{"id":20016,"date":"2025-05-22T14:37:49","date_gmt":"2025-05-22T12:37:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?post_type=publikation&#038;p=20016"},"modified":"2025-05-22T14:37:49","modified_gmt":"2025-05-22T12:37:49","slug":"voelkerrecht-oder-recht-des-staerkeren-anmerkungen-zu-den-entwicklungen-im-gazakrieg-seit-dem-7-oktober","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-249\/publikation\/voelkerrecht-oder-recht-des-staerkeren-anmerkungen-zu-den-entwicklungen-im-gazakrieg-seit-dem-7-oktober\/","title":{"rendered":"V\u00f6lkerrecht oder Recht des St\u00e4rkeren: Anmerkungen zu den Entwicklungen im Gazakrieg seit dem 7. Oktober"},"content":{"rendered":"<p class=\"v-teaser-western\">Der brutale Terrorakt der Hamas am 7. Oktober, bei dem die Terroristen ein Massaker auf einem Musikfestival ver\u00fcbten, mehrere Kibbuzim \u00fcberfielen, mehr als 200 Bewohner*innen entf\u00fchrten, folterten und ermordeten, forderte weit \u00fcber tausend Tote. Es waren die h\u00f6chsten Opferzahlen seit dem Holocaust, die Israel bis ins Mark getroffen und ein nationales Trauma ausgel\u00f6st haben. Dies geht zur\u00fcck auf eine lange Chronik an gegenseitiger Gewalt zwischen Israel und den Pal\u00e4stinenser*innen und verschiedene politische Narrative. Zudem hat es zu zahlreichen V\u00f6lkerrechtsverst\u00f6\u00dfen, auch durch die israelische Regierung, gef\u00fchrt.<\/p>\n<p class=\"v-teaser-western\">In seinem Beitrag versucht Manfred Pappenberger dies zu rekonstruieren und politisch einzuordnen. Dabei pl\u00e4diert er weiterhin f\u00fcr eine Zwei-Staaten-L\u00f6sung und betont die Bedeutung eines humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts und V\u00f6lkerstrafrechts ohne Doppelstandards, damit die internationale Weltordnung nicht endg\u00fcltig zum Recht des St\u00e4rkeren verkommt.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Nat\u00fcrlich w\u00e4re es vermessen zu behaupten, man k\u00f6nnte den Nahost-Konflikt im Rahmen eines kurzen Artikels ausgewogen oder gar vollumf\u00e4nglich beschreiben. Genauso problematisch ist es, willk\u00fcrlich den 7. Oktober 2023 als Beginn einer Analyse zu setzen, hat dieser Konflikt doch eine lange Vorgeschichte. \u201eDer 7. Oktober ist nicht der Beginn der Geschichte der Gewalt. [\u2026] Wenn wir aber verstehen wollen, wie es zu diesen Anschl\u00e4gen kam, dann m\u00fcssen wir viel fr\u00fcher mit der historischen Erkl\u00e4rung beginnen\u201c (Butler 2023).<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"unterschiedliche-narrative\">Unter&shy;schied&shy;liche Narrative<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Ein zentrales Datum innerhalb des pal\u00e4stinensischen Narrativs stellt die sogenannte Nakba (arabisch f\u00fcr <i>Katastrophe<\/i>) dar, als gesch\u00e4tzt 700.000 Pal\u00e4stinenser*innen nach der Gr\u00fcndung des Staates Israel im Mai 1948 im Zuge des arabisch-israelischen Krieges teilweise gewaltsam vertrieben wurden (siehe das Massaker von Deir Yassin).<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote1sym\" name=\"sdendnote1anc\"><sup>i<\/sup><\/a> Es erz\u00e4hlt weiterhin die Gewalt der Siedler*innen gegen pal\u00e4stinensische D\u00f6rfer, von Diskriminierungen und von fl\u00e4chendeckenden Bombardierungen im Gazastreifen mit vielen Toten unter der Zivilbev\u00f6lkerung. Die israelische Vorgeschichte beginnt oftmals mit der Erfahrung eines gesteigerten Antisemitismus, der in der industriellen T\u00f6tung w\u00e4hrend der NS-Herrschaft gipfelte, den Selbstmord-Attentaten in Israel, dem andauernden Raketenbeschuss von Hisbollah und Hamas und nicht zuletzt dem brutalen Terrorakt des 7. Oktober 2023. Historisch zu verstehen, wie sich Gewalt und Gegengewalt immer wieder neu reproduzieren, ist nicht gleichbedeutend mit ihrer Billigung. Allerdings liegt, so meine Annahme, in der historischen Analyse der Schl\u00fcssel f\u00fcr die L\u00f6sung dieses Konflikts. Diese unterschiedlichen Narrative m\u00fcssen allesamt \u2013 in Anlehnung an die s\u00fcdafrikanischen Wahrheitskommissionen \u2013 verstanden werden. Auch wenn es derzeit auf beiden Seiten extreme Gruppierungen mit gegenseitigen Vertreibungs- oder Vernichtungsphantasien gibt, nur so wird sich langfristig eine realistische Friedenschance f\u00fcr den Nahen Osten entwickeln k\u00f6nnen. Muriel Asseburg (2023: 52) schreibt dazu:<\/p>\n<blockquote class=\"western\">\n<p>\u201eEin friedlicher Ausgleich kann nur gelingen, wenn die nationalen Ambitionen von j\u00fcdischen Israelis und Pal\u00e4stinenser*innen einbezogen, die geschichtlichen Erfahrungen und kollektiven Traumata beider Seiten anerkannt und vergangenes und gegenw\u00e4rtiges Unrecht benannt werden. [\u2026] Das bedeutet ausdr\u00fccklich nicht, die beiden Katastrophen Shoah und Nakba gleichzusetzen oder das Leid einer Seite durch das der anderen zu relativieren. Es bedeutet aber, den Erfahrungen, Sichtweisen und Interessen beider Seiten Raum zu geben.\u201c<\/p>\n<\/blockquote>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Doch mit dem pal\u00e4stinensischen Narrativ tut sich die Bundesrepublik bis heute sehr schwer (vgl. Wiedemann 2023). Um nach dem Zweiten Weltkrieg wieder einen Platz unter den V\u00f6lkern zu bekommen, hatte es f\u00fcr das Land der T\u00e4ter oberste Priorit\u00e4t, dass ihnen das Land der Opfer vergibt (vgl. Marwecki 2024). In diesem Kontext schadet die pal\u00e4stinensische Erz\u00e4hlung nur.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"eine-lange-chronik-gegenseitiger-gewalt-zwischen-israel-und-den-palaestinenserinnen\">Eine lange Chronik gegen&shy;sei&shy;tiger Gewalt zwischen Israel und den Pal&auml;s&shy;ti&shy;nen&shy;ser*innen<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Wie immer bei lang andauernden Konflikten mit leidvollen, traumatischen Erfahrungen auf beiden Seiten \u00fcber Generationen hinweg, haben sich die Positionen extrem verh\u00e4rtet und polarisiert. Wenn es nur noch die bedingungslose Solidarit\u00e4t mit der einen oder anderen Seite gibt, ist die gegenseitige Kommunikation und Vermittlung unm\u00f6glich. Dies hat sich zuletzt wieder bei dem Eklat auf der Berlinale 2024 oder um die j\u00fcdische Fotok\u00fcnstlerin Nan Goldin in Berlin gezeigt. Auch wenn sich dieser Konflikt mittlerweile zu einem Kreislauf ohne Anfang und Ende verselbst\u00e4ndigt hat, dient jede Aktion der einen Seite als Rechtfertigung f\u00fcr die Reaktion der anderen Seite. Diese Konstruktion der Wirklichkeit hat Paul Watzlawick (1990: 57ff.) als Interpunktion von Ereignisfolgen beschrieben, bei der jede Partei einen willk\u00fcrlichen Anfangspunkt setzt, um das eigene Handeln zu begr\u00fcnden und zu legitimieren. Verst\u00e4rkt werden die bestehenden unterschiedlichen Narrative im digitalen Zeitalter durch die vielf\u00e4ltigen M\u00f6glichkeiten zur Herstellung von Fake News und Desinformation, insbesondere in den sozialen Medien. Die Flut an Desinformationen und die aufgeheizte Stimmung im Netz vergiften das Klima, und f\u00fchren sukzessive zu einem Schwarz-Wei\u00df-Denken.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Seit dem brutalen Terrorangriff der Hamas auf die israelische Zivilbev\u00f6lkerung am 7. Oktober 2023 und der milit\u00e4rischen (\u00dcber-)Reaktion Israels darauf hat die Debatte um den Nahost-Konflikt und seine Bewertung in Deutschland an Sch\u00e4rfe und Unvers\u00f6hnlichkeit zugenommen. Der Hamas wird vollkommen korrekt ein blutiges Massaker an der Zivilbev\u00f6lkerung vorgehalten, das Vorgehen Israels im Gazastreifen hat aber mittlerweile mehr als 40.000 Menschenleben auf pal\u00e4stinensischer Seite gefordert, mehrheitlich davon Frauen und Kinder. Zudem wurden circa zwei Millionen pal\u00e4stinensische Menschen vertrieben. Die unz\u00e4hligen Bilder aus Gaza im Netz und die teilweise bewusste Inszenierung des Terrorangriffs in den sozialen Medien tragen zu einer deutlichen Emotionalisierung und damit zu einer nicht unerheblichen Dynamisierung und Verh\u00e4rtung des Konflikts bei (vgl. Paul 2009).<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"der-7-oktober-2023\">Der 7. Oktober 2023<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Der brutale Terrorakt der Hamas am Sukkot-Fest, bei dem die Terroristen ein Massaker auf einem Musikfestival ver\u00fcbten, mehrere Kibbuzim \u00fcberfielen, mehr als 200 Bewohner*innen entf\u00fchrten, folterten und ermordeten, forderte weit \u00fcber tausend Tote. Es waren die h\u00f6chsten Opferzahlen seit dem Holocaust, die Israel bis ins Mark getroffen und ein nationales Trauma ausgel\u00f6st haben \u2013 \u00e4hnlich 9\/11 in den USA und ihrem \u201ewar on terror\u201c. Der 7. Oktober war kein Akt des dekolonialen Widerstands. Das an der israelischen Zivilbev\u00f6lkerung begangene Massaker war entsetzlich und kann weder toleriert noch rationalisiert werden. Es begr\u00fcndet das Recht Israels, sich gegen den barbarischen Terrorakt der Hamas zu verteidigen. Doch das legitime Selbstverteidigungsrecht Israels muss an das V\u00f6lkerrecht gebunden sein. Dasselbe gilt f\u00fcr die Pal\u00e4stinenser*innen und ihr Recht auf Widerstand. Beide Seiten versto\u00dfen auf unterschiedliche Weise massiv gegen das V\u00f6lkerrecht.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"politische-einordnung-die-katastrophe-nach-der-katastrophe\">Politische Einordnung &ndash; Die Katastrophe nach der Katastrophe<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Der Terrorangriff am 7. Oktober f\u00fchrte zur fl\u00e4chendeckenden Zerst\u00f6rung Gazas mit unermesslichem Leid und zehntausenden zivilen Opfern. Das hat wiederum als Konsequenz, dass die anf\u00e4ngliche internationale Legitimation f\u00fcr Israels Gegenschlag sich mittlerweile in ihr Gegenteil verkehrt hat. Je l\u00e4nger der Krieg dauert und je h\u00f6her die Zahl der Toten in der pal\u00e4stinensischen Zivilbev\u00f6lkerung, desto gr\u00f6\u00dfer wird die weltpolitische Isolation Israels. Selbst der engste Verb\u00fcndete Israels, die USA, \u00fcben teilweise scharfe Kritik an Israels Milit\u00e4raktionen. Nichtsdestotrotz h\u00e4lt Israels Premierminister Benjamin Netanjahu an der Utopie eines \u201evollst\u00e4ndigen Sieges\u201c im Kampf gegen die Hamas fest. Demgegen\u00fcber legt die Inkaufnahme tausender ziviler Opfer die Saat f\u00fcr neuen, zuk\u00fcnftigen Hass und die n\u00e4chste Generation von Terroristen. So wird selbst aus einem m\u00f6glichen milit\u00e4rischen Sieg eine politische Niederlage, zumal es bislang auch keinerlei Pl\u00e4ne f\u00fcr eine politische Neuordnung im Gazastreifen gibt.<\/p>\n<blockquote class=\"western\">\n<p>\u201eAus der israelischen Macht und dem Willen zur Vernichtung des Gegners resultiert so die eigene Ohnmacht, den Frieden zu gewinnen, und sogar umgekehrt die St\u00e4rkung des Gegners. Denn mit jedem get\u00f6teten Kind in Gaza w\u00e4chst die Wahrscheinlichkeit einer neuen anti-israelischen und letztlich sogar antisemitischen Bewegung, wie die Reaktionen nicht nur in der arabischen Welt beweisen.\u201c (Lucke 2024: 39)<\/p>\n<\/blockquote>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Einen Krieg ohne R\u00fccksicht auf die Prinzipien des V\u00f6lkerrechts und die Haltung der Weltgemeinschaft zu f\u00fchren, darf nicht tatenlos hingenommen werden. Von daher sind die Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und die Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) zu begr\u00fc\u00dfen, da ihnen eine hohe normative Bedeutung zukommt. Kurzfristig geht es darum, einen l\u00e4ngeren Waffenstillstand in Gaza zu erreichen, die israelischen Geiseln zu befreien und die humanit\u00e4re Versorgung der Bev\u00f6lkerung in Gaza zu gew\u00e4hrleisten. Sinnvoll w\u00e4re ein Mandat der Vereinten Nationen zur Erhaltung der Sicherheit im Gazastreifen und zu einer Befriedung des Konflikts. Langfristige Perspektive f\u00fcr eine dauerhafte Befriedung des Konflikts bleibt aus meiner Sicht weiterhin die Zweistaatenl\u00f6sung, auch wenn es f\u00fcr eine solche L\u00f6sung seit langem immer weniger Anhaltspunkte gibt.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"der-internationale-gerichtshof-igh\">Der Inter&shy;na&shy;ti&shy;o&shy;nale Gerichtshof (IGH)<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">In den Leitlinien der im Dezember 2022 neu gew\u00e4hlten israelischen Regierungskoalition, der neben dem Likud unter Netanjahu auch rechtsextreme und nationalistisch-religi\u00f6se Parteien angeh\u00f6ren, wird unter anderem ausgef\u00fchrt: \u201eDas j\u00fcdische Volk hat ein exklusives und unbestreitbares Recht auf alle Teile des Landes Israel. Die Regierung wird die Besiedlung in allen Teilen des Landes, in Galil\u00e4a, dem Negev, dem Golan und Jud\u00e4a und Samaria f\u00f6rdern und entwickeln\u201c (Poppe 2022). Damit versch\u00e4rft die israelische Regierung den Konflikt, indem sie den Siedlungsausbau in Gebieten forciert, die Pal\u00e4stinenser*innen im Rahmen der Zwei-Staaten-L\u00f6sung f\u00fcr sich beanspruchen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Daraufhin hatte die UN-Generalversammlung am 30. Dezember 2022 den IGH beauftragt, die israelische Besatzungspolitik in den Pal\u00e4stinensergebieten zu untersuchen.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote2sym\" name=\"sdendnote2anc\"><sup>ii<\/sup><\/a> Der IGH mit Sitz im niederl\u00e4ndischen Den Haag wurde 1945 gegr\u00fcndet und ist zust\u00e4ndig f\u00fcr Konflikte zwischen UN-Mitgliedstaaten. Dabei kommt der IGH in seinem nichtbindenden Gutachten vom 19. Juli 2024<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote3sym\" name=\"sdendnote3anc\"><sup>iii<\/sup><\/a> unter anderem zum Ergebnis, dass die Besetzung des Westjordanlands, Ostjerusalems sowie des Gazastreifens Merkmale aufweisen, die als illegal einzustufen sind. Demzufolge \u00fcbe Israel eine derart massive und effektive Kontrolle in den besetzten Gebieten aus, dass das Recht des pal\u00e4stinensischen Volkes auf Selbstbestimmung beziehungsweise auf eine freie Entwicklung einer pal\u00e4stinensischen Kultur und Identit\u00e4t verhindere.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Der IGH kommt zum Schluss, dass Israel seine widerrechtliche Pr\u00e4senz in den besetzten pal\u00e4stinensischen Gebieten beenden und seine unrechtm\u00e4\u00dfige Siedlungspolitik einstellen m\u00fcsse. Des Weiteren verf\u00fcgt der IGH das Prinzip der Restitution, das hei\u00dft die Evakuierung israelischer Siedler aus den besetzten Gebieten, die R\u00fcckf\u00fchrung der umgesiedelten respektive vertriebenen pal\u00e4stinensischen Bev\u00f6lkerung in ihre urspr\u00fcngliche Heimat sowie die R\u00fcckgabe beziehungsweise Entsch\u00e4digung der enteigneten L\u00e4ndereien und G\u00fcter. Der UN-Sicherheitsrat und die UN-Vollversammlung werden aufgefordert, die Modalit\u00e4ten auszuarbeiten, die f\u00fcr diesen Prozess erforderlich sind. Die internationale Staatengemeinschaft wird angehalten, die widerrechtlichen Praktiken Israels nicht als legal anzuerkennen. (Vgl. Feest 2024)<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die Unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der israelischen Milit\u00e4raktionen auf den 7. Oktober \u2013 mit einer vollst\u00e4ndigen Zerst\u00f6rung des Gazastreifens, die v\u00f6llige Zerst\u00f6rung der Infrastruktur zur humanen Versorgung und die exorbitant hohe Zahl von verletzten und get\u00f6teten Menschen aus der Zivilbev\u00f6lkerung \u2013 waren Anlass daf\u00fcr, dass S\u00fcdafrika im Dezember 2023 eine Klage vor dem IGH gegen Israel anstrengte. Bereits im Januar 2024 verh\u00e4ngte der IGH \u201evorl\u00e4ufige Ma\u00dfnahmen\u201c zum Schutz der Zivilbev\u00f6lkerung. Inwieweit sich der in der Klage gegen Israel erhobene Vorwurf eines Genozids im Gazastreifen erh\u00e4rtet, wird Gegenstand umfangreicher Ermittlungen des IGH sein.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"der-internationale-strafgerichtshof-istgh\">Der Inter&shy;na&shy;ti&shy;o&shy;nale Straf&shy;ge&shy;richtshof (IStGH)<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Zur\u00fcckgehend auf den Geist von N\u00fcrnberg, als das Internationale Milit\u00e4rtribunal zum ersten Mal in der Geschichte f\u00fchrende Repr\u00e4sentanten eines verbrecherischen Regimes angeklagt und verurteilt hat, verfolgt der IStGH (im Gegensatz zum IGH) Personen, denen Straftaten wie V\u00f6lkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen, insbesondere gegen die Zivilbev\u00f6lkerung vorgeworfen werden (G\u00f6ssner 2024). Alle Personen, die Kriegsverbrechen begehen, m\u00fcssen mit einer Anklage rechnen, auch wenn sie die Taten als Mitglieder eines Staatsapparates ver\u00fcben, der sie hierzu bevollm\u00e4chtigt hat. Der Chef-Ankl\u00e4ger des IStGH, Karim Khan, beantragte im Mai 2024 Haftbefehle gegen drei Anf\u00fchrer der Hamas<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote4sym\" name=\"sdendnote4anc\"><sup>iv<\/sup><\/a> sowie Israels Ministerpr\u00e4sidenten Benjamin Netanjahu und Ex-Verteidigungsminister Yoav Galant. Im November 2024 folgten die Richter*innen des IStGH dem Antrag und erlie\u00dfen Haftbefehle gegen Netanjahu, Galant und Mohammed Deif, der von Israel f\u00fcr tot erkl\u00e4rt wurde. Israel ist kein Vertragsstaat des Gerichts. Da der IStGH keine Polizeivollzugsmacht besitzt, um die Haftbefehle zu vollstrecken, sind alle Staaten gefragt, die den v\u00f6lkerrechtlichen Vertrag, das \u201eR\u00f6mische Statut\u201c, ratifiziert haben. Sollte eine gesuchte Person das Staatsgebiet eines Mitgliedslandes betreten, m\u00fcsste sie festgenommen und dem Gericht \u00fcberstellt werden. Der IStGH hat aktuell 125 Mitgliedstaaten (Stand Januar 2025). Allerdings haben wichtige und m\u00e4chtige Staaten wie die USA, Russland, China und Israel das R\u00f6mische Statut bezeichnenderweise nicht ratifiziert.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"zur-rolle-deutschlands\">Zur Rolle Deutsch&shy;lands<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Die Bundesrepublik Deutschland hat 2002 das Weltrechtsprinzip \u00fcbernommen. Mit der Errichtung des V\u00f6lkerstrafgesetzbuchs wurde sichergestellt, dass die deutsche Justiz gegen die Kernverbrechen des V\u00f6lkerstrafrechts ermitteln kann. Danach k\u00f6nnen V\u00f6lkerstraftaten unabh\u00e4ngig vom Tatort und von der Staatsangeh\u00f6rigkeit des*r T\u00e4ter*in vor nationalen Gerichten verfolgt werden. In diesem Kontext hat die Bundesanwaltschaft unter anderem mehrere Verfahren gegen Mitglieder des syrischen Staatsapparates wegen systematischer Menschenrechtsverletzungen und Foltervorw\u00fcrfen durchgef\u00fchrt. Die Umsetzung des Weltrechtsprinzips ist umso bedeutsamer, weil Syrien das R\u00f6mische Statut nicht ratifiziert und der UN-Sicherheitsrat aufgrund des russischen Vetos kein Verfahren an den IStGH, der eigentlichen Instanz zur Verfolgung von V\u00f6lkerstraftaten, \u00fcberwiesen hat.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Weiterhin geh\u00f6rt Deutschland zu den Unterzeichnerstaaten des R\u00f6mischen Statuts, das am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist. Die (finanzielle) St\u00e4rkung und Weiterentwicklung des V\u00f6lkerrechts sowie die Unterst\u00fctzung der internationalen Strafjustiz sind seitdem Grundpfeiler deutscher (Au\u00dfen-)Politik. Andererseits gilt die Unterst\u00fctzung Israels als fundamentale politische Verpflichtung der Bundesrepublik. Der Terroranschlag der Hamas vom 7. Oktober hat das Existenzrecht Israels negiert.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte 2008 vor dem israelischen Parlament betont, es sei deutsche Staatsr\u00e4son, dass die Sicherheit und die Existenz Israels f\u00fcr Deutschland niemals verhandelbar sei. Insofern hat die Bundesregierung unmittelbar nach dem Attentat zurecht den israelischen Anspruch auf Selbstverteidigung unterst\u00fctzt. Doch: V\u00f6lkerrecht geht \u00fcber Staatsr\u00e4son. Die Universalit\u00e4t der Menschenrechte gebietet es, sich insbesondere f\u00fcr die Bed\u00fcrfnisse der pal\u00e4stinensischen Zivilbev\u00f6lkerung einzusetzen, die in extremer Weise von Zerst\u00f6rung, Vertreibung, Hunger und Tod betroffen ist. Eine wirklich wertegeleitete, menschenrechtsbasierte deutsche Au\u00dfenpolitik muss frei von Doppelstandards sein (vgl. Othman 2023).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Besonders problematisch in diesem Kontext sind deutsche Waffenlieferungen an Israel. Sowohl nach dem internationalen Waffenhandelsvertrag ATT (Arms Trade Treaty) als auch nach dem deutschen Kriegswaffenkontrollgesetz darf die Bundesregierung keine R\u00fcstungsexporte genehmigen, wenn ein Risiko besteht, dass diese das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht oder die Menschenrechte gef\u00e4hrden. Mit dem Inkrafttreten des ATT im Dezember 2014 wurden erstmals international verbindliche Regeln f\u00fcr den Handel mit konventionellen R\u00fcstungsg\u00fctern festgelegt. Er erstreckt sich auf Panzer, bewaffnete Fahrzeuge, schwere Artilleriesysteme, Kampfflugzeuge und -hubschrauber, Kriegsschiffe, Raketen und Raketenwerfer sowie auf kleine und leichte Waffen. Bis heute haben 135 Staaten den Vertrag unterzeichnet. Die Vertragsstaaten sind seitdem verpflichtet, vor einer Exportgenehmigung zu pr\u00fcfen, ob mit den Waffen schwere Verletzungen der internationalen Menschenrechtsnormen begangen oder erleichtert werden k\u00f6nnen. In diesem Kontext hat das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) Klage gegen deutsche Waffenlieferungen an Israel eingereicht. Weiterhin hat Nicaragua im M\u00e4rz 2024 Deutschland vor dem IGH verklagt. Der inhaltliche Kern der Klage besteht im Vorwurf, dass Deutschland zwar nicht selbst einen m\u00f6glichen Genozid im Gazastreifen ver\u00fcbt, aber Beihilfe dazu leiste. Allerdings sollte ein Waffenexportverbot die Verteidigungsf\u00e4higkeit Israels gegen Bedrohungen wie durch Raketenbeschuss nicht einschr\u00e4nken.<\/p>\n<blockquote class=\"western\">\n<p>\u201eDeutschland hat eine historische Verantwortung, die sich in erster Linie aus den deutschen Menschheitsverbrechen des Holocaust und den deutschen Angriffskriegen des 20. Jahrhunderts ergibt. Aufgrund der historischen Verkettung der beiden Katastrophen \u2013 der Shoah und der Nakba \u2013 und ihrer Wurzeln im modernen Antisemitismus und europ\u00e4ischen Imperialismus gibt es auch eine deutsche (und europ\u00e4ische) Mitverantwortung f\u00fcr die Vertreibung und Enteignung der Pal\u00e4stinenser*innen.\u201c (Asseburg 2023: 52)<\/p>\n<\/blockquote>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die Bundesrepublik Deutschland steht auf der richtigen Seite der Geschichte, wenn sie sich f\u00fcr eine st\u00e4rkere Achtung und Fortentwicklung des V\u00f6lkerrechts einsetzt \u2013 auch und gerade gegen\u00fcber befreundeten Staaten.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"zur-bedeutung-des-voelkerrechts\">Zur Bedeutung des V&ouml;lker&shy;rechts<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Die Weiterentwicklung des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts ist h\u00e4ufig eine Folge von Kriegserfahrungen. So f\u00fchrten die Beobachtungen Henry Dunants, dem Mitbegr\u00fcnder des Internationalen Komitees des Roten Kreuz, bei der Schlacht von Solferino zum ersten Genfer Abkommen 1864 der Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde. Es waren die systematischen Giftgaseins\u00e4tze im Ersten Weltkrieg, die 1925 zum Genfer Protokoll und zu einem Verbot des Einsatzes biologischer und chemischer Kampfmittel f\u00fchrten. Die unbeschreiblichen Grausamkeiten des Zweiten Weltkriegs mit weit \u00fcber 60 Millionen Toten f\u00fchrten 1949 zur Verabschiedung der vier Genfer Konventionen, dem Kernbestand des heutigen humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts, verbunden mit der Schaffung einer neuen Kategorie zum Schutz der Zivilbev\u00f6lkerung. Neuere Entwicklungen wie autonome (KI-basierte) Waffensysteme, asymmetrische, nichtstaatliche Kriege (vgl. M\u00fcnkler 2004) oder Kriege im Cyber Space machen eine st\u00e4ndige Weiterentwicklung des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts n\u00f6tig. Von daher ist das V\u00f6lkerrecht nicht das einzige und schon gar kein perfektes Instrument, um milit\u00e4rische Konflikte zu l\u00f6sen, weil sie erst im Nachhinein greifen und keine gro\u00dfe pr\u00e4ventive Wirkung entfalten. Doch Krieg darf nicht im rechtsfreien Raum stattfinden. Eine juristische Aufarbeitung kann politische L\u00f6sungen nicht ersetzen, doch wenn Staaten und verantwortliche Personen damit rechnen m\u00fcssen, f\u00fcr ihre Taten rechtlich belangt zu werden, k\u00f6nnte dadurch eine gewisse abschreckende Wirkung erzielt werden.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"das-voelkerrecht-als-saeule-einer-regelbasierten-weltordnung\">Das V&ouml;lkerrecht als S&auml;ule einer regel&shy;ba&shy;sierten Weltordnung<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">W\u00e4hrend im privaten Rechtsbereich die Selbstjustiz zugunsten einer richterlichen Rechtsprechung \u00fcberwunden wurde, wird sie im zwischenstaatlichen Bereich noch wesentlich h\u00e4ufiger praktiziert. Solange es der Menschheit nicht gelingt, politisch Verantwortliche vor Gericht zu bringen, werden Akte der (milit\u00e4rischen) Selbstjustiz bestehen bleiben. Nur wenn das Recht auf einem starken, international legitimierten Rechtssystem basiert, wird es in der Lage sein, Racheakte und Selbstjustiz entschiedener zu verhindern. In diesem Kontext ist es von gr\u00f6\u00dfter Bedeutung, dass die westlichen Staaten die Existenz von Doppelstandards nicht l\u00e4nger ignorieren. Die Instrumente des V\u00f6lkerrechts d\u00fcrfen nicht nur bei afrikanischen Milit\u00e4rs oder Putin angewendet werden, sondern auch bei Menschenrechtsverst\u00f6\u00dfen befreundeter Staaten. Solange China auf Guantanamo verweisen kann, wird es keine universelle G\u00fcltigkeit von menschenrechtlichen (Mindest-)Standards geben, im Gegenteil: Das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht wird weiter ausgeh\u00f6hlt, und es l\u00e4uft Gefahr weiter zu erodieren, nach dem Motto: Beachtung menschenrechtlicher Standards nur solange sie den eigenen Interessen dienen. Nur wenn die westlichen Staaten im Hinblick auf den Gazakrieg viel st\u00e4rker als bisher auf die Einhaltung v\u00f6lkerrechtlicher Prinzipien bestehen, wird deren Glaubw\u00fcrdigkeit nicht noch weiter untergraben. Ansonsten k\u00f6nnten sich die Vorw\u00fcrfe vieler L\u00e4nder, insbesondere des Globalen S\u00fcdens, der Westen w\u00fcrde die von ihm vertretenen au\u00dfenpolitischen Werte lediglich selektiv anwenden, zu langfristigen Belastungen f\u00fcr die internationale Zusammenarbeit entwickeln. Die selektive Anwendung des Rechts durch den Westen ist eine Gefahr f\u00fcr die Glaubw\u00fcrdigkeit des globalen Rechtssystems (vgl. Samour 2023; Kaleck 2012). Solange sich verschiedene Staaten in Hinblick auf ihre sicherheitspolitischen Interessen und staatlichen Souver\u00e4nit\u00e4tsanspr\u00fcche nicht einschr\u00e4nken lassen wollen und dadurch eine supranationale Institution zur Rechtsetzung oder Rechtsdurchsetzung verhindern, werden sich Kriege nicht wirklich humanisieren oder verhindern lassen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Dennoch ist das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht ein wesentlicher Grundpfeiler einer regelbasierten, wertegeleiteten Weltordnung, und es bleibt weiterhin eine wichtige politische Aufgabe, dem humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht zu mehr Gewicht und zu gr\u00f6\u00dferer Achtung zu verhelfen. Denn ohne das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht w\u00e4re die Welt noch viel grausamer. Wird das V\u00f6lkerrecht jedoch weiter geschw\u00e4cht und ausgeh\u00f6hlt oder gar mit Sanktionen bedroht (wie durch US-Pr\u00e4sident Trump) ist der Versuch, die Weltordnung auf einem regelbasierten Fundament zu errichten, endg\u00fcltig Geschichte. Es bedeutet den Beginn einer Epoche des Rechts des St\u00e4rkeren. Die Herrschenden dieser Welt werden sich in einem noch deutlich st\u00e4rkeren Ma\u00dfe nach ihren Interessen und ohne R\u00fccksichtnahme Gebiete oder gar L\u00e4nder einverleiben und Rohstoffe weltweit ausbeuten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"v-autoreninfo-western\"><em><strong class=\"western\">Manfred Pappenberger<\/strong> Jahrgang 1958, Diplom-P\u00e4dagoge, studierte Erziehungswissenschaft, Soziologie, Psychologie und Kriminologie an der Otto-Friedrich-Universit\u00e4t Bamberg. Von 1990 bis bis zu seiner Rente im Jahr 2024 war er Dozent f\u00fcr politische Bildung am Bildungszentrum Bad Staffelstein.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"literatur\">Literatur<\/span><\/h3>\n<p align=\"justify\"><em>Asseburg, Muriel <\/em>2023: 75 Jahre nach der Nakba. Die Katastrophe dauert an, in: <em>Aus Politik und Zeitgeschichte<\/em>, H. 18-19, S. 46-52.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Butler, Judith<\/em> 2023: Die Gr\u00e4ueltaten waren entsetzlich, in: <em>Frankfurter Rundschau<\/em> vom 17.11.2023.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Feest, Johannes<\/em> 2024: Zum Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs: Die Besetzung der pal\u00e4stinensischen Gebiete \u201eso schnell wie m\u00f6glich\u201c beenden, in: <em>Humanistische Union<\/em> vom 22.07.2024, <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/pressemeldungen\/zum-rechtsgutachten-des-internationalen-gerichtshofs-die-besetzung-der-palaestinensischen-gebiete-so-schnell-wie-moeglich-beenden\/\">https:\/\/www.humanistische-union.de\/pressemeldungen\/zum-rechtsgutachten-des-internationalen-gerichtshofs-die-besetzung-der-palaestinensischen-gebiete-so-schnell-wie-moeglich-beenden\/<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>G\u00f6ssner, Rolf<\/em> 2024: War and Justice oder die Ungleichheit vor dem V\u00f6lkerrecht, in: <em>vorg\u00e4nge. Zeitschrift f\u00fcr B\u00fcrgerrechte und Gesellschaftspolitik<\/em>, Nr. 247\/248 = Jg. 63, H. 3-4, S. 227-233.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Kaleck, Wolfgang<\/em> 2012: Mit zweierlei Ma\u00df. Der Westen und das V\u00f6lkerstrafrecht, Berlin.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Lucke, Albrecht von<\/em> 2024: Schicksalsjahr 2024. Putin, Hamas, Trump und die Logik der Zerst\u00f6rung, in: <em>Bl\u00e4tter f\u00fcr deutsche und internationale Politik<\/em>, Jg. 69, H. 1, S. 35-42.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Marwecki, Daniel<\/em> 2024: Absolution? Israel und die deutsche Staatsr\u00e4son, Bonn.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>M\u00fcnkler, Herfried<\/em> 2004: Die neuen Kriege, Reinbek.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Othman, Riad<\/em> 2023: Doppelstandards, in: <em>medico-Rundschreiben<\/em> Nr. 2.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Paul, Gerhard<\/em> 2009: Kriegsbilder \u2013 Bilderkriege, in: <em>Aus Politik und Zeitgeschichte<\/em>, H. 31, S. 39-46.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Poppe, Judith<\/em> 2022: Regierungsbildung in Israel: Regierung der Theokraten, in: <em>taz <\/em>vom 29.12.2022.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Samour, Nahed<\/em> 2023: Zur postkolonialen Kritik der Menschenrechte, in: <em>Aus Politik und Zeitgeschichte<\/em>, H. 49-50, S. 12-18.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Watzlawick, Paul\/Beavin, Janet H.\/Jackson, Don D.<\/em> 1990: Menschliche Kommunikation. Formen, St\u00f6rungen, Paradoxien, 8. Aufl., Bern\/Stuttgart\/Toronto.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Wiedemann, Charlotte <\/em>2023: \u00dcber die Nakba sprechen lernen, in:<em> Geschichte der Gegenwart<\/em> vom 16.04.2023, <a href=\"https:\/\/geschichtedergegenwart.ch\/ueber-die-nakba-sprechen-lernen\/\">https:\/\/geschichtedergegenwart.ch\/ueber-die-nakba-sprechen-lernen\/<\/a>.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"anmerkungen\">Anmerkungen:<\/span><\/h3>\n<div id=\"sdendnote1\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote1anc\" name=\"sdendnote1sym\">i <\/a>Die israelische Staatengr\u00fcndung resultierte aus dem Teilungsbeschluss der Vereinten Nationen des ehemaligen britischen Mandats Pal\u00e4stina von 1947 als v\u00f6lkerrechtlich bindendes Instrument.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote2\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote2anc\" name=\"sdendnote2sym\">ii <\/a>Die Entscheidung der UN fiel mit 87 Ja- zu 26-Nein-Stimmen (darunter Israel, USA und Deutschland) bei 53 Enthaltungen aus. Der IGH ber\u00fccksichtigt keine Ereignisse, die sich nach dem 30. Dezember 2022 ereignet haben.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote3\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote3anc\" name=\"sdendnote3sym\">iii <\/a>Der vollst\u00e4ndige Text des Gutachtens ist abrufbar unter: <a href=\"https:\/\/www.icj-cij.org\/node\/204160\">https:\/\/www.icj-cij.org\/node\/204160<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote4\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote4anc\" name=\"sdendnote4sym\">iv <\/a>Yahya Sinwar, Chef der Hamas in Gaza, get\u00f6tet am 16. Oktober 2024 in Rafah, Ismail Haniyeh, Chef des politischen B\u00fcros der Hamas, get\u00f6tet am 31. Juli 2024 in Teheran, und Mohammed Deif, Chef des milit\u00e4rischen Fl\u00fcgels der Hamas, mutma\u00dflich get\u00f6tet am 13. Juli 2024 in Chan Yunis.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[37,6],"tags":[678,3317,3318,4133,4166,3666,4085,3226,4134,3229,4121,3665,3027,667],"autoren":[3465],"publikationen":[4140],"class_list":["post-20016","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-europa-internationales","category-frieden","tag-frieden","tag-gaza","tag-hamas","tag-igh","tag-internationale-politik","tag-internationaler-gerichtshof","tag-internationaler-strafgerichtshof","tag-israel","tag-istgh","tag-krieg","tag-netanjahu","tag-palaestina","tag-voelkerrecht","tag-vorgaenge-artikel","autoren-manfred-pappenberger","publikationen-vorg-249"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>V\u00f6lkerrecht oder Recht des St\u00e4rkeren: Anmerkungen zu den Entwicklungen im Gazakrieg seit dem 7. 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