{"id":12418,"date":"1986-01-31T12:00:00","date_gmt":"1986-01-31T11:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/medizinische-versorgung-im-gefaengnis\/"},"modified":"1986-01-31T12:00:00","modified_gmt":"1986-01-31T11:00:00","slug":"medizinische-versorgung-im-gefaengnis","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/79-vorgaenge\/publikation\/medizinische-versorgung-im-gefaengnis\/","title":{"rendered":"Medizinische Versorgung im Gef\u00e4ngnis"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg\u00e4nge Nr.79 (Heft 1\/1986), S.57-60<\/p>\n<p>Medizin und Knast ist ein Thema voller Gegens\u00e4tze: Das Gef\u00e4ngnis befriedigt den Straf- und S\u00fchneanspruch des Staates, w\u00e4hrend es Aufgabe der Medizin ist, Krankheiten zu heilen und Schmerzen zu lindern. Der Eid des Hippokrates verpflichtet jeden Mediziner, den Menschen &#8211; ohne Ansehen der Person &#8211; zu helfen.<\/p>\n<p>Nun erf\u00e4hrt die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die medizinische Versorgung im Knast meist nur dann etwas, wenn wieder einmal ein spektakul\u00e4rer Vorfall zum Tode eines Gefangenen gef\u00fchrt hat. Als Beispiel sei Peter Schult genannt, der lange Zeit \u00fcber Beschwerden im Brustraum klagte, als Simulant bezeichnet wurde und schlie\u00dflich, nach einer viel zu sp\u00e4t gestellten Diagnose, an einem Karzinom der Lunge starb. Ein zweiter Fall betrifft einen Gefangenen der JVA Bremen: Er nahm \u00fcber 55 Kilogramm ab, w\u00fcrde ebenfalls als Simulant abgestempelt und verstarb schlie\u00dflich an einem Magenkarzinom, das nicht mehr operabel war. \u00c4hnliche F\u00e4lle gibt es sicherlich noch viele. Diese zwei stehen am Anfang des Berichtes, weil sie erweisen, wie leichtsinnig mit dem Leben eines Gefangenen umgegangen wird.<\/p>\n<p>Am 11. Januar 1982 beendete der ehemalige Leiter der Inneren Abteilung des Haftkrankenhauses der Berliner Vollzugsanstalten sein Leben durch Suizid. W\u00e4hrend eines siebzig Tage dauernden Hungerstreiks hatte er als Mittler versucht, \u00e4rztlich vertretbare Verbesserungen der Haftbedingungen f\u00fcr die inhaftierten Terroristen zu erreichen. Ihm wurde vorgeworfen, der Aufforderung des Senats nicht Folge geleistet zu haben; auch h\u00e4tte er die vorgesetzten Dienststellen nicht detailliert \u00fcber den Gesundheitszustand der Hungerstreikenden informiert. Hierin sah er einen gravierenden Eingriff in seine \u00e4rztliche Schweigepflicht. Ihm hatte man Komplizenschaft mit den Terroristen vorgeworfen, und er war in heftige Konflikte mit der Justizverwaltung geraten. Deshalb wurden disziplinarische Vorermittlungen gegen ihn eingeleitet, er wurde in die Strafanstalt Tegel versetzt. Auf die R\u00fcckseite eines Briefumschlages hatte er gekritzelt: \u00bbWas will man unter diesen Umst\u00e4nden noch machen. Ich kann diese Senatsverfolgung nicht mehr ertragen, hatte es bestens gemeint.\u00ab<\/p>\n<p>Es f\u00e4llt nicht leicht, als Betroffener \u00fcber die Medizin im Knast zu schreiben, mein Bericht erhebt nicht den Anspruch, wissenschaftlich oder gar vollst\u00e4ndig zu sein. Aber ich m\u00f6chte mich bem\u00fchen, der \u00d6ffentlichkeit einige Hintergr\u00fcnde der unzureichenden medizinischen Versorgung im Knast aufzuzeigen.<\/p>\n<p>Die wichtigste Voraussetzung f\u00fcr das Entstehen eines Vertrauensverh\u00e4ltnisses zwischen Arzt und Patient ist im Gef\u00e4ngnis nicht vorhanden: Der Patient kann sich seinen Arzt nicht frei w\u00e4hlen, sondern mu\u00df den Arzt, den die Justizbeh\u00f6rde eingesetzt hat, in der f\u00fcr ihn zust\u00e4ndigen Anstalt konsultieren. Wenn man dann erf\u00e4hrt, da\u00df diese \u00c4rzte Stundenvertr\u00e4ge zwischen zehn und zwanzig Dienststunden in der Wochen haben, kann man sich denken, da\u00df nicht die besten Mediziner die Betreuung der Gefangenen \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>Als Inhaftierter steht man unter einem gro\u00dfen Druck, und durch diesen Druck entstehen sehr oft psychische und physische Situationen, die dem Patienten bei den geringsten Symptomen eine schwere Krankheit vorgaukeln. So mancher, der vor Gesundheit nur so strotzte, wird hier zum Hypochonder. Au\u00dferdem ist es eine Tatsache, da\u00df in geschlossenen Anstalten der Besuch beim Arzt immer die M\u00f6glichkeit bietet, Kontakt zu Mitgefangenen aufzunehmen. So ist nachgewiesen, da\u00df beispielsweise in den verschlossenen H\u00e4usern I und II der Untersuchungs- und Aufnahmeanstalt Moabit die \u00c4rzte weitaus \u00f6fter konsultiert werden als hier in Tegel.<\/p>\n<p>Der Weg zum Arzt f\u00fchrt immer \u00fcber den Sanit\u00e4ter. Ihm mu\u00df der Gefangene erkl\u00e4ren, aus welchen Gr\u00fcnden er zum Arzt will, ihm mu\u00df er beichten, unter welchen Schmerzen er leidet. Dann bestimmt der Sanni, ob dem Gesuch stattgegeben wird. In \u00a7 158 Abs. 2 StVo11zG hei\u00dft es: \u00bbDie Pflege des Kranken soll von Personen ausge\u00fcbt werden, die eine Erlaubnis nach dem Krankenpflegegesetz besitzen. Solange Personen im Sinne von Satz 1 nicht zur Verf\u00fcgung stehen, k\u00f6nnen auch Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes eingesetzt werden, die eine sonstige Ausbildung in der Krankenpflege erfahren haben.\u00ab Der zweite Satz, unschwer als Ausnahme zu erkennen, ist in Tegel zur Regel geworden. Die meisten im Sanit\u00e4tsdienst t\u00e4tigen Beamten waren zuvor im allgemeinen Vollzugsdienst und haben auf der vollzugseigenen Krankenpflegeschule eine Ausbildung zum Krankenpfleger absolviert. Sicherlich wird bei vielen der Vollzugsbediensteten der Wunsch Krankenpfleger zu werden auch mit dem Gedanken verbunden gewesen sein, in dieser Position zu einem h\u00f6heren Verdienst zu kommen. F\u00fcr die Justizoberen ist es nat\u00fcrlich positiv, wenn die Krankenpflegekr\u00e4fte aus dem normalen Vollzugsdienst rekrutiert werden. Denn diese Leute sind ja nicht Pfleger geworden, um einer entsprechenden Neigung nachzukommen, sondern sie kamen im Verlauf ihrer Berufsausbildung auf die Idee, den vermeintlich leichteren Job eines Sanit\u00e4tsbeamten auszu\u00fcben. So kann man von einem Menschen, der vielleicht f\u00fcnf oder auch zehn Jahre im normalen Vollzug t\u00e4tig war, kaum erwarten, da\u00df aus ihm ein herzlicher, den Patienten st\u00fctzender Krankenpfleger geworden ist. Daher ist der Umgangston in den Arztgesch\u00e4ftsstellen nicht unbedingt als freundlich zu bezeichnen.<\/p>\n<p>Etwas, das vorher f\u00fcr mich unvorstellbar war, ist hier die Regel: Kommt man zu einer Konsultation beim Arzt, so sitzen stets ein oder zwei Krankenpfleger dabei. Das vertrauensvolle Gespr\u00e4ch unter vier Augen, das man als Patient in Freiheit kennt, existiert hier nicht. K\u00fcrzlich erkl\u00e4rte ein Anstaltsarzt w\u00e4hrend einer Veranstaltung, er w\u00e4re gerne mit seinen Patienten allein, aber w\u00fcrde er diesen Wunsch den Sanit\u00e4tsbeamten gegen\u00fcber \u00e4u\u00dfern, so w\u00fcrden sie ihn einfach ignorieren und trotzdem bleiben. Zuerst dachte ich, ich h\u00e4tte mich verh\u00f6rt, aber auch auf ein Nachfragen best\u00e4tigte der Arzt dieses Verhalten. Dieser Arzt hat mit seinen Patienten ohnehin gro\u00dfe Schwierigkeiten; er h\u00e4lt fast alle f\u00fcr Simulanten und\u00a0 auf bei ihm geschilderte Krankheitssymptome kommt die stereotype Antwort: \u00bbJa, das kenne ich, das hatte ich auch schon einmal.\u00ab Selbst wer als Nichterkrankter \u00fcber einen solchen Arzt noch zu schmunzeln vermag, erschrickt sp\u00e4testens, wenn er sich \u00fcberlegt, was im Falle einer ernsthaften Erkrankung passiert, ist man auf einen solchen Arzt angewiesen. Dieser Arzt behandelt auch einen Patienten, der eine Eiwei\u00df- und Penicillinallergie hat. Da hier ein Arzt auch f\u00fcr die verschiedenen Kostformen verantwortlich ist, mu\u00df er die K\u00fcche anweisen, welches Essen der Gefangene zu bekommen hat. Der Patient mit der Einwei\u00dfallergie erh\u00e4lt zu jeder Mahlzeit Quark; auf mehrere Vorhaltungen hin, da\u00df Quark besonders eiwei\u00dfhaltig ist und auf Dauer dieselben Reaktionen hervorruft wie Eier, K\u00e4se oder \u00e4hnliches, erhielt dieser die Antwort: \u00bbDas ist schon richtig und gut f\u00fcr Sie.\u00ab Als der Gefangene vor der Strafvollstreckungskammer versuchte, einen Beschlu\u00df zu erwirken, in dem der Anstaltsarzt angewiesen wird, ihm seinem Gesundheitszustand gem\u00e4\u00dfe Nahrung zu verordnen, reagierte der Arzt folgenderma\u00dfen: In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft erkl\u00e4rte er, bereits 1977 \u00fcber diesen Patienten eine wissenschaftliche Abhandlung verfasst zu haben, die von einem namhaften Professor sehr begr\u00fc\u00dft worden w\u00e4re. Dieses teilte die Staatsanwaltschaft dem Gefangenen mit, der die Abhandlung gerne eingesehen h\u00e4tte. Daraufhin erhielt er vom Arzt einen Zettel mit dem Eingest\u00e4ndnis, eine solche nie verfasst zu haben.<\/p>\n<p>Das mu\u00df man sich einmal vorstellen! Um seine Position zu untermauern, behauptet ein beamteter Arzt gegen\u00fcber der Staatsanwaltschaft, er habe eine wissenschaftliche Arbeit angefertigt und dann stellt sich heraus, da\u00df dieses nichts anderes als eine Erfindung ist. Die Antwort auf die Frage, was das f\u00fcr ein Arzt sei, ist leicht gefunden: Er ist Facharzt f\u00fcr Allgemeinmedizin und praktiziert in unmittelbarer N\u00e4he der JVA Tegel.<\/p>\n<p>In der Teilanstalt I praktiziert ein Arzt, ebenfalls auf Basis eines Honorarvertrages; auch er betreibt eine Praxis au\u00dferhalb der Justizvollzugsanstalt. Zweimal in der Woche ist Visite. Dann werden zwischen vierzig und achtzig Patienten \u00bbverarztet\u00ab. Nach 1 1\/2, h\u00f6chstens 2 Stunden ist die Visite beendet. Eine kurze Rechnung ergibt, wieviel Zeit f\u00fcr jeden Patienten zur Verf\u00fcgung steht. Ist das noch eine gute \u00e4rztliche Versorgung? Ein vertrauensvolles Gespr\u00e4ch zwischen Arzt und Patient kann hier schwerlich entstehen. Zwar m\u00fcssen auch freipraktizierende \u00c4rzte ihre Zeit einteilen, doch zumindest sehen sie sich ihre Patienten genau an und untersuchen sie k\u00f6rperlich, was vom Anstaltsarzt grunds\u00e4tzlich vermieden wird. Er stellt Diagnosen aus zwei Metern Entfernung und wird daher \u00bbFernseharzt\u00ab genannt. Wer diesen Arzt aufsucht, um vertrauensvoll ein Gespr\u00e4ch mit ihm zu f\u00fchren, wird schnell die Unm\u00f6glichkeit seines Vorhabens einsehen: St\u00e4ndig wuseln zwei oder drei Sanit\u00e4ter um seinen Schreibtisch herum; auch der ganze Habitus des Arztes gibt zu erkennen, da\u00df ihm einzig daran gelegen ist, den Patienten schnell wieder drau\u00dfen zu haben.<\/p>\n<p>Gerade in der letzten Zeit, in der in den Kn\u00e4sten durch das Drogenproblem die Infizierung mit dem HTLV-III-Virus in den Vordergrund tritt (ca. 15 &#8211; 30% aller Inhaftierten sind bzw. werden mit dem HTLV-III-Visus infiziert), kann man sich ausrechnen, wann dieses medizinische System zusammenbricht. Durch die st\u00e4ndige Anwesenheit der Sanit\u00e4ter wird die \u00e4rztliche Schweigepflicht umgangen: So spricht im Kollegenkreis doch mancher Sanni \u00fcber die Infizierung eines Gefangenen mit dem HTLV-III-Virus, um seine Kollegen, mit denen er jahrelang Stationsdienst gemacht hat, auf eine vermeintliche Gefahr hinzuweisen. Dies geht sogar so weit, da\u00df auf einem Begleitzettel, den ein Gefangener f\u00fcr die Vorf\u00fchrung zu einer Laboruntersuchung in einem anderen Hause ben\u00f6tigt, vermerkt wird: \u00bbHTLV-III-Virus-infiziert\u00ab. Der betreffende Gefangene wurde beim morgendlichen Aufschlu\u00df vom Stationsbeamten mit den Worten begr\u00fc\u00dft: \u00bbNa, Sie haben ja AIDS\u00ab. Seine Gef\u00fchle kann man sich leicht vorstellen &#8211; und dann behaupten der Justizsenator wie auch die \u00c4rzte, die \u00e4rztliche Schweigepflicht sei gew\u00e4hrleistet! Die Gefangenenzeitung \u00bbder lichtblick\u00ab hatte im August 1985 mit dem Leiter des Tropenmedizinischen Instituts Berlin, Herrn Professor Bienzle, vereinbart, da\u00df dieser alle Gefangenen anonym untersuchen w\u00fcrde. Dies wurde von der Anstaltsleitung mit der Begr\u00fcndung untersagt, die \u00e4rztliche Versorgung und Untersuchung obliege allein den beamteten Vollzugs\u00e4rzten. Da\u00df so manch einer, der gerne Gewi\u00dfheit h\u00e4tte, ob er infiziert ist oder nicht, aus den oben angesprochenen F\u00e4llen die Lehre ziehen wird und auf einen Arztbesuch verzichtet, ist verst\u00e4ndlich.<\/p>\n<p>Wer Medikamente verordnet bekommt oder haben m\u00f6chte, mu\u00df sie sich morgens um sieben Uhr in der Arztgesch\u00e4ftsstelle abholen. Wer sp\u00e4ter kommt, wird nicht abgefertig. Einem Gesunden macht das nichts aus, wer aber mit Fieber oder anderen Krankheiten im Bett liegt, ist besonders begeistert, wenn er zu dieser Zeit durch das Haus laufen mu\u00df, um seine \u00e4rztlich verordnete Medikation entgegenzunehmen.<\/p>\n<p>Mit gutem Gewissen kann man die Situation im Knast nicht als normal bezeichnen. Gefangene sind \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum vom sozialen Leben ausgeschlossen und erleben stattdessen die Monotonie des Knastes. Sie haben Zukunfts\u00e4ngste und Sorgen, sie sind mit ihren Problemen v\u00f6llig allein. In solchen Situationen besteht die Neigung, das eigene K\u00f6rpergeschehen besonders aufmerksam zu beobachten. Der st\u00e4ndige Stre\u00df f\u00fchrt nicht selten zu nerv\u00f6sen Magen-, Darm- und Kreislaufleiden. Durch die Reizarmut und den st\u00e4ndig wiederkehrenden Alltagstrott werden die nat\u00fcrlichen Widerstandskr\u00e4fte gegen Infektionen und organische Beeintr\u00e4chtigung verringert. Dazu kommt noch die &#8211; sicherlich durch negative Erfahrungen nicht unbegr\u00fcndete &#8211; Angst, vom Arzt nicht richtig behandelt zu werden und unter Umst\u00e4nden beim Eintreten eines Notfalles nicht rechtzeitig in \u00e4rztliche Behandlung zu kommen. Wenn nachts etwas passiert, wird der Notarzt gerufen, weil es in den einzelnen H\u00e4usern keinen Arzt gibt. Das kann l\u00e4ngere Zeit in Anspruch nehmen &#8211; wir haben es schon erleben m\u00fcssen, leider! Liegt man dann noch in einem Haus ohne elektrischem Rufsignal, dauert es unter Umst\u00e4nden Stunden, bis das \u00bbFahne werfen\u00ab bemerkt wird. Bei akuten Herzanf\u00e4llen hilft nur Beten oder gegen die T\u00fcr schlagen &#8211; soweit man noch die Kraft dazu hat. So wie sich die \u00c4rzte im Vollzug auff\u00fchren, stelle ich mir Vertrauens- oder Versicherungs\u00e4rzte vor. Selbst wenn mir ein Arzt unsympathisch ist, kann ich ihn nicht wechseln. Da ich in diesem Haus liege, mu\u00df ich bis zu meiner Entlassung mit ihm auskommen, oder ich verzichte v\u00f6llig auf Arztbesuche. Fazit: Auch nur ausreichende medizinische Versorgung im Knast &#8211; in der Bundesrepublik Deutschland noch unbekannt!<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2466],"publikationen":[1271],"class_list":["post-12418","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-michael-gaehner","publikationen-79-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Medizinische Versorgung im Gef\u00e4ngnis - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/79-vorgaenge\/publikation\/medizinische-versorgung-im-gefaengnis\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Medizinische Versorgung im Gef\u00e4ngnis - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: vorg\u00e4nge Nr.79 (Heft 1\/1986), S.57-60 Medizin und Knast ist ein Thema voller Gegens\u00e4tze: Das Gef\u00e4ngnis befriedigt den Straf- und S\u00fchneanspruch des Staates, w\u00e4hrend es Aufgabe der Medizin ist, Krankheiten zu heilen und Schmerzen zu lindern. 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