{"id":19247,"date":"2024-03-26T11:02:25","date_gmt":"2024-03-26T10:02:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?post_type=publikation&#038;p=19247"},"modified":"2024-03-26T11:02:25","modified_gmt":"2024-03-26T10:02:25","slug":"wehrhafte-demokratie-zur-diskussion-um-ein-afd-verbot","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-243\/publikation\/wehrhafte-demokratie-zur-diskussion-um-ein-afd-verbot\/","title":{"rendered":"Wehrhafte Demokratie \u2013 zur Diskussion um ein AfD-Verbot"},"content":{"rendered":"<p class=\"v-teaser-western\"><em>Die Wahlprognosen und j\u00fcngsten Wahlerfolge der immer rechtsextremer werdenden AfD und den Enth\u00fcllungen von Correctiv zum \u201eGeheimplan Remigration\u201c haben nicht nur zu deutschlandweiten Massendemonstrationen gef\u00fchrt, sondern auch zu einer \u00f6ffentlichen Debatte dar\u00fcber, ob die AfD verboten werden sollte. Auch die Humanistische Union diskutiert aktuell die Vor- und Nachteile eines Verbotsverfahrens aus b\u00fcrgerrechtlicher Perspektive. Manfred Pappenberger argumentiert in seinem Beitrag politikwissenschaftlich und juristisch, dass es die demokratische Pflicht von politischen Institutionen sei, ein solches Verbotsverfahren einzuleiten, um die Demokratie vor antidemokratischen und gef\u00e4hrlichen Kr\u00e4ften zu sch\u00fctzen. Dabei sieht er aber auch die Hindernisse und Probleme, wie den unsicheren Ausgang oder die Gr\u00f6\u00dfe der Partei.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Die <i>Correctiv<\/i>-Enth\u00fcllungen \u00fcber ein Geheimtreffen von Rechtsextremen im November 2023 in Potsdam haben offenbart, welche Gefahr von einer AfD an der Macht ausgeht, als dar\u00fcber diskutiert wurde, wie eine massenhafte Deportation nach rassistischen Kriterien durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnte (Correctiv 2024).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die in der Folge aufgetretenen Massendemonstrationen gegen Rechtsextremismus und f\u00fcr Demokratie zeichnen sich dadurch aus, dass sie von einer ungemein breiten, generations\u00fcbergreifenden gesellschaftlichen Basis getragen sind und fl\u00e4chendeckend stattfinden. Besondere Bedeutung in diesem Zusammenhang verdienen die vielen Demonstrationen in Ostdeutschland \u2013 sind es doch Regionen, in denen die AfD und ihre Sympathisanten eine enorme St\u00e4rke erreicht haben und es mitunter sehr mutig ist, dort Gesicht zu zeigen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Von diesen Demonstrationen geht ein klares Signal aus, alle Mittel ernsthaft zu pr\u00fcfen, die das Grundgesetz (GG) vorsieht, um ein demokratisches System zu sch\u00fctzen. Diese reichen von einem Parteienverbot \u00fcber das Verbot eines Landesverbandes beziehungsweise einer Jugendorganisation bis hin zur Grundrechteverwirkung einzelner Personen oder dem Ausschluss aus der Parteienfinanzierung. Es ist jedoch auch eine Mahnung an die etablierten Parteien, ihre Klientelpolitik zu hinterfragen und sich auf eine gemeinsame Bek\u00e4mpfung der AfD zu konzentrieren.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Gewiss: Meinungsfreiheit, offener Meinungswettstreit und politische Beteiligung sind Kernelemente und damit Grundlage von Demokratien. Politischen Parteien kommt in diesem Zusammenhang idealiter eine fundamental wichtige Bedeutung als Mittler zwischen der Gesellschaft und staatlichen Institutionen zu. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil f\u00fcr das repr\u00e4sentative Entscheidungssystem und genie\u00dfen deshalb grundgesetzlichen Schutz und Privilegien. Die H\u00fcrden f\u00fcr ein Parteiverbot liegen daher bewusst hoch, weshalb ein Parteienverbot durchaus kontrovers diskutiert wird. In Staaten mit langer repr\u00e4sentativ-demokratischer Tradition, etwa Gro\u00dfbritannien oder den USA, gelten Parteiverbote als schwerer, unangemessener Eingriff in die Meinungsfreiheit.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die Erfahrungen aus dem Scheitern der Weimarer Republik und die in der Folgezeit totalit\u00e4re NS-Schreckensherrschaft haben jedoch dem Parlamentarischen Rat einen entscheidenden Impuls daf\u00fcr geliefert, dass sich Demokratien gegen ihre Feinde als wehrhaft erweisen sollen. Eine Partei mit verfassungsfeindlichen Zielen sollte nicht mehr auf legale Weise an die Macht kommen. Besondere Bedeutung in diesem Kontext hat der Art. 21 GG: \u201eParteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anh\u00e4nger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeintr\u00e4chtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gef\u00e4hrden, sind verfassungswidrig\u201c (Abs. 2) und \u201evon staatlicher Finanzierung ausgeschlossen\u201c (Abs. 3). Die rechtsverbindliche Entscheidung der Verfassungswidrigkeit einer Partei und deren Aufl\u00f6sung trifft das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Das BVerfG wird gem\u00e4\u00df Art. 21 GG nur t\u00e4tig, wenn ein Verbotsantrag von Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung gestellt wurde.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Zudem bietet das GG die M\u00f6glichkeit, Vereinigungen wie die AfD-Jugendorganisation <i>Junge Alternative<\/i> nach Art. 9 Abs. 2 zu verbieten. Dort hei\u00dft es: \u201eVereinigungen, deren Zwecke oder deren T\u00e4tigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung oder gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung richten, sind verboten.\u201c Ein Verbotsantrag kann vom Innenministerium gestellt werden.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Eine weitere Sicherung gegen den Missbrauch der Demokratie ist in Art. 18 GG festgeschrieben. Wer Grundrechte verletzt, dem k\u00f6nnen auch bestimmte Grundrechte entzogen werden. Das Instrument der Grundrechteverwirkung erm\u00f6glicht es, gezielt die Wirkm\u00e4chtigkeit von einzelnen Personen einzuschr\u00e4nken, die in hohem Ma\u00dfe verfassungsfeindlich agieren.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurden bislang erst zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote1sym\" name=\"sdendnote1anc\"><sup>i<\/sup><\/a>. 2003 scheiterte das Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), weil die Partei von V-Leuten durchsetzt war, was ein geordnetes rechtsstaatliches Verfahren verhinderte. 2017 blieb ein weiteres Verbotsverfahren gegen die NPD erfolglos. Obwohl der Zweite Senat des BVerfG verfassungsfeindliche Ziele der NPD feststellte, die auf die Beseitigung der freiheitlichen Grundordnung gerichtet sind und die V-Leute zwischenzeitlich abgeschaltet worden waren, wurde kein Verbot verh\u00e4ngt. Nach Ansicht des BVerfG fehlte es der NPD an Potentialit\u00e4t.<\/p>\n<blockquote class=\"western\">\n<p>\u201eL\u00e4sst das Handeln einer Partei dagegen noch nicht einmal auf die M\u00f6glichkeit eines Erreichens ihrer verfassungsfeindlichen Ziele schlie\u00dfen, bedarf es des pr\u00e4ventiven Schutzes der Verfassung durch ein Parteiverbot als sch\u00e4rfste und \u00fcberdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde [\u2026] nicht. Ein Parteiverbot kommt vielmehr nur in Betracht, wenn eine Partei \u00fcber hinreichende Wirkungsm\u00f6glichkeiten verf\u00fcgt, die ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht v\u00f6llig aussichtslos erscheinen lassen, und wenn sie von diesen Wirkungsm\u00f6glichkeiten auch Gebrauch macht\u201c (BVerfG: Urteil des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017, Az.: &#8211; 2 BvB 1\/13 -, Rn. 1-1010, hier: S. 157, Rn 586).<\/p>\n<\/blockquote>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Damit wich der Senat von seiner Definition im KPD-Urteil ab, nach dem \u201ees einem Parteiverbot nicht entgegenstehe, wenn f\u00fcr die Partei nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, dass sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen k\u00f6nnen\u201c (BVerfG (2017), S. 157, Rn 586). Die KPD hatte bei der Bundestagswahl 1953 nur noch 2,2 Prozent und war damit um 3,5 Prozentpunkte im Vergleich zur Bundestagswahl 1949 abgerutscht.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Das Ausbleiben eines Verbots trotz festgestellter Verfassungswidrigkeit wird oftmals als fehlende Signalwirkung bezeichnet und mithin f\u00fcr den Aufstieg der AfD interpretiert. Jedenfalls hat dieses Urteil dazu beigetragen, dass aus Angst wiederum zu scheitern, eine Antragstellung eines Verbots der AfD bis heute ausgeblieben ist. Gleichwohl hat sich das BVerfG mit diesem Urteil der Rechtsauffassung des Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) angen\u00e4hert, der mit seiner Entscheidung die exzessive Parteienverbotspraxis in der T\u00fcrkei einschr\u00e4nken wollte, indem Anzeichen f\u00fcr eine konkret drohende Umsturzgefahr vorliegen m\u00fcssen. Dies ist insofern bedeutsam, als bei einem erteilten Parteienverbot der EGMR angerufen werden kann.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"zur-potentialitaet-der-afd\">Zur Poten&shy;ti&shy;a&shy;lit&auml;t der AfD<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Der AfD ist es seit ihrer Gr\u00fcndung im Jahre 2013 gelungen, in den Bundestag, in aktuell 14 L\u00e4nderparlamente (au\u00dfer Bremen und Schleswig-Holstein) und in das Europaparlament<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote2sym\" name=\"sdendnote2anc\"><sup>ii<\/sup><\/a> einzuziehen. Sie hat damit erstmalig erreicht, was weder die NPD noch die Republikaner oder die DVU in der Bundesrepublik geschafft haben: eine ernsthafte politische Gr\u00f6\u00dfe zu werden. Neben quantitativen Erfolgen stellt die AfD mittlerweile mit Robert Sesselmann den Landrat von Sonneberg (Th\u00fcringen), mit Hannes Loth den B\u00fcrgermeister von Raguhn-Je\u00dfnitz (Sachsen-Anhalt), und Oberb\u00fcrgermeister von Pirna (Sachsen) wurde der parteilose AfD-Kandidat Tim Lochner, obwohl sie in allen drei Bundesl\u00e4ndern als gesichert rechtsextrem zu klassifizieren ist. Lag die Mitgliederzahl der AfD Ende 2022 noch bei knapp 30.000, erh\u00f6hte sie sich Ende 2023 nach Parteiangaben um fast 40 Prozent auf \u00fcber 40.000, w\u00e4hrend sie sich bei der SPD und der CDU seit 1990 mehr als halbiert hat. Die Beispiele \u201emachen deutlich, dass die AfD bereits jetzt in der Lage ist, Dominanzanspr\u00fcche in abgegrenzten Sozialr\u00e4umen zu verwirklichen\u201c (Cremer 2023: 59).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Auch wenn historische Vergleiche nur mit gr\u00f6\u00dfter Vorsicht berechtigt sind, ist festzustellen, dass die NSDAP bei den Reichstagswahlen 1930 mit einem Stimmenanteil von 15 Prozent aller Wahlberechtigten eine kritische Masse erreicht hatte, zweieinhalb Jahre sp\u00e4ter war Adolf Hitler Reichskanzler. Die AfD k\u00e4me aktuellen Umfragen zufolge derzeit auf knapp 20 Prozent. Der Verweis, dass ein Gro\u00dfteil der W\u00e4hler*innen die AfD nicht w\u00e4hlt und fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehe, (Lucke 2023: 7) verkennt, dass mit dem Erreichen dieser kritischen Masse die Gefahr w\u00e4chst, dass sich extrem beschleunigte gesellschaftspolitische Prozesse, wie sie in der Theorie der <i>shifting-baselines<\/i> (Welzer 2008: 214ff.) beschrieben sind, ereignen k\u00f6nnten, ohne in ihren Ausma\u00dfen wahrgenommen und erkannt zu werden. Die Geschichte hat gezeigt, dass Instabilit\u00e4t eher die Regel und Stabilit\u00e4t eher die Ausnahme darstellt. Allein in den letzten 100 Jahren hat sich erwiesen, dass es jederzeit zu extrem beschleunigten gesellschaftlichen Wandlungsprozessen kommen kann, die vorher in keiner Weise erwartet oder f\u00fcr m\u00f6glich gehalten wurden<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote3sym\" name=\"sdendnote3anc\"><sup>iii<\/sup><\/a>.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Bei den Landtagswahlen in Sachsen und Th\u00fcringen k\u00f6nnte die AfD nicht nur st\u00e4rkste Kraft werden, sondern sogar den Ministerpr\u00e4sidenten stellen, falls B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen und die FDP an der F\u00fcnf-Prozent-H\u00fcrde scheitern. Zudem wird nach Art 70 Abs. 3 der Th\u00fcringischen Landesverfassung in einem erforderlichen dritten Wahlgang derjenige Ministerpr\u00e4sident, der die meisten Stimmen erh\u00e4lt<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote4sym\" name=\"sdendnote4anc\"><sup>iv<\/sup><\/a>. \u201eUnter dem Gesichtspunkt der Potentialit\u00e4t sind die bereits erlangten Zustimmungswerte und damit verbundenen Mandate der AfD von ma\u00dfgeblicher Bedeutung. Auf der Landesebene sind sie teilweise so hoch, dass die AfD st\u00e4rkste Kraft werden kann; auf der kommunalen Ebene ist dies teilweise bereits der Fall\u201c (Cremer 2023: 58).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Doch die Gefahr beginnt nicht erst mit der Erreichung absoluter Mehrheiten. Auch die F\u00e4higkeit zur politischen Blockademacht kann demokratiegef\u00e4hrdend sein. F\u00fcr den Fall, dass die AfD mehr als ein Drittel der Sitze erringt, k\u00f6nnte sie eine Sperrminorit\u00e4t ausbilden und Entscheidungen verhindern, die eine Zweidrittelmehrheit ben\u00f6tigen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Dar\u00fcber hinaus f\u00fchren ver\u00e4nderte Machtverh\u00e4ltnisse dazu, dass die AfD nur noch mit einer Koalition aus politisch immer heterogeneren Gruppierungen von der Machtaus\u00fcbung fernzuhalten ist. Solche Koalitionen \u2013 das zeigt sich aktuell bei der Ampel-Regierung \u2013 bieten der \u00d6ffentlichkeit ein Bild st\u00e4ndiger Querelen und interner Zerw\u00fcrfnisse, anstatt politischer Handlungsf\u00e4higkeit, was insbesondere in Krisenzeiten mit h\u00e4rteren Verteilungsk\u00e4mpfen die Unzufriedenheit mit der Regierung und dem politischen System als Ganzen weiter erh\u00f6ht. Das ist eine Konstellation, die weiteres zuk\u00fcnftiges Potential f\u00fcr die AfD bef\u00fcrchten l\u00e4sst.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"zur-bedeutung-der-afd\">Zur Bedeutung der AfD<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Die AfD gibt rechter und rechtsextremer Ideologie eine parlamentarische Plattform mit gro\u00dfer Reichweite, agiert in der \u00d6ffentlichkeit mit gezielten Provokationen und Tabubr\u00fcchen, erweitert so die Grenzen des Sagbaren, fordert eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad und entwickelt einen immer radikaleren v\u00f6lkisch-nationalistischen Charakter. Ihre aggressive Wortwahl insbesondere gegen\u00fcber Migranten schafft ein gesellschaftliches Klima und damit einen N\u00e4hrboden, in dem sich radikalisierte Menschen berufen f\u00fchlen zu handeln. Wo die Sprache verroht, ist die Straftat nicht weit, konstatierte Bundespr\u00e4sident Frank Walter Steinmeier im Zusammenhang mit dem Mord am Kasseler Regierungspr\u00e4sidenten Walter L\u00fcbcke (S\u00fcddeutsche Zeitung 2019). Zudem befand Victor Klemperer, der die Sprache des Nationalsozialismus in der <i>Lingua Tertii Imperii <\/i>untersuchte: \u201eWorte k\u00f6nnen sein wie winzige Arsendosen, sie werden unbemerkt verschluckt, sie scheinen keine Wirkung zu tun, und nach einiger Zeit ist die Giftwirkung doch da\u201c (Klemperer 2007 [1947]: 26). Die Inhalte und die Sprache des M\u00f6rders von Halle spiegelten nicht nur die Inhalte und die Sprache im Internet wider, seine Narrative entsprechen auch denen von AfD-Politiker*innen. Es ist empirisch erwiesen, dass sp\u00e4tere rechtsextreme T\u00e4ter*innen an diesen Diskursen, die die AfD ma\u00dfgeblich mitpr\u00e4gt, partizipiert haben, weshalb die Erkenntnisse der Neuro- und Kognitionsforschung seit langem anmahnen, \u201eunsere Naivit\u00e4t gegen\u00fcber der Bedeutung von Sprache in der Politik abzulegen\u201c (Wehling 2017: 18) (politisches Framing). Rechtsextreme \u00c4u\u00dferungen der Parteif\u00fchrung offenbaren jedoch die wahren Ziele der AfD und damit ihre Verfassungsfeindlichkeit, denn die formale Einhaltung von Gesetzen in Wahlprogrammen machen aus extremistischen Parteien noch keine demokratischen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Demgegen\u00fcber stellen sprachliche Muster und Deutungen ideelle Ressourcen dar, die den Raum f\u00fcr Problemwahrnehmungen, Interpretationen der gesellschaftlichen Realit\u00e4t, politische Zielsetzungen oder Handlungsempfehlungen vorgeben. Der so gebildete Referenzrahmen bildet den Raum des Denk-, Sag- und Machbaren. In diesem sozialen Umfeld wird der rechtsextreme Diskurs \u2013 vorrangig im Internet \u2013 gef\u00fchrt, hier werden bestimmte soziale Milieus stigmatisiert und zu Feindgruppen oder zu Feind*innen des \u201edeutschen Volkes\u201c definiert. Das Unsagbare wird \u2013 nach der Theorie des \u201eOverton-Fensters\u201c \u2013 zur neuen Normalit\u00e4t (Pappenberger 2021: 4-8).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Aus meiner Sicht w\u00e4re es ein gro\u00dfer Fehler, die AfD isoliert zu betrachten. Die AfD erf\u00fcllt die Funktion eines Scharniers mit weit verzweigten Netzwerken im In- und Ausland. So gibt es weitreichende Querverbindungen zu Pegida-Demonstrant*innen, die Verst\u00e4ndnis f\u00fcr den Mord an L\u00fcbcke haben, den sie als \u201eVolksverr\u00e4ter\u201c bezeichnen, zu neurechten Strateg*innen, wie den Gr\u00fcndern des Instituts f\u00fcr Staatspolitik, Karlheinz Wei\u00dfmann und G\u00f6tz Kubitschek, zur Identit\u00e4ren Bewegung und zu gewaltbereiten Gruppen. Des Weiteren gibt es Verbindungen zu Verschw\u00f6rungstheoreti-ker*innen, Querdenker*innen und zur Reichsb\u00fcrgerszene, die um Heinrich XIII Prinz Reu\u00df einen Staatsstreich planten. Birgit Malsack-Winkemann, Mitglied der AfD, war dabei als zuk\u00fcnftige Justizministerin vorgesehen. Hinzu kommt noch der rechtsextreme \u201eGeheimplan Remigration\u201c, an dem AfD-Politiker*innen beteiligt waren, von denen <i>Correctiv<\/i> (2024) berichtet hat.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"wie-demokratien-sterben-oder-extremistische-parteien-muessen-nur-eine-wahl-gewinnen\">Wie Demokratien sterben &ndash; oder extre&shy;mis&shy;ti&shy;sche Parteien m&uuml;ssen nur eine Wahl gewinnen<\/span><\/h3>\n<blockquote class=\"western\">\n<p>\u201eWir gehen in den Reichstag hinein, um uns im Waffenarsenal der Demokratie mit deren eigenen Waffen zu versorgen. [\u2026] Wenn die Demokratie so dumm ist, uns f\u00fcr diesen B\u00e4rendienst Freifahrkarten und Di\u00e4ten zu geben, so ist das ihre eigene Sache. Uns ist jedes gesetzliche Mittel recht, den Zustand von heute zu revolutionieren. [\u2026] Wir kommen nicht als Freunde, auch nicht als Neutrale. Wir kommen als Feinde! Wie der Wolf in die Schafherde einbricht, so kommen wir!\u201c (Goebbels 1928)<\/p>\n<\/blockquote>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Geschichte wiederholt sich nicht, aber es gibt \u00c4hnlichkeiten, die es zu erkennen gilt. Nicht nur die Weimarer Republik ist mit einem Prozess gescheitert, der an der Wahlurne begonnen hat. Levitsky und Ziblatt (2018) stellen fest, dass seit dem Ende des Kalten Krieges die meisten Demokratien nicht durch Milit\u00e4rputsche oder Staatsstreiche zusammengebrochen sind, sondern durch Wahlsiege extremistischer Parteien. W\u00e4hrend bei einem klassischen Putsch der Tod des jeweiligen politischen Systems f\u00fcr alle sofort offensichtlich ist, verl\u00e4uft die Aush\u00f6hlung und Zerst\u00f6rung von Demokratien durch Wahlerfolge extremistischer Parteien anfangs so unmerklich, dass sie kaum wahrgenommen wird. \u201eDas tragische Paradox des Abgleitens in den Autoritarismus \u00fcber Wahlen besteht darin, dass die M\u00f6rder der Demokratie deren eigene Instrumente benutzen, um sie zu t\u00f6ten \u2013 schrittweise, fast unmerklich und legal\u201c (Levitsky\/Ziblatt 2018: 17). Bereits Stanley Milgram hat in seinen ber\u00fchmten Gehorsamsexperimenten die unheilvolle Bedeutung der schleichenden Erh\u00f6hung der verabreichten Stromst\u00f6\u00dfe aufgezeigt. \u201eSo sind es die schleichenden \u00dcbernahmen rechtsradikaler Positionen und Rhetoriken, die die Grundpfeiler der liberalen Demokratie sukzessive untergraben\u201c (Heinze 2021: 147).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Viele Kritiker*innen oder Gegner*innen eines Verbotsverfahrens betonen, dass extremistische Parteien mit politischen Argumenten und Fakten zu stellen sind. Doch im digitalen KI-Zeitalter, im Zeitalter von Social Media und Internet-Filterblasen spielen Fake News und Emotionen eine immer gr\u00f6\u00dfere Rolle innerhalb der politischen Willensbildung (vgl. auch H\u00fcgel 2023). Das Internet ist f\u00fcr rechte Fanatiker*innen und Extremist*innen deshalb so interessant, weil es ihnen die M\u00f6glichkeit zum uneingeschr\u00e4nkten Gedankenaustausch er\u00f6ffnet, der ihnen durch die W\u00e4chterfunktion der Qualit\u00e4tsmedien in diesem Umfang verschlossen bleibt. Erst die Digitalisierung hat diese langanhaltende Marginalit\u00e4t rechtsextremer Ideen beendet und damit ihre Verbreitung und Wirkm\u00e4chtigkeit enorm erh\u00f6ht. Sind extremistische Parteien erst einmal an der Macht, h\u00f6hlen sie die demokratische Ordnung systematisch aus, kriminalisieren kritische Haltungen und eliminieren politische Gegner*innen.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"der-richtige-zeitpunkt-ein-balanceakt\">Der richtige Zeitpunkt &ndash; ein Balanceakt<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Die Justiz hat sich mit ihrer j\u00fcngeren Rechtsprechung in Sachen Parteiverbot in ein ernsthaftes Potentialit\u00e4ts-Dilemma gebracht: Ist eine Partei zu klein und unbedeutend, wird nach aktueller Rechtsprechung kein Verbot erteilt. Wartet man jedoch so lange, bis eine Partei die erforderlichen Anhaltspunkte f\u00fcr eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele erreicht hat, k\u00f6nnte der Zeitpunkt der Intervention in Form eines Parteiverbots verpasst, die Partei schlicht zu gro\u00df und einflussreich zu sein (vgl. Wielenga 2023). \u201eEine Partei zu verbieten, die ein F\u00fcnftel, regional sogar ein Drittel der Stimmb\u00fcrger w\u00e4hlen will, w\u00e4re in der Tat ein politisches Abenteuer mit unvorhersehbarem Ausgang\u201c (L\u00fcbbe-Wolff 2023). Das widerspricht auch dem Prinzip \u201eWehret den Anf\u00e4ngen\u201c. \u201eKommt es zur Machtaus\u00fcbung auf kommunaler Ebene, m\u00f6glicherweise im Zuge einer Kooperation mit anderen Parteien, kann dies der Anfang davon sein, dass solche Effekte der Normalisierung sich auf der Landesebene fortsetzen, bis sie m\u00f6glicherweise auch die Bundesebene erreichen\u201c (Cremer 2023: 59). Diesem Ph\u00e4nomen tr\u00e4gt auch das BVerfG Rechnung, indem es zum einen die Geltung der Maxime \u201eWehret den Anf\u00e4ngen\u201d bekr\u00e4ftigt und zum anderen formuliert: Zudem<\/p>\n<blockquote class=\"western\">\n<p>\u201el\u00e4sst sich der Zeitpunkt, ab dem eine konkrete Gefahr [f\u00fcr die freiheitlich-demokratische Grundordnung] vorliegt, [\u2026] regelm\u00e4\u00dfig nicht genau bestimmen. M\u00fcsste der Eintritt einer konkreten Gefahr abgewartet werden, k\u00f6nnte ein Parteiverbot [\u2026] erst zu einem Zeitpunkt in Betracht kommen, zu dem die betroffene Partei bereits eine so starke Stellung erlangt hat, dass das Verbot nicht mehr durchgesetzt werden kann\u201c (BVerfG (2017), 156, Rn 583).<\/p>\n<\/blockquote>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Historische Erfahrung zeigen, dass extreme Parteien umso schwieriger zu bek\u00e4mpfen sind, je mehr sie an Boden gewinnen, insbesondere dann, wenn bereits politische Mandate in einem betr\u00e4chtlichen Umfang erzielt wurden. Zum einen ist dadurch bereits eine gewisse Machtf\u00fclle vorhanden, und zum anderen w\u00fcrde ein Verbot viele W\u00e4hlerstimmen eliminieren, was zu einer weiteren Radikalisierung oder politischen Unruhen auf Seiten der W\u00e4hlerschaft der extremistischen Partei f\u00fchren k\u00f6nnte. Doch insbesondere \u201edie deutsche Geschichte hat gezeigt, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung eines Staates zerst\u00f6rt werden kann, wenn menschenverachtende Positionen nicht rechtzeitig auf energischen Widerspruch sto\u00dfen und sich so verbreiten und durchsetzen k\u00f6nnen\u201c (Rudolf 2023: o. P.).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Art. 21 Abs. 2 GG zielt darauf ab,<\/p>\n<blockquote class=\"western\">\n<p>\u201enach der Maxime \u201aWehret den Anf\u00e4ngen\u2018 fr\u00fchzeitig die M\u00f6glichkeit des Vorgehens gegen verfassungsfeindliche Parteien zu er\u00f6ffnen [\u2026]. Das Parteiverbotsverfahren hat seiner Natur nach den Charakter einer Pr\u00e4ventivma\u00dfnahme [\u2026]. Es zielt nicht auf die Abwehr bereits entstandener, sondern auf die Verhinderung des Entstehens k\u00fcnftig m\u00f6glicherweise eintretender Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung\u201c (BVerfG (2017), 156f, Rn 584.).<\/p>\n<\/blockquote>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Ein Parteiverbot greift zu sp\u00e4t,<\/p>\n<blockquote class=\"western\">\n<p>\u201ewenn eine Partei erst einmal reale Zugriffschancen auf politische Macht hat. [\u2026] Je gr\u00f6\u00dfer der Wahlerfolg, umso einschneidender ist zudem der Eingriff in die demokratische Willensbildung, wenn nicht nur Wahloptionen entzogen, sondern bereits errungene Mandate Makulatur werden. Es ist ein Balanceakt, den richtigen Zeitpunkt f\u00fcr einen m\u00f6glichen Verbotsantrag zu finden. Dass die gegenw\u00e4rtigen Umfragen noch keine Alarmsignale sein sollen, ist irritierend weltfremd, zumal die AfD auf Landesebene gerade dort dabei ist, sich als starke Kraft zu etablieren, wo sie am radikalsten und offen verfassungsfeindlich agiert\u201c (G\u00e4rditz 2023: 37f.).<\/p>\n<\/blockquote>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"zur-bedeutung-von-parteien\">Zur Bedeutung von Parteien<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Dem Grundgesetz zufolge wirken die politischen Parteien bei der Willensbildung des Volkes mit (Art. 21 Abs. 2 GG). Ihnen wird damit \u2013 im Gegensatz zur Weimarer Reichsverfassung \u2013 Verfassungsrang einger\u00e4umt. Sie sondieren Stimmungen, erarbeiten Wahlprogramme und \u00fcberf\u00fchren die Meinungen der W\u00e4hler*innen in aktive Politik. Laut dem Parteiengesetz \u00a71 (2) wirken die Parteien an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des \u00f6ffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der \u00f6ffentlichen Meinung Einfluss nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der B\u00fcrger*innen am politischen Leben f\u00f6rdern, zur \u00dcbernahme \u00f6ffentlicher Verantwortung bef\u00e4higte B\u00fcrger*innen heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerber*innen an den Wahlen in Bund, L\u00e4ndern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluss nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozess der staatlichen Willensbildung einf\u00fchren und f\u00fcr eine st\u00e4ndige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Parteiverbote als sch\u00e4rfstes Schwert haben als Ultima Ratio Ausnahmecharakter und sind kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot, (Vgl. BVerfG (2017), 156f., Rn 585.) es dient nicht dazu, Ideen oder \u00dcberzeugungen zu unterbinden, die weiterhin vom Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung gedeckt sind.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"fazit\">Fazit<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Politisch muss man sorgf\u00e4ltig abw\u00e4gen, welche negativen Konsequenzen ein Parteiverbot ausl\u00f6sen k\u00f6nnte. Die AfD w\u00fcrde sich als Opfer stilisieren, indem sie ein Verbotsverfahren als Beweis daf\u00fcr heranziehen w\u00fcrde, dass sich die etablierten Parteien nur noch durch das juristische Ausschalten eines politischen Konkurrenten zu helfen wissen und nicht mehr durch die Kraft der Argumentation. Doch die Opferinszenierung der AfD ist ein immer wiederkehrendes Element \u2013 sie ist Bestandteil ihrer DNA, ihrer politischen Strategie und ihres Selbstverst\u00e4ndnisses. \u201eW\u00fcrde ein Verbotsantrag hingegen nur deshalb gemieden, um der AfD keine M\u00f6glichkeit zu bieten, sich als Opfer zu inszenieren, w\u00fcrde dies in der Konsequenz darauf hinauslaufen, eine wichtige Schutzm\u00f6glichkeit der freiheitlichen rechtsstaatlichen Demokratie aufzugeben. Damit w\u00e4re die Strategie der AfD, sich als Opfer zu inszenieren, vollends aufgegangen\u201c (Cremer 2023: 62). Auch das weniger scharfe Schwert eines Ausschlusses aus der Parteienfinanzierung w\u00fcrde in diesem Sinne genutzt werden.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Ein Verbot der AfD w\u00fcrde schlie\u00dflich bewirken, dass die Partei nicht mehr als solche auftreten kann. Dies k\u00f6nnte Teile ihrer Mitgliedschaft in die Illegalit\u00e4t dr\u00e4ngen und zu einer weiteren Radikalisierung f\u00fchren. Auf eine Eskalation der Gewaltspirale und den Aufbau eventuell. Untergrundorganisationen \u201emuss mit den Mitteln des pr\u00e4ventiven Polizeirechts und des repressiven Strafrechts rechtzeitig und umfassend reagiert werden, um die Freiheit des politischen Prozesses [\u2026] wirkungsvoll zu sch\u00fctzen\u201c (BVerfG (2017), 261, Rn 1008).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Oftmals wird auch die Gefahr einer Solidarisierungswelle f\u00fcr die AfD bef\u00fcrchtet, die aus einem Scheitern eines Verbotsverfahrens resultieren k\u00f6nnte. Doch nicht das Scheitern vor dem BVerfG st\u00e4rkt die AfD nachhaltig, sondern die mangelhaften politischen Handlungskonzepte und die unzul\u00e4nglichen Erscheinungsbilder, die die etablierten Parteien bei der Bew\u00e4ltigung der aktuellen von ihrer Klientelpolitik mitverursachten Krisensituationen abgeben.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Demgegen\u00fcber w\u00fcrde ein Verbot einem drohenden steigenden Einfluss der AfD und einer Ausweitung und Verfestigung ihrer Strukturen effektiv entgegenwirken. Es w\u00fcrde die Risiken begrenzen, die von der Existenz der AfD mit ihrer verbandsm\u00e4\u00dfigen Wirkm\u00e4chtigkeit ausgeht, insbesondere ihre institutionalisierte Verbreitungsm\u00f6glichkeit rassistischen und nationalistischen Gedankenguts.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Ein Parteiverbot als Ultima Ratio der wehrhaften Demokratie w\u00fcrde das extremistische Gedankengut einer verfassungswidrigen Partei nicht abschaffen. Das in der Gesellschaft existierende rassistische und rechtsextreme Gedankengut wie sie etwa die sogenannte. \u201eMitte-Studien\u201c mit steigender Tendenz feststellen, w\u00fcrde durch ein Verbot der AfD weiterhin bestehen bleiben. Ein Verbot der AfD entbindet daher nicht von den eigenen politischen Hausaufgaben. Die wirklichen Probleme werden durch Parteiverbote nicht gel\u00f6st. Sie sind damit auch \u201ekein Ersatz f\u00fcr Politik, die die Menschen \u00fcberzeugt. Sie sind aber auch kein Panik-Button, sondern sinnvoller institutioneller Selbstschutz\u201c (G\u00e4rditz 2023: 40) gegen bedenkliche, demokratiegef\u00e4hrdende Entwicklungen. F\u00fcr die Entwicklung wirksamer Gegenstrategien und der Extremismuspr\u00e4vention sind dar\u00fcber hinaus die Institutionen der politischen Bildung zu st\u00e4rken, die nicht nur den Charakter eines Feuerwehreinsatzes besitzen d\u00fcrfen, sondern in ihrer F\u00f6rderung dauerhaft angelegt sein m\u00fcssen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Der Verfassungsschutz stuft die Bundes-AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein und drei AfD-Landesverb\u00e4nde als gesichert rechtsextremistisch. Kommen auch Expert*innen bei einer juristischen \u00dcberpr\u00fcfung zu der \u00dcberzeugung, dass die Beweise f\u00fcr ein Parteiverbot ausreichen, ist es die demokratische Pflicht politischer Institutionen, den Verbotsantrag zu stellen. Nicht alle Mittel anzuwenden, die das Grundgesetz in diesem Kontext aus guten historischen Gr\u00fcnden bietet, w\u00e4re verantwortungslos.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Am 23. Januar 2024 hat das BVerfG entschieden, die Partei <i>Die Heimat<\/i> (vormals NPD) f\u00fcr die Dauer von sechs Jahren von der Parteienfinanzierung auszuschlie\u00dfen. (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 23. Januar 2024 \u2013 2 BvB 1\/19 -, Rn. 1-510.) Neben den vielen Gro\u00df-Demonstrationen der Zivilgesellschaft in ganz Deutschland, d\u00fcrfte von diesem Urteil ein klares Signal zum Schutz der Demokratie ausgehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"v-autoreninfo-western\"><em><strong class=\"western\">Manfred Pappenberger<\/strong> Jahrgang 1958, Diplom-P\u00e4dagoge, studierte Erziehungswissenschaft, Soziologie, Psychologie und Kriminologie an der Otto-Friedrich-Universit\u00e4t Bamberg. Seit 1990 ist er Dozent f\u00fcr politische Bildung am Bildungszentrum Bad Staffelstein.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"literatur\">Literatur<\/span><\/h3>\n<p align=\"justify\">Cremer, Hendrik 2023: Warum die AfD verboten werden k\u00f6nnte, Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte, Berlin.<\/p>\n<p align=\"justify\">Correctiv 2024: Geheimplan gegen Deutschland, in: Correctiv.org vom 10.01.2024, <a href=\"https:\/\/correctiv.org\/aktuelles\/neue-rechte\/2024\/01\/10\/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen\/\">https:\/\/correctiv.org\/aktuelles\/neue-rechte\/2024\/01\/10\/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen\/<\/a> (Stand: 09.02.2024).<\/p>\n<p align=\"justify\">G\u00e4rditz, Klaus Ferdinand 2023: F\u00fcr ein Verbot der AfD \u2013 zum Schutz der Demokratie, in: Bl\u00e4tter f\u00fcr deutsche und internationale Politik, Jg. 68, H. 11, S. 37-40.<\/p>\n<p align=\"justify\">Goebbels, Joseph 1928: Leitartikel, in: V\u00f6lkischer Beobachter vom 30.04.1928.<\/p>\n<p align=\"justify\">Heinze, Anna-Sophie 2021: Zum schwierigen Umgang mit der AfD in den Parlamenten: Arbeitsweise, Reaktionen, Effekte, in: Zeitschrift f\u00fcr Politikwissenschaft, Jg. 31, H.1, S. 133-150.<\/p>\n<p align=\"justify\">H\u00fcgel, Stefan 2023: \u201eMein Leben wird ganz wunderbar\u201c \u2013 Chancen und Risiken der K\u00fcnstlichen Intelligenz, in: vorg\u00e4nge. Zeitschrift f\u00fcr B\u00fcrgerrechte und Gesellschaftspolitik, Nr. 242 = Jg. 62, H. 2, S. 5-21.<\/p>\n<p align=\"justify\">Klemperer, Victor 2007 [1947]: LTI. Notizbuch eines Philologen, Stuttgart.<\/p>\n<p align=\"justify\">Levitsky, Steven\/Ziblatt, Daniel 2018: Wie Demokratien sterben: Und was wir dagegen tun k\u00f6nnen, M\u00fcnchen.<\/p>\n<p align=\"justify\">L\u00fcbbe-Wolff, Gertrude 2023: Wehrhafte Demokratie: Die Instrumente des Parteiverbots und der Grundrechtsverwirkung, in: Verfassungsblog vom 13.10.2023, <a href=\"https:\/\/verfassungsblog.de\/wehrhafte-demokratie\/\">https:\/\/verfassungsblog.de\/wehrhafte-demokratie\/<\/a>, DOI: 10.59704\/e29627dcada0af10 (Stand: 09.02.2024).<\/p>\n<p align=\"justify\">Lucke, Albrecht von 2023: Wagenknecht oder AfD-Verbot: Die letzte Chance?, in: Bl\u00e4tter f\u00fcr deutsche und internationale Politik, Jg. 68, H. 9, S. 5-8.<\/p>\n<p align=\"justify\">Pappenberger, Manfred 2021: Globaler Rechtsterrorismus. Zur politischen Verortung rechter Gewalthandlungen, in: Politische Bildung, Jg. 11, H. 4, S. 4-8.<\/p>\n<p align=\"justify\">Rudolf, Beate 2023: Vorwort, in: Cremer, Hendrik: Warum die AfD verboten werden k\u00f6nnte, Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte, Berlin.<\/p>\n<p align=\"justify\">S\u00fcddeutsche Zeitung 2019: Steinmeier: \u201eWo die Sprache verroht, ist die Straftat nicht weit\u201c, in: S\u00fcddeutsche Zeitung vom 17.06.2019, <a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/luebcke-generalbundesanwalt-steinmeier-1.4490227\">https:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/luebcke-generalbundesanwalt-steinmeier-1.4490227<\/a> (Stand: 09.02.2024).<\/p>\n<p align=\"justify\">Wehling, Elisabeth 2017: Politisches Framing. Wie eine Nation sich ihr Denken einredet \u2013 und daraus Politik macht, Bonn.<\/p>\n<p align=\"justify\">Welzer, Harald 2008: Klimakriege. Wof\u00fcr im 21. Jahrhundert get\u00f6tet wird, Bonn.<\/p>\n<p align=\"justify\">Wielenga, Lorenz 2023: Th\u00fcringen-AfD verbieten?, in: Verfassungsblog vom 17.08.2023, <a href=\"https:\/\/verfassungsblog.de\/thuringen-afd-verbieten\/\">https:\/\/verfassungsblog.de\/thuringen-afd-verbieten\/<\/a>; DOI: 10.17176\/20230817-182851-0 (Stand: 09.02.2024).<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"anmerkungen\">Anmerkungen<\/span><\/h3>\n<div id=\"sdendnote1\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote1anc\" name=\"sdendnote1sym\">i <\/a>1995 wurde die Freiheitliche Arbeiterpartei (FAP) und die Nationale Liste (NL) verboten. Die beiden Neonazi-Organisationen wurden jedoch nach dem einfacheren Vereinsrecht verboten, weil sie die formalen Anforderungen an Parteien nicht erf\u00fcllten.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote2\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote2anc\" name=\"sdendnote2sym\">ii <\/a>Die AfD stellt aktuell neun Abgeordnete in der Fraktion \u201eIdentit\u00e4t und Demokratie\u201c. Der AfD-Spitzenkandidat Maximilian Krah fordert einen \u201eBund der Vaterl\u00e4nder\u201c, andere AfD-Abgeordnete einen kompletten Ausstieg Deutschlands aus der EU.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote3\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote3anc\" name=\"sdendnote3sym\">iii <\/a>Beispiele f\u00fcr extrem beschleunigte gesellschaftliche Wandlungsprozess sind: Von der Machtergreifung Hitlers bis zum Holocaust vergingen nicht einmal zehn Jahre. Die sogenannte friedliche Revolution 1989 in der DDR, das Ende der Apartheid 1990 in S\u00fcdafrika, die Gr\u00e4ueltaten in den 1990er Jahren (Massaker von Srebrenica 1995) w\u00e4hrend des Staatszerfalls in Ex-Jugoslawien, der V\u00f6lkermord 1994 in Ruanda, der V\u00f6lkermord im Sudan, die Ereignisse in Tunesien und \u00c4gypten 2011 (\u201eArabischer Fr\u00fchling\u201c).<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote4\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote4anc\" name=\"sdendnote4sym\">iv<\/a> Vgl. die Wahl von Thomas Kemmerich (FDP) zum Ministerpr\u00e4sidenten 2020.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"featured_media":19227,"template":"","categories":[2972,2982,16],"tags":[3406,3390,3466,710,681,667,3467],"autoren":[3465],"publikationen":[3419],"class_list":["post-19247","publikation","type-publikation","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","category-bundesverfassungsgericht","category-neonazis","category-rechtspolitik","tag-afd","tag-afd-verbotsverfahren","tag-faschismus","tag-rechtsextremismus","tag-rechtspolitik","tag-vorgaenge-artikel","tag-wehrhafte-demokratie","autoren-manfred-pappenberger","publikationen-vorg-243"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Wehrhafte Demokratie \u2013 zur Diskussion um ein AfD-Verbot - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-243\/publikation\/wehrhafte-demokratie-zur-diskussion-um-ein-afd-verbot\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Wehrhafte Demokratie \u2013 zur Diskussion um ein AfD-Verbot - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Die Wahlprognosen und j\u00fcngsten Wahlerfolge der immer rechtsextremer werdenden AfD und den Enth\u00fcllungen von Correctiv zum \u201eGeheimplan Remigration\u201c haben nicht nur zu deutschlandweiten Massendemonstrationen gef\u00fchrt, sondern auch zu einer \u00f6ffentlichen Debatte dar\u00fcber, ob die AfD verboten werden sollte. 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