{"id":8952,"date":"2012-12-18T23:30:00","date_gmt":"2012-12-18T22:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/grenzueberschreitungen-saekulare-vernunft-als-buergerrechtlicher-kampfbegriff\/"},"modified":"2021-08-24T21:55:49","modified_gmt":"2021-08-24T19:55:49","slug":"grenzueberschreitungen-saekulare-vernunft-als-buergerrechtlicher-kampfbegriff","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/publikation\/grenzueberschreitungen-saekulare-vernunft-als-buergerrechtlicher-kampfbegriff\/","title":{"rendered":"Grenz\u00fcberschreitungen. \u201eS\u00e4kulare Vernunft\u201c als b\u00fcrgerrechtlicher Kampfbegriff? Ein Widerspruch"},"content":{"rendered":"<p>Mitteilungen 218\/219 (III\/IV) &#8211; Dezember 2012, Seite 4-6<\/p>\n<p><i>(Red.) Rosemarie Will hatte in der letzten Ausgabe der HU-Mitteilungen die verbandsinterne Diskussion um die Beschneidung von Kindern mit einem Beitrag er\u00f6ffnet, der die Anerkennung des k\u00f6rperverletzenden Eingriffs durch die Beschneidung als b\u00fcrgerrechtlichen Minimalstandard formulierte, die Frage des Verbots oder der begrenzten Zul\u00e4ssigkeit der Beschneidungspraxis jedoch offen lie\u00df. Zu ihren Ausf\u00fchrungen legte Jutta Roitsch-Wittkowsky einen Widerspruch ein, mit dem wir in dieser Ausgabe die Debatte fortsetzen. Ein \u00dcberblick \u00fcber die weitere Meinungsbildung innerhalb der HU zum Thema findet sich auf Seite 6ff. dieser Ausgabe. <\/i><\/p>\n<h2 class=\"auto-created\">I.&nbsp; Das Urteil<\/h2>\n<p>Die Debatte \u00fcber das Urteil des Landgerichts K\u00f6ln zur Beschneidung von j\u00fcdischen und muslimischen Jungen hat die B\u00fcrgerrechtsorganisation Humanistische Union erreicht. Das ist gut so, es ist eine Debatte \u00fcber Freiheitsrechte und \u00fcber die Abw\u00e4gung zwischen unterschiedlichen Grundrechtspositionen. Erstmals in Deutschland hat ein Gericht die Beschneidung von Jungen als eine irreparable K\u00f6rperverletzung eingestuft, die strafrechtlich zu verfolgen sei. Das Grundrecht eines Kindes auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit setze dem Erziehungsrecht der Eltern und der Religionsfreiheit\u00a0 eine &#8222;verfassungsimmanente Grenze&#8220;, so die K\u00f6lner Richter Drei Grundrechte haben sie gewogen, gewertet und bewertet.* Auch bei einer ausdr\u00fccklichen Zustimmung der Eltern sei eine Beschneidung minderj\u00e4hriger Jungen strafbar. Mit diesem inzwischen rechtskr\u00e4ftigen Urteil haben deutsche Richter einen Sonderweg in Europa eingeschlagen, den bisher kein anderes Gericht mitgeht. Das Urteil schr\u00e4nkt B\u00fcrgerrechte von in Deutschland lebenden j\u00fcdischen wie muslimischen Eltern ein und setzt ihnen mit dem deutschen Strafrecht Grenzen. Dies ist ein Einschnitt mit weitreichenden gesellschaftlichen und politischen Konsequenzen. Ein wichtiges Thema also auch f\u00fcr\u00a0 eine radikal-liberale B\u00fcrgerrechtsorganisation mit einem vielbeschworenen historischen Ged\u00e4chtnis. <i>&#8222;An uns ist es jetzt, gemeinsam eine b\u00fcrgerrechtliche Position zu erarbeiten&#8220;, <\/i>schreibt die Bundesvorsitzende Rosemarie Will in einem Beitrag f\u00fcr die Mitteilungen, die das offizielle Organ der HU sind. Sie beruft sich auf das &#8222;Markenzeichen&#8220; der HU, Pluralit\u00e4t von Standpunkten in der Diskussion tats\u00e4chlich zu er\u00f6rtern <i>&#8222;und gegens\u00e4tzliche Standpunkte nicht zu diffamieren&#8220;<\/i>.<\/p>\n<p>Von diesem &#8222;Markenzeichen&#8220; war jedoch in den letzten Wochen in der HU und ihrem Umfeld nichts zu sp\u00fcren, stattdessen wurde das Urteil im innerverbandlichen Mail-Verkehr benutzt zu einer offenen Verachtung und Diffamierung von religi\u00f6s gebundenen Eltern sowie Glaubensverbindlichkeiten. Mit der \u00dcberlegenheitsgeste des aufgekl\u00e4rten Humanisten, der f\u00fcr die Trennung von Staat und Kirche k\u00e4mpft, wurden j\u00fcdischen und muslimischen Eltern, die ihre S\u00f6hne beschneiden lassen, sexueller Missbrauch, blutig-archaischer Traditionsglaube und brutale Brechung des Kinderwillens vorgehalten. Vor dieser <i>&#8222;s\u00e4kularen Kampfansage gegen Religionsgemeinschaften&#8220;<\/i> warnt die HU-Vorsitzende in ihrem Beitrag zwar ausdr\u00fccklich, aber in der Interpretation des K\u00f6lner Urteils und seinen strafrechtlichen Konsequenzen geht es Rosemarie Will nicht um den Versuch, eine b\u00fcrgerrechtliche Position f\u00fcr die HU zu erarbeiten, sondern sie legt ihre Position mit kleinen Unsch\u00e4rfen bereits fest: <i>&#8222;Dass sich das Gericht f\u00fcr die k\u00f6rperliche Unversehrtheit entschied, hat nach m.E. durchaus zun\u00e4chst die s\u00e4kulare Vernunft f\u00fcr sich&#8220;, <\/i>schreibt sie. Wills <i>&#8222;m.E. durchaus zun\u00e4chst&#8220;<\/i> klingt einschr\u00e4nkend, ist es aber nicht, denn sie teilt das <i>&#8222;zentrale Argument des Gerichts, dass es sich um einen irreversiblen Eingriff handelt, auf den der Betroffene keinen Einfluss nehmen kann&#8220;.<\/i> Zu pr\u00fcfen sei, <i>&#8222;ob bei der Beschneidung tats\u00e4chlich eine Eingriffsschwelle erreicht wird, bei der das Kind gegen den Willen der Eltern zu sch\u00fctzen ist&#8220;. <\/i>Diese &#8222;<i>Eingriffsschwelle<\/i>&#8220; ist f\u00fcr sie erreicht. Juristisch versierter als die offenen Religionsfeinde in der HU bestreitet sie religi\u00f6s gebundenen Eltern das Recht, ohne Rechtfertigung vor dem deutschen Gesetz ihre S\u00f6hne beschneiden zu lassen. Wer das bef\u00fcrworte, <i>&#8222;dem ist als B\u00fcrgerrechtsorganisation konsequent entgegenzutreten&#8220;<\/i>, schreibt Will und f\u00fcgt hinzu: <i>&#8222;Eine solche Position w\u00fcrde das Grundrecht des Kindes auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit zugunsten von Religionsaus\u00fcbung negieren, mithin die Errungenschaften moderner Verfassungsstaatlichkeit einfach aufheben.&#8220;<\/i> Dann ordnet sie die Beschneidung der Jungen ein in die Reihe der Verst\u00fcmmelungen von M\u00e4dchen durch eine Clitoris-Beschneidung oder die Einbindung der F\u00fc\u00dfe und schlie\u00dft mit dem Kernsatz: <i>&#8222;Ich gehe davon aus, dass einen solchen R\u00fcckfall in religi\u00f6se Fundamentalismen niemand von uns bef\u00fcrwortet.&#8220; <\/i>Ein Satz, der jede weitere Diskussion als beendet postuliert, bevor sie in der HU \u00fcberhaupt richtig begonnen hat.<\/p>\n<p>&#8222;S\u00e4kulare Vernunft&#8220; scheint eine Steigerung von jener Vernunft zu sein, die schlie\u00dflich auch christliche, j\u00fcdische und muslimische Menschen f\u00fcr sich in Anspruch nehmen k\u00f6nnten. So entsteht durch einen kleinen Zusatz ein ausgrenzender Kampfbegriff. Nach der &#8222;s\u00e4kularen Vernunft&#8220; gibt es h\u00f6herwertige und minderwertige Grundrechte. Die minderwertigen Grundrechte stehen religi\u00f6s gebundenen Eltern zu, die in der modernen Verfassungsstaatlichkeit nicht angekommen sind und deren S\u00f6hne man als deutsche B\u00fcrgerrechtsorganisation mit dem Humanismus als Markenzeichen vor ihnen sch\u00fctzen muss: mit dem deutschen Strafrecht. Wenn diese S\u00f6hne religionsm\u00fcndig seien, k\u00f6nnten sie sich immer noch entscheiden. Soviel Religionsfreiheit m\u00fcsse sein, r\u00e4umt Will in \u00dcbereinstimmung mit dem K\u00f6lner Gericht ein. Dieser gro\u00dfz\u00fcgig gemeinte Hinweis offenbart gewisse Ahnungslosigkeit. Nach dem alten (1921), 1990 ge\u00e4nderten Gesetz \u00fcber die religi\u00f6se Kindererziehung hei\u00dft religionsm\u00fcndig, dass Eltern einem Kind mit 14 Jahren eine Religion nicht mehr vorschreiben k\u00f6nnen. Der Hintergrund dieser Regelung ist christlich gepr\u00e4gt, durch Firmung und Konfirmation getaufter Kinder, die mit diesen Ritualen in der jeweiligen Kirche als Erwachsene gelten. Im Islam gibt es solche best\u00e4tigenden Rituale nicht und im Judentum liegen sie fr\u00fcher. Wie aber ein Erwachsenwerden, ein Hineinwachsen in eine Religion mit und ohne feste Rituale erreicht werden kann, ohne ein aktives Leben der Religion im Alltag der Familie und durch die Vermittlung der Eltern, interessierte weder die K\u00f6lner Richter noch die\u00a0 HU-Vorsitzende. In ihren Gedankeng\u00e4ngen bleibt ausgeblendet, dass religi\u00f6se Erziehung nicht nur zum Sorgerecht der Eltern geh\u00f6rt, sondern auch durchaus dem Kindeswohl dienen kann, weil sie dem Kind andere Werte mit auf den Lebensweg geben kann als nur rational-materielle. J\u00fcdischen und muslimischen Eltern, die ihre S\u00f6hne beschneiden lassen, schl\u00e4gt ein offenes Misstrauen entgegen, sich am Kindeswohl zu orientieren. Zweifelhaft ist auch die scheinbar rational klingende Unterscheidung zwischen medizinisch und religi\u00f6s begr\u00fcndeter Beschneidung: die Operation im Namen der Halbg\u00f6tter in Wei\u00df ist n\u00fctzlich, die im Namen Gottes strafrechtlich zu ahnden.<\/p>\n<p>Was aber macht diese vermeintlich b\u00fcrgerrechtliche Position dar\u00fcber hinaus fragw\u00fcrdig? Es ist zun\u00e4chst der deutsch-juristische Duktus, mit dem religi\u00f6se \u00dcberzeugungen und Vorschriften vom Tisch gefegt werden. Rosemarie Will nimmt f\u00fcr sich die &#8222;s\u00e4kulare Vernunft&#8220; in Anspruch und bettet sie ein in die moderne Verfassungsstaatlichkeit. Wer ihrem Gedankengang nicht folgt, sei unvern\u00fcnftig und unmodern. Wer wagt es da noch zu diskutieren?<br \/>Es handelt sich um den &#8211; in der HU hoffentlich nicht gelingenden Versuch &#8211; eine Linie zu ziehen, die alle glaubensgebundenen j\u00fcdischen und islamischen Eltern ausgrenzt. Sie finden sich in der Humanistischen Union ohnehin (leider) nicht, aber Will \u00fcberschreitet mit ihrer Position auch die Grenzlinie f\u00fcr diejenigen, die sich f\u00fcr ein respektvolles gesellschaftliches Miteinander in einem pluralistischen Staat einsetzen, die niemandem B\u00fcrgerrechte leichth\u00e4ndig absprechen und mit dem Strafrecht drohen, wenn sich s\u00e4kulare Vernunft nicht anordnen l\u00e4sst. Zu dem &#8222;Respekt unter Gleichen&#8220; (Martha Nussbaum) geh\u00f6rt auch, religi\u00f6se Vorschriften, Br\u00e4uche und Traditionen erst einmal zu achten und nicht eigene Werte gegen andere Werte durchzusetzen. Diese juristisch verpackte deutsche \u00dcberheblichkeit tr\u00e4gt in einer B\u00fcrgerrechtsorganisation, die sich mit dem Titel &#8222;humanistisch&#8220; schm\u00fcckt, nicht zum Frieden nach innen bei, sondern spaltet und bevormundet in einer unangenehmen, \u00fcberheblichen, nicht akzeptablen Weise.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\">II.&nbsp; &hellip; und die folgen&shy;rei&shy;chen Neben&shy;wir&shy;kungen<\/h2>\n<p><i>&#8222;Es ist der Zweck und die Aufgabe des Vereins, alle Bestrebungen zu f\u00f6rdern, welche 1. die ungehinderte Entfaltung aller weltanschaulichen, religi\u00f6sen, philosophischen, wissenschaftlichen und k\u00fcnstlerischen Auffassungen in gegenseitiger Achtung gew\u00e4hrleisten, 2. es jeder B\u00fcrgerin und jedem B\u00fcrger gestatten, von den im Grundgesetz garantierten Rechten der individuellen Lebensgestaltung, der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnis-, der Meinungs-, Informations- und Koalitionsfreiheit ohne Furcht vor Nachteilen Gebrauch zu machen. (&#8230;)&#8220;<br \/><\/i>Diese Ziele, niedergeschrieben in der Satzung der Humanistischen Union, haben nicht zuletzt die Vereinigung mit der Gustav Heinemann-Initiative m\u00f6glich gemacht. An einem Frieden nach innen und au\u00dfen mitzuwirken, war eine der wichtigsten Aufgaben der Gustav Heinemann-Initiative, der ich seit ihrer Gr\u00fcndung im &#8222;deutschen Herbst&#8220; angeh\u00f6rt habe. Der GHI ging es immer darum, die Freiheiten der B\u00fcrger zu wahren, vor \u00fcbertriebenen und bevormundenden Reglementierungen des Staates zu warnen, sich gegen gesellschaftliche Entwicklungen zu stemmen, die demokratische Lebendigkeit ersticken. In der Verschmelzung mit der HU, die ich als Vorstandsmitglied sehr unterst\u00fctzt und betrieben habe, habe ich geglaubt, diesem b\u00fcrgerrechtlichen Gedanken gerade in schwierigen Zeiten, in denen\u00a0 Gemeinwohl, Solidarit\u00e4t und Toleranz keine Konjunktur haben, eine breitere und damit wirksamere Basis geben zu k\u00f6nnen. Diese Erwartung hat sich in der aktuellen Auseinandersetzung bislang als tr\u00fcgerisch erwiesen. Die HU ist in ihrer Mehrheit nicht nur kirchenkritisch und f\u00fcr eine klare Trennung von Staat und Kirche. In Teilen ihrer aktiven und meinungsstarken Mitgliedschaft gibt es Tendenzen, die ich als intolerant, religionsfeindlich und religionsverachtend einstufe. Das ist nicht zuletzt auch nach der Satzung der HU eine nicht hinnehmbare Grenz\u00fcberschreitung.<\/p>\n<p>Von Vernunft und Aufkl\u00e4rung, die in den letzten Wochen in der HU massiv beschworen wurden, ist die humanistische B\u00fcrgerrechtsorganisation weit entfernt. Damit verbaut sie sich die Chance, in die hoch emotionsgeladene \u00f6ffentliche Debatte eingreifen zu k\u00f6nnen, in der das Kindeswohl f\u00fcr antisemitische und antiislamische Haltungen ebenso herh\u00e4lt, wie f\u00fcr eine Ausweitung von autorit\u00e4ren Verboten. In dem unbestreitbaren Konflikt zwischen Kindeswohl, Elternrecht, religi\u00f6ser Erziehung\u00a0 und dem W\u00e4chteramt des Staates bei Missbrauch h\u00e4tte eine B\u00fcrgerrechtsorganisation eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, gemeinsam mit allen Beteiligten nach L\u00f6sungen zu suchen. Sie selbst m\u00fcsste jedoch auch offen sein, mehr \u00fcber religi\u00f6se Rituale, Br\u00e4uche und\u00a0 Traditionen wissen zu wollen. Sie m\u00fcsste offen sein, die kritischen Auseinandersetzungen im Judentum selbst und dessen \u00dcberlegungen zu symbolischen Handlungen zur Kenntnis zu nehmen. Und sie m\u00fcsste sich klar gegen eine strafrechtliche Bedrohung j\u00fcdischer und muslimischer Eltern aussprechen. Von einer solchen Offenheit ist in den letzten Monaten in der HU wenig zu sp\u00fcren gewesen, die Urteile \u00fcber Religion scheinen festgezurrt zu sein. Sie gipfeln in der Behauptung, dass Glauben und der Einsatz f\u00fcr B\u00fcrger- und Menschenrechte unvereinbar seien.<\/p>\n<p>Zu den gesellschaftlichen Bruchlinien, die uns vermutlich noch lange besch\u00e4ftigen werden, schreibt Heiner Bielefeld (SZ vom 3. August): <i>&#8222;Wichtig w\u00e4re es, ein angemessenes Verst\u00e4ndnis gesellschaftlicher Aufkl\u00e4rung wieder zu gewinnen. Dies setzt geistige Offenheit voraus, zu der selbstverst\u00e4ndlich auch Religionskritik\u00a0 geh\u00f6rt. Es kann deshalb nicht darum gehen, die \u00f6ffentliche Auseinandersetzung um schwierige Themen, zu denen auch die Beschneidung von Knaben geh\u00f6rt, zu tabuisieren. Wohl aber gilt es, Fairnessregeln in Erinnerung zu bringen, ohne die die Auseinandersetzung nicht produktiv sein kann. Es geht um R\u00fccksichtnahme, das Bem\u00fchen um Genauigkeit und die F\u00e4higkeit hinzuh\u00f6ren. Dies geh\u00f6rt zu den Voraussetzungen f\u00fcr ein Zusammenleben von religi\u00f6sen, weniger religi\u00f6sen, religionsskeptischen\u00a0 und religionskritisch eingestellten Menschen in der pluralistischen Gesellschaft.&#8220;<\/i> Wie wahr.<\/p>\n<p><i>Jutta Roitsch-Wittkowsky<br \/>im August 2012<\/i><\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[],"autoren":[399],"publikationen":[871],"class_list":["post-8952","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","autoren-jutta-roitsch-wittkowsky","publikationen-mitteilungen"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Grenz\u00fcberschreitungen. \u201eS\u00e4kulare Vernunft\u201c als b\u00fcrgerrechtlicher Kampfbegriff? 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