{"id":20299,"date":"2025-12-01T14:21:27","date_gmt":"2025-12-01T13:21:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/?post_type=publikation&#038;p=20299"},"modified":"2025-12-01T16:43:12","modified_gmt":"2025-12-01T15:43:12","slug":"demokratie-baustelle-der-bundesweite-volksentscheid","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-252\/publikation\/demokratie-baustelle-der-bundesweite-volksentscheid\/","title":{"rendered":"Demokratie-Baustelle: Der bundesweite Volksentscheid"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"das-versprechen-und-der-revolutionsherbst-1989\">Das Versprechen und der Revolu&shy;ti&shy;ons&shy;herbst 1989<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">\u201eDieses Grundgesetz verliert seine G\u00fcltigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.\u201c So lautete \u2013 bis 1990 \u2013 Art. 146 Grundgesetz (GG). So war es ausgedacht, so war es versprochen, so wurden wir entt\u00e4uscht. Das wiedervereinigte Deutschland ist mit der demokratischen Hypothek dieses uneingel\u00f6sten Versprechens gestartet. Die M\u00fctter und V\u00e4ter des Grundgesetzes hatten vorgesehen, dass die Staatsgewalt, die vom Volk ausgeht, sich in Wahlen und Abstimmungen verwirklicht (Art. 20 Abs. 2 GG). F\u00fcr die Wahlen hatten sie das im Grundgesetz ausgef\u00fchrt, nicht f\u00fcr die Abstimmungen. Der bundesweite Volksentscheid sollte aber mit der Erarbeitung einer gesamtdeutschen Verfassung eingef\u00fchrt und die Verfassung dann dem wiedervereinigten deutschen Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Gemeinsam auszuarbeiten und abzustimmen, wie wir verfasst sein wollen in diesem vereinigten Deutschland, h\u00e4tte eine gemeinsame, eine gesamtdeutsche Identit\u00e4t bef\u00f6rdert. Ost- und Westdeutsche h\u00e4tten sich mit ihren sehr unterschiedlichen Erfahrungen und Biografien, aber auch ihren Sehns\u00fcchten und Hoffnungen in einem Verfassungskonvent, in Debatten und auf Podien begegnen k\u00f6nnen. Das h\u00e4tte dieses Deutschland bereichert, das Gef\u00e4lle von West nach Ost abgeflacht und die Logik von Siegern und Verlierern durchbrochen. Die Verfassungsgebung h\u00e4tte zum Edelstein der Deutschen Einheit werden k\u00f6nnen. Und wir h\u00e4tten seither bestimmt das eine oder andere bundesweite Volksbegehren erlebt und so manche Abstimmung. Betrieben wurde die Deutsche Einheit aber per schnellem Beitritt nach Art. 23 GG. Zur ersten freien und geheimen Volkskammerwahl im M\u00e4rz 1990 zogen DDR-B\u00fcrgerrechtsbewegungen, die sich zusammengetan hatten, mit dem Slogan in den Wahlkampf: \u201eArtikel 23. Kein Anschluss unter dieser Nummer.\u201c Sie wollten an der gemeinsamen Verfassung mitarbeiten \u2013 und sie waren vorbereitet. Am Zentralen Runden Tisch der DDR hatten \u2013 jeweils h\u00e4lftig \u2013 die alten und neuen Kr\u00e4fte Platz genommen. Schon in der ersten Sitzung im Dezember1989 wurde die Ausarbeitung einer Verfassung f\u00fcr eine DDR 2.0 verabredet. Im Fr\u00fchjahr war die Arbeit vollendet und der Entwurf wurde an die erste im M\u00e4rz 1990 frei gew\u00e4hlte Volkskammer \u00fcbergeben.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote1sym\" name=\"sdendnote1anc\"><sup>i<\/sup><\/a> Gedacht war der Entwurf \u201eals Dokument des Umbruchs in der DDR oder schon als Grundlage f\u00fcr den gesamtdeutschen verfassungsgebenden Proze\u00df\u201c, so Wolfgang Templin (1990: 373), der die Initiative f\u00fcr Frieden und Menschenrechte am Runden Tisch vertrat. Der Entwurf sollte am 17. Juni 1990 der DDR-Bev\u00f6lkerung in einer Volksabstimmung vorgelegt und so zum legitimierten Beitrag aus der DDR f\u00fcr die Arbeit in der Ost-West-Verfassungswerkstatt werden. Aber die Volkskammer hat den Entwurf ebenso ignoriert wie die Kohl-Regierung. Er wurde auf dem eilig beschrittenen Weg zur Deutschen Einheit zum \u201edemokratischen Ballast\u201c (Templin 1990: 375). Interessant ist der Entwurf aber bis heute: Vorgesehen war, die B\u00fcrgerbeteiligung zum Grundrecht zu erheben. Auch sollte eine horizontale Ebene der Gesellschaftsverfassung eingezogen werden, die die B\u00fcrger*innen untereinander mit ihren Rechten und Pflichten verbindet: \u201eJeder schuldet jedem die Anerkennung als Gleicher\u201c, hei\u00dft es im Art. 1. Damit korrespondiert auch das Angebot der direkten Demokratie, das hei\u00dft die M\u00f6glichkeit, mit Volksbegehren Gesetze auf nationaler Ebene auf den Weg zu bringen, die in einem Volksentscheid zur Abstimmung gestellt werden, wenn das Parlament sie nicht \u00fcbernimmt. Damit weist der Entwurf, was die B\u00fcrgerrechte angeht, \u00fcber das Grundgesetz hinaus und atmet den Geist, der f\u00fcr eine Demokratie konstitutiv ist: grunds\u00e4tzlich jeden Menschen als f\u00e4hig anzusehen, die Gesellschaft zu gestalten, sprich politisch und sozial Verantwortung zu \u00fcbernehmen. Das war es, was im Revolutionsherbst 1989 auf den Stra\u00dfen und Pl\u00e4tzen zu erleben war: ein gegenseitiges Vertrauen in den Gestaltungswillen und die Gestaltungskraft der Menschen, die sich da begegneten, unabh\u00e4ngig davon, ob sie unter diktatorischen Verh\u00e4ltnissen aufgemuckt oder sich weggeduckt hatten.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"die-direkte-demokratie-in-allen-laendern-und-kommunen\">Die direkte Demokratie &ndash; in allen L&auml;ndern und Kommunen<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Wirkung hatte die Revolution in der DDR auf die Ausgestaltung der B\u00fcrgerrechte dennoch: In alle Kommunalverfassungen der ostdeutschen Bundesl\u00e4nder wurden B\u00fcrgerbegehren und B\u00fcrgerentscheide, in alle Landesverfassungen Volksbegehren und Volksentscheide aufgenommen. Das war f\u00fcr die alten Bundesl\u00e4nder noch lange nicht selbstverst\u00e4ndlich. Die direkte Demokratie in Kommunen, gemeint sind B\u00fcrgerbegehren und B\u00fcrgerentscheide, gab es nur in Baden-W\u00fcrttemberg, und auf Landesebene fand sich die direkte Demokratie als Volksgesetzgebung nur in sechs der zehn Bundesl\u00e4nder. Aber der Westen hat nachgezogen, sodass seit 2005 alle Bundesl\u00e4nder die direkte Demokratie auf kommunaler und auf Landesebene verankert haben \u2013 nur eben nicht auf Bundesebene. In den L\u00e4ndern ist anerkannt, dass die Demokratie sich nicht in Wahlen ersch\u00f6pft und auch zwischen den Wahlen die M\u00f6glichkeit bestehen muss, Einfluss zu nehmen, und zwar: verbindlich. Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Das ist der Kern der Demokratie. Jedoch ist dies wohl kaum so zu verstehen, dass die politische Freiheit, die Staatsgewalt, am Abend eines Wahltages vom Volk weggeht und nach vier Jahren, am Morgen des n\u00e4chsten Wahltages, f\u00fcr einen Moment wieder zur\u00fcckkehrt. Die B\u00fcrger*innen sollen jederzeit die M\u00f6glichkeit haben, auch zwischen den Wahlen politische Entscheidungen zu beeinflussen oder zur\u00fcckzuholen. Dies ist in allen Bundesl\u00e4ndern mit der direkten Demokratie eingel\u00f6st und hat Verfassungsrang.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die direkte Demokratie bietet hier mehr als jedes Format der unverbindlichen B\u00fcrgerbeteiligung. Mit ihr k\u00f6nnen sich die B\u00fcrger*innen vom Regierungshandeln unabh\u00e4ngig machen. Damit ist nicht mehr ausschlie\u00dflich ins Belieben der Entscheider*innen gestellt, wie mit ihren Ideen oder ihrer Kritik umgegangen wird. B\u00fcrgerbeteiligung kann Planungen n\u00e4her an die Interessen der Bev\u00f6lkerung r\u00fccken, kann helfen, politische Entscheidungen an der Sache auszurichten, kann partei- und herrschaftspolitische Ambitionen entlarven, kann Diskurse offener und transparenter werden lassen, kann aber nicht die B\u00fcrger*innen aus ihrer <i>Bittsteller-Rolle<\/i> befreien. Das kann nur die direkte Demokratie, das k\u00f6nnen nur verbindliche <i>Mitbestimmungsrechte<\/i>.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"die-groesste-demokratie-baustelle\">Die gr&ouml;&szlig;te Demokra&shy;tie-&shy;Bau&shy;stelle<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Auf Bundesebene ist die Einf\u00fchrung des bundesweiten Volksentscheids die gr\u00f6\u00dfte Demokratiebaustelle. Die wurde bereits im Einigungsvertrag markiert. Es ist, als h\u00e4tte sich dort die Peinlichkeit, den Willen der M\u00fctter und V\u00e4ter des Grundgesetzes missachtet und f\u00fcr die Wiedervereinigung die Abk\u00fcrzung genommen zu haben, niedergeschlagen. Eine Verfassungskommission des Bundes und der L\u00e4nder sollte pr\u00fcfen, ob eine gemeinsame Verfassung mit anschlie\u00dfendem Volksentscheids nach Art. 146 GG doch noch realisiert werden k\u00f6nnte. Aber das war mit der Union nicht zu machen. Wolfgang Ullmann, Mitgr\u00fcnder der DDR-B\u00fcrgerrechtsbewegung Demokratie jetzt, der am Runden Tisch der DDR gesessen hatte, dann in die Volkskammer und sp\u00e4ter in den Bundestag einzog, hatte vergeblich die Einf\u00fchrung des bundesweiten Volksentscheids beantragt. Er verlie\u00df aus Protest die Kommission, bevor sie zu Ende getagt hatte. Im Protokoll der \u201eGemeinsamen Verfassungskommission\u201c ist die Diskussion wiedergegeben (Deutscher Bundestag, Drucksache 12\/6000: 85f.). Dort finden sich viele der Argumente gegen die direkte Demokratie, wie sie bis heute \u2013 mitunter ohne Sinn und Verstand \u2013 von den Gegner*innen ventiliert werden: Die Materien, die bundespolitisch zu bearbeiten sind, seien zu komplex, die B\u00fcrger*innen k\u00f6nnten Berufspolitiker*innen schon deshalb nicht das Wasser reichen, weil sie weniger Zeit h\u00e4tten. Zudem seien die Menschen stimmungsanf\u00e4llig und w\u00fcrden aus dem Bauch heraus entscheiden, was zu populistisch gef\u00e4rbten Entscheidungen f\u00fchren k\u00f6nnte etc.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Einiges von dem, was da konstruiert wird, w\u00e4re f\u00fcr eine direkte Demokratie \u201evon oben\u201c, f\u00fcr von der Regierung angesetzte <i>Plebiszite<\/i> \u2013 nur dann ist der Begriff angemessen \u2013 tats\u00e4chlich zu unterstellen, nicht aber f\u00fcr eine direkte Demokratie in der Hand der B\u00fcrger*innen, die sich \u201evon unten\u201c \u00fcber mehrere Stufen aufbaut. Eine gr\u00fcndliche und wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit den Vorbehalten gegen\u00fcber der direkten Demokratie hat die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Gertrude L\u00fcbbe-Wolff (2023) mit ihrem Buch <i>Demophobie<\/i> vorgelegt. <i>Keine Ausreden mehr!<\/i>, so lie\u00dfe sich ihr Pl\u00e4doyer f\u00fcr den bundesweiten Volksentscheid zusammenfassen.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \" align=\"left\"><span id=\"wankelmut-der-parteien\">Wankelmut der Parteien<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Es gab mittlerweile ein Dutzend Vorst\u00f6\u00dfe im Deutschen Bundestag, die L\u00fccke im Demokratiesystem zu schlie\u00dfen. Daf\u00fcr ist eine Grundgesetz\u00e4nderung notwendig, f\u00fcr die es eine Zwei-Drittel-Mehrheit braucht. Initiativ geworden sind seit den 1990er Jahren B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen, die SPD, die Linke und die FDP. Nachdem auch die AfD das Thema aufgegriffen hat, haben sich andere Parteien, insbesondere die Gr\u00fcnen und die SPD zur\u00fcckgezogen. Damit ist auch die Diskussion um einen Ausbau der direkten Demokratie abgeflaut. Noch 2013, kurz vor der Bundestagswahl, hatte die SPD einen sehr weitgehenden Gesetzentwurf f\u00fcr die Einf\u00fchrung des bundesweiten Volksentscheids in den Bundestag eingebracht (Deutscher Bundestag, Drucksache 17\/13873). In den darauffolgenden Koalitionsverhandlungen kam das Thema tats\u00e4chlich auf den Tisch, begleitet von einem Kompromissvorschlag, auf den sich SPD und CSU verst\u00e4ndigt hatten (dpa 2013). Sie wollten als Einstieg in die direkte Demokratie auf Bundesebene zun\u00e4chst den \u201eVolkseinwand\u201c einf\u00fchren. Dieses Instrument folgt dem \u201efakultativen Referendum\u201c in der Schweiz: Gesetzentw\u00fcrfe, die vom Parlament verabschiedet werden, treten nicht sofort, sondern stets erst nach 100 Tagen in Kraft. In dieser Zeit haben die B\u00fcrger*innen die M\u00f6glichkeit, gegen das verabschiedete Gesetz zu unterschreiben. Kommt eine gesetzte notwendige Zahl an Unterschriften zusammen, wird in einer Volksabstimmung entschieden, ob das Gesetz in Kraft treten soll oder nicht. Scheitert der Volkseinwand an der Unterschriftenh\u00fcrde oder wird gar keine Initiative gegen das Gesetz gestartet, tritt das Gesetz nach 100 Tagen in Kraft \u2013 und kann von einer hohen Zustimmung in der Bev\u00f6lkerung ausgehen. In den vergangenen zehn Jahren gab es solche Bestrebungen zur Einf\u00fchrung des Volkseinwandes vor allem in Th\u00fcringen und Sachsen, bisher aber ohne Ergebnis. Im Fr\u00fchjahr 2025 haben mehr als 300.000 Menschen eine Petition unterzeichnet, um das Thema wieder auf die bundespolitische Agenda zu heben.<a class=\"sdendnoteanc\" href=\"#sdendnote2sym\" name=\"sdendnote2anc\"><sup>ii<\/sup><\/a> Gescheitert ist der Vorsto\u00df bei den Koalitionsverhandlungen 2013, wie auch die meisten der rund ein Dutzend parlamentarischen Vorst\u00f6\u00dfe in den vergangenen drei Jahrzehnten, an der CDU.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die SPD ist von der Forderung, was ihr Programm angeht, nicht abger\u00fcckt, macht sich aber derzeit nicht ernsthaft f\u00fcr eine direkte Demokratie auf Bundesebene stark. Die CSU ist inzwischen von der Unions-Barrikade heruntergestiegen. Bei einer Mitgliederbefragung 2016 \u2013 der ersten in der Parteigeschichte \u2013 haben sich 68,8 Prozent daf\u00fcr ausgesprochen, dass sich die CSU f\u00fcr die Einf\u00fchrung des bundesweiten Volksentscheids einsetzt (dpa 2016). Nennenswerte Aktivit\u00e4ten, beispielsweise in der Union die Meinungsf\u00fchrerschaft zu \u00fcbernehmen, sind daraus nicht erwachsen, obwohl die Forderung in das damalige Grundsatzprogramm der CSU (2016) aufgenommen wurde. Das darauffolgende Grundsatzprogramm l\u00e4sst die Forderung wieder vermissen. Ob damit das Ergebnis der Mitgliederbefragung obsolet ist, ist offen. Eine Kehrtwende haben die Gr\u00fcnen vollzogen, die bei der \u00dcberarbeitung ihres Grundsatzprogramms im November 2020 die direkte Demokratie \u00fcber Bord geworfen und an ihre Stelle die losbasierten B\u00fcrgerr\u00e4te gesetzt haben (B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen 2020), so als w\u00fcrden \u00c4pfel und Birnen am selben Baum wachsen. Die Gr\u00fcnen haben damit eine wesentliche Forderung des einstigen B\u00fcndnis 90 verraten. Verunsichert zeigten sie sich \u2013 und nicht nur sie \u2013 durch den Brexit und weil die AfD das Thema besetzt hatte. Damit wurden Gespenster an die Wand gemalt, die bei Licht besehen nicht taugen, um der direkten Demokratie das Wasser abzugraben. Stabil sind die Linken, die sich nicht haben verunsichern lassen und an der Forderung nach Einf\u00fchrung des bundesweiten Volksentscheids bis heute festhalten.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \" align=\"left\"><span id=\"die-gespenster\">Die Gespenster<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Der Brexit war eine von der Regierung angesetzte Befragung, keine verbindliche Abstimmung. Eine solche Befragung \u201evon oben\u201c w\u00e4re in keinem der deutschen Bundesl\u00e4nder m\u00f6glich und f\u00fcr die Bundesebene nicht gewollt. Die direkte Demokratie geh\u00f6rt in die Hand der B\u00fcrger*innen. In der Hand von Regierungen, die die Abstimmungsfrage und den Zeitpunkt der Abstimmung festlegen und Alternativen nicht zum Zuge kommen lassen, ist die direkte Demokratie missbrauchsanf\u00e4llig, da sie nur noch akklamierende Funktion hat. Das zeigen der Brexit und beispielsweise die von Victor Orbans Regierung in Ungarn angesetzten Abstimmungen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Was die AfD angeht, lohnt eine differenzierte Betrachtung, anstatt sich ins Bockshorn jagen zu lassen und so der AfD das Thema, das eine hohe Zustimmung in der Bev\u00f6lkerung genie\u00dft, zu \u00fcberlassen. Die AfD zieht mit dem Slogan \u201eVolksentscheide nach Schweizer Vorbild\u201c in Wahlk\u00e4mpfe. Das klingt eing\u00e4ngig, hat doch die Schweiz eine lange Tradition direktdemokratischer Praxis. Genau besehen aber will die AfD, dass \u2013 wie in der Schweiz \u2013 jedes Volksbegehren, das die Unterschriftenh\u00fcrde nimmt, zur Abstimmung kommt. Dem aber ist in allen Bundesl\u00e4ndern und w\u00e4re auch auf Bundesebene ein Riegel vorgeschoben. In Deutschland n\u00e4mlich m\u00fcssen Volksbegehren beantragt und k\u00f6nnen vom jeweils zust\u00e4ndigen Verfassungsgericht untersagt werden, was nichts Anderes bedeutet, als dass mit der direkten Demokratie Grundrechte nicht angetastet werden k\u00f6nnen. Diese pr\u00e4ventive Normenkontrolle kennt die Schweiz nicht, sie hat auch kein eigenes Verfassungsgericht. Schweizer Initiativen fordern l\u00e4ngst, einen \u00e4hnlichen Weg einzuschlagen wie den in Deutschland. Die oft gegen die direkte Demokratie ins Feld gef\u00fchrten von rechtspopulistischer Seite initiierten Volksbegehren in der Schweiz zum Minarettverbot oder zur automatischen Ausweisung von straff\u00e4llig gewordenen Ausl\u00e4nder*innen w\u00e4ren in keinem der deutschen Bundesl\u00e4nder zur Abstimmung gekommen. Die AfD ist also mit ihrer Position allein auf weiter Flur. Dass sich die meisten anderen Parteien aus der Diskussion zur\u00fcckziehen und bei der R\u00fcckw\u00e4rtsbewegung die direkte Demokratie diskreditieren, nimmt ihnen zugleich die M\u00f6glichkeit, die AfD in der Debatte zu entlarven.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"wirkungen-der-direkten-demokratie\">Wirkungen der direkten Demokratie<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Angesichts des uneingel\u00f6sten Versprechens, mit der deutschen Wiedervereinigung auch den bundesweiten Volksentscheid einzuf\u00fchren, bleibt den B\u00fcrger*innen f\u00fcr ihre Einflussnahme auf die Bundespolitik neben den Wahlen nur ein d\u00fcrftiges Petitionsrecht. Nicht einmal \u2013 was in den meisten Bundesl\u00e4ndern zur Einmischungs-Palette geh\u00f6rt \u2013 ein Einwohner- oder B\u00fcrgerantrag wird hier angeboten, das hei\u00dft die M\u00f6glichkeit, dem ganzen Bundestag einen Sachverhalt auf die Tagesordnung zu schieben. Das w\u00e4re noch keine direkte Demokratie, aber immerhin die M\u00f6glichkeit, verbindlich eine Befassung zu erzwingen, ohne zu beanspruchen, selbst dar\u00fcber abzustimmen. Auf Bundesebene fehlt also jegliches Druckmittel, die Repr\u00e4sentant*innen an die Kandare der B\u00fcrgerinteressen zu legen. Schon unmittelbar nach einer Bundestagswahl haben die Parteien und Abgeordneten bei ihren Sondierungs- und sich anschlie\u00dfenden Koalitionsgespr\u00e4chen nichts mehr von W\u00e4hlerseite aus \u201ezu bef\u00fcrchten\u201c, jedenfalls bis zur n\u00e4chsten Wahl. Sie m\u00fcssen nicht damit rechnen, dass \u2013 wenn sie \u00fcberf\u00e4llige Reformen aussitzen oder einfach durchregieren \u2013 Initiativen aufstehen und eigene Vorschl\u00e4ge in den politischen Raum tragen, die gegebenenfalls bei einer Volksabstimmung die Mehrheit bekommen.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die direkte Demokratie allerdings w\u00fcrde die erstarrte Szenerie beleben: \u201eSchon die blo\u00dfe M\u00f6glichkeit, dass eine Frage dem Volk direkt zur Abstimmung vorgelegt wird, f\u00fchrt dazu, dass Politik ihr Handeln intensiver erkl\u00e4ren wird, um eine Korrektur im Wege des Plebiszits zu vermeiden\u201c, bringt Peter M\u00fcller, Bundesverfassungsrichter, die Wirkung in einem Interview auf den Punkt (FAZ 2017). Die direkte Demokratie muss gar nicht genutzt werden, sie wirkt bereits als M\u00f6glichkeit und hat \u2013 wie ein Damoklesschwert \u00fcber der politischen B\u00fchne \u2013 die Lizenz, die repr\u00e4sentative Demokratie repr\u00e4sentativer zu machen, Entscheidungen n\u00e4her an den Interessen der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger auszurichten. Es w\u00fcrde weniger durchregiert und mehr auf fr\u00fchzeitigen und intensiven Dialog gesetzt. \u201eDies kann\u201c, so M\u00fcller, \u201eder Entstehung einer Kluft zwischen Repr\u00e4sentierten und Repr\u00e4sentanten entgegenwirken\u201c (FAZ 2017).<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Diese belebende Wirkung hat die direkte Demokratie auch auf die B\u00fcrgerbeteiligung. Die direkte Demokratie wirkt wie ein Netz und doppelter Boden f\u00fcr das B\u00fcrgerengagement in Beteiligungsverfahren und -formaten: Werden die Einw\u00e4nde zwar auf-, aber nicht ernst genommen, k\u00f6nnen die B\u00fcrger*innen \u2013 notfalls \u2013 zu B\u00fcrger- oder Volksbegehren greifen. Die Aussicht, wenn der Weg nicht durch allzu hohe H\u00fcrden verstellt ist, kann davor sch\u00fctzen, dass die B\u00fcrger*innen lediglich pro forma, aber nicht ernsthaft beteiligt werden. Das gilt auch f\u00fcr losbasierte B\u00fcrgerr\u00e4te. Mit ihnen kann, einigerma\u00dfen repr\u00e4sentativ, ermittelt werden, welche politischen Entscheidungen die Mehrheit der Bev\u00f6lkerung tragen w\u00fcrde, um diese dann auch vorzubereiten und zu beschlie\u00dfen. Dies ist ein exzellentes Beratungsinstrumente, da die per Losverfahren zu organisierende Zusammensetzung die der gesamten Gesellschaft widerspiegeln soll. Auch wenn die Ergebnisse noch so \u00fcberzeugend sein sollten, sie m\u00fcssen nicht umgesetzt werden. Erst mit einer Volksabstimmung l\u00e4sst sich diese Verbindlichkeit herstellen.<\/p>\n<h3 class=\"v-zwischen&uuml;berschrift-2-western \"><span id=\"mit-der-direkten-demokratie-zu-modernerem-regieren\">Mit der direkten Demokratie zu modernerem Regieren<\/span><\/h3>\n<p class=\"v-absatz-ohne-western\">Etwas weitergedacht, lie\u00dfe sich mit der direkten Demokratie im Hintergrund zudem die Wahrscheinlichkeit steigern, das Regierungshandeln zu modernisieren. Die Koalitionsdisziplin, die bisher f\u00fcr jede Koalition verankert und im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde, soll die Stabilit\u00e4t der Regierung und damit Verl\u00e4sslichkeit garantieren. Verl\u00e4sslich programmiert wird damit aber auch politische Beschr\u00e4nktheit. Die Regierungsarbeit wird gebunden an den Horizont der koalierenden Parteien und verweigert sich gegebenenfalls dem von der Mehrheit der Bev\u00f6lkerung erkannten Reformbedarf. Die Bev\u00f6lkerung selbst erlebt bei den Koalitionsverhandlungen die ersten Abschottungstendenzen der Parteien, die noch kurz zuvor im Wahlkampf um ihre Stimmen geworben haben. Nun haben sie mit der Stimmabgabe ihre Schuldigkeit getan und finden sich auf den Zuschauerpl\u00e4tzen wieder. G\u00e4be es den bundesweiten Volksentscheid, dann m\u00fcsste die Regierung damit rechnen, dass Initiativen aus der Bev\u00f6lkerung Dinge voranbringen und sogar zur Abstimmung bringen w\u00fcrden, die sonst nicht aufgegriffen oder auf der langen Bank liegenbleiben w\u00fcrden.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">K\u00fcnftige Koalitionspartner w\u00e4ren dann gut beraten, bei absehbar strittigen Themen Abstimmungen freizugeben oder sich zu erlauben, f\u00fcr solche Fragestellungen bewusst von sich selbst abzusehen und auf wechselnde Mehrheiten zu setzen. Das w\u00e4re allemal besser, als einen Gesichtsverlust bef\u00fcrchten zu m\u00fcssen, wenn die Zivilgesellschaft an ihnen vorbeizieht und selbst auf den Weg bringt, wozu sie bei den Koalitionsverhandlungen nicht das Einsehen und noch weniger den Mut hatten.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Die direkte Demokratie jedenfalls k\u00f6nnte bef\u00f6rdern, dem alleinigen Durchregieren zu entkommen und moderne und offene Formen des Regierens zu versuchen (vgl. Stecker\/Vehrkamp 2021). Auch f\u00fcr manche Parlamentsreform ist die direkte Demokratie unabdingbar. Ein Beispiel ist die Verl\u00e4ngerung der Wahlperiode des Bundestages von vier auf f\u00fcnf Jahre. Regelm\u00e4\u00dfig brechen Bundestagspr\u00e4sident*innen oder auch die Fraktionen diese Diskussion vom Zaun, da ihnen offenbar das Gesp\u00fcr daf\u00fcr fehlt, wie demokratisch fragw\u00fcrdig es ist, selbst eine Verl\u00e4ngerung ihrer Mandate vorzuschlagen. Unterm Strich w\u00fcrde eine Verl\u00e4ngerung der Wahlperiode weniger Einflussm\u00f6glichkeiten f\u00fcr die B\u00fcrger*innen bedeuten: Die Zahl der Bundestagswahlen w\u00fcrde sich, gerechnet auf ein Lebensalter von 80 Jahren, von 15 auf zw\u00f6lf reduzieren, das hei\u00dft 20 Prozent weniger. Daher m\u00fcsste ein solcher Eingriff kompensiert werden. Denkbar w\u00e4re das ausschlie\u00dflich mit \u00e4hnlich verbindlichen Mitbestimmungsrechten, sprich mit der direkten Demokratie.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">W\u00fcnschenswert w\u00e4re, die Diskussion um die direkte Demokratie wieder ernsthaft und differenziert zu beleben. Je selbstverst\u00e4ndlicher sie in den Bundesl\u00e4ndern ist und genutzt wird, umso unverst\u00e4ndlicher ist es, dass die B\u00fcrger*innen auf Bundesebene auf sie verzichten sollen, da doch mit ihr dem Vertrauensverlust gegen\u00fcber der parlamentarischen Demokratie wirksam begegnet werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p class=\"v-absatz-einzug-western\">Was tun? Die parteinahen Stiftungen k\u00f6nnten die Debatte wieder aufnehmen und so ihre Parteien ansto\u00dfen, die Arbeit an dieser Demokratie-Baustelle wieder aufzunehmen. Und zivilgesellschaftliche Organisationen, die politische Stagnation beklagen, sollten die Forderung nach dem bundesweiten Volksentscheid neben ihre politischen Forderungen stellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"v-autoreninfo-western\"><em><strong class=\"western\">Ralf-Uwe Beck,<\/strong> geb. 1962, ist Diplom-Theologe und B\u00fcrgerrechtler. Er engagiert sich seit 1998 f\u00fcr Mehr Demokratie e.V. und ist Sprecher des Bundesvorstandes. Beck hat in Th\u00fcringen zwei erfolgreiche Volksbegehren f\u00fcr den Ausbau der direkten Demokratie initiiert. Er kommt aus der subversiven DDR-Umweltbewegung. Er ist als Pressechef der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland t\u00e4tig. 2015 wurde ihm f\u00fcr sein politisches Engagement das Bundesverdienstkreuz verliehen.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"literatur\">Literatur<\/span><\/h3>\n<p align=\"justify\"><em>B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen<\/em> 2020: \u201e\u2026 zu achten und zu sch\u00fctzen\u2026\u201c. Ver\u00e4nderung schafft Halt. Grundsatzprogramm, Berlin, <a href=\"https:\/\/cms.gruene.de\/uploads\/assets\/20200125_Grundsatzprogramm.pdf\">https:\/\/cms.gruene.de\/uploads\/assets\/20200125_Grundsatzprogramm.pdf<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>CSU <\/em>2016: Die Ordnung. Grundsatzprogramm der Christlich-Sozialen Union. Beschluss des CSU-Parteitags am 5.11.2016 in M\u00fcnchen, M\u00fcnchen, <a href=\"https:\/\/www.csu-geschichte.de\/media\/user_upload\/CSU_Grundsatzprogramm_2016.pdf\">https:\/\/www.csu-geschichte.de\/media\/user_upload\/CSU_Grundsatzprogramm_2016.pdf<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Deutsche Presseagentur<\/em> 2013: Friedrich und Oppermann wollen Volksabstimmungen im Bund, in: <em>Die Zeit <\/em>vom 12.11.2013, <a href=\"https:\/\/www.zeit.de\/news\/2013-11\/12\/parteien-friedrich-und-oppermann-wollen-volksabstimmungen-im-bund-12110805\">https:\/\/www.zeit.de\/news\/2013-11\/12\/parteien-friedrich-und-oppermann-wollen-volksabstimmungen-im-bund-12110805<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Deutsche Presseagentur <\/em>2016: CSU-Mitgliederentscheid: Mehrheit f\u00fcr bundesweite Volksentscheide, in: <em>Merkur <\/em>vom 04.11.2016, <a href=\"https:\/\/www.merkur.de\/politik\/csu-mitgliederbefragung-mehrheit-fuer-bundesweite-volksentscheide-zr-6935413.html#google_vignette\">https:\/\/www.merkur.de\/politik\/csu-mitgliederbefragung-mehrheit-fuer-bundesweite-volksentscheide-zr-6935413.html#google_vignette<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Frankfurter Allgemeine Zeitung<\/em> 2017: \u201eEuropa darf kein Eliteprojekt sein\u201c, in: <em>Frankfurter Allgemeine Zeitung<\/em> vom 01.01.2017, <a href=\"https:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/inland\/verfassungsrichter-mueller-und-huber-europa-darf-kein-elitenprojekt-sein-14600659.html\">https:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/inland\/verfassungsrichter-mueller-und-huber-europa-darf-kein-elitenprojekt-sein-14600659.html<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>L\u00fcbbe-Wolff, Gertrude<\/em> 2023: Demophobie. Muss man die direkte Demokratie f\u00fcrchten? Frankfurt am Main.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Stecker, Christian\/Vehrkamp, Robert<\/em> 2021: Modernes Regieren. Wie die Ampelkoalition auch das gemeinsame Regieren modernisieren k\u00f6nnte \u2013 drei Vorschl\u00e4ge, G\u00fctersloh, <a href=\"https:\/\/www.bertelsmann-stiftung.de\/de\/publikationen\/publikation\/did\/einwurf-42021-modernes-regieren-all?&amp;etcc_cmp=nl_policybriefzukunftderdemokratie_21756&amp;etcc_med=newsletter&amp;etcc_ctv=EINWURF4%2F2021%3AModernesRegieren\u2013WiedieAmpelkoalitionauchdasgemeinsameRegierenmodernisierenk\u00f6nnte\u2013dreiVorschl\u00e4ge\">https:\/\/www.bertelsmann-stiftung.de\/de\/publikationen\/publikation\/did\/einwurf-42021-modernes-regieren-all?&amp;etcc_cmp=nl_policybriefzukunftderdemokratie_21756&amp;etcc_med=newsletter&amp;etcc_ctv=EINWURF4%2F2021%3AModernesRegieren\u2013WiedieAmpelkoalitionauchdasgemeinsameRegierenmodernisierenk\u00f6nnte\u2013dreiVorschl\u00e4ge<\/a>.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Templin Wolfgang<\/em> 1990: Der Verfassungsentwurf des Runden Tisches, in: <em>Gewerkschaftliche Monatshefte<\/em>, S. 370-375.<\/p>\n<h3 class=\"\"><span id=\"anmerkungen\">Anmerkungen<\/span><\/h3>\n<div id=\"sdendnote1\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote1anc\" name=\"sdendnote1sym\">i <\/a><a href=\"http:\/\/www.documentarchiv.de\/ddr\/1990\/ddr-verfassungsentwurf_runder-tisch.html\">http:\/\/www.documentarchiv.de\/ddr\/1990\/ddr-verfassungsentwurf_runder-tisch.html<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdendnote2\">\n<p class=\"sdendnote-western\"><a class=\"sdendnotesym\" href=\"#sdendnote2anc\" name=\"sdendnote2sym\">ii <\/a><a href=\"https:\/\/www.openpetition.de\/petition\/online\/demokratie-staerken-vetorecht-bei-gesetzen-des-bundestages\">https:\/\/www.openpetition.de\/petition\/online\/demokratie-staerken-vetorecht-bei-gesetzen-des-bundestages<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"featured_media":20284,"template":"","categories":[21,16],"tags":[682,693,4469,3583,4468,3216,667],"autoren":[4467],"publikationen":[4438],"class_list":["post-20299","publikation","type-publikation","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","category-demokratisierung","category-rechtspolitik","tag-demokratisierung","tag-direkte-demokratie","tag-mehr-demokratie","tag-ostdeutschland","tag-runder-tisch","tag-volksentscheid","tag-vorgaenge-artikel","autoren-ralf-uwe-beck","publikationen-vorg-252"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Demokratie-Baustelle: Der bundesweite Volksentscheid - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/vorg-252\/publikation\/demokratie-baustelle-der-bundesweite-volksentscheid\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Demokratie-Baustelle: Der bundesweite Volksentscheid - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Das Versprechen und der Revolu&shy;ti&shy;ons&shy;herbst 1989 \u201eDieses Grundgesetz verliert seine G\u00fcltigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.\u201c So lautete \u2013 bis 1990 \u2013 Art. 146 Grundgesetz (GG). 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