{"id":8517,"date":"2020-03-24T17:32:00","date_gmt":"2020-03-24T16:32:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/humanistische-biografien\/"},"modified":"2020-03-24T12:00:00","modified_gmt":"2020-03-24T11:00:00","slug":"humanistische-biografien","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/228\/publikation\/humanistische-biografien\/","title":{"rendered":"Humanistische Biografien"},"content":{"rendered":"<p>vorg\u00e4nge Nr. 228 (4\/2019), S. 117-124<\/p>\n<p><i>Johannes Neumann: Humanismus und Kirchenkritik. Beitr\u00e4ge zur Aufkl\u00e4rung Hrsg. von Horst Groschopp. Humanismusperspektiven Bd. 5. Aschaffenburg: Alibri-Verlag 2019, ISBN 978-3-86569-288-7, 294 S., 25.- &#128;<\/i><\/p>\n<p><i>Ursula Neumann: T\u00e4tiger Humanismus. Historische Beitr\u00e4ge zu aktuellen Debatten. Hrsg. von Horst Groschopp. Humanismusperspektiven Bd. 6, Aschaffenburg: Alibri-Verlag 2019, ISBN 978-3-86569-301-3, 276 S., 22.- &#128;<\/i><\/p>\n<p>I. In der s\u00e4kularen Szene sind Johannes und Ursula Neumann seit langem bekannte Gr\u00f6\u00dfen. In dieser Zeitschrift schrieben sie zum Beispiel 2001 anl\u00e4sslich des 40. Jubil\u00e4ums der Humanistischen Union einen Beitrag zum Thema &#132;Die Kirchen: Staaten im Staate?&#147; (Heft 155, S.\u00a0158ff.). Er behandelte u.a. den Ethikunterricht, das besondere Kirchgeld, die Kirchensteuer, die Sektenbeauftragten der Kirchen und das Verh\u00e4ltnis von Kirchen und Schule.<\/p>\n<p>Johannes Neumann, geweihter Priester, Kirchenrechtsprofessor in T\u00fcbingen, zeitweise CDU-Mitglied, hat sich in der Mitte der 1970er Jahre des letzten Jahrhunderts von der katholischen Kirche abgewendet und seine missio canonica, also die kirchliche Lehrbefugnis, zur\u00fcckgegeben; meines Wissens als erster Hochschullehrer einer katholischen Fakult\u00e4t. Er starb im Jahr 2013. Seine Ehefrau (seit 1978) Ursula Neumann, Diplom-Theologin und analytische Psychotherapeutin, hat 2017 unter dem Titel &#132;Der Kirchenrechtsprofessor nimmt Vernunft an, wird mit mir gl\u00fccklich und stirbt&#147;, ebenfalls im Alibri Verlag, eine sehr pers\u00f6nliche Biographie \u00fcber ihren Mann und sich verfasst, die sich schwerpunktm\u00e4\u00dfig mit ihrer Bekenntniskrise, mit der Entscheidungszeit f\u00fcr die beiden, ihren pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnissen und ihrer Eheschlie\u00dfung befasst. Sie beschreibt aber auch die kirchlichen Verh\u00e4ltnisse im Bistum Rottenburg-Stuttgart (Bischof war damals Georg Moser) und in der T\u00fcbinger Universit\u00e4t, an der Johannes N. zeitweise Dekan der theologischen Fakult\u00e4t und sp\u00e4ter Rektor war.<br \/>Johannes Neumann hat sich nach seiner &#132;Hinwendung zum agnostischen Humanismus&#147; (Ursula N.) neben seiner beruflichen T\u00e4tigkeit als Hochschullehrer an der sozialwissenschaftlichen T\u00fcbinger Fakult\u00e4t und an der Universit\u00e4t Mannheim in vielf\u00e4ltiger Weise engagiert, z.B. in der Behindertenarbeit, f\u00fcr die Humanisierung der Arbeit, bei der Humanistischen Union (HU), beim Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) und der Internationalen Erich-Fromm-Gesellschaft.<\/p>\n<p>Ursula Neumann, Diplomtheologin und analytische Psychotherapeutin, die im Badischen lebt, hat sich neben ihrer therapeutischen T\u00e4tigkeit mit Fl\u00fcchtlingsfragen befasst und sich hier engagiert, aber auch in der Frauenpolitik, in s\u00e4kularen Verb\u00e4nden, in der HU (eine Zeitlang hier im Vorstand) sowie in der Giordano-Bruno-Stiftung. Daneben waren sowohl Johannes als auch Ursula Neumann schriftstellerisch und journalistisch t\u00e4tig.<\/p>\n<p>Jetzt hat der fr\u00fchere Vorsitzende des Humanistischen Verbands Deutschland (HVD) und Leiter der Humanistischen Akademie, Horst Groschopp, verdienstvoller Weise zwei B\u00e4nde mit publizistischen Beitr\u00e4gen, Aufs\u00e4tzen und Reden der Neumanns herausgegeben und jeweils mit einem einf\u00fchlsamen Vorwort und Nachweisen zu den Schriften der Autoren versehen.<\/p>\n<h5>II. Zum Buch von Johannes Neumann:<\/h5>\n<p>Neben elf eigenen Sachbeitr\u00e4gen erwarten den Leser Neumanns ein kurzer autobiographischer Abriss \u00fcber das Ende des Krieges in seiner ostpreu\u00dfischen Heimat und \u00fcber die Flucht in den Westen, nach Plauen, sowie eine &#132;bio-bibliographische Studie&#147; von Theodor W. Beine. Man erf\u00e4hrt hier vor allem etwas \u00fcber Neumanns T\u00e4tigkeit als Wissenschaftler und Hochschullehrer in M\u00fcnchen und T\u00fcbingen vor seiner Abkehr von der katholischen Kirche Mitte der 1970-er Jahre. Neumann spielte als Kirchenhistoriker und Kirchenrechtler eine zentrale Rolle an der T\u00fcbinger katholischen Fakult\u00e4t, wo er 1967\/68 Dekan war und zeitgleich mit u.a. Hans K\u00fcng und Joseph Ratzinger lehrte. Schon seinerzeit geriet er mit der Amtskirche in Konflikte. Mit einem kirchlichen Lehrbeanstandungsverfahren gegen seinen Kollegen Haag (einem Alttestamentarler) hat sich J. Neumann in seinem Buch &#132;Menschenrechte &#150; auch in der Kirche?&#147; (1976) auseinandergesetzt. Leider l\u00e4sst dieser biographische Beitrag nicht erkennen, welche Gr\u00fcnde und Entwicklungen zu Neumanns Bruch mit der Amtskirche, zur R\u00fcckgabe der Lehrbefugnis gef\u00fchrt haben. Vermutlich war Beine das oben erw\u00e4hnte, 2017 erschienene, sehr pers\u00f6nlich gef\u00e4rbte und materialreiche Buch Ursula Neumanns nicht bekannt.<br \/>In dem gro\u00dfen Aufsatz &#132;Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803&#147; berichtet J. Neumann, historisch genau informiert und mit gro\u00dfer Formulierungskunst, in Kenntnis auch des heutigen Wissensstandes \u00fcber die Vorgeschichte, \u00fcber die reichspolitischen und kirchlichen Rahmenbedingungen und die Konsequenzen des Umsturzes der Verfassung und des Untergangs des Heiligen R\u00f6mischen Reichs; besonders \u00fcber die Versuche der kirchlichen und weltlichen Herren des Reichs, sich angesichts der \u00fcberlegenen Stellung Frankreichs gegenseitig zu stabilisieren, in der Hoffnung, dadurch die eigene Position zu sichern.<\/p>\n<p>Neumann macht deutlich, dass die Kompensation der gro\u00dfen weltlichen Herrschaften f\u00fcr den Verlust der linksrheinischen Gebiete nicht ein gro\u00dfer Raubzug durch kirchliches Eigentum war, sondern Teil einer umfassenden Reichsreform. Der Reichsdeputationshauptschluss ratifizierte lediglich die Folgen der Ergebnisse der verlorenen Koalitionskriege, wie sie im Frieden von Lun\u00e9ville festgehaltenen waren. Die s\u00e4kularisierten kirchlichen Herrschaftsbereiche (19 Bist\u00fcmer und 44 Reichsabteien), die im Wesentlichen der Versorgung der Kinder des hohen Adels gedient hatten, h\u00f6rten auf, weltliche Herrschaftsbereiche zu sein und wurden in bestehende weltliche Herrschaften eingegliedert.<\/p>\n<p>Das alles diente vornehmlich einer moderneren reichspolitischen Gliederung, es wurden einigerma\u00dfen vern\u00fcnftige Verwaltungseinheiten geschaffen. Dadurch entstand vielerorts eine religi\u00f6sen &#132;Durchmischung&#147;, da in allen Staaten nunmehr Angeh\u00f6rige unterschiedlicher Konfessionen ans\u00e4ssig waren und ihnen die Religionsfreiheit garantiert war. Umgekehrt war der Staat nunmehr gefordert, sich selbst der religi\u00f6sen Bed\u00fcrfnisse ihrer Untertanen anzunehmen (&#132;cura religionis&#147;).<\/p>\n<p>Neumann weist darauf hin, dass das Kirchenverm\u00f6gen keineswegs schlechthin &#132;enteignet&#147; und zweckentfremdet wurde. Vielmehr bestimmte der RDHS in \u00a7\u00a063 ausdr\u00fccklich, dass die Religionsaus\u00fcbung &#132;gegen Aufhebung und Kr\u00e4nkung aller Art&#147; gesch\u00fctzt und &#132;jeder Religion der Genu\u00df ihres eigenth\u00fcmlichen Kirchengutes, auch Schulfonds &#133; ungest\u00f6rt verbleiben&#147; solle. Nur Bischofst\u00fchle, Domkapitel und Kloster verloren ihre Habe, es wurden die damaligen Amtsinhaber (nur diese!) aber pers\u00f6nlich lebenslang entsch\u00e4digt.<br \/>Neumann verzichtet ausdr\u00fccklich darauf zu zeigen, wie sich die Kirchen im 19. Jahrhundert &#132;zunehmend eine vertragliche Zusicherung von Leistungen des Staats nach der anderen holten&#147; (S.\u00a0101). Das ist schade, denn bis heute mangelt es an einer solchen Aufstellung und damit an einem Nachweis, ob und in welchem Umfang im Jahre 1919 tats\u00e4chlich die in Art.\u00a0138 WRV genannten Rechtstitel bestanden und damit abl\u00f6sungsf\u00e4hig waren. Aber es ist ja eigentlich die Aufgabe der Kirchen und nicht ihrer Kritiker, diesen Nachweis \u00fcber die angeblichen Rechtstitel zu f\u00fchren. Neumann prangert zum Schluss den Verfassungsbruch durch den Bund und die L\u00e4nder an, der darin besteht, dass nach 1919 die alten, durch die S\u00e4kularisation veranlassten Zahlungen an die Kirchen staatsvertraglich und konkordat\u00e4r festgeschrieben statt abgel\u00f6st wurden. F\u00fcr die dem Christentum entfremdeten neuen Bundesl\u00e4nder geschah dies sogar noch nach 1989, ein politisches Vorgehen, welches &#150; wenn es nicht die Kirchen beg\u00fcnstigt h\u00e4tte &#150; nach Neumanns Auffassung einen &#132;Orkan des Protestes&#147; hervorgerufen h\u00e4tte.[1]<\/p>\n<p>Im k\u00e4mpferischen Beitrag &#132;Streitfragen im Staat-Kirche-Verh\u00e4ltnis&#147; aus dem Jahr 2000 spie\u00dft Neumann zun\u00e4chst die unglaublichen interpretatorischen Verbiegungen auf, mit denen im Jahre 1975 das Bundesverfassungsgericht es rechtfertigte, dass in Bayern nach Verfassung (Art.\u00a0135) und Gesetz (\u00a7\u00a013 Volksschulordnung) die Volkssch\u00fcler nach den Grunds\u00e4tzen der christlichen Bekenntnisse zu unterrichten waren, inklusive Schulgebeten, Schulandachten, Schulgottesdiensten und Kruzifixen in jedem Klassenzimmer. Hierin k\u00f6nne man &#150; so das Gericht &#150; nicht die Bejahung des Christentums, sondern nur die Anerkennung des pr\u00e4genden Kultur- und Bildungsfaktors sehen. Neumann zitiert die sp\u00f6ttische Anmerkung des Staatsrechtslehrers Obermeyer, der Unterricht nach den Grunds\u00e4tzen des christlichen Bekenntnisses sei folglich nur deshalb grundgesetzm\u00e4\u00dfig, weil er eben nicht an den Grunds\u00e4tzen des christlichen Bekenntnisses auszurichten sei, sondern an den Grunds\u00e4tzen des abendl\u00e4ndischen Kulturkreises. Eine weitere Entscheidung des gleichen Gerichts vom gleichen Tag zur Simultanschule mit christlichem Charakter badischer \u00dcberlieferung (Art.\u00a015 Verfassung Baden-W\u00fcrttemberg), behauptet, der christliche Charakter enthalte f\u00fcr die Sch\u00fcler nur &#132;ein Minimum an Zwangselementen&#147; (immerhin!) und sei gegen\u00fcber den Nichtchristen durch das Fortwirken geschichtlicher Gegebenheiten legitimiert. Vor dem Hintergrund der Neutralit\u00e4t des Staates gegen\u00fcber Fragen des Glaubens und der Religion, der \u00c4quidistanz gegen\u00fcber allen Religionsgemeinschaften, sind das schon bemerkenswerte Aussagen.<\/p>\n<p>Zur Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht macht Johannes Neumann darauf aufmerksam, dass nicht nur die kollektiven Rechte der Arbeitnehmer (Betriebsrat, Tarifverhandlungen, Streikrecht), sondern auch ihre individuellen Lebensgestaltungsrechte bei kirchlichen und karitativen Einrichtungen weitgehend suspendiert sind, es fehlt hier auch h\u00e4ufig an gerichtlichem Rechtsschutz. Neumann setzte weitsichtig bereits damals, vor 20 Jahren, die Hoffnungen auf die heute erkennbar werdende Hilfe der europ\u00e4ischen Gerichte, nachdem das Bundesverfassungsgericht bis heute alle Einw\u00e4nde unter Hinweis auf das angebliche Selbstbestimmungsrecht der Kirchen verworfen hat.<br \/>Im Zusammenhang mit der Kirchensteuererhebung macht Neumann zwei Jahre nach der erstmaligen Einf\u00fchrung im Jahre 1998 auf die Problematik des besonderen Kirchgelds aufmerksam, durch welches die Kirchen indirekt solche verheirateten Menschen besteuern, die der Kirche nicht (mehr) angeh\u00f6ren: dabei wird der gesch\u00e4tzte &#132;Lebensf\u00fchrungsaufwand&#147; der selbst einkommenslosen oder geringverdienenden kirchenangeh\u00f6rigen Ehepartner zugrunde gelegt. Erm\u00f6glicht hat diese zus\u00e4tzliche Geldquelle ein Tipp des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1965: Damals hat das Gericht den sog. Halbteilungsgrundsatz in glaubensverschiedenen Ehen f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt und gleichzeitig am Schluss des Urteils &#150; ohne sachliche Notwendigkeit &#150; das Schlupfloch der &#132;Besteuerung des Lebensf\u00fchrungsaufwandes&#147; er\u00f6ffnet und erl\u00e4utert, von welchem 33 Jahre sp\u00e4ter zuerst die evangelische Kirche, dann auch zahlreiche katholische Di\u00f6zesen Gebrauch gemacht haben.\u00a0<\/p>\n<p>Gegen die Staatsleistungen finden sich bei Neumann die bekannten Argumente. Er macht besonders auf die grotesken Entwicklungen im Osten Deutschlands nach 1989 aufmerksam, wo die L\u00e4nder in den neuen Staatskirchenvertr\u00e4ge angesichts der geringen Zahl der gl\u00e4ubigen Bewohner eine &#150; von allen B\u00fcrgern zu tragende &#150; au\u00dferordentlich hohe Zahlungspflicht an die Kirchen vorsehen, neben den Baulasten und Patronaten, neben den im Osten neu installierten staatlichen Lasten f\u00fcr Religionsunterricht und theologische Fakult\u00e4ten. <br \/>Im Aufsatz &#132;Kultur- statt Kirchensteuer?&#147;, einem an dieser Stelle vollst\u00e4ndig abgedruckten Gutachten f\u00fcr die HU,[2] wendet sich Neumann gegen den Vorschlag einer &#132;Kultursteuer&#147; nach italienischem Vorbild. Dort betr\u00e4gt sie 8 Promille der Einkommenssteuer.<\/p>\n<p>Jeder B\u00fcrger muss sie zahlen, kann jedoch bestimmen, an welche Religionsgemeinschaft, soziale oder kulturelle Einrichtung das Geld flie\u00dft. In gewohnter Pr\u00e4zision beschreibt Neumann die hinter der Idee stehenden Bestrebungen und Personen. Er kommt zum Ergebnis, dass es sich vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl von Kirchenaustrittswilligen um nichts anderes als eine &#132;Kirchenaustrittsbremse&#147; handelt, in der Funktion \u00e4hnlich dem obligatorischen Ethikunterricht als Wall gegen die Abmeldung vom Religionsunterricht. Rechtspolitisch sei es zudem verfehlt, den Mitgliedsbeitrag eines Teils der Gesellschaft &#150; nichts anderes ist die Kirchensteuer &#150; zu einer allgemeinen Steuer aufwachsen zu lassen. Hinzuzuf\u00fcgen w\u00e4re die Frage, ob es sich angesichts der Zweckbindung des Kultursteueraufkommens bei ihr \u00fcberhaupt um eine verfassungsrechtlich zul\u00e4ssige Steuer handelt.<\/p>\n<p>In dem Beitrag &#132;Zur gesellschaftlichen Stellung, Entwicklung und Wandlung des modernen Atheismus&#147; (1995) wird die genaue historische Informiertheit N.s \u00fcber die philosophischen, politischen und juristischen Zusammenh\u00e4nge religi\u00f6ser Fragestellungen in der Gesellschaft besonders deutlich. Neumann spie\u00dft die ver\u00e4chtliche und \u00fcberhebliche Haltung der Kirchen gegen\u00fcber Atheisten und anderen religionsfernen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern auf. Er zitiert etwa den Historiker Treitschke, der 1897 dekretierte: &#132;Atheisten haben im Staatswesen streng genommen gar keine Stelle.&#147; Selbst innerhalb der Reformbestrebungen in den Kirchen ist eine solche Haltung noch heute zu beobachten, wenn etwa die Bef\u00e4higung nichtgl\u00e4ubiger Menschen bestritten wird, zum gesellschaftlichen Grundkonsens beizutragen. Deutlich ist das seit Jahren zu beobachten bei der religi\u00f6sen Vereinnahmung des ber\u00fchmten B\u00f6ckenf\u00f6rde-Diktums (&#132;Der freiheitliche, s\u00e4kularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann&#147;), einer Interpretation, der B\u00f6ckenf\u00f6rde selbst entgegengetreten ist.<\/p>\n<p>Das politische Geplapper vom f\u00fcr unsere Verfassung grundlegenden Erbe der &#132;christlich-j\u00fcdischen Kultur&#147; ist unertr\u00e4glich und verantwortungslos &#150; vor allem wegen der Vereinnahmung des &#132;j\u00fcdischen Erbes&#147; durch die jahrhundertelange christliche Herrschaft in Deutschland, die in ganz weiten Teilen die Juden, den j\u00fcdischen Teil des Erbes bek\u00e4mpft, ausgesto\u00dfen, ausgegrenzt, vertrieben und umgebracht hat.<\/p>\n<p>Unertr\u00e4glich ist dieses Geplapper aber auch, weil es unterschl\u00e4gt, dass die \u00e4lteren, bedeutenderen und f\u00fcr den s\u00e4kularen Staat ma\u00dfgeblichen Beitr\u00e4ge aus dem Humanismus der antiken Welt und nicht aus dem Christentum stammen. Die Beitr\u00e4ge der griechischen und r\u00f6mischen Antike sind bekanntlich nur in relativ geringem Umfang \u00fcberliefert, denn vom 4. Jahrhundert an (konstantinische Wende) sind unter der christlich gewordenen r\u00f6mischen Staatskirche die schriftlichen wissenschaftlichen, literarischen, philosophischen und k\u00fcnstlerischen Quellen der &#132;heidnischen Welt&#147; vergessen, ja planm\u00e4\u00dfig vernichtet und verbrannt worden. \u00dcbrigens erlitten dasselbe Schicksal auch die Schriften der &#132;Ketzer&#147;, also derer, die in den zahlreichen innerchristlichen Machtk\u00e4mpfen der Fr\u00fchzeit den K\u00fcrzeren zogen. Dies geschah so vollst\u00e4ndig, dass wir heute nur noch einige dieser Quellen von Wissenschaft und Philosophie kennen, meistens auf dem Umweg \u00fcber arabisch-maurisch-islamische Denker und Wissenschaftler. Der Beitrag dieses islamischen Traditionsstrangs f\u00fcr die europ\u00e4ische Entwicklung dringt erst heute, gef\u00f6rdert durch aufgekl\u00e4rte Geister wie Ernst Bloch und Kurt Flasch, allm\u00e4hlich in unser kulturelles Bewusstsein ein.<\/p>\n<p>Neumann beschreibt in seinem gl\u00e4nzenden Beitrag &#132;Am Anfang war der Humanismus&#147; (1999) die antike Basis unserer Kultur, z.B. Sappho und Protagoras, Cicero und Julian (&#132;Apostata&#147;) und vielen andere. Dabei w\u00fcrdigt er vor allem den Beitrag der Frauen an der Entwicklung des Denkens. Zudem verwahrt er sich vehement vor allem gegen die kirchliche Vereinnahmung von Aristoteles durch die christlichen Denker des Mittelalters, vor allem durch Thomas von Aquin, den ma\u00dfgeblichen Philosophen des Katholizismus, auf dessen Gedankengeb\u00e4ude das kanonische Recht bis heute beruht.<\/p>\n<p>Bis in die Gegenwart erg\u00e4nzt und weiterentwickelt wird der Aufsatz durch Neumanns \u00dcberlegungen &#132;Humanismus als Form autonomer Wertentscheidung&#147;. Eingehend befasst sich Neumann mit den Entw\u00fcrfen des von ihm besonders gesch\u00e4tzten Erich Fromm zur Begr\u00fcndung ethischen Handelns aus humanistischer Sicht. Neumann war 1985 Mitbegr\u00fcnder und erster Vorsitzender der Internationalen Erich-Fromm-Gesellschaft. Neumanns Darstellung der Gedankenwelt Fromms nachzuvollziehen ist nicht einfach. Aber dem Res\u00fcmee Neumanns kann man nur zustimmen: Die n\u00fcchterne Erkenntnis, dass ein Rest an Unsicherheit bei schwierigen Entscheidungen bleibt, &#132;bewahrt uns vielleicht vor \u00dcberheblichkeit&#147;.<\/p>\n<p>Ursula Neumann beschreibt in einem Nachwort die gemeinsame Entwicklung &#132;Von der Theologie zum Humanismus&#147;, ein Weg, auf dem f\u00fcr sie wie f\u00fcr Johannes Neumann die Auseinandersetzung mit religi\u00f6sen und kirchlichen Fragen an Bedeutung verlor, w\u00e4hrend Fragen der humanen Gestaltung der Arbeitswelt, im Umgang mit Behinderten, mit der Bedrohung durch Atomwaffen und anderen Bedrohungen der Freiheit an Bedeutung gewannen.<\/p>\n<h5>III. Das Buch von Ursula Neumann<\/h5>\n<p>Von den 20 Beitr\u00e4gen dieses Buches sollen hier einige vorgestellt werden.<\/p>\n<p>Im Jahr 2000 wurde Ursula Neumann mit dem Erwin-Fischer-Preis des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) ausgezeichnet. Dabei hielt sie eine Rede, die als erster Beitrag abgedruckt ist: &#132;Wie werde ich ein guter Au\u00dfenseiter?&#147; Darin kommt sie gleich auf ihr Lebensthema zu sprechen, n\u00e4mlich das Verhalten und Handeln des einzelnen Menschen angesichts der gro\u00dfen und m\u00e4chtigen Institutionen dieser Welt mit ihren Heilsversprechungen: Dazu geh\u00f6rt die katholische Kirche, der Ursula Neumann schon lange als Au\u00dfenseiterin begegnete. An ihr hat sie das Au\u00dfenseitertum gelernt. Nach ihrer Erfahrung haben die Kirchen im realen Leben der Menschen &#150; nicht in der Politik &#150; praktisch jede Bedeutung eingeb\u00fc\u00dft. <br \/>Diese Beobachtung f\u00fchrt sie im Einzelnen mit am\u00fcsanten Beobachtungen aus ihrer l\u00e4ndlichen Umgebung n\u00e4her aus. Ursula Neumann h\u00e4lt Widerst\u00e4ndigkeit gegen\u00fcber den furchterregenden Entwicklungen wie Gentechnologie, gegen\u00fcber dem medizinischen Machbarkeitswahn, der Globalisierung, der Digitalisierung und dem wirtschaftlichen Wachstumszwang f\u00fcr wichtig; Entwicklungen, die von finanzstarken und einflussreichen Institutionen gef\u00f6rdert, den Menschen kritiklose Gl\u00e4ubigkeit, Unterwerfung, also eine quasi-religi\u00f6se Haltung abverlangen &#150; mit seelischen Folgen f\u00fcr die Betroffenen wie Resignation, Versagens\u00e4ngsten und Abh\u00e4ngigkeit. Am schlimmsten aber &#8211; so Ursula Neumann &#8211; sei der Satz: &#132;Was kann ich dagegen schon tun?&#147; Denn dieser Satz schaffe erst die Wirklichkeit, die er zu beschreiben vorgibt. Ursula Neumann pl\u00e4diert daf\u00fcr, gegen die genannten Entwicklungen zu k\u00e4mpfen und sich den dahinter stehenden Institutionen nicht einfach auszuliefern. Zweifel &#150; Selbstzweifel eingeschlossen &#150; und Respektlosigkeit sei die richtige Haltung. Das bedeutet: man muss die Angst \u00fcberwinden und sich des Verstandes bedienen. Dann werde man die Gro\u00dfm\u00e4chtigen dieser Welt wie den Kaiser im sch\u00f6nen Andersen-M\u00e4rchen sehen: Seine neuen Kleider gibt es gar nicht, der Kaiser steht nackt da. Nimmt Ursula Neumann den Mund hier zu voll? Mag sein. Aber immerhin gibt es das erfolgreiche Vorbild des mutigen Kampfs gegen den M\u00e4chtigen schon in der Bibel: in der Geschichte von David und Goliath.<\/p>\n<p>Der Kampf kann nat\u00fcrlich scheitern. Das haben Ursula und Johannes Neumann erfahren m\u00fcssen in dem Gerichtsverfahren, bei dem es darum ging, dass ihr Sohn Joachim zur Teilnahme am Ersatzfach Ethik verpflichtet wurde, weil er nicht am Religionsunterricht teilnahm. Drei Beitr\u00e4ge des Buches widmen sich dem Thema Religionsunterricht und Ethikunterricht in der Schule.<\/p>\n<p>Der erste (von 1997) unter dem etwas r\u00e4tselhaften Titel &#132;Die Kunst, den Bogen ungestraft zu \u00fcberspannen&#147; ist, was die Beschreibung der Verh\u00e4ltnisse der beiden F\u00e4cher in den Bundesl\u00e4ndern angeht, inzwischen teilweise \u00fcberholt. Die beiden Kernthesen jedoch sind unver\u00e4ndert aktuell und zutreffend: 1. dass der Staat eine allgemeine Wertebildung f\u00fcr alle, wenn er sie f\u00fcr geboten h\u00e4lt, nicht f\u00fcr Teile der Sch\u00fclerpopulation an die Religionsgemeinschaften delegieren kann; denn deren religi\u00f6sen Werte unterliegen eben nicht staatlicher Bestimmung; 2. dass aus der Religionsunterrichtsverpflichtung des einen Teils der Sch\u00fclerschaft (Art.\u00a07 Abs.\u00a03 GG) nicht eine Werteunterrichtsverpflichtung des anderen Teils folgen k\u00f6nne. Anders als die Ersatzdienstpflicht im Falle der Kriegsdienstverweigerung (Art.\u00a012a Absatz\u00a02 GG) ist die Pflicht zum Ersatzunterricht in Ethik im Fall der Abmeldung vom Religionsunterricht eben nicht grundgesetzlich vorgesehen und verst\u00f6\u00dft daher gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit.<\/p>\n<p>Die Frage &#132;Sind Christen doch die besseren Menschen?&#147; behandelt Ursula Neumann mit launigen, bissigen Bemerkungen zur klerikalen Politik und katholischen Moral in der Bundesrepublik seit 1949 und zur Sinnlosigkeit religi\u00f6ser Moralverk\u00fcndigung im Religionsunterricht. Der ausf\u00fchrliche Aufsatz &#132;&#145;Ersatzfach&#145; Ethik&#147; (1998, gemeinsam mit Joachim und Johannes Neumann) informiert ausf\u00fchrlich und sorgf\u00e4ltig, im Detail etwas m\u00fchsam nachzuvollziehen, \u00fcber ihre Argumentation im Revisionsverfahren \u00fcber die Pflicht zur Teilnahme am Ethikunterricht. Verwaltungsgericht Freiburg und Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatten die Klage der Neumanns gegen die Teilnahmepflicht des Sohnes Joachim abgewiesen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts stand bei Abfassung des Aufsatzes noch aus. Die Argumentation soll hier nicht im Einzelnen referiert werden. Man h\u00e4tte sich gew\u00fcnscht, dass Ursula Neumann die Weiterentwicklung des Verfahrens nachgetragen h\u00e4tte. Zwar hat auch das Revisionsgericht am Ergebnis nichts ge\u00e4ndert (Urteil vom 17. Juni 1998, BVerwGE 107,75). Es enth\u00e4lt aber immerhin einige Klarstellungen im Sinn der Zielvorstellungen der Neumanns: 1. Der Religionsunterricht ist eine &#132;f\u00fcr einen auf Neutralit\u00e4t verpflichteten Staat durchaus atypische religi\u00f6se Unterweisung im staatlichen Raum&#147; und als solcher keine Belastung f\u00fcr die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, sondern ein Vorteil. 2. Der Landesgesetzgeber k\u00f6nnte durchaus auch Ethikunterricht f\u00fcr alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler vorsehen, also als zus\u00e4tzlichen Unterricht auch f\u00fcr die bereits am Religionsunterricht Teilnehmenden. 3. Die curriculare Minderausstattung des Faches Ethik gegen\u00fcber dem Religionsunterricht (z.B. keine Leistungskurse in Ethik; kein Pr\u00fcfungsfach im Abitur) ist unzul\u00e4ssig. Die letztgenannte Klarstellung hat in der Gesetzgebung der L\u00e4nder jedenfalls zum Teil schon zu \u00c4nderungen gef\u00fchrt. Die beiden ersten Feststellungen sind durchaus von potentieller Sprengkraft. Die Gesetzgeber k\u00f6nnten daraus Konsequenzen ziehen: z.B. Festlegung der bekenntnisfreien Schule als Regelschule (vgl. Artikel\u00a07 Abs.\u00a03 GG) und Einf\u00fchrung eines obligatorischen Ethikunterrichts f\u00fcr alle.<\/p>\n<p>Nachzutragen ist auch noch, dass die Verfassungsbeschwerde gegen das Revisionsurteil vom Bundesverfassungsgericht in einer Kammerentscheidung vom 18. Februar 1999 verworfen wurde mit der zynischen Begr\u00fcndung, der Beschwerdeschrift sei das angegriffene Urteil nicht beigef\u00fcgt gewesen; dabei lag den Richtern dieses mit Sicherheit vor und h\u00e4tte auch durch ein einfaches Telefongespr\u00e4ch angefordert werden k\u00f6nnen. Das Gericht will nicht entscheiden; es hat auch die Vorlage des VG Hannover zu dem gleichen Thema durch Beschluss vom 17. Februar 1999 mit fadenscheinigen Gr\u00fcnden als unzul\u00e4ssig zur\u00fcckgewiesen.[3] Die Debatte \u00fcber Religions- und Ethikunterricht ist noch lange nicht zu Ende; der Gegenstand des Beitrags von Ursula und Johannes Neumann ist aktueller denn je. Die Landesgesetzgeber sind gefordert, etwa durch Bestimmungen dar\u00fcber, dass die staatlichen Schulen im Grundsatz &#132;bekenntnisfrei&#147; sind im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 Satz 1 GG.<\/p>\n<p>In weiteren Beitr\u00e4gen \u00fcber die Lebenswirklichkeit auf der Grundlage eigenen Engagements setzt sich Ursula Neumann mit dem Schwangerschaftsabbruch, mit dem Verh\u00e4ltnis der Kirche zu den Frauen, mit dem Umgang mit Gefl\u00fcchteten auseinander. So h\u00e4lt sie es f\u00fcr grundverkehrt, Fl\u00fcchtlinge immer nur als hilfsbed\u00fcrftige Opfer zu behandeln und Dankbarkeit von ihnen zu erwarten. Der Selbstwert von Fl\u00fcchtlingen w\u00e4chst, wenn von ihnen Gegenleistungen verlangt werden: sich an Absprachen zu halten, eigene Bem\u00fchungen einzubringen.<br \/>Die Sprache Ursula Neumanns ist in allen Beitr\u00e4gen wirklichkeitsges\u00e4ttigt, pr\u00e4zise, voller Empathie, dabei sp\u00f6ttisch bis sarkastisch. Sie nimmt kein Blatt vor den Mund, ohne jedoch zu verletzen. Man liest schmunzelnd, immer wieder zustimmend nickend. Sie zitiert h\u00e4ufig, vor allem W\u00fcrdentr\u00e4ger aus der Kirchenhierarchie, und decouvriert schon damit deren abstrakte, wolkige, verschrobene und widerspr\u00fcchliche Denkweise. Ein Beispiel: &#132;In der Nachfolge Jesu sind wir Christen berufen, durch Glaubensgehorsam immer freiere Menschen zu werden und befreiende Verh\u00e4ltnisse zu erm\u00f6glichen&#147; (Kardinal Koch, Basel).<\/p>\n<p>Das ganze Buch, jeder einzelne Abschnitt l\u00e4sst erkennen: Hier bringt sich ein ganzer Mensch t\u00e4tig ein. Ein ganzes Leben lang, liebevoll, r\u00fcckhaltlos. Man sollte das Buch lesen, wie auch das von Johannes Neumann.<\/p>\n<p>Anmerkungen:<\/p>\n<p>1 Zu den aktuellen Staatsleistungen an die Kirchen s. Dokumentation S. 105 dieser Ausgabe.<\/p>\n<p>2 Kurzfassung: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 170, S. 31 f.<\/p>\n<p>3 S. Neue Zeitschrift f\u00fcr Verwaltungsrecht 1999, S. 756.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[791,667],"autoren":[183],"publikationen":[876],"class_list":["post-8517","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-rezension","tag-vorgaenge-artikel","autoren-johann-albrecht-haupt","publikationen-876"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Humanistische Biografien - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/vorgaenge\/228\/publikation\/humanistische-biografien\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Humanistische Biografien - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"vorg\u00e4nge Nr. 228 (4\/2019), S. 117-124 Johannes Neumann: Humanismus und Kirchenkritik. 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