{"id":19489,"date":"2024-08-21T14:06:14","date_gmt":"2024-08-21T12:06:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?post_type=publikation&#038;p=19489"},"modified":"2025-08-15T13:41:39","modified_gmt":"2025-08-15T11:41:39","slug":"rezension-ungehorsam-in-gesellschaft-und-verwaltung","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-245\/publikation\/rezension-ungehorsam-in-gesellschaft-und-verwaltung\/","title":{"rendered":"Rezension: Ungehorsam in Gesellschaft und Verwaltung"},"content":{"rendered":"<p align=\"justify\">Im Vorfeld des j\u00fcngst in der Essener Grugahalle abgehaltenen Parteitages des AfD war die Stadt Essen darum bem\u00fcht, sich des bereits abgeschlossenen Mietvertrages mit der AfD zu entledigen. Zuletzt sollte die st\u00e4dtische Messe den Mietvertrag k\u00fcndigen, wenn die AfD keine strafbewehrte Selbstverpflichtung abgeben w\u00fcrde, strafbare Handlungen zu unterlassen. Dabei ging es insbesondere um strafbare \u00c4u\u00dferungen, wie das Skandieren von SA-Parolen<a href=\"#sdendnote1sym\" name=\"sdendnote1anc\">i<\/a>.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Mit dieser Vorstellung ist Essen vor dem VG Gelsenkirchen gescheitert (VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 14.06.2024 &#8211; 15 L 888\/24 = openJur 2024, 5470). Die Stadt hat sich in der Folge dem Gerichtsurteil gebeugt<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote2sym\" name=\"sdendnote2anc\"><sup>ii<\/sup><\/a>. Der Fall erinnert an die ber\u00fchmte Episode in Wetzlar 2017\/2018. Dort hatte die Stadt Wetzlar sich geweigert, der NPD ihre Stadthalle zur Verf\u00fcgung zu stellen. Wetzlar lie\u00df sich damals durch ein rechtskr\u00e4ftiges Urteil, Zwangsgeldandrohung und -festsetzung sowie eine Eilanordnung des Bundesverfassungsgerichts nicht zur rechtm\u00e4\u00dfigen Handlung bewegen. Betrachtet man die F\u00e4lle gemeinsam, wird klar: Wie Organe im Rechtsstaat auf Ungehorsam der vollzugsverantwortlichen Organe reagieren, ist brisant und wirft Fragen auf. Diesen stellt sich Philipp Koepsell in seiner Arbeit <i>Exekutiver Ungehorsam und rechtsstaatliche Resilienz<\/i>.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Aber auch eine andere Facette des Ungehorsams wurde j\u00fcngst intensiv diskutiert. So berufen sich etwa unterschiedliche aktivistische Str\u00f6mungen auf die Idee des zivilen Ungehorsams. Auch von offizieller Seite wird in Bezug auf Teile der als Klimaproteste bezeichneten Ph\u00e4nomene um die Deutungshoheit in Sachen ziviler Ungehorsam gerungen. Im j\u00fcngsten Jahresbericht des Bundesamts f\u00fcr Verfassungsschutz f\u00fcr das Jahr 2023 hei\u00dft es etwa auf Seite 162f.:<\/p>\n<blockquote class=\"western\">\n<p>\u201eZu den von Linksextremisten im Rahmen der Klimaproteste genutzten Aktionsformen z\u00e4hlen unter anderem Blockaden und Besetzungen zum Nachteil von Einrichtungen und Unternehmen der Energieinfrastruktur, die als \u201aziviler Ungehorsam\u2018 bezeichnet werden. Durch die Verwendung dieses Begriffs wird der vors\u00e4tzlich ausge\u00fcbte, teils auch gewaltsame Widerstand gegen das staatliche Gewaltmonopol eines demokratischen Rechtsstaats in eine Reihe mit Menschen- und B\u00fcrgerrechtsbewegungen gestellt, die \u201eZiviler Ungehorsam\u201c und die Etablierung radikalerer Protestformen gewaltlos gegen Unrechtssysteme protestieren. Tats\u00e4chlich gibt es eine solche strafrechtliche Rechtfertigung unter Berufung auf einen \u201azivilen Ungehorsam\u2018 infolge eines Klimanotstandes nicht.\u201c<\/p>\n<\/blockquote>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Der Bericht verweist hiernach auf das OVG NRW (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.01.2023 &#8211; 5 B 14\/23). Dessen Urteil sowie umso mehr das zitierte Urteil des OLG Celle (OLG Celle, Beschluss vom 29.07.2022 &#8211; 2 Ss 91\/22) illustrieren die Herausforderung, der sich Gerichte in einer Vielzahl von F\u00e4llen mit aktivistischem Bezug gegen\u00fcbersehen. Was ist ziviler Ungehorsam? Ist die Beantwortung dieser Frage rechtlich relevant? Gerichte sind in der Regel nicht um philosophische Er\u00f6rterungen bem\u00fcht, sondern entscheiden strittige Tatsachen- und Rechtsfragen. Im Rechtsstaat tun sie das nicht aus pers\u00f6nlichen Pr\u00e4ferenzen. Stattdessen bedienen sie sich des Rechtes oder wenden dieses an. Daraus kann sich die Frage ergeben, was Recht ist. Das soll hier nicht vertieft werden. Gerichte haben bei dieser Frage nach den Quellen des Rechts regelm\u00e4\u00dfig keine Schwierigkeiten. Man k\u00f6nnte hilfsweise annehmen, dass das Recht f\u00fcr sie die Summe der verbindlichen, sprich verfassungsgem\u00e4\u00df zustande gekommenen Rechtstexte ist. Umfasst w\u00e4re dabei der anerkannte Umgang mit den Texten, verbrieft durch die Rechtswissenschaft und die Reihe bereits erfolgter Rechtsanwendungen. Die letzteren beiden pr\u00e4gen das deutsche Format der \u201eRechtsdogmatik\u201c. Dies ist der permanent fortentwickelte Kanon der anerkannten Methoden der Rechtsanwendung und -findung im Umgang mit Sachverhalt und Rechtsquelle. Gerichte fremdeln also selbstverst\u00e4ndlich mit einem noch so ernsthaft betriebenem zivilem Ungehorsam, wenn die anerkannte Dogmatik und die Rechtstexte keine Schnittstelle aufdr\u00e4ngen, durch die das Gedankengut der Protestierenden rechtliches Gewicht im System Recht \u2013 nach dessen eigenen Ma\u00dfst\u00e4ben von Offenheit und Geschlossenheit \u2013 erhielte. Bereits, ob das so ist, ist wohl strittig. Dar\u00fcber hinaus unterliegt auch die Dogmatik fortw\u00e4hrenden \u00c4nderungen und reagiert auf Defizite, legitimierte Anspr\u00fcche etc. Auch, ob die F\u00e4lle von Protest, die das Etikett zivilen Ungehorsams beanspruchen, eine solche dogmatische Reaktion einfordern und dies legitim ist, ist strittig. Zudem ist fraglich, wie eine solche \u00c4nderung aussehen kann. \u00c4nderungen m\u00fcssen stets anschlussf\u00e4hig bleiben, Rechenschaft \u00fcber ihre Kontinuit\u00e4t mit der bereits existierenden Dogmatik ablegen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Hier kommt Samira Akbarians <i>Ziviler Ungehorsam als Verfassungsinterpretation<\/i> ins Spiel. Hier werden neben Gefahren die Potenziale zivilen Ungehorsams f\u00fcr den konstituierten Rechtsstaat aufgezeigt und Schritte zur Vernetzung mit der existierenden Dogmatik unternommen. Ihr Buch sowie dasjenige Koepsells sind als rechtswissenschaftliche Dissertationen preisgekr\u00f6nt. Die B\u00fccher sind zudem \u201eNachbarn\u201c (Band 62 und 63) in der renommierten Reihe <i>Studien und Beitr\u00e4ge zum \u00d6ffentlichen Recht <\/i>des Mohr Siebeck Verlages. Nicht geleistet werden kann in dieser Sammelbesprechung eine Vermessung der wissenschaftlichen Qualit\u00e4t, eine \u00dcberpr\u00fcfung aller Verweise oder \u00c4hnliches. Stattdessen werden skizzenhaft Eindr\u00fccke zum Leseerlebnis, zu Gemeinsamkeiten, Unterschieden und m\u00f6glichen Adressaten der Werke geliefert. Die Perspektive ist die eines Studenten der Rechtswissenschaften, mit b\u00fcrgerrechtlichem Interesse und Begeisterung f\u00fcr das, was oft als juristische Grundlagendisziplinen bezeichnet wird.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Akbarians Werk kn\u00fcpft an die Debatte um zivilen Ungehorsam an und arbeitet hier in auff\u00e4lliger Klarheit und Dichte einen tradierten Kanon dieses Themenfeldes ab. So werden etwa Thoreau, Rawls, Dworkin, Arendt und Habermas aufgegriffen. W\u00e4hrend in der allgemeinen Debatte teils mit Thoreau als Keimzelle der Idee des zivilen Ungehorsams angesetzt wird, hakt Akbarian tiefer nach. Einerseits erf\u00e4hrt Thoreau bei ihr nicht die fast mystische \u00dcberh\u00f6hung wie andernorts, andererseits demonstriert sie, wie sich Motive aus den Debatten bereits auf Diskussionen griechisch-antiker Philosophen zur\u00fcckf\u00fchren lassen. Der Dialog, in dem sie ihre Thesen entwickelt, wird angereichert mit weiteren, progressiven Stimmen, etwa wenn aus den \u201eradikalen\u201c Demokratietheorien Mouffe und Laclau aufgegriffen werden. Akbarian verh\u00e4lt sich ohne Scheu zu einer Vielzahl von Werken. Damit und auch durch den wiederkehrenden Bezug auf aktuelles Zeitgeschehen und Urteile unterschiedlicher Gerichte ist das Buch im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten salopp gesagt ein echter page-turner.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Teils wird der Angelpunkt der Idee des zivilen Ungehorsams darin gesehen, dass er f\u00fcr eine sich als liberal verstehende Gesellschaft eine diffuse Anziehung aus\u00fcbt, die es zu fassen gilt. Akbarian gibt sich damit nicht zufrieden. Sie f\u00fchrt vor Augen, wie Paradoxien des liberalen Rechtsstaats und des zivilen Ungehorsams parallel verlaufen. Daraus demonstriert sie die wechselseitige Bedingtheit und entwickelt eine These des zivilen Ungehorsams als Verfassungsinterpretation, die sich in Begr\u00fcndung und Ankn\u00fcpfung an das Grundgesetz von ihren Verwandten (Dworkin, H\u00e4berle) unterscheidet.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Akbarian meint, dass zivilem Ungehorsam umso mehr Potenzial innewohnt, je mehr disruptives bis revolution\u00e4res Moment er in Anspruch nimmt, wobei er die verfasste Ordnung herausfordert. Proportional steige auch die Gefahr f\u00fcr Demokratie und die verfasste Ordnung. Gleichzeitig kann der zivile Ungehorsam umso mehr Legitimit\u00e4t und Akzeptanz erhoffen, je mehr er an die verfasste oder anerkannte Ordnung ankn\u00fcpft. Diese Spannung bezeichnet Akbarian als Paradoxie zivilen Ungehorsams.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Akbarian typisiert m\u00f6gliche und vertretene Auffassungen zivilen Ungehorsams und erl\u00e4utert, wie ziviler Ungehorsam jeweils als Rechts- beziehungsweise Verfassungsinterpretation aufgefasst werden kann.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Bei einer Auffassung, die das ethische Element in den Vordergrund stellt und von ihr als pr\u00e4figurativ bezeichnet wird, werde durch Ungehorsam eine zuk\u00fcnftige potenzielle normative Ordnung gedacht und gelebt, gegen den Konflikt mit der staatlichen Ordnung an. Diese \u201eproduktive\u201c Verfassungsinterpretation sei auf die Verfassung als Fokuspunkt und M\u00f6glichkeitsbedingung angewiesen. Die Verfassung wiederum sei auf die so kreierten Bedeutungs\u00fcbersch\u00fcsse in ihrem Geltungs- und Integrit\u00e4tsanspruch angewiesen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Auffassungen, die das rechtsstaatliche Element betonten und somit als integrativ bezeichnet werden k\u00f6nnen, anerkennen die Verfassung und beziehen sich darauf. Sie seien insofern interpretativ, als dass eher, im Konflikt mit Rechtsprechung, Verwaltung und Gesetzen die Verfassungsordnung \u2013 insbesondere in Gestalt der Verfassungsgerichte \u2013 angefragt wird, die wahrgenommene L\u00fccke zwischen fast-gerechter Ordnung und gerechter Ordnung im vorgeschlagenen Sinn der Verfassung zu schlie\u00dfen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Eine Sichtweise des zivilen Ungehorsams, bei der das Politische dominiert, kann als disruptiv bezeichnet werden. Die Auffassung als Verfassungsinterpretation liegt dabei nicht auf der Hand. Akbarian gibt hierf\u00fcr radikaldemokratischen Theorien einen eigenen \u201eSpin\u201c. Sie betrachtet die radikaldemokratische Dekonstruktion als Teil eines weit verstandenen Interpretationsvorgangs. Die Protestierenden k\u00f6nnten somit einen Zusammenhang zwischen Verfassungsinhalt und Protestform herstellen. Radikaldemokratisch m\u00fcsse dann die Verfassung nicht unbedingt nur marginalisiert werden. Indem ihre Fehlbarkeit und \u00c4nderbarkeit herausgefordert werde, werde der demokratische Konflikt \u00fcber den Rahmen der Verfassung m\u00f6glich. Das hiermit einhergehende Risiko, auch die Frage was \u201ezivil\u201c dann noch hei\u00dfen kann, er\u00f6rtert Akbarian ebenfalls.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Somit unternimmt sie einen Schritt in die Richtung, zivilen Ungehorsam an die anerkannte Rechtsdogmatik anzuschlie\u00dfen. Zudem zeigt sie im obigen Sinn auf, warum die Rechtsdogmatik diese Anstrengung \u00fcberhaupt unternehmen sollte oder muss.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Koepsells Arbeit mutet zun\u00e4chst ganz anders an. Er pr\u00e4gt den Begriff <i>exekutiver Ungehorsam<\/i> als Nichtbefolgen von letztinstanzlichen Gerichtsentscheidungen durch die Verwaltung. Es wird kurz er\u00f6rtert, wie weit die rechtliche Pflicht der Verwaltung, Gerichtsentscheidungen zu befolgen, reicht. Die Untersuchung bleibt dabei im traditionellen Sinne rechtspositivistisch. Diese Verpflichtung der Verwaltung wird als rechtliche Verpflichtung aufgefasst und als solche behandelt. In der Folge befasst sich die Arbeit haupts\u00e4chlich damit, welche rechtlichen Antworten der Rechtsstaat auf die Nichtbefolgung der rechtlichen Verpflichtung geben kann, um den Gehorsam der Verwaltung letztlich noch herbeizuf\u00fchren. Dabei werden insbesondere die M\u00f6glichkeiten der Verwaltungsgerichtsordnung \u2013 einschlie\u00dflich derer, die sich durch den Verweis auf die Zivilprozessordnung ergeben \u2013 ausf\u00fchrlich er\u00f6rtert und in im Rechtsvergleich mit den USA, Italien, Frankreich und \u00d6sterreich einem Effektivit\u00e4tstest unterzogen. Somit wird die Resilienz des Rechtsstaates an dieser Flanke als dessen Potenz eingeordnet, Gehorsam herbeizuf\u00fchren. Im tradierten Sinne au\u00dferrechtliche Instrumente wie akzeptanzf\u00f6rdernde Strategien der Gerichte im Erkenntnisverfahren werden ebenfalls er\u00f6rtert. Durch die gemeinsame Lekt\u00fcre mit Akbarians Werk f\u00e4llt sofort auf: Bei Koepsell ist der Ungehorsam verst\u00e4ndlicherweise ohne weitere Er\u00f6rterung ein Problem und unerw\u00fcnscht. <i>Ungehorsam<\/i> als Begriff taucht mit einer delegitimierenden Tendenz auf. Das \u201eObsiegen\u201c des Rechtsstaates entspricht dann folgerichtig dem Obsiegen des formellen Rechtsstaates als Geflecht gesetzesm\u00e4\u00dfig konkretisierter und verfassungsm\u00e4\u00dfig legitimierter Prozeduren. Nach der Lekt\u00fcre von Akbarians Werk w\u00fcnscht man sich von Koepsell beinahe eine Durchdeklination des Falles, indem die Vereinbarkeit eines Urteils mit Vorstellungen materieller Rechtsstaatlichkeit ernsthaft zur Debatte steht und sich die Verwaltung, analog zur Figur des zivilen Ungehorsams, aus ebendiesem Grund den Vollzug ernsthaft verweigert. Im engeren Sinne rechtlich n\u00e4hert sich Koepsell dem an, wenn er genau aufzeigt, dass die rechtliche Verpflichtung der Verwaltung, Gerichtsurteile zu befolgen, aus Sicht des Rechts notwendig auch dann gelten muss, wenn die Verwaltung von der evidenten Verfassungswidrigkeit des Urteils ausgeht. Somit t\u00e4te man Koepsells Arbeit wohl unrecht, wenn man es ihr ankreiden w\u00fcrde, dass Szenarien extremster Zerr\u00fcttung zwischen Judikative und Exekutive nicht letztlich beantwortet werden k\u00f6nnen. Stattdessen k\u00f6nnte man genau hier den Unterschied der Arbeiten sehen: Akbarian setzt dort an, wo dem demokratischen Rechtsstaat die Nichterf\u00fcllung seiner eigenen Anspr\u00fcche vor Augen gef\u00fchrt oder vorgeworfen wird. Sie macht einen Vorschlag, wie in diesem Moment Spreu von Weizen getrennt werden kann, sodass weitere Schritte hin zur Entfaltung der Verfassung in der Wirklichkeit unternommen werden k\u00f6nnen. Koepsell hingegen zeigt auf, dass ein gewisses Ma\u00df an Renitenz und innerer Spannung den konstituierten Rechtsstaat entgegen landl\u00e4ufiger Behauptungen nicht sofort zu Fall bringt, stattdessen auch in dessen \u201eNormalbetrieb\u201c einige Mittel zur Verf\u00fcgung stehen, die praktisch noch l\u00e4ngst nicht vollst\u00e4ndig ausgesch\u00f6pft werden. Insoweit haben die Arbeiten einige Ber\u00fchrungspunkte, stehen teils auch inkommensurabel nebeneinander und teilen dann keinen diskursiven Raum. Dem Leseerleben nach teilen sie wom\u00f6glich ein Grundgef\u00fchl. Mit dem Gehorsam ist es in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eine komplizierte Sache. Dessen blinde und bedingungslose Einforderung scheint nicht der Weisheit letzter Schluss. Anderseits wird es auch ohne Gehorsam und gegebenenfalls unangenehme Instrumente, um diesen herbeizuf\u00fchren, f\u00fcr den freiheitlichen Rechtsstaat teils kompliziert. Beide Einsichten regen in als <i>Multikrise<\/i> bezeichneten Zeiten zum Nachdenken an. Abschlie\u00dfend bleibt festzuhalten, dass Akbarians Werk zwar eine anspruchsvolle wissenschaftliche Lekt\u00fcre bleibt, aber Leser*innen unterschiedlicher Disziplinen, insbesondere vor dem Hintergrund des gemeinsamen Diskurses um zivilen Ungehorsam, offensteht. Koepsells Werk hingegen scheint eher eine Lekt\u00fcre f\u00fcr Jurist*innen oder Verwaltungsfachleute.<\/p>\n<p align=\"right\"><em>Joschka Franz-Gerstein<\/em><\/p>\n<div id=\"sdendnote1\">\n<p lang=\"zxx\"><a href=\"#sdendnote1anc\" name=\"sdendnote1sym\">i <\/a><a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/vg-gelsenkirchen-15l888-24-afd-stadthalle-grugahalle-essen-bundesparteitag\/\">https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/vg-gelsenkirchen-15l888-24-afd-stadthalle-grugahalle-essen-bundesparteitag\/<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote2\">\n<p lang=\"zxx\"><a href=\"#sdendnote2anc\" name=\"sdendnote2sym\">ii <\/a><a href=\"https:\/\/www1.wdr.de\/nachrichten\/ruhrgebiet\/afd-parteitag-darf-in-grugahalle-essen-gericht-100.html\">https:\/\/www1.wdr.de\/nachrichten\/ruhrgebiet\/afd-parteitag-darf-in-grugahalle-essen-gericht-100.html<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[21,16],"tags":[3744,3273,3272,3743,3701,791,3742,3741],"autoren":[3384],"publikationen":[3668],"class_list":["post-19489","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-demokratisierung","category-rechtspolitik","tag-beamte","tag-beamtenrecht","tag-beamtentum","tag-exekutiver-ungehorsam","tag-neue-soziale-bewegung","tag-rezension","tag-widerstand","tag-ziviler-ungehorsam","autoren-joschka-franz-gerstein","publikationen-vorg-245"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Rezension: Ungehorsam in Gesellschaft und Verwaltung - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-245\/publikation\/rezension-ungehorsam-in-gesellschaft-und-verwaltung\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Rezension: Ungehorsam in Gesellschaft und Verwaltung - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Im Vorfeld des j\u00fcngst in der Essener Grugahalle abgehaltenen Parteitages des AfD war die Stadt Essen darum bem\u00fcht, sich des bereits abgeschlossenen Mietvertrages mit der AfD zu entledigen. Zuletzt sollte die st\u00e4dtische Messe den Mietvertrag k\u00fcndigen, wenn die AfD keine strafbewehrte Selbstverpflichtung abgeben w\u00fcrde, strafbare Handlungen zu unterlassen. Dabei ging es insbesondere um strafbare \u00c4u\u00dferungen, [weiterlesen]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-245\/publikation\/rezension-ungehorsam-in-gesellschaft-und-verwaltung\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2025-08-15T11:41:39+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"10\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/vorg-245\\\/publikation\\\/rezension-ungehorsam-in-gesellschaft-und-verwaltung\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/vorg-245\\\/publikation\\\/rezension-ungehorsam-in-gesellschaft-und-verwaltung\\\/\",\"name\":\"Rezension: Ungehorsam in Gesellschaft und Verwaltung - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"datePublished\":\"2024-08-21T12:06:14+00:00\",\"dateModified\":\"2025-08-15T11:41:39+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/vorg-245\\\/publikation\\\/rezension-ungehorsam-in-gesellschaft-und-verwaltung\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/vorg-245\\\/publikation\\\/rezension-ungehorsam-in-gesellschaft-und-verwaltung\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/vorg-245\\\/publikation\\\/rezension-ungehorsam-in-gesellschaft-und-verwaltung\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Publikationen\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"vorg\u00e4nge\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"vorg\u00e4nge Nr. 245\\\/246: Klima(un)gerechtigkeit\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/publikationen\\\/vorgaenge\\\/vorg-245\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":4,\"name\":\"Rezension: Ungehorsam in Gesellschaft und Verwaltung\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"Humanistische Union\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#organization\",\"name\":\"Humanistische Union e.V.\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/09\\\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg\",\"width\":1000,\"height\":536,\"caption\":\"Humanistische Union e.V.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/humunion\",\"https:\\\/\\\/mastodon.social\\\/@humunion\",\"https:\\\/\\\/bsky.app\\\/profile\\\/humanistischeunion.bsky.social\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Rezension: Ungehorsam in Gesellschaft und Verwaltung - Humanistische Union","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-245\/publikation\/rezension-ungehorsam-in-gesellschaft-und-verwaltung\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Rezension: Ungehorsam in Gesellschaft und Verwaltung - Humanistische Union","og_description":"Im Vorfeld des j\u00fcngst in der Essener Grugahalle abgehaltenen Parteitages des AfD war die Stadt Essen darum bem\u00fcht, sich des bereits abgeschlossenen Mietvertrages mit der AfD zu entledigen. Zuletzt sollte die st\u00e4dtische Messe den Mietvertrag k\u00fcndigen, wenn die AfD keine strafbewehrte Selbstverpflichtung abgeben w\u00fcrde, strafbare Handlungen zu unterlassen. Dabei ging es insbesondere um strafbare \u00c4u\u00dferungen, [weiterlesen]","og_url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-245\/publikation\/rezension-ungehorsam-in-gesellschaft-und-verwaltung\/","og_site_name":"Humanistische Union","article_modified_time":"2025-08-15T11:41:39+00:00","twitter_card":"summary_large_image","twitter_site":"@humunion","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"10\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-245\/publikation\/rezension-ungehorsam-in-gesellschaft-und-verwaltung\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-245\/publikation\/rezension-ungehorsam-in-gesellschaft-und-verwaltung\/","name":"Rezension: Ungehorsam in Gesellschaft und Verwaltung - Humanistische Union","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website"},"datePublished":"2024-08-21T12:06:14+00:00","dateModified":"2025-08-15T11:41:39+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-245\/publikation\/rezension-ungehorsam-in-gesellschaft-und-verwaltung\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-245\/publikation\/rezension-ungehorsam-in-gesellschaft-und-verwaltung\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-245\/publikation\/rezension-ungehorsam-in-gesellschaft-und-verwaltung\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Publikationen","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"vorg\u00e4nge","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"vorg\u00e4nge Nr. 245\/246: Klima(un)gerechtigkeit","item":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-245\/"},{"@type":"ListItem","position":4,"name":"Rezension: Ungehorsam in Gesellschaft und Verwaltung"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#website","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","name":"Humanistische Union","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#organization","name":"Humanistische Union e.V.","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/HU-LOGO-blau_RGB-high-scaled-e1704725806773.jpg","width":1000,"height":536,"caption":"Humanistische Union e.V."},"image":{"@id":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/humunion","https:\/\/mastodon.social\/@humunion","https:\/\/bsky.app\/profile\/humanistischeunion.bsky.social"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/publikation\/19489","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/publikation"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/types\/publikation"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/media?parent=19489"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/categories?post=19489"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/tags?post=19489"},{"taxonomy":"autoren","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/autoren?post=19489"},{"taxonomy":"publikationen","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/custom-json\/wp\/v2\/publikationen?post=19489"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}