{"id":17558,"date":"2021-12-16T16:55:00","date_gmt":"2021-12-16T15:55:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/strafverschaerfungen-sind-oft-die-falsche-antwort-copy\/"},"modified":"2023-06-14T15:37:07","modified_gmt":"2023-06-14T13:37:07","slug":"strafverschaerfungen-sind-oft-die-falsche-antwort-copy","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/234-vorgaenge\/publikation\/strafverschaerfungen-sind-oft-die-falsche-antwort-copy\/","title":{"rendered":"Strafversch\u00e4rfungen sind oft die falsche Antwort"},"content":{"rendered":"<h2>Entkri&shy;mi&shy;na&shy;li&shy;sie&shy;rungs&shy;an&shy;s&auml;tze zum Schwa&shy;rz&shy;fahren und dem Kleinhandel mit Bet&auml;u&shy;bungs&shy;mit&shy;teln<\/h2>\n<p>In: vorg\u00e4nge Nr. 234 (2\/2021), S. 57 &#8211; 60<\/p>\n<p><em>Im Strafvollzug sind zahlreiche Menschen anzutreffen, die dort wegen \u201eSchwarzfahrens\u201c (Erschleichung von Leistungen, \u00a7 265a StGB) oder wegen Stra\u00dfenhandels mit illegalen Drogen ihre Freiheitsstrafen verb\u00fc\u00dfen. Solche F\u00e4lle w\u00e4ren durch eine Beschr\u00e4nkung des Strafrechts auf das ultima-ratio-Prinzip bzw. eine Entkriminalisierung leicht zu vermeiden, wie der folgende Beitrag zeigt. Der Autor, fr\u00fcherer Justizsenator in Hamburg, stellt die Entkriminalisierung hier als Teil eines alternativen Probleml\u00f6sungsansatzes vor, der weit \u00fcber das Strafrechtssystem hinausreicht. Zugleich ordnet er die Entkriminalisierungsdiskussion in den Kontext der gegenl\u00e4ufigen Tendenz ein, bei der Strafversch\u00e4rfungen das g\u00e4ngige politische Reaktionsmuster darstellen.<\/em><\/p>\n<p>Bei vielen gesellschaftlichen Problemen ist ganz schnell der Ruf nach h\u00e4rteren Strafen da. Genaue Analyse der Ursachen des Problems, der Aufbau von wirksamen Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen, die Evaluation von Best-practice-Modellen \u2013 das alles dauert in unserer politischen Debatte mit nur kurzer Aufmerksamkeitsspanne viel zu lang. Es ist so sch\u00f6n einfach, neue Straftatbest\u00e4nde und h\u00e4rtere Strafen zu fordern. Dass eine h\u00e4rtere Strafandrohung abschreckende Wirkung zeigt, wird gerne geglaubt. Und so war das Strafgesetzbuch stets gef\u00fcllt mit Straftatbest\u00e4nden, die \u00fcberholte und teilweise diskriminierende gesellschaftspolitische Vorstellungen aufrecht erhielten, wie z.B. im Falle des \u00a7 175 StGB (Verbot homosexueller Handlungen unter M\u00e4nnern). Sie haben gemeinsam, dass sie kaum geeignet sind, ein bestimmtes gesellschaftliches Verhalten zu erzwingen. Weder konnte die Strafbarkeit der Gottesl\u00e4sterung den Respekt vor Religionen sicherstellen, noch konnte die Normierung der Heterosexualit\u00e4t den Befreiungskampf von Lesben und Schwulen aufhalten. Ein aktuelleres Beispiel ist die Strafbarkeit von Doping im Sport: Hier soll das Strafrecht richten, was durch strukturelle Fehler im System des Leistungssports verursacht wird.<\/p>\n<p>Mit dem in der Strafrechtswissenschaft hoch gehaltenen ultima-ratio-Prinzip hat das wenig gemeinsam. Nimmt man es ernst, d\u00fcrfte das Strafrecht nur in den F\u00e4llen zum Einsatz kommen, wo das gesellschaftliche Leben elementar gest\u00f6rt wird. Aber auch aus praktischer Perspektive stellt sich die Frage: Worauf sollen die Ressourcen der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden gerichtet werden? Dank des Legalit\u00e4tsprinzips m\u00fcssen sie s\u00e4mtlichen Straftaten nachgehen. Eine freie Priorit\u00e4tensetzung scheidet aus. Da aber dennoch die Ressourcen nicht endlos sind, k\u00f6nnen nicht alle Straftaten zu Ende verfolgt werden. Auf der Strecke bleiben dann oft Verfahren, die besonders aufw\u00e4ndiger Ermittlungen bed\u00fcrfen, wie etwa im Bereich der Wirtschaftsstrafverfahren. Gerade auf diese Verfahren kann aber nicht verzichtet werden, da die entsprechenden Straftaten sehr gro\u00dfen gesellschaftlichen Schaden anrichten.<\/p>\n<p>In meiner Zeit als Justizsenator von Hamburg von 2008-2010 und von 2015-2020 habe ich viele Justizministerkonferenzen erlebt. Neben dem Dauerbrenner der Fu\u00dffessel (die sich im Praxiseinsatz als weitgehend untauglich gezeigt hat) hatten die Kolleg*innen der CDU\/CSU auf fast jeder Tagung einen Vorschlag f\u00fcr neue Straftatbest\u00e4nde, neue Qualifikationen oder Strafsch\u00e4rfungen im Gep\u00e4ck. Als gr\u00fcne Justizminister*innen wollten wir dem nicht nur abwehrend gegen\u00fcbertreten, sondern haben eine Vielzahl von Vorst\u00f6\u00dfen gemacht, das ultima-ratio-Prinzip st\u00e4rker in den Mittelpunkt zu r\u00fccken. So haben wir uns eingesetzt f\u00fcr eine Entr\u00fcmpelung des Strafgesetzbuchs, weil es eine Menge von Straftatbest\u00e4nden gibt, die bei genauerer Betrachtung sehr fragw\u00fcrdig wirken (beispielsweise die Doppelehe \u00a7 172 StGB). Warum es besondere Strafvorschriften zum Verbrennen ausl\u00e4ndischer Flaggen (\u00a7 104 StGB) gibt war deswegen ein l\u00e4ngerer Diskussionspunkt. Die allermeisten dieser Entr\u00fcmpelungsvorschl\u00e4ge haben allerdings nur geringe praktische Relevanz, so dass die Diskussion meist auch nur den Effekt hat, das Prinzip zu betonen und so indirekt dem Wildwuchs im Strafrecht entgegen zu treten. Es gab jedoch eine ber\u00fchmte Ausnahme: Die Beleidigung ausl\u00e4ndischer Staatsoberh\u00e4upter war Gegenstand im Strafverfahren gegen Jan B\u00f6hmermann. Die Prominenz des Beschuldigten trug dazu bei, dass eine Bundesratsinitiative erfolgreich war, diese zuvor kaum praxisrelevante Vorschrift abzuschaffen.<\/p>\n<p>Gr\u00f6\u00dfere praktische Relevanz hat die Debatte um Entkriminalisierung beim Schwarzfahren und dem Handel mit Bet\u00e4ubungsmitteln, insbesondere Cannabis. Beide Felder haben gemeinsam, dass die Strafverfolgung offenkundig wenig sinnvoll ist, die Entkriminalisierung aber eingebettet sein muss in ein ganzes Feld von Ma\u00dfnahmen au\u00dferhalb des Strafrechts.<\/p>\n<p>Die Straftat des Erschleichens von Leistungen, insbesondere im Bereich des \u00f6ffentlichen Personennahverkehrs (\u00a7 265a StGB) hat Relevanz durch die Praxis der Verkehrsunternehmen, ihre Fahrg\u00e4ste meistens nicht bei Einstieg, sondern nur stichprobenartig zu kontrollieren. In aller Regel kommt es gar nicht sofort zu einer Strafanzeige. Beim ersten und zweiten Mal bleibt es beim erh\u00f6hten Bef\u00f6rderungsentgelt, erst nach dem dritten Erwischtwerden kommt es zu einer Strafanzeige. Die daraufhin verh\u00e4ngte Geldbu\u00dfe ist also eine weitere Eskalationsstufe. Bei Gespr\u00e4chen mit Verkehrsunternehmen zeigt sich, dass es zwei Gruppen von Schwarzfahrer*innen gibt: Die wirtschaftlich Denkenden und jene, die durch Regeln auch sonst nicht erreicht werden. Die wirtschaftlich Denkenden kaufen keine Fahrkarte, weil sie tats\u00e4chlich sehr h\u00e4ufig fahren k\u00f6nnen, ohne kontrolliert zu werden und das erh\u00f6hte Bef\u00f6rderungsentgelt die gesparten Fahrpreise nicht \u00fcbersteigt. Sie richten ihr Verhalten so aus, dass es zu einer Anzeige oder gar einer wiederholten Anzeige nicht kommt, weil das dann teurer k\u00e4me. Daneben steht die andere Gruppe, die eingehende Post nicht aufmacht oder gar nicht postalisch zu erreichen ist. Tats\u00e4chlich d\u00fcrfte es sich hier im gro\u00dfen Umfang um obdachlose Menschen handeln. Die verh\u00e4ngte Geldbu\u00dfe wird nicht gezahlt, Angebote zur Abarbeitung der Geldbu\u00dfe werden nicht angenommen, es kommt zur Umwandlung in eine Ersatzfreiheitsstrafe. Vollstreckt wird die dann irgendwann, wenn die Person zuf\u00e4llig in eine Polizeikontrolle ger\u00e4t. In den Gef\u00e4ngnissen zeigt sich dann vielfach, dass diese Menschen umfangreiche Probleme haben, seien es Suchtprobleme oder psychische Erkrankungen. W\u00e4hrend der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 oder 60 Tagen ist es nicht m\u00f6glich, irgendwas davon sinnvoll anzugehen. In der Zeit klappt in der Regel nicht einmal ein Entzug. Stellt sich schon generell die Frage, ob Gef\u00e4ngnisse die Menschen bessern, wird die Sinnlosigkeit von Vollzug in diesen F\u00e4llen auf die Spitze getrieben. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie wird deutlich, dass die Aussetzung von Ersatzfreiheitsstrafen, wie etwa in Hamburg, nicht zum Untergang des Rechtsstaates f\u00fchrt. Es ist vielmehr die Konsequenz aus einer wohl\u00fcberlegten Abw\u00e4gung zwischen staatlichem Strafanspruch und sozialen Gesichtspunkten.<\/p>\n<p>Was wir stattdessen brauchen: Hilfen f\u00fcr Menschen, die obdachlos sind und effektive Ma\u00dfnahmen innerhalb des Systems \u00d6PNV. Denkbar w\u00e4re etwa die Staffelung des erh\u00f6hten Bef\u00f6rderungsentgelts, so dass Schwarzfahren einfach unwirtschaftlich wird.<br \/>\nBei der Verfolgung von Drogenhandel zeigt sich fortgesetzt die Erfolglosigkeit des bisherigen Ansatzes. Es gelingt \u00fcberhaupt nicht, den Konsum von Cannabis oder Kokain einzud\u00e4mmen. Selbst gr\u00f6\u00dfere Ermittlungserfolge haben keinerlei Einfluss auf den Preis der Drogen. Getroffen werden meistens nur die Stra\u00dfendealer, die nur einen kleinen Teil der Gewinnspanne einstreichen d\u00fcrften. Sie nehmen aber im gro\u00dfen Umfang Haftplatzkapazit\u00e4ten in Anspruch, weil bei Zweifeln am Wohnsitz sehr schnell Untersuchungshaft verh\u00e4ngt wird. Die Fokussierung auf den Stra\u00dfenhandel l\u00e4sst auch weite Teile des Drogenhandels unbehelligt, der \u00fcber Lieferdienste und Postversand funktioniert. Statt am letzten Ende der Kette gilt es an den Ursachen anzusetzen. Wir brauchen jedenfalls f\u00fcr Cannabis eine kontrollierte Abgabe. Das w\u00fcrde nicht nur dazu f\u00fchren, dass die kriminellen Strukturen hinter dem Drogenhandel deutlich weniger Umsatz h\u00e4tten, sondern b\u00f6te auch die Chance, viel mehr zu tun f\u00fcr die Gesundheitspr\u00e4vention, weil nur so Qualit\u00e4tskontrolle und Aufkl\u00e4rung Raum haben k\u00f6nnen. Das geht also nur mit einem sehr guten begleitenden gesundheitspolitischen Konzept. So muss es aber auch sein: Die Strafverfolgung ist ungeeignet, die Schw\u00e4chen der Gesundheitspr\u00e4vention aufzufangen.<\/p>\n<p>Es geht bei den Beispielen oft nicht darum, die Probleme zu negieren, deren L\u00f6sung der Strafverfolgung zugeschoben werden. Es geht um die Frage, wie wir Ressourcen sinnvoll einsetzen: Ist es nicht besser, mehr f\u00fcr Obdachlose und Drogenabh\u00e4ngige pr\u00e4ventiv zu tun, statt teure Strukturen von Strafverfolgung und Justizvollzug auf sie zu verwenden? Ist es nicht sinnvoller, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte st\u00e4rker dort einzusetzen, wo es um wirklich gro\u00dfe gesellschaftliche Sch\u00e4den durch systematische Wirtschaftskriminalit\u00e4t geht, statt sich mit den allerkleinsten Fischen zu besch\u00e4ftigen? Gr\u00fcne Rechtspolitik verfolgt hier einen integrierten Ansatz, der Fragen der Pr\u00e4vention einen mindestens so gro\u00dfen Stellenwert gibt wie der Repression.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Dr.\u00a0Till Steffen Jahrgang 1973, studierte Jura an den Universit\u00e4ten Mainz, Hamburg sowie Aberdeen und promovierte 2004 im Bereich des europ\u00e4ischen Naturschutzrechts. Seitdem arbeitet er als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Verwaltungsrecht zuerst in der Kanzlei von Harten und seit 2008 als Partner bei der Soziet\u00e4t elblaw Rechtsanw\u00e4lte. Er war von 2008 bis 2010 und von 2015 bis 2020 Justizsenator der Freien und Hansestadt Hamburg unter der Leitung von Ole von Beust, Christoph Ahlhaus, Olaf Scholz und Peter Tschentscher.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[2949,2957],"tags":[],"autoren":[2964],"publikationen":[854,2954],"class_list":["post-17558","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-corona","category-strafvollzug","autoren-till-steffen","publikationen-vorgaenge","publikationen-234-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Strafversch\u00e4rfungen sind oft die falsche Antwort - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/234-vorgaenge\/publikation\/strafverschaerfungen-sind-oft-die-falsche-antwort-copy\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Strafversch\u00e4rfungen sind oft die falsche Antwort - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Entkri&shy;mi&shy;na&shy;li&shy;sie&shy;rungs&shy;an&shy;s&auml;tze zum Schwa&shy;rz&shy;fahren und dem Kleinhandel mit Bet&auml;u&shy;bungs&shy;mit&shy;teln In: vorg\u00e4nge Nr. 234 (2\/2021), S. 57 &#8211; 60 Im Strafvollzug sind zahlreiche Menschen anzutreffen, die dort wegen \u201eSchwarzfahrens\u201c (Erschleichung von Leistungen, \u00a7 265a StGB) oder wegen Stra\u00dfenhandels mit illegalen Drogen ihre Freiheitsstrafen verb\u00fc\u00dfen. 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