{"id":19023,"date":"2002-09-13T14:03:29","date_gmt":"2002-09-13T12:03:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?post_type=publikation&#038;p=19023"},"modified":"2025-08-15T14:29:43","modified_gmt":"2025-08-15T12:29:43","slug":"die-novelle-des-stasi-unterlagengesetzes-eine-sternstunde-des-parlaments","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-159\/publikation\/die-novelle-des-stasi-unterlagengesetzes-eine-sternstunde-des-parlaments\/","title":{"rendered":"Die Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes: \u2014 eine Sternstunde des Parlaments"},"content":{"rendered":"<p>Die Verabschiedung des Stasi-Unterlagengesetzes im Bundestag am sp\u00e4ten Abend des 5. Juli 2002 hat eine lange und in vielfacher Hinsicht sehr aufschlussreiche Vorgeschichte. Sie sagt einiges \u00fcber den Umgang der Deutschen mit ihrer Vergangenheit aus und f\u00fchrt uns zugleich die Macht jener vor, die mit ihren schwarzen Stiften in der Luft herumfuchteln, um endlich den ersehnten Schlussstrich zu ziehen. Die bunt zusammen gew\u00fcrfelte Interessensallianz von Anh\u00e4ngern des Alt-Kanzlers Kohl und denen des SED-Regimes stand kurz vor einem bemerkenswerten politischen Teilerfolg. Doch durch eine in letzter Minute erfolgte Initiative aus der Mitte des Bundestags heraus geriet die Gesetzesnovelle \u00fcber ihren eigentlichen Inhalt hinaus zu einem eindrucksvollen Lehrst\u00fcck dar\u00fcber, was der Bundestag als Parlament kann, wenn er denn wirklich will.<\/p>\n<p>Zur Vorgeschichte: Eine neues Stasi-Unterlagengesetz war n\u00f6tig geworden, nachdem die Aufarbeitung der SED-Diktatur auf Grundlage der MfS-Akten durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. M\u00e4rz 2002 (3 C 46.01) de facto untersagt wurde. Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl hatte sich in Berlin mit seiner pers\u00f6nlich motivierten Klage gegen die Herausgabe personenbezogener Informationen \u00fcber Personen der Zeitgeschichte und Inhaber hoher politischer \u00c4mter durchsetzen k\u00f6nnen. In der Folge gab das oberste Gericht eine mehr als restriktive Auslegung des bestehenden Stasi-Unterlagengesetzes vor. H\u00e4tte diese Interpretation des Gesetzes Bestand gehabt, w\u00e4re die Herausgabe von Informationen \u00fcber Personen der Zeitgeschichte ohne deren Zustimmung zuk\u00fcnftig unzul\u00e4ssig gewesen. Informationen zu Verstorbenen w\u00e4ren v\u00f6llig gesperrt worden. Weite Bereiche der politischen und historischen Aufarbeitung der DDR-Geschichte w\u00e4ren damit zum Erliegen gekommen \u2014 eine beinahe unertr\u00e4gliche Situation. Deswegen musste der Gesetzgeber handeln, um auch weiterhin \u00f6ffentlichen Zugang zu historisch relevanten Stasi-Unter-lagen sicher zu stellen.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"zur-geschichte-des-stasi-unterlagengesetzes\">Zur Geschichte des Stasi-Un&shy;ter&shy;la&shy;gen&shy;ge&shy;setzes<\/span><\/h3>\n<p>Bei den \u201eStasi-Akten&#8220; handelt es um 185 Kilometer Akten, von denen allein 139 Kilometer in Papierform vorhanden sind. Das Ministerium f\u00fcr Staatssicherheit (MfS) der DDR war \u201eSchild und Schwert&#8220; der Staatspartei SED und damit fast vierzig Jahre lang das R\u00fcckgrat des totalit\u00e4ren Staates. Die \u00fcberlieferten Akten dieses Ministeriums bilden der Kernbestand der schriftlichen Hinterlassenschaft der DDR. Vor allem die Unterlagen \u00fcber die Wirtschaft, die Kultur, die Kirchen und die Einrichtungen des \u00f6ffentlichen Lebens erlauben einen weit gehenden Einblick in die Arbeit eines Repressionsapparates. Sie vermitteln ein umf\u00e4ngliches Bild langj\u00e4hriger Verfolgungen und Einsch\u00fcchterungen tats\u00e4chlicher oder angenommener Gegner des Systems. Auch zehn Jahre nach dem Ende der DDR ist die historische, juristische und pers\u00f6nliche Aufarbeitung der Zeit von 1949 bis 1989 ohne den Zugang zu diesen Best\u00e4nden unm\u00f6glich. Historiker und Archivare sind sich hierin v\u00f6llig einig.<\/p>\n<p>Trotzdem wird regelm\u00e4\u00dfig die Validit\u00e4t der Stasi-Akten als Quelle f\u00fcr die Aufarbeitung der DDR-Geschichte bezweifelt. Implizit wird daraus abgeleitet, dass eine Schlie\u00dfung dieser Akten eben aufgrund ihrer zweifelhaften Glaubw\u00fcrdigkeit kein Drama sei. Dies verkennt aber die grunds\u00e4tzliche Funktion der Institution Staatssicherheit f\u00fcr das Herrschaftssystem der DDR: Stasi-Offiziere haben \u2014 bei aller moralischen Verwerflichkeit ihres Handelns \u2014 der F\u00fchrungsspitze ihres Hauses und der politischen F\u00fchrung der DDR ein Bild der Wirklichkeit zu zeichnen versucht. Offensichtliche Verf\u00e4lschungen mit dem Ziel der T\u00e4uschung der Vorgesetzten waren verp\u00f6nt und auch strafbar. Wer in diesem Zusammenhang wider besseres Wissen behauptet, bei Abh\u00f6rprotokollen, wie sie im Falle Kohl im Mittelpunkt der Auseinandersetzung standen, handele es sich schon allein deshalb um F\u00e4lschungen und manipuliertes Material, weil es von der Stasi kommt, verkennt den Charakter dieser Aufzeichnungen. W\u00e4ren diese durchgehend unglaubw\u00fcrdig, w\u00fcrde es zum Beispiel keinen Sinn machen, dass sich alle Abgeordneten des Bundestages nach Paragraf 44 b des Abgeordnetengesetzes auf Stasi-Mitarbeit \u00fcberpr\u00fcfen lassen m\u00fcssen. Die Abgeordneten\u00fcberpr\u00fcfung m\u00fcsste sofort eingestellt und alle aufgrund ihrer inoffiziellen T\u00e4tigkeit entlassenen Mitarbeiter des \u00f6ffentlichen Dienstes rehabilitiert werden. Wer zum Schutz von Helmut Kohl und anderen von vornherein die Beweiskraft der Akten in Frage stellt, unterminiert das gesamte Gesetz als wichtiges Erbe der DDR-B\u00fcrgerbewegung.<\/p>\n<p>Denn das Stasi-Unterlagengesetz ist entgegen mancher interessengeleiteter Legendenbildung keine Erfindung der Bundesrepublik. Joachim Gauck, der erste Bundesbeauftragte, war schon von der letzten demokratisch gew\u00e4hlten Volkskammer der DDR mit der Sicherung der Archivbest\u00e4nde des aufgel\u00f6sten Staatssicherheitsdienstes betraut worden. Hierf\u00fcr musste eine eigene gesetzliche Regelung geschaffen werden, die selbstverst\u00e4ndlich der erheblichen Grundrechtsrelevanz der Stasi-Unterlagen gerecht werden musste. Es waren nicht westdeutsche Politiker, sondern im Wesentlichen die DDR-B\u00fcrgerkomitees, die eine Aufl\u00f6sung des MfS verlangt und durchgesetzt hatten. Vertreter der B\u00fcrgerkomitees waren auch ma\u00dfgeblich an der Ausarbeitung des Volkskammergesetzes zur Regelung der Aufbewahrung, Nutzung und Sicherung der Akten vom 24. August 1990 beteiligt. Joachim Gauck als Sonderbeauftragter der Bundesregierung arbeitete zun\u00e4chst nach den Vorgaben des Einigungsvertrages mit einer vorl\u00e4ufigen Benutzerordnung. An deren Stelle trat dann das gesamtdeutsche Stasi-Unterlagengesetz, das am 20. Dezember 1991 auf breiter parlamentarischer Grundlage beschlossen wurde (vgl. Stoltenberg 1992: 65ff.).<\/p>\n<p>Der westdeutschen B\u00fcrokratie war dieses St\u00fcck Akteneinsichtsrecht allerdings nie ganz geheuer. Viele Verantwortliche h\u00e4tten liebend gerne die Stasi-Akten an das Bundesarchiv \u00fcbergeben und damit den westdeutschen Archivgesetzen unterworfen. Es waren auch hier die B\u00fcrgerrechtler der DDR, die nach der von ihnen betriebenen Aufl\u00f6sung des MfS den Aktenbestand zusammengehalten und der systematischen Aufarbeitung \u00fcberantwortet haben. Die Akten werden nun von einem Bundesbeauftragten als Leiter einer Obersten Bundesbeh\u00f6rde verwaltet, der vom Parlament gew\u00e4hlt wird und weisungsunabh\u00e4ngig arbeitet.<\/p>\n<p>Der Umgang mit der schriftlichen Hinterlassenschaft des Staatssicherheitsdienstes ist eine bleibende Herausforderung f\u00fcr die gesamte Republik. Ob beim R\u00fccktritt von Heinrich L\u00fcbke oder beim gescheiterten Misstrauensvotum gegen Willy Brandt 1972 \u2014 die Stasi hatte stets ihre H\u00e4nde im Spiel. Wilhelm Knabe, ehemaliger Bundestagsabgeordneter von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN, fand in m\u00fchseliger Forschungsarbeit heraus, dass die Stasi allein auf seine Partei \u00fcber 360 inoffizielle Mitarbeiter angesetzt hatte. In deutscher Gr\u00fcndlichkeit schrieben diese in den Jahren von 1983 bis 1987 nicht weniger als 2.500 Berichte an die Zentrale der Hauptverwaltung Aufkl\u00e4rung im Ministerium f\u00fcr Staatssicherheit (Knabe 2002: 176). Zwei dieser Spitzel, in der 11. Wahlperiode B\u00fcronachbarn des Autors, sind heute hauptamtlich f\u00fcr die Bundestagsfraktion der PDS t\u00e4tig.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"die-klage-des-einzig-wahren-stasi-opfers-helmut-kohl\">Die Klage des einzig wahren Stasi-Op&shy;fers Helmut Kohl<\/span><\/h3>\n<p>Diese Herausforderung, die sich auch f\u00fcr den Westen aus dem Vorhandensein der Stasi-Akten ergibt, haben bedauerlicherweise nicht alle verstanden. Das querulantische und selbstgerechte Verhalten von Helmut Kohl im Streit um die Offenlegung seiner Stasi-Akten ist nur aus einer groben Verkennung der historischen Tatsachen erkl\u00e4rbar: Der \u201eKanzler der Einheit&#8220; ist unbeirrt der Auffassung, es gehe beim Stasi-Unterlagengesetz nur um Staatsfunktion\u00e4re der DDR, deren Pers\u00f6nlichkeitsrechte im Interesse der historischen Aufarbeitung legitimerweise eingeschr\u00e4nkt worden seien. Auf die Idee, dass sich die Akten auch zur Kl\u00e4rung der Arbeit der Stasi im Westen und ihr Einwirken auf historische Sachverhalte dort benutzen lassen, ist er offenbar erst gekommen, als es um die Herausgabe seiner eigenen Akten ging. Die von Kohl vertretene Rechtsauffassung konnte sich aber in der parlamentarischen Diskussion, die dem Kohls Argumentation st\u00fctzenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts folgte, nicht durchsetzen. Dem Bundesinnenminister, der im Wesentlichen die Kohl-Linie vertrat, gelang es nicht, seine eigene Fraktion zu \u00fcberzeugen. Letztlich wurde der verabschiedete Gesetzentwurf von den Regierungsfraktionen eingebracht und zum Schluss mit den Stimmen der FDP beschlossen. Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Kompromisses vom 28. Juni 2002 (Drucksache 14\/9641) best\u00e4tigte der Bundesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz in einem Interview mit dem <em>Tagesspiegel<\/em> am 6. Juli 2002.<\/p>\n<p>Dieser Beschluss bescherte dem ehemaligen Kanzler Kohl eine f\u00fcr ihn ungewohnte Erfahrung: Geltendes Recht wurde pl\u00f6tzlich auch f\u00fcr ihn verbindlich. Gegen die alte Fassung des StuG konnte er sich noch erfolgreich wehren. Der im Dezember 2000 erhobenen vorbeugenden Unterlassungsklage des Altkanzlers gab das Verwaltungsgericht Berlin am 4. Juli 2001 statt. Dieses Urteil wurde vom Bundesverwaltungsgericht am 8. April 2002 (BVerwG 3 C 46.01) best\u00e4tigt. Die beiden Gerichtsentscheidungen konnten indes nur diesen Einzelfall regeln \u2014 den Gesetzgeber daran zu hindern, in Reaktion auf die Urteile seinen politischen Willen klarzustellen, vermochten sie nicht. Diese w\u00e4re nach Art. 100 Abs.1 GG h\u00f6chstens durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts m\u00f6glich gewesen.<\/p>\n<p>Die Birthler-Beh\u00f6rde war zudem gut beraten, rechtzeitig die Grundlagen f\u00fcr die jetzt erfolgte Gesetzes\u00e4nderung zu legen. Marianne Birthler erlie\u00df nach dem erstinstanzlichen Urteil in Sachen Kohl Richtlinien, nach denen die Herausgabe der personenbezogenen Informationen und die Konsultation der Betroffenen neu geregelt wurden. Die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes wurden seitdem auch de jure gem\u00e4\u00df \u00a7 32 StUG nicht f\u00fcr Wissenschaft und Medien schlechthin, sondern nur zweckgebunden f\u00fcr die politische und historische Aufarbeitung der T\u00e4tigkeit des MfS, die politische Bildung und die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit zur Verf\u00fcgung gestellt. Nur wenn Antragsteller aus Medien oder Wissenschaft einen dieser Verwendungszwecke darlegen k\u00f6nnen, haben sie einen Anspruch auf Aktenzugang. Antr\u00e4ge, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, sind unzul\u00e4ssig und werden abgelehnt.<\/p>\n<p>Die Verfahrensregelungen der Beh\u00f6rde und in deren Gefolge die gesetzliche Neuregelung sind darauf ausgerichtet, die Pers\u00f6nlichkeitsrechte der hier in Rede stehenden Personen zu sch\u00fctzen. Vor der Herausgabe von Unterlagen anl\u00e4sslich eines Forschungs- oder Medienantrages wird k\u00fcnftig festgestellt, ob ein Akteneinsichtsantrag zu einer Person vorliegt, die durch eine Herausgabe betroffen sein k\u00f6nnte. Ist das der Fall, wird dem Betroffenen vorab die Gelegenheit zur Akteneinsicht gegeben. Auch Kohl hat davon Gebrauch gemacht. Diese Praxis f\u00fchrt dazu, dass jeder vorher genau wei\u00df, dass die Beh\u00f6rde seine Unterlagen herausgeben will. Jeder kann dann auch dagegen klagen. Diese Vorrangregelung f\u00fcr den Verfahrensablauf wird zwar vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Sie ist aber im Interesse des B\u00fcrgerschutzes beh\u00f6rdenintern entwickelt worden und hat breite Akzeptanz gefunden. Sie bildet die Grundlage f\u00fcr die jetzt erfolgte Gesetzes\u00e4nderung. Denn die gesetzliche Neuregelung ist &#8211; vereinfacht gesagt &#8211; ein Destillat der Richtlinien der Birthler-Beh\u00f6rde.<\/p>\n<p>Die geschilderte neue Praxis der Birthler-Beh\u00f6rde fand nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. M\u00e4rz allerdings zun\u00e4chst ein j\u00e4hes Ende. Die Akten wurden f\u00fcr Anfragen aus Wissenschaft und Medien ausnahmslos geschlossen. Viele Forschungsvorhaben, beispielsweise im Zusammenhang mit dem f\u00fcnfzigsten Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 lagen auf Eis. Damit stand die Erforschung der Arbeit des DDR-Unterdr\u00fcckungsapparates auf dem Spiel, was anhand einiger Beispiele deutlich gemacht werden soll:<\/p>\n<p>Auf dem Themenfeld \u201epolitische Strafjustiz der DDR&#8220; w\u00e4re &#8211; obwohl das MfS hier eine zentrale Rolle innehatte &#8211; eine Aufarbeitung kaum noch m\u00f6glich gewesen, weil nur Informationen, die das \u00f6ffentliche, nach au\u00dfen gerichtete Handeln von Richtern, Staatsanw\u00e4lten und Justizfunktion\u00e4ren betreffen, herausgegeben werden d\u00fcrften. Damit k\u00f6nnten politische Geheimprozesse gar nicht mehr aufgearbeitet und bei den politischen Schauprozessen nur noch die propagandistisch motivierte Inszenierung nachgezeichnet werden. Die entscheidenden Sachverhalte, die mit solchen Strafverfahren im Zusammenhang stehen, etwa die Divergenz zwischen den Beschuldigungen der Strafverfolgungsorgane und den wirklichen Sachverhalten, die Pr\u00e4judizierung des Urteils durch au\u00dferjustitielle Instanzen, die Inszenierung der Verfahren zu propagandistischen Zwecken, die Instrumentalisierung der Verteidigung oder ihre schlichte Unt\u00e4tigkeit usw., k\u00f6nnten unter diesen Umst\u00e4nden nicht mehr im Einzelnen rekonstruiert werden.<\/p>\n<p>Probleme ergeben h\u00e4tten sich auch bei zahlreichen anderen, f\u00fcr die MfS-Aufarbeitung bedeutsamen Themen wie Widerstand und Opposition, Kirche, Kalter Krieg, \u201eKommerzielle Koordinierung&#8220; und internationaler Terrorismus.<\/p>\n<p>Sogar Ausstellungen und Publikationen \u00fcber die SED-Justizministerin Hilde Benjamin w\u00e4ren gef\u00e4hrdet gewesen. Die Stalinistin war keine Mitarbeiterin der Stasi und auch keine \u201eBeg\u00fcnstigte&#8220; im Sinne des Gesetzes. Ihre Nachfahren h\u00e4tten gefragt werden m\u00fcssen, ob sie mit der Erw\u00e4hnung ihrer blutigen Ahnherrin einverstanden gewesen w\u00e4ren.<\/p>\n<p>In der Debatte drohte unterzugehen, dass sich im Bestand der BStU auch Unterlagen aus der und \u00fcber die NS-Zeit befinden. Auch hier w\u00e4ren massive Schwierigkeiten bei der Herausgabe von Informationen absehbar gewesen. Wenn die Herausgabe dieser Akten an die Zustimmung von ehemals f\u00fchrenden Personen der NS-Zeit bzw. ihrer Erben gekn\u00fcpft worden w\u00e4re, w\u00e4re ein gro\u00dfer Teil dieser Akten f\u00fcr die Forschung verloren gewesen. Die durch die Novellierung von 1996 erfolgte Erweiterung der Zweckbestimmung des StUG auf die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit (Einf\u00fcgungdes \u00a7 32 Abs. 4 StUG) w\u00e4re dann fast vollst\u00e4ndig wieder aufgehoben worden.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"die-kleine-koalition-der-vernunft-handelte\">Die kleine Koalition der Vernunft handelte<\/span><\/h3>\n<p>Die Situation war also nach den Kohl-Urteilen unhaltbar geworden. Wenige Stunden vor der im Bundestag angesetzten zweiten und dritten Beratung des Gesetzes am 28. Juni 2002 gelang es dem stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion und dem innenpolitischen Sprecher von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN mit dem ehemaligen Justizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) einen Konsens zu erzielen. Diese Verst\u00e4ndigung war erforderlich, um noch in der 14. Legislaturperiode das Gesetz novellieren zu k\u00f6nnen und so die Kontinuit\u00e4t der DDR-Aufarbeitung zu sichern. Die Union hatte mit R\u00fccksicht auf Helmut Kohl trotz monatelanger Verhandlungen eine Einigung verhindert. Zur systematischen Verschleppung des Verfahrens hatte sie sogar noch eine zweite Anh\u00f6rung im Innenausschuss des Bundestages durchgesetzt. Obwohl die Neuregelung nur ein Einspruchsgesetz war, h\u00e4tte der Bundesrat durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses nach Artikel 77 Absatz 2 und einen sp\u00e4teren Einspruch nach Absatz 3 das Verfahren so lange verz\u00f6gern k\u00f6nnen, bis die Legislaturperiode abgelaufen war. Genau dieses Ziel verfolgte die Union.<\/p>\n<p>Die Union war sich dar\u00fcber klar, dass ehemalige Zutr\u00e4ger des SED-Systems das Kohl-Urteil nutzen w\u00fcrden, um die Aufarbeitung der DDR-Geschichte zu behindern bzw. zum Erliegen zu bringen. Daher stellten CDU\/CSU im Innenausschuss (Ausschussdrucksache 14\/867) einen Antrag, \u201epolitische Funktionstr\u00e4ger&#8220; der DDR wie Beg\u00fcnstige zu behandeln und ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Herausgabe ihrer Akten zu verwehren. Dies h\u00e4tte eine neuerliche Diskriminierung von Ost-Biografien impliziert. Der Vorschlag wurde aber auch von der Union nicht ernsthaft verfolgt. Er sollte wohl auch eher eine Alibifunktion erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>Nach der Einigung der Regierungskoalition mit der FDP verk\u00fcndete als erstes der Ministerpr\u00e4sident von Sachsen-Anhalt, dass sein Bundesland einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat ablehnen werde. Damit war die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen f\u00fcr die unionsregierten \u201eB-L\u00e4nder&#8220; dahin. In der entscheidenden Sitzung des Bundesrates am 12. Juli fand ein Antrag von Bayern, Sachsen und Th\u00fcringen auf Anrufung des Vermittlungsausschusses keine Mehrheit. Bemerkenswert an diesem Vorgang war, dass ausgerechnet der Justizminister des Freistaats Sachsen noch k\u00fcrzlich die Einigung von Regierungskoalition und FDP ausdr\u00fccklich gelobt hatte.<\/p>\n<p>Der jetzt beschlossene Gesetzestext l\u00e4sst die Herausgabe von Prominentenakten unter Beachtung des Pers\u00f6nlichkeitsschutzes nach der Unterbrechung seit M\u00e4rz endlich wieder zu. Abwegig sind Interpretationen des Gesetzes, die letztlich doch wieder auf eine von Kohl und anderen favorisierte \u201eZustimmungsl\u00f6sung&#8220; hinauslaufen. Diese ist vom Gesetzgeber ausdr\u00fccklich nicht gewollt. Dessen klarer Wille ergibt sich schon aus dem Wortlaut des Artikel 1 Nr. 11 Absatz 1 Satz 3 (\u00c4nderungsantrag der Abgeordneten Stiegler, \u00d6zdemir, Schmidt-Jortzig zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs\/Drucksache 14\/96241 vom 28. Juni 2002). Dort hei\u00dft es ausdr\u00fccklich: \u201eSoweit kein Einvernehmen erzielt wird [zwischen Beh\u00f6rde und Betroffenem; J.Roth.], d\u00fcrfen Unterlagen erst zwei Wochen nach Mitteilung [&#8230;] zug\u00e4nglich gemacht werden&#8220;. Diese Fassung w\u00fcrde keinen Sinn machen, wenn die Zustimmung konstitutive Voraussetzung f\u00fcr die Herausgabe w\u00e4re. Es bleibt beim Letzt-entscheidungsrecht der Beh\u00f6rde. Im Gesetz wird nunmehr sichergestellt, dass auch in Zukunft die Herausgabe von personenbezogenen Informationen \u00fcber Personen der Zeitgeschichte und Inhaber politischer Funktionen m\u00f6glich bleibt. Gleichzeitig werden die Rechte der Betroffenen gest\u00e4rkt, weil bei der Herausgabe der Informationen die Menschenrechtswidrigkeit ihrer Erhebung zu ber\u00fccksichtigen ist. Diese Neuregelung ist am besten als Stufenmodell darstellbar: Je schwerer die Stasi die Menschenrechte des Betroffenen verletzt hat, um so h\u00f6her sind die H\u00fcrden bei der Herausgabe dieser Informationen gegen den Willen des Betroffenen. Als Beispiel f\u00fcr eine Menschenrechtsverletzung, die das Ermessen der Beh\u00f6rde f\u00fcr eine Herausgabe bis auf Null reduziert, verweist die Begr\u00fcndung auf die Folter. Diese Verletzung der Menschenrechte des Betroffenen muss aber gem\u00e4\u00df Paragraf 32 Absatz 3 Nr. 4 S. 3 (neu) erkennbar sein. Eine Beweislastumkehr zu Lasten der Beh\u00f6rde, der zufolge beispielsweise Helmut Kohl oder andere die Menschenrechtswidrigkeit der Informationsbeschaffung behaupten k\u00f6nnen, gibt es nicht.<\/p>\n<p>Bei der im Einzelfall durchaus schwierigen Abw\u00e4gung wird auch zu ber\u00fccksichtigen sein, in welchem Zusammenhang die Stasi gegen den Betroffenen vorgegangen ist. Der Grund f\u00fcr die Untauglichkeit des Begriffs \u201eOpfer&#8220;, der dem Gesetz fremd ist, liegt gerade in deren Vielschichtigkeit. Ob ein Spitzel lediglich auf seine Zuverl\u00e4ssigkeit \u00fcberpr\u00fcft, oder eine perfide Zersetzungsma\u00dfnahme gegen einen Regimegegner unternommen wurde: all dies muss in den Abw\u00e4gungsprozess einbezogen werden. Das Gesetz weist hier den richtigen Weg einer sorgf\u00e4ltigen Abw\u00e4gung im Einzelfall. Helmut Kohl wird hier wie alle anderen auch seine Rechte im Verfahren wahrnehmen k\u00f6nnen. Mit seiner Sonderrolle ist es aber nun zu Ende.<\/p>\n<p>1 Zur historischen Wahrheit geh\u00f6rt auch, dass nach Sch\u00e4tzung der Bundesbeauftragten maximal zwei Prozent der Menschen im Osten dem MfS Zutr\u00e4gerdienste geleistet hat. Unz\u00e4hlige Dokumente zeigen, wie sehr sich viele Menschen gegen die Zudringlichkeiten des MfS zur Wehr gesetzt haben. Auch das ist ein wichtiger Teil der Geschichte und ihrer Aufarbeitung. Die offiziellen und inoffiziellen Mitarbeiter von damals versuchen heute \u2014 zu Lasten ihrer Opfer \u2014 die Menschen in den neuen Bundesl\u00e4ndern in einer k\u00fcnstlich entwickelten \u201eSchicksalsgemeinschaft&#8220; haftbar zu machen f\u00fcr ihr eigenes Verhalten in der Vergangenheit. Ein Gro\u00dfteil der DDR-Bev\u00f6lkerung war aber von den Ma\u00dfnahmen des Ministeriums f\u00fcr Staatssicherheit\/Amt f\u00fcr Nationale Sicherheit (MfS\/AfNS) als Opfer betroffen.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"literatur\">Literatur<\/span><\/h3>\n<p><em>Knabe, Wilhelm<\/em> 2002: Schreiben an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages vom 24. April 2002; ver\u00f6ffentlicht im Protokoll der Anh\u00f6rung des Innenausschusses vom 25. April, S. 176.<\/p>\n<p><em>Stoltenberg, Klaus<\/em> 1992: Die historische Entscheidung f\u00fcr die \u00d6ffnung der Stasi-Akten \u2014Anmerkungen zum Stasi-Unterlagengesetz; in: <em>Deutsch-Deutsche Rechts-Zeitschrift<\/em> 3\/1992, S.65ff.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[31],"tags":[678,667],"autoren":[226],"publikationen":[1211],"class_list":["post-19023","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-informationsfreiheit","tag-frieden","tag-vorgaenge-artikel","autoren-juergen-roth","publikationen-vorg-159"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Die Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes: \u2014 eine Sternstunde des Parlaments - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-159\/publikation\/die-novelle-des-stasi-unterlagengesetzes-eine-sternstunde-des-parlaments\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Die Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes: \u2014 eine Sternstunde des Parlaments - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Die Verabschiedung des Stasi-Unterlagengesetzes im Bundestag am sp\u00e4ten Abend des 5. 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