{"id":19232,"date":"2024-03-25T16:33:19","date_gmt":"2024-03-25T15:33:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?post_type=publikation&#038;p=19232"},"modified":"2026-03-20T14:57:19","modified_gmt":"2026-03-20T13:57:19","slug":"ersatzfreiheitsstrafe-eine-entbehrliche-sanktionsmassnahme-entkraeftung-sechs-gaengiger-thesen-von-verteidigerinnen-des-freiheitsentzugs-wegen-zahlungsunfaehigkeit","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-243\/publikation\/ersatzfreiheitsstrafe-eine-entbehrliche-sanktionsmassnahme-entkraeftung-sechs-gaengiger-thesen-von-verteidigerinnen-des-freiheitsentzugs-wegen-zahlungsunfaehigkeit\/","title":{"rendered":"Ersatzfreiheitsstrafe \u2013 Eine entbehrliche Sanktionsma\u00dfnahme: Entkr\u00e4ftung sechs g\u00e4ngiger Thesen von Verteidiger*innen des Freiheitsentzugs wegen Zahlungsunf\u00e4higkeit"},"content":{"rendered":"<p class=\"v-teaser-western\"><em>Etwa jede*r zehnte Inhaftierte sitzt eine Ersatzfreiheitsstrafe ab, da diese Personen die verh\u00e4ngten Geldstrafen nicht zahlen k\u00f6nnen. Nicole B\u00f6gelein argumentiert, wie von ihr schon im Rechtsausschuss des Bundestages vorgetragen, f\u00fcr einen Verzicht auf die Ersatzfreiheitsstrafe, sei es de jure oder de facto, und geht dabei auch auf das Problem der sozialen Ungleichheit ein, da hier Armut bestraft wird. Dazu hat sie sechs g\u00e4ngige Argumente f\u00fcr die Ersatzfreiheitsstrafe gesammelt und widerlegt diese systematisch und empirisch in ihrem Beitrag. B\u00f6gelein zufolge bestraft die Justiz Menschen ohne Geld h\u00e4rter, indem sie an der Ersatzfreiheitsstrafe festh\u00e4lt. Die Justiz sollte sich eingestehen, dass Ersatzfreiheitsstrafen Menschen f\u00fcr ihre Armut bestrafen, was unterbleiben muss.<\/em><\/p>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Abolitionismus hat zum Ziel, das Strafrecht abzuschaffen. F\u00fcr viele Kritiker*innen, aber auch einige Bef\u00fcrworter*innen, ist es aber nicht ganz leicht, sich das konkret vorzustellen. Sie fragen sich: Was soll an dessen Stelle treten? Was ist mit den sogenannten \u201egef\u00e4hrlichen\u201c Straft\u00e4ter*innen, die viele vor Augen haben, wenn sie solche Szenarien durchdenken? Also verwerfen sie den Gedanken als fixe Idee von Menschen, die sich Tagtr\u00e4umen hingeben.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote1sym\" name=\"sdendnote1anc\"><sup>i<\/sup><\/a><\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Was aber, wenn viele Menschen in Haft w\u00e4ren, weil sie ohne Ticket ein Verkehrsmittel des \u00d6ffentlichen Nahverkehrs benutzt haben?<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die allermeisten Menschen haben n\u00e4mlich ein falsches Bild davon, wer sich in Justizvollzugsanstalten befindet. Sie denken, dort bef\u00e4nden sich vor allem schwere Gewaltverbrecher*innen und M\u00f6rder*innen. Weist man sie auf die Faktenlage hin, so meinen pl\u00f6tzlich doch viele Gespr\u00e4chspartner*innen, dass an der aktuellen Lage etwas ge\u00e4ndert werden m\u00fcsste. Denn tats\u00e4chlich sitzen in deutschen Gef\u00e4ngnissen die meisten Menschen wegen Eigentums- und Verm\u00f6gensdelikten. Zudem sitzt eine gro\u00dfe Anzahl von Menschen in Haft, weil es ihnen nicht gelang, eine Geldstrafe zu bezahlen. Sie sitzen eine Ersatzfreiheitsstrafe ab. Wie viele davon j\u00e4hrlich vollstreckt werden, ist nicht mehr zu beantworten, seitdem die Zug\u00e4nge zur Ersatzfreiheitsstrafe nicht mehr statistisch ausgewiesen werden. Im letzten Erfassungsjahr 2002 waren es rund 56.000 Zug\u00e4nge. Bis heute werden sch\u00e4tzungsweise<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote2sym\" name=\"sdendnote2anc\"><sup>ii<\/sup><\/a> neun Prozent der Geldstrafen in Ersatzfreiheitsstrafen getilgt (vgl. B\u00f6gelein et al. 2014a: 27; Berliner Abgeordnetenhaus Drucksache 19\/10370, eigene Berechnungen).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Gute Argumente gegen die Ersatzfreiheitsstrafe werden und wurden best\u00e4ndig vorgetragen (vgl. D\u00fcnkel 2022; Feest 2020; Treig\/Pruin 2018; Wilde 2016; Seebode 1999). Ich schlie\u00dfe mich dem an und greife im Folgenden sechs g\u00e4ngige Argumente auf, die f\u00fcr die Ersatzfreiheitsstrafe angef\u00fchrt werden. Diese werde ich mit empirischen Fakten entkr\u00e4ften. Der Text argumentiert somit nicht im starken abolitionistischen Sinn f\u00fcr eine Abschaffung des Strafrechts per se, sondern f\u00fcr eine Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe. Strafe muss vollstreckt werden.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Das zentrale Argument von Bef\u00fcrworter*innen der Ersatzfreiheitsstrafe lautet, dass eine einmal ausgesprochene Strafe unbedingt getilgt werden m\u00fcsse. Laut \u00a7 2 Abs. 1 StVollstrO ist eine Strafe \u201emit Nachdruck und Beschleunigung zu vollstrecken\u201c. F\u00fcr viele B\u00fcrger*innen und Politiker*innen erscheint es beunruhigend, dass eine Strafe \u201everhallen\u201c k\u00f6nnte. Sie f\u00fcrchten, der Staat w\u00fcrde seinen Strafanspruch aufgeben, sollte er Strafen nicht konsequent vollstrecken. Dahinter steckt m\u00f6glicherweise ein Dammbruch- beziehungsweise Slippery-Slope-Argument, demzufolge eine nicht getilgte Strafe dazu f\u00fchren w\u00fcrde, dass der Staat irgendwann g\u00e4nzlich seine Ordnungsfunktion verliert. Tiefer vergraben darunter liegt vermutlich die Annahme, jede*r m\u00fcsse in der Lage sein, sich um die eigenen Angelegenheiten zu k\u00fcmmern \u2013 und eine Prise der Binsenweisheit: Strafe muss sein.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">F\u00fcr jede*n, die*der sich in einer gesunden psychischen Verfassung befindet, ist das absolut einsichtig. Aber f\u00fcr diejenigen, die einmal eine Lebenskrise durchgemacht haben, ist nachvollziehbar, dass manchmal selbst wichtige Dinge schlicht nicht zu einem durchdringen; entweder, weil man akut keine Kapazit\u00e4ten hat, oder weil man auf lange andauernde Arbeitslosigkeit mit Resignation und Apathie reagiert (vgl. Jahoda et al. 1975 [1933]). Denn bei der Gruppe der Menschen in Ersatzfreiheitsstrafen handelt es sich ganz \u00fcberwiegend um solche, deren Lebenslagen sich durch die Brille der kriminologischen Forschung wie folgt beschreiben lassen: arm, abgeh\u00e4ngt und erkrankt \u2013 oder wie Dolde (1999) formuliert hat: Weil man arm und einsam ist, muss man sitzen. Die Menschen in Ersatzfreiheitsstrafen sind durch soziale, finanzielle und gesundheitliche Belastungen charakterisiert. Drei Lebenslagen sind typisch bei Menschen, die eine Geldstrafe nicht bezahlten: Sie ist mindestens (1) <i>akut schwierig<\/i>. Bei dieser Gruppe trat vor Kurzem ein kritisches Lebensereignis ein, etwa der Tod einer*s Angeh\u00f6rigen oder ein Arbeitsplatzverlust. Bei der zweiten Gruppe, deren Lebenslage man als (2) <i>dauerhaft ungeordnet<\/i> beschreiben kann, ist die Person seit mindestens einem Jahr arbeitslos, hat keine Tagesstruktur, und h\u00e4ufig besteht zus\u00e4tzlich ein Suchtproblem. Und schlie\u00dflich ist die Lebenslage (3) <i>desolat<\/i>, wenn zus\u00e4tzlich der feste Wohnsitz fehlt (vgl. B\u00f6gelein et al. 2014b).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Menschen in Ersatzfreiheitsstrafen weisen h\u00e4ufiger Suchterkrankungen und Angstst\u00f6rungen auf als die Durchschnittsbev\u00f6lkerung, wie Alkoholismus (M\u00fcller-Foti et al. 2007). Bei 25 Prozent war eine psychiatrische Behandlung vorausgegangen, mehr als zehn Prozent hatten einen Suizidversuch unternommen. Rund 15 Prozent galten bei Haftantritt als akut suizidgef\u00e4hrdet. Bis zu 20 Prozent sind ohne festen Wohnsitz, leben in sozialen Einrichtungen oder sind obdachlos. Praktiker*innen aus Justizvollzugsanstalten berichten sogar von deutlich mehr. Vor Haftantritt waren 74 Prozent arbeitslos, davon die H\u00e4lfte langzeitarbeitslos. Die Meisten haben keinen Beruf erlernt, viele sind \u00e4rztlicher Beurteilung zufolge eingeschr\u00e4nkt arbeitsf\u00e4hig (Lobitz\/Wirth 2018).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die Verh\u00e4ngung von Geldstrafen erfolgt in bis zu 90 Prozent der F\u00e4lle durch Strafbefehl nach \u00a7\u00a7 407ff. StPO (Heinz 2017). Dabei handelt es sich um ein rein schriftliches Verfahren, das Menschen, die wohnungslos sind, psychische Erkrankungen haben oder allgemein \u00fcberfordert sind, h\u00e4ufig entweder nicht zur Kenntnis nehmen oder dessen Bedeutung sie nicht erfassen. Anschlie\u00dfend vollstreckt die Staatsanwaltschaft (\u00a7 451 Abs. 1 StPO). Ist die Geldstrafe uneinbringlich, tritt an ihre Stelle die Ersatzfreiheitsstrafe (\u00a7 43 StGB). Von der M\u00f6glichkeit, von der Vollstreckung wegen unbilliger H\u00e4rte abzusehen (\u00a7 459f StPO), wird selten Gebrauch gemacht.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote3sym\" name=\"sdendnote3anc\"><sup>iii<\/sup><\/a> Dies liegt auch an dessen enger Auslegung, der zufolge unverschuldete Verm\u00f6genslosigkeit nicht gen\u00fcgt (M\u00fcKoStGB\/Radtke, \u00a7 43 Rn. 16).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Betrachtet man die Vollstreckung der Geldstrafe durch die Ersatzfreiheitsstrafe, l\u00e4sst sich frei nach Albert Camus sagen: Konsequenz ohne Gnade ist nicht viel mehr als Unmenschlichkeit. Gegen diese Gruppe eine Inhaftierung zu verh\u00e4ngen, weil es ihnen nicht gelang, die Geldstrafe zu bezahlen, nimmt eine deutliche Strafversch\u00e4rfung durch Armut in Kauf (vgl. Wilde 2016). Doch nun zu den sechs Argumenten, die vermeintlich f\u00fcr die Ersatzfreiheitsstrafe sprechen.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \" align=\"left\"><span id=\"1-menschen-in-ersatzfreiheitsstrafen-haben-straftaten-begangen-und-die-haft-verdient\">1. Menschen in Ersatz&shy;frei&shy;heits&shy;s&shy;trafen haben Straftaten begangen und die Haft verdient<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Die Allgemeinheit wird vermuten, dass in Gef\u00e4ngnissen nur Menschen landen, die sich schwerer Straftaten schuldig gemacht haben. Wer sich einmal mit dem Gef\u00e4ngniswesen besch\u00e4ftigt hat, wird sehen, dass das mitnichten der Fall ist. Geldstrafen werden bei Vergehen eingesetzt, in aller Regel handelt es sich um Massendelikte der Alltagskriminalit\u00e4t. 2021 wurden Geldstrafen am h\u00e4ufigsten wegen der folgenden Delikte verh\u00e4ngt: Straftaten im Stra\u00dfenverkehr, Betrug und Untreue, Diebstahl und Unterschlagung. Und das zieht sich fort in die Population der Inhaftierten.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Von den Menschen, die wegen Ersatzfreiheitsstrafen im Gef\u00e4ngnis sind, wurde ein Drittel wegen Eigentumsdelikten zur Geldstrafe verurteilt. Ein weiteres Viertel ist zur Geldstrafe verurteilt worden wegen eines Deliktes, das den Rand der Strafbarkeit im Rechtsgef\u00fchl vieler Menschen gerade ber\u00fchren d\u00fcrfte: Sie wurden wegen des Erschleichens von Leistungen, sogenannten Fahren ohne Fahrschein, \u00a7265a StGB verurteilt. Diese Gruppe ist statistisch gesehen diejenige, die am wahrscheinlichsten eine Geldstrafe mittels einer Ersatzfreiheitsstrafe tilgt, am h\u00f6chsten ist. Jede siebte Person, die die Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrschein erh\u00e4lt, tilgt zumindest teilweise in Haft. Zum Vergleich: Von denjenigen, die wegen Steuerdelikten verurteilt wurden, ist es nur jede 43. Person. Beim \u00dcbergang einer Geldstrafe zur Ersatzfreiheitsstrafe zeigt sich somit deutlich der Einfluss von Armut. Bei sogenannten \u201eReichtumsdelikten\u201c, f\u00fcr die ein*e T\u00e4ter*in \u00fcber Zugang zu finanziellen Ressourcen verf\u00fcgen muss, wird bezahlt, hingegen gelingt dies bei \u201eArmutsdelikten\u201c, die Personen ohne Geld ver\u00fcben, deutlich seltener. Der Rest der Delikte bel\u00e4uft sich auf Stra\u00dfenverkehrsdelikte, Betrug und Untreue, Bet\u00e4ubungsmitteldelikte und erst dann folgen mit acht Prozent K\u00f6rperverletzungsdelikte (Lobitz\/Wirth 2018).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Letztlich zeigt sich hier eine gravierende Folge sozialer Ungleichheit. So stellt sich die Frage nach dem Delikt nicht f\u00fcr diejenigen, die bezahlen, wie ein Gespr\u00e4chspartner einer Studie zur Ersatzfreiheitsstrafenvermeidung im Gespr\u00e4ch feststellte:<\/p>\n<blockquote class=\"western\">\n<p>Also klar ist jedenfalls [\u2026], die Ersatzhaft betrifft finanziell den unteren Bereich der Gesellschaft, SICHER. Also der obere Bereich bezahlt seine Geldstrafe und damit ist das Thema zu Ende. [\u2026] Und wenn es 18.000 Euro sind, das wird bezahlt und Schluss. [\u2026] Und es ist dann eben weiter unten eben nicht so. Da muss man dann eben entweder man zahlt es ab aus Erspartem oder man legt es zur\u00fcck oder man stottert es sonst wie ab oder man landet einfach hier. Man landet hier, es ist einfach so. Also den Unterschied gibt es also sicher (B\u00f6gelein 2016: 260).<\/p>\n<\/blockquote>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Ungeachtet des Delikts erleiden nur Menschen ohne Geld das Zusatz\u00fcbel des Freiheitsentzugs. Die Delikte sind in der weiten Mehrheit Armutsdelikte, die Menschen mit wenig Geld aus finanzieller Not heraus begehen. Die Allerwenigsten sind Delikte, wegen derer das allgemeine Rechtsgef\u00fchl eine Haftstrafe als angemessen erachten w\u00fcrde.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Menschen in Ersatzfreiheitsstrafen leiden aber, genau wie andere Gefangene, unter dem Entzug ihrer Freiheit und Autonomie. Die Ankunftsphase im Gef\u00e4ngnis pr\u00e4gt der Inhaftierungsschock (Konrad 2006): Man wird j\u00e4h aus sozialen Bez\u00fcgen herausgerissen, isoliert und hat keine Kontroll- und Einflussm\u00f6glichkeiten mehr. Ebenso fehlt jede Privatsph\u00e4re, und pl\u00f6tzlich ist man weitgehend fremdbestimmt. Die Gefangenen sorgen sich um die Familie, die etwa auf den B\u00fcrger*innengeldsatz des*der Inhaftierten verzichten muss. Ein Gespr\u00e4chspartner in einer Studie formulierte es einmal so drastisch:<\/p>\n<blockquote class=\"western\">\n<p>[S]eit dem ersten Tag eigentlich schon\/ habe ich mir dazu \u00fcberlegt (&#8230;), dass man so auch gar nicht mehr leben will und ich bin froh, wenn ich das hinter mir gebracht habe und wieder nach vorne gucken kann (B\u00f6gelein 2016: 253).<\/p>\n<\/blockquote>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Au\u00dferdem erleben Menschen in Ersatzfreiheitsstrafen im Vergleich zu anderen Gefangenen Nachteile im Vollzug: Sie k\u00f6nnen die Haft nicht fr\u00fcher verlassen, weder bei tadellosem Verhalten noch zugunsten einer Therapie (\u00a7 35 BtMG greift nicht). Weiterhin stehen ihnen Angebote der Aus- und Weiterbildung h\u00e4ufig nicht offen, weil Ersatzfreiheitsstrafen im Durchschnitt \u201enur\u201c 70 Tage dauern (Lobitz\/Wirtz 2018: 13f.; B\u00f6gelein et al. 2021: 62f.) und somit keine Zeit f\u00fcr eine Ausbildung bleibt. Zudem wird das kriminalpolitische Ziel, kurze Freiheitsstrafen zu vermeiden (\u00a7 47 StGB), um sch\u00e4dliche Wirkungen des Freiheitsentzugs zu umgehen, verfehlt. Und schlie\u00dflich ist der Aufwand f\u00fcr die Justizvollzugsanstalten enorm; bis zu 40 Prozent der Neuinhaftierungen sind Ersatzfreiheitsstrafen (B\u00f6gelein et al. 2019).<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"2-wenn-sie-in-haft-sind-bezahlen-die-meisten-das-zeigt-das-geld-da-ist\">2. Wenn sie in Haft sind, bezahlen die meisten &ndash; das zeigt, das Geld da ist<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Ein weiteres Argument lautet, dass die Menschen doch letzten Endes Geld h\u00e4tten, da sie ja dann, wenn sie in Haft seien, den ausstehenden Betrag bezahlen w\u00fcrden, sp\u00e4testens, sobald sie am Gef\u00e4ngnistor ank\u00e4men. So wird die Ersatzfreiheitsstrafe als notwendiges Druckmittel beschworen. Auf Basis empirischer Daten ist diese Annahme nicht haltbar.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Geldstrafen richten sich in den allermeisten F\u00e4llen gegen Gesellschaftsmitglieder im unteren Einkommensbereich liegt, wie die Tagessatzh\u00f6he zeigt. Sie betr\u00e4gt gesetzlich ein Drei\u00dfigstel des monatlichen Nettoeinkommens und ist auf einen Betrag zwischen einem Euro und 30.000 Euro (\u00a7 40 StGB) begrenzt. Gerichte vermuteten bei 59 Prozent der Menschen, die sie zu Geldstrafen verurteilt haben, ein Einkommen von h\u00f6chstens 750 Euro pro Monat \u2013 so erkl\u00e4rt sich der Tagessatz. Die verurteilten Menschen liegen also weit unter der Armutsgef\u00e4hrdungsquote, die 2022 bei rund 1.250 Euro festgesetzt war. Wenn man nun aber Menschen, die bereits in Armut leben, damit bestraft, ihnen Geld zu nehmen, dann trifft man sie besonders hart, da in diesen prek\u00e4ren Verh\u00e4ltnissen keine R\u00fccklagen bestehen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Zwischen Ersatzfreiheitsstrafe oder Zahlung besteht zudem kein Wahlrecht. Wird die Vollstreckung konsequent durchgef\u00fchrt (Einbezug von Gerichtsvollzieher*in), steht bei Haftantritt fest, dass kein Geld vorhanden ist. Und die Studien zeigen, dass 68 Prozent derjenigen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten, sie vollst\u00e4ndig verb\u00fc\u00dfen (B\u00f6gelein et al. 2021; Geiter 2014). Dabei ist der Zusammenhang von Delikt und Haftverk\u00fcrzung \u00fcberzuf\u00e4llig. Mehr Personen, die wegen eines Stra\u00dfenverkehrsdelikts oder Betrugs verurteilt waren, konnten sich ausl\u00f6sen. Hingegen gelang dies Menschen, die wegen eines Eigentumsdeliktes inhaftiert waren, seltener (B\u00f6gelein et al. 2021). Wegen Fahrens ohne Fahrschein Inhaftierten gelang die Ausl\u00f6sung in h\u00f6chstens 30 Prozent der F\u00e4lle (Geiter 2014).<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote4sym\" name=\"sdendnote4anc\"><sup>iv<\/sup><\/a><\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Was ist aber mit dem knappen Drittel, denen es doch noch gelingt, sich Geld zu beschaffen? Hier wird in aller Regel die gro\u00dfe Not, in der sich Menschen befinden, wenn sie einem Freiheitsentzug begegnen, dazu f\u00fchren, dass sie sprichw\u00f6rtlich Himmel und H\u00f6lle in Bewegung setzen, um an Geld zu kommen. Das hat dann zur Konsequenz, dass sie in den n\u00e4chsten Monaten in Freiheit das Geld abstottern m\u00fcssen, wie ein Mann in Haft beschreibt:<\/p>\n<blockquote class=\"western\">\n<p>\u201eGestern hatte ich Besuch von zwei Freunden, die wollen mich jetzt ausl\u00f6sen am Ersten. Dann f\u00e4ngt aber bei mir das Problem wieder an. Denn, wenn ich hier raus komme, gehe ich zum Arbeitsamt, hole mir meinen Hartz-IV-Satz mit meinem Entlassungsschein und kann dann direkt an meine Freunde mein ganzes Hartz IV abgeben, weil die mir das ja von ihrem Hartz IV vorstrecken. So, dann sitze ich den ganzen Monat wieder ohne Kohle da und was mache ich denn ohne Geld? Genau dieselbe Schei\u00dfe wie vorher\u201c (B\u00f6gelein 2016: 188).<\/p>\n<\/blockquote>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Dabei hatte der Befragte Gl\u00fcck, Freund*innen k\u00f6nnen aushelfen. Aber den Meisten ergeht es wie einem Mann in Haft, der auch im Freundes- und Bekanntenkreis keine M\u00f6glichkeit sieht: \u201eA<i>lso ich h\u00e4tte jetzt auch keinen gewusst, der mal so eben 1500 Euro auf der Hand hat und hier sagt ich l\u00f6se Sie aus. Da ging irgendwie gar nichts<\/i>\u201c (B\u00f6gelein et al. 2014a: 59).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Menschen in Ersatzfreiheitsstrafen lassen sich in vier typische Gruppen einteilen: Erstens sind dies persistent Straff\u00e4llige mit Suchtproblem; Straftaten sind in der Regel Bagatell- und\/oder Armutsdelikte. Zweitens sind dies wenig auff\u00e4llige Erstinhaftierte; sie kommen durch die nicht bezahlte Geldstrafe erstmals in Kontakt mit dem Gef\u00e4ngnis. Und drittens sind da noch T\u00e4ter*innen mit Eigentumsdelikten und Suchtproblem sowie viertens wiederholt ohne Fahrschein Fahrende (B\u00f6gelein et al. 2019). Schon die Beschreibung dieser Charakteristika zeigt, dass es sich nicht um Menschen handelt, die viel Geld zu verschleiern haben.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"3-ohne-ersatzfreiheitsstrafen-haben-manche-menschen-einen-freibrief\">3. Ohne Ersatz&shy;frei&shy;heits&shy;s&shy;trafen haben manche Menschen einen Freibrief<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Ein weiteres Argument lautet, dass bei einem Unterbleiben der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen manche Menschen immun w\u00e4ren gegen Strafen, weil man keine Mittel mehr gegen sie h\u00e4tte. In Deutschland aber ist das System eskalierend. Jede weitere Straftat f\u00fchrt zu einer Verschlimmerung der Rechtsfolge. Nachdem \u2013 wenn es das Delikt zul\u00e4sst \u2013 zun\u00e4chst eingestellt wird, werden dann Geldstrafen ausgeurteilt, daraufhin gegebenenfalls Bew\u00e4hrungsstrafen und im Anschluss sogar Freiheitsstrafen verh\u00e4ngt.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Nehmen wir wieder das Beispiel des Fahrens ohne Fahrschein: Hier zeigt sich, dass circa 500 Menschen jedes Jahr in Deutschland eine Freiheitsstrafe ohne Bew\u00e4hrung deshalb erhalten (B\u00f6gelein\/Wilde 2023). Hier ist davon auszugehen, dass diese Menschen wiederholt entsprechend auff\u00e4llig wurden, und die Gerichte irgendwann eine Geldstrafe f\u00fcr nicht mehr gerechtfertigt hielten. Diese Praxis kann man kritisch sehen, da die Frage der Sinnhaftigkeit von Bestrafung von bestimmten Delikten auf einem anderen Blatt steht. F\u00fcr die hier zu besprechende Kritik der Ersatzfreiheitsstrafe kann man festhalten: Die Abschaffung w\u00fcrde \u2013 wenn sich nichts anderes im System \u00e4ndert und insgesamt bestehender Reformbedarf einmal dahingestellt \u2013 eben nicht dazu f\u00fchren, dass Menschen so oft bestimmte Delikte begehen k\u00f6nnten, wie sie wollen. Wenn sie daf\u00fcr angeklagt werden, werden Gerichte an einem bestimmten Punkt davon absehen, weitere Geldstrafen zu verh\u00e4ngen. Ihnen bliebt die M\u00f6glichkeit, dann eben auch auf Bew\u00e4hrungs- und Freiheitsstrafen zur\u00fcckzugreifen. An der Ersatzfreiheitsstrafe h\u00e4ngt keineswegs der Strafanspruch unseres Rechtsstaats.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"4-wenigstens-bekommen-die-menschen-in-haft-hilfe\">4. Wenigstens bekommen die Menschen in Haft Hilfe<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">\u201eWenn man es sehr krass ausdr\u00fccken w\u00fcrde, ist es m\u00f6glicherweise auch der Haftantritt, der [\u2026] auch eine Anbindung an eine Struktur erm\u00f6glicht, die aus dieser desolaten Situation herausf\u00fchrt\u201c (Zitat der Vorsitzenden des Rechtsausschusses in Bremen; vgl. Protokolle Rechtsausschuss 2019: 36). Dieser Gedanke kommt in jeder Diskussion zur Ersatzfreiheitsstrafe als Grund, warum sie beizubehalten sei. Mit der desolaten Lebenssituation der Verurteilten wird dann argumentiert \u2013 jedoch nicht als Hinderungsgrund, diese in Haft zu schicken, sondern paradoxerweise als Grund, die Strafform beizubehalten, um die Haft als Hilfsmittel einzusetzen. Die Inhaftierung k\u00f6nne als M\u00f6glichkeit gelten, dass man einer ansonsten schwer zu erreichenden Gruppe Zugang zu Unterst\u00fctzungsangeboten erm\u00f6glicht.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Hierauf ist aus straftheoretischer Sicht einzuwenden, dass der Freiheitsentzug als Ultima Ratio des Rechtsstaates kein Mittel der sozialen Hilfe ist. Er ist ein repressives, auf Sicherung der Allgemeinheit und Ausgleich von schwerwiegendem sozialen Schaden abzielendes Instrument. Wenn die Geldstrafe soziale Hilfen leisten wollte, so m\u00fcsste sie diese aus Gleichbehandlungsgr\u00fcnden auch gutverdienenden Drogennutzer*innen mit Geldstrafe angedeihen lassen. Weiterhin reichen die kurzen Haftstrafen nicht aus, um in Freiheit Anschluss f\u00fcr gegebenenfalls angesto\u00dfene Therapiema\u00dfnahmen zu erhalten. Und schlie\u00dflich wird sp\u00e4testens in dem Moment, in dem Geld zur sofortigen Ausl\u00f6sung f\u00fchrt, offensichtlich, dass die Ersatzfreiheitsstrafe keineswegs ein Mittel zur Hilfe, sondern zum Eintreiben von Geld ist.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"5-ohne-ersatzfreiheitsstrafe-entgehen-dem-staat-einnahmen-aus-geldstrafen\">5. Ohne Ersatz&shy;frei&shy;heits&shy;s&shy;trafe entgehen dem Staat Einnahmen aus Geldstrafen<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Eine Sorge k\u00f6nnte dahin gehen, dass dem Staat Einnahmen entgehen, wenn er die Geldstrafe nicht vollstreckt. Allerdings hinkt diese \u00dcberlegung, denn die Frage nach deren finanzieller Sinnhaftigkeit l\u00e4sst sich mit einem einfachen Beispiel kontern: Schuldet einem jemand 100 Euro und man l\u00e4sst die Person zur Strafe eine Woche bei sich einziehen, dann muss man f\u00fcr deren Kost und Logis aufkommen \u2013 und hat die 100 Euro trotzdem nicht zur\u00fcckerhalten. Dieses Bestrafen kostet also mehr, als es finanziell nutzt.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die finanzielle Lage der Menschen in Ersatzfreiheitsstrafen ist prek\u00e4r. 16 Prozent verf\u00fcgten vor Haftantritt \u00fcber keinerlei Einkommen, nur 15 Prozent \u00fcber Einkommen aus anderen Quellen als staatlichen Unterst\u00fctzungsleistungen. Gleichzeitig waren drei Viertel verschuldet, zehn Prozent mit mehr als 20.000 Euro (Lobitz\/Wirth 2018).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Der \u00f6konomische Sinn der Ersatzfreiheitsstrafe l\u00e4sst sich am Beispiel des Fahrens ohne Fahrschein plastisch zeigen. Ersatzfreiheitsstrafen wegen \u00a7 265a StGB kosten den Staat im Jahr 66.993.147,20 Euro (vgl. B\u00f6gelein\/Wilde 2023). Es handelt sich um sch\u00e4tzungsweise 5.740 F\u00e4lle im Jahr.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"6-wer-wirklich-will-kann-die-strafe-ja-auch-vermeiden\">6. Wer wirklich will, kann die Strafe ja auch vermeiden<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Tats\u00e4chlich tun die Bundesl\u00e4nder, deren Aufgabe die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen ist, so Art. 293 EGStGB, einiges, um die Haft zu vermeiden. Alle L\u00e4nder haben M\u00f6glichkeiten geschaffen, um neben der Ratenzahlung auch die Ableistung gemeinn\u00fctziger Arbeit zu erm\u00f6glichen. Daher h\u00f6rt man das Argument, dass es doch jeder*jedem m\u00f6glich sein m\u00fcsse, die Strafe zu vermeiden.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">In der Praxis aber zeigt sich, dass die Zahl der Personen, die bundesweit Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinn\u00fctzige Arbeit abwenden, sinkt: Von 32.500 Personen (2013), \u00fcber 30.566 (2016) auf 21.174 (2019). Die Anzahl der vermiedenen Tagess\u00e4tze fiel von 2013 bis 2019 um 30 Prozent (B\u00f6gelein\/Kawamura-Reindl 2023). 2020 waren durch die Corona-Pandemie viele Einsatzstellen nicht aufnahmebereit oder -f\u00e4hig, und so arbeiteten nur 15.877 Personen die Strafe ab. Ausschlie\u00dflich durch gemeinn\u00fctzige Arbeit wurden von 2013 bis 2015 nur zwei Prozent der Geldstrafen getilgt, der Anteil schwankt zwischen nur einem Prozent in Bayern und gerade einmal vier Prozent in Sachsen. In Nordrhein-Westfalen tilgten nicht mehr als sieben Prozent der rund 6.000 Personen, denen von 2012 bis 2016 gemeinn\u00fctzige Arbeit angeboten wurde, tats\u00e4chlich die Strafe auf diese Weise (Bund-L\u00e4nder-Arbeitsgruppe 2019: 75). In Berlin wurden lediglich vier Prozent vollst\u00e4ndig durch gemeinn\u00fctzige Arbeit erledigt. \u00dcber die Gr\u00fcnde kann mangels Studienlage nur spekuliert werden. Praktiker*innen verweisen auf die zur\u00fcckgegangene Anzahl von Einsatzstellen, gerade nach Ende der Pandemiema\u00dfnahmen seien viele Einsatz- beziehungsweise Besch\u00e4ftigungsstellen nicht mehr zu dieser T\u00e4tigkeit zur\u00fcckgekehrt. Weiterhin zeigt sich die zunehmende Verelendung der Adressat*innen, von denen viele t\u00e4glich vier bis sechs Stunden zuverl\u00e4ssige Arbeit nicht leisten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Auch die Praxis der Ratenzahlung zeigt, dass viele Verurteilte keine finanziellen Ressourcen haben. Die Vollstreckungsverfahren laufen oft \u00fcber Jahre, und es dauert unterschiedlich lange, bis ein Tagessatz getilgt ist (B\u00f6gelein et al. 2014a: 35-45). Eigeninitiativ Zahlende ben\u00f6tigten daf\u00fcr rund vier Tage, Menschen, gegen die ein Haftbefehl wegen nicht geleisteter Zahlung erlassen worden war, brauchten 16 Tage und Menschen, die in anderer Sache in Haft waren, 22 Tage. Geht man von 30 Tagess\u00e4tzen aus, so w\u00e4hrte die Tilgung also im ersten Fall 120 Tage, im anderen 480 Tage, im letzten 660 Tage.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"eine-welt-ohne-ersatzfreiheitsstrafe-ist-moeglich\">Eine Welt ohne Ersatz&shy;frei&shy;heits&shy;s&shy;trafe ist m&ouml;glich<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Politische Akteur*innen ignorieren \u201eArmut als Kernproblem der uneinbringlichen Geldstrafe\u201c (Wilde 2022). Auch der Zusammenhang zwischen Armut und Kriminalisierung wird nicht anerkannt (Neubacher\/B\u00f6gelein 2021). Richter*innen und Staatsanw\u00e4lt*innen machen Armut auch an stereotypen Bildern fest (Nagrecha\/B\u00f6gelein 2019). Diejenigen, die \u00fcber die Vergehen der Anderen urteilen oder dar\u00fcber politische Entscheidungen treffen, scheinen weit weg von der Lebensrealit\u00e4t von Menschen in Armut.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Nun hat die Gesellschaft zwei M\u00f6glichkeiten: Entweder sie bestraft Menschen ohne Geld h\u00e4rter, indem sie an der Ersatzfreiheitsstrafe festh\u00e4lt. Oder sie gesteht sich ein, dass Ersatzfreiheitsstrafen Menschen f\u00fcr ihre Armut bestrafen \u2013 und unterbleiben m\u00fcssen. In der aktuellen Praxis zeichnet sich ein Menschenbild ab, das Armut und Lebens\u00fcberforderung nicht als strukturelles Problem erfasst.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Aber Menschen h\u00e4rter zu bestrafen, weil sie arm sind, geh\u00f6rt nicht in ein Strafsystem des 21. Jahrhunderts. Menschen, die zahlungsf\u00e4hig sind, k\u00f6nnte man der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung \u00fcberlassen. Diejenigen, die nicht zahlen k\u00f6nnen, stellen ein soziales Problem dar, das nicht vom Strafrecht zu l\u00f6sen ist. Zahlungsunf\u00e4higkeit darf nicht l\u00e4nger Grund f\u00fcr eine Inhaftierung sein. Konsequent w\u00e4re die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe. Die Reform aus dem Jahr 2023, die die Haft aufwertet, in dem ein Tag zwei Tagess\u00e4tze tilgt, ist h\u00f6chstens ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"v-autoreninfo-western\"><em><strong class=\"western\">Dr. <\/strong><strong class=\"western\">Nicole B\u00f6gelein<\/strong> ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut f\u00fcr Kriminologie der Universit\u00e4t zu K\u00f6ln. Aktuell forscht sie zu Ersatzfreiheitsstrafe, Justiz und Institutionellem Rassismus und dem sozialen Klima im Gef\u00e4ngnis.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"literatur\">Literatur<\/span><\/h3>\n<p align=\"justify\">B\u00f6gelein, Nicole 2016: Deutungsmuster von Strafe. Eine empirische Untersuchung am Beispiel der Geldstrafe, Wiesbaden.<\/p>\n<p align=\"justify\">B\u00f6gelein, Nicole\/Ernst, Andr\u00e9\/Neubacher, Frank 2014a: Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen: Evaluierung justizieller Haftvermeidungsprojekte in Nordrhein-Westfalen, Baden-Baden.<\/p>\n<p align=\"justify\">B\u00f6gelein, Nicole\/Ernst, Andr\u00e9\/Neubacher, Frank 2014b: Wie kann die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen gelingen? Zur Lebenssituation der Verurteilten und zur Zusammenarbeit staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen, in: Bew\u00e4hrungshilfe, Jg. 61, H. 3, S. 282-294.<\/p>\n<p align=\"justify\">B\u00f6gelein, Nicole et al. 2019: Bestandsaufnahme der Ersatzfreiheitsstrafe in Mecklenburg-Vorpommern, in: Monatsschrift f\u00fcr Kriminologie und Strafrechtsreform, Jg. 102, H. 4, S. 282-296.<\/p>\n<p align=\"justify\">B\u00f6gelein, Nicole\/Graaff, Anette\/Geisler, Melanie 2021: Wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Verk\u00fcrzung von Ersatzfreiheitsstrafen in der Justizvollzugsanstalt K\u00f6ln, in: Forum Strafvollzug, Jg. 70, H. 1, S. 59-64.<\/p>\n<p align=\"justify\">B\u00f6gelein, Nicole\/Kawamura-Reindl, Gabriele 2023: Gemeinn\u00fctzige Arbeit zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen, in: Cornel, H. Et al. (Hrsg.): Resozialisierung. Handbuch f\u00fcr Studium, Wissenschaft und Praxis, Baden-Baden, S. 255-270.<\/p>\n<p align=\"justify\">B\u00f6gelein, Nicole\/Wilde, Frank 2023: Der Rechtsstaat und das Fahren ohne Fahrschein (\u00a7 265a StGB) \u2013 Was kostet die Verfolgung eines umstrittenen Straftatbestands? In: Kriminalpolitische Zeitschrift, H. 5, S. 360-370. <a href=\"https:\/\/kripoz.de\/2023\/09\/20\/der-rechtsstaat-und-das-fahren-ohne-fahrschein-%c2%a7-265a-stgb-was-kostet-die-verfolgung-eines-umstrittenen-straftatbestands\/\">https:\/\/kripoz.de\/2023\/09\/20\/der-rechtsstaat-und-das-fahren-ohne-fahrschein-%c2%a7-265a-stgb-was-kostet-die-verfolgung-eines-umstrittenen-straftatbestands\/<\/a> (zuletzt abgerufen am 04.10.2023)<\/p>\n<p align=\"justify\">Bund-L\u00e4nder-Arbeitsgruppe 2019: Pr\u00fcfung alternativer Sanktionsm\u00f6glichkeiten \u2013 Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen gem\u00e4\u00df \u00a7 43 StGB. Abschlussbericht.<\/p>\n<p align=\"justify\">Dolde, Gabriele 1999: Zum Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen, in: Feuerhelm, W.\/Schwind, H.-D.\/Bock, M. (Hrsg.): Festschrift f\u00fcr Alexander B\u00f6hm zum 70. Geburtstag am 14. Juni 1999, Berlin, S. 581-596<\/p>\n<p align=\"justify\">D\u00fcnkel, Frieder 2022: Abschaffung oder Reform der Ersatzfreiheitsstrafe? In: NK Neue Kriminalpolitik, Jg. 34, H. 3, S. 253-269.<\/p>\n<p align=\"justify\">Feest, Johannes 2020: Ersatzfreiheitsstrafe: \u00c4rgernis und L\u00f6sungen, in: Feest, J. (Hrsg.): Definitionsmacht, Renitenz und Abolitionismus. Schriftenreihe des Strafvollzugsarchivs, Wiesbaden, S. 323-328. <a href=\"https:\/\/doi.org\/10.1007\/978-3-658-28809-9_21\">https:\/\/doi.org\/10.1007\/978-3-658-28809-9_21<\/a><\/p>\n<p align=\"justify\">Geiter, H. 2014: Ersatzfreiheitsstrafe: Bitterste Vollstreckung der mildesten Hauptstrafe des StGB: Erfahrungen bei Haftreduzierungsaktivit\u00e4ten im Strafvollzug, in Neubacher, F.\/Kubink, M. (Hrsg.): Kriminologie \u2013 Jugendkriminalrecht \u2013 Strafvollzug, Berlin, S. 559-578.<\/p>\n<p align=\"justify\">Heinz, Wolfgang 2017: Kriminalit\u00e4t und Kriminalit\u00e4tskontrolle in Deutschland-Berichtsstand 2015 im \u00dcberblick. Version: 1\/2017, Konstanz.<\/p>\n<p align=\"justify\">Jahoda, Marie\/Lazarsfeld, Paul Felix\/Zeisel, Hans 1975 [1933]: Die Arbeitslosen von Marienthal. Ein soziographischer Versuch \u00fcber die Wirkungen langandauernder Arbeitslosigkeit, Leipzig.<\/p>\n<p align=\"justify\">Konrad, Norbert 2006: Psychiatrie des Strafvollzugs, in: Kr\u00f6ber, H.-L. et al. (Hrsg.): Handbuch der forensischen Psychiatrie, Darmstadt, S. 234-242.<\/p>\n<p align=\"justify\">Lobitz, Rebecca\/Wirth, Wolfgang 2018: Der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe in Nordrhein-Westfalen. Eine empirische Aktenanalyse, D\u00fcsseldorf.<\/p>\n<p align=\"justify\">M\u00fcnchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 2020: Band 2, \u00a7\u00a7 38\u201379b StGB, Heintschel-Heinegg, Bernd von (Bandredakteur), 4. Aufl., M\u00fcnchen.<\/p>\n<p align=\"justify\">M\u00fcller-Foti, G. et al. 2007. Punishing the disoriented? Medical and criminological implications of incarcerating patients with mental disorders for failing to pay a fine, in: International Journal of Prisoner Health, Jg. 3, H. 2, S. 87-97.<\/p>\n<p align=\"justify\">Nagrecha, Mitali\/B\u00f6gelein, Nicole 2019: Criminal-Legal System Actors\u2019 Practices and Views on Day Fines, in: Kriminologie \u2013 Das Online-Journal | Criminology \u2013 The Online Journal, Jg. 4, H. 2, S. 267\u2013283.<\/p>\n<p align=\"justify\">Neubacher, Frank\/B\u00f6gelein, Nicole 2021: Kriminalit\u00e4t der Armen \u2013 Kriminalisierung von Armut? \u2013 Untersuchungen zu einem widerspenstigen Begriffspaar, in: Monatsschrift f\u00fcr Kriminologie und Strafrechtsreform, Jg. 104, H. 2, S. 107-123.<\/p>\n<p align=\"justify\">Protokolle Rechtsausschuss 2019: \u00d6ffentliche Niederschrift Rechtsausschuss 32. Sitzung am 16.01.2019. <a href=\"https:\/\/sd.bremische-buergerschaft.de\/sdnetrim\/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZc6hVxlsb5LACTF9Pi0ChEBk19M6llyfpN4qhTHQGWIh\/Oeffentliche_Niederschrift_Rechtsausschuss_16.01.2019\">https:\/\/sd.bremische-buergerschaft.de\/sdnetrim\/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZc6hVxlsb5LACTF9Pi0ChEBk19M6llyfpN4qhTHQGWIh\/Oeffentliche_Niederschrift_Rechtsausschuss_16.01.2019<\/a>. pdf. (Zugegriffen am 04.10.2023)<\/p>\n<p align=\"justify\">Seebode, Manfred 1999. Problematische Ersatzfreiheitsstrafe, in: Feuerhelm, W.\/Schwind, H.-D.\/Bock, M. (Hrsg.): Festschrift f\u00fcr Alexander B\u00f6hm zum 70. Geburtstag am 14. Juni 1999, Berlin, S. 519-522.<\/p>\n<p align=\"justify\">Statistisches Bundesamt 2021: Rechtspflege. Staatsanwaltschaften 2020. Fachserie 10, Reihe 2.6, Wiesbaden.<\/p>\n<p align=\"justify\">Treig, Judith\/Pruin, Ineke 2018. Kurze Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen als Herausforderung an den Strafvollzug \u2013 M\u00f6glichkeiten und Grenzen, in: Maelicke, B.\/Suhling, S. (Hrsg.): Das Gef\u00e4ngnis auf dem Pr\u00fcfstand. Edition Forschung und Entwicklung in der Strafrechtspflege, Wiesbaden, S. 313\u2013349. <a href=\"https:\/\/doi.org\/10.1007\/978-3-658-20147-0_14\">https:\/\/doi.org\/10.1007\/978-3-658-20147-0_14<\/a><\/p>\n<p align=\"justify\">Wilde, Frank 2022: Der Referentenentwurf zur Reform der Ersatzfreiheitsstrafe \u2013 mehr Tradition als Fortschritt, in: Kriminalpolitische Zeitschrift, H. 5, S. 318-325.<\/p>\n<p align=\"justify\">Wilde, Frank 2016: Armut und Strafe. Zur strafversch\u00e4rfenden Wirkung von Armut im deutschen Strafrecht, Wiesbaden.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"anmerkungen\">Anmerkungen:<\/span><\/h3>\n<div id=\"sdendnote1\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote1anc\" name=\"sdendnote1sym\">i <\/a>Zu den Debatten um Abolitionismus vgl. auch die Beitr\u00e4ge von Otmar Hagemenn und Johannes Feest (zum Gef\u00e4ngnis-Abolitionismus) in diesem Heft.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote2\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote2anc\" name=\"sdendnote2sym\">ii <\/a>Dass man hier mit Sch\u00e4tzungen arbeiten muss, ist ein \u00c4rgernis \u2013 Zug\u00e4nge zur Ersatzfreiheitsstrafen m\u00fcssen wieder erfasst werden, damit eine \u00dcberwachung m\u00f6glich ist, auch weil ansonsten die im Regierungsentwurf angedachte \u2013 ohnehin eine kritikw\u00fcrdige Minimall\u00f6sung darstellende \u2013 Evaluation der geplanten Neuerungen \u00fcber amtliche Zahlen schwer m\u00f6glich ist. Die Stichtagszahlen zum Bestand der Gefangenen und Verwahrten zu je-dem Monatsende stiegen sogar um ein Viertel.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote3\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote3anc\" name=\"sdendnote3sym\">iii <\/a>In NRW etwa sind 2010 nur rund f\u00fcnf Prozent der Geldstrafen durch Verj\u00e4hrung, Tod und unbillige H\u00e4rte getilgt worden (vgl. B\u00f6gelein 2016: 87).<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote4\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote4anc\" name=\"sdendnote4sym\">iv <\/a>Lobitz und Wirth (2018: 38) zufolge k\u00f6nnen sich rund 47 Prozent \u201efreikaufen\u201c. Wie es zu diesem Unterschied in den Daten kommt, ist nicht ersichtlich.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote1\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote1anc\" name=\"sdendnote1sym\"><\/a><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[2973,24,7,2957],"tags":[815,3438,3213,807,3053,667],"autoren":[3437],"publikationen":[3419],"class_list":["post-19232","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-armut","category-innere-sicherheit","category-sozialpolitik","category-strafvollzug","tag-armut","tag-ersatzfreiheitsstrafe","tag-gefaengnis","tag-strafen","tag-strafrecht","tag-vorgaenge-artikel","autoren-nicole-boegelein","publikationen-vorg-243"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Ersatzfreiheitsstrafe \u2013 Eine entbehrliche Sanktionsma\u00dfnahme: Entkr\u00e4ftung sechs g\u00e4ngiger Thesen von Verteidiger*innen des Freiheitsentzugs wegen Zahlungsunf\u00e4higkeit - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-243\/publikation\/ersatzfreiheitsstrafe-eine-entbehrliche-sanktionsmassnahme-entkraeftung-sechs-gaengiger-thesen-von-verteidigerinnen-des-freiheitsentzugs-wegen-zahlungsunfaehigkeit\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Ersatzfreiheitsstrafe \u2013 Eine entbehrliche Sanktionsma\u00dfnahme: Entkr\u00e4ftung sechs g\u00e4ngiger Thesen von Verteidiger*innen des Freiheitsentzugs wegen Zahlungsunf\u00e4higkeit - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Etwa jede*r zehnte Inhaftierte sitzt eine Ersatzfreiheitsstrafe ab, da diese Personen die verh\u00e4ngten Geldstrafen nicht zahlen k\u00f6nnen. 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