{"id":12385,"date":"1986-01-31T14:00:00","date_gmt":"1986-01-31T13:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/langstrafen-und-ambulante-alternativen\/"},"modified":"1986-01-31T12:00:00","modified_gmt":"1986-01-31T11:00:00","slug":"langstrafen-und-ambulante-alternativen","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/79-vorgaenge\/publikation\/langstrafen-und-ambulante-alternativen\/","title":{"rendered":"Langstrafen und ambulante Alternativen"},"content":{"rendered":"<p>Zwei Seiten einer Medaille?<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Nr.79 (Heft 1\/1986), S. 38-44<\/p>\n<p>Programm und Idee der Resozialisierung sind in der Krise. Trotz Ausbau der Bew\u00e4hrungshilfe, Sozialtherapie, Freig\u00e4ngerh\u00e4user, Wohngruppenvollzug und vielf\u00e4ltigen Vollzugslockerungen (\u00bbUrlaub aus dem Knast\u00ab): die R\u00fcckfallzahlen sind unver\u00e4ndert hoch, die Gef\u00e4ngnisse \u00fcberf\u00fcllt. Die Erwartungen an die Reform des Strafvollzugs infolge des \u00bbJahrhundertgesetzes\u00ab (Strafvollzugsgesetz) haben sich nicht erf\u00fcllt. Im Gegenteil: Gerade vor dem Hintergrund der ver\u00e4nderten sozio-\u00f6konomischen Rahmenbedingungen der letzten zehn Jahre hat sich die soziale Problemlage der Straff\u00e4lligen und Strafentlassenen dramatisch versch\u00e4rft: bis zu 70% der Strafentlassenen bleiben arbeitslos; damit verbunden: Reduzierung von Sozialleistungen, steigende Wohnungsnot, ebenso steigende Alkohol- und Drogenabh\u00e4ngigkeit. Im Regelfall hat das Strafvollzugssystem nicht zur Verbesserung der Lebenslage beitragen k\u00f6nnen. Durch die Herausnahme aus dem Lebenszusammenhang wurden zus\u00e4tzliche soziale Probleme angeh\u00e4uft (Isolation, Unselbst\u00e4ndigkeit, Dequalifizierung der Arbeitskraft, Schulden, Gerichtskosten etc.), die eine Integration erschweren.<\/p>\n<p>Gef\u00e4ngnisstrafe &#8211; als letztes Glied einer Kette staatlicher Interventionen und Sanktionen auf Straff\u00e4lligkeit &#8211; kann nicht zur Re-Sozialisierung beitragen, allenfalls leistet sie einer Ent-Sozialisierung Vorschub(1).<\/p>\n<p>Internationale Untersuchungen belegen diese Einsch\u00e4tzung. Wenn dem so ist, wenn gar amtierende Justizminister in Gef\u00e4ngnissen \u00bbdas ungeeignetste Mittel zur Wiedereingliederung\u00ab sehen (so der Hessische Justizminister G\u00fcnther auf einem Hearing im dortigen Landtag), ist danach zu fragen, warum dennoch zur laufenden Unterhaltung dieses ineffezienten und konkursreifen Systems j\u00e4hrlich ca. 2 Milliarden DM aufgewendet werden, davon allein 50% f\u00fcr Personal und &#8211; diese Zahl sagt mehr aus als zahllose \u00bbSonntagsreden\u00ab von Justizministern &#8211; 0,27% f\u00fcr den Sozialdienst im Vollzug(2).<\/p>\n<p>Weitere 2 Milliarden sind f\u00fcr Neubauprogramme von Gef\u00e4ngnissen vorgesehen. \u00dcber 60 000 Haftpl\u00e4tze gab es 1983 in der Bundesrepublik, das Neubauprogramm sieht zus\u00e4tzlich 10 000 Haftpl\u00e4tze vor. Damit wird die Bundesrepublik Deutschland im europ\u00e4ischen Vergleich mit an der Spitze liegen. Nur in der T\u00fcrkei (!) und in \u00d6sterreich werden pro 100 000 der Bev\u00f6lkerung noch mehr Menschen inhaftiert(3).Wie aber kommt es zu diesem Widerspruch? Einerseits ist man sich der Sch\u00e4dlichkeit von Freiheitsstrafen bewu\u00dft, andererseits wird daran festgehalten, ja erhebliche Mittel daf\u00fcr aufgebracht, dieses Strafsystem zu erweitern.<\/p>\n<p>Parallel dazu werden zunehmend \u00bbambulante Alternativen\u00ab propagiert und teilweise modellhaft auch praktiziert, die ihre Berechtigung gerade aus der Kritik des geschlossenen Vollzugs ableiten. In zahlreichen Justizministerien wurden eigens Arbeitsgruppen eingerichtet (z.B. Hessen, Niedersachsen), wo Experten hierzu praktische Perspektiven entwickeln sollen.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend &#8211; um ein Bild zu zeichnen &#8211; im ersten Stock die Expertenrunde \u00fcber Standorte und Kosten der Gef\u00e4ngnisneubauten tagt, sitzt im Keller des gleichen Geb\u00e4udes jene Gruppe, die f\u00fcr \u00bbAlternativen\u00ab zust\u00e4ndig ist; die oben haben das Geld, die unten nur die Ideen &#133;<\/p>\n<p>Ich m\u00f6chte auf den folgenden Seiten deutlich machen, da\u00df dieses Bild zum einen durchaus real ist, zum andern der herrschenden Logik gerecht wird. Diese lautet: \u00bbDas eine tun, ohne das andere zu lassen!\u00ab<br \/>Die aktuelle Diskussion zeigt es: Kriminalpolitik als Teil staatlicher Ordnungspolitik bekommt neue &#8211; zeitgem\u00e4\u00dfe &#8211; Aufgaben und Funktionen. Derzeit werden die Karten gemischt: Nicht mehr nur Strafe allein im abgeschlossenen Strafsystem hinter hohen Gef\u00e4ngnismauern ist angesagt, sondern ebenso gezielte Reaktionen durch ein breites Sanktionssystem. Deutlicher: Auf der einen Seite Ausgrenzung, Isolation, \u00dcbelzufuhr, auf der anderen Seite \u00bbsanfte\u00ab Kontrolle, Hilfe, Integration. Um diese Doppelstrategie strafrechtlicher Sozialkontrolle soll es hier gehen(4). Bevor ich auf dieses \u00bbduale System\u00ab n\u00e4her eingehen werde, sind einige Zahlen und Entwicklungen anzuf\u00fchren, die sich auf die Kriminalit\u00e4tsentwicklung hierzulande und die daraus resultierenden Reaktionen des Strafverfolgungssystems beziehen.<\/p>\n<h5 align=\"center\"><span id=\"tendenz-langstrafenoder-der-harte-kern-wird-weggeschlossen\">Tendenz: Langstrafen<br \/>Oder: der &raquo;harte Kern&laquo; wird wegge&shy;schlossen<\/span><\/h5>\n<p>Die polizeiliche Kriminalit\u00e4tsstatistik registrierte im Jahre 1980 rund 3,8 Millionen Straftaten (ohne Stra\u00dfenverkehrs- und Staatsschutzdelikte) und 1,4 Millionen Tatverd\u00e4chtige. Von 1 000 bei der Polizei erfassten Tatverd\u00e4chtigen kamen nur 25 letztlich in den Strafvollzug. Anders: Nur 2,5% aller Tatverd\u00e4chtigen verb\u00fc\u00dfen eine Gef\u00e4ngnisstrafe. Der Rest wird von den dazwischenliegenden Schaltstellen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts wieder herausgenommen. Doch trotz starken Wachstums bei der Geldstrafe, der Ausweitung der Bew\u00e4hrungsstrafe oder der Erziehungsma\u00dfregeln bei Jugendlichen (JGG): die Strafanstalten hierzulande sind \u00fcberf\u00fcllt. In einzelnen Bundesl\u00e4ndern (z.B. Berlin) gibt es sog. \u00bbVollzugsstaus\u00ab, weil zur Haftstrafe Verurteilte ihre Strafe mangels Haftraum nicht antreten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Was verbirgt sich hinter dieser \u00dcberbelegung? Ist in der Bundesrepublik das kriminelle Chaos ausgebrochen? Hat sich die Kriminalit\u00e4tsentwicklung dramatisch zugespitzt? Oder aber wird hierzulande die Zahl jener Richter, die an resozialisierende Wirkung des Strafvollzugs glauben, wieder gr\u00f6\u00dfer?<\/p>\n<p>Ersteres hat wenig mit den tats\u00e4chlichen Entwicklungen zu tun, letzteres schon mehr. Ich werde darauf noch einmal eingehen.<\/p>\n<p>Bei genauerem Vergleich der Kriminalit\u00e4tsstatistik wird ersichtlich, da\u00df man von einer dramatischen Kriminalit\u00e4tsentwicklung nicht sprechen kann, allenfalls gibt es quantitative Deliktverschiebungen.<\/p>\n<p>Tatsache ist, da\u00df die Kriminalit\u00e4tsentwicklung sich keineswegs in Mehrbelastung des Strafvollzugs niederschlagen mu\u00df. Ein Blick auf die Zahlen von 1971 mit anschlie\u00dfendem Vergleich der Zahlen von 1981 l\u00f6st Erstaunen aus: Die Zahl der Strafantritte ist in den letzten Jahren erheblich zur\u00fcckgegangen. 1971 waren es 60112, im Jahr 1981 nunmehr 54012. Dennoch stieg w\u00e4hrend dieser Zeit die Zahl der Strafgefangenen: von 33 015 (1971) auf 42 575 (1981). Obwohl weniger Strafantritte erfolgten, haben wir heute die Situation v\u00f6llig ausgelasteter und \u00fcberf\u00fcllter Strafanstaltens.<\/p>\n<p>Wo also liegt die Erkl\u00e4rung der steigenden Belegung bei sinkenden Einweisungszahlen? Die oft genannten U-Haft-Einweisungen sind hier keineswegs ausschlaggebend. Auch hier zeigen Verleiche, da\u00df die U-Haft-Verh\u00e4ngungen sich nur unwesentlich erh\u00f6ht haben. Was bleibt ist die erh\u00f6hte Haftdauer. Die verh\u00e4ngten Freiheitsstrafen sind deutlich l\u00e4nger geworden, haben so stark zugelegt, da\u00df selbst die Zunahme der 2\/3-Entlassungen von 24% (1970) auf fast 30% (1980) den Belegungszuwachs nicht bremsen konnte. Die Auswirkungen der l\u00e4ngeren Strafen: gr\u00f6\u00dferer Platzbedarf, der Haftraum wird blockiert, geringer \u00bbUmlauf\u00ab. Dies f\u00fchrt zur \u00dcberbelegung.<\/p>\n<p>Auch nach dem Bau zus\u00e4tzlicher Haftr\u00e4ume wird diese Entwicklung nicht ihr Ende finden: die Langstrafentendenz wird nicht durch Ausbau neuer Gef\u00e4ngnisse zur\u00fcckgedr\u00e4ngt (es gibt sogar Hinweise darauf, da\u00df sich die Situation durch einen sog. \u00bbSog-Effekt\u00ab noch versch\u00e4rft nach dem Motto: \u00bbJetzt ist ja Haftraum vorhanden, jetzt belegen wir ihn auch&#8230;\u00ab); nein, diese Tendenz mu\u00df im Richterverhalten korrigiert werden! Denn die Zahlen machen deutlich: Zwar sinkt die Chance, als Verurteilter eingesperrt zu werden; wen die Freiheitsstrafe aber trifft, den trifft sie mit wachsender Intensit\u00e4t. Oder: Die Richter hierzulande verurteilen weniger Personen zur Freiheitsstrafe, in den \u00fcbrigen F\u00e4llen dagegen wird das Strafma\u00df erh\u00f6ht. Die Kontrolle f\u00fcr einen offenbar als besonders bedrohend gedeuteten \u00bbharten Kern\u00ab der Kriminalit\u00e4t wird versch\u00e4rft.<\/p>\n<p>Ein Arm des \u00bbdualen Strafsystems\u00ab findet seine Funktion als Wegschlie\u00dfinstrument.<\/p>\n<p>Davon betroffen sind: vor allem chronische Wiederholungst\u00e4ter, Drogen- und politisch motivierte T\u00e4ter: All jene Straft\u00e4ter, bei denen weder die Therapie-Orientierung, die Behandlungsideologie, noch das breite Spektrum ambulanter Sanktionen anwendbar scheint. Die Funktionalisierung der Gef\u00e4ngnisse als Wegschlie\u00dfinstrument, das, was die Amerikaner \u00bbEinkerkerung\u00ab nennen, war ja in der Bundesrepublik schon vor Jahren begonnen worden: Angeklagte und Verurteilte der Bewegungen \u00bb2. Juni\u00ab und \u00bbRote Armee Fraktion\u00ab wurden, teilweise mit sprichw\u00f6rtlich t\u00f6dlicher Sicherheit, weggesperrt. Mit dem Bau von Hochsicherheitstrakten und Spezialstationen wurde nicht nur der erste Bauboom eingeleitet, sondern es entstand schon damals nachhaltig der Eindruck, da\u00df der Strafvollzug als Instrument zur Herstellung von Sicherheit f\u00fcr die Gesellschaft eine dauerhafte Funktion behalten wird.<\/p>\n<h5 align=\"center\"><span id=\"tendenz-ambulante-alternativenoder-die-sanfte-kontrolle\">Tendenz: ambulante Alter&shy;na&shy;tiven<br \/>Oder: die &raquo;sanfte Kontrolle&laquo;<\/span><\/h5>\n<p>Zum zweiten Arm der Doppelstrategie &#8211; oder zur anderen Seite der kriminalpolitischen Medaille: zu den ambulanten Alternativen.<\/p>\n<p>Die \u00bbBundesarbeitsgemeinschaft f\u00fcr ambulante Ma\u00dfnahmen nach dem Jugendrecht\u00ab hat 1983 eine Brosch\u00fcre herausgegeben, in der 44 bundesweit verteilte Praxismodelle sich vorstellen(6). Alle diese Projekte bieten ihre sozialp\u00e4dagogischen Dienstleistungen dem Jugendstaatsanwalt und dem Jugendrichter an, mit dem Ziel, weitere Eskalationen im Strafverfahren zu vermeiden (Einstellung, Erziehungsma\u00dfregeln etc.). Vor allem aber soll die h\u00e4rteste aller Sanktion, die Freiheitsstrafe, vermieden werden. Das bedeutet die Er\u00f6ffnung neuer, weniger justiznaher sozialp\u00e4dagogischer Angebote au\u00dferhalb der etablierten Strafinstitutionen. \u00bbDiversions-Projekte\u00ab und \u00bbAmbulante Alternativen\u00ab wollen weniger Schaden stiften und zugleich wirksamer sein: vor allem f\u00fcr die betroffenen Jugendlichen. Weniger Kontrolle, geringere Stigmatisierung und mehr In-tegrationshilfe &#8211; so die \u00fcbereinstimmende programmatische Aussage.<\/p>\n<p>Die staatliche F\u00f6rderung, dieser zumeist auf Vereinsbasis organisierten Modelle, ist bislang eher d\u00fcnn. In aller Regel finanzieren sie sich \u00fcber zugef\u00fchrte Geldbu\u00dfen der Gerichte, Spenden sowie Tagess\u00e4tze (Wohngruppen etc.) des Landeswohlfahrtsverbandes oder \u00e4hnlicher Tr\u00e4ger.<\/p>\n<p>Wenngleich derzeit 90% aller Gelder in den Strafvollzug investiert werden und der ambulante Bereich eine nur d\u00fcrftige Finanzausstattung erh\u00e4lt, ist nicht \u00fcbersehbar, da\u00df zunehmendes staatliches Interesse am Ausbau ambulanter Ma\u00dfnahmen hier \u00c4nderungen bringen wird. Die Finanzierung und justizpolitische Unterst\u00fctzung von Modellprojekten in einzelnen Bundesl\u00e4ndern (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) sind daf\u00fcr Indikatoren. Hier deutet sich an, da\u00df in den Justizministerien im Rahmen der geplanten Doppelstrategie der \u00dcbergang vom Modellprojekt zur kriminalrechtlichen Institution vorangetrieben wird. Darauf deutet auch die Novellierung des Jugendgerichtsgesetzes hin, an dem das Bundesjustizministerium derzeit arbeitet und das vor allem den ambulanten Alternativen eine rechtliche Verbesserung ihres Status garantieren soll&#8216;. Auch im Bereich des allgemeinen Strafrechts werden die ambulanten Ma\u00dfnahmen ausgebaut. So gibt es in zahlreichen Bundesl\u00e4ndern Ersatzfreiheitsstrafen-Programme, die s\u00e4umigen Geldstrafenschuldnern unentgeltliche, gemeinn\u00fctzige Arbeiten als Tilgung ihrer Schuld anbieten. So gibt es weiterhin Schulungskurse f\u00fcr Alkoholverkehrsstraft\u00e4ter sowie eine Reihe im Bereich der Drogentherapie angebotene Projekte. Sie alle verfeinern den Filter beim Eingang in die Gef\u00e4ngnisse, tragen dazu bei, im Wege der Aussetzung von Jugend-Freiheitsstrafe oder Ma\u00dfregeln abzuweichen.<\/p>\n<p>Nicht nur das in der \u00d6ffentlichkeit dank r\u00fchriger PR-Arbeit bekannte \u00bbBr\u00fccke\u00ab-Modell, das in verschiedenen St\u00e4dten hierzulande die Betreuungs- und Arbeitsanweisungen oder Wiedergutmachungsauflagen Jugendlicher organisiert, sondern auch ein erheblicher Teil weiterer ambulanter Projekte haben l\u00e4ngst die Entwicklungsphase lokaler Experimente hinter sich. Die Perspektive ist klar: In den kommenden Jahren wird all diesen Projekten eine zunehmende rechtliche Absicherung, verkn\u00fcpft mit verst\u00e4rkter finanzieller staatlicher Unterst\u00fctzung, beschieden sein. Eine Vernetzung der ambulanten Alternativen mit den noch im Diskussionsstadium befindlichen \u00bbSozialen Diensten der Justiz\u00ab wird dabei angestrebt. Unverkennbar ist, da\u00df hier ein neuer Zweig staatlicher strafrechtlicher Kontrolle entsteht: Neben der Wegschlie\u00df- und Ausgrenzungsfunktion, ein weitverzweigtes System der sanften Sanktion und Kontrolle. Hier sollen die einzelnen Modelle nicht im Detail der Kritik unterzogen werden, hierzu gibt es bereits eine F\u00fclle von Literatur(8) &#8211; vielmehr sollen einige grundlegende Einw\u00e4nde gegen den Ausbau ambulanter Alternativen formuliert werden:<\/p>\n<ul>\n<li>\n<div align=\"left\">Die ambulante Kriminalpolitik ist nicht Ersatz f\u00fcr Strafjustiz und Strafvollzug, sondern dient deren Entlastung und Erg\u00e4nzung. Nirgendwo wurde und wird nachweislich durch den Ausbau alternativer Projekte ein Gef\u00e4ngnistrakt geschlossen. Im Gegenteil: Die ambulanten Ma\u00dfnahmen dienen geradezu der Beschaffung freier Haftpl\u00e4tze. Jeder Platz, der von einem \u00bbambulanten Klienten\u00ab ger\u00e4umt wird, wird sofort anderweitig belegt. Dabei handelt es sich um Straft\u00e4ter, die unter die Rubrik \u00bbWegschlie\u00dfen\u00ab fallen und eine l\u00e4ngere Strafe verb\u00fc\u00dfen m\u00fcssen. Vordergr\u00fcndig ist das \u00bbEinsparen von Hafttagen\u00ab das Motiv f\u00fcr die Unterst\u00fctzung, mit denen ambulante Alternativen von Seiten des Justizministeriums rechnen k\u00f6nnen. Doch dahinter steckt \u00bbletztlich die Umverteilung und Verbesserung der Zielgenauigkeit von Sanktionen\u00ab(9).<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">Auch die Vorfeldorientierung (Stichwort: Fr\u00fchhilfe) ambulanter Ma\u00dfnahmen ist nicht unproblematisch. Einige Projekte sind bereits jetzt im Bereich der Bagatellkriminalit\u00e4t angesiedelt. Strafrechtliche Minimalanl\u00e4sse werden zur Legitimation staatlicher Eingriffe benutzt, die h\u00e4ufig mit p\u00e4dagogischen oder gar psychologischen Reaktionen einhergehen. Mag auch im Einzelfall ein intensives Hilfsangebot sinnvoll und notwendig sein (vor allem dann, wenn z.B. bei Jugendlichen hinter dem Bagatell-Delikt eine tats\u00e4chliche soziale Notsituation sichtbar wird), in aller Regel jedoch sollte die Bearbeitung dieser strafrechtlichen Minimalanl\u00e4sse materiellrechtlich gekl\u00e4rt werden. Statt auf Ladendiebstahl-T\u00e4ter, Schwarzfahrer etc. mit sog. \u00bbErziehungsprogrammen\u00ab zu reagieren, mu\u00df die Forderung lauten: Ent-Kriminalisierung!<\/div>\n<\/li>\n<\/ul>\n<h5 align=\"center\"><span id=\"perspektive-verfeinerte-doppelstrategieoder-akzeptabler-kriminalpolitischer-schritt\">Perspek&shy;tive: Verfeinerte Doppel&shy;stra&shy;tegie<br \/>Oder: akzeptabler krimi&shy;nal&shy;po&shy;li&shy;ti&shy;scher Schritt?<\/span><\/h5>\n<p>Sind also ambulante Ma\u00dfnahmen g\u00e4nzlich abzulehnen? Es ist die alte Frage nach dem Unterschied von ver\u00e4ndernder oder nur best\u00e4tigender politischer Arbeit, von \u00bbpositiven\u00ab oder \u00bbnegativen Reformen\u00ab, wie Mathiesen(10) es nennt, die Frage nach der M\u00f6glichkeit einer \u00bbaufhebenden Strategie\u00ab. Unter positiven Reformen sind all jene Ver\u00e4nderungen zu verstehen, die lediglich der Verbesserung und Verfeinerung der Herrschaft dienen. Unter negativen Reformen, \u00bbaufhebenden\u00ab (abolitionistischen) Ans\u00e4tzen sind Ver\u00e4nderungen zu verstehen, \u00bbdie gr\u00f6\u00dfere oder kleinere Teile abschaffen, von denen das Gesamtsystem mehr oder weniger abh\u00e4ngig ist\u00ab, ohne da\u00df hierf\u00fcr als Ersatz verbesserte, effektivere Methoden treten. Wobei die Problematik gerade darin liegt, da\u00df eine derartig eindeutige und festlegende Zuordnung &#8211; wie sie auch in dem klassischen Begriffspaar \u00bbRevolution oder Reform\u00ab getroffen wird &#8211; kaum m\u00f6glich ist, da\u00df die \u00dcberg\u00e4nge sehr fein sein k\u00f6nnen, da\u00df eine \u00bbnegative Reform\u00ab morgen schon das Vehikel f\u00fcr die Effizienzverbesserung der Kontrolle sein kann. Auch Vertreter einer abolitionistischen Kriminalpolitik haben es in der Einsch\u00e4tzung und Auseinandersetzung ambulanter Praxisprojekte oft schwer, die subtiler gewordene Ordnungsfunktion und Sozialkontrolle zu begr\u00fcnden.<\/p>\n<p>Zur\u00fcck zur Ausgangsfrage: Sind ambulante Alternativen g\u00e4nzlich abzulehnen &#8211; oder erweitert: K\u00f6nnen diese Projekte bei aller Kritik im Detail nicht ein akzeptabler Schritt auf dem Weg einer abolitionistischen Kriminalpolitik sein?<\/p>\n<p>Meine Antwort: So wie sie sich in der aktuellen kriminalpolitischen Diskussion darstellen &#151; Nein! Derzeit verlieren sie ihre kriminalpolitische Glaubw\u00fcrdigkeit gegen\u00fcber ihren Umverteilungsabsichten, zumal dann, wenn die politische Bek\u00e4mpfung der zu ersetzenden Verfahrenswege und Sanktionsformen, wie meistens, nicht zum politischen Programm der Projekte z\u00e4hlt. Wollen ambulante Projekte wirklich zu Alternativen werden, so d\u00fcrfen sie nicht l\u00e4nger die R\u00fcckseite der Medaille \u00bbStrafsystem\u00ab sein, auf deren Vorderseite noch immer un\u00fcbersehbar das Gef\u00e4ngnis graviert ist. Wollen sich ambulante Projekte wirklich an der realen Daseinslage straff\u00e4llig gewordener Menschen orientieren und zur Lebensverbesserung oder -stabilisierung beitragen, wollen sie einen Beitrag zur Zur\u00fcckdr\u00e4ngung staatlicher Eingriffe und Ordnungspolitik leisten, dann darf von einigen Grunds\u00e4tzen nicht abgewichen werden:<\/p>\n<ul>\n<li>\n<div align=\"left\">Der Ausbau ambulanter Projekte darf nicht zur Ausweitung und Verfestigung des Netzes sozialer Kontrolle f\u00fchren.<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">Ambulante Projekte d\u00fcrfen nicht Teil der geschilderten Doppelstrategie sein, sondern Konkurrenz.<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">Die Arbeit ambulanter Projekte hat sich vorrangig an den Lebenslagen der Betroffenen zu orientieren:<\/div>\n<\/li>\n<\/ul>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; Soziale Hilfen im Bereich Arbeit, Wohnen,\u00a0 Lebensunterhalt;<br \/>&#8211; Sozialberatung:<br \/>&#8211; Rechtsberatung;<br \/>&#8211; St\u00e4rkung im Verfahren;<br \/>&#8211; Vermeidung bzw. Verk\u00fcrzung der Haft.<\/p>\n<\/blockquote>\n<ul>\n<li>\n<div align=\"left\">Ambulante Projekte m\u00fcssen sich au\u00dferstaatlich organisieren (der niederl\u00e4ndische Allgemeine Reclassierungsverein und der \u00f6sterreichische Verein f\u00fcr Bew\u00e4hrungshilfe und soziale Arbeit k\u00f6nnen hierf\u00fcr ein Modell sein).<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">Eine Organisation ambulanter Straff\u00e4lligenhilfe mu\u00df die politische Bek\u00e4mpfung der zu ersetzenden Verfahrenswege und Sanktionsformen aktuell und andauernd zu ihrem Programm machen. Beispiele:<\/div>\n<\/li>\n<\/ul>\n<blockquote>\n<p class=\"bodytext\">&#8211; Strafrahmen m\u00fcssen gesenkt werden;<br \/>&#8211; Strafaussetzungsm\u00f6glichkeiten verbessert werden;<br \/>&#8211; die hohen Mindeststrafen beseitigt werden;<br \/>&#8211; die R\u00fcckfallversch\u00e4rfung mu\u00df verschwinden;<br \/>&#8211; Delikte m\u00fcssen entkriminalisiert werden.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>K\u00f6nnen sich diese Grunds\u00e4tze durchsetzen, so k\u00f6nnen ambulante Alternativen ein akzeptabler Beitrag einer auf tats\u00e4chlicher Ver\u00e4nderung zielenden Kriminalpolitik sein. In diesem Bereich k\u00f6nnte die gesamte praktische Sozialarbeit auch wieder Selbstbewu\u00dftsein und Autonomie gewinnen. Freilich w\u00e4re Voraussetzung dazu eine selbstkritische Auseinandersetzung mit ihrer bisherigen Praxis und ein neues Handlungsverst\u00e4ndnis innerhalb einer \u00bbStrategie der Ver\u00e4nderung\u00ab.<\/p>\n<p>In der aktuellen kriminalpolitischen Auseinandersetzung sollten die hier nur skizzierten Einw\u00e4nde, Gefahren und Grunds\u00e4tze in die Diskussion gebracht werden, sonst wird eine Chance vertan, da\u00df ambulante Alternativen tats\u00e4chlich nichts anderes bleiben als die Begleitmusik des Strafvollzugssystems.<\/p>\n<p><b>Verweise<\/b><\/p>\n<p>1 Vgl. hierzu die Beitr\u00e4ge zum Hearing im Hessischen Landtag \u00fcber die Situation im Strafvollzug, in: Stenogr. Niederschrift, Drucksache Nr. 11\/1443, Hessischer Landtag, Wiesbaden 1984<br \/>2 Vgl. hierzu den Beitrag von Bernd Maelicke: Auf Anstaltsneubauten sollte weitgehend verzichtet werden, in: \u00bbFrankfurter Rundschau\u00ab, Dokumentations-Seite vom 22.10.1984<br \/>3 Siehe hierzu Statistisches Material in: D\u00fcnkel, F. \/Spiess, G.: Alternativen z\u00fcr Freiheitsstrafe, Band 14, Kriminologische Forschungsberichte des Max-Planck-Instituts f\u00fcr ausl\u00e4ndisches und internationales Strafrecht Freiburg, Freiburg i.Br. 1983<br \/>4 Vgl, Michael Vof3: \u00dcber das keineswegs zuf\u00e4llige Zusammentreffen von Gef\u00e4ngnisneubauten und der Errichtung ambulanter Alternativen, in: Kerner (Hrsg.): Diversion statt Strafe?, Heidelberg 1983<br \/>5 Vgl. die Brosch\u00fcre \u00bbSoziale Dienste &#8212; Neue Kriminalpolizei und alternative Strafinstitution?\u00ab, Schriftenreihe der Initiative f\u00fcr eine bessere Kriminalpolitik, Nr. 3, Darmstadt 1983<br \/>6 Bundesarbeitsgemeinschaft f\u00fcr ambulante Ma\u00dfnahmen nach dem Jugendrecht (Hrsg.): \u00bbAmbulante sozialp\u00e4dagogische Ma\u00dfnahmen f\u00fcr junge Straff\u00e4llige\u00ab, Schriftenreihe des DVJJ, Heft 14, 1982<br \/>7 Vgl. den Referentenentwurf: Erstes Gesetz zur \u00c4nderung des Jugendgerichtsgesetzes vom 18.11.1983<br \/>8 Vgl. die Aufsatzsammlung von Kerner, H. J. (Hrsg.): Diversion statt Strafe, Heidelberg 1983 sowie Pomper, G. \/ Walter, M.: Ambulante Behandlung jugendlicher Straff\u00e4lliger, Vechta 1980<br \/>9 Vgl. den Aufsatz von Michael Vo,\u00df: Tendenzen strafrechtlicher Kontrolle, in: Kriminalp\u00e4dagogische Praxis Heft 18, Vechta 1984, in dem er den Doppelcharakter strafrechtlicher Sanktion beschreibt.<br \/>10 Vgl. Thomas Mathiesen: \u00bb\u00dcberwindet die Mauern\u00ab, Neuwied 1979<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2431],"publikationen":[1271],"class_list":["post-12385","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-helmut-ortner","publikationen-79-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Langstrafen und ambulante Alternativen - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/79-vorgaenge\/publikation\/langstrafen-und-ambulante-alternativen\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Langstrafen und ambulante Alternativen - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Zwei Seiten einer Medaille? aus: vorg\u00e4nge Nr.79 (Heft 1\/1986), S. 38-44 Programm und Idee der Resozialisierung sind in der Krise. 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