{"id":19824,"date":"2025-02-25T16:14:44","date_gmt":"2025-02-25T15:14:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?post_type=publikation&#038;p=19824"},"modified":"2025-02-25T16:14:44","modified_gmt":"2025-02-25T15:14:44","slug":"partizipation-von-eltern-in-der-schule-ihrer-kinder-anspruch-und-wirklichkeit","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-247-248\/publikation\/partizipation-von-eltern-in-der-schule-ihrer-kinder-anspruch-und-wirklichkeit\/","title":{"rendered":"Partizipation von Eltern in der Schule ihrer Kinder &#8211; Anspruch und Wirklichkeit"},"content":{"rendered":"<p class=\"v-teaser-western\"><em>Bei der Partizipation von Eltern in den Schulen ihrer Kinder geht es nicht nur um die Wahrnehmung eines Mitbestimmungsrechtes, sondern auch um die F\u00f6rderung der Kinder und Jugendlichen. In Deutschland mangelt es aber an demokratischer Mitbestimmung von Eltern in der Schule. In seinem Beitrag analysiert Werner Sacher, wie es formal um Eltern- und Sch\u00fclervertretungen in den Bundesl\u00e4ndern bestellt ist, aber zeigt auch die Schw\u00e4chen in der Wirklichkeit auf. Er kommt zum Schluss, dass die Verbesserung der Elternpartizipation sich nicht durch blo\u00dfe \u00c4nderungen der gesetzlichen Grundlagen erreichen l\u00e4sst. Es bedarf vielmehr, so Sacher, eines B\u00fcndels an Ma\u00dfnahmen, wie Elternbildungs-, Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote f\u00fcr Elternvertreter*innen.<\/em><\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"1-einleitung\">1. Einleitung<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Einfl\u00fcsse der Familie wirken sich doppelt so stark auf die Leistungen von Sch\u00fcler*innen aus wie die Summe der Einfl\u00fcsse von Schule, Unterricht und Lehrkr\u00e4ften. Die Partizipation von Eltern in der Schule ihrer Kinder ist zwar nur ein Element der Familieneinfl\u00fcsse. Aber auch sie kann betr\u00e4chtlich zum Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen beitragen \u2013 unter anderem mehr als die Evaluation von Unterricht und Schule oder der Einsatz spezieller Lehr- und Lernmaterialien, wie moderner Medien.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \" align=\"left\"><span id=\"2-der-auftrag-des-grundgesetzes\">2. Der Auftrag des Grund&shy;ge&shy;setzes<\/span><\/h3>\n<h4 class=\"\"><span id=\"aus-dem-grundgesetz-abgeleiteter-kooperationsauftrag\">Aus dem Grundgesetz abgelei&shy;teter Koope&shy;ra&shy;ti&shy;ons&shy;auf&shy;trag<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland lautet: \u201ePflege und Erziehung der Kinder sind das nat\u00fcrliche Recht der Eltern und die zuv\u00f6rderst ihnen obliegende Pflicht. \u00dcber ihre Bet\u00e4tigung wacht die staatliche Gemeinschaft.\u201c Und Art. 7 Abs. 1 GG verf\u00fcgt: \u201eDas gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.\u201c Dass damit sowohl ein Erziehungsrecht der Eltern als auch ein solches des Staates begr\u00fcndet wird, zieht die Frage nach sich, welche Instanz im Zweifelsfall die letzte Entscheidungsgewalt hat. Das Bundesverfassungsgericht schuf diesbez\u00fcgliche Klarheit in einem Urteil vom 6. Dezember 1972 (BVerfGE 34, 165-200):<\/p>\n<blockquote class=\"western\">\n<p>\u201eDer staatliche Erziehungsauftrag der Schule, von dem Artikel 7,1 GG ausgeht, ist in seinem Bereich dem elterlichen Erziehungsrecht nicht nach-, sondern gleichgeordnet. Diese gemeinsame Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule, welche die Bildung der einen Pers\u00f6nlichkeit des Kindes zum Ziel hat, l\u00e4sst sich nicht in einzelne Komponenten zerlegen. Sie ist in einem sinnvoll aufeinander bezogenen Zusammenwirken zu erf\u00fcllen.\u201c<\/p>\n<\/blockquote>\n<h4 class=\"\"><span id=\"zusammenwirken-im-sinne-des-verfassungsgerichtes\">&bdquo;Zusam&shy;men&shy;wirken&ldquo; im Sinne des Verfas&shy;sungs&shy;ge&shy;richtes<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Es bedarf einiger Erl\u00e4uterungen, was das vom Verfassungsgericht verordnete \u201eZusammenwirken\u201c beinhaltet. Zun\u00e4chst ist es die Zur\u00fcckweisung einer Arbeitsteilung, in welcher die Erziehung der Kinder dem Elternhaus und ihre Bildung der Schule obliegt. Sodann ist zu beachten, dass das geforderte \u201eZusammenwirken\u201c sowohl auf die h\u00e4usliche als auch auf die schulische Erziehung und Bildung ausgerichtet sein kann. Indem das Verfassungsgericht den Bezug auf die \u201eeine Pers\u00f6nlichkeit des Kindes\u201c betont, macht es deutlich, dass es ein \u201eZusammenwirken\u201c \u00fcber beide Bereiche hinweg intendiert.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Es ist naheliegend, die Partizipation von Eltern in der Schule ihrer Kinder auf ihre Beteiligung an den dortigen p\u00e4dagogischen Bem\u00fchungen auszurichten. Das staatliche W\u00e4chteramt \u00fcber die Bildung und Erziehung in den Familien obliegt nicht prim\u00e4r der Schule, sondern anderen Institutionen \u2013 vor allem den Einrichtungen der Jugendf\u00fcrsorge und der Jugendhilfe \u2013, und mit diesen haben Eltern gegebenenfalls auch hinsichtlich ihrer eigenen Erziehungspraxis zusammenzuwirken. Gleichwohl ist es f\u00fcr den Erfolg der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule unverzichtbar, dass diese \u00fcber die Erziehung in den Familien und ihre Rahmenbedingungen zumindest informiert ist. Dar\u00fcber hinaus werden alle Bildungs- und Erziehungsbem\u00fchungen erfolgreicher sein, wenn die Schule den privilegierten Zugang nutzt, den sie w\u00e4hrend der Pflichtschulzeit zu allen Kindern und ihren Familien hat, um durch p\u00e4dagogische Elternberatung und Elternbildung die Erziehungskompetenz von Eltern zu st\u00e4rken.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die auf die Schule ausgerichtete Mitwirkung der Eltern kann zum einen aus Hilfe und Mitarbeit in der Schule bestehen, sei es im Unterricht oder in Bereichen des Schullebens oder bei organisatorischen Ma\u00dfnahmen. Sie kann und muss zum andern auch zuhause in den Familien stattfinden \u2013 durch angemessene Unterst\u00fctzung der Kinder bei der Bew\u00e4ltigung schulischer Lernaufgaben (Hausaufgaben, Vorbereitung von Pr\u00fcfungen etc.), durch eine g\u00fcnstige Erziehungspraxis und durch Organisieren einer f\u00f6rdernden Umgebung f\u00fcr die Kinder. Elternvertreter*innen kommt dabei eine Mediatorrolle zwischen der Schule und den mandatslosen Eltern zu. Das hei\u00dft, Elternvertreter*innen und Elterngremien haben darauf hinzuwirken, dass Schule und Eltern die von Vorstellungen, Erwartungen und W\u00fcnschen der jeweils anderen Seite Kenntnis erhalten und sie ber\u00fccksichtigen. Dabei nehmen sie als Repr\u00e4sentant*innen der Eltern auch deren Rechtsanspr\u00fcche wahr.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \" align=\"left\"><span id=\"3-elternmitwirkung-in-den-verfassungen-und-schulgesetzen-der-bundeslaender\">3. Eltern&shy;mit&shy;wir&shy;kung in den Verfas&shy;sungen und Schul&shy;ge&shy;setzen der Bundes&shy;l&auml;nder<\/span><\/h3>\n<h4 class=\"\"><span id=\"elternrechte-in-den-laenderverfassungen\">Eltern&shy;rechte in den L&auml;nder&shy;ver&shy;fas&shy;sungen<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Die L\u00e4nderverfassungen \u00fcbernehmen die rechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes, indem sie das Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder best\u00e4tigen und die Schulen der Aufsicht des Staates unterstellen. Sie gew\u00e4hren Eltern das Recht, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder (mit) zu bestimmen und geeignete Schulen f\u00fcr sie zu w\u00e4hlen, und sie fordern die Ber\u00fccksichtigung des Elternrechtes bei der Gestaltung des Schulwesens. Eine unmittelbare Mitwirkung der gew\u00e4hlten Elternvertretungen sehen dabei aber nur die Verfassungen Baden-W\u00fcrttembergs, Brandenburgs, Hessens, Nordrhein-Westfalens, Sachsens und Th\u00fcringens vor. Brandenburg r\u00e4umt dar\u00fcber hinaus auch Elternverb\u00e4nden ein solches Mitwirkungsrecht ein. Ansonsten behalten alle L\u00e4nderverfassungen weitergehende Regelungen den Schulgesetzen vor.<\/p>\n<h4 class=\"\"><span id=\"individuelle-und-kollektive-elternmitwirkung\">Indivi&shy;du&shy;elle und kollektive Eltern&shy;mit&shy;wir&shy;kung<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Die Schulgesetze der Bundesl\u00e4nder beschreiben Elternmitwirkung haupts\u00e4chlich als kollektive Elternmitwirkung, sprich als die T\u00e4tigkeit von Klassen- und Schulelternbeir\u00e4ten sowie von entsprechenden Elterngremien der St\u00e4dte, Bezirke, Kreise und des Landes.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Weniger ausf\u00fchrlich als \u00fcber die kollektive Elternmitwirkung \u00e4u\u00dfern sich die Schulgesetze \u00fcber individuelle Mitwirkungsm\u00f6glichkeiten und -rechte aller Sch\u00fclereltern. Im Allgemeinen ersch\u00f6pfen sich diese in der (eingeschr\u00e4nkten) Wahl der Schule und der Schulform f\u00fcr die Kinder sowie in der Entscheidung \u00fcber die angestrebten Abschl\u00fcsse und die zu w\u00e4hlenden F\u00e4cher und Kurse. Aus Art. 6 Abs. 2 GG wird auch ein Informationsrecht der Eltern hinsichtlich der Inhalte und der Gestaltung des Unterrichts, der Entwicklung und der Leistungen ihrer Kinder und hinsichtlich m\u00f6glicher Schullaufbahnen abgeleitet. Rheinland-Pfalz, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen r\u00e4umen Eltern ferner ausdr\u00fccklich das Recht ein, im Unterricht ihrer Kinder zu hospitieren.<\/p>\n<h4 class=\"\" lang=\"zxx\" align=\"left\"><span id=\"aufgaben-der-elternmitwirkung\">Aufgaben der Eltern&shy;mit&shy;wir&shy;kung<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Elternvertretungen sollen vor allem das Recht der Eltern auf Mitsprache und Mitbestimmung sichern und ihre Interessen auf den verschiedenen Ebenen des Schulsystems vertreten. Ferner sollen sie f\u00fcr die Akzeptanz und Unterst\u00fctzung der schulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Elternschaft sorgen und den darauf bezogenen Informationsaustausch zwischen Schule und Eltern moderieren. In einer Reihe von Bundesl\u00e4ndern wird den Elternvertretungen auch aufgetragen, sich an der \u00d6ffentlichkeitsarbeit der Schule zu beteiligen. Anregungen, Vorschl\u00e4ge und W\u00fcnsche von Eltern einzuholen und an die Vertreter*innen der Schule weiterzugeben, z\u00e4hlen die Gesetze in der Regel nicht zu den zentralen Aufgaben der Elternvertretungen. Nur die Schulgesetze Hamburgs und Sachsens weisen ihnen auch eine besondere Rolle bei der Beilegung von Konflikten und Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Vertreter*innen der Schule zu.<\/p>\n<h4 class=\"\" lang=\"zxx\" align=\"left\"><span id=\"bereiche-der-elternmitwirkung\">Bereiche der Eltern&shy;mit&shy;wir&shy;kung<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Die Mitwirkung von Elternvertreter*innen erstreckt sich entsprechend den Schulgesetzen auf die Namensverleihung der Schulen, die Haus- und Pausenordnung, Bauma\u00dfnahmen, die Einrichtung von Wahlpflicht- und Wahlf\u00e4chern, die Ver\u00e4nderungen von Stundentafeln, die Kooperation mit Partnerschulen, Sch\u00fclerfahrten und -austausch, auf die Gestaltung von Schulprofilen und Schulentwicklungsprogrammen und dergleichen mehr \u2013 also vornehmlich auf die Organisation und Verwaltung der Schule, das Schulleben und die Schulentwicklung. Mit Personalfragen (zum Beispiel mit der Besetzung von Schulleiterstellen) sowie mit der Organisation und Gestaltung des Unterrichts sowie der Erhebung und -beurteilung von Sch\u00fclerleistungen werden Elternvertretungen in der Regel nicht befasst, allenfalls mit der Festlegung von Unterrichtszeiten oder mit der Verwendung bestimmter Lehr- und Lernmittel. In Hessen allerdings haben Elternvertretungen auch Einfluss auf die Formulierung von Grunds-\u00e4tzen f\u00fcr Hausaufgaben und Klassenarbeiten, und sie m\u00fcssen in der Schulkonferenz zur Neubesetzung einer Schulleitungsstelle geh\u00f6rt werden.<\/p>\n<h4 class=\"\" lang=\"zxx\" align=\"left\"><span id=\"vertikaler-umfang-der-elternmitwirkung\">Vertikaler Umfang der Eltern&shy;mit&shy;wir&shy;kung<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Kollektive Elternpartizipation ist auf unterschiedlichen Ebenen des Schulsystems vorgesehen: auf Klassen-, Schul-, Stadt-, Bezirks-, Kreis- und Landesebene. Teilweise gibt es auch Elternvertretungen auf Jahrgangs- oder Schulstufenebene oder f\u00fcr mehrere Schulen desselben Schultr\u00e4gers.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Diese vertikale Ausdifferenzierung der Elternpartizipation ist nicht in allen L\u00e4ndern vollst\u00e4ndig: In Bayern sind Klassenelternvertreter*innen nur f\u00fcr Grund- und Haupt- beziehungsweise Mittelschulen verpflichtend vorgesehen. In den \u00fcbrigen Schularten ist ihre Wahl fakultativ. Bayern und Nordrhein-Westfalen haben keine Elternvertretung auf Landesebene. In diesen L\u00e4ndern nehmen Elternverb\u00e4nde die Interessen der Eltern gegen\u00fcber den Ministerien wahr. Auch insgesamt fehlt eine durch ein Bundesgesetz oder durch L\u00e4ndervereinbarungen legitimierte Elternvertretung auf Bundesebene. Der Bundeselternrat ist keine gesetzliche Einrichtung, sondern wurde infolge einer Initiative der Eltern als Arbeitsgemeinschaft gegr\u00fcndet.<\/p>\n<h4 class=\"\" lang=\"zxx\" align=\"left\"><span id=\"horizontaler-umfang-der-elternmitwirkung\">Horizon&shy;taler Umfang der Eltern&shy;mit&shy;wir&shy;kung<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Der Wirkungsradius der Elternpartizipation bemisst sich auch danach, inwieweit Elternvertreter*innen nicht nur in Elterngremien, sondern auch in weiteren Schulgremien repr\u00e4sentiert sind: in Klassenkonferenzen, Lehrerkonferenzen und in Gremien der Sch\u00fclermitverantwortung. Diesbez\u00fcglich sind die Verh\u00e4ltnisse in den einzelnen Bundesl\u00e4ndern sehr unterschiedlich. In Brandenburg, Berlin, Baden-W\u00fcrttemberg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und im Saarland sind Eltern in Lehrerkonferenzen auf Klassen- und Schulebene vertreten, in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen nur auf Klassenebene. Bayern, Sachsen und Th\u00fcringen sehen hingegen \u00fcberhaupt keine Pr\u00e4senz von Elternvertreter*innen in Lehrerkonferenzen vor. In Gremien der Sch\u00fclermitverantwortung sind Eltern nur in Berlin, Brandenburg und im Saarland vertreten.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Teilweise sind umgekehrt auch Lehrkr\u00e4fte, seltener Sch\u00fcler*innen Mitglieder in Elterngremien. Au\u00dfer in Niedersachsen, Th\u00fcringen und Bremen sind auf Klassenebene auch Lehrkr\u00e4fte in Elterngremien pr\u00e4sent. In Berlin sind dar\u00fcber hinaus auf Klassen- und Schulebene sowohl Lehrkr\u00e4fte als auch Sch\u00fcler*innen vertreten.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">In allen L\u00e4ndern gibt es auf Schulebene ein Gremium (Schulforum, Schulkonferenz, Gesamtkonferenz, Schulausschuss oder Schulvorstand), das sich parit\u00e4tisch oder ann\u00e4hernd parit\u00e4tisch aus Lehrkr\u00e4ften, Eltern und Sch\u00fcler*innen zusammensetzt. Allerdings interpretieren die einzelnen L\u00e4nder Parit\u00e4t unterschiedlich: Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen verstehen darunter nicht eine Drittelparit\u00e4t zwischen Lehrkr\u00e4ften, Eltern und Sch\u00fclern, sondern die Parit\u00e4t zwischen Lehrkr\u00e4ften einerseits und Sch\u00fclern und Eltern andererseits. Entsprechend geringer d\u00fcrfte in diesen L\u00e4ndern das Einflusspotenzial der Elternvertreter*innen sein.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Im Gro\u00dfen und Ganzen lassen sich in den Schulgesetzen der L\u00e4nder drei Modelle horizontaler Beteiligung erkennen:<\/p>\n<ul>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Ein Partizipationsmodell (wie in Rheinland-Pfalz), das f\u00fcr viele oder nahezu alle Gremien (meistens mit Ausnahme von Zeugnis- und Versetzungskonferenzen) Eltern und Lehrkr\u00e4fte vorsieht und offensichtlich darauf ausgerichtet ist, alle Beteiligten fr\u00fchzeitig zu informieren und in Beratungen und Entscheidungen einzubinden.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Ein Kontrollmodell (wie in Hamburg), welches zwar Vertreter*innen der Schule in allen oder in den meisten Elterngremien vorsieht, Eltern aber aus den Gremien und Konferenzen der Lehrkr\u00e4fte weitgehend heraush\u00e4lt. Diese Unausgewogenheit erweckt zumindest den Eindruck, es sei haupts\u00e4chlich darum zu tun, fr\u00fchzeitig und umfassend Bestrebungen in der Elternschaft zu erkennen und zu steuern.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Ein Segregationsmodell (wie in Bayern), welches Elterngremien sowie Konferenzen und Gremien der Lehrkr\u00e4fte strikt auseinanderh\u00e4lt und keine oder nur wenig Pr\u00e4senz von Personen in Gremien und Konferenzen der jeweils anderen Seite vorsieht. Damit wird das vom Grundgesetz geforderte \u201eZusammenwirken\u201c zumindest verz\u00f6gert und vermutlich oft auch erschwert.<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<h4 class=\"\" lang=\"zxx\" align=\"left\"><span id=\"verbindlichkeit-der-elternmitwirkung\">Verbind&shy;lich&shy;keit der Eltern&shy;mit&shy;wir&shy;kung<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Auch das Ausma\u00df, in dem Elternvertretungen verbindlichen Einfluss auf Entscheidungen der Schule nehmen k\u00f6nnen, variiert in den einzelnen L\u00e4ndern betr\u00e4chtlich. Bindende Entscheidungen k\u00f6nnen Elternvertreter*innen in den meisten Bundesl\u00e4ndern nur in den Schulforen oder Schulkonferenzen treffen und auch dort nur zusammen mit Vertreter*innen der Lehrerschaft und der Sch\u00fclerschaft. Schulelternbeir\u00e4te sind fast \u00fcberall blo\u00dfe Foren des Informations- und Meinungsaustausches. Lediglich in Hessen, Rheinland-Pfalz und in Schleswig-Holstein werden ihnen in einigen Fragen der Schulorganisation und der Unterrichtsgestaltung Mitentscheidungsrechte einger\u00e4umt, in Rheinland-Pfalz zum Teil auch hinsichtlich der Lehr- und Lernmittel sowie der Schulfinanzierung. F\u00fcr Nichtjurist*innen sind die Formulierungen, mit welchen die Gesetze unterschiedliche Grade und Weisen der Mitwirkung beschreiben, nicht immer leicht zu entschl\u00fcsseln, zum Beispiel:<\/p>\n<ul>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">\u201eInformiert werden\u201c: Erhalten erforderlicher Informationen ohne direkte M\u00f6glichkeit, die Entscheidung zu beeinflussen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">\u201eVorschl\u00e4ge machen\u201c: Einbringen von Ideen oder Anregungen, wobei aber letztlich an anderer Stelle entschieden wird.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">\u201eStellung nehmen\u201c: M\u00f6glichkeit, eine Meinung zu einem Thema zu \u00e4u\u00dfern, die bei der Entscheidungsfindung ber\u00fccksichtigt werden soll, aber nicht zwingend die schlie\u00dflich getroffene Entscheidung beeinflusst.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">\u201eIm Benehmen\u201c: Erfordernis der R\u00fccksprache mit einer anderen Partei, ohne dass die endg\u00fcltige Entscheidung einvernehmlich erfolgen muss.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">\u201eMitwirkung\u201c: Einflussnahme einer Partei auf eine Entscheidung, die sie aber nicht alleine treffen darf.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">\u201eIn Abstimmung mit\u201c: Treffen einer Entscheidung erst nach Einigung mit einer anderen beteiligten Partei.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">\u201eGenehmigung\u201c: Umsetzung einer Entscheidung erst nach formeller Zustimmung einer anderen Partei.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">\u201eEinwilligung\u201c: Erfordernis ausdr\u00fccklicher vorheriger Zustimmung zu weiterem Vorgehen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">\u201eVerlangen\u201c: Recht einer Partei, ein bestimmtes Vorgehen oder eine bestimmte Entscheidung zu fordern und auf der Umsetzung dieser Forderung zu bestehen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">\u201eEntscheidung\u201c: Letzte und verbindliche Festlegung, was und auf welche Weise etwas geschehen soll.<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<h4 class=\"\" lang=\"zxx\" align=\"left\"><span id=\"mitwirkungsrechte-von-minderheiten-und-benachteiligten\">Mitwir&shy;kungs&shy;rechte von Minder&shy;heiten und Benach&shy;tei&shy;ligten<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Um sicher zu stellen, dass auch Bed\u00fcrfnisse von Minderheiten und anderen benachteiligten Gruppen der Elternschaft nicht \u00fcbergangen werden, enthalten manche Schulgesetze Sonderregelungen f\u00fcr solche Personen. Brandenburg, Hessen, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und das Saarland sichern eine ausreichende Repr\u00e4sentanz von Eltern nichtdeutscher Herkunftskulturen in den Elternvertretungen gesetzlich ab. Bayern erlaubt immerhin ausdr\u00fccklich eine Kooptierung (das hei\u00dft eine Berufung ohne Stimmrecht) weiterer Eltern in den Elternbeirat. Die Schulgesetze der \u00fcbrigen Bundesl\u00e4nder enthalten diesbez\u00fcglich keine Bestimmungen. Allein Bremen und Rheinland-Pfalz gestehen Eltern behinderter Kinder Minderheitsrechte zu und tragen damit den verbreiteten Inklusionsbestrebungen Rechnung. Insgesamt ist man jedoch in den meisten Bundesl\u00e4ndern von ausreichen-den Mitwirkungsm\u00f6glichkeiten aller Elterngruppen weit entfernt. In diesem Zusammenhang verdiente auch Beachtung, dass h\u00e4ufig die Geschlechter in den Elterngremien ungleich vertreten sind. Hier sind die Schulgesetze von Brandenburg und Rheinland-Pfalz vorbildlich, welche auch gleiche Anteile von Frauen und M\u00e4nnern unter den Elternvertreter*innen fordern.<\/p>\n<h4 class=\"\" lang=\"zxx\" align=\"left\"><span id=\"qualifizierung-von-elternvertretungen\">Quali&shy;fi&shy;zie&shy;rung von Eltern&shy;ver&shy;tre&shy;tungen<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Die erfolgreiche Wahrnehmung eines Mandates in der Elternvertretung setzt Kompetenzen voraus, die nicht alle Erziehungsberechtigten von Haus aus mitbringen: Vertrautheit mit schulrechtlichen Grundlagen, Kenntnis der Qualit\u00e4tsstandards erfolgreicher Schule-Eltern-Kooperation und darauf bezogener praktischer Gestaltungsm\u00f6glichkeiten, organisatorisches Geschick, Beherrschung von Gespr\u00e4chsf\u00fchrungstechniken etc. Die L\u00e4nder ergreifen unterschiedliche Qualifizierungsma\u00dfnahmen, um diesem Bedarf abzuhelfen. In allen Bundesl\u00e4ndern gibt es Handreichungen und Leitlinien f\u00fcr die Arbeit der Elternvertretungen, die meistens zusammen mit den Landeselternvertretungen entwickelt wurden. Dar\u00fcber hinaus machen Lehrerfortbildungsinstitute, spezielle Koordinationsstellen oder besondere Projekte Fortbildungsangebote f\u00fcr Elternvertreter*innen. Zum Teil werden auch Fortbildungsaktivit\u00e4ten von Elternverb\u00e4nden unterst\u00fctzt.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Bayern bildete in mehrw\u00f6chigen Kursen Lehrkr\u00e4fte fort, die an allen Mittelbeh\u00f6rden der Schulverwaltung Elternvertretungen, Schulleitungen und Lehrkr\u00e4fte in Fragen der Schule-Eltern-Kooperation beraten und auch schulhausinterne Fortbildungen in ihrem Amtsbereich durchf\u00fchren. In Baden-W\u00fcrttemberg bietet die mit staatlichen Mitteln gef\u00f6rderte gemeinn\u00fctzige Elternstiftung im ganzen Land Seminare f\u00fcr Elternvertreter*innen an, die von ehren-amtlichen Elternmentor*innen geleitet werden. Ein \u00e4hnliches fl\u00e4chendeckendes Fortbildungsangebot gibt es in Sachsen, wo eigens ausgebildete Elternmitwirkungsmoderator*innen an jeder staatlichen Schule auf Verlangen Veranstaltungen zur Qualifizierung von Elternvertrer*innen durchf\u00fchren.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">F\u00fcr eine von wechselnden politischen Verh\u00e4ltnissen unabh\u00e4ngige Qualifizierung von Elternvertretungen sorgten aber nur Bremen, Sachsen und Rheinland-Pfalz, indem sie entsprechende Fortbildungsma\u00dfnahmen auch in den Schulgesetzen verankerten.<\/p>\n<h4 class=\"\" lang=\"zxx\" align=\"left\"><span id=\"raeume-und-sachmittel-fuer-elternvertretungen\">R&auml;ume und Sachmittel f&uuml;r Eltern&shy;ver&shy;tre&shy;tungen<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Wie effektiv Elternvertretungen arbeiten k\u00f6nnen, h\u00e4ngt nicht zuletzt von ihrer Ausstattung mit R\u00e4umen und B\u00fcromaterialien ab. Auch sollten Reisekosten und Verdienstausf\u00e4lle erstattet werden, welche durch die Teilnahme an Fortbildungen, Tagungen und \u00fcberregionalen Konferenzen entstehen. Hamburg, Hessen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und das Saarland haben entsprechende Regelungen in die Schulgesetze aufgenommen. Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Th\u00fcringen haben Gesch\u00e4ftsstellen f\u00fcr ihre Landeselternvertretungen eingerichtet, Berlin zus\u00e4tzlich auch solche f\u00fcr die Kreiselternvertretungen. Ob Gesch\u00e4ftsstellen auch mit B\u00fcrokr\u00e4ften ausgestattet sind, ist in den meisten F\u00e4llen nicht ersichtlich. Lediglich die Schulgesetze Brandenburgs, Hessen und Sachsen-Anhalts sehen eigens auch solches Personal vor. Baden-W\u00fcrttemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg hingegen verzichten \u00fcberhaupt auf Gesch\u00e4ftsstellen f\u00fcr Landeselternvertretungen.<\/p>\n<h4 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \" align=\"left\"><span id=\"4-elternverbaende-und-elternvereine\">4. Eltern&shy;ver&shy;b&auml;nde und Eltern&shy;ver&shy;eine<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Au\u00dfer den gesetzlich vorgesehenen Elternvertretungen gibt es zahlreiche Elternvereine, Elternvereinigungen und Elternverb\u00e4nde. Manche vertreten nur die Interessen der Eltern einzelner Schulen wie der Elternverein der Regenbogenschule in N\u00fcrnberg, die Elternvereinigung der St\u00e4dtischen Grundschule in Sankt Vith und die Elternvereinigung der Europ\u00e4ischen Schule M\u00fcnchen. In anderen haben sich Eltern einzelner Schularten, Schulstufen und Schulformen zusammengeschlossen, wie im Bundesverband der Eltern der Gymnasien in Deutschland oder im Landeselternverband Bayerischer Realschulen, im Elternverein der K\u00f6lner Montessorischulen oder in der Elternvereinigung an den Gymnasien und Realschulen der Orden und anderer freier katholischer Schultr\u00e4ger in Bayern. Auch Eltern von Kindern mit besonderen Eigenschaften und Problemen sind in Vereinigungen organisiert, etwa in der Elternvereinigung h\u00f6rgesch\u00e4digter Kinder in Hessen und in der Elternvereinigung f\u00fcr hoch-begabte Kinder. Zum Teil f\u00fcllen Elternvereinigungen L\u00fccken aus, welche der Gesetzgeber lie\u00df, indem er es vers\u00e4umte, Elterngremien auf Landes- und Bundesebene einzurichten. So nehmen in Bayern und Nordrhein-Westfalen Elternverb\u00e4nde der Schularten die Stelle von gesetzlich legitimierten Landeselternvertretungen ein, welche in den dortigen Schulgesetzen nicht vorgesehen sind. Der Bundeselternrat wurde am 11. Mai 1952 als freiwillige Arbeitsgemeinschaft der Landeselternvertretungen gegr\u00fcndet.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Elternverb\u00e4nde und Elternvereine stehen in mehr oder weniger intensivem Austausch mit den Schulen, mit der Bildungsadministration und mit der Bildungspolitik und leisten teilweise wichtige Beitr\u00e4ge zur Optimierung von Schule und Unterricht. Soweit sie nur aus Mitgliedern einzelner Schulen bestehen, sind sie aber h\u00e4ufig auch blo\u00dfe F\u00f6rdervereine.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"5-die-wirklichkeit-der-elternpartizipation-in-den-schulen\">5. Die Wirklich&shy;keit der Eltern&shy;par&shy;ti&shy;zi&shy;pa&shy;tion in den Schulen<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Dass die Elternpartizipation in den Schulen unter den dargestellten Rahmenbedingungen im Gro\u00dfen und Ganzen suboptimal ist, kann nicht \u00fcberraschen.<\/p>\n<h4 class=\"\" lang=\"zxx\" align=\"left\"><span id=\"unzureichende-kontakte-zwischen-schule-und-eltern\">Unzurei&shy;chende Kontakte zwischen Schule und Eltern<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">H\u00e4ufige und intensive Kontakte zwischen Schule und Eltern sind zwingende Voraussetzung jeder effektiven Kooperation. An vielen Schulen werden aber Kontaktm\u00f6glichkeiten zu wenig angeboten und genutzt. Ein nicht geringer Teil der Eltern ist zur\u00fcckhaltend oder entzieht sich Kontakten v\u00f6llig. In einer bayerischen Befragung von mehr als 1000 Eltern (Sacher 2004; 2005) korrelierte die H\u00e4ufigkeit des Besuchs von Sprechstunden, Elternabenden und Elternsprechtagen allenfalls schwach mit dem erlebten Nutzen. Das gibt Anlass zu der Vermutung, dass Eltern Kontakte zum Teil lediglich als Rituale unterhalten oder nur pflegen, um nicht als desinteressiert am Schulerfolg ihrer Kinder zu gelten.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Ein Gro\u00dfteil der Lehrkr\u00e4fte beschr\u00e4nkt sich darauf, die verpflichtenden Kontakt- und Kooperationsangebote zu machen. Nur einige t\u00e4tigen dar\u00fcber hinaus Telefonanrufe bei Eltern, laden sie zu Gespr\u00e4chen ein und schreiben h\u00e4ufiger Briefe und Rundbriefe an sie. Noch weniger Lehrkr\u00e4fte sprechen Eltern bei zuf\u00e4lligen Begegnungen an, holen Feedback von Eltern ein, organisieren Elternstammtische oder bieten Hospitation in ihrem Unterricht an.<\/p>\n<h4 class=\"\" lang=\"zxx\" align=\"left\"><span id=\"unterentwickelte-kontakte-in-der-elternschaft\">Unter&shy;ent&shy;wi&shy;ckelte Kontakte in der Eltern&shy;schaft<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Unterentwickelt sind auch die Kontakte innerhalb der Elternschaft. Meistens haben nur Sch\u00fclereltern derselben Klasse und Jahrgangsstufe etwas mehr Kontakt miteinander. Dar\u00fcber hinaus bestehen Kontakte haupts\u00e4chlich aufgrund von Nachbarschaft, gleicher Herkunftskultur und gleicher Religionszugeh\u00f6rigkeit. H\u00e4ufig klagen Eltern \u00fcber einen Mangel an gegen-seitiger Information und \u00fcber fehlenden Zusammenhalt in der Elternschaft. Verbreitet sind stattdessen Einzelk\u00e4mpfertum und ausschlie\u00dfliches Eintreten f\u00fcr die Interessen des eigenen Kindes.<\/p>\n<h4 class=\"\" lang=\"zxx\" align=\"left\"><span id=\"geringes-und-einseitiges-engagement-von-elternvertretungen\">Geringes und einseitiges Engagement von Eltern&shy;ver&shy;tre&shy;tungen<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Das unter solchen Bedingungen zustande kommende Engagement von Elternvertreter*innen ist in vielerlei Hinsicht wenig zufriedenstellend. Die meisten kennen nur einen Bruchteil der Elternschaft, deren Interessen sie zu vertreten vorgeben. Umgekehrt sind auch vielen Eltern die Elternvertreter*innen ihrer Schule nicht pers\u00f6nlich bekannt, h\u00e4ufig wissen sie nicht einmal ihre Namen. Nur extrem wenige nehmen Beratung, Unterst\u00fctzung oder Vermittlung von Elternvertreter*innen in Anspruch, und viele haben den Eindruck, Schul- und Klassenelternbeir\u00e4te engagierten sich nicht f\u00fcr sie und ihre Kinder. Auch die Kommunikation zwischen Elternvertretungen und Lehrkr\u00e4ften ist vielerorts unzureichend. W\u00e4hrend Schulelternr\u00e4te zumindest in dem einen oder anderen Gremium auf Lehrkr\u00e4fte treffen, fehlt meistens ein regelm\u00e4\u00dfiger Austausch zwischen Lehrkr\u00e4ften und Klassenelternsprechern. Regelm\u00e4\u00dfige Kontakte zwischen Eltern- und Sch\u00fclervertreter*innen au\u00dferhalb des Schulforums findet man so gut wie nirgends.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Selbst untereinander halten Elternvertreter*innen oft viel zu wenig Kontakt. Bei Schulelternr\u00e4ten und regionalen und \u00fcberregionalen Gremien sichern obligatorische regelm\u00e4\u00dfige Sitzungen ein Mindestma\u00df an Kontakt, Kommunikation und Kooperation. Aber Klassenelternbeir\u00e4te tauschen sich nur selten untereinander und mit Schulelternr\u00e4ten aus.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die Arbeit der meisten Elternvertreter*innen ist weitaus st\u00e4rker auf die Lehrerschaft und auf die Schulleitung fokussiert als auf die Elternschaft. Sie helfen bei der Organisation von Schulfesten, Schulfahrten und anderen Veranstaltungen, wirken bei der Mittags- und Nachmittagsbetreuung und bei der Schulentwicklung mit und beteiligen sich an der Sponsorensuche. Sehr viel seltener bieten sie Gespr\u00e4chstermine f\u00fcr Eltern an oder f\u00fchren Veranstaltungen f\u00fcr Eltern durch. Die meisten Elternvertreter*innen erbringen viel h\u00e4ufiger Hilfsdienste f\u00fcr die Schule, das Lehrerkollegium und die Schulleitung als f\u00fcr ihre Elternschaft, und sie leisten auch mehr Hilfe als mandatslose Eltern. Abgesehen davon, dass sie mit dieser Selbstinszenierung als \u201eSupereltern\u201c ihren eigentlichen Auftrag verkennen, ist dieses Verhalten auch oft kontraproduktiv, denn in Schulen, in denen Elternvertreter*innen besonders viel helfen, erbringen mandatslose Eltern besonders wenig Unterst\u00fctzungsleistungen.<\/p>\n<h4 class=\"\" lang=\"zxx\" align=\"left\"><span id=\"nichtrepraesentative-zusammensetzung-von-elterngremien\">Nicht&shy;re&shy;pr&auml;&shy;sen&shy;ta&shy;tive Zusam&shy;men&shy;set&shy;zung von Eltern&shy;gre&shy;mien<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Die Zusammensetzung vieler Elterngremien ist nicht repr\u00e4sentativ f\u00fcr die Elternschaft der Schule. Vor allem Eltern aus bildungsfernen und sozial benachteiligten Schichten sowie Eltern mit Migrationshintergrund sind viel zu selten in solchen Gremien vertreten. Es ist zu bef\u00fcrchten, dass deshalb auch ihre Bed\u00fcrfnisse nur unzureichend wahrgenommen und ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<h4 class=\"\" lang=\"zxx\" align=\"left\"><span id=\"ungenutzte-individuelle-partizipationsmoeglichkeiten-fuer-eltern\">Ungenutzte indivi&shy;du&shy;elle Parti&shy;zi&shy;pa&shy;ti&shy;ons&shy;m&ouml;g&shy;lich&shy;keiten f&uuml;r Eltern<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Eltern machen im Gro\u00dfen und Ganzen Gebrauch von den M\u00f6glichkeiten, die Bildungslaufbahn ihrer Kinder mitzubestimmen und werden dazu von den Schulen durch schriftliche Mitteilungen und Bekanntmachungen sowie in besonderen Veranstaltungen informiert und beraten. Seltener werden Fragen der Bildungslaufbahn in Gespr\u00e4chen zwischen einzelnen Lehrkr\u00e4ften und Eltern thematisiert. Meistens geht es in solchen pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4chen um konkrete Fragen des Lernens, des Verhaltens und der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Schulleben, Schulentwicklung und Unterrichtsgestaltung sind kaum Gespr\u00e4chsgegenstand. Diesbez\u00fcgliche Meinungen und Vorschl\u00e4ge der Eltern werden von vielen Lehrkr\u00e4ften auch gar nicht erwartet und tendenziell wohl oft auch nicht gew\u00fcnscht. Dabei g\u00e4be es eine Vielzahl von Entscheidungen auf Klassen- und Schulebene, in welche Eltern mit Gewinn einbezogen werden k\u00f6nnten. Auch Elternvertreter*innen bem\u00fchen sich oft viel zu wenig, die Eltern, welche sie repr\u00e4sentieren, an ihrer Meinungsbildung und an ihren Entscheidungen zu beteiligen, obwohl Forschungsergebnisse zeigen, dass die individuelle Elternmitwirkung weitaus gr\u00f6\u00dferen Einfluss auf den Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen hat als die kollektive Elternmitwirkung.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"6-systemische-entwicklung-der-elternschaft-als-zentrale-aufgabe\">6. Systemische Entwicklung der Eltern&shy;schaft als zentrale Aufgabe<\/span><\/h3>\n<h4 class=\"\" lang=\"zxx\" align=\"left\"><span id=\"die-elternschaft-als-quasi-system\">Die Eltern&shy;schaft als Quasi-&shy;System<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Das soziale System \u201eSchule\u201c besteht aus den drei Subsystemen \u201eElternschaft\u201c, \u201eSch\u00fclerschaft\u201c und \u201eLehrerschaft\u201c beziehungsweise \u201eKollegium\u201c, die unterschiedlich ausdifferenziert sind. Die \u201eElternschaft\u201c ist das am wenigsten entwickelte Subsystem, eigentlich nur ein Quasi-System. Anders als die Mitglieder der \u201eSch\u00fclerschaft\u201c und der \u201eLehrerschaft\u201c leben die Eltern komplett au\u00dferhalb der Schule. Sie treffen einander nur selten und schon gar nicht regelm\u00e4\u00dfig, kommen praktisch nie vollz\u00e4hlig zusammen (auch nicht bei Schulelternversammlungen, Schulfesten und Schulfeiern) und haben deshalb wenig Gelegenheit, Kontakte zu kn\u00fcpfen und zu kommunizieren. Bedingt durch die Verweildauer der Kinder und Jugendlichen an der Schule gibt es in der \u201eElternschaft\u201c eine weitaus h\u00f6here Personalfluktuation als in der \u201eLehrerschaft\u201c. All das erschwert die \u00fcber die amtlich vorgesehenen Vertretungsmandate hinausgehende Ausdifferenzierung von Rollen, die Akkumulation von Erfahrungen, die Entwicklung von Routinen und Traditionen und die Ausbildung einer \u201eCorporate Identity\u201c. Die \u201eElternschaft\u201c befindet sich somit gegen\u00fcber den anderen Subsystemen der Schule, ins-besondere gegen\u00fcber der \u201eLehrerschaft\u201c, in einem erheblichen strategischen Nachteil, durch den die Kooperation zwischen Schule und Eltern sehr erschwert und in ihrer Effektivit\u00e4t beeintr\u00e4chtigt wird. Das Systemniveau der \u201eElternschaft\u201c weiterzuentwickeln, muss folglich mit Mittelpunkt aller Bem\u00fchungen stehen, die Elternpartizipation in Schulen zu optimieren.<\/p>\n<h4 class=\"\" lang=\"zxx\" align=\"left\"><span id=\"die-zentrale-rolle-der-elternvertretung\">Die zentrale Rolle der Eltern&shy;ver&shy;tre&shy;tung<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Die zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung des Systemniveaus der \u201eElternschaft\u201c kommt der Elternvertretung zu. Sie muss die einseitige Fixierung auf die Unterst\u00fctzung der Schule und der Schulleitung \u00fcberwinden und sich bem\u00fchen, auch in die Elternschaft hinein zu wirken, indem sie Gelegenheiten zum gegenseitigen Kennenlernen und zur Kommunikation mit Eltern und unter Eltern organisiert und Kan\u00e4le f\u00fcr den regelm\u00e4\u00dfigen Austausch von Informationen schafft und bedient. In der Regel sind die gew\u00e4hlten Mandatstr\u00e4ger*innen damit \u00fcberfordert, wenn ihnen nicht ein Unterst\u00fctzerkreis von Aktiveltern, Bildungspat*innen, Elternmentor*innen, Elternbetreuer*innen, Bildungslotsen, \u201eHome School Workers\u201c, \u201eParent Liaisons\u201d (wie auch immer man solche Unterst\u00fctzer nennen mag) zur Seite steht. Nur zusammen mit solchen zus\u00e4tzlichen Unterst\u00fctzenden, an die Aufgaben delegiert werden k\u00f6nnen, ist auch eine vern\u00fcnftige Aufgabenteilung und Rollendifferenzierung bei der Elternpartizipation m\u00f6glich. Gew\u00f6hnlich gibt es mehr Eltern, die bereit sind, begrenzte und befristete Aufgaben zu \u00fcbernehmen, als solche, die willens sind, f\u00fcr ein Vertretungsmandat zu kandidieren. Aber auch sich f\u00fcr ein solches zu entschlie\u00dfen, f\u00e4llt Eltern leichter, wenn sie davon ausgehen k\u00f6nnen, als Mandatstr\u00e4ger einen Unterst\u00fctzerkreis an der Seite zu haben.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Dem Umstand, dass Elternvertretungen h\u00e4ufig nicht repr\u00e4sentativ sind f\u00fcr die Zusammensetzung der jeweiligen Elternschaft, l\u00e4sst sich durch Kooptierung in Elterngremien begegnen, das hei\u00dft durch Berufung weiterer Mitglieder mit beratender Funktion. Zumindest die Einladung von Eltern aus nicht repr\u00e4sentierten Gruppen ist \u00fcberall und jederzeit m\u00f6glich. Auch Eltern, deren Kinder die Schule schon verlie\u00dfen, k\u00f6nnten bei Bedarf auf diese Weise weiterhin in die Gremienarbeit eingebunden werden, um f\u00fcr mehr Kontinuit\u00e4t zu sorgen.<\/p>\n<h4 class=\"\" lang=\"zxx\" align=\"left\"><span id=\"unterstuetzung-durch-die-schulleitung\">Unter&shy;st&uuml;t&shy;zung durch die Schul&shy;lei&shy;tung<\/span><\/h4>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Elternvertretungen von sich aus die Aufgabe einer systemischen Weiterentwicklung der \u201eElternschaft\u201c erkennen und in Angriff nehmen. Die traditionelle Praxis der schulischen Elternpartizipation und die rechtlichen Vorgaben sind wenig geeignet, ihre Aufmerksamkeit auf diesen zentralen Bereich ihrer T\u00e4tigkeit zu lenken. Deshalb kommt dem Subsystem \u201eLehrerschaft\u201c \u2013 insbesondere der Schulleitung \u2013 eine hohe Verantwortung zu, Elternvertretungen auf diese Aufgabe hinzuweisen und entsprechende Aktivit\u00e4ten anzuregen und zu unterst\u00fctzen, auch wenn es in manchen F\u00e4llen zu Lasten von Hilfeleistungen der Eltern und Elternvertreter*innen f\u00fcr die Schule geht. Im Idealfall wird die Entwicklung des Systems \u201eElternschaft\u201c in das Schulentwicklungsprogramm der Schule aufgenommen. Schulleitungen k\u00f6nnen ein \u00dcbriges tun, indem sie Elternvertreter*innen auch an ihren Verbindungen zu einflussreichen Personen, Organisationen und Institutionen am Ort und in der Region teilhaben lassen und damit dem Qualit\u00e4tsstandard des \u201epower sharing\u201c nachkommen, der im englischsprachigen Raum f\u00fcr Elternarbeit an Schulen allgemein anerkannt ist.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"7-zusammenfassung\">7. Zusam&shy;men&shy;fas&shy;sung<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Der vom Bundesverfassungsgericht in Auslegung des Grundgesetzes erhobenen Forderung eines \u201eZusammenwirkens\u201c von Schule und Eltern wird in den Schulgesetzen der L\u00e4nder und in der Praxis nur unvollkommen entsprochen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Mitwirken und mitentscheiden k\u00f6nnen Eltern \u00fcberwiegend bei organisatorischen Regelungen und bei Fragen des Schullebens. Hierf\u00fcr werden Hilfeleistungen von Eltern von der Schule gerne gesehen und von Eltern auch hinl\u00e4nglich erbracht. Hinsichtlich des Kerngesch\u00e4ftes \u201eUnterricht\u201c werden Eltern aber nur Informations- und Vorschlagsrechte zugestanden. H\u00e4usliche Unterst\u00fctzung des schulischen Lernens ihrer Kinder wird von den Eltern erwartet, aber nur selten durch konkrete praktische Hinweise angeleitet. Noch weniger ist die Erziehungspraxis in den Familien mit ihren Voraussetzungen Gegenstand des von den Gesetzen geforderten und in den Schulen praktizierten Zusammenwirkens von Eltern und Schule. Weder die Schule noch die Eltern sind offenbar sonderlich motiviert, in den Kernbereichen ihrer p\u00e4dagogischen Aufgaben zusammenzuwirken. Teilweise erschweren datenschutzrechtliche Bestimmungen zus\u00e4tzlich ein solches Zusammenwirken.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Das Zusammenwirken von Eltern und Schule ist auch insofern entwicklungsbed\u00fcrftig, als individuelle Partizipationsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr alle Eltern nur sehr begrenzt gew\u00e4hrt und genutzt werden. Das Schwergewicht der Elternpartizipation liegt sowohl in den Schulgesetzen als auch in der Praxis auf der kollektiven Partizipation der Elternvertreter*innen und Elterngremien, die h\u00e4ufig aber nicht repr\u00e4sentativ zusammengesetzt sind, so dass fraglich bleibt, ob auf diese Weise wirklich die Interessen aller Elterngruppen ausreichend ber\u00fccksichtigt wer-den.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Auch die Arbeit der Elternvertretungen ist nach dem Willen des Gesetzes und in der Praxis \u00fcberwiegend auf die Unterst\u00fctzung der schulischen Bildung und Erziehung ausgerichtet. Die gew\u00e4hlten Vertreter*innen und Gremien informieren Eltern \u00fcber diese, sichern ihre Akzeptanz durch die Eltern und tragen ihre Anregungen und Vorschl\u00e4ge an die Schule heran, wo-bei auch hier der Bereich des Unterrichts weitgehend ausgespart bleibt. Die Unterst\u00fctzung der Elternvertretungen durch die Schule geht kaum \u00fcber ihre Versorgung mit Informationen und \u00fcber die Erm\u00f6glichung der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Abwickelung der entsprechenden Wahlen hinaus. Insbesondere das Hineinwirken der Elternvertretungen in die Elternschaft, das An-bahnen und die Pflege von Kontakten in dieser und die Organisation von gegenseitiger Unterst\u00fctzung der Eltern bleibt weithin dem Belieben der Elternvertreter*innen \u00fcberlassen. Dass diese rasch \u00fcberfordert sind, wenn ihnen nicht ein breiter Unterst\u00fctzerkreis aus der Elternschaft zu Seite steht, wird selten wahrgenommen, und noch seltener kommt es vor, dass die Schule hilft, solche Unterst\u00fctzer zu gewinnen. Elternvertretungen werden \u00fcberhaupt weitgehend mit der Aufgabe allein gelassen, sich zu einem handlungsf\u00e4higen Subsystem der Schule zu entwickeln und sich als solches zu stabilisieren.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Bei der Partizipation von Eltern in den Schulen ihrer Kinder geht es nicht blo\u00df um die Wahrnehmung eines Mitbestimmungsrechtes, wie es B\u00fcrger*innen einer demokratischen Gesellschaft auch in anderen Institutionen und Organisationen zusteht, sondern um die bestm\u00f6gliche F\u00f6rderung der Kinder und Jugendlichen, die nur in einem uneingeschr\u00e4nkten Zusammenwirken aller Beteiligten m\u00f6glich ist. Die Optimierung der Elternpartizipation l\u00e4sst sich nicht durch blo\u00dfe \u00c4nderungen der gesetzlichen Grundlagen und das Einr\u00e4umen weitergehender Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte f\u00fcr Eltern und ihre Vertretungen erreichen. Es bedarf vielmehr eines ganzen B\u00fcndels weiterer Ma\u00dfnahmen, darunter auch Elternbildungs- und Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote f\u00fcr Elternvertreter*innen und der Ausstattung von Elternvertretungen mit ben\u00f6tigten Ressourcen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"v-autoreninfo-western\"><em><strong class=\"western\">Prof. Dr. <\/strong><strong class=\"western\">Dr. Werner Sacher<\/strong> war Lehrer an Hauptschulen, bevor er nach einem Zweitstudium, Promotion und Habilitation 1991 auf eine Professur an der Universit\u00e4t Augsburg berufen wurde und von 1996 bis 2008 den Lehrstuhl f\u00fcr Schulp\u00e4dagogik an der Universit\u00e4t Erlangen-N\u00fcrnberg innehatte. Er arbeitet \u00fcber Schul- und Bildungsgeschichte, Medienp\u00e4dagogik, Unterrichtstheorie und seit 2004 vor allem \u00fcber die Kooperation zwischen Schule und Eltern. Sacher ist Wissenschaftlicher Berater des Bayerischen Elternverbands. Wichtige Ver\u00f6ffentlichung: Kooperation zwischen Schule und Eltern \u2013 n\u00f6tig, machbar, erfolgreich! Grundlagen, Forschungsstand und praktische Gestaltung. 3. Aufl., Bad Heilbrunn.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"literatur\">Literatur<\/span><\/h3>\n<p align=\"justify\"><em>Sacher, Werner <\/em>2004: Elternarbeit in den bayerischen Schulen. Repr\u00e4sentativ-Befragung zur Elternarbeit im Sommer 2004, N\u00fcrnberg.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Sacher, Werner <\/em>2005: Erfolgreiche und misslingende Elternarbeit. Ursachen und Handlungsm\u00f6glichkeiten, N\u00fcrnberg.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":19808,"template":"","categories":[5,21],"tags":[653,682,4060,4061,3067,667],"autoren":[4059],"publikationen":[4041],"class_list":["post-19824","publikation","type-publikation","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","category-bildung","category-demokratisierung","tag-bildung","tag-demokratisierung","tag-eltern","tag-mitbestimmung","tag-schule","tag-vorgaenge-artikel","autoren-werner-sacher","publikationen-vorg-247-248"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Partizipation von Eltern in der Schule ihrer Kinder - Anspruch und Wirklichkeit - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-247-248\/publikation\/partizipation-von-eltern-in-der-schule-ihrer-kinder-anspruch-und-wirklichkeit\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Partizipation von Eltern in der Schule ihrer Kinder - Anspruch und Wirklichkeit - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Bei der Partizipation von Eltern in den Schulen ihrer Kinder geht es nicht nur um die Wahrnehmung eines Mitbestimmungsrechtes, sondern auch um die F\u00f6rderung der Kinder und Jugendlichen. 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