{"id":12564,"date":"1983-06-01T20:10:00","date_gmt":"1983-06-01T18:10:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/vorgaenge-im-rechtsstaat-oder-macht-vor-buergerrecht\/"},"modified":"1983-06-01T12:00:00","modified_gmt":"1983-06-01T10:00:00","slug":"vorgaenge-im-rechtsstaat-oder-macht-vor-buergerrecht","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/vorgaenge-im-rechtsstaat-oder-macht-vor-buergerrecht\/","title":{"rendered":"Vorg\u00e4nge im Rechtsstaat oder Macht vor B\u00fcrgerrecht"},"content":{"rendered":"<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 62-63 (Hreft Nr. 2-3\/1983), S. 85-93<\/p>\n<p>Es werden einige Vorg\u00e4nge geschildert &#151; zum Teil bekannte, zum Teil weniger bekannte &#151; , und es sind nur eher zuf\u00e4llig ausgew\u00e4hlte Einzelbeispiele. Wer hierzulande f\u00fcr die Grund- und Menschenrechte eintritt und wer zugleich jene unterst\u00fctzt, die in dieser oder jener Form Betroffene von politischer und juristischer Willk\u00fcr geworden sind oder die wegen ihres Engagements gema\u00dfregelt wurden, der k\u00f6nnte ohne M\u00fche ein ganzes Heft der \u00bbvorg\u00e4nge\u00ab mit Vorg\u00e4ngen dieser Art f\u00fcllen. Zwar w\u00e4hnen sich noch immer die meisten B\u00fcrger im Lande frei und in ihren demokratischen Rechten nicht eingeschr\u00e4nkt. Doch um so mehr es werden, die sich wehren, um so deutlicher auch offenbart dieser Staat seine unterentwickelte demokratische Substanz. Es ist die vornehmste Aufgabe der B@\u00bcrgerrechtsorganisationen, den sich mehrenden schlimmen Vorg\u00e4ngen wider die Grund- und Menschenrechte auf der Spur zu bleiben. Solidarit\u00e4t mit den Betroffenen und Engagement in jedem Einzelfall sind die zentrale Voraussetzung f\u00fcr die Entfaltung einer kollektiven B\u00fcrgerrechtsbewegung.<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"peter-schult\">Peter Schult<\/span><\/h5>\n<p>Weihnachten 1982. Peter Schult verb\u00fc\u00dft in der Justizvollzugsanstalt Kaisheim eine Freiheitsstrafe. Aufgrund der schlechten Haftbedingungen und gezielter Schikanen befindet er sich seit Monaten in schlechter gesundheitlicher Verfassung, die sich st\u00e4ndig verschlimmert. Es h\u00e4ufen sich Anf\u00e4lle von Schwindelgef\u00fchl, Erbrechen, Herzbeschwerden und Bluthochdruck.<\/p>\n<p>Wir schrieben in einem Brief an den bayerischen Justizminister: \u00bbMit gro\u00dfer Besorgnis verfolgen wir die Verschlechterung des Gesundheitszustandes von Herrn Peter Schult, der zur Zeit in der Justizvollzugsanstalt Kaisheim eine Haftstrafe absitzt. Obwohl Rechtsanwalt Arnold (M\u00fcnchen) mehrere Eingaben an die Leitung der JVA Kaisheim gerichtet hat, wird der lebensgef\u00e4hrliche Zustand seines Mandanten (Gefahr eines Herzinfarktes) nicht zum Anla\u00df genommen, Herrn Schult die erforderliche Therapie zu erm\u00f6glichen. Trotz eines alarmierenden Gutachtens des Landgerichtsarztes in Augsburg verwehrt die Anstalt die von diesem f\u00fcr notwendig gehaltene Verlegung in das Zentralklinikum Augsburg. Unabh\u00e4ngig von dem Strafurteil und dessen Hintergrund besteht f\u00fcr die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden in dieser Situation die menschenrechtliche Pflicht, Gesundheit und Leben eines Strafgefangenen h\u00f6her zu bewerten als die Vollziehung einer Strafe. Herr Schult ist haftunf\u00e4hig, und demnach w\u00e4re die Leitung der JVA Kailsheim gehalten, ihn aus der Haft zu entlassen, um die erforderliche \u00e4rztliche Behandlung au\u00dferhalb des Vollzugs zu erm\u00f6glichen. Da alle Versuche, die JVA-Leitung zur Einsicht zu bringen, nun seit Monaten erfolglos sind, da auch die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Augsburg nicht zugunsten von Herrn Schult eingreift, da nicht nur der Gesundheitszustand von Herrn Schult sich verschlechtert, sondern m\u00f6glicherweise sein Leben gef\u00e4hrdet ist, appellieren wir nun an Ihre F\u00fcrsorgepflicht als Justizminister und bitten Sie in aller Dringlichkeit, zu veranIassen, da\u00df Herr Schult aus der Haft entlassen wird und sich in station\u00e4re \u00e4rztliche Behandlung begeben kann.\u00ab<\/p>\n<p>Gesundheit, Leben und Menschenw\u00fcrde sind unantastbar. Diese Pr\u00e4misse m\u00fc\u00dfte auch bei der Befolgung einer durch ein Gericht geahndeten Straftat eingehalten werden. Jedoch: der Minister l\u00e4\u00dft durch einen untergeordneten Beamten lakonisch mitteilen, er sehe keinen Grund zum Eingreifen; die \u00e4rztliche Betreuung des Strafgefangenen Schult sei in der Justizvollzugsanstalt gew\u00e4hrleistet. Eine Kopie unseres Briefes, die wir Peter Schult zuleiten, wird diesem \u00bbwegen beleidigender \u00c4u\u00dferungen gegen die Anstaltsleitung\u00ab nicht ausgeh\u00e4ndigt und \u00bbzur Habe genommen\u00ab.<\/p>\n<p>Mu\u00df es erst zu irreversiblen Gesundheitssch\u00e4den oder gar zum Tode eines Menschen kommen, ehe die Verantwortlichen zur \u00bbEinsicht\u00ab gelangen? Peter Schult ist Beispiel f\u00fcr zahllose \u00e4hnliche F\u00e4lle. Es steht schlimm um die Menschenrechte in deutschen Gef\u00e4ngnissen.<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"alexander-schubart\">Alexander Schubart<\/span><\/h5>\n<p>Am 19. Januar 1983 verk\u00fcndet der Staatsschutzsenat am Frankfurter Oberlandesgericht das Urteil in erster Instanz gegen Alexander Schubart: Zwei Jahre Freiheitsstrafe mit Bew\u00e4hrung.<\/p>\n<p>Weil Alexander Schubart zu einer Demonstration am Frankfurter Flughafen aufgerufen hatte, unterstellt ihm das Gericht N\u00f6tigung eines Verfassungsorgans (der hessischen Landesregierung) und Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall.<\/p>\n<p>Alexander Schubart hat vor eineinhalb Jahren das Volksbegehren \u00fcber den Bau der Startbahn 18 West am Flughafen Frankfurt initiiert. Mit diesem Volksbegehren machte die B\u00fcrgerbewegung gegen die Flughafenerweiterung den Versuch, den Konflikt mit der hessischen Landesregierung auf friedliche und demokratische Weise zu l\u00f6sen. \u00dcber 300 000 B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger unterschrieben &#151; wie in der hessischen Verfassung vorgesehen &#151; den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens. Der Landesregierung und der \u00d6ffentlichkeit war bekannt, da\u00df ein solches Verfahren nach den gesetzlichen Vorschriften eingeleitet worden war und die Unterschriften am 14. 11. 1981 dem Landeswahlleiter in Wiesbaden \u00fcbergeben werden sollten.<\/p>\n<p>Dennoch (oder vielleicht sogar deshalb?) begann man kurz zuvor, auf der f\u00fcr den Bau vorgesehenen Waldtrasse mit Holzf\u00e4llertrupps, Motors\u00e4gen und Polizei vollendete\u00a0Tatsachen zu schaffen. Diese Ma\u00dfnahme der Landesregierung bewirkte eine unertr\u00e4gliche Zuspitzung der Situation, schien sie doch eine Entscheidung vorwegzunehmen, \u00fcber die die hessischen B\u00fcrger in einem Volksentscheid selbst abstimmen sollten.<\/p>\n<p>Anl\u00e4\u00dflich der \u00dcbergabe der Unterschriften demonstrierten in Wiesbaden 150 000 Menschen aus ganz Hessen. Auf der Abschlu\u00dfkundgebung forderte Alexander Schubart die hessische Landesregierung auf, nun endlich die Rodungsarbeiten einzustellen und f\u00fcr den Fall, da\u00df die das Volksbegehren als \u00bbunzul\u00e4ssig\u00ab zur\u00fcckzuweisen gedenke, wenigstens eine Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs abzuwarten. Die Regierung solle ihre Entscheidung \u00fcber einen Baustopp bis zum Mittag des folgenden Tages bekanntgeben. Die B\u00fcrgerinitiative gegen die Startbahn West hatte beschlossen, eine friedliche Demonstration am Flughafen zu veranstalten, um dagegen zu protestieren, da\u00df die hessische Landesregierung die Anordnung eines Moratoriums ablehnte. Diesen Beschlu\u00df gab Alexander Schubart namens der B\u00fcrgerinitiativen auf der Wiesbadener Kundgebung bekannt.<\/p>\n<p>Aufgrund eines harten polizeilichen Eingreifens gegen die Demonstranten kam es einen Tag sp\u00e4ter teilweise zu gewaltt\u00e4tigen Auseinandersetzungen und Verkehrsstauungen rund um den Flughafen. Von Medien und Strafverfolgungsbeh\u00f6rden wurden diese Vorg\u00e4nge in einer regelrechten Kampagne zu einer b\u00fcrgerkriegs\u00e4hnlichen Situation hochstilisiert.<\/p>\n<p>Alexander Schubart hatte seit Beginn der Bau- und Rodungsarbeiten f\u00fcr die Startbahn 18 West am Frankfurter Flughafen im Fr\u00fchherbst 1981 bei vielen Versammlungen immer erneut betont, da\u00df die Auseinandersetzung seitens der Startbahngegner strikt gewaltfrei zu f\u00fchren sei. Das Frankfurter Oberlandesgericht stellte diesen Sachverhalt auf den Kopf und stempelte Alexander Schubart zum bewu\u00dften N\u00f6tiger und z\u00fcm Gewaltt\u00e4ter, mit Hinweis darauf, da\u00df die Demonstration am Flughafen am 15.11.1981 nicht gewaltfrei verlaufen ist. Ohne R\u00fccksicht auf dessen ethische Gesinnung verschafften sich die Richter von Alexander Schubart den Eindruck eines ganz gerissenen Agitators, der, indem er zur Gewaltfreiheit aufrief, zur Gewalt ermuntern wollte.<\/p>\n<p>Das Urteil gegen Alexander Schubart ist zugleich auch ein Urteil gegen die Demonstrationsfreiheit und gegen die gesamte Anti-Startbahn-B\u00fcrgerbewegung sowie gegen alle potentiellen und aktuellen Demonstrationen (sei es gegen Atomkraftwerke, andere um-weltzerst\u00f6rerische Gro\u00dfprojekte oder die geplante Stationierung neuer Atomraketen). Das Gericht hob deshalb auch die beabsichtigte abschreckende Wirkung des Urteils besonders hervor.<\/p>\n<p>Somit k\u00f6nnte dieses Urteil weit \u00fcber die Folgen f\u00fcr Alexander Schubart hinaus schlimme Wirkungen haben. Demonstration k\u00f6nnte von nun an potentielle Teilnahme an einer N\u00f6tigung hei\u00dfen. Und wer n\u00f6tigt, macht sich strafbar.<\/p>\n<p>Erw\u00e4hnt werden mu\u00df zudem, da\u00df der Proze\u00df von der Bundesanwaltschaft gegen Alexander Schubart extrem aufwendig gef\u00fchrt wurde. Sollte die Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verloren gehen, dann trifft Alexander Schubart nicht nur ein \u00bbTerroristenurteil\u00ab, sondern auch Arbeitslosigkeit (er ist bereits seit dem 16. 11. 1981 vom Dienst bei der Stadt Frankfurt suspendiert) und Proze\u00dfkosten sowie Schadensersatzanspr\u00fcche von etwa 300 000 DM.<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"hans-joachim-wunderlich\">Hans Joachim Wunderlich<\/span><\/h5>\n<p>Das Berufsverbot lebt. Am 27.1.1983 wurde der Diplommathematiker Hans Joachim Wunderlich, der im Rechenzentrum der Universit\u00e4t Karlsruhe arbeitete, w\u00e4hrend der Probezeit entlassen und mit sofortiger Wirkung beurlaubt. Der Grund: er hatte vor drei Jahren bei den Landtagswahlen f\u00fcr die DKP kandidiert.<\/p>\n<p>Hans Joachim Wunderlich war am 16. September 1982 als wissenschaftlicher Angestellter zur Unterst\u00fctzung der Benutzer des Rechenzentrums in ihren Forschungsvorhaben und in der Lehre eingestellt worden. Von \u00fcber 40 Bewerbern hielt man ihn f\u00fcr den geeignetsten. Dabei spielte seine wissenschaftliche Quailifikation die entscheidende Rolle. Dies wird ihm nachwievor best\u00e4tigt. Der Kanzler und der Direktor des Rechenzentrums haben bei der Entlassung betont, es handle sich nicht um fachliche Gr\u00fcnde.<\/p>\n<p>Vielmehr wurde angef\u00fchrt, Hans Joachim Wunderlich sei ein Sicherheitsrisiko. Ihm wird unterstellt, er habe m\u00f6glicherweise Kontakte \u00bbzum Osten\u00ab. Es bestehe damit die Gefahr, da\u00df Informationen weitergegeben werden. Der Kanzler f\u00fchrte das Argument an, die Ger\u00e4te, mit denen Hans Joachim Wunderlich arbeitet, st\u00fcnden sogar auf der Embargoliste der USA-Regierung gegen\u00fcber den Ostblockl\u00e4ndern.<\/p>\n<p>Hans Joachim Wunderlich wurde vor der K\u00fcndigung zu diesen Vorw\u00fcrfen nicht angeh\u00f6rt. Er erhielt bei dem Gespr\u00e4ch mit dem Kanzler der Universit\u00e4t die vorgefertigte schriftliche K\u00fcndigung und mu\u00dfte an Ort und Stelle alle Dienstausweise abgeben. Ihm wurde mitgeteilt, die sofortige Beurlaubung bedeute nicht, da\u00df er nicht mehr zu arbeiten brauche, sondern da\u00df er nicht mehr arbeiten solle.<\/p>\n<p>Die K\u00fcndigung verst\u00f6\u00dft gegen das Verbot der Diskriminierung nach Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3 und Grundgesetz Artikel 33 Abs\u00e4tze 2 und 3; danach darf bei der Besetzung von Stellen im \u00f6ffentlichen Dienst die politische und weltanschauliche Gesinnung keine Rolle spielen. Diese Entlassung reiht sich ein in die Praxis der Berufsverbote, aber sie geht in der Begr\u00fcndung \u00fcber das bisher bekannte Ma\u00df an Grundrechtsverletzungen noch hinaus. Denn die sogenannten \u00bbhergebrachten Grunds\u00e4tze des Berufsbeamtentums\u00ab werden hier nicht mehr als Vorwand benutzt, um den Verfassungsbruch zu kaschieren. Die politische Disziplinierung geschieht ohne jedes legitimatorische M\u00e4ntelchen.<\/p>\n<p>So geht man um mit dem \u00bbFeind\u00ab im Zustand des Faustrechts. Der politisch Anders-denkende genie\u00dft darin auch keinen Schutz vor Diffamierung. Er wird seiner W\u00fcrde und pers\u00f6nlichen Ehre beraubt, und vom Etikett \u00bbVerfassungsfeind\u00ab zum Donnerwort \u00bbLandesverr\u00e4ter\u00ab ist es nur ein Schritt, den die Berufsverbieter in ihrer Vorstellungswelt insgeheim wohl l\u00e4ngst getan haben.<\/p>\n<p>Mit dem Hinweis auf das Reagan-Embargo befindet man sich auch im sicheren Scho\u00df h\u00f6herer Autorit\u00e4ten. Der Pr\u00e4sident der Vereinigten Staaten von Amerika erl\u00e4\u00dft Direktiven, die vom vorauseilenden Gehorsam eines deutschen Hochschul-Kanzlers zur Entlassung eines deutschen Angestellten umgesetzt werden.<\/p>\n<p>Inzwischen h\u00e4ufen sich weitere neue Berufsverbotsf\u00e4lle. So wie im Falle Wunderlich die Begr\u00fcndung f\u00fcr die Entlassung erheblich ausgeweitet wurde, so erweitert man auch die Betroffenengruppen. So sind bereits Gr\u00fcne oder Engagierte in der Friedens- und \u00d6kologiebewegung sowie Teilnehmer an Demonstrationen mit Verwarnungen, Entlassungen und Nichtverbeamtung beschieden worden. Wir m\u00fcssen den Berufsverboten wieder mehr Aufmerksamkeit widmen.<\/p>\n<h5 align=\"left\"><span id=\"hartwig-hansen-und-andere\">Hartwig Hansen und andere<\/span><\/h5>\n<p>Am 20. April 1983 verschickte die Senatskommission f\u00fcr das Personalwesen der Freien Hansestadt Bremen an Hartwig Hansen und 14 weitere Personen, die als Kriegsgegner gegen eine \u00f6ffentliche Rekrutenvereidigung am 6. Mai 1980 demonstriert hatten, Aufforderungen, innerhalb von 12 Tagen jeweils als Gesamtschuldner 160 230,20 DM zu bezahlen. Diese 15 von damals 15 000 Demonstranten sollen f\u00fcr Sch\u00e4den an Dienstkleidung, Waffen und Ger\u00e4t der Polizei und am Bremer Weserstation aufkommen, die w\u00e4hrend der damaligen Krawalle entstanden sind. Dabei ist ihre Beteiligung an den gewaltt\u00e4tigen Auseinandersetzungen nicht zweifelsfrei bewiesen. Auch sind Ursachen und Wirkungen der Krawalle ungekl\u00e4rt.<\/p>\n<p>Die Freie Hansestadt Bremen beruft sich in ihren Kostenbescheiden auf \u00a7 840 BGB, der die \u00bbgesamtschuldnerische Haftung\u00ab jedes einzelnen \u00bbMitt\u00e4ters\u00bb f\u00fcr entstandene Sch\u00e4den einer Straftat festlegt. Die Beh\u00f6rde setzt also voraus, eine gewaltt\u00e4tige St\u00f6rung oder Verhinderung der \u00f6ffentlichen Rekrutenvereidigung sei \u00bbgeplant\u00ab gewesen, wof\u00fcr sie allerdings den Nachweis schuldig bleibt. Vielmehr wird mit der Rechtsfigur aus \u00a7 840 BGB \u00fcber die \u00bbgesamtschuldnerische Haftung\u00ab r\u00fcckwirkend aus der Demonstrationsbeteiligung der 15 Beschuldigten auch auf deren Teilnahme an einer vors\u00e4tzlichen Verabredung geschlossen.<\/p>\n<p>Bei n\u00e4herer Betrachtung dieses Vorgangs erwiesen sich die Kostenbescheide zum einen als rechtsmi\u00dfbr\u00e4uchlich, vor allem aber durch die politische Absicht getragen, im Zusammenhang mit den im Herbst anstehenden Demonstrationen gegen die Stationierung der Pershing II in der Bundesrepublik eine Abschreckungswirkung zu erzielen. Demonstrierende B\u00fcrger sollen von der Wahrnehmung ihres Grundrechts auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit abgehalten werden, indem man im Prinzip jedem einzelnen von ihnen mit der Aufb\u00fcrdung existenzvernichtender Kosten f\u00fcr etwa entstehende Sch\u00e4den droht. F\u00fcr diese Interpretation spricht nicht zuletzt der Zeitpunkt, zu dem die Kostenbescheide ausgestellt wurden, n\u00e4mlich etwa drei Jahre nach den Ereignissen.<\/p>\n<p>Es geht hier nicht darum, gewaltf\u00f6rmiges Verhalten von Demonstranten zu rechtfertigen. Wir haben immer die grundrechtliche Auffassung vertreten, da\u00df die Demonstrationsfreiheit dort ihre Grenze findet, wo Gewalt angewendet wird. Da jedoch die Entwicklung von friedlichen Massendemonstrationen zu gewaltsamen Ausschreitungen an<br \/>bestimmten Brennpunkten f\u00fcr den einzelnen Demonstrationsteilnehmer nicht voraussehbar und nicht kalkulierbar ist, stellt der Versuch, willk\u00fcrlich herausgegriffene Demonstranten finanziell haftbar machen und strafrechtlich verfolgen zu wollen, eine verfassungswidrige Handlung dar, weil dadurch ein Grundrecht (Demonstrationsfreiheit) unterminiert wird.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Falle stellen die Kostenbescheide f\u00fcr die zumeist jugendlichen Betroffenen eine Vernichtung ihrer b\u00fcrgerlichen Existenz dar bzw. der Chance, eine solche in Zukunft aufzubauen. Auch dient der eingeschlagene Weg der Kostenbescheide durch die Freie Hansestadt Bremen nicht der \u00fcbergeordneten Staatsaufgabe der Erhaltung des innergesellschaftlichen Rechtsfriedens. (Es bleibt leider anzumerken, da\u00df der sozialdemokratisch gef\u00fchrte Bremer Senat mit diesem Vorgang gerade jene Rache- und Verfolgungspolitik praktiziert, die die SPD insgesamt an den Bonner Regierungspl\u00e4nen zur Versch\u00e4rfung des Demonstrationsrechts mit guten verfassungsrechtlichen Gr\u00fcnden kritisiert.)<\/p>\n<h5 align=\"justify\"><span id=\"brigitte-heinrich\">Brigitte Heinrich<\/span><\/h5>\n<p>Montag, 16. Mai 1983: Brigitte Heinrich tritt &#151; wie es versch\u00f6nend hei\u00dft &#151; ihre Haft im Frankfurter Frauengef\u00e4ngnis an. Die politische Justiz blieb unerbittlich, bis hin zum 3. Senat des Bundesgerichtshofs. Auch eine Verfassungsbeschwerde fruchtete nichts. Ebenso unbeugsam blieben die parlamentarischen und regierungsamtlichen Instanzen des Landes Baden-W\u00fcrttemberg, die der Gerechtigkeit trotz des Urteils des Landgerichts zu Karlsruhe aus dem Jahre 1980 h\u00e4tten eine Gasse freischaffen k\u00f6nnen. Anfang 1982 waren zahlreiche Petitionen und Gnadengesuche eingereicht worden, weil der \u00bbnormale Rechtsweg\u00ab zu Ende gegangen, zugleich aber im Hinblick auf Urteil und Verurteilte ein doppeltes festzustellen war: das Urteil entspricht nicht den demokratisch-rechtsstaatlichen Anforderungen des Grundgesetzes. Brigitte Heinrich mu\u00df ihre 16monatige Haftstrafe antreten, obwohl nicht wiedergutzumachende gesundheitliche und berufliche Sch\u00e4den zu gew\u00e4rtigen sind.<\/p>\n<p>Vom Landgericht zu Karlsruhe wurde 1980 \u00bbf\u00fcr Recht erkannt\u00ab, da\u00df Brigitte Heinrich \u00bbwegen vors\u00e4tzlich unerlaubter Einfuhr von explosionsgef\u00e4hrlichen Stoffen und wegen vors\u00e4tzlichen Einf\u00fchrens, Erwerbs und Weitergabe von Kriegswaffen ohne die erforderliche Genehmigung\u00ab zu 21 Monaten Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bew\u00e4hrung zu verurteilen sei (eine f\u00fcnfmonatige Untersuchungshaft, die, wie sich sp\u00e4ter herausstellte, auf einem Polizei- und Justizirrtum beruhte und zu schweren gesundheitlichen Sch\u00e4den bei Brigitte Heinrich f\u00fchrte, wurde angerechnet). Dieses Urteil des Karlsruher Landgerichts strotzt von Widerspr\u00fcchen. Es gr\u00fcndet auf zweifelhaften Indizien. Weil sich das Gericht nicht anders zu helfen wei\u00df, denn verurteilt soll werden, werden die sp\u00e4rlichen Mosaiksteine der Indizien in einem vom Gericht erfundenen Konstrukt, dem \u00bbGesamtbild\u00ab, das die Angeklagte biete, zusammengef\u00fcgt.<\/p>\n<p>Noch skandal\u00f6ser ist, da\u00df das Gericht Umst\u00e4nde, die selbst bei besseren Indizien zur Aussetzung der Strafe h\u00e4tten f\u00fchren m\u00fcssen, nicht der Angeklagten zugute gerechnet, sondern vielmehr gegen sie verkehrt hat. Hierher z\u00e4hlt vor allem die \u00bbextrem lange Verfahrensdauer\u00ab, die auch vom Gericht einger\u00e4umt wird. \u00dcber zehn Jahre. Hierher z\u00e4hlen auch die gesundheitlichen Sch\u00e4digungen, die Brigitte Heinrich w\u00e4hrend der Untersuchungshaft 1974\/75 erlitt. Das Gericht zieht daraus aber nicht die Konsequenz der Haftverschonung, sondern schwingt sich zum inhumanen Haftp\u00e4dagogen auf: gerade weil Brigitte Heinrich gesundheitlich gef\u00e4hrdet sei, werde sie die Strafe umso ernster nehmen.<\/p>\n<p>Man lese die ungeheuerlichen S\u00e4tze im Urteil des Karlsruher Landgerichts: \u00bbDie gesundheitlichen Folgen der Untersuchungshaft hat die Kammer ebenfalls ber\u00fccksichtigt; denn f\u00fcr die Au\u00dfervollzugsetzung des Haftbefehls hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs seinerzeit auch die Erkrankung der Angeklagten an einer Lymphdr\u00fcsenerkrankung ber\u00fccksichtigt. Hieraus ergibt sich, da\u00df damit zu rechnen ist, da\u00df sich die Angeklagte durch eine erneute Freiheitsentziehung bei der Strafvollstreckung besonders beeindrucken lassen wird.\u00ab<\/p>\n<p>So also wird Recht gesprochen in diesem Lande. Unbarmherzig, erpicht auf \u00bbL\u00e4uterung\u00ab von Angeklagten durch Krankheit und Angst. Denn von den Vorw\u00fcrfen bleibt am Ende nichts au\u00dfer besagtem Gesamtbild und der gerichtlichen Unterstellung auf die angeblichen in Spurenelementen bei Brigitte Heinrich zu mutma\u00dfende \u00bbkriminelle Energie\u00ab &#151; der biologistisch-alchimistische Hauptvorwurf politischer Justiz.<\/p>\n<p>Wer kann da noch ruhig bleiben, wenn also \u00bbrechtsstaatlich\u00ab mit Menschen in der Bundesrepublik verfahren wird? das Parlament (genauer die CDU-Mehrheitsfraktion) und insbesondere die Landesregierung von Baden-W\u00fcrttemberg k\u00f6nnen. Sie lassen Petitions- und Gnadenrecht als notwendige Korrektive der Justiz verk\u00fcmmern. Denn hier in Sachen Brigitte Heinrich h\u00e4tten sie korrigieren m\u00fcssen. Um des Rechts und der Gerechtigkeit willen. Beide Institutionen und ihre Repr\u00e4sentanten laden aber durch ihr Nicht-Verhalten selbst Schuld auf sich. Schuld im Hinblick auf Rechtsfrieden und Rechtsgeltung in diesem Lande. Und nicht zuletzt im Hinblick auf die Humanit\u00e4t.<\/p>\n<p>Zu hoffen bleibt, da\u00df Brigitte Heinrich allen b\u00f6sen Umst\u00e4nden zu trotz dennoch an Leib und Seele heil diese ungerechte Strafe \u00fcbersteht. Uns verbleibt, Brigitte Heinrich pers\u00f6nlich beizustehen, w\u00e4hrend der Haftzeit und auch danach.<\/p>\n<h5 align=\"left\"><span id=\"hans-werner-krauss\">Hans-Werner Krauss<\/span><\/h5>\n<p>Am 30. Mai 1983 vertagte sich das Landesarbeitsgericht in Frankfurt auf ein halbes Jahr. Die Hoechst AG hatte neue \u00bbArgumente\u00ab nachgeschoben. Sie will auch weiterhin einen unliebsamen Mitarbeiter vom Betrieb fernhalten.<\/p>\n<p>Es geht um einen eklatanten Fall von Grundrechtsverletzung, der, zwar in anderer Weise wie der Seveso-Giftskandal, offenkundig macht, wie seitens der chemischen Industrie kompetente Kritiker einer gef\u00e4hrlichen Umweltverschmutzung ausgeschaltet werden sollen.<\/p>\n<p>Bisher wird die Auseinandersetzung des Chemieriesen Hoechst AG gegen den am 29. 12. 1981 fristlos gek\u00fcndigten Biologielaboranten und Betriebsrat Hans Werner Krauss (er war bereits 20 Jahre bei der Hoechst AG besch\u00e4ftigt) vor den Arbeitsgerichten ausgetragen, aber im Kern geht es um die verfassungsrechtliche Frage, ob das Grundrecht der freien Meinungs\u00e4u\u00dferung von einem Betrieb gegen\u00fcber einem kritischen Betriebsangeh\u00f6rigen suspendiert werden darf.<\/p>\n<p>Hans Werner Krauss wurde auf der Liste \u00bbKollegen f\u00fcr eine durchschaubare Betriebsratsarbeit\u00ab im M\u00e4rz 1981 in den Betriebsrat der Hoechst AG gew\u00e4hlt. Die Liste will, wie ihr Name besagt, die Betriebsratsarbeit f\u00fcr alle Besch\u00e4ftigten offenlegen und befindet sich damit allerdings in Opposition zur Betriebsratsmehrheit, die nicht selten eher die Interessen der Unternehmungsleitung vertritt, als die der Kolleginnen und Kollegen und der von Umweltsch\u00e4den betroffenen Bev\u00f6lkerung.<\/p>\n<p>Auf einer Versammlung des SPD-Ortsvereins Frankfurt-Sossenheim, dessen Mitglied Hans Werner Krauss ist, machte er im Rahmen einer allgemeinen politischen Diskussion \u00fcber \u00f6kologische Probleme in einem freien Diskussionsbeitrag sinngem\u00e4\u00df folgende Aussage: \u00bbIch bin Besch\u00e4ftigter und Betriebsrat eines Unternehmens, das schon jahrelang in der Lage ist, mit dem ArbeitspIatzargument auf die hessische Landesregierung Druck auszu\u00fcben, einige nennen es auch erpressen, um die Produktion mit der Folge lebensbedrohender Umweltverschmutzung durchzusetzen\u00ab (zitiert nach dem Urteil des Arbeitsgerichts vom 11. Mai 1982).<\/p>\n<p>Die Hoechst AG betrachtet sich durch diese \u00c4u\u00dferung \u00bbverleumdet und aufs schwerste beleidigt\u00ab. Hans Werner Krauss wurde durch die Gesch\u00e4ftsleitung mit Zustimmung der Mehrheit des Betriebsrats fristlos gek\u00fcndigt.<\/p>\n<p>Abgesehen davon, da\u00df sich die Frage aufdr\u00e4ngt, was an der Aussage von Hans Werner Krauss verleumderisch und beleidigend ist, wei\u00df jeder einigerma\u00dfen Informierte, welche immense Umw&#8217;eltverschmutzung von Hoechst ausgeht.<\/p>\n<p>Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stellt im Grundrechtsartikel 5 Absatz 1 eindeutig fest: \u00bbJeder hat das Recht, seine Meinung in Wort&#8230; frei zu \u00e4u\u00dfern&#8230;\u00ab. Dieses Grundrecht gilt auch f\u00fcr die von der Hoechst AG inkriminierte Aussage von Hans Werner Krauss. Dieser Interpretation &#151; eine andere l\u00e4\u00dft das Grundgesetz auch garnicht zu &#151; folgte das Arbeitsgericht Frankfurt, das in seinem Urteil vom 11. Mai 1982 die K\u00fcndigung f\u00fcr rechtsunwirksam erkl\u00e4rte. Das Arbeitsgericht wies in einem 40seitigen Urteil ausf\u00fchrlich und begr\u00fcndet nach, da\u00df die Aussage von Hans Werner Krauss auf der SPD-Versammlung zweifelsfrei unter das Grundrecht der freien Meinungs\u00e4u\u00dferung f\u00e4llt und deshalb keinen K\u00fcndigungsgrund darstellen kann. Obwohl sich das Frankfurter Arbeitsgericht dabei auf h\u00f6chstrichterliche Beschl\u00fcsse berufen konnte, und auch der Grundrechtsartikel 5 Absatz 1 die Hoechst AG als Arbeitgeber bindet, h\u00e4lt diese die fristlose K\u00fcndigung aufrecht und legte Berufung beim hessischen Landesarbeitsgericht ein. Keine Frage, f\u00fcr den Vorstand der Hoechst AG bedeutet es gewi\u00df nicht mehr als ein \u00bbSchoppengeld\u00ab, diesen Proze\u00df durch alle m\u00f6glichen Instanzen zu f\u00fchren. Hans Werner Krauss dagegen, der nun seit anderthalb Jahren arbeitslos ist, k\u00f6nnte dabei auf der Strecke bleiben und mit ihm das Grundrecht der freien Meinungs\u00e4u\u00dferung.<\/p>\n<p>Nachdem die Sache f\u00fcr die Hoechst AG auch am 30. Mai 1983 vor dem Landesarbeitsgericht nicht gut stand, schob der Konzern nun einen neuen Vorwurf nach: Hans-Werner Krauss h\u00e4tte bereits am 4. Februar 1980 (das liegt nun \u00fcber drei Jahre zur\u00fcck) in der \u00bbHessenschau\u00ab, von hinten aufgenommen und mit verzerrter Stimme, der Hoechst AG vorgeworfen, sie versto\u00dfe gegen Umweltschutzbestimmungen. Nur, die Hoechst-Anw\u00e4lte blieben den Beweis f\u00fcr das neue K\u00fcndigungsargument schuldig. Auch ist dieses im K\u00fcndigungsschreiben vom 29.12.1981 nicht erw\u00e4hnt. Und, da\u00df die Hoechst AG den Umweltschutz wenig ernstnimmt, wurde ihr j\u00fcngst sogar auf einer Aktion\u00e4rsversammlung vorgehalten.<\/p>\n<p>\u00d6ffentlichkeit in allen Umweltproblemen ist erste Voraussetzung, um der zunehmenden Naturzerst\u00f6rung entgegentreten zu k\u00f6nnen. Umweltskandale sind schonungslos aufzudecken. Wer zur Erhaltung der nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen seine Meinung frei und \u00f6ffentlich sagt, ist daf\u00fcr durch das Grundgesetz gesch\u00fctzt, gleichg\u00fcltig wer sein Arbeitgeber ist.<\/p>\n<p>Am Beispiel Hans-Werner Krauss wird deutlich, wie eng die unverk\u00fcrzte Inanspruchnahme eines Grundrechts und der Kampf gegen Umweltzerst\u00f6rung zusammengeh\u00f6ren. Und es wird offenbar, wie schnell die Grundrechte am Fabriktor enden. Angesichts dieser Sachlage ist es besonders erschreckend, da\u00df die Industriegewerkschaft Chemie Papier Keramik und die Betriebsratsmehrheit der Hoechst AG sich nicht hinter Hans-Werner Krauss stellen. Sollte es der Hoechst AG gelingen, Macht vor Recht durchzusetzen, dann w\u00e4re dies eine Niederlage f\u00fcr die Grundrechte, eine Niederlage f\u00fcr die Gewerkschaften und eine Niederlage f\u00fcr alle freiheitlich und \u00f6kologisch gesinnten B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in diesem Lande.<\/p>\n<p>Mit den hier geschilderten Vorg\u00e4ngen, die beispieIhaft aufzeigen, wie oft in diesem Lande trotz seiner demokratischen Verfassung Macht vor B\u00fcrgerrechte geht, wollen wir nicht erschrecken und Resignation f\u00f6rdern. Vielmehr steckt im Verhalten der meisten Betroffenen zugleich eine Widerst\u00e4ndigkeit, die auch ermutigen kann. Man versucht einzusch\u00fcchtern, zu disziplinieren und praktiziert menschenunw\u00fcrdige Verfahren, aber die, die es trifft, nehmen dies nicht mehr widerstandslos hin. Die Macht der M\u00e4chtigen wird br\u00fcchig &#151; b\u00fcrgerrechtliches Engagement und Solidarit\u00e4t aller mit den herausgegriffenen Betroffenen staatlicher und privatwirtschaftlicher Willk\u00fcr haben eine Chance, weil nicht nur Friedenssehnsucht und Umweltbewu\u00dftsein wachsen, sondern auch mitmenschliche Sensibilit\u00e4t und emanzipatorische Anstrengungen immer mehr Menschen zur Richtschnur werden.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[2352],"publikationen":[1287],"class_list":["post-12564","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-klaus-vack","publikationen-62-63"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Vorg\u00e4nge im Rechtsstaat oder Macht vor B\u00fcrgerrecht - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/62-63\/publikation\/vorgaenge-im-rechtsstaat-oder-macht-vor-buergerrecht\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Vorg\u00e4nge im Rechtsstaat oder Macht vor B\u00fcrgerrecht - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: vorg\u00e4nge Nr. 62-63 (Hreft Nr. 2-3\/1983), S. 85-93 Es werden einige Vorg\u00e4nge geschildert &#151; zum Teil bekannte, zum Teil weniger bekannte &#151; , und es sind nur eher zuf\u00e4llig ausgew\u00e4hlte Einzelbeispiele. 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