einer Wiederholungsstudie nicht best\u00e4tigen; aber der Faktor \u00bbverf\u00fcgbare Haftpl\u00e4tze\u00ab blieb immer noch bedeutsam(3). F\u00fcr den Jugendstrafvollzug allerdings wurde in den USA 1982 nachgewiesen, da\u00df Unterschiede der U-Haft-Quoten (Anteil der U-H\u00e4ftlinge an der Altersgruppe) fast v\u00f6llig (zu 3 Viertel) durch die verf\u00fcgbare Haftplatzkapazit\u00e4t erkl\u00e4rt werden konnten. Die unterschiedlichen Raten der Jugendstrafgefangenen in den amerikanischen Bundesstaaten lie\u00dfen sich immerhin noch zu 1 Viertel aus der verf\u00fcgbaren Kapazit\u00e4t erkl\u00e4ren(4).<\/p>\n<p>Die Gr\u00fcnde dieses Zusammenhangs zwischen Kapazit\u00e4t und Gefangenenzahl sind ganz unterschiedlich. So wird in dem US-Bundesstaat Massachusetts die knappe Zahl der U-Haftpl\u00e4tze so \u00bbbewirtschaftet\u00ab, da\u00df jeder Gerichtsbezirk eine feste Zahl besetzen kann(5). Kommen neue Einweisungen, so werden diejenigen bislang Einsitzenden, die das geringste Risiko darzustellen scheinen, in Wohnheime oder Privatunterk\u00fcnfte versetzt. Solche Flexibilit\u00e4t ist im U-Haft-Vollzug, wo jederzeit Haftbefehle au\u00dfer Vollzug gesetzt werden k\u00f6nnen, m\u00f6glich, um eine obere Belegungsgrenze einzuhalten.<\/p>\n<p>Bei der Strafhaft besteht eine \u00e4hnliche Flexibilit\u00e4t nur insofern, als da\u00df Strafende durch Gnadenerweis, vorzeitige Entlassung oder Haftunterbrechung (mit nachfolgender Begnadigung) vorverlegt werden k\u00f6nnte. Wenn vorzeitige Entlassung unter Beachtung von Empfehlungen des Gef\u00e4ngnisses getroffen werden, so ist es m\u00f6glich, da\u00df ein \u00dcberbelegungsdruck die Quote g\u00fcnstiger Stellungnahmen der Anstalt erh\u00f6ht. Ebenso k\u00f6nnten bei Unterbelegung die Stellungnahmen im Schnitt negativer sein. Der Sogeffekt wirkt hier in Form eines Festhalteeffekts. Die folgenden \u00dcberlegungen m\u00f6gen dazu dienen, diese Sogprozesse anhand einiger ausgew\u00e4hlter Beispiele richterlichen Sanktionsverhaltens f\u00fcr die Bundesrepublik zu verdeutlichen.<\/p>\n<p>Die geringe Quote vorzeitiger Entlassungen aus der JVA Bremen-Blockland &#8211; die unausgelastet ist &#8211; k\u00f6nnte beispielsweise ein Beleg dieses Festhalteeffekts sein. Inwieweit Richter ihre Strafzumessung an der Verf\u00fcgbarkeit von Haftpl\u00e4tzen ausrichten, ist allerdings schwer zu beantworten. F\u00fcr den Erwachsenenstrafvollzug gilt wohl, da\u00df viele Strafrichter leider viel zu wenig Kenntnisse vom Zustand des Strafvollzuges haben, so da\u00df sie ihre Strafentscheidungen kaum an den Verh\u00e4ltnissen dort orientieren k\u00f6nnen. Bei Jugendrichtern hingegen ist mehr Aufmerksamkeit f\u00fcr Belange des Strafvollzuges gegeben.<\/p>\n<p>Ein Jugendrichter ist als Vollstreckungsleiter mit Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Beschwerden aus dem Vollzug wie f\u00fcr vorzeitige Entlassungen das Bindeglied zwischen Jugendgericht und Jugendgef\u00e4ngnis. Die \u00fcbrigen Jugendrichter bemessen die L\u00e4nge einer Jugendstrafe durchaus an Erziehungshoffnungen, wie der m\u00f6glichen Dauer einer Lehre oder anderer Ausbildungen. So kann eine neugebaute oder renovierte Jugendstrafanstalt mit ihrem jeweiligen Angebot Jugendrichter wohl verlocken, h\u00e4ufiger Jugendstrafen l\u00e4ngerer Dauer zu verh\u00e4ngen. Die Folge w\u00e4re ein Anwachsen der Belegung, ein Sogeffekt des Neugebauten.<\/p>\n<p>Diese Effekte sind in j\u00fcngster Zeit mehrfach aufgetreten. So stieg nach Inbetriebnahme des Neubaus der JVA Hameln die nieders\u00e4chsische Haftquote im Jugendstrafvollzug von 63,5 zum Jahresbeginn 1980 auf 80,0 zu Beginn des Jahres 1983; diese Steigerung liegt weit \u00fcber dem Bundesdurchschnitt (wo sie nur leicht von 90,5 auf 91,7 anstieg). Die anschwellende Haftziffer wurde begleitet von der Tendenz der Jugendrichter, h\u00e4ufiger als zuvor bei Jugendlichen und Heranwachsenden Strafen von mehr als einem Jahr Dauer zu verh\u00e4ngen. Deshalb konnten im nieders\u00e4chsischen Strafvollzug weder die Anstalt Falkenrott, noch das alte Hafthaus in Hameln aufgegeben werden; vielmehr mu\u00dfte als neue Anstalt in G\u00f6ttingen ein ehemaliges Jugendheim in Betrieb genommen werden (1982). Die breite Reklame f\u00fcr die Modellanstalt Hameln schlug sich in verst\u00e4rkten Zuweisungen nieder. Ein \u00e4hnlicher Effekt hatte sich zuvor in Baden-W\u00fcrttemberg ereignet.<\/p>\n<p>Dort war 1974 die Anstalt Adelsheim er\u00f6ffnet worden, u.a. mit dem Hinweis auf so gute Ausbildungsbedingungen, da\u00df selbst Jugendliche aus dem Ort dort eine Lehre beginnen k\u00f6nnten. Die Haftrate in Baden-W\u00fcrttemberg (je 100 000 der Altersgruppe) stieg daraufhin von 58,0 (1974) auf 65,9 im darauffolgenden und um 67,4 im n\u00e4chsten Jahr. Sie liegt heute bei 73,7. Der Plan, die Anstalt Schw\u00e4bisch-Hall aufzugeben, konnte nicht realisiert werden.<\/p>\n<p>Die mit hohem Anspruch antretenden, weil mit viel Geld erbauten neuen Gef\u00e4ngnisse entfalten eine paradoxe Wirkung: Sie rufen zus\u00e4tzliche Verurteilungen hervor. Mit den Neubauten verbundene Pl\u00e4ne, Gef\u00e4ngnisse aufzugeben, k\u00f6nnen dadurch nicht mehr verwirklicht werden.<\/p>\n<p>Effektiv erh\u00f6ht sich der Anteil der Inhaftierten je 100 000 der Altersgruppe auf ein h\u00f6heres Niveau, das dann fortbesteht. Diese Gefahr existiert bei jedem Neubau.<\/p>\n<h5 align=\"center\"><span id=\"wie-reagieren-politiker-auf-diesen-sachverhalt\">Wie reagieren Politiker auf diesen Sachver&shy;halt?<\/span><\/h5>\n<p>Nat\u00fcrlich weisen Politiker Thesen zur\u00fcck wie die, da\u00df Neubauten eine Sogwirkung entfalten oder da\u00df eine Vermehrung der Haftpl\u00e4tze dazu f\u00fchrt, da\u00df diese alsbald gef\u00fcllt werden. Ich m\u00f6chte zwei Beispiele geben, wie baden-w\u00fcrttembergische Praktiker, n\u00e4mlich Herr Sandmaier aus Adelsheim und Herr Staiger vom Justizministerium Stuttgart, auf dieses Problem eingegangen sind, als sie im September 1984 im hessischen Landtag zur Frage eines Neubauprogramms Stellung nehmen sollten. Interessanterweise bef\u00fcrworteten ja bei jener Anh\u00f6rung Neubauten nur die Strafvollzugspraktiker; alle \u00fcbrigen Experten waren mehr oder weniger deutlich dagegen.<\/p>\n<p>Herr Sandmaier r\u00e4umte ein, da\u00df nach Er\u00f6ffnung der Anstalt Adelsheim \u00bbein Anstieg der Gesamtpopulation bei Jugendstrafgefangenen in Baden-W\u00fcrttemberg festzustellen war\u00ab, der sich bis 1984 fortsetzte. Gerade dies, so Sandmaier, sei aber ein Beweis gegen die Sogwirkung. Denn \u00bbich halte es f\u00fcr ausgeschlossen, da\u00df eine Sogwirkung sich \u00fcber zehn Jahre fortsetzt und Richter also zehn Jahre hindurch bei ihrer Entscheidung beeinflu\u00dft\u00ab(6).<\/p>\n<p>Nun, so unm\u00f6glich ist es nicht. Denkbar w\u00e4re, da\u00df die Er\u00f6ffnung der Modellanstalt Adelsheim die Bereitschaft der Jugendrichter, Jugendstrafe zu verh\u00e4ngen, erh\u00f6ht hat. So kamen vor Inbetriebnahme auf 100.000 Jugendliche und Heranwachsende 220 zu Jungendstrafe Verurteilte (1972 und 1973). Nach Inbetriebnahme erh\u00f6hte sich die Jugendstrafurteilsquote auf 256, 259, 275, d.h. es pendelte sich die Verh\u00e4ngungsquote auf einem neuen Niveau ein und blieb dort bzw. stieg erneut auf ein h\u00f6heres Niveau, als weiterer Haftraum geschaffen war, d.h. als in Adelsheim Haftraum-Container aufgestellt worden waren. In den Jahren 1982 und 1983 stieg n\u00e4mlich das Niveau der verh\u00e4ngten Jugendstrafen je 100 000 JGG-Strafm\u00fcndige noch weiter von 275 (1981) auf 294 bzw. 292.<\/p>\n<p>Das hei\u00dft, die Zahl der verh\u00e4ngten Jugendstrafen bezogen auf die gesamte strafm\u00fcndige Bev\u00f6lkerung ist seit 1972 in zwei Etappen gestiegen, zun\u00e4chst nach Er\u00f6ffnung von Adelsheim, dann nach Abbau der \u00dcberbelegung in Adelsheim durch Behelfsunterk\u00fcnfte. Gerade aus dem Sofortprogramm versucht nun Sandmaier ein weiteres Gegenargument gegen die Sogwirkung abzuleiten. Angesichts der Pressemeldungen \u00fcber die Errichtung von Fertigh\u00e4usern mit 300 Haftpl\u00e4tzen in Baden-W\u00fcrttemberg gibt es \u00bbwohl keinen Richter im Lande, der dies nicht mitbekommen h\u00e4tte. Dennoch stellen wir fest, da\u00df ab etwa April 1984 die Belegungszahlen langsam aber sicher zur\u00fcckgehen\u00ab(7). Gegenw\u00e4rtig sei Adelsheim zu 8 Prozent unterbelegt.<\/p>\n<p>Zweierlei mu\u00df dazu gesagt werden. Erstens: Wenn die Unterbelegung 8 Prozent betr\u00e4gt, k\u00f6nnen die Container f\u00fcr 48 Gefangene in Adelsheim sofort wieder entfernt werden. Zweitens: Der R\u00fcckgang der Zahl der Jugendstrafgefangenen mu\u00df in den n\u00e4chsten Jahren noch drastischer ausfallen, denn die strafm\u00fcndige Personengruppe der 14-bis 21-j\u00e4hrigen, die grunds\u00e4tzlich als Verb\u00fc\u00dfer von Jugendstrafe in Frage kommt, wird seit 1983 immer kleiner und wird in den kommenden Jahren drastisch schrumpfen aus dem bekannten Grund des \u00bbPillenknicks\u00ab. Sehr grob gerechnet wird in 10 Jahren (1995) die Zahl der Jugendlichen und Heranwachsenden um etwa 40 Prozent geringer sein als heute. Die zahlenm\u00e4\u00dfige Entwicklung der Altersgruppen, d.h. die demographische Entwicklung, mu\u00df also mitber\u00fccksichtigt werden; denn wenn nicht im Jugendstrafvollzug umgehend bis zu 40 Prozent der Haftpl\u00e4tze abgebaut werden, besteht die Gefahr, da\u00df das \u00dcberangebot zu einer noch h\u00f6heren Inhaftierungsrate von Jugendlichen und Heranwachsenden f\u00fchrt. In Bremen besteht dieser Nachf\u00fclleffekt. Die \u00fcberdimensionierte, halbleere Strafanstalt Blockland verf\u00fchrt die Bremer Jugendrichter dazu, wie vor kurzem ein Gutachten bewies(8), da\u00df sich die Strafbed\u00fcrfnisse der Jugendstaatsanw\u00e4lte und Jugendrichter ungehindert von \u00dcberlegungen zur Kapazit\u00e4t frei entfalten konnten. In anderen Worten: die Verh\u00e4ngung von Jugendstrafe stieg in Bremen sp\u00fcrbar an.<\/p>\n<p>Der erste Merkposten ist also: mindestens 300 Pl\u00e4tze im Jugendstrafvollzug Baden-W\u00fcrttembergs m\u00fcssen in den n\u00e4chsten Jahren gestrichen werden. Dabei w\u00e4re dann noch nicht einmal die relativ hohe Verh\u00e4ngungsrate von Jugendstrafe der Jahre 1982 und 1983 reduziert, obwohl dies eigentlich zus\u00e4tzlich n\u00f6tig w\u00e4re. Sie wird n\u00e4mlich nicht durch gesteigerte Kriminalit\u00e4t erzwungen.<\/p>\n<p>Damit komme ich zu einem weiteren Argument der Praxis. Man r\u00e4umt ein, da\u00df heute mehr Freiheitsstrafen verh\u00e4ngt werden als fr\u00fcher und f\u00fchrt das auf die Kriminalit\u00e4tssteigerungen zur\u00fcck.<\/p>\n<h5 align=\"center\"><span id=\"erhoehung-der-gefangenenratendurch-den-anstieg-der-kriminalitaet\">Erh&ouml;hung der Gefan&shy;ge&shy;nen&shy;raten<br \/>durch den Anstieg der Krimi&shy;na&shy;li&shy;t&auml;t?<\/span><\/h5>\n<p>Eine entsprechende Frage wurde allen Sachverst\u00e4ndigen vorgelegt, die bei der Anh\u00f6rung im Hessischen Landtag zum Neubauprogramm eingeladen waren. Alle wissenschaftlichen Experten stellten fest, da\u00df kein Zusammenhang zwischen Kriminalit\u00e4tsraten und Gefangenenziffern besteht. Die Praktiker hingegen sahen Zusammenh\u00e4nge. So vertrat Herr Ministerialdirigent Staiger aus dem Justizministerium Baden-W\u00fcrttemberg folgende Thesen:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">1. Gefangenenzahlen steigen, weil Kriminalit\u00e4t steigt, insbesondere die Gewaltkriminalit\u00e4t.\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">2. Gefangenenzahlen steigen, weil die Altersgruppe, die am st\u00e4rksten kriminell ist, durch Geburtenberg und Ausl\u00e4nderzuwanderung gewachsen ist.\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">3. Die Strafen werden, insbesondere bei Drogent\u00e4tern und Gewaltt\u00e4tern, l\u00e4nger infolge der Tendenz zu schwereren Delikten.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Alle drei Thesen erlaubten es, die steigenden Gefangenenzahlen als Sachzwang darzustellen: mehr und schwerere Kriminalit\u00e4t von immer mehr Personen &#8211; wohin sonst soll das f\u00fchren als zur Gef\u00e4ngnis\u00fcberf\u00fcllung?<\/p>\n<p>Nur stimmen die Thesen in dieser Form nicht. Ich will dies am Beispiel Baden-W\u00fcrttembergs erl\u00e4utern. F\u00fcr den Jugendstrafvollzug zeigt eine Auswertung des Zahlenmaterials f\u00fcr die Jahre 1972 bis 1983 einen durchgehenden Anstieg der Gefangenenraten, ohne da\u00df die Kriminalit\u00e4tsentwicklung dazu Anla\u00df gibt. D.h. es wird ein steigender Anteil der Jugendlichen und Heranwachsenden zu Jugendstrafe verurteilt, obwohl<\/p>\n<ul>\n<li>\n<div align=\"left\">die Verurteilungen wegen Sexualdelikten seit 1977 st\u00e4ndig zur\u00fcckgingen,<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">die Verurteilungen wegen Raub zwischen 1974 und 1980 weitgehend gleichblieben und erst danach anstiegen,<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">die Verurteilungen wegen schwerem Diebstahl, die am meisten zur Gefangenenrate beitragen, seit 1975 sogar zur\u00fcckgingen,<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">die Verurteilungen wegen Verst\u00f6\u00dfen gegen das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz seit 1972 drastisch stiegen, aber seit 1981 wieder sinken.<\/div>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der letzterw\u00e4hnte Sachverhalt deutet darauf hin, da\u00df die Bet\u00e4ubungsmitteldelikte eine ma\u00dfgebliche Rolle f\u00fcr das Anwachsen der Belegung der Gef\u00e4ngisse spielen. Weniger \u00fcbrigens, was die Zahl der zu Freiheitsstrafe Verurteilten, sondern vor allem was die Strafdauer anbelangt.<\/p>\n<p>Was hier f\u00fcr die baden-w\u00fcrttembergischen Verh\u00e4ltnisse im Jugendstrafrecht und in der Jugendkriminalit\u00e4t beschrieben wurde, ist aber verallgemeinerungsf\u00e4hig. Einhellig waren die Experten bei dem Wiesbaden-Hearing der Meinung, da\u00df die langen Strafen bei Drogenbesitzern den wesentlichen Faktor f\u00fcr die \u00dcberbelegung darstellen, weil Haftpl\u00e4tze eben f\u00fcr l\u00e4ngere Zeit von solchen Gefangenen belegt sind. Solche T\u00e4ter bekommen seltener das letzte Drittel der Strafe ausgesetzt, sie haben auch eine besonders hohe Quote von Bew\u00e4hrungswiderrufen, die Strafdauer ist oft so bemessen, da\u00df ein Druck geschaffen wird, in eine Langzeittherapie einzuwilligen. Aber auch wenn sie eine Therapie beginnen, steigen sie oft vorher aus und m\u00fcssen, soweit die Therapie nicht ange-rechnet wird, den Strafrest verb\u00fc\u00dfen.<\/p>\n<p>Ebenso einhellig waren die Wissenschaftler, wie bereits eingangs gesagt, der Ansicht, da\u00df \u00c4nderungen der Kriminalit\u00e4tsstruktur nicht der Grund steigender Gefangenenzahlen sind, sondern da\u00df der Grund in der Tendenz der Richter liegt, l\u00e4ngere Strafen zu verh\u00e4ngen. Der Kriminologe Albrecht vom Freiburger Max-Planck-Institut brachte als Beispiel den Vergleich zwischen den Niederlanden und England: \u00bbIn beiden Staaten verlief die Kriminalit\u00e4tsentwicklung in den f\u00fcnziger und sechziger Jahren \u00e4hnlich, insbesondere im Bereich schwerer Kriminalit\u00e4t. W\u00e4hrend im Jahr 1951 in Holland die Gefangenenzahl bei 82 pro 100 000 und diejenige in England bei 64 pro 100 000 lag, beliefen sich die entsprechenden Zahlen im Jahr 1975 auf 100 in England und in Holland nur mehr auf 26 pro 100 000 Einwohner. Erkl\u00e4rt werden kann diese v\u00f6llig unterschiedliche Bewegung der Gefangenenzahlen bei gleicher Kriminalit\u00e4tsentwicklung, bei einer vergleichbaren Entwicklung der Verurteiltenzahlen sowie vergleichbaren Anteilen verh\u00e4ngter Freiheitsstrafen nur mit dem beobachtbaren Trend zu immer k\u00fcrzeren Freiheitsstrafen. In England dagegen wurde die steigende Kriminalit\u00e4tsbelastung begleitet von einer h\u00e4rteren Sanktionspraxis\u00ab(9).<\/p>\n<p>F\u00fcr die Bundesrepublik hat Michael Vo\u00df im Jugendstrafrecht und im allgemeinen Strafrecht eine \u00e4hnliche Tendenz nachgewiesen wie in England; er pl\u00e4diert deshalb f\u00fcr k\u00fcrzere Strafen, insbesondere f\u00fcr die Aufhebung des \u00a7 47 StGB, der die Verh\u00e4ngung von kurzen Strafen erschwert(10).<\/p>\n<h5 align=\"center\"><span id=\"anwachsen-der-gefangenenzahlals-blosse-folge-der-bevoelkerungsentwicklung\">Anwachsen der Gefan&shy;ge&shy;nen&shy;zahl<br \/>als blo&szlig;e Folge der Bev&ouml;l&shy;ke&shy;rungs&shy;ent&shy;wick&shy;lung?<\/span><\/h5>\n<p>Ich bilanziere kurz die drei von Herrn Ministerialdirigenten Staiger angegebenen Gr\u00fcnde f\u00fcr \u00dcberbelegung(11): 1. Kriminalit\u00e4tsentwicklung: das Argument ist widerlegt, 2. l\u00e4ngere Strafen: bei Drogent\u00e4tern ja; bei den \u00fcbrigen T\u00e4tergruppen jedoch nicht, weil die Taten schwerer, sondern weil die Strafzumessung h\u00e4rter geworden ist, 3. Bev\u00f6lkerungsentwicklung: Dies soll im folgenden gekl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p>In den Jahren nach Ende des 2. Weltkrieges nahmen die Geburten zu, so da\u00df 1963 etwa 30 Prozent mehr Kinder geboren wurden als 1953. Der sogenannte Geburtenberg jener, die zwischen 1960 und 1966 geboren wurden (mit dem Spitzenwert im Geburtsjahr 1963), soll f\u00fcr das Anwachsen der Gefangenenziffern verantwortlich sein, denn auch bei gleichbleibender Verurteilungsrate w\u00fcrde die wachsende Zahl ein Anwachsen der Gefangenen automatisch mit sich bringen. Vergleiche werden gezogen wie der von der Schlange, die ein Schwein gefressen hat, das sich nun durch die Schlange hindurchbewegt. \u00c4hnlich soll der Geburtenberg durch den Strafvollzug wandern. In den 70er Jahren w\u00fcrgte daran der Jugendstrafvollzug, in den 80er Jahren m\u00fc\u00dfte der Erwachsenenstrafvollzug diese hohen Gefangenenzahlen verdauen.<\/p>\n<p>Die Statistischen Landes- und Bundes\u00e4mter haben die Auswirkungen dieses Berges auf die Gefangenenraten berechnet. F\u00fcr das Land Baden-W\u00fcrttemberg ergab sich dabei; da\u00df im Jahr 1990, wenn der Geburtenberg \u00bbim besten kriminellen Alter\u00ab ist (zwischen 24 und 30) und wonach die Zahl der \u00fcber 2lj\u00e4hrigen, also der nach allgemeinem Strafrecht Strafm\u00fcndigen, drastisch absinken wird, allenfalls 7150 Haftpl\u00e4tze gebraucht werden, wenn alles so bliebe, wie es 1979 war. Das w\u00e4ren etwa 4 600 Pl\u00e4tze f\u00fcr erwachsene Gefangene; 2000 Pl\u00e4tze f\u00fcr Untersuchungsh\u00e4ftlinge und 550 Pl\u00e4tze im Jugendstrafvollzug. Bereits heute ist, wie bereits erw\u00e4hnt, die Richtzahl um 10% \u00fcberschritten. Klar wird, da\u00df die zahlenm\u00e4\u00dfige St\u00e4rke der Jahrg\u00e4nge, sei es im einschl\u00e4gigen Alter f\u00fcr Jugend- oder allgemeines Strafrecht, keineswegs der ausschlaggebende Grund f\u00fcr die steigende Gefangenenziffer sein kann &#8211; nur ein Grund unter mehreren. Sie w\u00e4re entscheidend nur, wenn alle \u00fcbrigen Bedingungen gleichblieben, wenn also alle Altersgruppen in gleichem Umfang die gleichen Delikte begingen, die Polizei diese Delikte in gleichem Umfang aufkl\u00e4rte, die Staatsanwaltschaften in gleichem Umfang diese Delikte anklagten und die gleichen Strafen verh\u00e4ngten und gleichm\u00e4\u00dfig \u00fcber vorzeitige Entlassungen entschieden. Nur wenn all dies gilt, w\u00fcrde die \u00c4nderung der Gr\u00f6\u00dfe einer Altersgruppe in ihrem Effekt auf Haftzahlen vorhersagbar sein. In Wirklichkeit \u00e4ndern sich Kriminalit\u00e4tsziffern, Aufkl\u00e4rungsraten, Anklageh\u00e4ufigkeiten, Strafdauer und Raten vorzeitig Entlassener st\u00e4ndig, in der Regel im Sinne tendenzieller Erweiterung des strafrechtlichen Zugriffs auf Personen, so da\u00df verl\u00e4\u00dfliche Vorhersagen allein aufgrund der Bev\u00f6lkerungsentwicklung (bzw. der \u00c4nderung der Gr\u00f6\u00dfe jener Altersgruppen, die vorwiegend zur Kriminalit\u00e4t beitragen) nicht m\u00f6glich sind.<\/p>\n<p>Die Amerikaner, die Modellrechnungen \u00fcber alles lieben, haben vielfach versucht, die Entwicklung von Gefangenenraten zu prognostizieren. Alle dabei eingesetzten Modelle scheiterten nicht nur daran, da\u00df neben der Bev\u00f6lkerungsentwicklung (z.B. Einwanderung) gerade Faktoren wie Strafzumessungspolitik der Richter, vorzeitige Entlassung bzw. Strafaussetzung zur Bew\u00e4hrung nicht kalkulierbar waren, sondern vor allem an der Unm\u00f6glichkeit, die Wirtschafts- und Besch\u00e4ftigungslage vorherzusagen. Von den M\u00f6glichkeiten f\u00fcr Straft\u00e4ter, nach Entlassung berufst\u00e4tig zu sein, h\u00e4ngen in gro\u00dfem Ma\u00dfe R\u00fcckfallraten ab, aber auch Widerrufe von Bew\u00e4hrung. Gerade im Wirtschaftssektor sind Prognosen aber nur f\u00fcr kurze Zeitr\u00e4ume (z.B. ein Vierteljahr) m\u00f6glich. Gefangenenzahlen lassen sich also nicht von der Bev\u00f6lkerungsentwicklung ableiten. Es l\u00e4sst sich immer nur feststellen, wie viele Personen einer Altersgruppe zu ausgew\u00e4hlten Zeitpunkten eingesperrt waren, bzw. f\u00fcr wie viele Personen jeweils Haftpl\u00e4tze bereitstanden. Gefragt werden kann dar\u00fcber hinaus: Sind heute und in den vergangenen Jahren zu viele oder zu wenige Personen eingesperrt worden? Damit ist die Frage aufgeworfen, ob es politisch zu rechtfertigen ist, in gleichem Umfang wie bisher Haftpl\u00e4tze zur Verf\u00fcgung zu halten, oder ob \u00c4nderungen geboten sind.<\/p>\n<p>Was hei\u00dft zu viel, was zu wenig? Daf\u00fcr gibt es keine kriminologischen Kriterien. Die Entscheidung, Personen, die anderen Schaden zugef\u00fcgt oder sonstige Strafnormen gebrochen haben, die Freiheit zu nehmen oder aber sie in der Gesellschaft weiter zu tolerieren, ist immer eine politische Frage. Das Strafrecht, das in einer Gesellschaft praktiziert wird, k\u00fcndet von der selektiven Toleranz ihrer Richter. Weil z.B. t\u00f6dliche Verkehrsunf\u00e4lle als unvermeidlicher Tribut des technischen Fortschritts angesehen werden, ist zu vermuten, da\u00df wenig Personen wegen fahrl\u00e4ssiger T\u00f6tung in Haft geraten. Weil andererseits der Diebstahl aus oder von Kraftfahrzeugen als ein schwerer Eingriff in das Eigentumsrecht gilt, werden relativ viele Personen wegen solcher Delikte mit Freiheitsstrafen sanktioniert. Der politische Aspekt der Haftplatzverminderung liegt in der Notwendigkeit, Richter und Gesetzgeber zur Einsicht zu bringen, da\u00df viele Delikte einfach nicht gravierend genug sind, um Menschen f\u00fcr Monate oder Jahre ihres Lebens zu verbieten, in Freiheit zu leben.<\/p>\n<p>Mit diesem Hinweis allerdings soll nicht ein ewiger und wohl vergeblicher Appell an die Justiz wiederholt werden. Vielmehr sei er Indiz daf\u00fcr, da\u00df die Strafzwecke der Justiz entscheidend f\u00fcr die Haftrate sind.<\/p>\n<p>Sollte n\u00e4mlich den alltagstheoretischen Konzepten vieler Richter und Staatsanw\u00e4lte die \u00dcberzeugung zugrunde liegen, wenn man schon nicht resozialisieren k\u00f6nne, dann seien jedenfalls die \u00bbUnverbesserlichen\u00ab zeitweise unsch\u00e4dlich zu machen, so w\u00fcrde damit ein Strafzweck an Boden gewinnen, der perverserweise ebenso wie die Resozialisierung als \u00bbSpezialpr\u00e4vention\u00ab bezeichnet wird: jemanden aus dem Verkehr ziehen, ihn unsch\u00e4dlich machen. Mir scheint es nicht unwahrscheinlich, da\u00df diesem Strafzweck in Zukunft wieder offener und ehrlicher in der Richterschaft zugestimmt wird, als dies in der Phase der Resozialisierungseuphorie der Fall war.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund mu\u00df den Richtern \u00fcber den Weg der Verknappung der Haftpl\u00e4tze das Freiheitsentziehen erschwert werden. Denn andernfalls wird die ab 1989 sinkende Zahl der Strafm\u00fcndigen auch im allgemeinen Strafrecht nicht zu sinkenden Gefangenenzahlen f\u00fchren. Aber ehe ich abschlie\u00dfend zu einer konkreten Bewertung der Situation mit Blick auf das Gef\u00e4ngnisbauprogramm in Baden-W\u00fcrttemberg komme, m\u00f6chte ich noch eine Form der Gefangenschaft diskutieren, die leicht \u00fcbersehen wird, die aber sehr entscheidend zu den wachsenden Inhaftierungszahlen beitr\u00e4gt: die Untersuchungshaft.<\/p>\n<h5 align=\"center\"><span id=\"ueberbelegung-in-baden-wuerttembergals-konsequenz-des-vermehrten-gebrauchs-der-anordung-von-u-haft\">&Uuml;berbe&shy;le&shy;gung in Baden-W&uuml;rt&shy;tem&shy;berg<br \/>als Konsequenz des vermehrten Gebrauchs der Anordung von U-Haft?<\/span><\/h5>\n<p>Die Gefangenenzahl ergibt sich ja als Summe aus drei verschiedenen Gefangenenpopulationen: den erwachsenen Strafgefangenen als gr\u00f6\u00dfter Gruppe (ca. 60%), den Untersuchungsh\u00e4ftlingen (ca. 30%) und den Jugendstrafgefangenen (ca. 10%). Zweifellos sind daher \u00c4nderungen in der Strafzumessungspraxis am relevantesten f\u00fcr die Gefangenenzahl. Aber auch die Anordungspraxis von U-Haft wirkt sich auf die Belegung bzw. \u00dcberbelegung aus: eine Analyse der Situation in Hessen zeigte, da\u00df dort die \u00dcberbelegung weitgehend durch extensiven Gebrauch von U-Haft verursacht wird.<\/p>\n<p>In Baden-W\u00fcrttemberg ist der Anteil der Untersuchungsh\u00e4ftlinge an der Gefangenenzahl in den 5 Jahren zwischen 1978 und 1982 st\u00e4ndig gestiegen. 1978 machten die Untersuchungsgefangenen 27 Prozent aller Inhaftierten aus, 1982 betrug ihr Anteil an den Baden-W\u00fcrttemberger Gefangenen 29 Prozent(12). Damit wurde der Bundesdurchschnitt nicht unerheblich \u00fcberschritten, obwohl die Kriminalit\u00e4tsbelastung in Baden-W\u00fcrttemberg weit unter dem Bundesdurchschnitt liegt. In den Folgejahren gingen die U-Haft-Zahlen zur\u00fcck und n\u00e4herten sich wieder dem Bundesdurchschnitt an, der um 25% herumpendelt. Es ist denkbar, da\u00df der R\u00fcckgang der Zahl der Untersuchungsh\u00e4ftlinge eine Folge der allgemeinen Kritik an der U-Haft-Praxis in der BRD ist.<\/p>\n<p>Erinnert sei daran, da\u00df vor kurzem der Bundesanwaltverein den \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Gebrauch von Untersuchungshaft ger\u00fcgt hat. Eine vom Justizministerium in Bonn in Auftrag gegebene Untersuchung der U-Haft-Praxis hat bereits erste Ergebnisse erbracht, die erkennen lassen, da\u00df zuviele Haftbefehle unbegr\u00fcndet Fluchtgefahr unterstellen. Ein Weg zur Verringerung der H\u00e4ftlingszahlen kann und mu\u00df darin bestehen, die Voraussetzungen der U-Haft-Anordnung strikter zu pr\u00fcfen als bisher; die Einschaltung der Gerichtshilfe zur Pr\u00fcfung der Bindungen am Wohnort k\u00f6nnte in vielen F\u00e4llen den Verdacht der Fluchtgefahr beseitigen.<\/p>\n<p>Kriminalpolitisch verfehlt ist daher die k\u00fcrzlich ge\u00e4u\u00dferte Auffassung der Baden-W\u00fcrttembergischen Landesregierung, es fehle \u00bban \u00fcberzeugenden Gesichtspunkten, die f\u00fcr eine weitere Einschr\u00e4nkung dieser (&#8230;) Ma\u00dfnahme (der Untersuchungshaft, Anm. d. Verf.) sprechen k\u00f6nnte\u00ab(13).<\/p>\n<p>Insgesamt ist aus dem bisher Gesagten zu folgern, da\u00df<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; sowohl aufgrund der tendenziell r\u00fcckl\u00e4ufigen Untersuchungshaftzahlen,\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; wie auch aufgrund realistischer M\u00f6glichkeiten zur weiteren Einschr\u00e4nkung dieser Ma\u00dfnahme es kriminalpolitisch geradezu widersinnig w\u00e4re, im Zuge eines Haftneubauprogramms weiter Untersuchungshaftkapazit\u00e4ten zu schaffen. Grunds\u00e4tzlich ist festzuhalten, da\u00df Bauplanungsprogramme, die einen Bedarf an Haftpl\u00e4tzen f\u00fcr Untersuchungsgefangene in h\u00f6heren Anteil als 20 Prozent aller Haftpl\u00e4tze ansetzen, zun\u00e4chst einmal zur\u00fcckgewiesen werden sollten, um Alternativen zur U-Haft zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<\/blockquote>\n<h5 align=\"center\"><span id=\"was-also-ist-vom-bauprogrammder-landesregierung-baden-wuerttemberg-zu-halten\">Was also ist vom Bauprogramm<br \/>der Landes&shy;re&shy;gie&shy;rung Baden-W&uuml;rt&shy;tem&shy;berg zu halten?<\/span><\/h5>\n<p>Nach den mir zug\u00e4nglichen Unterlagen sind von dem 1979 geplanten Gef\u00e4ngnisbauprogramm zur Modernisierung des Strafvollzuges folgende Unternehmungen abgeschlossen oder weitgehend vollendet:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; der Neubau in Ravensburg f\u00fcr junge Gefangene und Untersuchungsh\u00e4ftlinge (2. Bauabschnitt; Fertigstellung voraussichtlich Fr\u00fchjahr 1986)\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; Erweiterungsbauten in Ulm und Mannheim\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; ein Zellengeb\u00e4ude in Schw\u00e4bisch Gm\u00fcnd (Fertigstellung Ende 1985)\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; die mit dem Sofortprogramm zur Bew\u00e4ltigung der \u00dcberbelegung in den Vollzugsanstalten verbundenen Umbauten sowie Behelfsbauten in verschiedenen Gef\u00e4ngnissen.<br \/>Von der Planung steht konkret noch bevor:\n<\/p>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; die f\u00fcr Einweisungs- und Transportgefangene bestimmte Vollzugsanstalt in Heimsheim mit 490 Haftpl\u00e4tzen.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Weitere Neubauten sind im Rahmen des Stadtstrukturprogramms beabsichtigt u.a. in Ellwangen, Schw\u00e4bisch-Hall sowie m\u00f6glicherweise in Leimen-St. Ilgen (Zeitraum: 1987 bis 1989), ferner in den darauffolgenden Jahren u.a. in Offenburg und Rottweil. Dagegen scheint es so, da\u00df die geplanten Neubauten (oder Umbauten) von Jugendstrafvollzugsanstalten in Hechingen und Pforzheim, die f\u00fcr junge Gefangene bestimmte Anstalt und das Vollzugskrankenhaus in Schw\u00e4bisch-Hall sowie die Hochsicher-heitsanstalt in Ellwangen gegenw\u00e4rtig keine gro\u00dfe Priorit\u00e4t besitzen. Konkret geht es zur Zeit also darum, Prinzipien zu entwickeln, die eine Entscheidung \u00fcber dieses Bauprogramm erlauben. Aus meinen bisherigen \u00dcberlegungen ergeben sich folgende Prinzipien:<\/p>\n<p>1. Das Konzept f\u00fcr das Gef\u00e4ngnis Heimsheim mu\u00df aufgegeben werden. Im Prinzip leistet die Anstalt blo\u00df eine Entlastung der sonstigen Gef\u00e4ngnisse der Region von Untersuchungsh\u00e4ftlingen. Einweisung nach den bis 1982 \u00fcblichen Prognosekriterien findet nicht mehr statt. Der regionalisierte Vollstreckungsplan reduziert den Umfang des Transports von Gefangenen im Lande. Die Schaffung einer Untersuchungshaftanstalt in Heimsheim m\u00fc\u00dfte allerdings auf das Sch\u00e4rfste abgelehnt werden, weil damit die bedenklich hohe Zahl von U-H\u00e4ftlingen im Lande verewigt w\u00fcrde.<\/p>\n<p>2. Kapazit\u00e4tswirksame Neubauten im Jugendstrafvollzug sind nicht erforderlich. Angesichts der Schrumpfung der vom JGG erfa\u00dften Bev\u00f6lkerungsgruppe ist hier die Schlie\u00dfung von Kapazit\u00e4ten angebracht. Die Pl\u00e4ne f\u00fcr Pforzheim und Hechingen m\u00fcssen aufgegeben werden. Auch wenn die alte Strafanstalt in Schw\u00e4bisch-Hall geschlossen werden soll, w\u00fcrde damit gerade so viel Kapazit\u00e4t abgebaut, wie dem R\u00fcckgang der Altersgruppe bis 1989 entspr\u00e4che.<\/p>\n<p>3. Alle im Jahre 1985 begonnenen Bauten k\u00f6nnen nicht mehr mit dem Argument steigender Gefangenenzahlen begr\u00fcndet werden, weil zum Zeitpunkt ihrer Fertigstellung und Erstbelegung im Jahre 1989 nach den Projektionen der Bev\u00f6lkerungsentwicklung die Gefangenenziffern auch im Erwachsenenstrafvollzug wieder absinken. Zum Zeitpunkt der Einweihung ist jedenfalls der allein auf die Bev\u00f6lkerungsentwicklung zur\u00fcckgef\u00fchrte Anstieg von Gefangenenzahlen vorbei. Allerdings kann sich die nicht prognostizierte Wirtschaftsentwicklung so auswirken, da\u00df durch wachsende Arbeitslosigkeit die Reintegration von Gefangenen derart erschwert ist, da\u00df Strafrestaussetzungen zur Bew\u00e4hrung in der Regel widerrufen werden m\u00fcssen und dadurch tendenziell eine Ver-l\u00e4ngerung der Haftzeiten eintritt, was gleichbedeutend ist mit steigenden Zahlen Inhaftierter. Es w\u00e4re allerdings zynisch, dies als Grund f\u00fcr Gef\u00e4ngnisneubauten gelten zu lassen.<\/p>\n<p>4. Hochsichere Einrichtungen und der Bau eines neuen Vollzugskrankenhauses mitten auf dem Lande entsprechen nicht den Erfordernissen des Strafvollzuges. Stattdessen h\u00e4tte das Land Baden-W\u00fcrttemberg den Anteil von Haftpl\u00e4tzen in geschlossenen Gef\u00e4ngnissen zu reduzieren, da dieser \u00fcber dem Bundesdurchschnitt liegt. Statt eines abgelegenen Vollzugskrankenhauses w\u00e4re eine Einrichtung vorzuziehen, die den R\u00fcckgriff auf gro\u00dfst\u00e4dtische medizinische Versorgung erlaubt und im Prinzip die Wahl eines Arztes des Vertrauens f\u00fcr Gefangene erlaubt.<\/p>\n<p><b>Verweise<\/b><\/p>\n<p>1 F. D\u00fcnkel, Gutachten zur Anh\u00f6rung des Hessischen Landtages zur Situation des Strafvollzuges in Hessen (vervielf\u00e4ltigt)<br \/>2 Abt. Associates, Inc.: American Prisons and Jails, Vol. II, Population Trends and Projections, Washington 1980<br \/>3 Blumstein \/ Cohen \/ Gooding: The Influence of Capacity on Prison Population: A Critical Review, in: Crime and Delinquency 1983, Heft 1, S. lff.<br \/>4 Krisberg \/Litsky \/Schwarz: Justice by Geography, 1982, S. 12f.<br \/>5 vgl. Schumann\/ Voss: Versuchte Gefangenenbefreiung. \u00dcber die Abschaffung der Jugendgef\u00e4ngnisse im US-Staat Massachusetts, in: Zeitschrift f\u00fcr Rechssoziologie 1981, S. 168-224 <br \/>6 Sandmaier, Stellungnahme beim Hearing des Hessischen Landtages zur Situation des Strafvollzuges; Stenographische Niederschrift \u00fcber die $. Sitzung des Rechtsausschusses, 8. Sitzung des Unterausschusses Justizvollzug, 7. September 1984, <br \/>S. 9 <br \/>7 ebd.<br \/>8 Pfeiffer: Diversion in Hamburg?; L\u00fcneburg 1984<br \/>9 Albrecht, Gutachten zur Anh\u00f6rung des Hessischen Landtages zur Situation des Strafvollzuges in Hessen; Stenographische Niederschrift \u00fcber die S. Sitzung des Rechtsausschusses. 8. Sitzung des Unterausschusses Justizvollzug (11. Wahlperiode), 6. September 1984, S. 36 &#8218;o TTof3, \u00dcber das keineswegs zuf\u00e4llig Zusammentreffen von Gef\u00e4ngnisausbau und der Einrichtung ambulanter Alternativen, in: Kerner (Hg.) Diversion statt Strafe? Heidelberg 1983, 5.115<br \/>11 Staiger, Gutachten zur Anh\u00f6rung des Hessischen Landtages zur Situation des Strafvollzuges in Hessen (vervielf\u00e4ltigt); teilweise sind die Argumente im m\u00fcndlichen Vortrag enthalten (vgl. Stenographische Niederschrift, 6. September 1984, S. 44)<br \/>12 Landtag Baden-W\u00fcrttemberg, Drucksache 8\/3490, S. 19<br \/>13 Landtag Baden-W\u00fcrttemberg, Drucksache 9\/2114, S. 31<\/p>\n<p>* Vortrag bei einem Seminar der E. F. Schumacher-Gesellschaft f\u00fcr politische \u00d6kologie \u00fcber das Thema: \u00bbIst die Ausweitung des staatlichen Strafsystems zu stoppen?\u00ab Der in den Tagungsunterlagen abgedruckte Text wurde geringf\u00fcgig \u00fcberarbeitet; f\u00fcr Anregungen danke ich Rolf Thei\u00dfen.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2376],"publikationen":[1271],"class_list":["post-12169","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-karl-f-schumann","publikationen-79-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Die Ausweitung des staatlichen Strafsystems - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/79-vorgaenge\/publikation\/die-ausweitung-des-staatlichen-strafsystems\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Die Ausweitung des staatlichen Strafsystems - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Das Beispiel des Gef\u00e4ngnisneubauprogramms in Baden-W\u00fcrttemberg* aus vorg\u00e4nge Nr.79 (Heft 1\/1986), S. 45-56 Die folgenden \u00dcberlegungen betreffen einerseits die Bundesrepublik, andererseits Baden-W\u00fcrttemberg. Es wird mit Zahlen argumentiert werden. Ausweitung ist ein quantitativ gemeinter Begriff, damit sind auch \u00c4nderungen der Zahlenverh\u00e4ltnisse gemeint. Wer Zahlen gegen\u00fcber innere Widerst\u00e4nde hat, wird deshalb um Toleranz gebeten. 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