{"id":18547,"date":"2023-04-25T13:50:18","date_gmt":"2023-04-25T11:50:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?post_type=publikation&#038;p=18547"},"modified":"2023-07-25T14:32:41","modified_gmt":"2023-07-25T12:32:41","slug":"endstation-triage-gefahren-der-priorisierung-fuer-die-menschenrechte","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/237-238-vorgaenge\/publikation\/endstation-triage-gefahren-der-priorisierung-fuer-die-menschenrechte\/","title":{"rendered":"Endstation Triage? Gefahren der Priorisierung f\u00fcr die Menschenrechte"},"content":{"rendered":"<p class=\"v-teaser-western\"><em>\u201eEndstation Triage \u2013 Gefahren der Priorisierung f\u00fcr die Menschenrechte\u201c lautet der Titel einer Veranstaltung der Humanistischen Union (HU) am 17. September 2022 in Marburg. Mit ihr wollte die B\u00fcrgerrechtsorganisation die Erfahrungen im Umgang mit begrenzten intensivmedizinischen Behandlungskapazit\u00e4ten w\u00e4hrend der Corona-Pandemie aus verschiedenen Perspektiven reflektieren. Zugleich sollten menschenrechtliche Kriterien f\u00fcr den zur Diskussion stehenden Gesetzentwurf der B<span style=\"color: #000000;\"><span style=\"font-family: Gentium Book Basic;\"><span style=\"font-size: small;\"><span lang=\"de-DE\">u<\/span><\/span><\/span><\/span>ndesregierung f\u00fcr ein Triage-Gesetz formuliert werden.<\/em><\/p>\n<p class=\"v-teaser-western\"><em>Aus dieser Diskussion entstanden die folgenden, \u00fcberarbeiteten Beitr\u00e4ge des Historikers, Publizisten und Behindertenaktivisten Florian Grams (Hannover); der Pflegefachkraft und Betriebsr\u00e4tin des Universit\u00e4tsklinikums Gie\u00dfen\/Marburg, Gisela Lind; des Journalisten und B\u00fcrgerrechtlers Franz-Josef Hanke (Marburg); des Facharztes f\u00fcr Neurologie, Intensivmedizin und Geriatrie am Dresdner Universit\u00e4tsklinikum, Kai L\u00f6wenbr\u00fcck; des Strafrechtswissenschaftlers und Forschungsgruppenleiters am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalit\u00e4t, Sicherheit und Recht in Freiburg, J\u00f6rg Arnold; sowie der Professorin i.R. f\u00fcr \u00f6ffentliches Recht, Staatslehre und Rechtstheorie an der Humboldt-Universit\u00e4t zu Berlin, Rosemarie Will.<\/em><\/p>\n<p class=\"v-teaser-western\"><em>Die R<span style=\"color: #000000;\"><span style=\"font-family: Gentium Book Basic;\"><span style=\"font-size: small;\"><span lang=\"de-DE\">e<\/span><\/span><\/span><\/span>debeitr\u00e4ge der Podiumsdiskussion dokumentiert die Webseite der Humanistischen Union Marburg unter: <a href=\"http:\/\/triage.soziale-buergerrechte.de\/.\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/triage.soziale-buergerrechte.de\/.<\/a><\/em><\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-1-western \" lang=\"zxx\"><span id=\"die-geschichte-der-triage-eine-geschichte-notwendig-falscher-entscheidungen\">Die Geschichte der Triage &ndash; eine Geschichte notwendig falscher Entschei&shy;dungen<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Im Fr\u00fchjahr 2020 \u2013 die Pandemie hatte gerade begonnen und die ersten Debatten \u00fcber die Triage hatten in diesem Zusammenhang stattgefunden \u2013 fand sich in der Notaunahme eines Krankenhauses der freundliche Hinweis, dass man sich gedulden m\u00f6ge, da in diesem Hause triagiert werde. Freilich ging es an dieser Stelle nicht um die Zuteilung knapper medizinischer Ressourcen, sondern um die Reihenfolge entsprechend der Dringlichkeit der Behandlung. In diesem Sinne wird Triage auch in einigen medizinischen Handb\u00fcchern definiert. Etwa wenn mit Blick auf die klinische Praxis formuliert wird: \u201e<i>Freitagabend, 17 Uhr. Eine voll belegte Notfallstation. Der Pf\u00f6rtner bringt die Akten zweier gleichzeitig eingetroffener Patienten herein. Auf den darauf befestigten Notizzetteln steht \u201aJuckreiz\u2018 beziehungsweise \u201aSchnittwunde\u2018. Sie m\u00fcssen entscheiden, welcher Patient zuerst angesehen wird. Das ist Triage.<\/i>\u201c<sup><a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote1sym\" name=\"sdendnote1anc\">i<\/a><\/sup> Und es ist sicherlich das Verst\u00e4ndnis von Triage, wie es auch in der besagten Notaufnahme zum Ausdruck kam. Eine solche Definition ignoriert jedoch die Herkunft des Begriffs der Triage aus der Milit\u00e4rmedizin.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Als Begr\u00fcnder der Triage gilt <i>Jean Dominique Larrey<\/i> \u2013 der Leib- und Armeearzt <i>Napoleon Bonapartes<\/i> \u2013 der in den Kriegen des franz\u00f6sischen Kaiserreichs bemerkte, dass viele Soldaten starben, weil sie nicht schnell genug behandelt werden konnten. Aus diesem Grunde schuf er so genannte \u201e<i>fliegende Ambulanzen<\/i>\u201c und sortierte die Verwundeten nach der Schwere ihrer Verletzungen. Aus diesem Umstand entstand der Begriff, denn \u201e<i>Triage<\/i>\u201c ist eine Substantivierung des franz\u00f6sischen Wortes \u201e<i>trier<\/i>\u201c \u2013 hei\u00dft also Sortierung.<sup><a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote2sym\" name=\"sdendnote2anc\">ii<\/a><\/sup> Auf diese Weise rettete<i> Larrey<\/i> vielen Soldaten das Leben. Auf der anderen Seite geh\u00f6rte zu seinem System aber auch, dass die schwerstverletzten Soldaten nicht gerettet, sondern zur\u00fcckgelassen wurden.<sup><a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote3sym\" name=\"sdendnote3anc\">iii<\/a><\/sup> Im Lichte dieser Geschichte ist Triage daher zutreffend zu definieren als \u201e<i>[\u2026] ein Verfahren der priorisierten, also nach Vor- und Nachrang geordneten Verteilung knapper lebenserhaltender Ressourcen unter einer Anzahl von Patienten, deren akuter Bedarf in seiner Gesamtheit die verf\u00fcgbaren Ressourcen \u00fcbersteigt.<\/i>\u201c<sup><a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote4sym\" name=\"sdendnote4anc\">iv<\/a><\/sup> Dabei w\u00e4re in jedem Fall zu fragen, auf der Grundlage welcher Kriterien diese Zuteilung erfolgt. In den meisten F\u00e4llen sind es keine medizinischen Gr\u00fcnde, die \u00fcber Behandlung oder Nichtbehandlung entscheiden, sondern Anforderungen anderer Art \u2013 etwa die schnelle und effiziente Wiederherstellung der Kampff\u00e4higkeit der Soldaten. So ist etwa belegt, dass US-amerikanische Kommandeure im Zweiten Weltkrieg das knappe Penicilin an geschlechtskranke Soldaten ausgaben statt an Schwerverletzte.<sup><a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote5sym\" name=\"sdendnote5anc\">v<\/a><\/sup><\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Dass nichtmedizinische Kriterien auch au\u00dferhalb der Milit\u00e4rmedizin bei Triage-Entscheidungen wirksam werden, zeigte sich, als in den 1950er Jahren in den USA zu wenig Dialyse-Ger\u00e4te f\u00fcr die zu behandelnden Patient:innen zur Verf\u00fcgung standen. Um die Zuteilungsentscheidungen zu treffen, wurde damals in Seattle ein Laienkomitee gegr\u00fcndet, das die vorhandenen Dialyse-Ger\u00e4te in erster Linie an wei\u00dfe christliche, in Vereinen engagierte Familienv\u00e4ter vergab.<sup><a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote6sym\" name=\"sdendnote6anc\">vi<\/a><\/sup> Einen anderen Weg ging bei der gleichen Entscheidung ein New Yorker Krankenhaus. Um rassistische Zuteilungen zu verhindern, verloste man dort die Dialyse-Pl\u00e4tze. Einer der beteiligten \u00c4rzte bekannte jedoch auf Nachfrage, dass es ihn belastet habe, \u201e<i>[\u2026] im Zweifel &#8218;deserving patients&#8216; abweisen und statt dessen solche behandeln zu m\u00fcssen, &#8218;who are only being served for an unhappy or anti-social life&#8216;.<\/i>\u201c<sup><a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote7sym\" name=\"sdendnote7anc\">vii<\/a><\/sup> In beiden F\u00e4llen blieben also soziale Kategorien wirksam und schufen ein Einfallstor f\u00fcr Lebenswertdiskussionen. Gleiches galt f\u00fcr Triage-Debatten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, in denen mitunter alte Menschen und Menschen mit Behinderungen als weniger dringlich zu behandeln eingestuft werden sollten als junge und vermeintlich ansonsten gesunde Patient:innen.<sup><a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote8sym\" name=\"sdendnote8anc\">viii<\/a><\/sup><\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Jede \u00dcberlegung \u00fcber die Anwendung von Triage-Kriterien muss sich fragen lassen, wessen Interessen sie dient, denn keine Entscheidung \u00fcber die Vorenthaltung notwendiger medizinischer Ma\u00dfnahmen kann medizinisch begr\u00fcndet werden. Die Formulierung von Triage-Kriterien kann daher nur auf der gesellschaftlichen Makroebene entschieden werden.<sup><a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote9sym\" name=\"sdendnote9anc\">ix<\/a><\/sup> Es stellt sich notwendig die Frage, wie viele Intensivbetten, Beatmungsger\u00e4te und wie viel gut ausgebildetes und entsprechend bezahltes Personal in der Versorgung und Pflege sich eine Gesellschaft leisten will. So geriet das als vorbildlich geltende deutsche Gesundheitssystem in der Corona-Pandemie nah an seine Grenzen, weil es seit langer Zeit auf Verschlei\u00df gefahren wurde und daher f\u00fcr die Krisensituation nicht umfassend ger\u00fcstet war.<sup><a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote10sym\" name=\"sdendnote10anc\">x<\/a><\/sup> An dieser Stelle bedarf es des politischen Umdenkens und nicht des Appells an Verantwortung oder Gewissen. Dies gilt umso mehr, als dass jede Triage-Entscheidung eine notwendig falsche Entscheidung ist, weil sie immer eine Reaktion auf eine inhumane Situation darstellt.<sup><a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote11sym\" name=\"sdendnote11anc\">xi<\/a><\/sup><\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Von daher sind auch alle Versuche, Triage-Entscheidungen diskriminierungsfrei zu gestalten, notwendig unbefriedigend. Die Randomisierung wirkt wie eine Flucht aus der unangenehmen Situation. Auf der anderen Seite begibt sich jedes Nachdenken \u00fcber Entscheidungskriterien in die Gefahr, Menschenleben gegeneinander aufzurechnen. Am Ende bleibt \u2013 in der Tradition der Aufkl\u00e4rung \u2013 nur, auf dem Imperativ Kants zu beharren, so zu handeln dass \u201e<i>[\u2026] du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern jederzeit zugleich als Zweck, niemals blo\u00df als Mittel brauchst.<\/i>\u201c<sup><a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote12sym\" name=\"sdendnote12anc\">xii<\/a><\/sup> In der Konsequenz bedeutet dies, alles daran zu setzen, dass eine Triage nicht stattfinden muss, weil jeder Mensch \u2013 als Selbstzweck \u2013 die f\u00fcr ihn notwendige medizinische Behandlung erhalten kann. Es geht also um nicht weniger als um die menschliche Gestaltung des Gesundheitswesens und der Gesellschaft.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-ohne-kursiv-western\" style=\"text-align: right;\">Florian Grams<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-1-western \" lang=\"zxx\"><span id=\"im-krankenhaus-wurde-schon-immer-triagiert\">&bdquo;Im Krankenhaus wurde schon immer triagiert!&ldquo;<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Mein Name ist Gisela Lind. Ich war ca. 30 Jahre als Fachkrankenschwester im Bereich An\u00e4sthesie und Intensivmedizin t\u00e4tig. Ich habe meinen Beruf sehr gerne ausge\u00fcbt, war mit Leib und Seele Intensivschwester, bis vor 12 Jahren mich meine eigenen gesundheitlichen Probleme dazu zwangen, mich schweren Herzens von dem Dasein der Intensivschwester zu trennen. Seitdem bin ich Schwerbehindertenvertretung und Betriebsr\u00e4tin, wo mein Fokus auf der SBV liegt. Somit konnte ich meine F\u00fcrsorge auf meine Kollegen \u00fcbertragen, nur ohne meine geliebten Maschinen. Sie merken sicher, ich konnte mich nie wirklich trennen. Ich sage das, um deutlich zu machen, wie wichtig mir Patienten und meine Kollegen sind.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Kommen wir nun zum Thema: Im Krankenhaus wurde schon immer triagiert! Diese Triage fand und findet immer dann statt, wenn kein Bett mehr frei war. Das kam vor und kommt immer h\u00e4ufiger vor. Leider m\u00fcssen immer h\u00e4ufiger Patienten verlegt werden, die noch nicht stabil genug sind. Doch unsere Krankenhausfinanzierung erm\u00f6glicht nichts anderes. Unsere praktizierte Triage sah jedoch immer so aus: Wer am ges\u00fcndesten von den kranken Patienten war, der musste gehen. Das hei\u00dft: Patienten, die eigentlich noch unserer Therapie und Pflege bedurften, wurden vorzeitig verlegt, um Platz zu schaffen, f\u00fcr Patienten, denen es schlechter ging. Diese Triage bezog sich aber immer auf das akute Krankheitsgeschehen. \u00c4rzte und Pflege berieten sich, wer denn als erstes verlegbar sei, wenn denn ein Notfall kommt. Und es kamen viele Notf\u00e4lle.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Selbst, wenn uns klar war, dass die Patienten die Verlegung wahrscheinlich nicht gut \u201everkraften\u201c w\u00fcrden und wir ahnten, dass diese Menschen wieder zur\u00fcckkommen w\u00fcrden, weil es ihnen wieder schlechter ging, so mussten sie doch verlegt werden, um Platz und Ressourcen zu schaffen f\u00fcr Menschen, die diese Hilfe dringender brauchten.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die zunehmende Reduzierung von Intensivbetten in deutschen Kliniken und der massive Pflegepersonalmangel f\u00f6rdern leider eine solche Triage! Eine Triage, die nicht gewollt, nicht sinnvoll, aber notwendig ist. Studien ergaben, dass Patienten, die zu fr\u00fch verlegt wurden, eine deutlich h\u00f6here Mortalit\u00e4tsrate aufwiesen oder am Ende zumindest einen deutlich l\u00e4ngeren Krankenhausaufenthalt verzeichneten.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Ich bin auch der festen \u00dcberzeugung, dass es gen\u00fcgend Pflegepersonal gibt! 75 Prozent aller ausgestiegenen Pflegekr\u00e4fte w\u00fcrden zur\u00fcckkommen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Dies ergaben mehrere Studien und Umfragen. Pflegekr\u00e4fte steigen durchschnittlich nach drei Jahren Berufspraxis aus, weil sie nicht das machen durften, weshalb sie diesen Beruf erlernt hatten. Die Motivation, diesen Beruf auszu\u00fcben, wird bereits kurz nach dem Examen zerst\u00f6rt \u2013 durch die Rahmenbedingungen, unter denen dieser Beruf auszu\u00fcben ist. Dazu geh\u00f6ren nicht nur die deutlich verbesserungsbed\u00fcrftige Bezahlung, sondern vor allem die Arbeitsbedingungen. Pflegende m\u00f6chten das machen, was sie gelernt haben! Sie m\u00f6chten sich ganzheitlich um ihre Patienten k\u00fcmmern. Sie wollen die n\u00f6tige <i>Z<\/i><i>eit<\/i><i> f\u00fcr ihre Patienten<\/i> haben, um sie bestm\u00f6glich versorgen zu k\u00f6nnen. Aber sie m\u00fcssen auch ihre Mieten bezahlen k\u00f6nnen und manchmal auch f\u00fcr ihre Familien da sein.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die Politik, aber auch die Gesellschaft sind hier im Besonderen gefragt. Das Finanzierungssystem muss neu \u00fcberdacht werden. Es muss m\u00f6glich sein, sich vollumf\u00e4nglich um Patienten zu k\u00fcmmern, ohne st\u00e4ndig Zeit und Geld im Nacken zu haben. Es braucht nicht nur Ger\u00e4te, damit ein Patient so schnell als m\u00f6glich wieder nach Hause kann. Jeder von uns m\u00f6chte, dass \u00c4rzte und Pflege nicht nur Fachkompetenz besitzen, sondern auch Empathie und Zeit f\u00fcr den Menschen haben, denn jeder von uns ist ganz individuell und es bedarf individueller Ma\u00dfnahmen, um die Gesundheit zu st\u00e4rken und damit die Krankheitsphasen zu reduzieren.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-ohne-kursiv-western\" style=\"text-align: right;\">Gisela Lind<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-1-western \" lang=\"zxx\"><span id=\"weiterfuehrende-gedanken-zum-thema-priorisierung-im-gesundheitssystem\">Weiter&shy;f&uuml;h&shy;rende Gedanken zum Thema &bdquo;Prio&shy;ri&shy;sie&shy;rung&ldquo; im Gesund&shy;heits&shy;system<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Triage wird grunds\u00e4tzlich immer im Fall einer Verknappung medizinischer Ressourcen n\u00f6tig. Darum muss das erste Ziel einer demokratischen und menschenw\u00fcrdigen Gesellschaft sein, ausreichende Ressourcen zur Versorgung aller Menschen mit den notwendigen medizinischen Hilfen bereitzustellen. Das beinhaltet auch, dass die medizinische Daseinsvorsorge nicht dem Diktat wirtschaftlicher Gewinnmaximierung unterworfen werden darf. Dennoch wird es auch bei enormen Anstrengungen der Verantwortlichen keine grenzenlosen Versorgungskapazit\u00e4ten geben k\u00f6nnen. Darum ist es unerl\u00e4sslich, dass sich die gesamte Gesellschaft gr\u00fcndlich auf m\u00f6gliche F\u00e4lle von Triage vorbereitet.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Eine Priorisierung findet im Gesundheitssystem ohnehin tagt\u00e4glich statt. Deutlichstes Beispiel einer ungerechten Ressourcenverteilung ist die Aufspaltung der Gesundheitsversorgung in die gesetzliche und die private Krankenversicherungen. Ihr steht das Modell einer \u201eB\u00fcrgerversicherung\u201c als wesentlich tragf\u00e4higere Finanzierungsstruktur gegen\u00fcber, die auch die Verm\u00f6genden entsprechend ihrer Wirtschaftskraft in die Finanzierung der allgemeinen Krankenversorgung angemessen einbezieht.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Daneben m\u00fcssen Ressourcen auch regional gerechter verteilt werden. Der \u201el\u00e4ndliche Raum\u201c darf nicht ausbluten, weil dort keine Krankenh\u00e4user mehr existieren und zu lange Rettungswege die \u00dcberlebenschancen nach Unf\u00e4llen oder anderen Ereignissen verringern. Auch wenn sich Therapien aufgrund der geringen Zahl m\u00f6glicher Betroffener nicht wirtschaftlich rechnen, m\u00fcssen sie trotzdem angeboten werden.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Neben all dem geht es vor Allem aber auch um Krisen wie eine Pandemie, einen Krieg oder die Folgen des Klimawandels und ihre Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Daf\u00fcr muss der Staat vorausschauend Vorsorge treffen. Deswegen muss es in einem klugen Gesundheitssystem immer \u00dcberkapazit\u00e4ten f\u00fcr Notf\u00e4lle geben.<br \/>\nDa die Mittel jedoch immer begrenzt bleiben werden, m\u00fcssen sich \u00c4rztinnen und \u00c4rzte trotzdem auf die m\u00f6gliche Situation einer Triage vorbereiten. Angesichts ihres vermutlich eher kurzfristigen Auftretens ist eine fr\u00fchzeitige Vorbereitung durch \u00dcbungen und Leitf\u00e4den notwendig. In diese Vorbereitung muss die Medizin auch m\u00f6gliche Betroffene aus \u201evulnerablen Gruppen\u201c einbeziehen, um auf ihre besonderen Bed\u00fcrfnisse vorbereitet zu sein.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Benachteiligung von Menschen aufgrund einer Behinderung oder ihres Alters auch im Fall einer Triage ausdr\u00fccklich untersagt. Doch entsprechend der Erkenntnis, dass auch die Androhung von Folter bereits Folter ist, ist auch die drohende Ausgrenzung im Fall einer Triage f\u00fcr m\u00f6gliche Betroffene bereits eine massive Ausgrenzung. Sie kn\u00fcpft an allt\u00e4glichen Benachteiligungserfahrungen an und m\u00fcndet in die Sorge um das eigene \u00dcberleben im Katastrophenfall. Die Stigmatisierung von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen muss darum bereits im Vorfeld aufgehoben werden. Bei den Debatten \u00fcber Triage ist ihre Stimme deshalb von allerh\u00f6chstem Gewicht. Diskussionen ohne Betroffene nehmen ihre Ausgrenzung im Ernstfall bereits vorweg.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Letztlich spielt in der gesellschaftlichen Debatte die Tatsache kaum eine Rolle, dass die Mehrheit der Menschen in h\u00f6herem Alter behindert sein wird. Bereits im Durchschnitt der Bev\u00f6lkerung liegt der Anteil der Menschen mit Behinderung bei mehr als 10 Prozent. Als mehrfachbehinderter Blinder w\u00fcrde ich dabei statistisch jedoch nur einmal gez\u00e4hlt. Mehrfachbehinderte wie ich w\u00e4ren bei einer Triage wahrscheinlich die ersten Opfer. Eine meiner drei Behinderungen galt im sogenannten \u201eEuthanasieprogramm\u201c der nationalsozialistischen Mordmaschinerie als T\u00f6tungsgrund. Eine zweite wurde durch Sterilisation \u201ebek\u00e4mpft\u201c. Gerade auch diese Erfahrungen von Behinderten mit faschistischer Ideologie, die sp\u00e4testens seit 1933 und bis heute noch in vielen K\u00f6pfen \u2013 auch von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten oder Pflegenden \u2013 herumspukt, mahnt zu einer bewussten und vorsichtigen Auseinandersetzung mit dem Thema \u201eTriage\u201c. Selbst wenn Behinderte sich in den vergangenen Jahrzehnten viele Freir\u00e4ume erobert haben, ist Inklusion immer noch ein unerreichtes Ziel. Ausgrenzung hingegen ist in vielen Lebensbereichen nach wie vor Alltag.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Wenn Menschen mit Behinderungen eine Randomisierung der Entscheidung \u00fcber die Verteilung medizinischer Ressourcen fordern, geschieht das aus der begr\u00fcndeten Sorge dar\u00fcber, dass alle denkbaren medizinischen Kriterien indirekt immer wieder die Beeintr\u00e4chtigung aufgreifen: Das gilt f\u00fcr Kriterien wie die \u201eKomorbidit\u00e4t\u201c ebenso wie f\u00fcr die \u00dcberlebenswahrscheinlichkeit. Andererseits str\u00e4ubt sich alles in mir dagegen, ein Losverfahren \u00fcber Leben und Tod entscheiden zu lassen. Allerdings sind auch Begr\u00fcndungen wie Familienstand und Kinderzahl durchaus fragw\u00fcrdig. Bereits in seinem Luftsicherheitsurteil von 2006 hatte das BVerfG die gr\u00f6\u00dfere Zahl an bedrohten Menschenleben nicht als Grund gelten lassen, eine geringere Zahl an Personen in einem Flugzeug daf\u00fcr zu opfern.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Darum steht am Ende die Erkenntnis, dass es keine gerechte Triage geben kann. Eine m\u00f6glichst wenig ungerechte Triage w\u00e4re aber wohl besser als eine g\u00e4nzlich ungerechte. Welche Kriterien dabei zugrunde gelegt werden k\u00f6nnen, vermag ich aber nicht abschlie\u00dfend zu sagen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-ohne-kursiv-western\" align=\"right\">Franz-Josef Hanke<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-1-western \" lang=\"zxx\"><span id=\"das-triage-gesetz-aus-sicht-der-praxis\">Das Triage-&shy;Ge&shy;setz aus Sicht der Praxis<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Ich m\u00f6chte das mittlerweile verabschiedete \u201eTriage-Gesetz\u201c aus Sicht des medizinischen Anwendungskontexts kommentieren; also bezogen darauf, inwieweit das Gesetz der durch das Bundesverfassungsgericht festgestellten \u201eSchutzpflicht\u201c des Gesetzgebers, Menschen in Triage-Situationen \u201e<i>wirksam vor einer Benachteiligung wegen ihrer Behinderung<\/i>\u201c zu bewahren, gerecht wird.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote13sym\" name=\"sdendnote13anc\"><sup>xiii<\/sup><\/a> Wichtig erscheint dabei, dass diese \u201eSchutzpflicht\u201c keinen absoluten Charakter hat, sondern dass \u201e<i>\u2026dem Gesetzgeber ein Einsch\u00e4tzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum\u2026<\/i>\u201c zusteht, das hei\u00dft, dass ein Ermessensspielraum besteht, in dem die wirksame Umsetzung der Schutzpflicht mit anderen G\u00fctern abgewogen werden kann.<\/p>\n<h4 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"extreme-beschraenkung-des-anwendungsbereichs\">Extreme Beschr&auml;n&shy;kung des Anwen&shy;dungs&shy;be&shy;reichs<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Was ist ein sinnvolles anwendungsbezogenes Beispiel, um das Triagegesetz bezogen auf seine G\u00fcte zu bewerten? Das Triage-Gesetz regelt den Fall, dass aufgrund einer Infektionskrankheit intensivmedizinische Ressourcen so knapp sind, dass in der Zuteilung zwischen verschiedenen Patient:innen abgewogen werden muss. Anders gesprochen: H\u00e4tte eine Pandemie nicht zu Knappheit gef\u00fchrt, w\u00fcrden beide Patient:innen intensivmedizinisch behandelt.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Um das Gesetz zu bewerten, ist es nicht sinnvoll, von dem oft geschilderten Extrembeispiel auszugehen: Es gibt nur noch ein Beatmungsger\u00e4t, und ein:e Patient:in muss ersticken. Ein aus praktischer Sicht realistischeres Beispiel w\u00e4re das folgende:<\/p>\n<p class=\"v-zitat-western\">Nur eine:r von zwei Patient:innen mit einer Blutvergiftung kann intensivmedizinisch behandelt werden; der oder die andere Patient:in wird auch weiterbehandelt, aber mit weniger intensiven (und damit weniger sicheren) Behandlungsoptionen. Dadurch hat diese:r Patient:in ein erh\u00f6htes Risiko f\u00fcr ein schlechteres Behandlungsergebnis.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Bei der Triage handelt es sich regelm\u00e4\u00dfig nicht um eine Frage von Leben und Tod, sondern eher um die Frage eines durch intensivmedizinische Ressourcenknappheit hervorgerufenen erh\u00f6hten Behandlungsrisikos f\u00fcr eine:n Patient:in. Das \u201eletzte Beatmungsger\u00e4t\u201c ist nur das Extrembeispiel einer Maximalrisikozuteilung, was (gl\u00fccklicherweise) in Deutschland nicht anwendungsrelevant und somit auch wenig geeignet ist, die Gesetzesg\u00fcte zu beurteilen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Indem das Gesetz die \u201eTriage\u201c auf die Zuteilung von intensivmedizinischen Ma\u00dfnahmen in einer pandemie-induzierten Knappheit beschr\u00e4nkt, impliziert es zugleich, dass prognoserelevante Ressourcenallokationsentscheidungen und eine daraus resultierende etwaige Diskriminierung nur durch Pandemien bedingt w\u00e4ren. Dies entspricht jedoch nicht der Behandlungsrealit\u00e4t: Ein relativer Mangel war schon vor der Pandemie regul\u00e4rer Alltag in deutschen Krankenh\u00e4usern, verbunden mit risikobehafteten Abw\u00e4gungsentscheidungen.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote14sym\" name=\"sdendnote14anc\"><sup>xiv<\/sup><\/a> Verschobene Tumoroperationen gef\u00e4hrden das \u00dcberleben von Tumorpatient:innen, genauso wie der eklatante Mangel an psychotherapeutischen Behandlungsm\u00f6glichkeiten die Suizidgefahr von Menschen mit Depressionen erh\u00f6ht. Insofern ist das Gesetz unverst\u00e4ndlich, weil es davon ausgeht, dass ein Schutz vor Diskriminierung nur bei pandemiebedingter Knappheit relevant w\u00e4re.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Ein Ma\u00df daf\u00fcr, ob ein Gesundheitswesen alle M\u00f6glichkeiten aussch\u00f6pft, um vor Krankheit und Tod zu sch\u00fctzen, sind durch Gesundheitsversorgung \u201evermeidbare\u201c Erkrankung und Sterblichkeit (quantifiziert im sog. <i>Health Access and Quality Index<\/i>, HAQI).<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote15sym\" name=\"sdendnote15anc\"><sup>xv<\/sup><\/a> Naturgem\u00e4\u00df ist dies ein schwierig zu erreichendes Ideal, und das deutsche Gesundheitswesen nimmt derzeit immerhin den 20. Platz weltweit ein. Gerecht oder fair w\u00e4re nun, wenn sich vermeidbare Erkrankung und Sterblichkeit gleichm\u00e4\u00dfig \u00fcber alle Krankheitsbilder verteilen w\u00fcrden. Das ist aber nicht der Fall, sondern die durch das Gesundheitswesen vermeidbare Sterblichkeit ist h\u00f6chst unterschiedlich verteilt. So erreicht Deutschland f\u00fcr einzelne Krankheitsbilder einen perfekten HAQ-Index von 100 (etwa bei Masern, f\u00fcr die es wirksame Impfprogramme gibt). Demgegen\u00fcber werden bei Hodenkrebs nur 66% der vermeidbaren Erkrankungen\/Sterblichkeit erreicht. Dar\u00fcber hinaus sind vulnerable Gruppen \u00fcberdurchschnittlich stark von durch das Gesundheitswesen vermeidbarer Erkrankung\/Sterblichkeit betroffen, mit zunehmender Ungleichverteilung: W\u00e4hrend 1980 Menschen mit niedrigem Bildungsgrad noch 50% st\u00e4rker betroffen waren als Menschen mit hohem Bildungsgrad, waren sie 2010 doppelt so stark betroffen.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote16sym\" name=\"sdendnote16anc\"><sup>xvi<\/sup><\/a><\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Durch Gesundheitsversorgung vermeidbare Erkrankung\/Sterblichkeit sind somit sehr ungleichm\u00e4\u00dfig zwischen Erkrankungen und unterschiedlichen Bev\u00f6lkerungsgruppen verteilt und \u2013 in Zahlen gesehen \u2013 eine wesentlich bedeutsamere Quelle von potentiell ungerechtfertigter Benachteiligung als eine pandemiebedingte Knappheit von intensivmedizinischen Kapazit\u00e4ten. Die Spanische Grippe als letzte Vor-Covid-Pandemie ist fast 100 Jahre her. Es ist unverst\u00e4ndlich, warum sich das Triage-Gesetz auf ein so seltenes Ereignis beschr\u00e4nkt und darauf verzichtet, die wesentlich h\u00e4ufigeren Quellen von vermeidbare Krankheit\/Sterblichkeit zu regeln. Nat\u00fcrlich kann ein Triage-Gesetz nicht alle Formen von Ungleichbehandlung adressieren, jedoch ist diese sehr enge Beschr\u00e4nkung auf ein Jahrhundertereignis nicht nachvollziehbar und wird dem Schutzauftrag des Gesetzgebers nicht gerecht.<\/p>\n<h4 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"ist-das-gesetz-widerspruchsfrei\">Ist das Gesetz wider&shy;spruchs&shy;frei?<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">In der Begr\u00fcndung des Gesetzes wird darauf eingegangen, dass aufgrund der hohen Relevanz das Gesetz nicht nur das \u201ewie\u201c regeln soll (formale Kriterien), sondern auch das \u201ewas\u201c (Entscheidungskriterien, sog. \u201ematerielle Kriterien\u201c). Dazu geh\u00f6rt, dass Behinderung und\/oder Alter nicht ber\u00fccksichtigt werden d\u00fcrfen bei Zuteilungsentscheidungen, gleichzeitig aber die \u00dcberlebenswahrscheinlichkeit der intensivmedizinischen Therapie das Hauptkriterium sein soll, abgesch\u00e4tzt unter Ber\u00fccksichtigung von relevanten Begleiterkrankungen. Begleiterkrankungen sind aber nur dann relevant, wenn sie eine funktionell bedeutsame Einschr\u00e4nkung einer Organfunktion hervorrufen \u2013 und damit in der Regel eine Behinderung. Tats\u00e4chlich waren 24,7% der Menschen \u00fcber 65 Jahre in Deutschland 2021 schwerbehindert.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote17sym\" name=\"sdendnote17anc\"><sup>xvii<\/sup><\/a> Es ist davon auszugehen, dass Begleiterkrankungen, die gleichzeitig eine Behinderung hervorrufen und f\u00fcr die \u00dcberlebenswahrscheinlichkeit relevant sind, eher die Regel als eine Ausnahme darstellen. Somit kann man dem Gesetz vorwerfen, dass es trotz der starken \u00dcberlappung zwischen Begleiterkrankung und Behinderung das eine als Positiv- und das andere als Negativkriterium definiert und damit widerspr\u00fcchlich ist.<\/p>\n<h4 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"ist-das-gesetz-praktikabel\">Ist das Gesetz prakti&shy;ka&shy;bel?<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Das Gesetz gibt keinerlei Anleitung, wie der inhaltliche Konflikt zwischen Begleiterkrankungen und Behinderungen aufzul\u00f6sen ist. Ein Beispiel w\u00e4re eine eingeschr\u00e4nkte Lungenfunktion, welche die \u00dcberlebenswahrscheinlichkeit reduziert. Soll diese nur ber\u00fccksichtigt werden, wenn der:die Patient:in dadurch keinen anerkannten Grad der Behinderung hat? Wie soll zu rechtfertigen sein, Patient:innen mit \u201enicht behindernden\u201c relevanten Begleiterkrankungen (insoweit es das \u00fcberhaupt gibt) zu benachteiligen, solche mit \u201ebehindernden\u201c aber nicht?<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Weiterhin verlangt das Gesetz, das bei jeder Entscheidung \u00fcber einen Menschen mit Behinderung ein:e \u201eExpert:in\u201c f\u00fcr Behinderungen beteiligt sein muss, ohne zu definieren, was jemanden \u00fcberhaupt zu einem:r Expert:in macht. Die H\u00e4ufigkeit von Behinderung bedeutet, dass in der Realit\u00e4t f\u00fcr fast jede Triage-Entscheidung ein:e solche:r Expert:in ben\u00f6tigt w\u00fcrde.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Sowohl der unaufgel\u00f6ste Widerspruch in der (Nicht-)Ber\u00fccksichtigung von Begleiterkrankungen und Behinderungen wie auch die verlangte 24\/7-Verf\u00fcgbarkeit nicht n\u00e4her definierter Expert:innen und die nicht nachvollziehbare Beschr\u00e4nkung auf pandemische Situationen schr\u00e4nken die Praktikabilit\u00e4t des Gesetzes stark ein.<\/p>\n<h4 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"ist-das-gesetz-angemessen\">Ist das Gesetz angemessen?<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Die \u201eAngemessenheit\u201c ist eine Frage der Abw\u00e4gung und damit auch von gesellschaftlichen Wertevorstellungen. Das Triage-Gesetz schr\u00e4nkt die zul\u00e4ssigen Entscheidungskriterien stark ein (nur Kurzzeit\u00fcberlebenswahrscheinlichkeit, nur Ber\u00fccksichtigung von relevanten Begleiterkrankungen). Der Gesetzgeber rechtfertigt dies damit, dass weiterreichende Kriterien (z.B. Ber\u00fccksichtigung der potentiellen Lebensqualit\u00e4t nach der Intensivtherapie) nicht vereinbar w\u00e4ren mit dem Grundsatz der <i>Lebenswertindifferenz<\/i> \u2013 dass das Leben eines:r Einzelnen gleich viel wert ist und nicht f\u00fcr ein anderes geopfert werden darf. Diese enge Beschr\u00e4nkung steht jedoch in eklatantem Widerspruch zum Anspruch einer \u201emenschlichen\u201c, \u201epersonenzentrierten\u201c Medizin, die Menschen eben nicht auf mechanistische Einzelkriterien reduzieren, sondern durch eine ganzheitliche Betrachtungsweise der individuellen Lebenssituation und Gesundheit ein medizinisches Behandlungskonzept umzusetzen, dass pers\u00f6nlichen Besonderheiten m\u00f6glichst gerecht will.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote18sym\" name=\"sdendnote18anc\"><sup>xviii<\/sup><\/a> Es ist \u00e4u\u00dferst fraglich, ob die mechanistische Beschr\u00e4nkung auf Einzelkriterien den Bed\u00fcrfnissen von Menschen mit Behinderung und ihren komplexen individuellen Lebenssituationen Rechnung tr\u00e4gt.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">In einer pluralistischen Gesellschaft sollte der Gesetzgeber bei der Auslegung seines oben erw\u00e4hnten Einsch\u00e4tzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums auch das \u00f6ffentliche Verst\u00e4ndnis von Angemessenheit und Gerechtigkeit ber\u00fccksichtigen. Bezogen auf Triage zeigen nationale und internationale Studien, dass Menschen, unabh\u00e4ngig von Gesellschaftsform und Kulturkreis, keine rein \u201e<i>egalit\u00e4ren<\/i>\u201c lebenswertindifferenten Entscheidungskriterien heranziehen wollen, sondern auch komplexere Kriterien, die die individuelle Lebenssituation mit einbeziehen;<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote19sym\" name=\"sdendnote19anc\"><sup>xix<\/sup><\/a> darunter immer wieder auch solche Kriterien, die als \u201e<i>utilitaristisch<\/i>\u201c verstanden werden k\u00f6nnen &#8211; beispielsweise die Bevorzugung von J\u00fcngeren oder von Personen mit weiteren abh\u00e4ngigen Personen (z.B. Kindern). Dazu kommt, dass nicht alle utilitaristischen Kriterien im Widerspruch mit der Lebenswertindifferenz stehen: So kann die Bevorzugung von J\u00fcngeren auch damit gerechtfertigt werden, dass J\u00fcngere weniger Lebenszeit und Lebensabschnitte selbstbestimmt haben gestalten k\u00f6nnen als \u00c4ltere (<i>Fair-Innings-Theorie<\/i>). Die Nicht-Ber\u00fccksichtigung des Alters (wie derzeit im Gesetz vorgeschrieben) kann nach der <i>Fair-Innings-Theorie<\/i> auch als eine Benachteiligung von J\u00fcngeren verstanden werden.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Wenig verst\u00e4ndlich ist auch das Verbot der <i>Ex-Post-Triage<\/i>: Die Annahme, dass jemand, der einmal eine Ressource zugeteilt bekommen hat, mehr Anrecht auf diese hat als jemand, der sp\u00e4ter kommt und sie ebenfalls ben\u00f6tigt, ist mit dem Ansatz der Lebenswertindifferenz nicht vereinbar. Letztlich bedeutet der Ausschluss der Ex-Post-Triage n\u00e4mlich nichts weiter als: <i>Wer zuerst kommt, malt zuerst<\/i>. Leider ist es aber nicht zuf\u00e4llig, wer zuerst ins Krankenhaus kommt. Wiederholt wurde gezeigt, das vulnerable Gruppen versp\u00e4teten und erschwerten Zugang haben und dies ein Grund f\u00fcr die h\u00f6here und damit vermeidbare Erkrankung\/Sterblichkeit sein kann.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote20sym\" name=\"sdendnote20anc\"><sup>xx<\/sup><\/a> Ausschluss der Ex-Post-Triage bedeutet also nichts anderes als denen, die aufgrund ihres privilegierten sozialen Status fr\u00fcher Zugang zu einer knappen Ressource gefunden haben, Priorit\u00e4t einzur\u00e4umen. Die Interessen von Menschen mit Behinderung werden hierdurch ganz sicher nicht gesch\u00fctzt. Zudem erschwert es angemessene Abw\u00e4gungsentscheidungen: Wenn nur zwischen verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig wenigen Patient:innen entschieden werden kann, die gerade in der Notaufnahme auf eine intensivmedizinische Kapazit\u00e4t warten (<i>Ex-Ante-Triage<\/i>), dann ist eine weniger fein abgestimmte und damit weniger faire Entscheidung m\u00f6glich, als wenn alle Patient:innen einbezogen werden, die gerade Bedarf an der Ressource haben.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Zusammenfassend erscheint das Gesetz weder verst\u00e4ndlich, widerspruchsfrei, praktikabel noch angemessen. Gerade die Beschr\u00e4nkung auf ein Jahrhundertereignis einer Pandemie l\u00e4sst den Eindruck entstehen, dass es \u00fcberhaupt nicht zur Anwendung kommen soll. Der Gesetzgeber fl\u00fcchtet damit vor der Verantwortung, sich um die gesellschaftlich relevante Frage zu k\u00fcmmern, wie eine Benachteiligung bei der Ressourcenallokation im Gesundheitswesen vermieden werden kann \u2013 nicht nur in der Intensiv- und Notfallmedizin, sondern auch in anderen medizinischen Versorgungsbereichen. Das Gesetz regelt eine absolute Ausnahme, w\u00e4hrend der Alltag au\u00dfen vor bleibt.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-ohne-kursiv-western\" style=\"text-align: right;\"><a name=\"_GoBack\"><\/a>Kai Loewenbr\u00fcck<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-1-western \" lang=\"zxx\"><span id=\"endstation-triagexxi\">Endstation &bdquo;Triage&ldquo;?<sup><a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote21sym\" name=\"sdendnote21anc\">xxi<\/a><\/sup><\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Der vom Bundeskabinett am 26.8.2022 vorgelegte Gesetzentwurf zur \u00c4nderung des Infektionsschutzgesetzes will nach seiner Begr\u00fcndung die Vorgaben des BVerfG vom 16.12.2021 zum Schutz behinderter Menschen vor Benachteiligungen bei der Zuteilung \u00fcberlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungsressourcen umsetzen. An diesem Gesetzentwurf wird zu Recht erhebliche Kritik ge\u00e4u\u00dfert. Diese bezieht sich u.a. darauf, dass die <i>Ex-post-Triage <\/i>gesetzlich ausgeschlossen werden soll.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Das geht zur\u00fcck auf regen \u00f6ffentlichen Widerstand, insbesondere durch Behinderten- und Sozialverb\u00e4nde. Das Deutsche Institut f\u00fcr Menschenrechte stufte die Ex-post-Triage als menschenrechtswidrig ein. Dagegen wiederum wenden \u00c4rzteverb\u00e4nde und Stimmen aus der Rechtswissenschaft ein, dass das Verbot einer Ex-post-Triage mehr Menschenleben kosten werde, gerade von Menschen mit Behinderung. Ihre Sorge ist, dass k\u00fcnftig einmal eingeleitete Intensivtherapien nicht mehr beendet w\u00fcrden \u2013 auch dann nicht, wenn eine Weiterbehandlung medizinisch-ethisch nicht mehr geboten sei. Zwar werde im Triage-Gesetz der Abbruch einer begonnenen intensivmedizinischen Behandlung im Pandemiefall untersagt; realistisch sei aber, dass das indirekt zur Grundregel werde, weil es jede Einzelfallentscheidung f\u00fcr einen Therapieabbruch auf Intensivstationen juristisch angreifbar mache.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote22sym\" name=\"sdendnote22anc\"><sup>xxii<\/sup><\/a> Ferner wird als Kritikpunkt an dem Ausschluss der Ex-post-Triage darauf hingewiesen, dass in Extremphasen einer Pandemie die Gefahr bestehe, dass Menschen nach einem Herzinfarkt oder einem schweren Unfall nicht mehr auf eine Intensivstation aufgenommen w\u00fcrden.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote23sym\" name=\"sdendnote23anc\"><sup>xxiii<\/sup><\/a><\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Demgegen\u00fcber wird mit dem Prinzip der Lebenswertindifferenz argumentiert. Dieses Prinzip folge aus einem strikten verfassungsrechtlichen Egalitarismus<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote24sym\" name=\"sdendnote24anc\"><sup>xxiv<\/sup><\/a> und bewirke, dass selbst im Falle, der zuerst intensivmedizinisch behandelte Patient w\u00fcrde dies \u201eh\u00f6chstwahrscheinlich nicht \u00fcberleben\u201c, gleichwohl aber medizinische Indikation fortbestehen w\u00fcrde, eine Ex-post-Triage nicht zul\u00e4ssig w\u00e4re.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote25sym\" name=\"sdendnote25anc\"><sup>xxv<\/sup><\/a><\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Jene Stimmen hingegen, die sich f\u00fcr die Zulassung der Ex-post-Triage aussprechen, stehen wohl \u00fcberwiegend auf dem Boden des Utilitarismus, gegen den nicht zuletzt schwerbehinderte Menschen nachvollziehbare grundlegende Vorbehalte haben.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Fest steht, dass f\u00fcr den Fall, die Ex-post-Triage w\u00fcrde gesetzlich zugelassen, gro\u00dfe Unsicherheit dar\u00fcber best\u00fcnde, ob dann auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit f\u00fcr \u00c4rzte (etwa durch Totschlag) vorl\u00e4ge. F\u00fcr diesen Fall geben Stimmen aus der Strafrechtswissenschaft zu bedenken, dass gesetzlich geregelt werden m\u00fcsste, was strafbar ist und was nicht, weil nur so die Rechtsunsicherheit f\u00fcr die \u00c4rztinnen und \u00c4rzte beseitigt werden k\u00f6nne.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote26sym\" name=\"sdendnote26anc\"><sup>xxvi<\/sup><\/a><\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Weitere kritische Fragen beziehen sich auf die <i>Ex-ante-Triage<\/i>, also darauf, wie bei der Aufnahme von Patientinnen und Patienten zu entscheiden ist, die alle intensivmedizinischer Behandlung bed\u00fcrfen, f\u00fcr die aber die intensivmedizinischen Apparate oder die Bettenkapazit\u00e4t der Klinik nicht ausreichen. In dieser Konstellation geht es darum, nach welchen Kriterien die Zuteilungsentscheidungen erfolgen, welche Menschen in die Klinik aufgenommen werden und welche Menschen nicht. Hierf\u00fcr w\u00e4re nach dem Gesetzentwurf das materielle Kriterium \u201eaktuelle und kurzfristige \u00dcberlebenswahrscheinlichkeit\u201c ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Dagegen wird u.a. eingewandt, dass nicht hinreichende Klarheit bestehe, wie dieses Kriterium auszulegen ist. Die Begr\u00fcndung des Gesetzesentwurfs r\u00fcckt dieses Kriterium in die N\u00e4he der \u201eklinischen Erfolgsaussichten\u201c. Damit seien Diskriminierungen gerade nicht ausgeschlossen. Das Kriterium wurde bereits im Vorfeld der BVerfG-Entscheidung heftig kritisiert, weil es in einem relativ weiten Sinne interpretiert werden kann. Deshalb sprachen sich Kritiker daf\u00fcr aus, das Kriterium allein unter dem Aspekt der Dringlichkeit auszulegen.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote27sym\" name=\"sdendnote27anc\"><sup>xxvii<\/sup><\/a><\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Der \u201eRunde Tisch Triage\u201c pl\u00e4diert daf\u00fcr, die \u201eaktuelle und kurzfristige \u00dcberlebenswahrscheinlichkeit\u201c ausschlie\u00dflich im Sinne einer Behandlungsindikation zu verstehen. Bei der Ex-ante-Triage sprach er sich f\u00fcr ein Randomisierungsverfahren aus. Die einzige M\u00f6glichkeit, eine Diskriminierung von \u00e4lteren Menschen und Behinderten sicher auszuschlie\u00dfen, sei die Anwendung von Zufallsprinzipien. Im Fall knapper Ressourcen solle das Losverfahren oder die Reihenfolge der Einlieferung in der Klinik dar\u00fcber entscheiden, wer zuerst intensivmedizinisch behandelt wird<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Es \u00fcberrascht allerdings, dass in diesem Zusammenhang nicht beachtet wurde, dass behinderte Menschen es aufgrund ihrer Handicaps unter Umst\u00e4nden schwerer haben, ins Krankenhaus transportiert zu werden, beispielsweise wenn sie auf den Rollstuhl angewiesen sind.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote28sym\" name=\"sdendnote28anc\"><sup>xxviii<\/sup><\/a> Behinderte Menschen haben es unter Umst\u00e4nden schwerer als nichtbehinderte Menschen, den Transport ins Krankenhaus zu organisieren bzw. sich gegen\u00fcber dem Krankenhaus bzw. dem telefonischen Notdienst zu verst\u00e4ndigen.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote29sym\" name=\"sdendnote29anc\"><sup>xxix<\/sup><\/a> Diese Erschwernis- und Zeitfaktoren sollten im Hinblick auf Zufallsentscheidungen nach dem Losverfahren bzw. dem Prinzip \u201ewer zuerst kommt\u201c ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Ein eigenes Problem bei der <i>Ex-ante-Triage<\/i> betrifft die straflose Diskriminierung, die auch nach dem Gesetzentwurf straflos bleiben soll. Dabei bezieht sich die Gesetzesbegr\u00fcndung auf die Konstellation einer sogenannten \u201e<i>rechtfertigenden Pflichtenkollision<\/i>\u201c, die dann vorliegt, wenn eine Person zwei gleichwertige Handlungspflichten (= Rettungspflichten) treffen, sie aber nur eine erf\u00fcllen kann (etwa von zwei bedrohten Menschenleben nur eines retten kann).<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote30sym\" name=\"sdendnote30anc\"><sup>xxx<\/sup><\/a><\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Nach der in der Strafrechtswissenschaft \u00fcberwiegend vertretenen Auffassung handelt der Arzt auch dann gerechtfertigt, wenn er sich bei der Entscheidung zwischen gleichwertigen Lebensrettungspflichten von diskriminierenden Motiven leiten l\u00e4sst. Das ergibt sich nach dieser Auffassung daraus, dass man das Diskriminierungsunrecht bzw. das moralisch zu missbilligende Motiv des Arztes in einer Situation echter Pflichtenkollision nicht als T\u00f6tungsdelikt erfassen k\u00f6nne, solange der Arzt seine Behandlungskapazit\u00e4t aussch\u00f6pft. Einer Verurteilung des Arztes wegen T\u00f6tung des Patienten A durch Unterlassen w\u00fcrde implizieren, dass der Arzt rechtlich verpflichtet gewesen sei, genau diesen Patienten und nicht den Patienten B zu retten, welchen er tats\u00e4chlich rettete.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote31sym\" name=\"sdendnote31anc\"><sup>xxxi<\/sup><\/a><\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Man k\u00f6nnte nun aufgrund der Regelung im Gesetzentwurf, wonach niemand bei einer \u00e4rztlichen Entscheidung \u00fcber die Zuteilung nicht ausreichend vorhandener \u00fcberlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazit\u00e4ten benachteiligt werden darf \u2013 insbesondere nicht wegen einer Behinderung, des Grades der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung \u2013, zu der Auffassung gelangen, dass dies eine straflose Diskriminierung ausschlie\u00dfe. Die Begr\u00fcndung des Gesetzentwurfs zeigt allerdings, dass das nicht gewollt ist. Auf diese Weise wird der eigene Anspruch des Gesetzentwurfs konterkariert.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">In der Entscheidung des BVerfG wird auch die sog. \u201e<i>Vor-Triage<\/i>\u201c<b> <\/b>erw\u00e4hnt, als Zitat aus der Stellungnahme des Bundesverbandes Caritas Behindertenhilfe zur Beschwerde. Der Bundesverband berichtete in seiner Stellungnahme, dass 2020 in Regionen mit extremen Infektionslagen Menschen mit Behinderung trotz schwerer Infektion mit COVID-19 nicht in ein Krankenhaus aufgenommen wurden, obwohl sie in ihren Einrichtungen nicht hinreichend versorgt werden konnten. Eine Einrichtung des Verbandes habe daher eigene Beatmungsger\u00e4te angeschafft. Das zeige exemplarisch, dass eine \u201eTriage vor der Triage\u201c stattfinde, was aber derzeit nicht mit validen Daten zu belegen sei. Der \u201eRunde Tisch Triage\u201c definierte in seinem Kommentar die \u201eTriage vor der Triage\u201c als eine Selektion im Vorfeld, die eine Verweigerung der intensivmedizinischen Behandlung darstelle.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote32sym\" name=\"sdendnote32anc\"><sup>xxxii<\/sup><\/a><\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Thematisiert wird auch das Problem einer \u201e<i>stillen Triage<\/i>\u201c. Diese liege dann vor, wenn beispielsweise Krebspatienten kein Bett bekommen und nicht operiert werden k\u00f6nnen, weil Personal aus den Operationss\u00e4len zur Coronaversorgung auf Intensivstationen verschoben werden, weshalb die Krebseingriffe dann ausfielen.<span style=\"font-size: small;\"><i><a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote33sym\" name=\"sdendnote33anc\"><sup>xxxiii<\/sup><\/a><\/i><\/span> Kritisiert wird hier vor allem die Politik, denn diese habe in Hochzeiten der Pandemie empfohlen, auf planbare Operationen zu verzichten.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote34sym\" name=\"sdendnote34anc\"><sup>xxxiv<\/sup><\/a><\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Gesprochen wird schlie\u00dflich auch noch von der \u201e<i>grauen Triage<\/i>\u201c. Dabei handele es sich um vorgelagerte Priorisierungsentscheidungen zum Beispiel beim Zugang zur Intensivstation, die intransparent und dadurch missbrauchsanf\u00e4llig sind.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote35sym\" name=\"sdendnote35anc\"><sup>xxxv<\/sup><\/a><\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">In strafrechtlicher Hinsicht wurde bisher allein die Frage angesprochen, ob und in welchem Umfang \u00c4rzte die (strafbewehrte) Pflicht haben, f\u00fcr eine ausreichende Kapazit\u00e4tserweiterung zu sorgen, bevor eine Triage-Situation entsteht.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote36sym\" name=\"sdendnote36anc\"><sup>xxxvi<\/sup><\/a> Diese Fragestellung korrespondiert wohl mit allen Formen der \u201eVor-Triage\u201c, soweit sie damit in Zusammenhang stehende Pflichtverletzungen von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten betrifft. Aber auch in F\u00e4llen, in denen die Aufnahme von behinderten sowie alten Menschen in Krankenh\u00e4user verhindert wird, sei es durch das nicht-medizinische wie medizinische Personal, kann sich Strafbarkeit ergeben.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Insoweit die \u201eVor-Triage\u201c aber auch von anderen Berufsgruppen mit einer Garantenstellung vorgenommen wird, etwa durch das Pflegepersonal, steht auch hier die Fragestellung nach deren Strafbarkeit, wenn sie entweder in der ambulanten oder der Heimpflege bewusst verhindern, dass behinderte oder alte Menschen, die an COVID-19 erkrankt sind, in ein Krankenhaus eingewiesen oder dorthin verlegt werden. Sollte diese Selektion zum Tod der den Pflegerinnen und Pflegern anvertrauten Menschen f\u00fchren, k\u00e4me je nach Fallkonstellation auch hier durch Unterlassen begangener Totschlag in Betracht. Da es aber bis heute keine verifizierbaren genaueren Erkenntnisse \u00fcber die Praxis der verschiedenen Formen der \u201eVor-Triage\u201c gibt, befindet sich das Strafrecht hier eher in einer symbolischen Existenz.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Sofern das pandemische Geschehen aber wieder zunimmt, wird auch die \u201eVor-Triage\u201c wieder st\u00e4rker zum Thema werden. Deshalb sollte dieses Ph\u00e4nomen, dass eben kein Phantom ist, dringend untersucht werden. Aus den daraus gewonnenen Ergebnissen, sollten diese belastbar sein, k\u00f6nnen konkrete politische und rechtliche Konsequenzen gezogen werden. Dass solche Untersuchungen bisher nicht erfolgt sind, verdeutlicht, wie wenig ernst dies von der Politik bisher genommen wurde.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Es m\u00fcsste auch alles getan werden, um so etwas wie eine \u201eVor-Triage-Atmosph\u00e4re\u201c zu verhindern, die u.a. darin zum Ausdruck kommt, dass Landes\u00e4rztekammern vereinfachte Patientenverf\u00fcgungen verteilt haben sollen, in denen Menschen oder deren gesetzliche Betreuer motiviert wurden, lebensverl\u00e4ngernde Ma\u00dfnahmen durch eine intensivmedizinische Behandlung abzulehnen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Abschlie\u00dfend bleibt festzustellen: \u00dcber den vorgelegten Gesetzentwurf der Regierung zu Zulassungsentscheidungen bei knappen Ressourcen, also zur \u201eTriage\u201c, ist eine grundlegende Parlamentsdebatte w\u00fcnschenswert. Dabei sollte auch er\u00f6rtert werden, worin die politischen und \u00f6konomischen Ursachen f\u00fcr die Ressourcenknappheit zu suchen und welche Ma\u00dfnahmen zu ergreifen sind, damit das Gesundheitswesen aus der Klammer eines an zunehmender Privatisierung, \u00d6konomisierung und Profitabilit\u00e4t ausgerichteten Systems mit einem knapper werdenden Personal in den Kliniken befreit werden kann. Erst wenn sozusagen die Axt an die tieferen Wurzeln gelegt worden ist, lassen sich dilemmatische \u201eTriage\u201c-Entscheidungen in Pandemien wirklich vermeiden. Die italienische Philosophin Donatella Di Cesare nennt das \u201edie Atemnot des Kapitalismus\u201c<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote37sym\" name=\"sdendnote37anc\"><sup>xxxvii<\/sup><\/a>, und verweist auf europ\u00e4ische L\u00e4nder wie Italien, aber auch auf die USA, wo nachweislich nach dem Kriterium der \u201eh\u00f6heren Lebenserwartung\u201c triagiert worden sei.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote38sym\" name=\"sdendnote38anc\"><sup>xxxviii<\/sup><\/a> Damit seien \u201edie verheerenden Auswirkungen des Neoliberalismus auf das \u00f6ffentliche Gesundheitsweisen zutage\u201c getreten.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote39sym\" name=\"sdendnote39anc\"><sup>xxxix<\/sup><\/a> Ob den politischen Entscheidungstr\u00e4gern allerdings daran gelegen ist, hier etwas grundlegend zu ver\u00e4ndern, muss bezweifelt werden. Deshalb sollten jene gesellschaftlichen Stimmen noch h\u00f6rbarer werden, die diesen Auswirkungen auf das Gesundheitswesen entgegentreten.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\" align=\"right\">J\u00f6rg Arnold<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-1-western \" lang=\"zxx\"><span id=\"grundrechte-in-der-triage\">Grundrechte in der Triage<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Bei der Veranstaltung der Humanistischen Union (HU) Marburg war ich ersatzweise f\u00fcr Oliver Tolmein, der die Verfassungsbeschwerde von Behinderten anwaltlich in Karlsruhe erfolgreich vertreten hatte, eingeladen. Durchaus im Unterschied zu O. Tolmein als anwaltlichem Vertreter von Behinderten, ging es mir als Verfassungsrechtlerin und langj\u00e4hrigem HU-Mitglied in der Podiumsdiskussion um zweierlei: Zum einen um eine allgemeine Verst\u00e4ndigung zu b\u00fcrgerrechtlich vertretbaren Kriterien in Triage-Situationen und zum anderen um die Einflussm\u00f6glichkeiten der HU auf den damals noch laufenden Gesetzgebungsprozess zur Triage-Regelung. Der HU-Ortsverband Marburg hatte die Verfassungsbeschwerde von Behinderten aktiv unterst\u00fctzt. Dabei ging es ihr wie den Beschwerdef\u00fchrern darum, eine m\u00f6gliche Diskriminierung Behinderter in Triage-Situationen zu verhindern. Eine offene Verst\u00e4ndigung \u00fcber allgemeine grundrechtliche Ma\u00dfst\u00e4be unvermeidlicher Triage-Entscheidungen war in der HU aber nicht wirklich gef\u00fchrt worden.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">In der deutschen \u00d6ffentlichkeit entbrannte diese Debatte, nachdem 2020 in italienischen Kliniken keine ausreichenden intensivmedizinischen Ressourcen f\u00fcr Covid-19-Erkrankte vorhandenen waren. Sowohl Wolfram Grams als stellvertretender Vorsitzender der HU als auch J\u00f6rg Arnold als Strafrechtler gingen von folgender Fragestellung aus: Sollten die Auswahlkriterien utilitaristisch gestaltet werden, sodass m\u00f6glichst viele Menschenleben gerettet werden k\u00f6nnten? Oder sollte von der Lebenswertindifferenz ausgegangen werden und eine Auswahl der zu Rettenden verboten sein? Ein solches Verbot w\u00fcrde die Lebensrettung dem Zufall oder dem Los \u00fcberlassen. In dieser Frontstellung neigten beide einer Position der Lebenswertdifferenz zu, w\u00e4hrend sie mich auf der utilitaristischen Seite vermuteten, ohne dass dies klar ausgesprochen wurde und auch ohne, dass ich mich als Utilitaristin bekannte h\u00e4tte. Die beteiligten \u00c4rzte und Pfleger haben dankenswerter Weise offen \u00fcber ihren tats\u00e4chlichen Umgang mit der Triage berichtet. Daraus war viel zu lernen.<\/p>\n<h4 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"warum-ist-triage-ein-buergerrechtliches-thema\">Warum ist Triage ein b&uuml;rger&shy;recht&shy;li&shy;ches Thema?<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Florian Grams geht in seinem Beitrag auf den milit\u00e4rmedizinischen Ursprung der Triage ein: Durch die Triage-Regeln sollten m\u00f6glichst viele Verwundete f\u00fcr das Schlachtfeld gerettet werden. Die Methode des Triagierens verbreitete sich danach in alle Notsituationen hinein, bei denen es um die Rettung von Menschenleben geht. Alle Berufsgruppen, die zur Menschenrettung verpflichtet sind, lernen deshalb heute mit Situationen umzugehen, bei denen die Rettungsmittel nicht ausreichen und eine Reihenfolge der Rettung festgelegt werden muss. Bei der <i>\u201eEx-Ante-Triage\u201c<\/i> wird zwischen mehreren Rettungsbed\u00fcrftigen ausgew\u00e4hlt um zu entscheiden, wer die nicht f\u00fcr alle verf\u00fcgbaren Rettungsmittel erh\u00e4lt. Bei der \u201e<i>Ex-Post-Triage\u201c <\/i>kann A nur dadurch gerettet werden, dass die bereits begonnene Rettung von B beendet wird, um das Rettungsmittel A zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Eine demokratisch verfasste Gesellschaft braucht f\u00fcr diese existentiellen Entscheidungen nicht nur medizinische Kriterien, sondern auch ethische und vor allem menschenrechtliche Gerechtigkeitsma\u00dfst\u00e4be. Woran sich Gerechtigkeit dabei konkret bemisst, ist umstritten; b\u00fcrgerrechtlich geht es insbesondere um die Diskriminierungsfreiheit solcher Entscheidungen. Jede Regelung, die nicht nur das Verfahren der Zuteilungsentscheidung ordnet, sondern auch inhaltliche Vorgaben macht, muss daraufhin gepr\u00fcft werden, ob sie verfassungsrechtlich in verbotener Weise privilegiert bzw. benachteiligt. Solche Situationen nicht zu regeln oder beschweigen verhindert dagegen, tats\u00e4chlich getroffene Triage-Entscheidungen transparent zu machen und Verantwortlichkeiten festzustellen; ebenso vereitelt das die justizielle Kontrolle und die demokratische Debatte.<\/p>\n<h4 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"die-entscheidung-des-bverfg-und-das-triage-gesetz\">Die Entschei&shy;dung des BVerfG und das Triage Gesetz<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">In seiner Entscheidung vom 16. Dezember 2021 (Az. 1 BvR 1541\/20) verlangte das Bundesverfassungsgericht, dass der Gesetzgeber Auswahlkriterien festlegt, die den Grundrechten der behinderten Beschwerdef\u00fchrer*innen gen\u00fcgen. Zum Zeitpunkt der Marburger Podiumsdiskussion lag ein Regierungsentwurf vor. Inzwischen hat der Gesetzgeber in \u00a7\u00a05c Infektionsschutzgesetz (IfSG) erstmals gesetzliche Vorgaben f\u00fcr die Triage geregelt, die am 14. Dezember 2022 in Kraft traten. Bis dahin galten die Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften wie der Deutschen Interdisziplin\u00e4ren Vereinigung f\u00fcr Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), die als Triage-Kriterium u.a. die \u201e<i>Erfolgsaussicht der Behandlung<\/i>\u201c vorsahen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen das gesetzgeberische Unterlassen, Menschen mit Behinderungen im Falle notwendiger Triage-Entscheidungen vor Benachteiligungen zu sch\u00fctzen. Das versto\u00dfe gegen das verfassungsm\u00e4\u00dfige Diskriminierungsverbot aus Artikel\u00a03 Absatz\u00a03 Satz\u00a02 GG. Die DIVI-Kriterien sahen als Indikatoren f\u00fcr geringere Erfolgsaussichten einer Behandlung u.a. Komorbidit\u00e4ten (zus\u00e4tzliche Erkrankungen) und \u201eGebrechlichkeit\u201c vor. Das BVerfG entschied, dass der Gesetzgeber Artikel\u00a03 Absatz\u00a03 Satz\u00a02 GG verletzte, weil er nicht selbst geregelt hatte, dass bei der Zuteilung intensivmedizinischer Behandlungsressourcen niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf. Das Gericht hielt es nicht f\u00fcr ausgeschlossen, dass die Anwendung der DIVI-Richtlinien bei einer Behinderung, die mit Komorbidit\u00e4ten oder mit schlechten Genesungsaussichten verbunden sein kann, zu einer Gef\u00e4hrdung des von Artikel\u00a02 Absatz\u00a02 Satz\u00a01 GG gesch\u00fctzten Rechts auf Leben f\u00fchre. Der Gesetzgeber sollte die Triage so regeln, dass Benachteiligungen wegen einer Behinderung verhindert werden.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Der neue \u00a7\u00a05c IfSG normiert dazu in Absatz 1 Satz 1 ein generelles Diskriminierungsverbot und definiert in Satz 2 das Vorliegen einer Triage-Situation. Insbesondere ist danach eine Benachteiligung wegen einer Behinderung, des Grades der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung verboten. Eine Triage-Situation liegt nach dem Gesetz vor, wenn intensivmedizinische Behandlungskapazit\u00e4ten nicht ausreichend vorhanden sind und eine anderweitige intensivmedizinische Behandlung, insbesondere eine Verlegung, nicht in Betracht kommt.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote40sym\" name=\"sdendnote40anc\"><sup>xl<\/sup><\/a><\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Absatz 2 regelt ein inhaltliches Zuteilungskriterium und schlie\u00dft die Ex-Post-Triage aus. Bei der Zuteilung soll nicht die \u201e<i>Erfolgsaussicht der Behandlung<\/i>\u201c entscheiden, sondern die \u201e<i>aktuelle und kurzfristige \u00dcberlebenswahrscheinlichkeit<\/i>\u201c. Komorbidit\u00e4ten d\u00fcrfen nur ber\u00fccksichtigt werden, soweit sie die auf die aktuelle Krankheit bezogene kurzfristige \u00dcberlebenswahrscheinlichkeit erheblich verringern. Es verbietet die Ber\u00fccksichtigung von Kriterien, die keine Auswirkung auf die aktuelle und kurzfristige \u00dcberlebenswahrscheinlichkeit haben. Dazu geh\u00f6ren insbesondere eine Behinderung, das Alter, die verbleibende mittel- oder langfristige Lebenserwartung, der Grad der Gebrechlichkeit und die Lebensqualit\u00e4t. In den Abs\u00e4tzen 3 bis 7 wird das Verfahren beim Triagieren geregelt, vom Vier-Augen-Prinzip \u00fcber Dokumentationspflichten bis hin zur Evaluation.<\/p>\n<h4 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"-5c-ifsg-laesst-wertungen-und-abwaegungen-zu\"><a name=\"Rspr\"><\/a>&sect; 5c IfSG l&auml;sst Wertungen und Abw&auml;gungen zu<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Mit der neuen Triage-Regelung sind sowohl Utilitaristen als auch Verfechterinnen der Lebenswertindifferenz unzufrieden. Die kurzfristige \u00dcberlebenswahrscheinlichkeit zeichnet laut ersteren keine sinnvolle Abw\u00e4gung vor, f\u00fcr letztere ist es nicht mit dem menschen- und verfassungsrechtlichen Grundsatz der Lebenswertindifferenz zu vereinbaren. Dass eine Zuteilungsentscheidung nur aufgrund der aktuellen und kurzfristigen \u00dcberlebenswahrscheinlichkeit getroffen wird, lasse nach wie vor zu, dass<i> <\/i>Komorbidit\u00e4ten ber\u00fccksichtigt und Behinderte sowie Alte diskriminiert werden.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Das wurde auch schon in unser Marburger Podiumsdiskussion deutlich, in der ich darauf hinwies, dass die Entscheidung des BVerfG weiterhin ein inhaltliches Kriterium der Auswahl zul\u00e4sst und dies von den anderen als fortw\u00e4hrende M\u00f6glichkeit der Diskriminierung Behinderter angesehen wurde.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Allerdings wurden auch die Vorschl\u00e4ge eines Randomisierungsverfahrens, den der \u201eRunde Tisch Triage\u201c ins Spiel gebracht hatte, oder einer Vergabe nach der Reihenfolge der Einlieferung in der Klinik &#8211; die einzigen dann noch verbleibenden M\u00f6glichkeiten, Diskriminierung auszuschlie\u00dfen \u2013 ziemlich einhellig von den Verfechtern der Lebenswertdifferenz abgelehnt. Den Vorschl\u00e4gen wurde entgegengehalten, dass sie den Einfluss von Macht und Reichtum \u00fcbersehen bzw. die Nutzung der Rettungsmittel dem Zufall \u00fcberlassen. Wer wie schnell zur Aufnahme in die Intensivstation gelangt, entscheidet sich meistens nach sozialen Lagen, und jede Losentscheidung ist blind gegen\u00fcber der Wirklichkeit.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Zudem wurde in der Diskussion deutlich, dass sich das Problem mit der Zul\u00e4ssigkeit der Ex-Post-Triage zuspitzen w\u00fcrde. Im nun geltenden Gesetz ist sie ausgeschlossen. Aus utilitaristischer Sicht ist dieser Ausschluss nicht hinnehmbar: Er koste Leben, auch das Leben von Menschen mit Behinderung.<\/p>\n<h4 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"die-buergerrechtsbewegung-muss-tradierte-frontstellungen-ueberwinden\">Die B&uuml;rger&shy;rechts&shy;be&shy;we&shy;gung muss tradierte Front&shy;stel&shy;lungen &uuml;berwinden<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Verfassungsrechtlich und b\u00fcrgerrechtlich wird es darauf ankommen, die mit den Urteilen des BVerfG zum Schwangerschaftsabbruch entstandene Gleichsetzung des Rechtes auf Leben und des Rechts auf Schutz der Menschenw\u00fcrde zu \u00fcberwinden. Das Recht auf Leben in Artikel 2 Absatz 2 enth\u00e4lt einen Gesetzesvorbehalt, der Abw\u00e4gungen zul\u00e4sst, ohne zugleich die Menschenw\u00fcrde zu verletzen. Solche Abw\u00e4gungen durchg\u00e4ngig als verbotene Verletzungen der Menschenw\u00fcrde zu klassifizieren, oder sie sogar in die N\u00e4he der staatlichen Euthanasieverbrechen des NS-Staates zu r\u00fccken, arbeitet mit diffamierenden Unterstellungen und blockiert demokratische Diskussionen \u00fcber eine L\u00f6sung des Konflikts. Bei der b\u00fcrgerrechtlichen Verteidigung und Entwicklung der Menschenrechte gilt es, dies konsequent zu vermeiden. F\u00fcr das Finden von anerkannten Kriterien zu Triage-Entscheidungen, die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und die St\u00e4rkung der Selbstbestimmung am Lebensende ist dies gleicherma\u00dfen wichtig. In der Marburger Diskussion schien das nur auf, die Debatte verharrte aber in der bisherigen Frontstellung.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote41sym\" name=\"sdendnote41anc\"><sup>xli<\/sup><\/a><\/p>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\" align=\"right\">Rosemarie Will<\/p>\n<p class=\"v-zwischen\u00fcberschrift-1-western\" lang=\"zxx\">Anmerkungen:<\/p>\n<div id=\"sdendnote1\">\n<p><a href=\"#sdendnote1anc\" name=\"sdendnote1sym\">i<\/a>Grossmann, Florian; Bingisser, Roland: Triage. In: Eiff, Wilfried v.; Dodt, Christoph; Brachmann, Matthias u.a. (Hg.): Management der Notaufnahme \u2013 Patientenorientierung und optimale Ressourcennutzung als strategischer Erfolgsfaktor. Stuttgart 2016, S. 279.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote2\">\n<p><a href=\"#sdendnote2anc\" name=\"sdendnote2sym\">ii<\/a>Vgl. Mannino, Adriano: Wen rette ich \u2013 und wenn ja, wie viele? \u00dcber Triage und Verteilungsgerechtigkeit. Stuttgart 2021, S. 11.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote3\">\n<p><a href=\"#sdendnote3anc\" name=\"sdendnote3sym\">iii<\/a>Vgl. Larrey, Jean Dominique: J. D. Larrey&#8217;s Medicinisch-chirurgische Denkw\u00fcrdigkeiten aus seinen Feldz\u00fcgen. 2: Enthaltend die Feldz\u00fcge von 1812 bis 1814. Leipzig 1819, S. 338.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote4\">\n<p><a href=\"#sdendnote4anc\" name=\"sdendnote4sym\">iv<\/a>Merkel, Reinhard; Augsberg, Steffen: Die Tragik der Triage \u2013 straf- und verfassungsrechtliche Grundlagen und Grenzen. In: JuristenZeitung 14\/2020, S. 704.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote5\">\n<p><a href=\"#sdendnote5anc\" name=\"sdendnote5sym\">v<\/a>Vgl. R\u00f6\u00dfler, Hans Otto: T\u00f6dliche Ethik. In: Junge Welt vom 06.01.2021, S. 13.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote6\">\n<p><a href=\"#sdendnote6anc\" name=\"sdendnote6sym\">vi<\/a>Vgl. Schmidt, Volker H.: Verallt\u00e4glichung der Triage. In: Zeitschrift f\u00fcr Soziologie 6\/1996, S. 426.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote7\">\n<p><a href=\"#sdendnote7anc\" name=\"sdendnote7sym\">vii<\/a>Ebenda.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote8\">\n<p><a href=\"#sdendnote8anc\" name=\"sdendnote8sym\">viii<\/a>Vgl. Coordinating Group of the COVID-19 DRM (Hg.): Disability rights during the pandemic \u2013 A global report on findings of the COVID-19 Disability Rights Monitor. o.O. 2020, S. 41.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote9\">\n<p><a href=\"#sdendnote9anc\" name=\"sdendnote9sym\">ix<\/a>Vgl. Schmidt, Volker H.: Verallt\u00e4glichung der Triage. In: Zeitschrift f\u00fcr Soziologie 6\/1996, S. 424.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote10\">\n<p><a href=\"#sdendnote10anc\" name=\"sdendnote10sym\">x<\/a>Vgl. Baureithel, Ulrike: Triage: Leben oder sterben. In: Bl\u00e4tter f\u00fcr deutsche und internationale Politik 5\/2020, S. 37.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote11\">\n<p><a href=\"#sdendnote11anc\" name=\"sdendnote11sym\">xi<\/a>Vgl. R\u00f6\u00dfler, Hans Otto: Absichtlich unklar. In: Junge Welt v. 07.01.2021, S. 12.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote12\">\n<p><a href=\"#sdendnote12anc\" name=\"sdendnote12sym\">xii<\/a>Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Stuttgart 2012, S. 65.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote13\">\n<p><a href=\"#sdendnote13anc\" name=\"sdendnote13sym\">xiii<\/a>Bundesregierung, Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur \u00c4nderung des Infektionsschutzgesetzes v. 10.10.2022, BT-Drs. 20\/3877, S. 1.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote14\">\n<p><a href=\"#sdendnote14anc\" name=\"sdendnote14sym\">xiv<\/a>S. dazu auch das Statement von Gisela Lind in dieser Diskussion.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote15\">\n<p><a href=\"#sdendnote15anc\" name=\"sdendnote15sym\">xv<\/a>Catal\u00e1 L\u00f3pez, F. and R. Tabar\u00e9s Seisdedos, Healthcare Access and Quality Index based on mortality from causes amenable to personal health care in 195 countries and territories, 1990-2015: a novel analysis from the Global Burden of Disease Study 2015. Lancet, 2017, 2017.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote16\">\n<p><a href=\"#sdendnote16anc\" name=\"sdendnote16sym\">xvi<\/a>Mackenbach, J.P., et al., Trends in inequalities in mortality amenable to health care in 17 European countries. Health Affairs, 2017. 36(6): p. 1110-1118.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote17\">\n<p><a href=\"#sdendnote17anc\" name=\"sdendnote17sym\">xvii<\/a>Statistisches Bundesamt [23.01.2023], Behinderte Menschen; Available from: <a href=\"https:\/\/www.destatis.de\/DE\/Themen\/Gesellschaft-Umwelt\/Gesundheit\/Behinderte-Menschen\/_inhalt.html.\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/www.destatis.de\/DE\/Themen\/Gesellschaft-Umwelt\/Gesundheit\/Behinderte-Menschen\/_inhalt.html.<\/a><\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote18\">\n<p><a href=\"#sdendnote18anc\" name=\"sdendnote18sym\">xviii<\/a>Buetow, S., Person-centred health care: balancing the welfare of clinicians and patients. 2016: Routledge.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote19\">\n<p><a href=\"#sdendnote19anc\" name=\"sdendnote19sym\">xix<\/a>Jin, L., et al., Who gets the ventilator? Moral decision making regarding medical resource allocation in a pandemic. Journal of the Association for Consumer Research, 2021. 6(1): p. 159-167; Sprengholz, P., et al., A lay perspective on prioritization for intensive care in pandemic times: Vaccination status matters. Clinical Ethics, 2021: p. 14777509221094474; Fallucchi, F., M. Faravelli, and S. Quercia, Fair allocation of scarce medical resources in the time of COVID-19: what do people think? Journal of Medical Ethics, 2021. 47(1): p. 3-6; Dowling, A., H. Lane, and T. Haines, Community preferences for the allocation of scarce healthcare resources during the Covid-19 pandemic: a review of the literature. Public Health, 2022; Knotz, C.M., et al., Public attitudes toward pandemic triage: Evidence from conjoint survey experiments in Switzerland. Soc Sci Med, 2021. 285: p. 114238; Wilkinson, D., et al., Which factors should be included in triage? An online survey of the attitudes of the UK general public to pandemic triage dilemmas. BMJ open, 2020. 10(12): p. e045593; Gijsbers, M., et al., Public preferences in priority setting when admitting patients to the ICU during the COVID-19 crisis: a pilot study. The Patient-Patient-Centered Outcomes Research, 2021. 14(3): p. 331-338; Buckwalter, W. and A. Peterson, Public attitudes toward allocating scarce resources in the COVID-19 pandemic. PLoS One, 2020. 15(11): p. e0240651.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote20\">\n<p><a href=\"#sdendnote20anc\" name=\"sdendnote20sym\">xx<\/a>Jansen, L., et al., Socioeconomic deprivation and cancer survival in Germany: an ecological analysis in 200 districts in Germany. International journal of cancer, 2014. 134(12): p. 2951-2960; Turner, A.J., et al., Socioeconomic inequality in access to timely and appropriate care in emergency departments. Journal of Health Economics, 2022. 85: p. 102668; Weissman, J.S., et al., Delayed access to health care: risk factors, reasons, and consequences. 1991, American College of Physicians.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote21\">\n<p><a href=\"#sdendnote21anc\" name=\"sdendnote21sym\">xxi<\/a>Eine erweiterte Fassung dieses Beitrags ist erschienen als: Endstation \u201eTriage\u201c bei Menschen mit Behinderungen? Zeitschrift f\u00fcr Disability Studies 1\/2023, abrufbar unter<a href=\"https:\/\/zds-online.org\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/ZDS_2023_1_6_Arnold.pdf\"> https:\/\/zds-online.org\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/ZDS_2023_1_6_Arnold.pdf<\/a><\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote22\">\n<p><a href=\"#sdendnote22anc\" name=\"sdendnote22sym\">xxii<\/a><a href=\"https:\/\/www.aerzteblatt.de\/nachrichten\/136386\/Triage-Gesetz-wuerde-zu-mehr-vermeidbaren-Todesfaellen-fuehren\">https:\/\/www.aerzteblatt.de\/nachrichten\/136386\/Triage-Gesetz-wuerde-zu-mehr-vermeidbaren-Todesfaellen-fuehren (zuletzt aufgerufen: 3.10.2022)<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote23\">\n<p><a href=\"#sdendnote23anc\" name=\"sdendnote23sym\">xxiii<\/a>H\u00f6rnle\/Hoven\/Huster\/Weigend, Wer darf weiterleben? FAZ v. 28.7.2022, S. 6.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote24\">\n<p><a href=\"#sdendnote24anc\" name=\"sdendnote24sym\">xxiv<\/a>S. dazu Arnold, \u201eTriage\u201c und Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen, in: Hilgendorf\/Hoven\/Rostalski (Hrsg.), Triage in der (Strafrechts-)Wissenschaft, 2021, S. 33-76 (63).<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote25\">\n<p><a href=\"#sdendnote25anc\" name=\"sdendnote25sym\">xxv<\/a>Gutmann\/Fateh-Moghadam, Geplante Regelung der Triage Grundrechtsschutz als Farce, ZRP 2022, S.\u00a0130-135 (131 f.).<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote26\">\n<p><a href=\"#sdendnote26anc\" name=\"sdendnote26sym\">xxvi<\/a>H\u00f6rnle\/Hoven\/Huster\/Weigend, Wer darf weiterleben? FAZ v. 28.7.2022, S. 6.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote27\">\n<p><a href=\"#sdendnote27anc\" name=\"sdendnote27sym\">xxvii<\/a>Gutmann\/Fateh-Moghadam, ZRP 2022, 130 (131 f.).<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote28\">\n<p><a href=\"#sdendnote28anc\" name=\"sdendnote28sym\">xxviii<\/a><span lang=\"zxx\"><a href=\"https:\/\/www.aerzteblatt.de\/nachrichten\/136386\/Triage-Gesetz-wuerde-zu-mehr-vermeidbaren-Todesfaellen-fuehren\">https:\/\/www.aerzteblatt.de\/nachrichten\/136386\/Triage-Gesetz-wuerde-zu-mehr-vermeidbaren-Todesfaellen-fuehren<\/a><\/span> (zuletzt aufgerufen: 5.10.2022).<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote29\">\n<p><a href=\"#sdendnote29anc\" name=\"sdendnote29sym\">xxix<\/a>N\u00e4her Arnold (Anm. 24), S. 54 ff.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote30\">\n<p><a href=\"#sdendnote30anc\" name=\"sdendnote30sym\">xxx<\/a>Begr\u00fcndung des Gesetzesentwurfs, S. 20.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote31\">\n<p><a href=\"#sdendnote31anc\" name=\"sdendnote31sym\">xxxi<\/a>Arnold (Anm. 24), S. 60.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote32\">\n<p lang=\"zxx\" align=\"justify\"><a href=\"#sdendnote32anc\" name=\"sdendnote32sym\">xxxii<\/a><a href=\"http:\/\/liga-selbstvertretung.de\/wp-content\/uploads\/2022\/09\/220911_Alternative_Gesetzesformu\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/liga-selbstvertretung.de\/wp-content\/uploads\/2022\/09\/220911_Alternative_Gesetzesformu<\/a> lierungen_RTT.pdf.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote33\">\n<p><a href=\"#sdendnote33anc\" name=\"sdendnote33sym\">xxxiii<\/a><span lang=\"zxx\"><a href=\"https:\/\/www.faz.net\/aktuell\/stille-triage-ungeimpfte-verschlimmern-lage-der-tumorpatienten-17760292.html\">https:\/\/www.faz.net\/aktuell\/stille-triage-ungeimpfte-verschlimmern-lage-der-tumorpatienten-17760292.html<\/a><\/span> (zuletzt aufgerufen: 5.10.2022).<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote34\">\n<p><a href=\"#sdendnote34anc\" name=\"sdendnote34sym\">xxxiv<\/a><span lang=\"zxx\"><a href=\"https:\/\/www.rnd.de\/gesundheit\/stille-triage-auf-intensivstationen-krebszentren-warnen-vor-negativen-folgen-fuer-krebskranke-WY4MML23US4WOL6L4XVZ7L2TGQ.html\">https:\/\/www.rnd.de\/gesundheit\/stille-triage-auf-intensivstationen-krebszentren-warnen-vor-negativen-folgen-fuer-krebskranke-WY4MML23US4WOL6L4XVZ7L2TGQ.html<\/a><\/span> (zuletzt aufgerufen: 6.10.2022).<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote35\">\n<p><a href=\"#sdendnote35anc\" name=\"sdendnote35sym\">xxxv<\/a><span lang=\"zxx\"><a href=\"https:\/\/www.gerechte-gesundheit-magazin.de\/ausgabe-55-mai-2021\/triage-tragik-braucht-es-ein-gesetz\/\">https:\/\/www.gerechte-gesundheit-magazin.de\/ausgabe-55-mai-2021\/triage-tragik-braucht-es-ein-gesetz\/<\/a><\/span> (zuletzt aufgerufen: 6.10.2022).<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote36\">\n<p><a href=\"#sdendnote36anc\" name=\"sdendnote36sym\">xxxvi<\/a>Streng-Baunemann, <span lang=\"zxx\"><a href=\"https:\/\/verfassungsblog.de\/die-arztliche-pflicht-zur-kapazitatsausweitung-vor-der-triage\/\">https:\/\/verfassungsblog.de\/die-arztliche-pflicht-zur-kapazitatsausweitung-vor-der-triage\/<\/a><\/span> (zuletzt aufgerufen: 6.10.2022).<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote37\">\n<p><a href=\"#sdendnote37anc\" name=\"sdendnote37sym\">xxxvii<\/a>Di Cesare, Souver\u00e4nes Virus? Die Atemnot des Kapitalismus, 2020; vgl. auch Interview mit der franz\u00f6sischen Philosophin Cynthia Fleury, S\u00fcddeutsche Zeitung v. 2.12.2021, S. 9.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote38\">\n<p><a href=\"#sdendnote38anc\" name=\"sdendnote38sym\">xxxviii<\/a>Di Cesare, a.a.O. (Anm. 37), S. 93.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote39\">\n<p><a href=\"#sdendnote39anc\" name=\"sdendnote39sym\">xxxix<\/a>Ebd.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote40\">\n<p><a href=\"#sdendnote40anc\" name=\"sdendnote40sym\">xl<\/a>Zu den damit verbundenen Einschr\u00e4nkungen des Anwendungsbereichs des Gesetzes vgl. den Beitrag von Loewenbr\u00fcck.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote41\">\n<p><a href=\"#sdendnote41anc\" name=\"sdendnote41sym\">xli<\/a>Weiterf\u00fchrende Literatur zu grundrechtlichen Aspekten: Gutmann\/Fateh-Moghadam (Anm. 25); J\u00f6rg Arnold in Hilgendorf\/Hoven\/Rostalski (Anm. 24); H\u00f6rnle, T.; Huster, S.; Poscher, R. (Hrsg.) (2021), Triage in der Pandemie. Mohr Siebeck; Merkel, R., Die Triage-Entscheidung hilft Behinderten nicht, <a href=\"https:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/staat-und-recht\/reinhard-merkel-kritisiert-triage-entscheidung-unpraezise-kriterien-17728156.html\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/staat-und-recht\/reinhard-merkel-kritisiert-triage-entscheidung-unpraezise-kriterien-17728156.html<\/a> (zuletzt aufgerufen: 6.10.2022).<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[2972,2949,2939,2984],"tags":[3115,3116,3118,3083,3117,3114,695,667],"autoren":[3113],"publikationen":[3030],"class_list":["post-18547","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-bundesverfassungsgericht","category-corona","category-coronakriste-und-grundrechte","category-endstatio-triage","tag-corona","tag-covid-19","tag-endstation-triage","tag-menschenrechte","tag-pandemie-bundesverfassungsgericht","tag-triage","tag-veranstaltungen-berichte","tag-vorgaenge-artikel","autoren-joerg-arnold-und-florian-grams-und-franz-josef-hanke-und-gisela-lind-und-kai-loewenbrueck-und-rosemarie-will","publikationen-237-238-vorgaenge"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Endstation Triage? 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