{"id":8475,"date":"2020-10-14T15:49:00","date_gmt":"2020-10-14T13:49:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/diener-zweier-herren-ddr-juristen-zwischen-recht-und-macht\/"},"modified":"2024-02-22T13:59:25","modified_gmt":"2024-02-22T12:59:25","slug":"diener-zweier-herren-ddr-juristen-zwischen-recht-und-macht","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/230\/publikation\/diener-zweier-herren-ddr-juristen-zwischen-recht-und-macht\/","title":{"rendered":"Diener zweier Herren. DDR-Juristen zwischen Recht und Macht*"},"content":{"rendered":"<p>in: vorg\u00e4nge Nr. 230 (2\/2020), S. 53-59<\/p>\n<p><i>Die Debatte um den DDR-Unrechtsstaat bezieht sich in der Regel auf die Staats- und Rechtsordnung, das geltende Recht, seine Widerspr\u00fcchen und Abweichungen in der Rechtsprechung. Eine ganz andere Perspektive nimmt dagegen die Rechtswissenschaftlerin und Rechtshistorikern Inga Markovits ein, die das Verhalten der juristischen Akteure im Alltag der DDR in den Blick nimmt. Ihre Beschreibungen erhellen die Mikrobeziehungen zwischen Recht und Macht und ergeben ein differenzierteres Bild von der Bedeutung des Rechts in der DDR, das sie in ihrem j\u00fcngsten Buch wie folgt zusammenfasst: \u201eDie DDR wurde nie zum \u00bbRechtsstaat\u00ab im technischen Sinn des Wortes, aber sie war auch kein \u00bbUnrechtsstaat\u00ab, sondern bewegte sich im Laufe der Jahrzehnte vom \u00bbNicht-Rechtsstaat\u00ab allm\u00e4hlich auf den Rechtsstaat zu.\u201c<\/i><\/p>\n<p>Die Frage nach der Rolle von Recht und Juristen bei dem Verfall einer Demokratie scheint besonders angemessen in einem Land, das in knapp 90\u00a0Jahren den Aufstieg und Untergang von zwei (sehr verschiedenen) Diktaturen erlebte. Wie verhielten sich deutsche Juristen gegen\u00fcber der einen und der anderen machtbesessenen Partei? Kooperierten sie oder versuchten sie, Unrecht zu begrenzen? Es ist einfacher f\u00fcr historische Sieger, dieser Frage nachzugehen, als f\u00fcr Besiegte. 1947 wurde sie, zum ersten Mal mit besonderem Blick auf die beteiligten Juristen, von einem amerikanischen Milit\u00e4rrichter in einem Nachfolgeverfahren zum N\u00fcrnberger Prozess gestellt, in dem 16 hohe Ministerialbeamte und Richter des Dritten Reichs wegen \u00bbVerbrechen gegen die Menschlichkeit\u00ab angeklagt wurden, die sie durch Terrorurteile in den von Deutschland im Krieg besetzten Gebieten begangen hatten. Es gab vier Freispr\u00fcche und 14, zum Teil lebenslange, Freiheitsstrafen.<\/p>\n<p>Aber schon bald nach der Gr\u00fcndung der Bundesrepublik 1949 wurden alle Verurteilten vorzeitig aus der Haft entlassen. Indem sie den N\u00fcrnberger Angeklagten ihre Straftaten vergaben, vergaben viele \u00dcberlebende der Hitler-Jahre auch sich selbst. 1951 wurde durch die Wiedereingliederung des Berufsbeamtentums fast der gesamte Staatsapparat des Dritten Reichs in den der Bundesrepublik \u00fcbernommen.<a href=\"#_edn1\" name=\"_ednref1\">[1]<\/a> Der neue Staat brauchte vor allem Juristen: Richter, Verwaltungsleute, Juraprofessoren. Kein Nazi-Richter wurde in der BRD je wegen eines Rechtsprechungsakts verurteilt.<a href=\"#_edn2\" name=\"_ednref2\">[2]<\/a> F\u00fcr Selbstbeschuldigungen gab es jetzt keine Zeit und Energie. Die beste Bew\u00e4ltigung einer verbrecherischen Vergangenheit schien in den Nachkriegsjahren das Vergessen.<\/p>\n<p>Es brauchte fast 20\u00a0Jahre, bis eine neue Generation begann, zu fragen, warum Juristen so willig gewesen waren, sich dem Nazi-Regime zu unterwerfen. In den 1960er Jahren erschienen eine Reihe von Untersuchungen und Dokumentationen zur Justiz im Dritten Reich. 1968 erkl\u00e4rte Bernd R\u00fcthers in seiner Habilitationsschrift Die unbegrenzte Auslegung die Anpassungsf\u00e4higkeit von Richtern und Wissenschaftlern an ein Unrechtsregime mit ihrer F\u00e4higkeit, einen servilen Gesetzespositivismus mit der Einblendung \u00fcbergesetzlicher Werte wie \u00bbVolksgemeinschaft\u00ab oder \u00bbF\u00fchrerwille\u00ab zu verbinden.<\/p>\n<p>Aber in den 1970er Jahren trat wieder wissenschaftliche Stille ein. Fast kein Jurist schrieb \u00fcber die Justiz im Dritten Reich. Erst in den 1980er Jahren kam es zu einer wahren Flut von Ver\u00f6ffentlichungen, die die Unmenschlichkeit und den Rassenwahn des Nazi-Rechts blo\u00dflegten. Das bekannteste Buch unter ihnen war Ingo M\u00fcllers <em>Furchtbare Juristen<\/em>,<a href=\"#_edn3\" name=\"_ednref3\">[3]<\/a> das detaillierte Schilderungen von Unrechtsentscheidungen aller Art enth\u00e4lt und in viele Sprachen \u00fcbersetzt wurde. Es gab B\u00fccher \u00fcber die schlimmsten Gerichte des Dritten Reichs (Volksgerichtshof und Sondergerichte), \u00fcber Nazi-Rechtswissenschaftler und ihre Theorien, \u00fcber den Justizalltag in den Hitler-Jahren und eine Reihe empirischer Untersuchungen zur Rechtsprechung einzelner Gerichte (in Hamburg, Celle, Oldenburg oder K\u00f6ln). Niemand konnte seit diesen Enth\u00fcllungen von Nazi-Rechtsmissbr\u00e4uchen mehr die Mitschuld von Juristen an den Verbrechen des Dritten Reichs bestreiten. \u00bbJuristen sind zu allem f\u00e4hig\u00ab, hie\u00df es in einem Spiegel-Interview mit dem Richter des Bundesverfassungsgerichts Martin Hirsch im Mai 1981.<\/p>\n<p>Als im November 1989 die zweite deutsche Diktatur zusammenbrach, gab es in der Bundesrepublik ein Muster daf\u00fcr, wie Recht und Justiz der untergegangenen DDR einzusch\u00e4tzen waren. Die BRD als geschichtliche Siegerin konnte alle Fragen stellen und w\u00fcrde mit der Verdammung des untergegangenen Unrechtssystems nicht so lange warten wie letztes Mal. Es gab viele strukturelle \u00c4hnlichkeiten zwischen Nationalsozialismus und Sozialismus: ein Einparteienstaat, keine freien Wahlen, keine Gewaltenteilung, keine Redefreiheit, die Unterordnung des Individuums unter die \u00bbVolksgemeinschaft\u00ab oder das \u00bbKollektiv\u00ab. Bernd R\u00fcthers pr\u00e4sentierte 1992 seine These von der besonderen \u00bbIdeologieanf\u00e4lligkeit\u00ab von Juristen, die eher als Angeh\u00f6rige anderer Berufe bereit seien, sich einem totalit\u00e4ren System in die Arme zu werfen.<a href=\"#_edn4\" name=\"_ednref4\">[4]<\/a> Wie ihre Vorg\u00e4nger im Dritten Reich hatten auch DDR-Juristen die Politik ihrer Auftraggeber bereitwillig ausgef\u00fchrt und durch ihre wissenschaftliche Arbeit unterst\u00fctzt. Ihre N\u00e4he zu einem Staat, der offensichtlich kein Rechtsstaat gewesen war, erweckte Zweifel an ihrer F\u00e4higkeit, nach 1989 umzulernen.<\/p>\n<p>So war es folgerichtig, dass nach der Wende keiner ostdeutschen Berufsgruppe so viel Abweisung und so viele politische Verd\u00e4chtigungen widerfuhren wie den Juristen. Alle DDR-Richter und -Staatsanw\u00e4lte mussten sich erneut um ihre Arbeitsstellen bewerben und ihre Eignung f\u00fcr das Amt in einer demokratischen Justiz nachweisen. Die meisten Juraprofessoren wurden \u00bbabgewickelt\u00ab. Alle DDR-Rechtsanw\u00e4lte wurden automatisch auf m\u00f6gliche Verbindungen zum Ministerium f\u00fcr Staatssicherheit (MfS) \u00fcberpr\u00fcft. Das plakative Bild vom \u00bbUnrechtsstaat\u00ab, das zumindest f\u00fcr Westdeutsche jahrzehntelang ausreichte, um das andere Deutschland angemessen zu beschreiben, ist auch 30\u00a0Jahre nach dem Fall der Mauer nur teilweise verblasst. Ein Versuch der rot-gr\u00fcnen Bundesregierung, durch Einsetzung einer Expertenkommission die deutsche \u00bbErinnerungspolitik\u00ab in Sachen DDR in eine nuanciertere und nachdenklichere Richtung zu lenken, scheiterte 2005 am Widerstand westdeutscher Konservativer und ostdeutscher Opferverb\u00e4nde.<a href=\"#_edn5\" name=\"_ednref5\">[5]<\/a> Noch 2014 kam es in Th\u00fcringen zur Bildung einer Koalition von Linken, Gr\u00fcnen und SPD nur unter der Bedingung, dass alle beteiligten Parteien das Wort \u00bbUnrechtsstaat\u00ab als n\u00fctzliche politische Vokabel akzeptierten.<\/p>\n<p>So weit der heutige Erkenntnisstand zur Vergleichbarkeit der Rolle von Juristen im Nationalsozialismus und im Sozialismus. Mir erscheint die bisherige Sicht der Dinge plakativ und selbstgerecht. DDR und Drittes Reich waren sich nicht \u00e4hnlich genug, um unter einen analytischen Hut gebracht zu werden. Die Argumentation von Wissenschaftlern wie Bernd R\u00fcthers (der es \u00bbleichtfertig\u00ab nennt, die Vergleichbarkeit des Unrechts im Dritten Reich und im Sozialismus zu bestreiten), beruht nicht auf Archivstudien, sondern ist am Schreibtisch entwickelt worden. Sie schlie\u00dft von der Theorie auf den Alltag und vom Extremen auf das Normale. Als Law-&amp;-Society-Historikerin verspreche ich mir mehr davon, in umgekehrter Richtung vorzugehen.<\/p>\n<p>So kam ich auf den Gedanken, die Rolle von Recht und Juristen in einer Diktatur nicht durch abstrakte Systemvergleiche zu ergr\u00fcnden, sondern durch die genaue Beobachtung einer konkreten Gruppe von Juristen in der gem\u00e4\u00dfigten und langlebigen Diktatur der DDR, die in ihren Konfrontationen mit der Partei t\u00e4glich entscheiden mussten, welchem Herrn sie dienen wollten: dem Recht oder der Macht. Wir kennen die Rechtsbr\u00fcche des Dritten Reichs vor allem aus Gerichtsurteilen und aus den Ver\u00f6ffentlichungen ihrer Rechtswissenschaftler. \u00dcber die DDR stehen uns heute weit mehr allt\u00e4gliche und pers\u00f6nliche Informationen zur Verf\u00fcgung, aus denen wir erfahren k\u00f6nnen, wessen Geistes Kind ihre Juristen waren. \u00bbSie sind eine Kriegsgewinnlerin\u00ab, sagte einmal ein ostdeutscher Kollege zu mir, und er hatte recht: Der Kollaps der DDR brachte mir durch die \u00d6ffnung ihrer Archive ungeahnte Forschungschancen.<\/p>\n<p>Die Gruppe, die ich mir als Labor f\u00fcr diese Studie ausgesucht habe, ist die Juristische Fakult\u00e4t der Humboldt-Universit\u00e4t zu Berlin (HUB). Den Grund f\u00fcr meine Wahl und die Methode, mit der ich herausfinden m\u00f6chte, wie sehr sich die HUB-Juristen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) anpassten, beschreibe ich im n\u00e4chsten Abschnitt.<\/p>\n<h3 class=\"\">Das Projekt<\/h3>\n<p>Als es die DDR noch gab, wussten wir im Westen nicht viel dar\u00fcber, was auf der anderen Seite der Mauer t\u00e4glich vor sich ging. Die SED lie\u00df sich nicht gern in die Karten schauen, und ohne Pressefreiheit, zug\u00e4ngliche Statistiken, verl\u00e4ssliche Selbstdarstellungen und dergleichen waren wir auf Spekulationen angewiesen, was dr\u00fcben los war. Jetzt, wo es die DDR nicht mehr gibt, aber alle ihre Archive offen stehen, ist sie zu einem Schlaraffenland f\u00fcr Historiker, Soziologen, Journalisten und andere Leute geworden, die erkunden wollen, wie es dort \u00bbeigentlich gewesen ist\u00ab. Dieselbe SED, die sich vom Westen nicht in die Karten sehen lie\u00df, schuf ein internes Informationssystem, in dem alle Amtsinhaber in der DDR auf allen Ebenen der Macht der jeweiligen \u00fcber ihnen stehenden Autorit\u00e4t so oft berichten mussten, was in ihrem Arbeitsbereich geschah, und ihrerseits so oft von h\u00f6heren Instanzen inspiziert wurden, dass die Summe all dieser Untersuchungen, Sitzungsprotokolle, Reporte, Kritiken, Frageb\u00f6gen, Korrespondenzen und Meldungen fast so etwas wie ein Tagebuch des Partei- und Regierungsalltags in der DDR abgibt. In vielen Texten beschreiben die Beteiligten ihre Arbeit mit eigenen Worten, und man hat fast das Gef\u00fchl, bei der Berichterstattung mit am Tisch zu sitzen. Alle diese Quellen waren nie daf\u00fcr bestimmt, von mir und meinen Lesern eingesehen zu werden. Jetzt erlauben sie jedem mit genug Zeit und Neugier f\u00fcr Archivbesuche, genauere Fragen an ein untergegangenes Gesellschaftssystem zu stellen, als es sich je selbst stellte, und wahrscheinlich auch als wir in einem Land mit Amtsgeheimnissen und Datenschutz an unsere eigene Gesellschaft stellen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Zwar sind noch immer die meisten Untersuchungen, die sich heute mit der pl\u00f6tzlich offengelegten DDR-Geschichte besch\u00e4ftigen, von unseren Erinnerungen an den Kalten Krieg und dem Wunsch gepr\u00e4gt, mit der Verurteilung der DDR schon immer Recht gehabt zu haben. 90\u00a0Prozent der Antr\u00e4ge ans Bundesarchiv, DDR-Akten einzusehen, beziehen sich auf Unterlagen der SED-Spitze (Politb\u00fcro und Zentralkomitee), wo Archivbesucher die schlimmsten Machtmissbr\u00e4uche des Systems vermuten. Aber ich wollte wissen, was sich in Bodenn\u00e4he der Gesellschaft zutrug. Daher die Wahl meines \u00bbLabors\u00ab f\u00fcr diese Studie. Eine juristische Fakult\u00e4t ist ein besonders geeignetes Sample f\u00fcr meine Zwecke: klein und \u00fcberschaubar (aber mit wechselnden Mitgliedern, deren Kommen und Gehen die Ver\u00e4nderungen \u00fcber 40\u00a0Jahre reflektieren); eine Gruppe, die viele schriftliche Spuren hinterlassen hat, die f\u00fcr den SED-Staat wichtig genug war, um von der Partei intensiv angeleitet und \u00fcberwacht zu werden, und artikuliert genug, um auf diese \u00dcberwachung zu reagieren; gleichzeitig ein Kollektiv mit engen menschlichen Beziehungen, die auch die pers\u00f6nliche Bedeutung des Sozialismus im Arbeitsleben der Akteure reflektieren.<\/p>\n<p>Von den juristischen Fakult\u00e4ten in der DDR war die der HUB als Hauptstadtfakult\u00e4t die sichtbarste. Vielleicht auch die wichtigste: Sie bildete als einzige Fakult\u00e4t des Landes die Richter und Rechtsanw\u00e4lte in der DDR und einen Teil der Staatsanw\u00e4lte aus. HUB-Juristen waren entscheidend an der Gesetzgebungsarbeit des Ministeriums der Justiz beteiligt. Sie berieten das DDR-Au\u00dfenministerium. Sie unterst\u00fctzten die DDR-Regierung und die SED in vielen Angelegenheiten, die mit Recht zu tun hatten. Die SED war ihre wichtigste Auftraggeberin.<\/p>\n<p>Trotzdem misstraute die Partei nicht nur den HUB-Juristen, sondern allen Juristen im Land. Glaubenssysteme, die eine nicht anzweifelbare Wahrheit verfechten, haben oft Probleme mit Juristen. \u00bbJuristen, b\u00f6se Christen\u00ab, sagte Martin Luther: weil sie zu skeptisch sind, zu streits\u00fcchtig, zu gern ihrem \u00bbeinerseits\u00ab sofort ein \u00bbandererseits\u00ab folgen lassen, zu sehr an Geld interessiert, und weil sie (Luthers spezieller Vorwurf) \u00bbWerke\u00ab h\u00f6her sch\u00e4tzen als \u00bbGlauben\u00ab.<a href=\"#_edn6\" name=\"_ednref6\">[6]<\/a> \u00c4hnliche Eigenschaften mussten Juristen in der DDR auch der Partei verd\u00e4chtig machen. Die SED verlangte von ihren Untertanen Gehorsam, Linientreue, Anpassung an das Kollektiv und Glauben an die Versprechungen des Sozialismus. Das Handwerk der Juristen erfordert Skepsis, Beweise, eine eindeutige Sprache, die Verhandelbarkeit von Positionen und Kompromissbereitschaft. Kein Wunder, dass Heinrich Toeplitz, ab 1960 Pr\u00e4sident des Obersten Gerichts der DDR, ostdeutsche Rechtsanw\u00e4lte \u00bbdas schw\u00e4chste Glied\u00ab in der Befehlsstruktur der DDR nannte. Es gab an der Spitze der Partei so gut wie keine Juristen, nur sehr wenige Juristen in der ostdeutschen Verwaltung und nur die n\u00f6tigsten Juristen in der Justiz. 1984 \/85 bildeten DDR-Universit\u00e4ten pro 10.000\u00a0Einwohner nur zwei Juristen aus (kaum mehr als Kunststudenten); im Vergleich zu 15\u00a0Juristen in der Bundesrepublik und 22 in so debattierfreudigen L\u00e4ndern wie Italien und Frankreich.<\/p>\n<p>Wie reagierten die Angeh\u00f6rigen meines HUB-Labors auf das Misstrauen der Partei? Wie navigierten sie die Widerspr\u00fcche zwischen einem Beruf, der von Zweifeln lebt, und der Partei, die darauf bestand, immer Recht zu haben? Waren sie eher bereit, Willk\u00fcr von oben fraglos durchzusetzen, oder sie durch das Bestehen auf formalen Regeln abzumildern? Erwiesen sie sich in den 40\u00a0Jahren DDR-Geschichte wom\u00f6glich (wie Luther und das Misstrauen der SED gegen\u00fcber ihren eigenen Juristen nahelegen) zwar nicht als \u00bbb\u00f6se\u00ab, aber als unzuverl\u00e4ssige Sozialisten? Oder waren sie willige Diener des \u00bbUnrechtsstaats\u00ab?<\/p>\n<p>Mir stand f\u00fcr die Beantwortung dieser Fragen ein sagenhafter Quellenreichtum zur Verf\u00fcgung. Aber weil es mir nicht um kanonische Ereignisse und bekannte Pers\u00f6nlichkeiten geht, sondern um etwas, das man \u00bbhistorische Nebens\u00e4chlichkeiten\u00ab nennen muss, sind diese Quellen weniger leicht erschlie\u00dfbar, als wenn ich, sagen wir, \u00fcber die DDR-Au\u00dfenpolitik schreiben wollte. Die Kataloge oder die digitalen Suchmaschinen von Archiven helfen mir nicht weiter. Ich konnte f\u00fcr dieses Buch nicht, wie Rechtswissenschaftler es sonst tun, eine These aufstellen, sie durch das Studium der einschl\u00e4gigen Literatur und Rechtsprechung untermauern, meine eigenen Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die L\u00f6sung eines Rechtsproblems entwickeln und, wie auf einem geraden Weg von A nach B, auf meine Schlussfolgerungen zustreben. Stattdessen \u00e4hnelte meine Arbeit einer Suche nach Ostereiern oder Pilzen. Ich wusste nicht, was ich finden w\u00fcrde: eine Moralpredigt des Dekans an seine Truppe? Einen politischen Streit zwischen Kollegen? Ein Parteiverfahren gegen einen Studenten? Ich konnte auch nicht voraussagen, wo meine Fundst\u00fccke versteckt sein w\u00fcrden. Um den Zwiespalt meiner Protagonisten zwischen den Anforderungen ihres Berufs und den Parteibeschl\u00fcssen der SED \u00fcberhaupt zu sehen und zu interpretieren, brauchte ich aufschlussreiche Kleinigkeiten: organisatorische Ver\u00e4nderungen, Wortwechsel, Einwendungen, Zwischenf\u00e4lle. Die M\u00f6glichkeiten schienen unbegrenzt. Ich musste mich, wie beim Pilzesuchen, auf meine Nase, meinen Instinkt und meine Vorkenntnisse des Terrains der DDR-Rechtsgeschichte verlassen. Bei meiner Arbeit konnte ich nicht auf die Hilfe eines Assistenten zur\u00fcckgreifen, weil ihm nicht aufgefallen w\u00e4re, was mir auffiel. Ich wusste ja selbst nicht immer, wonach ich suchte. Aber ich wusste immer, ob ich es gefunden hatte oder nicht.<\/p>\n<p>Die meisten Aufs\u00e4tze und B\u00fccher meiner Protagonisten waren nicht sehr hilfreich, weil in der juristischen Literatur der DDR zensiert und auch gelogen wurde. Auch die noch lebenden ehemaligen Mitglieder der Juristischen Fakult\u00e4t der HUB konnte ich nur mit Vorsicht befragen, weil 30\u00a0Jahre nach dem Fall der Mauer ihre Erinnerungen durch die vielen Ver\u00e4nderungen in ihrem Leben wie durch Prismen so oft gebrochen sind, dass sie sich nicht mehr zuverl\u00e4ssig beschreiben lassen. Ich suchte nach den Reaktionen der HUB-Juristen auf ihre Alltagskonfrontationen mit der Macht und nach den Strategien, mit denen sie sich an die Macht anpassten, ihr auswichen, sich ihr vielleicht widersetzten, um so mit sich selbst im Reinen zu bleiben. Im Laufe der DDR-Geschichte gab es viele Ereignisse an der Humboldt-Universit\u00e4t, auf die meine Protagonisten reagieren mussten: drei Hochschulreformen; das Kommen und Gehen an ihrer Fakult\u00e4t; \u00c4nderungen der Lehrpl\u00e4ne und der Reaktionen ihrer Studenten; politische Krisen wie den 17.\u00a0Juni 1953, das Tauwetter nach Stalins Tod, den Mauerbau, der \u00bbPrager Fr\u00fchling\u00ab; die Biermann-Ausb\u00fcrgerung 1976 und fakult\u00e4tsinterne Skandale aller Art. Diese Ereignisse benutzte ich als Lackmus-Tests, mit deren Hilfe ich die zwiesp\u00e4ltige Position von Juristen in der Zwickm\u00fchle zwischen Recht und Macht untersuchen konnte.<\/p>\n<p>So hatte sich am Ende meiner Archivarbeit auf meinem Schreibtisch ein Riesenhaufen von Puzzleteilen angesammelt, die ich nun zu einem sinnvollen Bild zusammensetzen sollte. Wie setzt man ein gigantisches Puzzle zusammen? Man starrt die Teile an und hofft, Gemeinsamkeiten zu entdecken. Man sortiert sie nach Farbe, Material, Alter und Provenienz, um zu sehen, was zusammenpasst. Man h\u00e4lt die Teile aneinander \u2013 mal so, mal so \u2013, um wie ein Arch\u00e4ologe aus ein paar Scherben zu erraten, wie die W\u00f6lbung eines \u00d6lkrugs verlaufen sein mag. Aber bei gr\u00fcndlicher Betrachtung erwiesen sich meine Fundst\u00fccke als so widerspr\u00fcchlich, dass es unm\u00f6glich schien, aus ihnen ein in sich geschlossenes Bild zusammenzusetzen. Ich h\u00e4tte jede Behauptung in diesem Buch sofort durch Gegenbeispiele qualifizieren m\u00fcssen \u2013 so war es, aber so war es auch wieder nicht. \u00bbWas meint sie denn nun eigentlich?\u00ab, h\u00e4tten irritierte Leser gefragt. Das Problem liegt nicht darin, dass ich mit fragw\u00fcrdigem Material arbeitete. Im Gegenteil: Meine Archivfundst\u00fccke sind authentischer als abstrakte Schreibtischspekulationen \u00fcber das Geschehene. Geschichte ist immer dreidimensional. Zu geradlinige Storylines lassen oft wichtige Abweichungen aus.<\/p>\n<p>Daher mein Entschluss, das Material nicht zu<em> einem<\/em> Bild, sondern \u2013 in <em>Rashomon<\/em>-Manier \u2013 zu <em>drei<\/em> Bildern zusammenzusetzen. Ich will um die Geschichte der Juristischen Fakult\u00e4t der Humboldt-Universit\u00e4t wie um eine Litfa\u00dfs\u00e4ule herumgehen und die Erfahrungen meiner Protagonisten in den 40 Jahren der DDR aus drei verschiedenen Perspektiven beschreiben. Jede Geschichte beginnt mit demselben banalen Anfangssatz, jede folgt demselben Kalender der DDR-Geschichte, und jede endet mit ihrem Untergang. Aber ich benutze unterschiedliche Details f\u00fcr meine drei Geschichten, die ich nach der jeweiligen Perspektive ausgew\u00e4hlt habe, aus der sie die Erfahrungen der Fakult\u00e4t beleuchten.<\/p>\n<p>Die erste Geschichte ist die Geschichte der willigen und fraglosen Unterwerfung der HUB-Juristen unter die SED. \u00bbNat\u00fcrlich. So war es\u00ab, werden die meisten Leser bei der Lekt\u00fcre denken. Die zweite Geschichte verfolgt den m\u00fcrrischen juristischen Eigensinn meiner Protagonisten und ihre Techniken, Parteibeschl\u00fcsse durch Wegh\u00f6ren, Missverst\u00e4ndnisse und dergleichen zu unterwandern und ihren eigenen Interessen zu folgen. Sie wird manche Leser verunsichern: \u00bbWar es wirklich so?\u00ab Die dritte Geschichte beschreibt (jedenfalls was meine Juristen anbetrifft) den Verschlei\u00df ihres politischen Glaubens und soll uns an der g\u00e4ngigen These von der \u00bbIdeologieanf\u00e4lligkeit\u00ab von Juristen zweifeln lassen. Eine Vorwarnung: Manchmal benutze ich dasselbe Ereignis als Material f\u00fcr zwei Geschichten. \u00bbDavon hat sie doch schon einmal erz\u00e4hlt\u00ab, mag eine aufmerksame Leserin dann denken. Das stimmt. Aber ich will dasselbe Ereignis f\u00fcr meine Zwecke zweimal nutzen, um zu zeigen, dass man \u2013 je nach Perspektive \u2013 denselben Sachverhalt unterschiedlich sehen kann. Ich m\u00f6chte meine Leser nicht nur informieren, sondern auch Zweifel in ihnen wecken: Ist das, was wir \u00fcber Geschichte zu wissen glauben, die Widerspiegelung einer Realit\u00e4t oder das Produkt unserer eigenen Vorurteile?<\/p>\n<p>Am Ende dieses Buches werde ich aus den drei Geschichten Schlussfolgerungen f\u00fcr die Rolle der HUB-Juristen in der SED-Diktatur ziehen und, dar\u00fcber hinaus, \u00fcber den Einfluss von Recht und Juristen einer so viel brutaleren Diktatur wie der des Dritten Reichs spekulieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>PROF.\u00a0DR.\u00a0INGA MARKOVITS<\/b>\u00a0\u00a0 <i>Jahrgang 1937, ist Rechtswissenschaftlerin und Emeritus der University of Austin (Texas). Sie promovierte 1969 an der FU Berlin \u00fcber das Zivilrecht in der DDR, bevor sie in die USA auswanderte. Sie gilt als Expertin f\u00fcr vergleichende, sozialgeschichtliche Rechtswissenschaften. Webseite: <\/i><a href=\"https:\/\/law.utexas.edu\/faculty\/inga-markovits\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><i>https:\/\/law.utexas.edu\/faculty\/inga-markovits<\/i><\/a><i>. <\/i><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>* Bei dem Text handelt es sich um einen Auszug aus: Inga Markovits, Diener zweier Herren. DDR-Juristen zwischen Recht und Macht (S. 11-20). Ch. Links Verlag: Berlin, Juni 2020. ISBN: 978-3-96289-085-8. Wir danken dem Verlag f\u00fcr die Genehmigung zum Wiederabdruck.<\/p>\n<h3 class=\"\">Anmerkungen:<\/h3>\n<p><a href=\"#_ednref1\" name=\"_edn1\">[1]<\/a> Dazu Joachim Perels: Die \u00dcbernahme der Beamtenschaft des Hitler-Regimes, in: Kritische Justiz 37 (2004), 2, S. 186\u2013193, hier S. 186.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref2\" name=\"_edn2\">[2]<\/a> Rainer Schr\u00f6der: \u2026 aber im Zivilrecht sind die Richter standhaft geblieben. Die Urteile des OLG Celle aus dem Dritten Reich, Baden-Baden 1988, S. 18.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref3\" name=\"_edn3\">[3]<\/a> Ingo M\u00fcller: Furchtbare Juristen. Die unbew\u00e4ltigte Vergangenheit unserer Justiz, M\u00fcnchen 1987.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref4\" name=\"_edn4\">[4]<\/a> Bernd R\u00fcthers: Ideologie und Recht im Systemwechsel. Ein Beitrag zur Ideologieanf\u00e4lligkeit geistiger Berufe, M\u00fcnchen 1992.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref5\" name=\"_edn5\">[5]<\/a> Inga Markovits: Besichtigung eines Minenfeldes: Zum deutschen Streit \u00fcber die DDR-Erinnerung, in: Neue Politische Literatur 52 (2007), Heft 3, S. 375\u2013385.<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref6\" name=\"_edn6\">[6]<\/a> Vgl. Michael Stolleis: Juristenbeschimpfung, oder: Juristen, b\u00f6se Christen, in: Theo Stammen\/ Heinrich Oberreuter\/Paul Mikat (Hg.): Politik \u2013 Bildung \u2013 Religion. Hans Maier zum 65. Geburtstag, Paderborn 1996, S. 163\u2013170.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[667],"autoren":[1473],"publikationen":[874],"class_list":["post-8475","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-vorgaenge-artikel","autoren-inga-markovits","publikationen-874"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Diener zweier Herren. 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