{"id":12377,"date":"1990-06-01T11:16:00","date_gmt":"1990-06-01T09:16:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/kriegsrichter-schwinge\/"},"modified":"1990-06-01T12:00:00","modified_gmt":"1990-06-01T10:00:00","slug":"kriegsrichter-schwinge","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/105-vorgaenge\/publikation\/kriegsrichter-schwinge\/","title":{"rendered":"Kriegsrichter Schwinge"},"content":{"rendered":"<p>Aus: vorg\u00e4nge Nr. 105, Heft 3\/1990, S. 124-127<\/p>\n<p>Erich Schwinge, am 15. 1. 1903 in Jena geboren, ist einer der interessantesten, wenn auch gewiss nicht der erfreulichsten deutschen Juristen dieses Jahrhunderts. Er war vielleicht kein Nationalsozialist, sondern &#132;nur&#148; ein national empfindender konservativer Mann, der sich tief in die Verbrecher des Naziterrors verstrickt hat. Sein Lebensweg ist ein Beispiel f\u00fcr viele seiner Generation, die in der NS-Zeit schuldig geworden sind. Schwinge war gewiss kein Frei\u00dfler und doch ist er \u00e4hnlich Frei\u00dfler f\u00fcr Leid und Tod vieler Menschen verantwortlich. W\u00e4re er ein Frei\u00dfler gewesen, so w\u00e4re jedes weitere Wort \u00fcberfl\u00fcssig.<\/p>\n<p>Aber gerade deshalb, weil Schwinge eben kein Frei\u00dfler war, ist es zu begr\u00fc\u00dfen, dass Detlef Garbe nunmehr in einem kleinen Buch seinen Lebensweg nachgezeichnet hat:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\"><i>Detlev Garbe<\/i>: &#132;In jedem Einzelfall &#8230; bis zur Todesstrafe&#148;. Der Milit\u00e4rstrafrichter Erich Schwinge. Ein deutsches Juristenleben; K\u00f6ln (Volksblatt Verlag) 1989, 168 S. , DM 18,- .<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>W\u00e4hrend seines Jurastudiums und auch danach ist Erich Schwinge von dem Strafrechtsprofessor Max Gr\u00fcnhut ma\u00dfgeblich gepr\u00e4gt worden. Gr\u00fcnhut wiederum war ein Anh\u00e4nger der &#132;List-Schule&#148;, die, die klassische Strafrechtstheorie durch den Gedanken, dass die Strafe nicht nur S\u00fchne f\u00fcr begangenes Unrecht sein d\u00fcrfe, sondern, dass auch die k\u00fcnftige Gef\u00e4hrlichkeit des T\u00e4ters in das Strafma\u00df einbezogen werden m\u00fcsse, fortentwickeln wollte. Auf diese Tatsache ist deshalb so gro\u00dfes Gewicht zu legen, weil dieser Gedanke auch heute durchaus lebendig ist, vielen sogar die Abwehr k\u00fcnftiger Gef\u00e4hrdungen als einziger vern\u00fcnftiger Grund des staatlichen Strafens erscheint. Hier leuchtet die N\u00e4he zu Gedanken der Nationalsozialisten, denen das Strafrecht nicht im Recht verankert war, sondern einzig als Waffe gegen gef\u00e4hrliche &#132;kriminelle&#148; Menschen von Bedeutung war, unverkennbar ist.<\/p>\n<p>Schwinge habilitierte sich 1930 an der Universit\u00e4t Bonn mit einer von Gr\u00fcnhut betreuten Habilitationsschrift \u00fcber die &#132;Technologische Begriffsbildung&#148; im Strafrecht. Er vertrat in ihr die Auffassung, dass bei einem Widerstreit zwischen dem Wortlaut eines Gesetzes und seiner Zielrichtung, die Zielrichtung dem Wortlaut vorzugehen habe, eine auch heute noch als vertretbar geltende Auffassung. Sie lockerte die Bindung des Richters an das Gesetz und stand im Widerspruch zu dem, unter anderem von Radbruch, einem Sozialdemokraten, vertretenen Rechtspositivismus, der die Bindung des Richters an das Gesetz betonte. Radbruch hatte hierbei im Sinn, dass es leichter sei, im Reichstag, also im Bereich des Gesetzgebers, als in der Richterschaft eine Mehrheit f\u00fcr fortschrittliche Rechtspolitik zu gewinnen; Radbruch wollte durch den Rechtspositivismus so ein fortschrittliches Recht gegen eine konservative Richterschaft durchsetzen. Nach dem letzten Weltkrieg ist &#151; auch von Radbruch selbst &#151; dieser Rechtspositivismus mit daf\u00fcr verantwortlich gemacht worden, dass die deutschen Richter unbedenklich auch nach verbrecherischem Nazirecht entschieden haben. Der Fall Schwinge zeigt indessen exemplarisch, dass auch ein durch seine wissenschaftliche Arbeit ausgewiesener Gegner des Rechtspositivismus dem Unrechtssystem zu dienen bereit war und dass der Positivismus als Entschuldigung f\u00fcr das Versagen der deutschen Justiz wenig taugt.<\/p>\n<p>Das erste &#132;pers\u00f6nliche Ordinariat f\u00fcr Straf recht&#148; erhielt Schwinge zum Wintersemester 1932\/33 an der Universit\u00e4t Halle, also noch vor 1933. Bereits am 23. Mai 1933 schwenkte Schwinge in einem Vortrag vor der Gef\u00e4ngnisgesellschaft f\u00fcr die Provinz Sachsen und Anhalt (49. Jahrbuch dieser Gesellschaft, Halle, 1933, 5. 17 &#8211; 35) auf die neue Linie in einem Vortrag \u00fcber die &#132;Gegenw\u00e4rtige Lage der Strafrechtspflege&#148; ein: &#132;Die Frage, welche Funktion die Strafe hat und wie einzelne Rechtsg\u00fcter, als z.B. Nation, Ehre, Religion, Sittlichkeit zu sch\u00fctzen sind, kann nur auf Grund eines bestimmten Welt- und Gesellschaftsbildes sicher und eindeutig beantwortet werden, niemals aber, wenn heterogene Lebens- und Staatsauffassungen miteinander im Streite liegen. Der Richter muss sich als Vollstrecker eines einheitlichen Willens f\u00fchlen, er muss einen R\u00fcckhalt in der staatsbejahenden Gesinnung der Mehrheit des Volkes haben, er darf sich nicht einem Pluralismus der Standpunkte gegen\u00fcber f\u00fchlen.&#148;<\/p>\n<p>Vielleicht ist dies ein Kernsatz des Denkens nicht nur von Schwinge, sondern konservativer Juristen \u00fcberhaupt. Eine Autorit\u00e4t muss die Richtung bestimmen, als ausf\u00fchrende Werkzeuge stehen die Juristen alsdann bereit.<\/p>\n<p>1936 wurde Schwinge als Professor an die Universit\u00e4t Marburg berufen. Hier widersetzte er sich 1937 in einem gemeinsam mit Zimmerl herausgegebenen Buch: &#132;Wesensschau und konkretes Ordnungsdenken im Strafrecht&#148; der sogenannten Kieler Schule (Friedrich Schaffstein und Georg Dahm), die in Konsequenz der Gedanken der List-Schule versuchte, die Bedeutung des Tatbestandes im Strafrecht aufzul\u00f6sen und nach der &#132;Gesinnung des T\u00e4ters&#148; zu fragen. Schwinge und Zimmerl erkannten in diesen Lehren das Ende der Rechtssicherheit und die Herrschaft der Willk\u00fcr. Diese Verteidigung der klassischen Strafrechtsdogmatik war damals ein mutiger Schritt, hatten doch die Kieler Strafrechtsprofessoren bewusst ein Einfallstor nationalsozialistischer Gedanken in Strafrecht zu \u00f6ffnen versucht.<\/p>\n<p>Schon ein Jahr zuvor hatte Schwinge das Thema seines Lebens gefunden und die erste Auflage seines Kommentars zum Milit\u00e4rstrafgesetzbuch vorgelegt, der in sechs Auflagen erscheinen sollte und vielen Soldaten den Tod gebracht hat. Dieser Kommentar liest sich noch heute mit Gewinn, wenn auch mit Entsetzen und Ekel. Er belegt, dass jede Kriegsgerichtsbarkeit zwar im Bereich der Alltagskriminalit\u00e4t eine mal gute, mal schlechte, aber immer der zivilen Strafgerichtsbarkeit vergleichbare Form der Rechtspflege, im Bereich der milit\u00e4rischen Delikte &#151; Fahnenflucht, Gehorsamsverweigerung, Wehrkraftzersetzung &#151; jedenfalls im Kriege ein Terrorinstrument im Dienste milit\u00e4rischer Zwecke ist. Im N\u00fcrnberger Juristenurteil, gef\u00e4llt in einem der Nachfolgeverfahren gegen die Hauptkriegsverbrecher, ist deshalb bildhaft von dem &#132;Richter mit dem Dolch in der Robe&#148; die Rede.<\/p>\n<p>Nach Schwinge hatte die Kriegsgerichtsbarkeit wesentlich die Aufgabe, die &#132;Schlagkraft der Truppe&#148;, die &#132;Mannszucht&#148; gegen &#132;Dr\u00fcckeberger&#148; und andere &#132;Psychopathen&#148;, auch gegen &#132;Wehrkraftzersetzung&#148; zu verteidigen. &#132;Mannszucht&#148; ist einer der Lieblingsbegriffe von Schwinge. Der Name klingt zun\u00e4chst ein wenig romantisierend anheimelnd. Dieses Gehalts entkleidet bedeutet er nichts anderes als unbedingter Gehorsam des Soldaten gegen\u00fcber dem Offizier. Am Deutlichsten wird dieses bei der Behandlung der Notwehr des Soldaten gegen\u00fcber Angriffen von Offizieren. Hier will Schwinge das Notwehrrecht des Gesetzes einschr\u00e4nken: &#132;Durch die Abwehrhandlung des Untergebenen wird nicht nur die Person des Vorgesetzten, sondern immer auch die in ihr verk\u00f6rperte Staatsautorit\u00e4t und die milit\u00e4rische Mannszucht getroffen, deshalb geht es nicht an, dass der Angriff seitens eines Vorgesetzten mit aktiver Gegenwehr seitens des Untergebenen beantwortet wird.&#148; &#8230; &#132;Ist freilich der Angreifer ein Untergebener oder ein Zivilist, so ist der Angegriffene regelm\u00e4\u00dfig nicht verpflichtet, sich auf einen Ringkampf einzulassen, besonders wenn er das Ansehen der Wehrmacht mit zu verteidigen hat. Dann kann er <i>sofort <\/i>von seiner Waffe Gebrauch machen: &#8220; (Kommentar MStGB(5) 1943, S. 105; Hervorhebung im Original)<\/p>\n<p>1940, zu Beginn des 2. Weltkrieges, wechselte Schwinge von der Universit\u00e4t in Marburg an die Universit\u00e4t in Wien und verteidigte dort die Heimat als Kriegsgerichtsrat der Reserve beim Gericht der Division Nr. 177. In Wien verbrachte er mit kurzen Abstechern nach Frankreich, Belgien und die Sowjetunion den Krieg &#151; pers\u00f6nlich ungef\u00e4hrdet.<\/p>\n<p>Erst im M\u00e4rz 1944, als die Sowjettruppen auch auf Wien vorr\u00fcckten, zog es ihn an die Front in Oberitalien. Gegen das Streben, f\u00fcr die eigene Person die Gefahren des Krieges zu meiden, w\u00e4re nichts einzuwenden, h\u00e4tte Schwinge nicht unnachsichtig H\u00e4rte gegen Soldaten gefordert und selbst praktiziert, denen &#132;Feigheit vor dem Feinde&#148; vorzuwerfen war. Soweit bekannt, hat Schwinge allein zwischen Januar 1944 und Februar 1945 als Ankl\u00e4ger neun Todesurteile beantragt und als Richter sieben Todesurteile verh\u00e4ngt. Schwinge selbst, so beredet er auch nach dem 2. Weltkrieg war, hat sich nie zu der Zahl der Todesurteile ge\u00e4u\u00dfert, f\u00fcr die er verantwortlich ist.<\/p>\n<p>Abstrakt hat er jedoch nach dem Kriege die Todesurteile der Kriegsrichter verteidigt: &#132;Die 10000 bis 12000 Todesurteile waren &#151; das darf man nicht vergessen &#151; der Preis daf\u00fcr, dass Westeuropa vor bolschewistischer \u00dcberflutung bewahrt blieb.&#8220; (Die deutsche Milit\u00e4rjustiz in der Zeit des Nationalsozialismus, in: Nation Europa, Heft 30, 1980, S. 44)<\/p>\n<p>Nach dem Weltkrieg kehrte er an die juristische Fakult\u00e4t der Universit\u00e4t in Marburg zur\u00fcck. Es soll nicht verschwiegen werden, dass er hier ein hohes Ansehen genoss. Ich habe selbst mit Studentinnen und Studenten gesprochen, die ihn als Hochschullehrer geh\u00f6rt hatten. Sie kannten Schwinges Vergangenheit nicht und konnten sich \u00fcberhaupt nicht vorstellen, dass die H\u00e4nde des verehrten Lehrers blutbefleckt waren. Mir ist dieser Punkt deshalb wichtig, weil er beweist, dass Schwinge vielleicht auch ohne die Nationalsozialisten ein Nationalist, aber nicht zur Symbolfigur einer Justiz geworden w\u00e4re, die vielen als verbrecherisch erscheint. Das literarische Schaffen von Schwinge nach dem Weltkrieg war durch die Entwicklung nationalistischer Positionen, noch mehr aber durch die Verteidigung der Kriegsgerichtsbarkeit gekennzeichnet. Ich will darauf im einzelnen nicht eingehen. Wichtig ist mir jedoch, dass an keiner Stelle Reue oder auch nur Nachdenklichkeit durchscheint.<\/p>\n<p>So ist Schwinge der Prototyp des b\u00fcrgerlichen Wissenschaftlers, der zu allem f\u00e4hig ist, zum Guten, wie zum B\u00f6sen und dessen Gef\u00fchl und Verstand unf\u00e4hig sind, Gut und B\u00f6se zu unterscheiden. Die Grenzen zwischen einem b\u00fcrgerlichen Nationalisten und einem Nationalsozialisten verwischen sich; hier steht er nicht allein!<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[222],"publikationen":[1257],"class_list":["post-12377","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-ulrich-vultejus","publikationen-105-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Kriegsrichter Schwinge - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/105-vorgaenge\/publikation\/kriegsrichter-schwinge\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Kriegsrichter Schwinge - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Aus: vorg\u00e4nge Nr. 105, Heft 3\/1990, S. 124-127 Erich Schwinge, am 15. 1. 1903 in Jena geboren, ist einer der interessantesten, wenn auch gewiss nicht der erfreulichsten deutschen Juristen dieses Jahrhunderts. Er war vielleicht kein Nationalsozialist, sondern &#132;nur&#148; ein national empfindender konservativer Mann, der sich tief in die Verbrecher des Naziterrors verstrickt hat. Sein Lebensweg [weiterlesen]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/105-vorgaenge\/publikation\/kriegsrichter-schwinge\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"1990-06-01T10:00:00+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"7\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/105-vorgaenge\\\/publikation\\\/kriegsrichter-schwinge\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/105-vorgaenge\\\/publikation\\\/kriegsrichter-schwinge\\\/\",\"name\":\"Kriegsrichter Schwinge - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"datePublished\":\"1990-06-01T09:16:00+00:00\",\"dateModified\":\"1990-06-01T10:00:00+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/105-vorgaenge\\\/publikation\\\/kriegsrichter-schwinge\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/105-vorgaenge\\\/publikation\\\/kriegsrichter-schwinge\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/105-vorgaenge\\\/publikation\\\/kriegsrichter-schwinge\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Publikationen\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"vorg\u00e4nge\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"vorg\u00e4nge 105\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/105-vorgaenge\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":4,\"name\":\"Kriegsrichter Schwinge\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Kriegsrichter Schwinge - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/105-vorgaenge\/publikation\/kriegsrichter-schwinge\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Kriegsrichter Schwinge - Humanistische Union","og_description":"Aus: vorg\u00e4nge Nr. 105, Heft 3\/1990, S. 124-127 Erich Schwinge, am 15. 1. 1903 in Jena geboren, ist einer der interessantesten, wenn auch gewiss nicht der erfreulichsten deutschen Juristen dieses Jahrhunderts. Er war vielleicht kein Nationalsozialist, sondern &#132;nur&#148; ein national empfindender konservativer Mann, der sich tief in die Verbrecher des Naziterrors verstrickt hat. Sein Lebensweg [weiterlesen]","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/105-vorgaenge\/publikation\/kriegsrichter-schwinge\/","og_site_name":"Humanistische Union","article_modified_time":"1990-06-01T10:00:00+00:00","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"7\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/105-vorgaenge\/publikation\/kriegsrichter-schwinge\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/105-vorgaenge\/publikation\/kriegsrichter-schwinge\/","name":"Kriegsrichter Schwinge - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"datePublished":"1990-06-01T09:16:00+00:00","dateModified":"1990-06-01T10:00:00+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/105-vorgaenge\/publikation\/kriegsrichter-schwinge\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/105-vorgaenge\/publikation\/kriegsrichter-schwinge\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/105-vorgaenge\/publikation\/kriegsrichter-schwinge\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Publikationen","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"vorg\u00e4nge","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"vorg\u00e4nge 105","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/105-vorgaenge\/"},{"@type":"ListItem","position":4,"name":"Kriegsrichter Schwinge"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/publikation\/12377","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/publikation"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/types\/publikation"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/media?parent=12377"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/categories?post=12377"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/tags?post=12377"},{"taxonomy":"autoren","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/autoren?post=12377"},{"taxonomy":"publikationen","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/publikationen?post=12377"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}