{"id":9089,"date":"2011-07-26T12:40:00","date_gmt":"2011-07-26T10:40:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/es-gibt-kein-recht-auf-ein-gesundes-kind-ein-plaedoyer-gegen-die-freigabe-der-praeimplantationsdia\/"},"modified":"2021-09-05T18:03:50","modified_gmt":"2021-09-05T16:03:50","slug":"es-gibt-kein-recht-auf-ein-gesundes-kind-ein-plaedoyer-gegen-die-freigabe-der-praeimplantationsdia","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/213-mitteilungen\/publikation\/es-gibt-kein-recht-auf-ein-gesundes-kind-ein-plaedoyer-gegen-die-freigabe-der-praeimplantationsdia\/","title":{"rendered":"&#8222;Es gibt kein Recht auf ein gesundes Kind\u201c &#8211; Ein Pl\u00e4doyer gegen die Freigabe der Pr\u00e4implantationsdiagnostik"},"content":{"rendered":"<p>Mitteilungen Nr. 213 (2\/2011)<\/p>\n<p><i>(Red.) In der letzten Ausgabe der HU-Mitteilungen (Nr. 212, S. 8-11) sprach sich Rosemarie Will f\u00fcr eine liberale Positionierung der HU zur Pr\u00e4implantationsdiagnostik (PID) aus. Sie begr\u00fcndete ihre Forderung mit dem Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Frauen (und ihrer Partner) sowie den Kriterien einer weitgehend autonomen Familienplanung, wie sie in der Debatte um den Schwangerschaftsabbruch auch von der HU vertreten wurden. <br \/>Inzwischen hat der Bundestag am 7. Juli 2011 mit deutlicher Mehrheit die begrenzte Freigabe der PID beschlossen. Die Abgeordneten stimmten mit 326 Ja-Stimmen bei 260 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen f\u00fcr den Vorschlag der Abgeordneten Flach, Hintze, Lanfermann, Montag u.a. (BT-Drs. 17\/5451). Die Gendiagnostik befruchteter Eizellen ist damit zul\u00e4ssig, sofern eine genetische Vorbelastung der Eltern oder eine \u00e4rztliche Prognose f\u00fcr Tot- oder Fehlgeburt vorliegen.<br \/>Ob sich eine B\u00fcrgerrechtsorganisation bei ihrer Positionierung zur PID vor allem am Selbstbestimmungsrecht der Frauen (Eltern) orientieren soll, und welchen Stellenwert sie dem Schutz des embryonalen Lebens einr\u00e4umt &#8211; diese Frage ist innerhalb der HU nicht unumstritten. Die Debatte um die PID mag vorerst abgeschlossen sein; die Fragen zum Umgang mit den menschlichen Eingriffen in das werdende Leben kommen wieder. Wir setzen deshalb an dieser Stelle die Debatte mit einer gegenl\u00e4ufigen Stellungnahme von Anke P\u00f6rksen fort.<\/i><\/p>\n<p>Das Recht auf Leben darf aus meiner Sicht nicht gekn\u00fcpft sein an Bedingungen des Nutzens, der Gesundheit, des entwickelten Selbstbewusstseins oder der Lebensfreude. Wenn bei einer Pr\u00e4implantationsdiagnostik (PID) Embryonen mit genetischen Auff\u00e4lligkeiten oder solche mit Chromosomenst\u00f6rungen aussortiert und nur nach Feststellung einer vermeintlichen Gesundheit oder Nicht-Behindertheit in den Uterus der Mutter eingepflanzt werden, dann geschieht genau das: Wir kn\u00fcpfen das Fortentwickeln dieser (totipotenten) Zellen an von uns bestimmte Bedingungen. Die meisten kranken und behinderten Menschen leben gerne und kommen auch mit ihren Einschr\u00e4nkungen klar, wenn und solange sie von anderen angenommen und geliebt werden. F\u00fcr die Mitmenschen ist das Leben eines Menschen immer &#8222;zumutbar&#8220;. Wenn die Belastungen, die durch einen Menschen f\u00fcr andere entstehen, so gro\u00df sind, dass sie deren Kr\u00e4fte \u00fcbersteigen, ist die Gesellschaft gefordert, Hilfe zu leisten.<\/p>\n<p>Zu der Rechtsfolgenabsch\u00e4tzung einer etwaigen Legalisierung der PID geh\u00f6rt die Gefahr, dass Menschen mit Behinderungen noch mehr als bislang abgelehnt und ausgegrenzt werden. Die PID ist ein Verfahren mit dem Ziel, die Geburt eines behinderten Menschen zu verhindern. Schon jetzt wird von vielen Eltern das Risiko einer Behinderung des eigenen Kindes als unertr\u00e4glich empfunden. Von Dritten wird eine nach Pr\u00e4nataldiagnostik bewusst getroffene Entscheidung f\u00fcr ein behindertes Kind immer h\u00e4ufiger mit Unverst\u00e4ndnis aufgenommen. Eltern eines behinderten Kindes sehen sich mitunter dem Vorwurf ausgesetzt, &#8218;so etwas&#8216; m\u00fcsse doch heute nicht mehr sein. Die PID k\u00f6nnte die Entsolidarisierungstendenzen in unserer Gesellschaft weiter vorantreiben.<\/p>\n<p>Das Gleichheitsrecht behinderter Menschen in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz (GG) wird durch die medizinischen M\u00f6glichkeiten und die individuellen Entscheidungen \u00fcber einen Schwangerschaftsabbruch auch ohne die PID bereits teilweise in Frage gestellt. Diese beunruhigende Tendenz w\u00fcrde durch eine offizielle Legalisierung der Pr\u00e4implantationsdiagnostik eine konsequente, aber fatale Fortf\u00fchrung erfahren. Letztlich diskriminiert das Instrument der PID auch geborene Menschen mit Behinderung: W\u00fcrden beispielsweise in Zukunft alle Embryonen mit einem zur Mukoviszidose f\u00fchrenden Gendefekt aussortiert, k\u00f6nnten Tr\u00e4ger dieser Erkrankung das als ein Signal des Unerw\u00fcnschtseins verstehen. Mit Hilfe der Pr\u00e4nataldiagnostik werden bestimmte Krankheiten zu einem gro\u00dfen Teil verhindert: F\u00f6ten mit Trisomie 21 beispielsweise werden zu \u00fcber 95 Prozent abgetrieben, wenn die Behinderung rechtzeitig entdeckt wird.<\/p>\n<p>Unsere Gesellschaft w\u00fcrde \u00e4rmer werden, wenn es aufgrund der PID einige Behinderungsformen nicht mehr g\u00e4be. Inklusion ist auf dem Vormarsch und wird mehr und mehr nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen erm\u00f6glichen, in Kita und Schule wertvolle Erfahrungen im Zusammenleben mit f\u00f6rderbed\u00fcrftigen Mitsch\u00fclerInnen zu machen. Wir &#8222;Gesunden&#8220; k\u00f6nnen viel lernen von dem Mut, der Phantasie, der Lebensfreude der Menschen mit Behinderung und ihrer Angeh\u00f6rigen.<\/p>\n<p>Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG lautet: &#8222;Die W\u00fcrde des Menschen ist unantastbar.&#8220; Das klingt pathetisch, ist aber vom Verfassungsgeber nach den grausamen Verbrechen des nationalsozialistischen Staates bewusst an den Anfang des Grundgesetzes gestellt worden. Gemeint ist mit Menschenw\u00fcrde der soziale Wert- und Achtungsanspruch, der dem Menschen wegen seines Menschseins zukommt. Der Mensch ist Subjekt, nicht Objekt. Gesch\u00fctzt ist die menschliche Identit\u00e4t und Personalstruktur. Die Gew\u00e4hrleistung der Menschenw\u00fcrde in Art. 1 wird durch die nachfolgenden Grundrechte konkretisiert. F\u00fcr unser Thema relevant ist insbesondere noch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG: &#8222;Jeder hat das Recht auf Leben und k\u00f6rperliche Unversehrtheit.&#8220; Dieses Grundrecht sch\u00fctzt das Dasein, die biologisch-physische Existenz, jedes menschliche Leben. Das Grundgesetz kennt kein lebensunwertes Leben. Wann aber beginnt das grundgesetzlich gesch\u00fctzte Lebensrecht? Weitgehend unumstritten ist unter Juristinnen und Juristen, dass das werdende Leben im Mutterleib Tr\u00e4ger des Grundrechts auf Leben ist. Nach \u00fcberwiegender Auffassung beginnt die Grundrechtsberechtigung bereits mit der Befruchtung der Eizelle. Grundrechtsschutz kommt auch dem extrakorporal erzeugten Leben zugute. Nicht einig ist man sich in der Juristenschaft dar\u00fcber, ob die Verletzung werdenden Lebens im Fr\u00fchstadium der Verletzung geborenen Lebens gleichgesetzt werden kann, ob also eine zeitliche Differenzierung notwendig ist. F\u00fcr mich ist es selbstverst\u00e4ndlich ein gro\u00dfer Unterschied, ob ein lebender Mensch get\u00f6tet wird oder in vitro befruchtete Eizellen. Dennoch ist auch die Verwerfung der letzteren oder deren Gebrauch zu Forschungszwecken aus meiner Sicht hochproblematisch.<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat in den Entscheidungen zum Abtreibungsrecht aus den Jahren 1975 und 1993 den Zeitpunkt des Beginns des Lebens nicht ausdr\u00fccklich thematisiert. Im Zusammenhang mit der Problematik des \u00a7 218 Strafgesetzbuch bestand kein Anlass, dies zu tun. Der ehemalige Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang B\u00f6ckenf\u00f6rde stellt ab auf den Ursprung des Menschen, also den Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei und Samenzelle. Sobald sich aus einer totipotenten Zelle ein ganzer Mensch entwickeln kann, wird diese Zelle unter Schutz gestellt, nicht weil sie einem fertigen Menschen gleich ist, sondern weil sie am Anfang eines nat\u00fcrlichen Entwicklungsprozesses steht, der in der Geburt eines Menschen m\u00fcnden kann. Diese Position des vollen Lebens- und W\u00fcrdeschutzes von Anfang an wird von Mitgliedern der Enquetekommission des deutschen Bundestages \u00fcberzeugend begr\u00fcndet durch das Kontinuit\u00e4tsargument (Kontinuit\u00e4t zwischen Ursprungszelle und dem geborenen Menschen), das Potentialit\u00e4tsargument (mit der abgeschlossenen Befruchtung besteht das reale Verm\u00f6gen, sich zu einem geborenen Menschen zu entwickeln) und das Identit\u00e4tsargument (menschliches Lebewesen und Subjekt sind identisch). Ich pers\u00f6nlich bin mir in der Frage der Menschenw\u00fcrde im 8-Zell-Stadium nicht sicher. Es f\u00e4llt mir schwer, hier von Menschenw\u00fcrde im eigentlichen Sinn auszugehen, aber ich sehe eine totipotente Zelle als eine sch\u00fctzenswerte Vorstufe menschlichen Lebens an. Und letztlich haben alle Versuche, f\u00fcr den Beginn des Lebensrechts sp\u00e4tere Zeitpunkte festzusetzen, den Touch des Willk\u00fcrlichen.<\/p>\n<p>Wir lassen sie aber doch schon zu, diese Entscheidung \u00fcber lebenswertes und lebensunwertes Leben, wird denjenigen, die wie ich eine PID vollst\u00e4ndig ablehnen, entgegenhalten. In der Tat ist die Abtreibung behinderter F\u00f6ten sogar noch in einer sp\u00e4ten Phase der Schwangerschaft zul\u00e4ssig. Auch damit sprechen wir Lebensrecht ab und schr\u00e4nken es ein, und das ist ganz und gar nicht unproblematisch. Dennoch ist das Lebensrecht des Embryos kein grenzenlos garantiertes Recht. Es findet seine Grenzen im gleichen Lebensrecht anderer, etwa dem der Mutter. In der Schwangerschaft haben wir eine ganz spezielle Konfliktlage. Wir k\u00f6nnen die durch das Abtreibungsrecht geregelte Situation nicht mit der Konfliktlage von Eltern vor der Implantierung eines in vitro gezeugten Embryos vergleichen. Die Straflosigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs ist allein begr\u00fcndet mit der besonderen sozialen, seelischen und medizinischen Konfliktlage, in der sich die Frau aufgrund der Schwangerschaft bereits befindet bzw. durch das Austragen des Kindes gebracht w\u00fcrde. \u00a7 218a Abs. 2 StGB, die sogenannte medizinisch-soziale Indikation, in der seit 1995 die fr\u00fchere embryopatische Indikation aufgegangen ist, stellt nicht prim\u00e4r auf die Behinderung oder Erkrankung des Ungeborenen ab, sondern auf die gegenw\u00e4rtigen oder zuk\u00fcnftigen Lebensverh\u00e4ltnisse der Schwangeren. Der Schwangerschaftsabbruch muss angezeigt sein, um die Gefahr f\u00fcr das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeintr\u00e4chtigung des k\u00f6rperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden und diese Gefahr nicht auf eine andere, f\u00fcr die Schwangere zumutbare Weise abgewendet werden kann.<\/p>\n<p>Eine entsprechende Konfliktlage besteht bei einer Frau, die die In-vitro-Fertilisation gerade wegen der M\u00f6glichkeit einer PID w\u00e4hlt, nicht. Die direkte k\u00f6rperliche Verbundenheit, die f\u00fcr die Schwangere eine gro\u00dfe Belastung, f\u00fcr den Embryo aber auch ein gro\u00dfer Schutz sein kann, ist noch nicht vorhanden. Keine schwangere Frau macht sich die Entscheidung f\u00fcr eine Abtreibung leicht. So gut wie nie aber werden sich die Eltern im Anschluss an eine fatale PID f\u00fcr die Implantation des Embryos entscheiden. Ich halte es insofern mit Regina Kollek, Mitglied des Deutschen Ethikrates, f\u00fcr konsequent, dem in vitro entstandenen Embryo einen st\u00e4rkeren Schutz angedeihen zu lassen, als dem in vivo gezeugten. Dennoch bleibt es schwer zu erkl\u00e4ren, dass ein 8-Zellen-Mensch in vitro gesetzlich besser gesch\u00fctzt ist als ein 20 oder 24 Wochen alter lebensf\u00e4higer F\u00f6tus in der Geb\u00e4rmutter. Ob das zum 1.1.2010 in Kraft getretene Schwangerschaftskonfliktgesetz Sp\u00e4tabtreibungen wirklich in hinreichender Weise eingrenzt, bezweifle ich sehr.<\/p>\n<p>Ein Paar, das seine Disposition f\u00fcr genetisch bedingte Erkrankungen kennt oder vielleicht gar schon ein oder mehrere kranke oder behinderte Kinder bekommen und unter Umst\u00e4nden wieder verloren hat, steht in einem furchtbaren Konflikt. Diese Menschen haben mein ganzes Mitgef\u00fchl. Wir brauchen aber aus meiner Sicht als Politiker\/innen dennoch den Mut, solchen Menschen offen zu sagen, dass wir sie aus \u00fcbergeordneten ethischen Erw\u00e4gungen bitten, entweder das Risiko eines kranken Kindes einzugehen oder auf ein eigenes Kind zu verzichten und ein Kind zu adoptieren oder ein Pflegekind anzunehmen. Das ist f\u00fcr viele schwer, sehr schwer, aber sie\/wir m\u00fcssen es in Kauf nehmen, angesichts des durch die PID bedrohten Lebensrechts unz\u00e4hliger Embryonen. Es gibt kein Recht auf ein gesundes Kind, lediglich das berechtigte Streben danach. Es gibt ein Recht der Kinder auf liebende Eltern und ihr unbedingtes Recht, um ihrer selbst willen zur Welt zu kommen und angenommen zu werden. Man darf nicht zugunsten des vermeintlichen &#8218;Gl\u00fccks&#8216; von Eltern Embryonen sch\u00e4digen, die mit bestimmten Genen behaftet sind. Gute Absichten, wie hier der Wunsch, diesen Paaren zu helfen, z\u00e4hlen zu den moralisch am st\u00e4rksten korrumpierbaren Kr\u00e4ften \u00fcberhaupt.<\/p>\n<p>\u00c4rztinnen und \u00c4rzte haben sich seit Jahrhunderten in ihrem (hippokratischen) Berufseid verpflichtet zu helfen und zu heilen und &#8222;niemandem zu schaden&#8220;. Die PID ist ein Selektionsverfahren, das aus Sicht vieler Mediziner mit der Aufgabe des Arztes unvereinbar ist. Die PID stellt sich nicht in den helfenden Dienst; sie folgt nicht dem hippokratischen Eid, das menschliche Leben in all seinen Formen und seiner Vielfalt zu w\u00fcrdigen und ihm zu helfen. Vor dem Hintergrund der Schuldverstrickung des deutschen Volkes, der Medizin und der aktiven und passiven Mitt\u00e4terschaft von Medizinern im &#8222;Dritten Reich&#8220; bei Verbrechen wider die Menschlichkeit haben die Deutschen eine besondere Verantwortung im Umgang mit selektiven Mechanismen in der Medizin. &#8222;Bei den Nationalsozialisten ging es um staatlichen Zwang, um &#8211; wenn man so will &#8211; &#8218;Eugenik von oben'&#8220;, so der Medizinhistoriker Axel W. Bauer. &#8222;Die heutige Eugenik ist eher eine &#8218;Eugenik von unten&#8216;: Es geht um den Wunsch des Einzelnen. Es sind ja die B\u00fcrgerinnen, die zum Humangenetiker oder zum Frauenarzt gehen und im Rahmen einer k\u00fcnstlichen Befruchtung solch eine Analyse machen lassen mit dem Ziel, &#8218;unerw\u00fcnschte&#8216; Embryonen auszusortieren. Das ist sozusagen die liberale, &#8218;fortschrittliche&#8216; Variante der Eugenik. Aber das grunds\u00e4tzliche Ziel bleibt: Krankheit oder Behinderung zu eliminieren, indem man die Geburt entsprechend betroffener Kinder verhindert.&#8220;<br \/>Ohne diesem Aspekt hier einen zu gro\u00dfen Stellenwert geben zu wollen, spielt f\u00fcr mich pers\u00f6nlich der christliche Glaube durchaus eine erhebliche Rolle im Umgang mit der PID. Gott hat die Menschen geschaffen nach seinem Ebenbild, auch die kranken, schwachen und behinderten Menschen. Und es ist nicht Sache des Menschen, ihm dergestalt ins Handwerk zu pfuschen. Aus diesem Grund bin ich \u00fcbrigens auch &#8211; anders als einige andere in der HU &#8211; gegen jedwede Legalisierung von Sterbehilfe!<\/p>\n<p>Jan Ross hat es vor Jahren einmal in der Zeit geschrieben: &#8222;Es war das Grund\u00fcbel aller Utopien, dass sie um ihrer gro\u00dfen Ziele willen auch gro\u00dfz\u00fcgig in der Wahl ihrer Mittel verfuhren, dass sie den Sinn f\u00fcr das unbedingt Verwerfliche verloren, weil sie das unbedingt Erstrebenswerte um jeden Preis erreichen wollten.&#8220; \u00c4hnlich verh\u00e4lt es sich f\u00fcr mich mit der PID. Das Ziel, Eltern die Geburt eines gesunden Kindes zu erm\u00f6glichen, rechtfertigt nicht das Aussortieren zahlreicher kranker Embryonen.<\/p>\n<p>Eine klar begrenzte Zulassung der PID, wie die Bundes\u00e4rztekammer sie vorschl\u00e4gt, ist nicht realistisch. Die aktuelle Debatte um die M\u00f6glichkeiten der PID sowie die Erfahrungen mit der bisherigen Pr\u00e4nataldiagnostik machen deutlich, dass sich ein derartiges Verfahren nach dem gegenw\u00e4rtigen Erkenntnisstand auf l\u00e4ngere Sicht nicht auf bestimmte Diagnosen und Risikogruppen und durch Verfahrensvorschriften eingrenzen l\u00e4sst. Mit einer Erweiterung der diagnostischen M\u00f6glichkeiten wird auch die Nachfrage von Eltern, Medizinern und Interessengruppen nach der Zulassung solcher Diagnosemethoden steigen. Woher nehmen wir die Hoffnung und das Vertrauen darauf, dass es uns gelingen wird, dann nein zu sagen, wo wir uns heute zu einem solchen Nein nicht in der Lage sehen? Kaum ein\/e Bef\u00fcrworter\/in der PID h\u00e4lt einen Katalog kasuistisch aufgez\u00e4hlter genetisch indizierter Krankheiten f\u00fcr eine realistische Eingrenzung dieser Methode. Trisomie 21, das Down-Syndrom beispielsweise gilt unter Fachleuten als die Betroffenen und ihre Familien nicht \u00fcberm\u00e4\u00dfig belastende Chromosomenst\u00f6rung. Eine PID, bei der entgegen dem ausdr\u00fccklichen Wunsch der Eltern Embryonen mit dieser Behinderung nicht aussortiert werden, k\u00f6nnen wir uns kaum vorstellen.<\/p>\n<p>Die Rechtsprechung zum &#8222;Kind als Schaden&#8220; mit kaum absehbaren Regressfolgen f\u00fcr \u00c4rzte wird auch bei der PID ihre Wirkung zeitigen. Auch eine Begrenzung nur auf bestimmte Personenkreise &#8211; wie sie jetzt der Rat der Evangelischen Kirche vorgeschlagen hat &#8211; wird bei entsprechender Nachfrage nicht durchzuhalten sein. Wen wollen wir wegschicken, wenn die Methode erst einmal etabliert ist, wen wollen wir zulassen: Die auf eine In-vitro-Fertilisation angewiesenen unfruchtbaren Paare, diejenigen mit Erbkrankheiten oder Chromosomenanomalien in der Familie, diejenigen, die ein bestimmtes Alter \u00fcberschritten haben? Wie sollen wir umgehen mit sich sp\u00e4t manifestierenden Krankheiten mit erblicher Ursache (z. B. Chorea Huntington, Alzheimer\/Parkinson-Disposition), die erst viel sp\u00e4ter zu Erkrankungen f\u00fchren (z. B. Chorea Huntington im 35. bis 40. Lebensjahr!)? Sollen auch Veranlagungen f\u00fcr Erkrankungen (z. B. Diabetes), die vielleicht gar nicht ausbrechen, als Grund f\u00fcr eine Selektion anerkannt werden? Der Nationale Ethikrat hat dies 2003 als eine Option bezeichnet, die man betroffenen Eltern &#8222;nicht verweigern&#8220; d\u00fcrfe.<\/p>\n<p>Das sogenannte &#8222;Dammbruch-Syndrom&#8220; (engl. slippery slope) hat sich in Teilen bereits bei der Pr\u00e4nataldiagnostik gezeigt. Ich halte es auch im Hinblick auf die PID f\u00fcr wahrscheinlich, dass wir auf eine schiefe Ebene geraten w\u00fcrden. Die moralische Hemmschwelle abzutreiben liegt bei vielen Menschen niedriger als vermutet: Umfragen kommen zu dem Ergebnis, dass beispielsweise eine Anlage zu Fettleibigkeit oder eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte von vielen als Abtreibungsgrund gewertet werden. Die Entscheidung f\u00fcr ein Aussortieren eines Embryos im Reagenzglas aber f\u00e4llt bedeutend leichter als die Entscheidung f\u00fcr die Abtreibung eines F\u00f6tus.<\/p>\n<p>Dies sind nur einige Gr\u00fcnde von vielen. Ich w\u00fcnsche mir eine intensive und ernsthafte Auseinandersetzung mit den Fragen um die PID auch in der HU und bin gerne bereit, diese Diskussion aktiv mit Euch und den Mitgliedern zu f\u00fchren.<\/p>\n<p><i>Anke P\u00f6rksen<br \/>ist Vorsitzende des HU-Landesverbandes Hamburg und\u00a0 <br \/>Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ)<\/i><\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[8],"tags":[767],"autoren":[576],"publikationen":[2874],"class_list":["post-9089","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-bioethik","tag-bioethik","autoren-anke-poerksen","publikationen-213-mitteilungen"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>&quot;Es gibt kein Recht auf ein gesundes Kind\u201c - Ein Pl\u00e4doyer gegen die Freigabe der Pr\u00e4implantationsdiagnostik - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/213-mitteilungen\/publikation\/es-gibt-kein-recht-auf-ein-gesundes-kind-ein-plaedoyer-gegen-die-freigabe-der-praeimplantationsdia\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"&quot;Es gibt kein Recht auf ein gesundes Kind\u201c - Ein Pl\u00e4doyer gegen die Freigabe der Pr\u00e4implantationsdiagnostik - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Mitteilungen Nr. 213 (2\/2011) (Red.) 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