{"id":8798,"date":"2017-05-28T15:30:00","date_gmt":"2017-05-28T13:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/sicherheitsgefuehle-haben-mit-der-realen-sicherheitslage-nichts-zu-tun\/"},"modified":"2021-08-28T23:34:27","modified_gmt":"2021-08-28T21:34:27","slug":"sicherheitsgefuehle-haben-mit-der-realen-sicherheitslage-nichts-zu-tun","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/232\/publikation\/sicherheitsgefuehle-haben-mit-der-realen-sicherheitslage-nichts-zu-tun\/","title":{"rendered":"\u201eSicherheitsgef\u00fchle haben mit der realen Sicherheitslage nichts zu tun\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Offener Brief des Landesverbandes Bremen, in: Mitteilungen Nr. 232 (2\/2017), S. 5-10<\/p>\n<p>\u00a0<br \/> <i>Die Bremer Senatoren Ulrich M\u00e4urer (Inneres) und Martin G\u00fcnthner (u.a. Justiz) haben im Januar diesen Jahres ein Positionspapier zu &#8222;sozialdemokratische[n] Antworten in der Sicherheitsdebatte auf Hass und Terror&#8220; vorgelegt. Sie konzentrieren sich dabei fast ausschlie\u00dflich auf repressive Instrumente der Antiterrorpolitik, u.a. fordern sie bzw. k\u00fcndigen f\u00fcr ihr Bundesland an den Ausbau polizeilicher \u00dcberwachungsbefugnisse (u.a. pr\u00e4ventive Telefon\u00fcberwachung), den verst\u00e4rkten Einsatz von Fu\u00dffesseln, von Video\u00fcberwachung u.a.m. Der HU-Landesverband Bremen hat unter der Federf\u00fchrung von Johannes Feest und Thomas von Zabern darauf mit einem offenen Brief geantwortet, den wir hier (unter K\u00fcrzung der Quellenangaben) wiedergeben.<\/i><\/p>\n<h5><span id=\"zu-i-lagebild\">Zu I. Lagebild <\/span><\/h5>\n<p>&#8222;Die derzeit gr\u00f6\u00dfte Gefahr im Bereich Internationaler Terrorismus geht derzeit vom IS und anderen islamisch-dschihadistischen Gruppen aus. Im letzten Jahr ist dabei zunehmend Europa und auch Deutschland in den Fokus der Terroristen ger\u00fcckt&#8220; (M\u00e4urer\/G\u00fcnthner).<\/p>\n<p>Diese Einsch\u00e4tzung teilt die HU-LV Bremen. Die grausamen Attentate in den letzten beiden Jahren belegen das. Ob allerdings Bremen wirklich ein &#8222;Hot-Spot der salafistischen und radikal-islamistischen Szene in Deutschland&#8220; ist, wird durch die mitgeteilten Zahlen nicht ausreichend belegt. Begriffe wie &#8222;radikalislamistisch&#8220; sind wenig geeignet, belastbare Statistiken zu erstellen geeignet. Wir schlagen vor, genauer zwischen gewaltorientierten und friedfertigen fundamentalistisch religi\u00f6sen Str\u00f6mungen zu unterscheiden. Nur auf diese Weise kann eine rationale \u00f6ffentliche Diskussion gef\u00fchrt und dem Unsicherheitsgef\u00fchl der Bev\u00f6lkerung entgegengewirkt werden.<\/p>\n<p>Ma\u00dfnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, welche die terroristische Gefahr reduzieren, ist zweifellos sinnvoll. Allerdings muss dabei stets bedacht werden, ob die vorhandenen Instrumente nicht ausreichen und nur konsequenter angewendet werden m\u00fcssten Wir haben uns die vorgeschlagenen Ma\u00dfnahmen angesehen und m\u00f6chten unsere \u00dcberlegungen und unsere Kritik an einigen dazu darlegen.<\/p>\n<h5><span id=\"zu-ii-praevention\">Zu II. Pr&auml;vention <\/span><\/h5>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"1-extremismuspraevention\">1. Extre&shy;mis&shy;muspr&auml;&shy;ven&shy;tion: <\/span><\/h2>\n<p>&#8222;Wer die Kette von Gewalt und Extremismus durchbrechen will, der muss das Nachwachsen von neuen Extremisten und Fanatikern verhindern, wir m\u00fcssen den Terrororganisationen den Nachwuchs nehmen &#8230; Bei Menschen, die aus anderen L\u00e4ndern und Kulturen zu uns gekommen sind, steht das Erfordernis einer schnellen und wirksamen Integration im Vordergrund&#8220; (M\u00e4urer\/G\u00fcnthner).<\/p>\n<p>Den hier genannten Zielen stimmen wir voll und ganz zu. Die HU &#8211;LV Bremen begr\u00fc\u00dft die Aufstockung des Pr\u00e4ventionsprojekts Kitab um 4 Stellen. Wir fordern aber erg\u00e4nzend dazu, dass Fortbildungen geschaffen werden, welche die Lehrkr\u00e4fte in die Lage versetzen, das Thema sinnvoll in den Unterricht einzubinden, eine Radikalisierung verl\u00e4sslich erkennen ggf. darauf reagieren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich stellen wir fest: Nur eine angemessene personelle Ausstattung wird die Schulen in die Lage versetzen, die dringend notwendige Projekte gegen die insgesamt zunehmenden Gewalt (verbal wie k\u00f6rperlich) und nicht nur gegen religi\u00f6sen Fundamentalismus und Extremismus anzubieten.<\/p>\n<p>Die vorgeschlagenen &#8222;Erg\u00e4nzungen&#8220; bei der Meldepflicht der Schulleitungen halten wir f\u00fcr einen sehr problematischen Weg. Erfolgreiche Pr\u00e4ventionsarbeit erfordert den Aufbau von Vertrauen, Denunziation st\u00f6rt diese Vertrauensbildung und sollte daher nur in gravierenden Ausnahmef\u00e4llen von den p\u00e4dagogisch Verantwortlichen verlangt werden.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"3-forschungsstelle-salafismusislamismusterrorismus\">3. Forschungs&shy;stelle Salafis&shy;mus\/Is&shy;la&shy;mis&shy;mus\/Ter&shy;ro&shy;rismus <\/span><\/h2>\n<p>Die Einrichtung einer Forschungsstelle f\u00fcr Extremismusforschung ist grunds\u00e4tzlich zu begr\u00fc\u00dfen. Sie sollte jedoch nicht beim Senator f\u00fcr Inneres geschaffen werden, sondern als eine unabh\u00e4ngige, wissenschaftliche Einrichtung an der Universit\u00e4t. Der Tendenz zur nicht-\u00f6ffentlichen Eigenforschung der Bremer Ressorts sollte entgegengewirkt werden. Die Humanistische Union LV-Bremen hat schon vor einigen Jahren im Zusammenhang mit der Diskussion \u00fcber die Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes vorgeschlagen an der Universit\u00e4t eine &#8222;Forschungsstelle Extremismus&#8220; einzurichten, damit dort unabh\u00e4ngig und basierend auf wissenschaftlichen Methoden alle Arten von Extremismus und extremistischen Str\u00f6mungen erforscht und \u00f6ffentlich dokumentiert werden. Diese Forschung darf nicht wie in dem Papier vorgeschlagen von den Interessen von Polizei und Sicherheitsstrategen ma\u00dfgeblich beeinflusst werden. Die angewandten Methoden m\u00fcssen \u00fcberpr\u00fcfbar sein, die Ergebnisse ohne Einschr\u00e4nkungen ver\u00f6ffentlicht werden.<\/p>\n<p>Wenn sich die Sicherheitsbeh\u00f6rden jetzt (endlich) dazu entscheiden, ihre Arbeit auch zu evaluieren, dann begr\u00fc\u00dfen wir das. Diese Evaluation kann ja unabh\u00e4ngig von der universit\u00e4ren Forschungsstelle beh\u00f6rdenintern organisiert werden.<\/p>\n<h5><span id=\"zu-iii-aufklaerung-und-ueberwachung\">Zu III. Aufkl&auml;rung und &Uuml;berwachung <\/span><\/h5>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"1-polizei-gefahrenabwehr-tkue\">1. Polizei-&shy;Ge&shy;fah&shy;re&shy;n&shy;ab&shy;wehr-TK&Uuml; <\/span><\/h2>\n<p>Eine Regelungsl\u00fccke bei der Abfrage der Telekommunikationsdaten oder der \u00dcberwachung der Telekommunikation sehen wir nicht. Dass und wo die bestehenden Regelungen nicht ausreichen, m\u00fcsste daher genauer dargelegt werde, bevor das Bremer Polizeigesetz ge\u00e4ndert wird.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"2-gefaehrder-fussfessel\">2. Gef&auml;hr&shy;der-&shy;Fu&szlig;&shy;fessel <\/span><\/h2>\n<p>2.1 Der Begriff &#8222;Gef\u00e4hrder&#8220; ist juristisch problematisch, weil er auch im Polizei- und Ordnungsrecht nicht &#8222;legaldefiniert&#8220; ist. Ein Gef\u00e4hrder, also eine Person, die als solche die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung gef\u00e4hrdet, gibt es so im Gesetz nicht. Mit der Einf\u00fchrung des Begriffs in das Strafrecht w\u00fcrde einem Pr\u00e4ventivstrafrecht (&#8222;pre-crime&#8220;) T\u00fcr und Tor ge\u00f6ffnet. Das ist grunds\u00e4tzlich abzulehnen. Dort, wo von Personen eine konkrete Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit eine &#8222;auf Tatsachen gest\u00fctzte Prognose&#8220; ausgeht, bestehen auch heute schon polizeiliche M\u00f6glichkeiten der \u00dcberwachung und des Einschreitens (bei Ausl\u00e4ndern: ausl\u00e4nderrechtliche Ma\u00dfnahmen). Hinzukommen die M\u00f6glichkeiten des \u00a7 129 B StGB zum Vorgehen gegen ausl\u00e4ndische kriminelle und terroristische Vereinigungen. Soweit von Personen keine konkrete Gefahr ausgeht, muss die \u00d6ffentlichkeit dar\u00fcber aufgekl\u00e4rt werden, dass auch Nicht-St\u00f6rer unerwartet gef\u00e4hrlich werden k\u00f6nnen und dass dagegen keine rechtsstaatlich zul\u00e4ssigen Ma\u00dfnahmen m\u00f6glich sind.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"22-fussfesseln\">2.2 Fu&szlig;fesseln <\/span><\/h2>\n<p>Die Bundesminister f\u00fcr Justiz und Inneres haben sich darauf verst\u00e4ndigt die Anwendung der Fu\u00dffessel auf extremistische Straft\u00e4ter auszuweiten. Dazu brachten sie am 14.02.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur \u00c4nderung des Strafgesetzbuches &#8211; Ausweitung des Ma\u00dfregelrechts bei extremistischen Straftaten &#8211; in den Bundestag ein (Drucksache 18\/11162).<\/p>\n<p>Bisher gibt es keine Belege daf\u00fcr, dass durch den Einsatz der Fu\u00dffessel Straftaten verhindert werden k\u00f6nnen. Der Attent\u00e4ter, der in Frankreich letztes Jahr einen Priester t\u00f6tete, trug eine Fu\u00dffessel.<\/p>\n<p>Der Bericht des Kriminologischen Instituts der Universit\u00e4t T\u00fcbingen zu einer bundesweiten Studie \u00fcber die elektronische Aufenthalts\u00fcberwachung im Rahmen der F\u00fchrungsaufsicht weist darauf hin, dass eine Aufenthalts\u00fcberwachung die Begehung von Straftaten letztlich nicht verhindern kann.<\/p>\n<p>Ebenso bezweifelt der Bund Deutscher Kriminalbeamten (BDK) die Wirksamkeit der Fu\u00dffessel bei der Verhinderung von Straftaten. Er pl\u00e4diert daf\u00fcr, die Mittel zur \u00dcberwachung, die bei einer Ausweitung notwendig w\u00fcrden, stattdessen in Planstellen f\u00fcr Kriminalbeamte zu investieren.\u00a0<\/p>\n<p>Schon zu den heute geltenden rechtlichen Regelungen zum Einsatz der Fu\u00dffessel gibt es verfassungsrechtliche Bedenken, ob nach der Verb\u00fc\u00dfung einer Strafe die Fu\u00dffessel angeordnet werden darf. Es gibt dazu mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, \u00fcber die noch nicht verhandelt wurde.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund ist f\u00fcr uns die von M\u00e4urer und G\u00fcnthner vertretene Position, dass die Ausweitung des Rechtsrahmens f\u00fcr den Einsatz der Fu\u00dffessel &#8222;gut und sinnvoll&#8220; ist, nicht nachvollziehbar und vertretbar.<\/p>\n<p>Das weitergehende Vorhaben, den Einsatz von Fu\u00dffesseln f\u00fcr sogenannte Gef\u00e4hrder auch ohne einen Richterspruch anwenden zu k\u00f6nnen, lehnen wir ab.<\/p>\n<p>Es erscheint daher verfr\u00fcht, hierf\u00fcr bereits einen genau bezifferten Personalbedarf f\u00fcr die Beantragung, Auswertung und Kontrolle solcher Ma\u00dfnahmen vorzusehen. Diese Stellen k\u00f6nnten aber angesichts des Personalmangels bei der Bremer Polizei dem allgemeinen Polizeidienst &#8211; z.B. zur intensiveren Bek\u00e4mpfung der organisierten Kriminalit\u00e4t- zugeschlagen werden.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"3-lfv-g10-und-observation\">3. LfV &ndash; G10 und Observation <\/span><\/h2>\n<p>Die von M\u00e4urer\/G\u00fcnthner vorgeschlagenen zus\u00e4tzlichen Stellen f\u00fcr das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz lehnen wir ab. Die Aufgabe des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz ist n\u00e4mlich nicht die Terrorismusbek\u00e4mpfung, sondern der Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung (also unseres staatlichen Systems). Terrorangriffe gef\u00e4hrden Menschenleben, aber im seltensten Fall die freiheitlich demokratische Grundordnung. Der Schutz von Menschenleben ist Aufgabe der Polizei. Eine Vermischung der Kompetenzen f\u00fchrt lediglich dazu, dass die eine Beh\u00f6rde nicht mehr wei\u00df was die andere macht und damit zu mehr Unsicherheit (siehe NSU und wahrscheinlich auch Fall Amri).<\/p>\n<h5><span id=\"iv-schutz-des-oeffentlichen-raums\">IV. Schutz des &ouml;ffent&shy;li&shy;chen Raums <\/span><\/h5>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"1-videoueberwachung\">1. Video&shy;&uuml;ber&shy;wa&shy;chung <\/span><\/h2>\n<p>Wie von M\u00e4urer\/G\u00fcnthner selbst eingestanden wird, f\u00fchrt Video\u00fcberwachung nicht zur Verhinderung von terroristischen Anschl\u00e4gen, allenfalls zur Identifikation der T\u00e4ter.\u00a0<\/p>\n<p>Allein das Sicherheitsgef\u00fchl der Bev\u00f6lkerung, kann verfassungsrechtlich kein Argument f\u00fcr die vermehrte Installation von Videokameras im \u00f6ffentlichen Raum sein. Bei Sicherheitsgef\u00fchlen geht es um Gef\u00fchle die mit der realen Sicherheitslage nichts zu tun haben. Hier ist Aufkl\u00e4rung der Bev\u00f6lkerung geboten anstelle von \u00dcberwachung von einer Vielzahl zuf\u00e4lliger Passanten, die keinerlei Straftat verd\u00e4chtigt werden. Eine Ausweitung der Video\u00fcberwachung stellt einen nicht unerheblichen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht (Art. 2 I iVm 1 I GG) zahlreicher B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger dar. Hierbei ist insbesondere zu ber\u00fccksichtigen, dass sich viele Menschen dieser Video\u00fcberwachung in ihrem t\u00e4glichen Leben nicht entziehen k\u00f6nnen, weil sie in der N\u00e4he der \u00fcberwachten Orte wohnen oder arbeiten oder weil sie auf die Benutzung \u00fcberwachter Verkehrsknotenpunkte zur Bew\u00e4ltigung ihres Alltages angewiesen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals in seinem Volksz\u00e4hlungsurteil klargestellt, dass jede\/r ein Recht darauf hat, selbst dar\u00fcber entscheiden zu k\u00f6nnen, welche pers\u00f6nlichen Daten erhoben werden. Es hat seitdem mehrfach deutlich gemacht, dass dieses Recht deshalb von elementarer Bedeutung ist, weil es nicht nur der individuellen Freiheit einzelner Personen dient, sondern dar\u00fcber hinaus ein wesentliches Element unseres demokratischen Gemeinwesens darstellt. Bei Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gelten daher strenge Anforderungen an den mit der Ma\u00dfnahme verfolgten Zweck. Allein die Verbesserung des Sicherheitsgef\u00fchls ist kein hinreichender Zweck, der einen solchen Eingriff unter Beachtung des Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatzes rechtfertigen kann. Im \u00dcbrigen sei auch darauf hingewiesen, dass es fraglich ist, ob Kameras \u00fcberhaupt geeignet sind, das Sicherheitsgef\u00fchl der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger zu erh\u00f6hen oder ob sie den Menschen nicht vielmehr signalisieren, dass sie sich gerade an einem Ort befinden, der als gef\u00e4hrdet eingestuft wird. Sp\u00e4testens jedenfalls, wenn Bilder von Straftaten in Printmedien und auf den Fernsehbildschirmen erscheinen, d\u00fcrfte dem Sicherheitsgef\u00fchl nicht mehr gedient sein.<\/p>\n<p>Soweit das vorgelegte Papier auf die Zweckdienlichkeit der Kameras zur Strafverfolgung abstellt, weisen wir darauf hin, dass die Identifizierung bei den vergangenen terroristischen Straftaten in Deutschland das geringste Problem darstellte. So sind die T\u00e4ter entweder bei ihrem Anschlag ums Leben gekommen oder haben absichtlich Identifikationspapiere hinterlassen. Damit stellt sich die Frage der Erforderlichkeit der Kameras. Im \u00dcbrigen weisen wir darauf hin, dass im Bereich der Strafverfolgung gem\u00e4\u00df Art. 74 Absatz 1 Nr. 1 GG die Gesetzgebungskompetenz beim Bundesgesetzgeber liegt.<\/p>\n<p>Auch der m\u00f6gliche Missbrauch in der Zukunft durch Einsatz von fortgeschrittener Gesichtserkennungssoftware sollte nicht au\u00dfer Acht gelassen werden.<\/p>\n<p>Die Notwendigkeit von zus\u00e4tzlichen 12 Personalstellen f\u00fcr die Rund-um-die-Uhr-\u00dcberwachung muss in Frage gestellt werden. Die &#8222;verbesserten einsatztaktischen M\u00f6glichkeiten der Reaktion&#8220; sind eine Worth\u00fclse ohne konkreten Inhalt. Hier ist auch darzulegen, wie viel Beamten f\u00fcr diesen Bereich bisher schon t\u00e4tig sind.<\/p>\n<h5><span id=\"v-strafverfolgung-strafvollstreckung\">V. Straf&shy;ver&shy;fol&shy;gung &ndash; Straf&shy;voll&shy;stre&shy;ckung <\/span><\/h5>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"1-strafverfolgung\">1. Straf&shy;ver&shy;fol&shy;gung <\/span><\/h2>\n<p>F\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung der Sicherheit ist es unerl\u00e4sslich, dass Straftaten, die das Sicherheitsgef\u00fchl der Bev\u00f6lkerung massiv beeinflussen, konsequent verfolgt und von den Gerichten zeitnah geahndet werden&#8220; (M\u00e4urer\/ G\u00fcnthner).<\/p>\n<p>Muss die konsequente Verfolgung nicht f\u00fcr alle schweren Straftaten gelten? Insbesondere f\u00fcr solche aus dem Bereich Organisierte Kriminalit\u00e4t und Wirtschaftskriminalit\u00e4t, da die Schadenssummen hier meist weit \u00fcber der von &#8222;Alltagskriminalit\u00e4t&#8220; liegen, auch wenn diese von der Bev\u00f6lkerung nicht als direkte Bedrohung ihres Alltagslebens wahrgenommen werden. Dass die Personalausstattung der Staatsanwaltschaft sowie der Gerichte zu gering ist, wird seit Jahren in Bremen diskutiert. F\u00fcr diesen Bereich nun Abhilfe zu schaffen ist geboten, allerdings sollte dies nicht nur f\u00fcr den Bereich politischer Delikte geschehen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"2-justizvollzug\">2. Justiz&shy;vollzug <\/span><\/h2>\n<p>&#8222;Um die Sicherheit in der JVA weiterhin gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen, werden wir auf die gestiegenen Fallzahlen bei Polizei und Strafjustiz, aber auch auf die bereits in 2016 stark gestiegenen Belegungszahlen im Justizvollzug, mit einer sp\u00fcrbaren Verst\u00e4rkung der Sicherheitsabteilung der JVA reagieren&#8220; (M\u00e4urer\/G\u00fcnthner).<\/p>\n<p>Die Schwierigkeiten, im Strafvollzug das Vollzugsziel der Resozialisierung der Strafgefangenen zu erreichen, sind bekannt. Dem ist mit einer &#8222;sp\u00fcrbaren Verst\u00e4rkung der Sicherheitsabteilung&#8220; nicht zu begegnen. Schon jetzt ist der Vollzug f\u00fcr die meisten Gefangenen \u00fcbersichert. Bei der Einstellung von neuem Personal nur auf Gefangene aus den &#8222;islamistischen Umfeld&#8220; oder &#8222;radikal-islamistische Gefangen&#8220; abzustellen, wird dem Gesamtsystem Strafvollzug das insgesamt ein h\u00f6chst problematisches System struktureller Gewalt ist, nicht gerecht.<\/p>\n<p>In erster Linie m\u00fcsste erreicht werden, dass der Strafvollzug von Gefangenen entlastet wird, welche dort fehlplatziert sind (Ersatzfreiheitsstrafen, Drogenabh\u00e4ngige u.\u00e4.) und deren Resozialisierung besser au\u00dferhalb geschlossener Anstalten erreicht werden kann. Das gilt f\u00fcr deutsche wie f\u00fcr ausl\u00e4ndische Gefangene.<\/p>\n<p>Ein besonderes Problem besteht darin, dass die Zahl der Strafgefangenen die wenig oder kein Deutsch sprechen, ansteigt. In erster Linie sollten daher Kurse &#8222;Deutsch f\u00fcr Ausl\u00e4nder&#8220; angeboten werden. Die HU unterst\u00fctzt daher auch die geplante Einstellung weiterer Sprachmittler. Dar\u00fcber hinaus erscheint es uns erforderlich, f\u00fcr das Personal in der JVA kontinuierliche Fortbildungen zur Steigerung der interkulturellen Kompetenz vorzusehen. Nur auf diese Weise werden auch die in Bremen geplanten Programme der Ent-Radikalisierung zu bew\u00e4ltigen sein.<\/p>\n<h5><span id=\"vi-auslaenderrechtliche-massnahmen\">VI. Ausl&auml;n&shy;der&shy;recht&shy;liche Ma&szlig;nahmen <\/span><\/h5>\n<p>&#8222;Das Ausl\u00e4nderrecht ist in den letzten Monaten mehrfach versch\u00e4rft worden&#8220; (M\u00e4urer\/G\u00fcnthner).<\/p>\n<p>Wie wenig dies in der Praxis zur Gefahrenabwehr gebracht hat, zeigt der Fall des Weihnachtsmarkt-Attent\u00e4ters Anis Amri. In einem ausf\u00fchrlichen Gutachten zu diesem Fall konnte gezeigt werden, dass aufgrund der vorliegenden Informationen sowohl \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen und strenge Meldeauflagen m\u00f6glich gewesen w\u00e4ren, aber auch Untersuchungshaft, eine Ausweisungsverf\u00fcgung, Abschiebungshaft und letztlich sogar eine Abschiebung in sein Heimatland selbst.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"1-abschiebungshaft-fuer-gefaehrder\">1. Abschie&shy;bungs&shy;haft f&uuml;r &bdquo;Gef&auml;hrder&ldquo; <\/span><\/h2>\n<p>Abschiebungshaft ist nach \u00a7 62 AufentG in vielen F\u00e4llen m\u00f6glich, insbesondere, wenn der betreffende Ausl\u00e4nder &#8222;auf Grund einer unerlaubten Einreise vollziehbar ausreisepflichtig ist&#8220; oder &#8222;die Ausreisefrist abgelaufen ist und der Ausl\u00e4nder seinen Aufenthaltsort gewechselt hat, ohne der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde eine Anschrift anzugeben, unter der er erreichbar ist&#8220; (\u00a7 62 Abs. 3 Nr.1 bzw. Nr. 3 AufenthG). Es ist auch nicht richtig, wie von M\u00e4urer\/G\u00fcnthner behauptet, dass die 3-Monats-Frist des \u00a7 62 Abs. 2 Satz 2 AufenthG &#8222;eine un\u00fcberwindliche H\u00fcrde&#8220; in F\u00e4llen darstellt, in denen die Herkunftsl\u00e4nder nicht kooperieren. Vielmehr kann diese Frist nach \u00a7 62 Abs. 4 AufenthG bereits jetzt im Einzelfall auf sechs bzw. zw\u00f6lf Monate verl\u00e4ngert werden.<\/p>\n<p>Auf keinen Fall sollte Abschiebungshaft dazu genutzt werden, das menschenrechtliche Verbot von Pr\u00e4ventivhaft zu umgehen. Diese Bestrebungen der der Bundesregierung sollten daher auf keinen Fall unterst\u00fctzt werden.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[46],"tags":[739],"autoren":[220,175],"publikationen":[905],"class_list":["post-8798","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-anti-terror-kampf","tag-anti-terror-kampf","autoren-johannes-feest","autoren-thomas-von-zabern","publikationen-905"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>\u201eSicherheitsgef\u00fchle haben mit der realen Sicherheitslage nichts zu tun\u201c - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/232\/publikation\/sicherheitsgefuehle-haben-mit-der-realen-sicherheitslage-nichts-zu-tun\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"\u201eSicherheitsgef\u00fchle haben mit der realen Sicherheitslage nichts zu tun\u201c - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Offener Brief des Landesverbandes Bremen, in: Mitteilungen Nr. 232 (2\/2017), S. 5-10 \u00a0 Die Bremer Senatoren Ulrich M\u00e4urer (Inneres) und Martin G\u00fcnthner (u.a. 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