{"id":12522,"date":"1986-01-31T08:00:00","date_gmt":"1986-01-31T07:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/therapeutische-verstrickungen-im-gefaengnis\/"},"modified":"1986-01-31T12:00:00","modified_gmt":"1986-01-31T11:00:00","slug":"therapeutische-verstrickungen-im-gefaengnis","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/79-vorgaenge\/publikation\/therapeutische-verstrickungen-im-gefaengnis\/","title":{"rendered":"Therapeutische Verstrickungen im Gef\u00e4ngnis"},"content":{"rendered":"<p>Ideologie und Realit\u00e4t des Behandlungsvollzugs.<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge 79 (Heft 1\/1986), S. 83-93<\/p>\n<p>\u00bbSie spielen ein Siel. Sie spielen damit,<br \/>kein Spiel zu spielen. Zeige ich ihnen, da\u00df<br \/>ich sie spielen sehe, dann breche ich die<br \/>Regeln, und sie werden mich bestrafen. Ich<br \/>mu\u00df ihr Spiel, nicht zu sehen, da\u00df ich das<br \/>Spiel sehe, spielen.\u00ab<\/p>\n<p>(Roland D. Laing: Knoten,\u00a0 Reinbek 1972)<\/p>\n<p>In dem folgenden Beitrag geht es um Therapie im Strafvollzug.<\/p>\n<p>Was geht im Gef\u00e4ngnis eigentlich vor sich, wenn von Therapie und Behandlung gesprochen wird? Was geschieht, wenn Handlungen, die der Befreiung von Individuen aus ihren eigenen psychischen \u00bbZwangsjacken\u00ab dienen sollen, die ihnen helfen sollen, Einsicht in die Realit\u00e4t ihres \u00bbWiederholungszwanges\u00ab zu bekommen, was geschieht, wenn solche Handlungen in einen Kontext verpflanzt werden, der die gesellschaftliche Zwangsjacke verk\u00f6rpert? Kann man diese Handlungen dann noch Therapie nennen? Welchen Regeln gehorcht das \u00bbtherapeutische Spiel\u00ab und welche \u00bbT\u00e4uschungsman\u00f6ver\u00ab(1) m\u00fcssen gelingen, um den therapeutischen Zwangszusammenhang zu rechtfertigen oder gar zum Verschwinden zu bringen?<\/p>\n<p>Um diese Fragen beantworten zu k\u00f6nnen, mu\u00df noch einmal die Geschichte der Therapie im Strafvollzug, der rechtspolitische Kontext der Reform mit seinen theoretischen und praktischen Implikationen beleuchtet werden.<\/p>\n<p>Als in den 60er Jahren die Alternativ-Professoren auszogen, das Strafrecht und den Strafvollzug zu reformieren, war einer ihrer Hauptkritikpunkte die Sozialsch\u00e4dlichkeit freiheitsentziehender Strafen. Daher mu\u00dfte &#8211; sollte sich Resozialisierung als Reform durchsetzen &#8211; an der Einschr\u00e4nkung der Freiheitsstrafe zugunsten eines differenzierten Sanktionskataloges gearbeitet werden. Der Verminderung von Freiheitsstrafen auf der einen Seite entsprach auf der anderen Seite die Vorstellung einer der Resozialisierung f\u00f6rderlichen therapeutischen Behandlung besonders problematischer Straft\u00e4ter(2). F\u00fcr diese Gruppe der chronisch r\u00fcckf\u00e4lligen und psychisch Gest\u00f6rten, die auch in psychiatrischen Krankenh\u00e4usern untergebracht sind, war die im \u00a7 65 StGB projektierte Sozialtherapeutische Anstalt als Alternative zum Normalvollzug und zur Psychiatrie vorgesehen. Fortan sollte weniger bestraft und verwahrt, sondern nach richterlichem Ermessen therapeutisch gema\u00dfregelt werden. Alles kam anders: Der \u00a7 65 StGB starb, bevor er diejenigen erreichte, f\u00fcr die er vorgesehen war. Am 1.1.1977 wurde die Sozialtherapeutische Anstalt als Ma\u00dfregel endg\u00fcltig zu Grabe getragen; die in den Modeanstalten erprobte therapeutische Idee wurde nun definitiv als \u00bbKann Losung\u00ab im \u00a7 StVollzG geregelt und damit als eine Behandlungsma\u00dfnahme in den Strafvollzug integriert(3). Die Einschr\u00e4nkung auf eine bestimmte Gruppe von Straft\u00e4tern l\u00f6ste sich bereits in der Reformerprobungsphase auf. Da die richterliche Einweisung als wesentliches Kriterium einer Ma\u00dfregel bereits in der Erprobungsphase entfiel, war es Sache der Sozialtherapeutischen Anstalt\/Abteilung(4) &#8211; sozusagen vollzugsintern &#8211; die Auswahl geeigneter(5) \u00bbProbanden\u00ab vorzunehmen. Damit hatten sich allerdings bereits die Kriterien, die ma\u00dfgeblich den \u00a7 65 StGB bestimmen, entscheidend ver\u00e4ndert: Jeder Straft\u00e4ter konnte potentiell ein psychisch Gest\u00f6rter sein. Jeder Inhaftierte konnte, aus welchen Gr\u00fcnden auch immer, vom Vollzugspersonal als behandlungsbed\u00fcrftig der Sozialtherapeutischen Anstalt oder Abteilung anempfohlen werden. Jeder Gefangene konnte sich selbst als behandlungswillig und behandlungsf\u00e4hig der Therapie \u00bbstellen<\/p>\n<p>Damit wurde die therapeutische Idee zu einem neuen Instrument des Strafvollzugs, zu einer Art Sonderbehandlung f\u00fcr problematische Strafgefangene. Der Strafvollzug wurde dadurch keineswegs grunds\u00e4tzlich humanisiert, sondern erweiterte lediglich sein \u00bbAngebot\u00ab: Sozialtherapeutische Behandlung f\u00fcr die psychisch Gest\u00f6rten, Arbeitstherapie f\u00fcr die Arbeitsscheuen, Drogentherapie f\u00fcr die Drogenabh\u00e4ngigen, Hochsicherheit gew\u00e4hrende Isolation f\u00fcr die politisch motivierten Straft\u00e4ter.<\/p>\n<p>Ebenso wie die gesamte Geschichte des Gef\u00e4ngniswesens ist damit auch die j\u00fcngste Geschichte ihrer Reform eine Desillusionierung. Dennoch scheint der \u00bbmoderne\u00ab Strafvollzug &#8211; sowohl institutionell als auch kriminalpolitisch &#8211; bestimmte Zwecke ganz angemessen zu erf\u00fcllen. Die ordnungspolitische Allianz zwischen Recht und Psychologie, zwischen Recht und Medizin er\u00f6ffnet die M\u00f6glichkeit, Eingriffe in die Freiheit der Person nun so zu begr\u00fcnden, da\u00df dieser Zugriff letztendlich g\u00fcnstige Folgen produzieren w\u00fcrde und das diese zum Wohle des Betroffenen seien. \u00bbHeilen statt Strafen\u00ab wurde zum Slogan der Reformpolitik, Strafvollzug zum therapeutischen Programm, das sich jeder vern\u00fcnftige Mensch, jeder Straft\u00e4ter, der noch zu retten ist, eigentlich selbst erhoffen m\u00fc\u00dfte. Aber nicht jeder Straft\u00e4ter scheint in diesem Sinne vern\u00fcnftig zu sein, genauso wenig, wie sich die Logik dieser Vernunft auf s\u00e4mtliche Erscheinungsformen von Kriminalit\u00e4t anwenden l\u00e4sst. Kriminalit\u00e4t ist nicht allgemein und zwangsl\u00e4ufig auf psychische St\u00f6rungen zur\u00fcckzuf\u00fchren und Abweichung ist nicht immer ein notwendig therapeutisch zu heilendes Ph\u00e4nomen. Nicht jeder Rechtsbrecher f\u00e4llt auf, landet vor Gericht oder gar hinter Gittern, die seine \u00bbHeilung\u00ab versprechen(6). Wer k\u00f6nnte sich etwa vorstellen, da\u00df der Steuerhinterzieher mit dem politischen Heiligenschein und der Um-weltzerst\u00f6rer aus der obersten Konzernetage dingfest gemacht und einer therapeutischen Behandlung zugef\u00fchrt werden? Wer k\u00f6nnte sich vorstellen, da\u00df Steuerdelikte oder die Verstrickung in Spendenaff\u00e4ren Ausdruck fr\u00fchkindlicher Sozialisationsdefizite, Indikator mangelnder Ich-St\u00e4rke sind oder gar als psychopathologische Pers\u00f6nlichkeitsst\u00f6rung angesehen werden m\u00fcssen? Die allgemein herrschende Vorstellung von Kriminalit\u00e4t bezieht sich in der Regel nicht auf Normverletzungen, die sich typischerweise der Mittel- bzw. Oberschicht zuordnen lassen. Diese scheinen durch Pathologisierungen, die an Pers\u00f6nlichkeitsdefiziten ansetzen, nicht erkl\u00e4rbar zu sein. Im Gegenteil, Normbr\u00fcche dieser Art setzen das perfekte Beherrschen gesellschaftlicher Regeln und das Verf\u00fcgen \u00fcber materielle Ressourcen voraus. Beides &#8211; sowohl das Beherrschen als auch das Verf\u00fcgen &#8211; wird gleichgesetzt mit Handlungskompetenz. Diese Kompetenz, eingesetzt bei Normbr\u00fcchen, wird selten moralisch verurteilt und schon gar nicht als Ausdruck psychopathologischer St\u00f6rungen bewertet.<\/p>\n<p>Wir haben es also mit zweierlei Arten von Normbr\u00fcchen zu tun: Einmal mit denjenigen, die das Beherrschen gesellschaftlicher Regeln voraussetzen und zum anderen mit Normbr\u00fcchen, die auf die Nicht-Beherrschung dieser Regeln zur\u00fcckgef\u00fchrt werden. Diesen, im urspr\u00fcnglichen Sinne \u00bbminderbemittelten\u00ab, also normalen Rechtsbrechern werde ich mich im folgenden zuwenden, sie repr\u00e4sentieren die allgemeine Population unserer Gef\u00e4ngnisse. Sie sind aufgrund ihrer &#8211; so diese kriminalpolitische Annahme &#8211; mangelhaft ausgebildeten Pers\u00f6nlichkeit nicht nur kriminell, sondern auch psychisch gest\u00f6rt(7).<\/p>\n<p>Kriminell und psychisch gest\u00f6rt bedeutet in diesem Sinne dann auch ein St\u00f6renfried, also unter irgendeinem Aspekt sch\u00e4dlich, unerw\u00fcnscht oder gar minderwertig zu sein. Und als gest\u00f6rt gilt derjenige, dessen Arbeits- und Leistungsf\u00e4higkeit gest\u00f6rt ist. Gerade daran aber mangelt es den Vertretern der White Collar Crimes in der Regel nicht. Das Nicht-Beherrschen-K\u00f6nnen gesellschaftlich-\u00f6konomischer Regeln (bei fehlenden Ressourcen) wird dem Unterschichts-Kriminellen &#8211; in psychoanalytischer Terminologie &#8211; als intra-psychische Qualit\u00e4t mangelnder Triebbeherrschung zur\u00fcckgespiegelt.<\/p>\n<p>Aber was ist es, was der Kriminelle aus der Unterschicht, dieser kriminaltherapeutischen Perspektive gem\u00e4\u00df, nicht beherrschen kann und der priviligierte Rechtsbrecher hingegen zu beherrschen scheint, was wird in diesem Zusammenhang unter \u00bbTrieb\u00ab verstanden? Was macht die Triebbeherrschung des einen und was macht die mangelnde F\u00e4higkeit zum Triebaufschub des anderen aus? \u00bbTrieb\u00ab scheint in diesem Zusammenhang als etwas gedacht zu werden, was unmittelbar durch Geld beherrscht werden kann; das Triebleben der Menschen wird mit der Erf\u00fcllung von Konsum-, Macht- und Herrschaftsw\u00fcnschen gleichgesetzt. Triebaufschub bedeutet dann, solange mit der Befriedigung von Bed\u00fcrnissen zu warten, bis man \u00fcber die Mittel zum Kauf verf\u00fcgt.<\/p>\n<p>Dieser &#132;Kaufaufschub&#147; scheint es zu sein, den die Unterschichtsangeh\u00f6rigen in diesem Konzept unterlaufen, sie entziehen sich diesem Tauschverh\u00e4ltnis. Sie k\u00f6nnen sich, dieser Logik gem\u00e4\u00df, nicht selbst beherrschen, sind deshalb psychisch gest\u00f6rt und m\u00fcssen daher zun\u00e4chst von au\u00dfen beherrscht werden. Und anstelle der ausschlie\u00dflich repressiven Fremdbeherrschung durch den Strafvollzug &#150; so der Reformgedanke &#150; sollte sich im Laufe des Trainings in Selbstbeherrschung der Wachtmeister zuk\u00fcnftig im eigenen Kopf einnisten. Darin wurde die M\u00f6glichkeit gesehen die psychischen Zwangsjacken r\u00fcckf\u00e4lliger Straft\u00e4ter von innen aufzubrechen.<\/p>\n<p>Betrachten wir die psychologisch inszenierte Pers\u00f6nlichkeitsumwandlung, die Therapie im Strafvollzug, so haben wir es zun\u00e4chst mit zwei Personengruppen zu tun: mit den Vollzugstherapeuten, als Repr\u00e4sentanten des Strafvollzugs und mit denjenigen, die diesen untergeordnet sind, den Gefangenen. Das Verh\u00e4ltnis zwischen beiden beruht haupts\u00e4chlich darauf, da\u00df sich beide Gruppen Illusionen \u00fcber die M\u00f6glichkeiten ihrer Beziehung machen(8). Die Therapeuten glauben daran, den Gefangenen zu helfen, ihre und damit auch die Situation des Gef\u00e4ngnisses menschlicher zu gestalten. Der Gefangene hofft nicht nur auf Hafterleichterung und gr\u00f6\u00dfere Freiheit, sondern setzt aufgrund seiner Situation auf die entschuldigende Kraft psychologischer Verfahren, gewisserma\u00dfen auf psychische Exkulpation durch Therapie. Aber das erste was passiert, ist die psychotechnische Einpassung des Gefangenen in das therapeutische Setting. Er mu\u00df, will er nunmehr Patient statt Gefangener sein, zuk\u00fcnftig damit rechnen, da\u00df seine Lebensumst\u00e4nde (auch die aktuellen des Gef\u00e4ngnisses) zu einem psychologisch bearbeitbaren und im Strafvollzug l\u00f6sbaren Problem modelliert werden und das hei\u00dft auch, da\u00df strukturelle Probleme zuk\u00fcnftig in individuelle verwandelt werden. Seine auf diese Weise zugerichtete Geschichte wird nun zum Beweis seiner Gest\u00f6rtheit, zur Begr\u00fcndung seiner Behandlungsbed\u00fcrftigkeit und zur Aufstellung eines spezifischen Behandlungsplanes herangezogen. Sein Zustand wird als die Verkettung von Defiziten und pathologischen Verhaltensweisen betrachtet, die therapeutisch im Alltag des Gef\u00e4ngnisses korrigiert werden sollen.<\/p>\n<p>Dabei ist eine weitverbreitete Annahme der Kriminaltherapie, da\u00df man bei der Therapie von Unterschichtsangeh\u00f6rigen von mangelhaften, defizit\u00e4ren \u00dcber-Ich-Strukturen ausgehen mu\u00df: Infolge einer gest\u00f6rten Kindheit sei das \u00dcber-Ich des sp\u00e4teren Kriminellen nur schwach ausgepr\u00e4gt, pathologisch l\u00fcckenhaft. Die Konsequenz daraus sei ein geringes Schuldgef\u00fchl, das den Betreffenden unberechenbar und gef\u00e4hrlich mache und daher eine Behandlung erfordere. Da der chronisch Kriminelle allerdings unter seinen \u00bbSymptomen\u00ab keineswegs leide, m\u00fcsse durch den \u00e4u\u00dferen Zwang des Gef\u00e4ngnisses(9) die Leidensf\u00e4higkeit durch Isolation erst einmal produziert werden. Der sich daraus entwickelnde Leidensdruck k\u00f6nne erst eine Therapiemotivation herstellen.<\/p>\n<p>Durch Nachsozialisation und kontrollierte Norminternalisierung k\u00f6nne dann &#8211; so diese Annahme weiter &#8211; allm\u00e4hlich ein an die Normalit\u00e4t angepasstes \u00dcber-Ich ausgebildet werden. Zur Korrektur der psychopathischen Pers\u00f6nlichkeit bed\u00fcrfe es vor allem einer von Autorit\u00e4t getragenen strengen Nacherziehung.<\/p>\n<p>Therapie als \u00dcber-Ich-Dressur findet man nahezu ausnahmslos zur Begr\u00fcndung der Behandlung von Unterschichtsangeh\u00f6rigen. Sie haben &#8211; so diese Ansicht &#8211; die Ge-und Verbote unserer Kultur nicht anzuerkennen gelernt, nicht verinnerlicht &#8211; daher das Defizit, daher die Kriminalit\u00e4t. Die in die \u00dcber-Ich-Erziehung hineingetragenen Werte sind f\u00fcr den Gefangenen nicht zu ergr\u00fcnden, sie geh\u00f6ren zum Deutungsprivileg und zur Definitionsmacht des Vollzugstherapeuten.<br \/>Der Gefangene mu\u00df sich im Laufe der \u00bbBehandlung\u00ab die therapeutische Logik zu eigen machen, die mit dem Versprechen auftritt, seine Zukunft hinge allein von seinem Willen ab, wenn er nur bereit sei, sich gem\u00e4\u00df den Justizvorgaben zu \u00e4ndern. Das bedeutet f\u00fcr ihn, die ihm attestierte Gest\u00f6rtheit anzunehmen, Krankheitseinsicht zu zeigen und statt der erhofften Exkulpation die Schuld reum\u00fctig auf sich zu laden.<\/p>\n<p>Damit das therapeutische Spiel gelingen kann, mu\u00df der Gefangene in die Rolle des \u00bbguten Patienten\u00ab schl\u00fcpfen. Er mu\u00df seine Anpassungsbereitschaft demonstrieren und zwar so, da\u00df ihm Glauben geschenkt wird. \u00dcberzeugende Anpassung mu\u00df sich glaubw\u00fcrdig von einem Verhalten, das sich an sozialer Erw\u00fcnschtheit orientiert abgrenzen lassen. Daher ist ein immer wieder in der Therapie auftauchendes Problem die vom Therapeuten geforderte Offenheit des Gefangenen. Da\u00df sich dieses Problem f\u00fcr die Behandler so nachdr\u00fccklich stellt, ist kein Zufall; denn Therapie im Gef\u00e4ngnis kann sich nun einmal nicht restlos der Freiwilligkeit des Gefangenen versichern, ebenso wenig wie der Gefangene dem Vollzugstherapeuten restlos vertrauen kann.<\/p>\n<p>Welche konkreten Schwierigkeiten im Umgang mit der Realit\u00e4t f\u00fcr den Gefangenen entstehen, und wie der Therapeut damit umgeht, werde ich anhand eines Therapieprotokolls, das sich in einer Gefangenenpersonalakte einer Sozialtherapeutischen Anstalt(10) befand, zeigen: \u00bbHerrn S. besch\u00e4ftigt seit einiger Zeit die starke Kontrolle in der Vollzugsanstalt, die er als Einschr\u00e4nkung und Blo\u00dfstellung empfindet. Er hat bisher die Erfahrung gemacht, da\u00df Kontrolle, womit er auch die Information \u00fcber sich meint, stets negativ ausgewertet worden sind. Daher f\u00fchlt er sich jetzt durch diese Kontrollen verunsichert und sieht keine andere M\u00f6glichkeit ihnen zu entgehen, als sich selbst zur\u00fcckzuhalten und zu schauspielern. Er erkl\u00e4rt, er m\u00f6chte sich zur\u00fcckverlegen lassen (in das alte Gef\u00e4ngnis, aus dem er in die Sozialtherapie \u00fcberstellt wurde, F.L.). Er habe in letzter Zeit regelrechte Alptr\u00e4ume. So tr\u00e4umte er, ihm seien seine F\u00fc\u00dfe abgehackt worden. Die Sozialtherapie empfindet er als unangenehm. So k\u00f6nne er mir nie alles erz\u00e4hlen, weil hier alles schriftlich festgehalten werde. Diese Akten k\u00f6nnten eingesehen und w\u00fcrden aufgehoben werden.\u00ab<\/p>\n<p>Der Therapeut fasst seinen Eindruck \u00fcber die Ausf\u00fchrungen des Gefangenen folgenderma\u00dfen zusammen: \u00bbDer Gefangene \u00fcbertr\u00e4gt &#8211; leicht paranoid &#8211; die Verh\u00e4ltnisse des Staatssicherheitsdienstes der DDR auf mich. Er braucht sicher noch lange um sich zu \u00f6ffnen.\u00ab (068)<\/p>\n<p>Durch die \u00d6ffentlichkeit, die dieser Text in den Akten des Betreffenden erhalten hat, wird der Inhalt seiner Angst, n\u00e4mlich die Kontrolle der Institution realistisch und gleichzeitig wird die vom Therapeuten verleugnete Kontrolleistung best\u00e4tigt und dokumentiert. Die vom Gefangenen thematisierte Vertrauensproblematik erf\u00e4hrt eine eigent\u00fcmliche, f\u00fcr die Institution jedoch bezeichnende Verdrehung:<\/p>\n<p>In der therapeutischen (Um-)Deutung der Aussage des Gefangenen wird deutlich, da\u00df die durchaus realistische Beschreibung der Gef\u00e4ngnissituation als Ausdruck seiner ureigensten St\u00f6rung interpretiert wird. Dabei ist bemerkenswert, da\u00df der Therapeut die Aussage des Gefangenen folgenderma\u00dfen deutet: In der kritischen Beschreibung des Gefangenen komme die Verzerrung der Realit\u00e4t zum Ausdruck. Er setze diese Einrichtung (und damit auch den Therapeuten) mit Verh\u00e4ltnissen gleich, wie sie f\u00fcr den Staatssicherheitsdienst der DDR zu tr\u00e4fen. Und, indem der Therapeut diese Deutung auf dem Hintergrund der Konstruktion des f\u00fcr ihn abgrenzungsnotwendingen Gegensatzes von freiheitlich-demokratischem Strafvollzug und totalit\u00e4rem Staatssicherheitsdienst der DDR vornimmt, gibt er seine eigenen Abgrenzungsw\u00fcnsche preis. Aber, da er sich selbst als Teil des Gef\u00e4ngnisses nicht reflektiert und daher verleugnen mu\u00df, projiziert er seine eigene Tatsachenverdrehung auf den Gefangenen und unterstellt ihm eine \u00bbleicht paranoide\u00ab Realit\u00e4tssicht, deren Folge seiner Meinung nach in dem Misstrauen und der Verschlossenheit des Gefangenen zum Ausdruck k\u00e4me. Durch die trickreiche Verdrehung gelingt es dem Therapeuten, die Gef\u00e4ngnisrealit\u00e4t und damit seinen eigenen Machtanteil in diesem besonderen Machtverh\u00e4ltnis zum Verschwinden zu bringen. Die Realit\u00e4tssicht des Gefangenen mu\u00df so zwangsl\u00e4ufig zum Realit\u00e4tsverlust umgedeutet werden.<\/p>\n<p>Diese Rekonstruktion dieser therapeutischen Verdrehung zeigt eine typische Immunisierungsstrategie von Therapeuten im Strafvollzug. Die dementsprechende Logik ist eine ausschlie\u00dflich psychologische: Der Patient ist pathologisch misstrauisch, \u00bber braucht sicher noch lange, um sich zu \u00f6ffnen\u00ab. Dabei ist das Misstrauen des Therapeuten Bestandteil seiner gesunden therapeutischen Haltung und das des Gefangenen per se Ausdruck seiner krankhaften Pathologie; denn das Vertrauen des Patienten zum Therapeuten ist nun einmal konstitutiv f\u00fcr die therapeutische Beziehung. W\u00fcrde der Therapeut die Situation, in der die Therapie stattfindet als Realit\u00e4t akzeptieren, w\u00fcrde er die Zw\u00e4nge des Gef\u00e4ngnisses f\u00fcr sich und den anderen bewusst wahrnehmen und mit dem Gefangenen reflektieren, so m\u00fc\u00dfte er &#8211; wenn er die Situation nicht gleich verlassen w\u00fcrde &#8211; das Dilemma verstehen und k\u00f6nnte nicht so blind die Strukturen der Situation auf den Gefangenen projizieren. Der Gefangene, der seine Ohnmacht und Angst thematisiert, beginnt eine Gratwanderung in deren Verlauf er entweder als \u00bbakzeptierter Patient\u00ab oder als \u00bbunverbesserlicher Krimineller\u00ab best\u00e4tigt wird. Die gef\u00e4hrlichen Klippen dieses Prozesses befinden sich dort, wo der Therapeut die Freiheit der therapeutischen Beziehung beschw\u00f6rt und der Gefangene die Unfreiheit des Gef\u00e4ngnisses zum Thema macht. Mit dem Verleugnen der Realit\u00e4t und dem R\u00fcckzug in die fiktive therapeutische Nische verkehrt sich die \u00bbBefreiung von Zw\u00e4ngen\u00ab in eine Machttechnik des Strafvollzugs.<\/p>\n<p>Ein weiteres Beispiel:<\/p>\n<p>Der Therapeut korrespondiert, ohne das Wissen seines Klienten, mit dessen Briefpartnerin. Sie tauschen gegenseitig ihre Informationen \u00fcber den Betreffenden aus, kontrollieren auf diese Weise seine Kongruenz in der Au\u00dfen- und Innendarstellung, selbstverst\u00e4ndlich \u00bballes zu seinem Besten\u00ab. Die Briefpartnerin des Gefangenen schreibt an den Therapeuten:<\/p>\n<p>\u00bbHerr B. hat mir heute geschrieben, da\u00df sein Entlassungsgesuch (zum 2\/3 Zeitpunkt, F.L.) abgelehnt worden ist, da\u00df er aber angefangen habe, sich Ihnen mehr zu \u00f6ffnen. Er soll es &#8211; wie er schriebt &#8211; schriftlich tun. Das tut er &#8211; wie er sagt &#8211; ganz gegen seinen Willen, und zwar weil er Angst hat, da\u00df er sich damit gr\u00f6\u00dften Schaden zuf\u00fcgt (&#8230;), da\u00df er Angst vor obrigkeitsstaatlichen Repressalien hat (&#8230;). Sicher wei\u00df ich, da\u00df er bisher auch Sie zu den &#8218;Obrigkeiten` z\u00e4hlt. (&#8230;) Wenn er solange gez\u00f6gert hat, sich der Therapie richtig zu \u00f6ffnen, dann d\u00fcrfte hier ein wesentlicher Grund liegen. Er m\u00fc\u00dfte doch verstehen, da\u00df Therapie nicht dazu da ist, damit man seine schriftlichen Aussagen gegen ihn verwendet, nicht um ihn so leichter ganz ins Ungl\u00fcck zu bringen, sondern, damit man ihm besser helfen kann. Ich habe Herrn B. in jedem Brief aufgefordert, besser mitzumachen.\u00ab Der Gefangene m\u00fcsse doch verstehen, \u00bbda\u00df Therapie nicht dazu da ist, damit man Ausagen gegen ihn verwendet\u00ab, und indem die Briefpartnerin dieses hinter dem R\u00fccken des Betreffenden tut, best\u00e4tigt sie die Bef\u00fcrchtungen des Gefangenen und tr\u00e4gt einen Teil dazu bei, das sp\u00e4ter attestierte Wahnsystem des Gefangenen von au\u00dfen zu zementieren.<\/p>\n<p>Der Therapeut schreibt an die Briefpartnerin des B.:<\/p>\n<p>\u00bbEs steht nicht gut um Herrn B. Versuchen Sie trotzdem und dennoch, Herrn B. Verst\u00e4ndnis entgegenzubringen, ohne jedoch seine brieflichen Aussagen, soweit sie seinen subjektiven &#8218;Leidenszustand&#8216; betreffen, w\u00f6rtlich entgegenzunehmen. Gehen Sie nicht so detailliert darauf ein und nehmen Sie ihn in seiner M\u00e4rtyrerhaltung, die er Ihnen schildert, nicht ernst. Er k\u00f6nnte sich dadurch nur noch mehr in seinem subjektiven Selbsterleben (das subjektiv paranoid-masochistisch gef\u00e4rbt ist) best\u00e4tigt f\u00fchlen und deswegen eher kontraindiziert sein.\u00ab (167\/41-42)<\/p>\n<p>Der psychologische Zirkel beginnt sich zu schlie\u00dfen: Der Gefangene B. wird in den Normalvollzug zur\u00fcckverlegt mit der Begr\u00fcndung: \u00bbDie Belastungsf\u00e4higkeit des Gefangenen erwies sich als zu gering, die Abwehrmechanismen sind zu stark und zu eingeschliffen.\u00ab (167\/51) Sp\u00e4terhin, nach seiner R\u00fcckverlegung, findet sich in den Akten des Gefangenen, der sich nun bereits einige Zeit wieder in der Justizvollzugsanstalt befindet, eine Stellungnahme der Strafvollzugsbeh\u00f6rde zum Antrag auf Aussetzung des Strafrestes, in der zur Rechtfertigung der Ablehnung die sozialtherapeutischen Begr\u00fcndungen zur R\u00fcckverlegung aufgegriffen wurden.<\/p>\n<p>\u00bbSeine Pers\u00f6nlichkeit konnte trotz zahlreicher therapeutischer Bem\u00fchungen nicht ge\u00e4ndert werden. Die Belastungsf\u00e4higkeit des Gesuchstellers erwies sich als zu gering, seine Abwehrmechanismen sind zu stark und zu eingeschliffen. In seinem Pers\u00f6nlichkeitsbild hat sich seit seiner R\u00fcckkehr aus der Sozialtherapeutischen Anstalt auch hier in der JVA nichts ge\u00e4ndert.\u00ab (167\/57)<\/p>\n<p>Es wird deutlich, wem die, in diesem Kontext gewonnenen Erkenntnisse dienen. Sie st\u00fctzen Strafvollzugsentscheidungen, legitimieren Sanktionen und die Verl\u00e4ngerung von Strafe, optimieren die Kooperation zwischen den Beh\u00f6rden. Der berechtigte und gesunde Abwehrmechanismus des Gefangenen wird &#8211; unter Missachtung jeder \u00e4rztlichen Schweigepflicht &#8211; zum krankhaften Erscheinungsbild. Gleichzeitig allerdings offenbart sich das Ziel therapeutischer Bem\u00fchungen &#8211; sofern man diese Manipulationen und Eingriffe weiterhin als solche bezeichnen kann &#8211; im Gef\u00e4ngnis: die Umstrukturierung der Pers\u00f6nlichkeit nach Ma\u00dfgabe der Strafvollzugsbedingungen.<\/p>\n<p>Das strukturelle Dilemma von Therapie und Strafe, von Hilfe und Kontrolle mu\u00df ganz offensichtlich von den therapeutisch Handelnden im Gef\u00e4ngnis verdr\u00e4ngt werden, wie sonst k\u00f6nnte so ungebrochen Offenheit gefordert und objektiv begr\u00fcndbares Misstrauen den Gefangenen als Pathologie ausgelegt werden?<\/p>\n<p>Es mu\u00df so getan werden, als sei alles so wie in einer Therapie au\u00dferhalb der Mauern, als w\u00e4re der Gef\u00e4ngnispsychologe ein in freier Praxis agierender Therapeut, als sei die Fiktion von den Partnern in Freiheit die faktische Realit\u00e4t. Daraus l\u00e4sst sich auch erkl\u00e4ren warum zus\u00e4tzliche Bedingungen erf\u00fcllt sein m\u00fcssen, damit die Glaubw\u00fcrdigkeit und Offenheit des Gefangenen angenommen werden k\u00f6nnen. Aus der Aktenanalyse scheint mir die Folgerung gerechtfertigt, da\u00df die Aussage eines Gefangenen dann als wahrhaftig, als Ausdruck seiner Offenheit gilt, wenn sich in ihr die ausschlie\u00dflich therapeutische Logik spiegelt, wenn es dem Therapeuten gelingt, in ihr die Realit\u00e4t des Gef\u00e4ngnisses f\u00fcr sich und den anderen zum Verschwinden zu bringen, wenn es nur noch den psychisch Gest\u00f6rten und nicht mehr den Gefangenen gibt, wenn es nur noch die Therapie und nicht mehr das Gef\u00e4ngnis gibt.<\/p>\n<p>Diese Ausblendungen spiegeln sich in den therapeutischen Verhaltensanforderungen an die Gefangenen und lassen diese nicht selten in die Messer des Strafvollzugs laufen. Sie werden immer wieder von den Therapeuten aufgefordert ihr Durchsetzungsverm\u00f6gen im Gef\u00e4ngnisalltag zu erproben, um dadurch ihre vermeintliche Selbstunsicherheit zu \u00fcberwinden:<\/p>\n<ul>\n<li>\n<div align=\"left\">Sie sollen sich gegen\u00fcber anderen frei durchsetzen und es darauf ankommen lassen, ob sie Erfolg oder Mi\u00dferfolg haben.<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">Sie sollen im Rahmen der Anstalt ausprobieren, wo ihre Schw\u00e4chen und St\u00e4rken liegen, unbeschadet einer m\u00f6glichen Niederlage.<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"left\">Sie sollen Erfahrungen machen, wo ihre St\u00e4rken und Schw\u00e4chen liegen, um damit die normalen Schw\u00e4chen akzeptieren zu k\u00f6nnen.<\/div>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>So unbeschadet und folgenlos wie die Therapeuten hier meinen, ist das Erproben der eigenen St\u00e4rken und Schw\u00e4chen, insbesondere unter den Bedingungen des Strafvollzugs, sicher nicht.<\/p>\n<p>Hubert Treiber und Heinz Steinert haben diesen Zusammenhang einmal ganz treffend auf den Begriff der \u00bbNormenfalle\u00ab gebracht. Diese Normenfalle ist dadurch gekennzeichnet, da\u00df sie aufgestellten Normen, die sich allerdings aus praktischen Gr\u00fcnden von vornherein nicht einhalten lassen, ganz bequem f\u00fcr die Verwalter der Norm sind, da der Gefangene ja st\u00e4ndig f\u00fcr Sanktionen offen und damit beherrschbar ist. Der Gefangene wird therapeutisch aufgefordert, sich seiner Minderwertigkeitsgef\u00fchle zu entledigen, seine St\u00e4rken und Schw\u00e4chen auszuprobieren. L\u00e4sst er sich auf das Unternehmen ein und st\u00f6\u00dft damit an die Grenzen der Ordnung und Sicherheit des Gef\u00e4ngnisses, so wird ihn &#8211; wenn er nicht gleich bestraft wird &#8211; das Gef\u00fchl beherrschen, da\u00df er den Sanktionen des Stafvollzugs gerade noch einmal entkommen ist. Das Gef\u00fchl einer kompetent und erfolgreich bew\u00e4ltigten Aufgabe kann sich in diesem Zusammenhang niemals einstellen. Ihm wird h\u00f6chstens das Ungen\u00fcgen seiner Person klar, er wird dadurch immer wieder aufs Neue motiviert Kompetenzen im Sinne der Vorgaben zu erwerben und vergisst dabei v\u00f6llig, diese Vorgaben auf ihre Legitimit\u00e4t hin zu befragen.<\/p>\n<p>Diese Falle hat zwei Seiten: Zum einen wird dem Betreffenden vorgegaukelt er m\u00fcsse seine Probleme nur austragen, dann k\u00f6nne er sie schon \u00fcberwinden. Und da die therapeutische Logik diese Illusion weiter sch\u00fcrt, h\u00e4lt sie die T\u00e4uschung, das zuk\u00fcnftige Gl\u00fcck w\u00fcrde ausschlie\u00dflich und allein vom eigenen Willen abh\u00e4ngen, aufrecht. Zum anderen ist die Struktur der Aufforderung widerspr\u00fcchlich. Jeder, der ein Gef\u00e4ngnis von innen kennt, wei\u00df, da\u00df Konflikte im Gef\u00e4ngnis alles andere als nur therapeutisch gel\u00f6st werden. Somit beinhaltet die Aufforderung \u00bbsich Konflikten zu stellen\u00ab, indem man die eigene Schw\u00e4che und St\u00e4rke ausprobiert die versteckte Botschaft, Probleme zu produzieren, die dem Betreffenden ganz therapeutisch als die ureigensten zur\u00fcckgespiegelt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die \u00bbNormenfalle\u00ab kommt damit einer \u00bbdouble-bind\u00ab Situation gleich, in der es ganz gleichg\u00fcltig ist, wie man sich verh\u00e4lt: dem Dilemma kann man nicht entrinnen. Denn, entzieht sich der Gefangene den therapeutischen Verhaltensanforderungen, so gilt er zwar f\u00fcr den Strafvollzug als ruhiger, problemloser Gefangener, f\u00fcr den Therapeuten aber als \u00fcberangepasster, problematischer Patient. Passt er sich dahin gegen den therapeutischen Vorstellungen an, so funktioniert er im Alltag des Gef\u00e4ngnisses keineswegs mehr vorhersehbar und reibungslos, er wird dann dort Probleme produzieren, die mit den Mitteln des Gef\u00e4ngnisses sanktioniert werden k\u00f6nnen&#8220;(11).<\/p>\n<p>In der Unentrinnbarkeit der Situation werden die widerspr\u00fcchlichen therapeutischen Anforderungen zu Strategien des Verr\u00fccktmachens. Jeder Versuch der Distanzierung in einer solch paradoxen Situation wird als Indiz f\u00fcr die St\u00f6rung und f\u00fcr weitere Kontrollen nutzbar. Ronald D. Laing beschreibt die \u00bbKnoten\u00ab dieser t\u00f6dlichen Beziehungsmuster, die f\u00fcr das vorliegende Problem so kennzeichnend sind, als w\u00e4ren sie das authentische Material eines Therapieprotokolls, als w\u00fcrde der Vollzugstherapeut \u00fcber den Gefangenen sagen:<\/p>\n<p>\u00bbEs mu\u00df etwas mit ihm los sein<br \/>denn so w\u00fcrde er sich nicht verhalten<br \/>wenn nichts w\u00e4re<br \/>also verh\u00e4lt er sich so<br \/>weil etwas mit ihm los ist.<br \/>Er glaubt nicht, da\u00df etwas mit ihm los ist<br \/>weil<br \/>ein Teil von dem, was<br \/>mit ihm los ist<br \/>ist, da\u00df er nicht glaubt, da\u00df etwas<br \/>mit ihm los ist<br \/>also<br \/>m\u00fcssen wir ihm helfen zu erkennen, da\u00df<br \/>die Tatsache, da\u00df er nicht glaubt, da\u00df etwas<br \/>mit ihm los ist<br \/>ein Teil von dem ist, was<br \/>mit ihm los ist.\u00ab<\/p>\n<p>(Ronald D. Laing: \u00bbKnoten\u00ab, Reinbek 1972, 11)<\/p>\n<p>Die Gefangenen m\u00fcssen, wenn sie die Gef\u00e4ngnistherapie \u00fcberleben wollen, die Strategien der Ohnm\u00e4chtigen lernen, indem sie ihre eigene Machtlosigkeit kompensieren. Sie m\u00fcssen sich die Haltung des \u00bbso-tun-als-ob\u00ab aneignen, n\u00e4mlich so tun, als ob es das Gef\u00e4ngnis gar nicht g\u00e4be, so tun, als ob alles in ihrer Macht l\u00e4ge, so tun, als ob sie das Spiel nicht durchschauen w\u00fcrden. Und tun das die Vollzugstherapeuten und die Verteidiger der Gef\u00e4ngnistherapie nicht auch, wenn sie den Handlungsrahmen verleugnen, in dem diese \u00bbTherapie\u00ab stattfindet, wenn sie so tun als ob es nur auf die Methode ank\u00e4me, wenn sie in der \u00bbtherapeutischen\u00ab Arbeit den Knast vergessen und ihren Machtanteil so vehement verdr\u00e4ngen?<\/p>\n<p>Ihr T\u00e4uschungsman\u00f6ver des \u00bbso-tun-als-ob\u00ab macht sie blind f\u00fcr das tats\u00e4chliche Leiden, verstellt den Blick f\u00fcr die Gef\u00e4hrdungen und Verletzungen, die der sogenannte Resozialisierungsvollzug seinen Gefangenen zuf\u00fcgt.<\/p>\n<p>Das T\u00e4uschungsman\u00f6ver beruhigt alle, es setzt sich vor den Mauern fort, indem geglaubt wird, da\u00df Therapie statt Strafe praktische Realit\u00e4t sei, da\u00df psychotechnische Kunstgriffe das Gef\u00e4ngnis revolutionieren und damit in einen Ort hilfreicher Selbsterkenntnis verwandeln k\u00f6nnten. Diese Realit\u00e4tsverkennung dient all jenen, die es n\u00f6tig haben die Realit\u00e4t zu verleugnen, um damit ihr schlechtes Gewissen zu beruhigen.<\/p>\n<p><b>Verweise<\/b><\/p>\n<p>1) Goffmann, E.: Rahmenanalyse. Ein Versuch \u00fcber die Organisation von Alltagserfahrungen; Ffm 1977<br \/>2)Die infrage kommenden T\u00e4tergruppen waren: l. Rezidivisten mit schwerer Pers\u00f6nlichkeitsst\u00f6rung; 2. Triebt\u00e4ter;\u00a0 3. fr\u00fchkriminelle angehende Hangt\u00e4ter; sowie<br \/>4.\u00bbschuldunf\u00e4hige oder vermindert schuldf\u00e4hige T\u00e4ter, bei denen die Sozialtherapeutische Anstalt zur Resozialisierung besser geeignet ist als das psychiatrische Krankenhaus\u00ab Sch\u00f6nke\/Schr\u00f6der\/Stree.&#149; Strafgesetzbuch, 21. Auflage, M\u00fcnchen 1982, \u00a7 65, Rdnr. 2) <br \/>3) Bis zum Inkrafttreten des \u00a7 65 StGB sollte die sozialtherapeutische Behandlung als \u00bbbesondere Anstalt des Vollzuges der Freiheitsstrafe und damit als Vollzugsma\u00dfnahme\u00ab (Calliess\/M\u00fcller- Dietz: Strafvollzugsgesetz, M\u00fcnchen 1979, \u00a7 9, Rdnr. 2) betrachtet werden. Die Verlegung eines Gefangenen in die Sozialtherapie war und ist nun endg\u00fcltig nach \u00a7 9 StVollzG geregelt:<br \/>\u00a0\u00bbEin Gefangener kann in eine Sozialtherapeutische Anstalt verlegt werden, wenn die besonderen therapeutischen Mittel und sozialen Hilfen einer solchen Anstalt zu seiner Resozialisierung angezeigt sind. Er kann wieder r\u00fcckverlegt werden, wenn mit diesen Mitteln und Hilfen dort kein Erfolgerzielt werden kann.\u00ab(\u00a79, Abs. l StVollzG) Die R\u00fcckverlegung stellt eine zweite Selektionsm\u00f6glichkeit und gleichzeitig die Sanktion der Sozialtherapie dar.<br \/>4)Die Sozialtherapeutische Anstalt ist keine autonome, vom Normalvollzug prinzipiell r\u00e4umlich oder organisatorisch getrennte Einrichtung, sondern &#8211; falls sie in gesonderten H\u00e4usern (was keineswegs immer der Fall ist) untergebracht ist &#8212; eine \u00bbAu\u00dfenstelle\u00ab des Normalvollzugs. F\u00fcr die Realisierung des \u00a7 65 StGB hatte der Gesetzgeber allerdings die r\u00e4umliche Trennung zwingend vorgeschrieben. Die Sozialtherapeutischen Anstalten sollten selbst\u00e4ndige, von den L\u00e4ndern einzurichtende Anstalten sein. Sicherlich ein wesentlicher Grund f\u00fcr das Scheitern der Ma\u00dfregel.<br \/>5) Genau diese M\u00f6glichkeit wollte der Gesetzgeber ausschlie\u00dfen, damit die Sozialtherapie keinesfalls zum Auffangbecken f\u00fcr besonders schwierige Strafgefangene wird. Die im \u00a7 65 StGB vorgesehene \u00bbEinengungs- oder Indikationsklausel soll verhindern, da\u00df die Unterbringung dazu dient, St\u00f6rer oder sonst im Vollzug schwierige Personen zur Entlastung eines sonstigen Ma\u00dfregelvollzugs oder des Strafvollzugs abzuschieben, und die Sozialtherapeutische Anstalt dadurch zu einer Art Abstellgleis wird. Die Anstalt soll vielmehr dem T\u00e4terkreis vorbehalten bleiben, bei dem gerade ihre besonderen Behandlungsmethoden wirkliche Resolzialisierungsaussichten versprechen.\u00ab (Sch\u00f6nke\/Schr\u00f6der\/Stree, a.a.O., \u00a7 65, Rdnr. 11)<br \/>6) Die Kriterien der Behandlungsbed\u00fcrftigkeit von Straft\u00e4tern orientierten sich nun weniger an den betreffenden Personen, sondern wesentlich st\u00e4rker an den Bedingungen des Strafvollzugs und der Sozialtherapeutischen Anstalten; siehe dazu. Albrecht, P. A. \/ Lamott, F.: Wer braucht wen? Sozialtherapie in der Erprobung; in: Monatsschrift f\u00fcr Kriminologie, 63. Jhg., Heft 5\/1980, S. 263-277; sowie: Lamott, F.: Die erzwungene Beichte. Zur Kritik des therapeutischen Strafvollzugs; M\u00fcnchen 1984<br \/>7) Auf den Nachweis eines Kausalzusammenhanges zwischen Kriminalit\u00e4t und psychischer St\u00f6rung hat der Gesetzgeber allerdings wohlweislich verzichtet. (Sch\u00f6nke\/Schr\u00f6der\/Stree, a.a.O., \u00a7 65, Rdnr, 9) <br \/>8) Siehe dazu: Lamott, F. Innenansichten. Gruppendiskussionen mit Bediensteten des Jugendstrafvollzugs; in: . Albrecht, P. A. \/ Sch\u00fcler-Springorum, H.: Jugendstrafen an Vierzehn- und F\u00fcnfzehnj\u00e4hrigen; M\u00fcnchen 1983, 5. 159-175<br \/>9) Es ist direkt als wohltuend zu empfinden, da\u00df die doch so labilen Gefangenen sich nunmehr einer therapeutischen Behandlung nicht durch Fernbleiben entziehen konnten &#8211; wie es der psychologische Leiter einer Sozialtherapeutischen Anstalt einmal formulierte-\u00a0 scheint gelinde gesagt Ausdruck einer \u00bbdeformation professionelle\u00ab von Gef\u00e4ngnispsychologen zu sein. Vgl. Ortner, H. \/ Wetter, R.: Sozialarbeit ohne Mauern; Stuttgart 1980, S. 119<br \/>10) Siehe dazu: Lamott, F.: Die erzwungene Beichte, a.a.O.<br \/>11) Das herausragendste Sanktionsinstrument f\u00fcr den Behandlungsvollzug ist die R\u00fcckverlegung des Gefangenen in den Normalvollzug. Die Funktion dieses Instrument f\u00fcr die Pseudoharmonie der Sozialtherapie haben wir andernorts ausf\u00fchrlich dargestellt, vgl. Albrecht, P. A. \/ Lamott, F.; Wer braucht wen, a.a.O.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2497],"publikationen":[1271],"class_list":["post-12522","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-fanziska-lamott","publikationen-79-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Therapeutische Verstrickungen im Gef\u00e4ngnis - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/79-vorgaenge\/publikation\/therapeutische-verstrickungen-im-gefaengnis\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Therapeutische Verstrickungen im Gef\u00e4ngnis - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Ideologie und Realit\u00e4t des Behandlungsvollzugs. aus: vorg\u00e4nge 79 (Heft 1\/1986), S. 83-93 \u00bbSie spielen ein Siel. 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