{"id":12240,"date":"1986-01-31T15:00:00","date_gmt":"1986-01-31T14:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/das-ueberholte-gefaengnis\/"},"modified":"1986-01-31T12:00:00","modified_gmt":"1986-01-31T11:00:00","slug":"das-ueberholte-gefaengnis","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/79-vorgaenge\/publikation\/das-ueberholte-gefaengnis\/","title":{"rendered":"Editorial: Das \u00fcberholte Gef\u00e4ngnis"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 79 (Heft 1\/1986), S.33-37<\/p>\n<p>Liebe Leser,<\/p>\n<p>die Misere des bundesdeutschen Strafvollzugssystems ist hinl\u00e4nglich bekannt und wird oftmals beklagt:<\/p>\n<ul>\n<li>\n<div align=\"left\">An jedem beliebigen Stichtag sitzen 50 000 Erwachsene und Jugendliche hinter Schloss und Riegel;<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">Darunter befinden sich 15 000 Untersuchungsh\u00e4ftlinge; bei fast 10 Prozent von ihnen \u00fcberschritt die Dauer der U-Haft die tats\u00e4chlich verh\u00e4ngte Freiheitsstrafe;<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">Jede\/r dritte zu einer Jugendstrafe Verurteilte sitzt l\u00e4nger als ein halbes Jahr hinter Gittern;<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">Die R\u00fcckfallquote liegt mit mehr als 70 Prozent weit \u00fcber dem internationalen Durchschnitt;<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">Politiker beklagen die immensen Kosten des Freiheitsentzuges.<\/div>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese Auflistung m\u00f6glicher Argumente, die erweisen, da\u00df der tradierte Verwahrvollzug \u00fcberholt ist und zugleich seine Kritik initiieren k\u00f6nnten, lie\u00dfe sich fast beliebig verl\u00e4ngern. Erg\u00e4nzt man sie um die Grauzonen massiver Verletzungen der Menschenw\u00fcrde hinter den Gef\u00e4ngnismauern, so b\u00f6te sich scheinbar ein probater Ansatzpunkt f\u00fcr die Kritik an der Instituion Gef\u00e4ngnis aus grund- und menschenrechtlicher Perspektive.<\/p>\n<p>Doch dieser Ansatz scheint mir unzul\u00e4nglich, diese Tr\u00fcmpfe der Gef\u00e4ngniskritik stechen nicht: Denn das Anprangern der aufgelisteten (wie auch anderer) Missst\u00e4nde (zu viele Gefangene, zu lange Haftstrafen, zu hohe Kosten, &#8230;) anerkennt implizit die Notwendigkeit des Strafens wie auch des Freiheitsentzuges, die Notwendigkeit einer Konfliktregelung mit Hilfe staatlicher Sanktionskataloge und damit auch die Individualisierung der Konfliktursachen, abstahiert vom gesellschaftlich erzeugten Pro-blemfeld Kriminalit\u00e4t. Die Pr\u00e4missen des Strafrechts &#8211; und mit ihm die T\u00e4terorientierung &#8211; werden auf diese Weise unhinterfragt akzeptiert; der Delinquent wird als Klient des Vollzuges betrachtet, bei dem ein Defekt vorliegt, den es zu behandeln gilt, der einer \u00bbGesinnungswandel-Maschine\u00ab (Michel Foucault) zu \u00fcberantworten ist, wobei es nur eine untergeordnete Rolle spielt, ob diese Behandlung sich im geschlossenen (Normal-)Vollzug oder im offenen (Alternativ-)Vollzug vollzieht. Soziales Fehlverhalten wird wie eh und je ausgesondert, eine Kl\u00e4rung und L\u00f6sung der Konflikte innerhalb jener Lebenszusammenh\u00e4nge, die sie erzeugen, unterbleibt und ist auf diesem Wege nicht zu leisten. Die Reformbem\u00fchungen, die Versuche, das Gef\u00e4ngnis zu \u00fcberholen, es auszubessern, bewegen sich in einem aussichtslosen Zirkel.<\/p>\n<p>So f\u00e4llt denn auch bei der Betrachtung des Strafvollzugsgesetzes, das seit 1977 die Institution Gef\u00e4ngnis wie auch den Alltag der Inhaftierten regeln soll, auf, da\u00df es als einzige bindende Norm die Resozialisierung benennt: \u00bbIm Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene f\u00e4hig werden, k\u00fcnftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftatenzu f\u00fchren (Vollzugsziel)\u00ab, sich im \u00fcbrigen aber in fakultativen Bestimmungen ersch\u00f6pft, so da\u00df die konkrete Entscheidung \u00fcber das \u00bbLeben im Vollzug\u00ab &#8211; geregelt durch von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Verwaltungsvorschriften und von Anstalt zu Anstalt differierende Haftordnungen &#8211; letztlich dem Ermessensspielraum des jeweiligen Anstaltsleiters \u00fcberantwortet wird. So nimmt es nicht Wunder, da\u00df der anstaltsinterne Alltag (etwa die Arbeitsentlohnung, Fragen der Sozialversicherung, Urlaubsregelungen, ja, wie k\u00fcrzlich publik wurde, gar die Verpflichtung zum Anlegen eines Nachthemdes, nicht etwa eines Schlafanzuges) in der Regel auf den geordneten Ablauf der Haft ausgerichtet ist und so das Vollzugsziel nicht selten ausgehebelt wird. Damit ist zun\u00e4chst einmal verst\u00e4ndlich, warum das Gef\u00e4ngnis nicht funktioniert, warum es nach wie vor desozialisiert.<\/p>\n<p>Doch die eigent\u00fcmliche Verkehrung des Zieles in sein Gegenteil ergibt sich keinesfalls urs\u00e4chlich aus den aufgezeigten Diskrepanzen zwischen rechtlicher Regelung und den Formen ihrer Realisierung, ist nicht Folge der (noch) unzureichenden Inhalte und Formen des Strafvollzuges, sondern existiert vielmehr, weil \u00bballgemein gesellschaftliche und politische Konflikte auf die Rechtsebene verlagert werden: die Konflikte werden als rechtlich zu l\u00f6sende umdefiniert, sie werden zu Rechtsfragen und auf diesem Wege ihrer Bearbeitung zugef\u00fchrt\u00ab (Franziska Lamott, Die erzwungene Beichte). Folglich verbirgt sich hinter dieser Umleitung gesellschaftlich produzierter Konflikte &#8211; sowie sie f\u00fcr die Reformierung des Strafrechtes und\/oder -vollzuges instrumentalisiert wird &#8211; eine weitere Annahme, die den eingangs skizzierten Ansatz einer Gef\u00e4ngniskritik zus\u00e4tzlich relativiert: Wird die Existenz des Strafrechtes akzeptiert, so ist hiermit zugleich die Einwilligung verbunden, jenes Machtgef\u00e4lle wiederherzustellen, das der Kriminelle kurzfristig zu nivellieren trachtete; Gef\u00e4ngnis und Vollzug verbleiben somit Garanten einer doch im wesentlichen heilen und harmonischen Welt, die vor St\u00f6rungen in Schutz zu nehmen ist. Das StVollzG bestimmt in \u00a7 2 neben der Resozialisierung ebenfalls : \u00bbDer Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.\u00ab Die zu beobachtende Gleichzeitigkeit von intensiviertem Normalvollzug und der Suche nach resozialisierenden Alternativen ist notwendige Folge eines bestimmten gesellschaftstheoretischen Denkmodells, das zwar die Existenz von Interessenkonflikten grunds\u00e4tzlich eingesteht, sie aber nicht aus den kriminalisierenden Qualit\u00e4ten dieser Gesellschaft deduziert, sondern als individuelles Versagen deklariert, das \u00fcber die Individualisierung, Schuldzuweisung und \u00bbBehandlung\u00ab (so \u00a7 4 StVollzG) zur Entlastung der Gesellschaft wie auch zur Ausgrenzung ihr immanenter Probleme f\u00fchrt.<\/p>\n<p>In seinen das Schwerpunktthema einleitenden \u00dcberlegungen skizziert Helmut Ortner die Doppelstrategie strafrechtlicher Sozialkontrolle: Zum einen manifestiert sich diese in der wachsenden Tendenz zum Aussondern und Wegschlie\u00dfen eines sog. unverbesserlichen harten Kerns, f\u00fcr den die Therapieorientierung nicht anwendbar scheint. Die andere Seite der Medaille bildet das Propagieren und (modellhafte) Praktizieren eines station\u00e4ren wie auch ambulanten Therapievollzuges, der die M\u00e4ngel der konventionellen Institution Gef\u00e4ngnis beheben, zumindest jedoch mildern soll. Beide Teile dieses dualen Systems werden in der Folge eingehend betrachtet. So untersucht Karl F. Schumann die These, gem\u00e4\u00df welcher der Ausbau konventionellen Haftraums gewisserma\u00dfen einen durch steigende Inhaftierungen und ver\u00e4nderte Kriminalit\u00e4tsstrukturen verursachten \u00bbSachzwang\u00ab darstellt. Seine empirische Analyse gelangt zu dem Ergebnis, da\u00df die Haftrate entscheidend durch die Strafzwecke der Justiz bestimmt wird. Innenansichten aus dem traditionellen Vollzug bieten Michael G\u00e4hner und Denis Pecic: am Beispiel der medizinischen Versorgung und der vollzugsinternen Sanktionierungsmechanismen (vgl. hierzu auch die Dokumentation zur geschlossenen Abteilung in der JVA Freiburg) wird belegt, in welchen Dimensionen die menschliche W\u00fcrde hinter den Gef\u00e4ngnismauern verletzt wird. Heinz Kammeier eruiert die Situation eines besonderen T\u00e4tertyps, der von der juristischen Dogmatik als psychisch krank und kriminell definiert und folglich abseits des genuinen Vollzugs in der forensischen Psychiatrie verwahrt wird. F\u00fcr diese nicht oder eingeschr\u00e4nkt schuldf\u00e4hige Klientel haben sich tendenzielle Fortschritte ereignet, die Kammeier ebenso analysiert wie weiterreichende Perspektiven.<\/p>\n<p>Weitere Innenansichten vermittelt Leonhard U. Dronski: Er berichtet \u00fcber die Erfahrungen, die er mit den an ihm vorgenommenen Resozialisierungsversuchen im therapeutischen Wohngruppenvollzug der JVA Schwerte sammelte. Sein Resumee erg\u00e4nzt Franziska Lamott durch eine ideologie- und realit\u00e4tskritische Analyse jener Allianz zwischen Recht, Medizin und Psychiatrie, die sich anschickt, Normalit\u00e4t zu produzieren. Ihr Fazit: Der Therapievollzug \u00fcberholt das hergebrachte Gef\u00e4ngnis um L\u00e4ngen: \u00bbIn der Unentrinnbarkeit der Situation werden die widerspr\u00fcchlichen therapeutischen Anforderungen zu Strategien des Verr\u00fccktmachens.\u00ab<\/p>\n<p>Die zwei folgenden Beitr\u00e4ge besch\u00e4ftigen sich mit einem kriminalpolitischen Konzept, das der US-amerikanischen Praxis entstammt und bei uns auf wachsendes Interesse trifft: diskutiert wird die Diversion, d.h. eine Konfliktl\u00f6sungsstrategie au\u00dferhalb eingefahrener strafrechtlicher Wege, die prim\u00e4r auf jugendliche Bagatellkriminalit\u00e4t abstellt. W\u00e4hrend Helmut Janssen diese Strategien in ihrem historischen, sozial- und kriminalpolitischen Kontext analysiert, pr\u00e4sentieren Peter Malinowski und Manfred Brusten in einer sicherlich untypischen, wie ich aber meine sehr informativen, Form ausgew\u00e4hlte Beitr\u00e4ge des k\u00fcrzlich von ihnen publizierten Sammelbandes \u00bbEntkriminalisierung\u00ab. Von gro\u00dfem Interesse hierbei ist, mit welcher Offenheit und Konsequenz die \u00bbV\u00e4ter\u00ab der Diversionspolitik (Lemert, Klein, Blomberg) ihren Konzepten nach mittlerweile zehn Jahren Praxis begegnen; ihre Skepsis sollte in der Diskussion um eine \u00dcbertragung der Diversion auf die BRD keinesfalls au\u00dfer Acht gelassen werden!<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend stellt sich Arno Pilgram angesichts des Ist-Zustandes strafrechtlicher Kriminalpr\u00e4vention, die sich auf eine t\u00e4terbezogene Ursachenverh\u00fctung, nicht aber auf die soziale Folgenverh\u00fctung versteift, die prinzipielle Frage, ob Konfliktregelungen au\u00dferhalb strafrechtlicher Verfahrens- und Sanktionsnormen ein m\u00f6gliches kriminalpolitisches Reformprogramm darstellen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Ohne auf der Basis der hier vereinten Einsch\u00e4tzungen eine Konklusion zu versuchen, sei doch eines angemerkt: Bei aller (vielleicht voreiliger?) Reformeuphorie angesichts m\u00f6glicher Alternativen zum Verwahrvollzug, sollte nicht verdr\u00e4ngt werden, da\u00df das StVollzG auch die Einrichtungen von Hochsicherheits-Verwahrung zu legitimieren vermag. Ebenso gilt: werden nicht entsprechend der Einrichtung alternative Formen konventionelle Haftpl\u00e4tze abgebaut (Gef\u00e4ngnisse geschlossen), so ist Skepsis vonn\u00f6ten. Auch ist die Frage berechtigt, ob nicht auf dem Weg der \u00bbBehandlung\u00ab und \u00bbDiversion\u00ab die Netze sozialer Kontrolle verdichtet werden &#8211; mir scheint, wir sehen uns derzeit nicht allein mit dem Ausbau des Polizei- und Sicherheitsstaates konfrontiert, sondern gleichzeitig mit einer Entwicklung, die dazu f\u00fchrt, da\u00df sich die Polizei beginnt, bereits im Kopfe einzunisten. Alles in allem sollte m.E. eine Kritik der Theorie und Realit\u00e4t des Strafens nicht hinter jene Pr\u00e4missen zur\u00fcckfallen, die Arno Pilgram und Heinz Steinert bereits vor einigen Jahren formulierten:<\/p>\n<p>\u00bbDie herrschende Kritik am Gef\u00e4ngnis ist Teil von dessen Funktionieren, best\u00e4tigt seine Existenz, indem sie z.B. Legalverhaltens- vs. R\u00fcckfallraten als Erfolgskriterium und die individuelle Verbesserung der betreffenden Person als Ziel \u00fcbernimmt und damit noch im Nachweis der Unwirksamkeit des Gef\u00e4ngnisses best\u00e4tigt, da\u00df &#8218;uns leider noch nichts Besseres eingefallen ist` &#8230; Die Fixierung auf diese Ziele und Erfolgsma\u00dfst\u00e4be &#8211; positiv wie in der Kritik &#8211; h\u00e4lt uns in einem Zirkel der Hilflosigkeit, dessen langfristig gr\u00f6\u00dfte Gefahr in der Selbstbeschr\u00e4nkung der Phantasie, in einer &#8218;Selbstbornierung` unseres politischen Denkens liegt.\u00ab<\/p>\n<p>Herzlichst, Ihr<\/p>\n<p>Dieter Hoffmann<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2404],"publikationen":[1271],"class_list":["post-12240","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-dieter-hoffmann","publikationen-79-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Editorial: Das \u00fcberholte Gef\u00e4ngnis - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/79-vorgaenge\/publikation\/das-ueberholte-gefaengnis\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Editorial: Das \u00fcberholte Gef\u00e4ngnis - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: vorg\u00e4nge Nr. 79 (Heft 1\/1986), S.33-37 Liebe Leser, die Misere des bundesdeutschen Strafvollzugssystems ist hinl\u00e4nglich bekannt und wird oftmals beklagt: An jedem beliebigen Stichtag sitzen 50 000 Erwachsene und Jugendliche hinter Schloss und Riegel; 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