{"id":19440,"date":"2024-08-16T15:03:54","date_gmt":"2024-08-16T13:03:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?post_type=publikation&#038;p=19440"},"modified":"2024-08-16T15:03:54","modified_gmt":"2024-08-16T13:03:54","slug":"klimarecht-stand-kritik-und-perspektiven","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-245\/publikation\/klimarecht-stand-kritik-und-perspektiven\/","title":{"rendered":"Klimarecht: Stand, Kritik und Perspektiven"},"content":{"rendered":"<p class=\"v-teaser-western\"><em>Das Klimarecht, welches politischen Ma\u00dfnahmen eine verbindliche Form gibt, beruht global auf Zielen, die weit ambitionierter sind als zumeist wahrgenommen. Seine Instrumente sind jedoch bislang \u00f6kologisch meist nicht ausreichend effektiv. Strategisch sind sie zudem zu einseitig auf Technikwandel statt auch auf Verhaltenswandel festgelegt. Instrumentell setzt das Klimarecht bislang meist zu stark auf Ordnungsrecht, Subventionen und Informationen und zu wenig auf Mengen- und Preissteuerung.<\/em><\/p>\n<p class=\"v-teaser-western\"><em>In seinem Beitrag f\u00fchrt Felix Ekardt daher in die Grundlagen des Klimarechts ein und argumentiert daf\u00fcr, dass die Mengensteuerung typische Steuerungsprobleme besser vermeiden, alle Strategien adressieren, auch verhaltenswissenschaftliche Analysen zu den Normadressaten besser ber\u00fccksichtigen, kosteng\u00fcnstiger operieren und erg\u00e4nzende soziale Ausgleichsma\u00dfnahmen leichter erm\u00f6glichen k\u00f6nnte. Auf der Ebene der Klimaziele geht es zunehmend, so Ekardts Befund, auch um eine Neuinterpretation der Grundprinzipien liberaler Demokratien, vor allem des Freiheitsbegriffs, beispielsweise seit der von Ekardt initiierten erfolgreichen Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht 2018\/2021. Eher auf Abwege f\u00fchre dabei aber der Versuch, die rechtliche Diskussion durch Eigenrechte der Natur anzureichern.<\/em><\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"grundbegriffe-klimaschutz-nachhaltigkeit-und-klimarecht\">Grund&shy;be&shy;griffe: Klimaschutz, Nachhal&shy;tig&shy;keit und Klimarecht<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Denkt man grundlegend \u00fcber das Klimaschutzrecht oder auch Klimarecht nach, wirft das die Frage auf, was Recht ist \u2013 und speziell, was es im Verh\u00e4ltnis zur Politik ist. Recht ist ein soziales Ordnungssystem, das im Vergleich zu Konzepten moralisch-ethischer Art konkreter und \u00fcberdies mit Sanktionen seitens der \u00f6ffentlichen Gewalt bewehrt ist. Recht ist dabei Instrument und zugleich Grenze der Politik \u2013 es macht politische Ma\u00dfnahmen erst verbindlich, und zugleich setzt es den jeweils adressierten politischen Handelnden Grenzen. Das Klimarecht stellt auf globaler, EU-, Staaten- und Regionalebene Regeln zur Bew\u00e4ltigung des Problems Klimawandel bereit. Das Klimarecht leistet dabei einen Ausgleich von \u00f6kologischen Zielen und den dabei einzuhaltenden Grenzen und Interessenausgleiche mit anderen Belangen \u2013 beispielsweise der Unternehmen und der Konsumierenden auf.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Das Klimarecht weist dabei eine gro\u00dfe Vielgestaltigkeit auf. Jedoch verweist es, \u00e4hnlich wie andere Umweltprobleme wie etwa der Biodiversit\u00e4tsverlust, die gest\u00f6rten N\u00e4hrstoffkreisl\u00e4ufe oder die Schadstoffkrise, letztlich auf zwei zentrale Problemtreiber: zum einen die Nutzung der fossilen Energien bei Strom, W\u00e4rme, Mobilit\u00e4t, Landwirtschaft, Zement und Kunststoffen, zum anderen die Nutztierhaltung. Dies sind sowohl die wesentlichen Quellen diverser Schadstoffemissionen in Industrie, Verkehr, Strom- und W\u00e4rmeerzeugung als auch der allergr\u00f6\u00dfte Teil der Treibhausgasemissionen. Ferner h\u00e4ngt auch die Naturzerst\u00f6rung und damit der Biodiversit\u00e4tsverlust \u2013 vermittelt durch Zersiedlung, immer weiteren Infrastrukturausbau und intensive Landwirtschaft \u2013 zentral an diesen zwei Faktoren. Da f\u00fcr die Erzeugung tierischer Nahrungsmittel vorher das Sieben-, Zehn- oder F\u00fcnfzehnfache an pflanzlicher Nahrung verf\u00fcttert werden muss, geht die Umwelt- und auch die Klimabelastung der Landwirtschaft weitgehend von der Intensivtierhaltung aus (die Weidehaltung weist dabei allerdings die deutlich g\u00fcnstigere Bilanz auf). Das bedeutet freilich nicht, dass das Klimarecht zwangsl\u00e4ufig bei den Problemtreibern ansetzt; h\u00e4ufig finden sich stattdessen Versuche, allein die Folgen wie etwa Schadstoffbelastungen zu regulieren.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Das Klimarecht ist in allen Staaten nur punktuell Zivilrecht, also nur punktuell auf wechselseitige Anspr\u00fcche der Menschen ohne Beteiligung einer Verwaltungsbeh\u00f6rde hin angelegt. Der allergr\u00f6\u00dfte Teil des Klimarechts ist \u00f6ffentliches Recht und besteht somit aus Instrumenten, die auf einer gesetzlichen Grundlage ein T\u00e4tigwerden einer Beh\u00f6rde vorsehen. Ein h\u00e4ufiges Beispiel ist, dass bestimmte klimarelevante Handlungen nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen werden k\u00f6nnen und eine Beh\u00f6rde daf\u00fcr dann eine Genehmigung bei Vorliegen jener Voraussetzungen aussprechen muss. Das \u00f6ffentliche Klimarecht hat dabei keine klare Grenze; h\u00e4ufig wird auch von Energierecht, Agrarrecht, Forstrecht und Verkehrsrecht gesprochen, um wesentliche Teile davon zu benennen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Klimarecht wird auch als Teil eines Nachhaltigkeitsrechts verstanden. Letztlich haben all diese definitorischen Zuordnungen keine rechtliche Bedeutung. Doch zutreffend ist, dass letztlich die Gesamtheit der benannten Rechtsgebiete dem \u00fcbergreifenden Ziel der Nachhaltigkeit dient. Nachhaltigkeit meint das \u00fcbergreifende Politikziel, so zu leben und zu wirtschaften, dass dies dauerhaft und global gut geht. Im Kontrast dazu verstehen viele unter Nachhaltigkeit einfach ein diffuses Gebot, \u00f6kologische, \u00f6konomische und soziale Belange irgendwie in Einklang zu bringen. Doch erstens w\u00e4re dies eine triviale Aussage, dass Politik verschiedener Belange in einen Ausgleich bringen muss \u2013 daf\u00fcr h\u00e4tte nicht in den vergangenen 30 Jahren der Begriff <i>Nachhaltigkeit<\/i> neu gesch\u00f6pft werden m\u00fcssen. Zweitens erscheint dann letztlich jeglicher Zustand als irgendwie nachhaltig. Drittens geht die eigentliche Fragestellung, wie dauerhaft und global durchhaltbare Lebens- und Wirtschaftsweisen erreicht werden k\u00f6nnen, dann weitgehend verloren. Wie gesagt sind all dies rein definitorische Anmerkungen. Versuche, eine Art Rechtsprinzip Nachhaltigkeit herzuleiten, m\u00fcssen schon deshalb scheitern, weil das Konzept daf\u00fcr zu allgemein gehalten ist.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"klimaziele-menschenrechte-freiheit-und-klimarecht\">Klimaziele, Menschen&shy;rechte, Freiheit und Klimarecht<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Klimarecht auf nationaler und transnationaler Ebene bietet sowohl allgemeine Ziele als auch konkrete Mittel (Instrumente) wie etwa Ordnungsrecht oder Emissionshandel zur Verwirklichung der Ziele. Die Ziele bieten einen Ma\u00dfstab, ob die Instrumente effektiv sind. \u00dcbergreifende Ziele lassen sich zum einen dem Umweltv\u00f6lkerrecht entnehmen, allerdings nicht f\u00fcr alle Bereiche. Zum anderen kann dem Verfassungsrecht auf nationaler, EU- und internationaler Ebene ein Zielma\u00dfstab entnommen werden.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Es ist dabei die Intention des Klimarechts, menschliche Lebensgrundlagen zu sch\u00fctzen. Inwieweit generell das Umweltrecht auch Pflanzen, Tiere, Fl\u00fcsse, Berge oder die Natur als Ganzes auch um ihrer selbst willen gesch\u00fctzt werden sollen, ist immer wieder umstritten, auch wenn sich dies bislang jenseits von Einzelf\u00e4llen nie durchsetzen konnte. Je nach genauer Schutzrichtung firmieren derartige Ans\u00e4tze in der Umweltethik als pathozentrisch, \u00f6kozentrisch, biozentrisch oder gar holistisch (letzteres schlie\u00dft dann auch unbelebte Entit\u00e4ten bis hin zu Steinen ein). Verglichen mit einem angemessen weit verstandenen Schutz der nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen als Freiheitsvoraussetzung (dazu sogleich) w\u00fcrden solche Ans\u00e4tze jedoch praktisch wenig \u00e4ndern. Zudem f\u00fchren sie zu kaum l\u00f6sbaren Anwendungsproblemen, weil \u201edie Natur\u201d h\u00f6chst heterogen, \u00fcber die Zeit ver\u00e4nderlich und wettbewerblich gepr\u00e4gt ist, so dass sich ihre Belange ohne Bezug zu einem Orientierungspunkt wie dem Menschen nur schwer gewichten lassen. F\u00fcr derartige Ans\u00e4tze w\u00e4re beispielsweise kaum beantwortbar, ob nun die Natur auf dem heutigen Stand, dem vor 20 Jahren, dem vor 100 Jahren, dem vor 1000 Jahren oder auf dem Stand nach der letzten Eiszeit das anzustrebende Ideal darstellt.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Im Umweltv\u00f6lkerrecht stechen besonders zwei Ziele ins Auge: jenes zum Klima und jenes zur Biodiversit\u00e4t. In Artikel 2 des Pariser Klima-Abkommens von 2015 werden die Staaten verpflichtet, die globale Erw\u00e4rmung auf weit unter zwei Grad Celsius, und zwar m\u00f6glichst auf 1,5 Grad, zu begrenzen. Dieses Ziel ist \u2013 weithin \u00fcbersehen \u2013 f\u00fcr die Staaten dieser Welt rechtsverbindlich, wie sich mittelbar aus Artikel 3 und 4 des Paris-Abkommens ergibt, auch wenn die Staaten ihre konkreten Emissionsreduktionspfade selbst bestimmen k\u00f6nnen. Will man dieses Ziel mit 83 Prozent Wahrscheinlichkeit einhalten, bliebe der Welt nach Berechnungen des IPCC ab dem 1. Januar 2020 ein globales Restbudget von 300 Gigatonne CO2-\u00c4quivalent (GtCO2). Teilt man dieses Budget pro Kopf auf die Weltbev\u00f6lkerung auf, h\u00e4tten die meisten Industriestaaten ihr Budget zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Heftes bereits \u00fcberschritten. Dabei gibt es sogar naturwissenschaftliche und rechtliche Argumente daf\u00fcr, dass das IPCC-Budget nur einen kleinsten gemeinsamen Nenner darstellt und eher noch geringer ausfallen m\u00fcsste. So verwendet der IPCC ein Basisjahr der Berechnungen in der zweiten H\u00e4lfte des 19. Jahrhunderts, obwohl das Paris-Abkommen eher eine Berechnung ab 1750 nahelegt. Selbst wenn man sich einen Kauf von Emissionsrechten seitens der Industriestaaten bei L\u00e4ndern des Globalen S\u00fcdens vorstellt, muss die Klima-Transformation damit weit schneller bei null fossilen Brennstoffen, einer stark reduzierten Tierhaltung und \u2013 zur Kompensation verbleibender Restemissionen \u2013 einem gest\u00e4rkten Moor- und Forstmanagement anlangen, als dies die \u00fcbliche Rede von \u201e2050\u201c suggeriert. Davon sind die politisch-rechtlichen Ma\u00dfnahmen bislang \u2013 soweit erkennbar \u2013 in allen Staaten der Welt mehr oder minder weit entfernt.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">In \u00e4hnlicher Weise l\u00e4sst sich Artikel 1 der Biodiversit\u00e4tskonvention ein rechtsverbindliches Ziel entnehmen: n\u00e4mlich den Biodiversit\u00e4tsverlust zu stoppen. Diese Verpflichtung besteht sp\u00e4testens seit Inkrafttreten der Konvention im Jahr 1993. Und auch insoweit ist zu konstatieren, dass das Artensterben ungebremst anh\u00e4lt, so dass mehr oder minder alle Staaten weltweit dieser Verpflichtung nicht gerecht werden d\u00fcrften.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Ferner lassen sich \u00fcbergreifende Klimaziele auf der konstitutionellen Ebene von Rechtssystemen finden. Dabei geht es juristisch um eine Neuinterpretation vor allem der Begriffe <i>Freiheit<\/i> und jeder in den nationalen und internationalen Menschenrechtskatalogen. Die Prinzipien der Menschenw\u00fcrde und der Unparteilichkeit \u2013 als Fundament liberaler Demokratien \u2013 fungieren dabei als Basis. Insoweit kann man letztlich den Grundsatzdiskurs in modernen Gesellschaften \u00fcber Klimaschutz in gesch\u00e4rfter Form aufrollen. Freiheit und Klimaschutz, speziell Klimaschutz, sind Feinde: In dieser verbl\u00fcffend zugespitzten Sicht sind sich einige ambitionierte Klimasch\u00fctzende und -bremsende verbl\u00fcffend einig. Klimaschutz gelingt vorgeblich nur mit Verboten, etwa von Gasheizungen, und das sei wenig freiheitlich und f\u00fchre uns zur\u00fcck in den autorit\u00e4ren Staat, meinen die Einen. Die Anderen meinen, dass das heutige Verst\u00e4ndnis individueller Freiheit als schrankenlose, ressourcenintensive Selbstentfaltung die Umwelt ruiniere \u2013 durch Fernreisen, t\u00e4gliche Autofahrten oder immer gr\u00f6\u00dfere Wohnungen. Daher solle die Gemeinschaft Vorrang vor der Freiheit haben.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote1sym\" name=\"sdendnote1anc\"><sup>i<\/sup><\/a><\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Dabei wird die Komplexit\u00e4t des Problems \u00fcbersehen: Sowohl eine Art \u00d6kodiktatur, die den globalen Trend zu Autokratien weiter versch\u00e4rfen w\u00fcrde, als auch schrankenlose Selbstverwirklichung k\u00f6nnen die Freiheit ruinieren. Das war ein zentraler Aspekt etwa der erfolgreichsten Klimaklage weltweit vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht, die der Autor dieses Beitrags 20 Jahre wissenschaftlich vorbereitet und seit 2018 anwaltlich vertreten hat<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote2sym\" name=\"sdendnote2anc\"><sup>ii<\/sup><\/a>. Umgekehrt hei\u00dft das freilich auch \u2013 und dieser Kernpunkt wird meist nicht klar benannt: Freiheit k\u00f6nnte das zentrale und in einer selbstbestimmungsorientierten Welt auch besonders einleuchtende Argument f\u00fcr eine ambitionierte Klimapolitik sein, die die physischen Grundlagen der Freiheit erh\u00e4lt \u2013 und die die n\u00f6tigen Ma\u00dfnahmen nicht so lange verschl\u00e4ft, bis irgendwann die Umweltsituation so verzweifelt ist, dass vermeintlich nur noch diktatorische L\u00f6sungen denkbar sind.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Warum ist Freiheitsschutz Klimaschutz? Das war auch vor dem Bundesverfassungsgericht die Kernfrage, und sie ist aktuell abermals relevant in einer Reihe von Klimaklagen vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte gegen \u00fcber 30 europ\u00e4ische Staaten, die im April 2024 teilweise erfolgreich waren. Der Kern der Antwort lautet: Die menschenrechtliche Freiheit garantiert nicht nur die Selbstentfaltung als Ausdruck unserer Autonomie, sondern auch die elementaren Freiheitsvoraussetzungen. Denn ohne Leben, Gesundheit und Existenzminimum liefe die Freiheit leer. Genau diese Freiheitsvoraussetzungen sind durch den Klimawandel massiv bedroht, und zwar besonders zu Lasten k\u00fcnftiger Generationen und ihrer Freiheit. Weil auch Unternehmen und Verbrauchende sich f\u00fcr den bisherigen Lebensstil auf ihre Freiheit berufen k\u00f6nnen, gibt es beim Klimawandel eigentlich keinen Konflikt <i>Freiheit contra Klimaschutz<\/i>: Der Konflikt lautet eigentlich <i>Freiheit contra Freiheit<\/i>.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die Kritik der schrankenlosen Selbstverwirklichung mag jetzt einzuwenden, das stimme nicht. Waldspazierg\u00e4nge und Zeit mit der Familie seien wahre Freiheit, der Wunsch nach immer mehr Konsum, SUVs und immer weiteren Urlaubsfl\u00fcgen sei dagegen falsche Freiheit und w\u00fcrden einen nur ungl\u00fccklich machen. Also g\u00e4be es gar keinen Freiheitskonflikt. Doch das stimmt nicht. In liberalen Demokratien werden seit der Aufkl\u00e4rung aus guten Gr\u00fcnden nur Gesetze zu Gerechtigkeitsfragen gemacht, also zum \u00e4u\u00dferen Verhalten verschiedener Menschen, wo die Autonomie des Einen und der Anderen in Konflikt ger\u00e4t. Nicht staatlich normiert werden dagegen Fragen des guten, gl\u00fccklichen Lebens. Denn objektive (juristische oder ethische) Ma\u00dfst\u00e4be f\u00fcr vermeintlich richtiges und falsches Gl\u00fcck gibt es nicht. Im Prinzip darf deshalb niemandem gesetzlich verboten werden, den Ferrari, Fernreisen und sonstige Formen ressourcenintensiver Selbstentfaltung f\u00fcr sich als Gl\u00fcck zu begreifen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Sehr wohl zul\u00e4ssig und in keiner Weise diktatorisch ist jedoch, das \u00e4u\u00dfere Verhalten von Menschen zu regulieren, wenn es anderen Menschen schadet, also ihre Freiheiten und Freiheitsvoraussetzungen beeintr\u00e4chtigt. Dieses Abw\u00e4gen Freiheit contra Freiheit ist das, wof\u00fcr Staaten und auch die EU mit ihren Parlamenten und Regierungen da sind. Und liberale Demokratien beruhen auf einer zwingenden Verkn\u00fcpfung von Freiheit und Folgenverantwortung: Wer in einer bestimmten Weise lebt und wirtschaftet, muss f\u00fcr die Folgen und Sch\u00e4den, die so entstehen, geradestehen. Man kann nicht darauf bestehen, nach Belieben weiter kostenlos andere \u2013 auch die Nachkommen und Menschen im globalen S\u00fcden, die selbst oft geringe Emissionen pro Kopf haben \u2013 durch den eigenen Lebensstil sch\u00e4digen zu d\u00fcrfen, zum Beispiel durch fortgesetzten Verbrauch fossiler Brennstoffe f\u00fcr Urlaube und Alltagsmobilit\u00e4t. Uns alle durch Ma\u00dfnahmen, die die fossilen Brennstoffe verteuern, an unserer Folgenverantwortung festzuhalten, ist also gerade freiheitlich und nicht etwa diktatorisch.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Missachten Parlamente und Regierungen bestimmte Grenzen ihrer politischen Spielr\u00e4ume, die sich aus den verschiedenen Freiheiten ableiten lassen, kann man sie vor dem Verfassungsgericht verklagen: wegen zu viel oder auch zu wenig Klimaschutz. 2021 wurde beispielsweise vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht die Feststellung erreicht, dass nicht stark einseitig die Freiheit k\u00fcnftiger Generationen zur\u00fcckgesetzt werden darf durch einen verschlafenen Klimaschutz \u2013 der dann irgendwann nur noch \u00fcberst\u00fcrzt und letztlich autorit\u00e4r zu korrigieren ist. Deshalb hat der Deutsche Bundestag das Ambitionsniveau der deutschen Klimapolitik deutlich angehoben.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Ein ambitionierteres Klimarecht begreift sich im Lichte all dessen nicht als ein Kontrapunkt zu einem wie auch immer verstandenen Individualismus, sondern st\u00e4rkt einen Individualismus, der daran denkt, dass alle anderen \u2013 auch generationen\u00fcbergreifend und global \u2013 auch ein Recht auf Freiheit haben. Klimaschutzrecht ist damit Freiheitsschutz, so wie auch niemand das ebenfalls der Konfliktl\u00f6sung zwischen freien Menschen dienende Straf- oder Baurecht als vermeintliche Verbotspolitik f\u00fcr unn\u00f6tig erkl\u00e4ren w\u00fcrde. Regeln sind allerdings, weil es letztlich um Freiheitsschutz geht, nur zul\u00e4ssig, wenn sich Probleme nicht auch durch freiwilliges Handeln der Menschen l\u00f6sen. Dass reine Freiwilligkeit beim Klimaschutz nicht ausreicht, sieht man indes seit Jahrzehnten. Verwunderlich ist das nicht, wenn man (dazu im \u00fcbern\u00e4chsten Abschnitt) ber\u00fccksichtigt, vor welchen Hindernissen die Transformation zur Nachhaltigkeit gepr\u00e4gt ist.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Regeln, auch wenn sie unser aller Freiheitsvoraussetzungen sch\u00fctzen sollen, m\u00fcssen aber so freiheitlich wie m\u00f6glich sein, also uns allen so viel Handlungsspielraum wie m\u00f6glich belassen. Deshalb ist eine Steuerung etwa der fossilen Brennstoffe \u00fcber Gesamtmengen wie beim Emissionshandel, der bei allen als Preisdruck ankommt, freiheitlicher, als allein auf Verbote f\u00fcr Geb\u00e4ude, Verkehr, Strom und weitere Sektoren zu setzen. Dass die \u00f6kologische Effektivit\u00e4t der Instrumente (und ihre \u00f6konomische Kosteneffizienz) in eine \u00e4hnliche Richtung weisen k\u00f6nnte, wird am Ende des Beitrags aufgegriffen.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"strategien-technikwandel-oder-verhaltenswandel-durch-klimarecht-und-fuehrt-klimarecht-in-die-postwachstumsgesellschaft\">Strategien: Technik&shy;wandel oder Verhal&shy;tens&shy;wandel durch Klimarecht &ndash; und f&uuml;hrt Klimarecht in die Postwachs&shy;tums&shy;ge&shy;sell&shy;schaft?<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Klimarechtliche Instrumente zielen \u2013 orientiert an den Zielen \u2013 auf Technikwandel und\/oder Verhaltenswandel ab. Die EU ist beim Klimaschutz \u2013 wie letztlich alle Industriestaaten \u2013 von zeitnahen Nullemissionen weit entfernt. Und auch die vermeintlich positive relative Entwicklungsrichtung in vielen Staaten seit 1990 beruht auf Verzerrungen. So sind die eingesparten \u00f6kologischen Belastungen in Wirklichkeit gr\u00f6\u00dftenteils blo\u00dfe Emissions- und Produktionsverlagerungen in die Schwellenl\u00e4nder. Saldiert man europ\u00e4ische Im- und Exporte, zeigt sich zum Beispiel, dass die heutigen Klimaemissionen nicht sehr verschieden von jenen von 1990 sind. Technikwandel zielt insoweit darauf ab, die fossilen Energien etwa durch erneuerbare Energien, gr\u00fcnen Wasserstoff und Power-to-X-Technologien, mehr Energieeffizienz, Stromspeicher und weitere Innovationen zu ersetzen. Verhaltenswandel zielt anders als Technikwandel nicht auf smarteres Produzieren und Konsumieren, sondern auf weniger Konsumieren und Produzieren. Technik- und Verhaltenswandel k\u00f6nnen freiwillig stattfinden, sie k\u00f6nnen aber auch durch klimarechtliche Steuerungsinstrumente herbeigef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Gr\u00f6\u00dftenteils zielt das Klimarecht praktisch weltweit bislang auf Technikwandel ab. Beispielsweise der Emissionshandel kann bei ambitionierten Mengenzielen aber auch Verhaltenswandel ausl\u00f6sen (dazu unten). Gehandelt werden muss jedenfalls sofort, wie die am Zielma\u00dfstab des Klima- und Biodiversit\u00e4tsschutzes ausgerichtete Betrachtung gezeigt hat. Ein blo\u00dfer Wechsel der Importquellen f\u00fcr fossile Gas-, Kohle-, \u00d6l- oder auch (mittelbar fossile) D\u00fcnger- und Tierfutterimporte kann dabei aus Umweltsicht sogar kontraproduktiv sein, weil beispielsweise Fl\u00fcssiggas gegen\u00fcber konventionellem Gas \u00f6kologisch noch ineffizienter ist. Nebenbei bemerkt sind auch am friedens- und freiheitssichernden Charakter eines Importquellenwechsels deutliche Zweifel angebracht, denn erstens sind alternative Rohstoffquellen etwa zu Russland h\u00e4ufig selbst Diktaturen, und eine anhaltend hohe fossile Brennstoffnachfrage h\u00e4lt au\u00dferdem die fossilen Brennstoffpreise am Weltmarkt hoch, l\u00e4sst autorit\u00e4re Rohstoffexportstaaten also weiter verdienen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Vor dem Hintergrund der bisher eher unzureichenden \u00f6kologischen Bilanz reichen rein technische L\u00f6sungen allein voraussichtlich noch nicht f\u00fcr eine gelingende Energie- und Klimawende aus. Um den vielf\u00e4ltigen Problemen, die mit der aktuellen Energieversorgung verkn\u00fcpft sind, zu begegnen, bedarf es vielleicht auch der Suffizienz. Zwar erscheint es zun\u00e4chst attraktiv, Umweltprobleme wie den Klimawandel rein technisch l\u00f6sen zu wollen. Dennoch sprechen verschiedene Aspekte eher dagegen, dass die Transformation ohne Suffizienz gelingen kann. Dies gilt schon beim Klimawandel, erst recht aber bei Einbeziehung anderer Umweltprobleme.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Der wesentliche Grund daf\u00fcr ist das Problemausma\u00df, etwa beim Klimawandel. Gemessen an bisher bekannten Innovationsgeschwindigkeiten erscheint praktisch ausgeschlossen, allein mit erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und weiteren Ans\u00e4tzen wie vermehrte Stromspeicherung oder Power-to-X innerhalb weniger Jahre \u2013 man denke an obiges Budget \u2013 zu Nullemissionen zu gelangen. Unklar ist auch, ob die Potenziale der erneuerbaren Energien von den Bef\u00fcrwortenden wirklich immer realistisch imaginiert werden. Wohlgemerkt geht es beim Problemausma\u00df um eine globale Betrachtung, also darum, inwieweit die Konsumw\u00fcnsche einer auf Wirtschaftswachstum und steigenden Wohlstand eingestellten Weltgesellschaft rein technisch befriedigt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Wesentlich ist zudem die nach heutigem Stand fehlende technische L\u00f6sbarkeit bestimmter Probleme, etwa im Bereich Ern\u00e4hrung. Die Masse der dort erzeugten Emissionen geht auf das Konto tierischer Nahrungsmittel, da wie gesehen die Umwandlung pflanzlicher in tierische Kalorien extrem ineffizient ist und daher rund vier F\u00fcnftel \u2013 oder mehr \u2013 der Weltagrarfl\u00e4che f\u00fcr die tierische Nahrungsmittelproduktion eingesetzt wird und ergo die Hauptquelle dortiger Treibhausgasemissionen, Biodiversit\u00e4tsverluste usw. ist. Dem kann man begegnen, indem der Konsum tierischer Nahrungsmittel reduziert wird. Das w\u00e4re jedoch keine technische Ma\u00dfnahme, sondern eine Verhaltens\u00e4nderung. Auch Erneuerbare-Energie- und Effizienzoptionen stehen nicht unendlich zur Verf\u00fcgung. Erst recht ist es bei Umweltproblemen jenseits des Klimawandels (die mit ihm jedoch oft die Getriebenheit durch fossile Brennstoffe und Tierhaltung teilen und sich mit ihm auch gegenseitig verst\u00e4rken) oft schlechter bestellt. Zentrale Beispiele hierf\u00fcr sind die gesch\u00e4digten \u00d6kosysteme mit dem Biodiversit\u00e4tsschwund, die gest\u00f6rten Stickstoffkreisl\u00e4ufe und die Bodendegradation. L\u00f6sungen bedeuten hier zentral, dass der Mensch sich st\u00e4rker aus der Fl\u00e4che zur\u00fcckzieht und die agrarische Produktion drosselt. Auch wird kaum die stoffliche Basis etwa der Kunststoffe vollst\u00e4ndig auf nachwachsende (zudem mit der Nahrungsmittelerzeugung konkurrierende und an weiteren Problemen leidende) oder quasi unersch\u00f6pfliche Ressourcen umgestellt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die Notwendigkeit von Suffizienz setzt die Nachhaltigkeit in ein Spannungsverh\u00e4ltnis zum heute alles beherrschenden Wachstumsgedanken, denn neue Technologien sind (m\u00f6glicherweise) wachstumsvertr\u00e4glich, w\u00e4hrend eine Reduzierung der Nachfrage nach Dienstleistungen und Produkten eine gro\u00dfe Herausforderung darstellt. Die Hoffnung, dass eine blo\u00dfe \u201eEntkopplung\u201c von Wirtschaftswachstum und Umweltverbrauch ausreicht, impliziert \u2013 angesichts der unzureichenden Reichweite denkbarer technischer Ma\u00dfnahmen \u2013 die Inkaufnahme weitreichender Bedrohungen der Menschheit. Ein \u201equalitatives Wachstum\u201c scheinbar immaterieller Natur ist nicht geeignet, diese Probleme zu l\u00f6sen. Nach aller Erfahrung ist ein solches vermeintlich nichtmaterielles Wachstum teilweise selbst materiell gepr\u00e4gt. Dar\u00fcber hinaus erscheint die Vorstellung einer st\u00e4ndigen (und damit exponentiellen) Verbesserung von Musikkenntnissen, Naturgenuss, Gesundheit, Kunstgenuss und so weiter \u00e4u\u00dferst schwierig. In jedem Fall wirft der schrittweise \u00dcbergang zu einer Postwachstumsgesellschaft \u2013 nicht gewollt, sondern induziert durch einen wirksamen Umweltschutz \u2013 eine Reihe von Fragen f\u00fcr das Rentensystem, den Staatshaushalt, die Unternehmen, das Bankensystem und insbesondere f\u00fcr den Arbeitsmarkt auf. Die Konzepte hierf\u00fcr stecken noch in den Kinderschuhen, noch mehr aber die Konzepte f\u00fcr den Prozess des \u00dcbergangs in eine Postwachstumsgesellschaft. Ob eine solche Wirtschaftsform noch als \u201ekapitalistisch\u201c bezeichnet werden kann, ist fraglich, das ist letztlich aber eine mehr definitorische Frage. Notabene: Selbst wenn Suffizienz im Klimarecht wirklich notwendig ist, ist ein konsequenter Wandel in Richtung Nachhaltigkeit vermutlich immer noch wirtschaftlicher als eine Business-as-usual-Strategie, die letztlich zu katastrophalen Verwerfungen f\u00fchren w\u00fcrde.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \" align=\"left\"><span id=\"kann-klimarecht-steuern-bedingungen-von-wandel-und-steuerungsprobleme\">Kann Klimarecht steuern? Bedingungen von Wandel und Steue&shy;rungs&shy;pro&shy;bleme<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Will man konkrete klimarechtliche Steuerungsinstrumente (nicht nur f\u00fcr die Postwachstumsfolgen) von Suffizienz betrachten, muss ferner die verhaltenswissenschaftliche respektive gesellschaftstheoretische Frage nach den Transformationsbedingungen er\u00f6rtert werden. Denn nur wer die Verhaltensmotive der Normadressierten in Gesellschaft und Unternehmen, aber auch der Handelnden in der Politik kennt, kann ein effektives Steuerungsinstrumentarium und den vorhandenen Steuerungsbedarf benennen. Auf einer pluralistischen Methodenbasis wurde andernorts in Zusammenf\u00fchrung diverser Disziplinen und Schulen dokumentiert, dass die mangelnde Geschwindigkeit der Transformation respektive des Technikwandels und Verhaltenswandels bei diversen Handelnden vielf\u00e4ltige Ursachen hat. Reines Faktenwissen erwies sich dabei als f\u00fcr menschliches Verhalten nur sehr bedingt urs\u00e4chlich. Als vor allem wichtig erwies sich, die wechselseitige, teufelskreisartige Abh\u00e4ngigkeit der Handelnden in Politik, Zivilgesellschaft, Unternehmen und Konsumgesellschaft zu begreifen. Die Transformation zur Nachhaltigkeit strauchelt bislang oft an der menschlichen Motivationslage der Handelnden in Gesellschaft, Politik und Unternehmen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Faktenwissen und Werthaltungen spielen f\u00fcr menschliche Motivation nur eine begrenzte Rolle. Bei allen Handelnden wirken sich Eigennutzenkalk\u00fcle, emotionale Aspekte (wie Bequemlichkeit, Gewohnheit, Verdr\u00e4ngung, die Neigung zu Ausreden, Sich-nicht-Vorstellen-K\u00f6nnen komplexer Zusammenh\u00e4nge, Auseinanderfallen von Einstellung und Verhalten), Normalit\u00e4tsvorstellungen, Kollektivgutprobleme und Pfadabh\u00e4ngigkeiten oftmals st\u00e4rker. Deshalb wird sich Nachhaltigkeit nicht von selbst ergeben, ohne dass entsprechende klimarechtliche Steuerungsinstrumente geschaffen werden \u2013 wobei die geschilderte Motivationslage zugleich erkl\u00e4rt, warum sich allerorten in Gesellschaft und Politik der Elan zur Schaffung wirksamer Steuerungsinstrumente eher in Grenzen h\u00e4lt.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Wesentlich f\u00fcr ein wirksames politisch-rechtliches Steuerungsinstrumentarium wird damit angesichts wechselseitiger Abh\u00e4ngigkeiten sein, dass verschiedene Handelnde sich gleichzeitig bewegen \u2013 und die Faktoren adressiert werden, die bewegt werden k\u00f6nnen, etwa Eigennutzenkalk\u00fcle oder Pfadabh\u00e4ngigkeiten, die \u00fcber neue klimarechtliche Rahmensetzung wie eine fossile Brennstoffbepreisung beeinflussbar sind. Eine Bepreisung k\u00f6nnte auch das Verschieben von Normalit\u00e4tsvorstellungen erleichtern. Rein durch klimarechtliche Instrumente ist ein Wandel wegen der Interdependenzen der Handelnden indes kaum zu schaffen; insbesondere muss auch jemand da sein, der die neue Politik einfordert, und es m\u00fcssen Menschen beginnen, bereits anders zu leben und zu wirtschaften, weil ansonsten auch die Politik bei eher symbolischen Aktivit\u00e4ten verweilen wird. Jedenfalls geht es dabei aber nicht allein um Diskurse, sondern um das Ein\u00fcben neuer, st\u00e4rker suffizienter Normalit\u00e4ten.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Aus empirischen Beobachtungen und aus den eben geschilderten verhaltenswissenschaftlichen Befunden kann man einige zentrale Steuerungsprobleme ableiten, die im Klimarecht auftauchen. Zu den Stichworten f\u00fcr schwerwiegende Governance-Probleme geh\u00f6ren <i>Rebound-Effekte<\/i> (zu denen auch Wohlstandseffekte geh\u00f6ren), <i>ressourcenbezogene, sektorale <\/i>und<i> r\u00e4umliche Verlagerungseffekte, mangelndes Ambitionsniveau, Durchsetzungsprobleme<\/i> und <i>Abbildbarkeitsprobleme<\/i>. Diese Governance-Probleme k\u00f6nnen nur gel\u00f6st werden, wenn Nachhaltigkeitsfragen konsequent als (meist) Mengenprobleme verstanden werden, die ehrgeizige Mengenbegrenzungen erfordern. Diese m\u00fcssen daher als zentrales Instrument auch des Klimarechts etabliert werden.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \" align=\"left\"><span id=\"klimarechtliche-steuerungsinstrumente-ordnungsrecht-oekonomische-instrumente-information-und-weitere-steuerungsansaetze\">Klima&shy;recht&shy;liche Steue&shy;rungs&shy;in&shy;stru&shy;mente: Ordnungs&shy;recht, &ouml;konomische Instrumente, Information und weitere Steue&shy;rungs&shy;an&shy;s&auml;tze<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Klimarechtliche Steuerungsinstrumente m\u00fcssen der menschlichen Motivationslage und den genannten Steuerungsproblemen gerecht werden. Drohende Verlagerungseffekte und die menschlichen Grundmotive sowie der globale Charakter etwa des Klimawandels und des Artensterbens legen dabei nahe, dass rein nationale L\u00f6sungsans\u00e4tze unzureichend bleiben, zumal \u00f6kologische Verlagerungseffekte begleitet sein k\u00f6nnen von \u00f6konomischen Wettbewerbsf\u00e4higkeitsproblemen und, darauf basierend, sinkender faktischer Akzeptanz f\u00fcr einen anspruchsvollen Klimaschutz. Sofern eine begrenzte Gruppe von Staaten mit ihrem Klimarecht in puncto Ambitionsniveau voranschreitet, bietet es sich an, zur Vermeidung all dessen das regional begrenzte Klimarecht mit Ma\u00dfnahmen wie Border Adjustments zu kombinieren, die auch das Welthandelsrecht unter bestimmten Voraussetzungen f\u00fcr zul\u00e4ssig erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Klima-, Biodiversit\u00e4ts- und auch andere Klimaziele wie geschlossene Stoffkreisl\u00e4ufe oder sauberere Umweltmedien implizieren jedenfalls zwei Kernstrategien: einen zeitnahen vollst\u00e4ndigen Ausstieg aus den fossilen Energien bei Strom, W\u00e4rme, Mobilit\u00e4t, Landwirtschaft, Zement und Kunststoffen, also ihre Ersetzung durch erneuerbare Energien, mehr Energieeffizienz, mehr Suffizienz und weitere flankierende Schritte \u2013 und eine drastische Reduktion der Tierhaltung. W\u00e4hrend der Technikwandel durchaus im Gang kommt, kann von einem Klimarecht der Suffizienz bislang noch kaum gesprochen werden. Denn in der Summe zielen die verschiedenen Regelungen des Energie-, Agrar- und Klimarechts auf eine Aufrechterhaltung bisheriger Lebens- und Wirtschaftsweisen bei gleichzeitiger technischer Optimierung, also auf technische Effizienz- und Konsistenzsteigerung.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Strukturell gibt es \u2013 jenseits von Zielbestimmungen \u2013 verschiedene klimarechtliche Instrumente. Untauglich ist dabei eine h\u00e4ufig zu h\u00f6rende Unterscheidung von \u201erechtlichen\u201c und \u201enicht-rechtlichen\u201c Instrumenten, denn mindestens in liberalen Demokratien hat jedes Instrument in irgendeinem Sinne eine rechtliche Form. Zu nennen sind beispielsweise informationelle Instrumente, die durch Vermittlung insbesondere von Faktenwissen zu wirken versuchen (und die durchaus eine rechtliche Grundlage im Sinne einer Befugnis zur Aufkl\u00e4rung seitens Ministerien oder Beh\u00f6rden haben). Ein weiteres Instrument sind finanzielle F\u00f6rderungen im weitesten Sinne respektive Subventionen; darunter kann auch der Bereich der \u00f6ffentlichen Beschaffung gefasst werden. Ferner kann \u2013 dies macht einen gro\u00dfen Teil des Klimarechts aus \u2013 durch Ge- und Verbote gesteuert werden. Oder es kann durch \u00f6konomische Anreize gesteuert werden, insbesondere durch Abgaben (Preissteuerung) oder durch Cap-and-Trade-Systeme (Mengensteuerung), wobei sich im einen Fall Preise indirekt in Mengen und im anderen Fall Mengen indirekt in Preise \u00fcbersetzen, wenn eine Ressource oder eine sch\u00e4dliche Substanz gezielt verknappt respektive verteuert wird. Die gegens\u00e4tzlichen Steuerungsans\u00e4tze lauten allerdings bei genauer Betrachtung weniger \u00f6konomische versus ordnungsrechtliche Instrumente als vielmehr Mengensteuerung versus Detailsteuerung. Denn ein Cap and Trade k\u00f6nnte, weil es ein \u2013 absolutes und gerade nicht auf einzelne Produkte, Anlagen oder T\u00e4tigkeiten fokussiertes \u2013 Verbot in Gestalt des Cap enth\u00e4lt, letztlich auch als eine Art von \u201eOrdnungsrecht\u201c empfunden werden.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Dass die bisherige klimarechtliche Steuerung, gemessen an den genannten Zielen, nicht \u00fcberm\u00e4\u00dfig erfolgreich ist, wurde bereits angesprochen. Dies deutet darauf hin, dass der bisher meist dominierende, stark auf Ordnungsrecht, Subventionen und Information setzende Steuerungsansatz an Schw\u00e4chen leidet. Besonders aussichtsreich zur effektiven Durchsetzung von Nachhaltigkeitszielen wie der 1,5-Grad-Grenze k\u00f6nnten stattdessen Ans\u00e4tze der Mengensteuerung erscheinen. Cap-and-Trade-Systeme als Mengensteuerungs-Instrumente weisen f\u00fcr die wirksame Erreichung von Klimazielen wie der 1,5-Grad-Grenze oder des Stopps des Biodiversit\u00e4tsverlusts besondere Vorteile auf:<\/p>\n<ol>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Cap-and-Trade-Ans\u00e4tze k\u00f6nnen umfassend die Motivationslage der Normadressierten im oben beschriebenen aufgreifen. Sie adressieren keinesfalls nur den monet\u00e4ren Eigennutzen, sondern etwa auch Normalit\u00e4tsvorstellungen und emotionale Faktoren wie Verdr\u00e4ngung.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Setzen Mengensteuerungsans\u00e4tze ambitionierte Caps, adressieren sie leicht fassbare Steuerungsfaktoren (wie fossile Brennstoffe oder auch tierische Produkte auf der Ebene von Schlachth\u00f6fen und Molkereien) auf einer sektoral und geographisch breiten Basis (also beispielsweise auf EU-Ebene plus Klimaclubs mit anderen L\u00e4ndern plus Border Adjustments), k\u00f6nnen sie Steuerungsprobleme wie Vollzugs-, Rebound-, Verlagerungs- und Abbildbarkeitsprobleme am besten von allen Steuerungsinstrumenten vermeiden. Die Orientierung an absoluten Mengen verhindert den Rebound; die wenig kleinteilige Perspektive verhindert Vollzugsprobleme; der sachlich-r\u00e4umlich breite Ansatz verhindert Verlagerungseffekte; das Ansetzen an gut fassbaren Gr\u00f6\u00dfen verhindert Abbildbarkeitsprobleme, mit denen etwa ein Geb\u00e4ude-energierecht oder ein Biodiversit\u00e4ts-Ordnungsrecht k\u00e4mpft. Versucht man wie bislang prim\u00e4r mit Hilfe von Ordnungsrecht in Richtung Nachhaltigkeit zu steuern, setzt man \u2013 der ordnungsrechtlichen Detailsteuerung inh\u00e4rent \u2013 an einzelnen Produkten, T\u00e4tigkeiten oder Anlagen an und ist damit insbesondere Rebound- und (sektoralen und r\u00e4umlichen) Verlagerungseffekten und h\u00e4ufig auch Vollzugsproblemen ausgesetzt, die die erstrebte Konsumverringerung unterlaufen oder schlimmstenfalls in ihr Gegenteil verkehren k\u00f6nnen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Ferner werden durch Mengensteuerung als Strategien sowohl mehr Konsistenz als auch mehr Ressourceneffizienz und mehr Suffizienz angereizt. Denn wenn das Cap als Mengenziel rein technisch nicht erreichbar ist, gehen die Normadressierten zwangsl\u00e4ufig zu Suffizienzma\u00dfnahmen \u00fcber. Dies ist m\u00f6glich, ohne dass der Staat wie beim Ordnungsrecht ein umfassendes Steuerungswissen und einen mehr oder minder umfassenden \u00dcberwachungsapparat f\u00fcr eine Vielzahl einzelner Handlungen etablieren muss, was zu erw\u00e4hnten Vollzugsproblemen zu f\u00fchren droht.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Mengensteuerung ist zudem besonders kompatibel mit Grundprinzipien liberaler Demokratien, weil sie gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Freiheitsgrade bel\u00e4sst und gleichzeitig die physischen Voraussetzungen der Freiheit wirksam verteidigt.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Dar\u00fcber hinaus l\u00e4sst sich Mengensteuerung besonders gut mit \u2013 nationalen oder transnationalen \u2013 Umverteilungsma\u00dfnahmen (als Kompensation f\u00fcr Verteilungseffekte etwa von Klimawandel einerseits und Klimapolitik andererseits) kombinieren. Denn durch das feste Cap wird vermieden, dass Umverteilung die \u00f6kologischen Wirkungen des Systems unterl\u00e4uft, wie dies etwa bei Umweltabgaben mit Aufkommens-R\u00fcckverteilung nicht ausgeschlossen werden kann.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Der bekannteste, \u00f6kologisch aber nicht direkt relevante Vorteil von Cap-and-Trade-Systemen ist, dass diese Ans\u00e4tze volkswirtschaftlich ein Nachhaltigkeitsziel besonders effizient im Sinne von \u201ezu besonders geringen Kosten\u201c zu erreichen versprechen. Subventionen, die in mancherlei Hinsicht \u00e4hnlich wie eine Mengensteuerung wirken, erzeugen demgegen\u00fcber wesentlich h\u00f6here Kosten.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Werden als Steuerungseinheit des Cap and Trade zentrale Treiber diverser Umweltprobleme (Klimawandel, Biodiversit\u00e4tsverlust, gest\u00f6rte N\u00e4hrstoffkreisl\u00e4ufe, umweltmediale Belastungen) wie fossile Brennstoffe, tierische Produkte oder Pestizide gew\u00e4hlt, k\u00f6nnte es zu einer integrierten L\u00f6sung der meisten Umweltprobleme kommen, und zwar in einer \u2013 von der \u00f6ffentlichen Gewalt nicht im Detail vorgegebenen \u2013 Kombination verschiedener Strategien einschlie\u00dflich Suffizienz. Ein solcher Gesamtansatz w\u00fcrde in einzelnen Hinsichten immer noch Erg\u00e4nzungen etwa durch Subventions- und Ordnungsrecht ben\u00f6tigen, die erg\u00e4nzend an Stellen eingesetzt werden k\u00f6nnten, wo ihre St\u00e4rken zur Geltung kommen. Subventionen beispielsweise k\u00f6nnen Forschung und Entwicklung bef\u00f6rdern und neue \u2013 bislang noch nicht kosteneffiziente \u2013 Produkte in den Markt bringen. Ordnungsrecht kann bestimmte Handlungen oder Belastungen kategorisch verbieten, sofern eine leichte Vollziehbarkeit und gute Abbildbarkeit des Steuerungsgegenstandes gegeben ist \u2013 ein Beispiel w\u00e4re ein Wiedervern\u00e4ssungsgebot und ein Drainageverbot f\u00fcr Moore. Der Mengensteuerungs-Ansatz kann als Gesamtansatz zur L\u00f6sung moderner Umweltprobleme (die Mengenprobleme sind) jedoch nicht durch jene anderen Instrumente ersetzt werden, die Steuerungs- und Motivationsprobleme nicht vergleichbar adressieren k\u00f6nnen (sich zum Beispiel also nicht gegen Rebound- und Verlagerungseffekte vergleichbar sch\u00fctzen k\u00f6nnen), weniger freiheitlich sind, weniger kosteng\u00fcnstig sind, weniger gut mit sozialem Ausgleich kombiniert werden k\u00f6nnen usw.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Generell muss bei der Wirksamkeit klimarechtlicher Instrumente unterschieden werden zwischen Betrachtung des bestm\u00f6glichen Designs eines Instruments und der Betrachtung der realen (bewusst oder versehentlich \u00f6kologisch ineffektiven) Konstruktion eines Instruments. Subventionen beispielsweise konzentrieren sich bislang meist nicht auf Forschung und Entwicklung. Ordnungsrecht adressiert h\u00e4ufig schwer vollziehbare und schlecht abbildbare Steuerungsgr\u00f6\u00dfen \u2013 etwa im Naturschutzrecht. Und der bisherige EU-Emissionshandel arbeitet mit einem \u2013 gemessen an den Klimazielen \u2013 nicht ausreichenden Cap, bel\u00e4sst verf\u00e4lschende Faktoren wie gro\u00dfe Mengen an Altzertifikaten im Markt, erfasst die Tierhaltung gar nicht und baut gerade erst langsam einen hinreichenden Schutz gegen Emissionsverlagerungen nach au\u00dferhalb der EU auf.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"v-autoreninfo-western\"><em><strong class=\"western\">Prof. Dr. <\/strong><strong class=\"western\">Dr. Felix<\/strong> <strong class=\"western\">Ekardt,<\/strong>\u00a0Jurist, Philosoph und Soziologe, ist Gr\u00fcnder und Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik (Leipzig\/Berlin) und lehrt \u00d6ffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universit\u00e4t Rostock. Er forscht seit 1997 zu Recht, Ethik, Politik und Transformationsbedingungen der Nachhaltigkeit.<\/em><\/p>\n<p class=\"v-zwischen\u00fcberschrift-2-western\">Anmerkungen:<\/p>\n<div id=\"sdendnote1\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote1anc\" name=\"sdendnote1sym\">i <\/a>Vgl. zum Freiheitsbegriff im \u00f6kologisch-politischen Diskurs auch den Beitrag von Philip Dingeldey in diesem Heft.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote2\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote2anc\" name=\"sdendnote2sym\">ii <\/a>Vgl. zu den Klimaklagen vor dem BVerfG auch die Beitr\u00e4ge von Andreas Sanders und Yi Yi Prue in diesem Heft.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"featured_media":19441,"template":"","categories":[2972,2976],"tags":[3171,3173,3165,3672,667],"autoren":[1962],"publikationen":[3668],"class_list":["post-19440","publikation","type-publikation","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","category-bundesverfassungsgericht","category-klima","tag-bundesverfassungsgericht","tag-bverfg","tag-klima","tag-klimarecht","tag-vorgaenge-artikel","autoren-felix-ekardt","publikationen-vorg-245"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Klimarecht: Stand, Kritik und Perspektiven - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-245\/publikation\/klimarecht-stand-kritik-und-perspektiven\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Klimarecht: Stand, Kritik und Perspektiven - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Das Klimarecht, welches politischen Ma\u00dfnahmen eine verbindliche Form gibt, beruht global auf Zielen, die weit ambitionierter sind als zumeist wahrgenommen. 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