{"id":9090,"date":"2011-07-26T11:58:00","date_gmt":"2011-07-26T09:58:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/gefaehrliche-technologie-der-anderen-art-schutzerklaerungen-gegen-die-angst-vor-einer-unterwanderu\/"},"modified":"2021-09-05T18:03:39","modified_gmt":"2021-09-05T16:03:39","slug":"gefaehrliche-technologie-der-anderen-art-schutzerklaerungen-gegen-die-angst-vor-einer-unterwanderu","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/213-mitteilungen\/publikation\/gefaehrliche-technologie-der-anderen-art-schutzerklaerungen-gegen-die-angst-vor-einer-unterwanderu\/","title":{"rendered":"Gef\u00e4hrliche Technologie der anderen Art &#8211; &#8222;Schutzerkl\u00e4rungen&#8220; gegen die Angst vor einer Unterwanderung durch Scientology"},"content":{"rendered":"<p>Mitteilungen Nr. 213 (2\/2011)<\/p>\n<div><span class=\"migrated-image\"><a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/ausIMG_2395b.jpg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-4088 size-medium\" src=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/ausIMG_2395b-600x389.jpg\" alt=\"Gef&auml;hrliche Technologie der anderen Art - \" width=\"600\" height=\"389\" srcset=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/ausIMG_2395b-600x389.jpg 600w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/ausIMG_2395b-768x498.jpg 768w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/ausIMG_2395b-450x292.jpg 450w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/ausIMG_2395b.jpg 800w\" sizes=\"auto, (max-width: 600px) 100vw, 600px\" \/><\/a><\/span><\/p>\n<p class=\"news-single-imgcaption\">\n<\/div>\n<p>Den deutschen Staat mit Erkl&auml;rungen sch&uuml;tzen zu wollen, ist nicht neu. Derzeit versucht die Ministerin f&uuml;r Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit ihrer Demokratie-Erkl&auml;rung, einer vermeintlichen Unterwanderung der Republik durch Extremisten zu begegnen (vgl. Mitteilungen Nr. 212, S. 16\/17). Schon l&auml;nger, n&auml;mlich bereits seit Mitte der 1990er Jahre, soll uns eine andere Erkl&auml;rung vor der drohenden Unterwanderung durch Scientology bewahren: die Rede ist von sog. &#8222;Schutz- oder Technologieerkl&auml;rungen&#8220;. Derartige Schutzerkl&auml;rungen sollen und werden gem&auml;&szlig; verschiedener Vereinbarungen zwischen den Innen- und Wirtschaftsministerien der L&auml;nder von TeilnehmerInnen an &ouml;ffentlichen Vergabeverfahren abverlangt. Eigentlich sollen sie nur zur Anwendung kommen, sofern die ausgeschriebenen Leistungen Beratungen oder Schulungen enthalten, die potentiellen AuftragnehmerInnen also instruktiv t&auml;tig werden. Die Praxis der Schutzerkl&auml;rungen sieht jedoch von Bundesland zu Bundesland, und selbst dort je nach Beh&ouml;rde oder K&ouml;rperschaft, h&ouml;chst unterschiedlich aus. Das betrifft einerseits den Kreis derjenigen, die sich erkl&auml;ren m&uuml;ssen. In Bayern etwa werden Schutzerkl&auml;rungen auch von BewerberInnen f&uuml;r den &ouml;ffentlichen Dienst verlangt. Und selbst Dienstleister, die sich um die Reinigung &ouml;ffentlicher Geb&auml;ude bewerben, wurden dort bereits zur Abgabe von Schutzerkl&auml;rungen aufgefordert.<\/p>\n<p>Bayern unterscheidet sich aber auch beim Inhalt der Schutzerkl&auml;rungen vom Rest der Republik. In Bayern wird noch heute eine &auml;ltere Textfassung angewandt, die auf einen gemeinsamen Beschluss der Ministerpr&auml;sidenten der L&auml;nder im Jahr 1996 zur&uuml;ckgeht und deren Text von der Arbeitsgruppe Scientology entworfen wurde, die seit 1992 bis letztes Jahr in der Hamburger Innenbeh&ouml;rde bestand. Die &auml;ltere Fassung der Schutzerkl&auml;rung (Typ I) verlangt von den BewerberInnen bzw. ihren Besch&auml;ftigten und SubauftragnehmerInnen eine Abgrenzung von den Lehren Scientologys (bzw. ihres Gr&uuml;nders L. Ron Hubbard) sowie eine Abstinenz von scientologischen Veranstaltungen. Auf eine deutlich zur&uuml;ckhaltendere Version der Schutzerkl&auml;rung (Typ II) verst&auml;ndigten sich die Wirtschaftsminister und -senatoren der L&auml;nder im Februar 2001. Sie umfasst nur noch die Versicherung, dass bei der Ausf&uuml;hrung der vergebenen Auftr&auml;ge keine scientologischen Techniken angewandt und f&uuml;r den Verein weder geworben noch missioniert werde. Die Unterschiede zwischen den beiden Textfassungen fallen im Vergleich sofort auf: W&auml;hrend die alte Version quasi bekenntnishafte Z&uuml;ge tr&auml;gt &#8211; es werden &Uuml;berzeugungen und Veranstaltungsbesuche abgefragt &#8211; beschr&auml;nkt sich die neue Version auf ein Neutralit&auml;tsgebot, das die Anwendung, Missionierung oder Werbung f&uuml;r scientologische Inhalte untersagt.<\/p>\n<p>Ungeachtet der l&auml;nder&uuml;bergreifenden Absprachen kommt in Bayern immer noch die alte Fassung der Schutzerkl&auml;rung zum Einsatz. So forderte die Stadt Augsburg in einem Ausschreibungsverfahren vom Juni 2009 zur Abgabe einer Technologie-Erkl&auml;rung des Typs I auf. Bei der Ausschreibung ging es &uuml;brigens um einen Vortrag zum Thema &#8222;Fachgerechte Baumpflege&#8220;. Inwiefern ein solches Thema Raum f&uuml;r missionarische Bem&uuml;hungen l&auml;sst, sei dahingestellt.<\/p>\n<table cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\" border=\"1\">\n<tbody>\n<tr>\n<td align=\"middle\">\n<p class=\"bodytext\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><strong>Schutzerkl&auml;rung Typ I<\/strong> <\/p>\n<p align=\"left\" class=\"bodytext\">Ich die\/der Unterzeichnete erkl&auml;re<br \/>1) &nbsp;da&szlig; ich bzw. mein Unternehmen nicht nach der Technologie von L.Ron Hubbard arbeite,<br \/>2) &nbsp;da&szlig; weder ich noch meine Mitarbeiter nach der Technologie von L.Ron Hubbard geschult werden bzw. keine Kurse und\/oder Seminare nach der Technologie von L.Ron Hubbard besuchen und<br \/>3) &nbsp;da&szlig; ich die Technologie von L.Ron Hubbard zur F&uuml;hrung meines Unternehmens (zur Durchf&uuml;hrung meiner Seminare) ablehne. <\/p>\n<p align=\"left\" class=\"bodytext\"><em>Muster der &#8222;Hamburger Schutzerkl&auml;rung&#8220;, die von der Arbeitsgruppe Scientology der Hamburger Innenbeh&ouml;rde entworfen wurde, zitiert nach: Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 7.4.2000 (16 VG 2913\/97), abrufbar unter <\/em><a href=\"http:\/\/www.ingo-heinemann.de\/Verwaltungsgericht-HH-16VG2913-97.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>http:\/\/www.ingo-heinemann.de\/Verwaltungsgericht-HH-16VG2913-97.htm<\/em><\/a><\/p>\n<p class=\"bodytext\"><strong><\/strong>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><strong>Schutzerkl&auml;rung Typ II <\/strong><\/p>\n<p align=\"left\" class=\"bodytext\">Das Beratungs- und Schulungsunternehmen verpflichtet sich sicherzustellen, dass die zur Erf&uuml;llung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die &#8222;Technologie von L. Ron Hubbard&#8220; anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Bei einem Versto&szlig; ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu k&uuml;ndigen. Weitergehende Rechte bleiben unber&uuml;hrt.<\/p>\n<p align=\"left\" class=\"bodytext\"><em>Muster der Schutzerkl&auml;rung gem. Vereinbarung der Wirtschaftsminister und -senatoren der L&auml;nder vom 1.\/2. M&auml;rz 2001, entnommen aus: Rundschreiben der Berliner Senatsverwaltung f&uuml;r Wirtschaft und Technologie, Rundschreiben SenWiTech I Nr. 4\/2001 vom M&auml;rz 2001, <\/em><a href=\"http:\/\/www.berlin.de\/imperia\/md\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>http:\/\/www.berlin.de\/imperia\/md\/<\/em><\/a><em>content\/vergabeservice\/rundschreiben\/senstadt\/rs01_04.pdf<\/em>.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Sinn und Unsinn der Technologie-Erkl&auml;rungen<\/p>\n<p>Mit den Schutzerkl&auml;rungen soll die scientologische Unterwanderung der Gesellschaft im allgemeinen und des &ouml;ffentlichen Dienstes im Besonderen verhindert werden. Nach &Uuml;berzeugung der Ministerpr&auml;sidenten drohe &ouml;ffentlichen Stellen &#8222;bei Gesch&auml;ftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology&#8220; [1], da davon auszugehen sei, dass in diesem Zusammenhang erlangte Informationen an die Organisation abflie&szlig;en k&ouml;nnten. Eine nicht abgegebene Schutzerkl&auml;rung oder nachweislich falsche Angaben f&uuml;hren deshalb zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren.<\/p>\n<p>F&uuml;r die Erlasse zur Anwendung der Schutzerkl&auml;rung st&uuml;tzen sich die zust&auml;ndigen Minister regelm&auml;&szlig;ig auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr&auml;nkungen (GWB &sect; 97 Abs. 4) sowie die Vergabe- und Vertragsordnung f&uuml;r Leistungen (VOL\/Teil A &sect; 6 EG). Demnach k&ouml;nnen TeilnehmerInnen bei &ouml;ffentlichen Vergabeverfahren vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn es Zweifel an ihrer Gesetzestreue oder ihrer Zuverl&auml;ssigkeit gebe. In der Vergabe- und Vertragsordnung ist hierbei von einer &#8222;nachweislich &#8230; schwere(n) Verfehlung&#8220; die Rede. Nur: Wie sollte sich eine Verfehlung aus den in der Schutzerkl&auml;rung abgefragten Fakten nachweisen lassen? Stellt der Seminarbesuch bei einer &#8211; legalen &#8211; Organisation bereits eine Verfehlung dar? Ebenso uneinsichtig ist, warum Scientologen als besonders unzuverl&auml;ssig gelten. In der scientologischen Ideologie nimmt das Leistungsprinzip eine herausgehobene Stellung ein, Scientology bewertet seine Mitglieder an ihren beruflichen Erfolgen und ihrem sozialen Status.<\/p>\n<p>Woher aber kommt das Misstrauen gegen Scientology? Sowohl der autorit&auml;re Umgang mit ihren Mitgliedern und deren Unterordnung unter die Belange der Organisation, aber auch die Organisationsstrukturen und ein intransparentes Auftreten der Scientology-Gemeinschaft, die ihre politischen Kampagnen und Beratungsangebote &uuml;ber immer neue Vereine, Stiftungen und Firmen offeriert [2], n&auml;hren seit langem die Bef&uuml;rchtung, Scientology verfolge eine verdeckte Agenda, die auf eine neue Werteordnung (die Herrschaft der Clears) ziele. Eine solche Agenda l&auml;sst sich aus den Schriften des Scientology-Gr&uuml;nders ablesen, zahlreiche Berichte von AussteigerInnen best&auml;rken das Bild. Solche Bef&uuml;rchtungen waren es auch, die 1997 die Innenminister der L&auml;nder dazu veranlassten, Scientology durch ihre Verfassungsschutz&auml;mter &uuml;berwachen zu lassen. Die geheimdienstliche Beobachtung &#8211; so fragw&uuml;rdig sie bereits im Ansatz war (s. Seifert 1997) &#8211; hat bis heute keine verwertbaren Ergebnisse erbracht. Trotz zahlreicher Bem&uuml;hungen wurden keine Hinweise auf Vergehen gefunden, die der Organisation zuzurechnen w&auml;ren; ebenso scheiterte der Versuch, Scientology die Bildung einer kriminellen Vereinigung nachzuweisen (vgl. K&uuml;fner, Nedopil &amp; Sch&ouml;ch 2002). Wie immer man zum scientologischen Menschen- und Gesellschaftsideal, zu Thetanen und Clears stehen mag &#8211; es handelt sich um eine legale Vereinigung.<\/p>\n<p>Dass sich eine offene Gesellschaft auch jenseits des Strafrechts mit der Gefahr einer drohenden Unterwanderung ihrer demokratischen Institutionen auseinandersetzt, ist nachvollziehbar. Doch wie soll hierbei die Schutzerkl&auml;rung helfen? Nimmt man die beschworenen Gefahren ernst, dann w&auml;ren die demokratischen Regularien der Institutionen (etwa Transparenz und Sachbezogenheit von Entscheidungen) oder die vom Aussp&auml;hen betroffenen Informationen (etwa pers&ouml;nliche Daten von B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern) zu sch&uuml;tzen. Hierbei hilft jedoch keine der beiden Schutzerkl&auml;rungen. Und ehrlich gesagt: Wer glaubt wirklich daran, dass sich eine konspirativ vorgehende Organisation mittels Selbstbekennerschreiben stoppen lie&szlig;e? Die bisherigen Erfahrungen mit scientologisch gef&uuml;hrten Unternehmen zeigen vielmehr, dass die Unterwanderungsversuche eher an organisationsinternen Zielkonflikten scheitern, n&auml;mlich an der Frage, ob man solche Firmen als Finanzquelle absch&ouml;pft (die ihre Gewinne an die Org abf&uuml;hren muss) oder ob unterwanderte Firmen dazu dienen sollen, den eigenen wirtschaftlichen wie politischen Einfluss auszubauen. Zahlreiche Insolvenzen von scientologynahen Unternehmen legen nahe, dass es der Organisation mehr ums schnelle Geld, als um langfristige Investitionen in die angestrebte Weltherrschaft geht (vgl. Nordhausen &amp; Billerbeck 2008).<\/p>\n<p>Beide Versionen der Schutzerkl&auml;rung schie&szlig;en aus b&uuml;rgerrechtlicher Sicht in ihrem Bem&uuml;hen um die pr&auml;ventive Vermeidung scientologischer Einfl&uuml;sse auf die Gesellschaft deutlich &uuml;bers Ziel hinaus. Insbesondere die bayerische Variante des Textes erinnert an jenes Kontakt- und Bet&auml;tigungsverbot des sog. Radikalen-Erlasses, auf dessen Grundlage zwischen 1972 und 1976 die BewerberInnen f&uuml;r den &Ouml;ffentlichen Dienst einer Pr&uuml;fung ihrer Verfassungstreue unterworfen wurden. Welchem Weltbild (oder welcher &#8222;Technologie&#8220;) jemand anh&auml;ngt und ob er\/sie seine\/ihre eigene Firma nach deren Regeln f&uuml;hrt, geht niemanden etwas an &#8211; solange arbeitsrechtliche Vorschriften und die Regeln des zivilen Miteinanders eingehalten werden. Das faktische Verbot, Seminare oder Kurse der Organisation zu besuchen, f&uuml;r all diejenigen, die sich an &ouml;ffentlichen Ausschreibungen beteiligen wollen, stellt quasi ein Kontaktverbot auf und verhindert, dass sich Interessierte eine auf eigener Anschauung und Erfahrung begr&uuml;ndete Meinung bilden k&ouml;nnen. Was w&auml;re, wenn wir andere zweifelhafte Psychogruppen, Vereine oder Religionsgemeinschaften mit vergleichbaren Sanktionen belegen w&uuml;rden? Eine demokratiefeindliche Haltung l&auml;sst sich schlie&szlig;lich in zahlreichen dogmatischen Schriften finden.<\/p>\n<p>Im &Uuml;brigen kommt ein Verbot des Besuchs scientologischer Veranstaltungen einer &Uuml;berh&ouml;hung dieser sog. Technologien und ihrer Wirksamkeit gleich. Ein solches Verbot suggeriert schlie&szlig;lich, alle Besucher eines solchen Seminars w&uuml;rden einer Infektion ausgesetzt, die ihr bisheriges demokratisches Wertesystem au&szlig;er Kraft zu setzen droht und vor der die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger &#8211; notfalls auch gegen ihre eigene Neugier und gegen ihren Willen &#8211; zu sch&uuml;tzen seien. Verleiht der Staat damit den scientologischen &#8222;Wunder&#8220;techniken nicht einen ungewollten Ritterschlag, gem&auml;&szlig; der Logik: Gef&auml;hrlich kann doch nur sein, was auch wirksam ist. Und stellt ein solches Verbot umgekehrt nicht die Einsichtsf&auml;higkeit, Urteilskraft und Willensfreiheit der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger in Frage, die sich derartige Seminare aus welchen Gr&uuml;nden auch immer einmal anschauen wollen?<\/p>\n<h5>Offene Rechts&shy;fragen<\/h5>\n<p>Eine gerichtliche Kl&auml;rung der Frage, ob die Schutzerkl&auml;rungen (insbesondere in ihrer bayerischen Fassung) mit dem Recht der Meinungsfreiheit und des freien Informationszugangs (Artikel 5 Grundgesetz) vereinbar sind, steht bisher noch aus. Ein Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den bayerischen Erlass zur Schutzerkl&auml;rung wurde im Herbst 1997 ergebnislos eingestellt (VG M&uuml;nchen M 24 E 96.6565, Einstellungsbeschluss v. 22.9.1997). Ein H&auml;ndler f&uuml;r Kopierpapier hatte sich dagegen gewehrt, dass er von seinem &ouml;ffentlichen Auftraggeber (der bayerischen Polizeihubschrauberstaffel), den er seit geraumer Zeit belieferte, pl&ouml;tzlich zur Abgabe einer Schutzerkl&auml;rung aufgefordert wurde. Nachdem der Papierh&auml;ndler einstweiligen Rechtsschutz beantragt hatte, zog die Beh&ouml;rde ihre urspr&uuml;ngliche Aufforderung zur Abgabe einer solchen Erkl&auml;rung zur&uuml;ck, womit das Verfahren nach Angaben der Scientology Kirche Deutschlands (SKD) gegenstandslos geworden war. Seitdem haben sich nach Auskunft der SKD keine weiteren Mitglieder gefunden, die bei &ouml;ffentlichen Ausschreibungen von Schutzerkl&auml;rungen betroffen und zugleich bereit waren, die mit einer Klage verbundenen Risiken (der Publizierung ihrer Scientology-Mitgliedschaft; dem drohenden Verlust weiterer Auftr&auml;ge) einzugehen.<\/p>\n<p>Eine zweite Klage richtete sich gegen die von staatlichen Stellen ausgesprochene Empfehlung zur Verwendung von Schutzerkl&auml;rungen in der Privatwirtschaft. Die Betreiberin eines Kosmetik-Salons war von einem ihrer Lieferanten aufgefordert worden, eine Schutzerkl&auml;rung abzugeben, damit jener sie weiter mit einem von ihm vertriebenen Vitaminpr&auml;parat beliefere. Nachdem die Kl&auml;gerin die Abgabe der Erkl&auml;rung verweigerte, beendete ihr Lieferant die Gesch&auml;ftsbeziehung. Sie verklagte daraufhin die Innenbeh&ouml;rde der Stadt Hamburg (bzw. deren AG Scientology), &uuml;ber deren Webauftritt die Schutzerkl&auml;rung bereitgestellt und zur Anwendung im privaten Umfeld beworben wurde. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschied am 15.12.2005 (BVerwG 7 C 20.04): Die &ouml;ffentliche Verwaltung darf Mustervordrucke der Schutzerkl&auml;rung nicht an Private abgeben, da solche Eingriffe in den privatwirtschaftlichen Verkehr nicht von der allgemeinen Leitungsaufgabe des Staates gedeckt seien. Damit wurde &ouml;ffentlichen Stellen die Werbung f&uuml;r die Anwendung von Schutzerkl&auml;rungen im Privatgebrauch untersagt. &Uuml;ber die Anwendung der Erkl&auml;rungen selbst, sowohl im privaten Bereich wie f&uuml;r &ouml;ffentliche Auftr&auml;ge, sagt diese Entscheidung jedoch nichts aus, beides bleibt (vorerst) weiter zul&auml;ssig.<\/p>\n<h5>Religi&ouml;se Diskri&shy;mi&shy;nie&shy;rung oder Schutz vor gef&auml;hr&shy;li&shy;chen Psycho&shy;tech&shy;no&shy;lo&shy;gien?<\/h5>\n<p>Seitens der Scientology-Kirche Deutschlands konzentriert sich die Kritik an der Schutzerkl&auml;rung besonders auf die Offenlegung der Religionszugeh&ouml;rigkeit, die von den Mitgliedern der Gemeinschaft abverlangt werde. So wies Richard Eisenb&ouml;ck, der Menschenrechtsbeauftragte der SKD, in einer Stellungnahme gegen&uuml;ber der Humanistischen Union darauf hin, dass Mitglieder seiner Organisation durch die Schutzerkl&auml;rungen zu einem weltanschaulichen Bekenntnis gezwungen w&uuml;rden. Dies versto&szlig;e gegen Artikel 136 der Weimarer Reichsverfassung und sei i.V.m. den Artikeln 140 und 4 Grundgesetz ein unzul&auml;ssiger Eingriff in die Religionsfreiheit der Mitglieder. Selbst dann, wenn man dieser Selbsteinsch&auml;tzung als Religionsgemeinschaft folgt, trifft diese Kritik jedoch nur auf die bayerische Version der Schutzerkl&auml;rung zu. In der neueren Fassung verlangt die Schutzerkl&auml;rung kein &#8222;Glaubensbekenntnis&#8220;, sondern zielt auf die religi&ouml;se Neutralit&auml;t bzw. missionarische Enthaltsamkeit bei der Auftragsausf&uuml;hrung. Hier lie&szlig;e sich allenfalls fragen, ob solch eine einseitige Erkl&auml;rung durch den besonderen missionarischen Eifer der Scientologen gerechtfertigt ist, oder ob nicht die Mitglieder anderer Gruppen gleichsam auf die Einhaltung neutraler Umgangsformen verpflichtet werden m&uuml;ssten.<\/p>\n<p>Das Scientology in seiner Kritik an der Schutzerkl&auml;rung die Religionsfreiheit in den Vordergrund stellt, zeigt aber das Freiheitsverst&auml;ndnis der Gemeinschaft. Einerseits passt die Argumentation in die seit Jahren zu beobachtende Strategie, sich selbst als religi&ouml;se Gemeinschaft resp. Kirche zu beschreiben (w&auml;hrend man sich selbst in den Gr&uuml;ndungsjahren eher religionskritisch bis -feindlich gab) und daraus abgeleitet die Vereinsaktivit&auml;ten (Stra&szlig;ensammlungen, Seminare etc.) unter den besonderen Schutz religi&ouml;ser Bet&auml;tigungen stellen zu wollen. Auf der anderen Seite bedeutet es aber auch: Scientology sorgt sich vor allem um die Religionsfreiheit seiner Mitglieder, die Informations- und Meinungsfreiheit der &#8222;restlichen&#8220; Bev&ouml;lkerung scheinen der Organisation nicht so gewichtig. Wenn Scientology-Seminare frei zug&auml;nglich w&auml;ren, ohne berufliche Konsequenzen f&uuml;rchten zu m&uuml;ssen, k&auml;me das ja nicht nur den Mitgliedern und Sympathisanten der Organisation zugute. Eine solche &Ouml;ffnung w&uuml;rde auch die Transparenz und die zivilgesellschaftliche Auseinandersetzung mit fragw&uuml;rdigen Methoden und Praktiken der Organisation bef&ouml;rdern. Genau dies wird aber mit den Schutzerkl&auml;rungen verhindert. Die staatliche &#8222;Schutzerkl&auml;rungspolitik&#8220; spielt insofern den vorhandenen Abschottungstendenzen der Scientologen (ungewollt) in die Hand.<\/p>\n<p>Die Gefahren, die von Scientology ausgehen k&ouml;nnen, sollten angesichts der ungew&ouml;hnlichen &#8222;Glaubensinhalte&#8220; und der offensichtlich unrealistischen Ambitionen auf eine Weltherrschaft nicht untersch&auml;tzt werden. Konkret gef&auml;hrdet sind aber weniger demokratische Institutionen oder gar die Verfassungsordnung unseres Landes, sondern vor allem jene Menschen, die in direktem Kontakt mit der Organisation stehen oder standen. Zahlreichen Erfahrungsberichten und Untersuchungen zufolge drohen ihnen psychische Abh&auml;ngigkeiten, soziale Isolation und finanzieller Ruin. Anstelle eines fragw&uuml;rdigen Technologieschutzes mit Schutzerkl&auml;rungen w&auml;re es deshalb an der Zeit, dass sich Verwaltungen und Gesetzgeber auf die konkreten Konflikte konzentrieren, denen die Mitglieder und Aussteiger zuweilen ausgesetzt sind. Dazu geh&ouml;ren u.a. die unbedingte Freiheit, dass Betroffene &uuml;ber ihre Erfahrungen in und ihr Wissen von der Organisation berichten k&ouml;nnen (ohne des Verrats von Firmengeheimnissen oder der Verletzung von Urheberrechten bezichtigt zu werden), ebenso die Freiheit zum jederzeitigen Austritt aus beliebigen Organisationen und ein absoluter Schutz der Vertraulichkeit f&uuml;r alle pers&ouml;nlichen Sachverhalte, die in religi&ouml;sen oder therapeutischen Verh&auml;ltnissen offenbart wurden. [3]<\/p>\n<p><i>Sven L&uuml;ders<\/i><\/p>\n<p>Anmerkungen:<\/p>\n<p>[1] Scientology-Organisation &#8211; Verwendung von Schutzerkl&auml;rungen bei der Vergabe &ouml;ffentlicher Auftr&auml;ge. Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung v. 29.10.1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S. 701, StAnz. 44)<\/p>\n<p>[2] Einen &Uuml;berblick der in der Hauptstadt anzutreffenden Scientology-Organisationen bietet: &#8222;Scientology Inkognito&#8220;. Informationsblatt der Berliner Senatsverwaltung f&uuml;r Bildung, Wissenschaft und Forschung, abrufbar unter <a href=\"http:\/\/www.berlin.de\/imperia\/md\/content\/sen-familie\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.berlin.de\/imperia\/md\/content\/sen-familie\/<\/a> sekten-psychogruppen\/scientology_inkognito.pdf<\/p>\n<p>[3] Vgl. die Forderungen des Europ&auml;isch-Amerikanischen B&uuml;rgerkomitees f&uuml;r Menschenrechte und Religionsfreiheit in den USA unter <a href=\"http:\/\/www.leipzig-award.org\/deutsch\/grundsatztext.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.leipzig-award.org\/deutsch\/grundsatztext.htm<\/a>.<\/p>\n<p>Informationen zum Thema:<\/p>\n<p><i>Udo Kau&szlig;: Was Kirche ist, bestimmt der Staat, Grundrechte-Report 1998, S. 70-76.<\/i><\/p>\n<p><i>Heinrich K&uuml;fner, Norbert Nedopil, Heinz Sch&ouml;ch (Hrsg.): Gesundheitliche und rechtliche Risiken bei Scientology. Eine Untersuchung psychologischer Beeinflussungstechniken bei Scientology, Landmark und der Behandlung von Drogenabh&auml;ngigen. Pabst-Verlag, 2002, 647 Seiten, ISBN 3-936142-40-8, Ausz&uuml;ge unter <\/i><a href=\"http:\/\/www.stmi.bayern.de\/imperia\/md\/content\/stmi\/sicherheit\/verfassungsschutz\/scientology\/4.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><i>http:\/\/www.stmi.bayern.de\/imperia\/md\/content\/stmi\/sicherheit\/verfassungsschutz\/scientology\/4.pdf<\/i><\/a><i>.<\/i><\/p>\n<p><i>Frank Nordhausen &amp; Liane v. Billerbeck: Scientology. Wie der Sektenkonzern die Welt erobern will. Ch. Links Verlag, Berlin 2008.<\/i><\/p>\n<p><i>J&uuml;rgen Seifert: Scientology &#8211; Keine Arbeitsbeschaffung f&uuml;r den Verfassungsschutz, Grundrechte-Report 1997, S. 107-112. <\/i><\/p>\n<p><i>Eine kritische Perspektive auf Scientology bietet die Webseite von Ingo Heinemann: <\/i><a href=\"http:\/\/www.ingo-heinemann.de\/Schutzerklaerung.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><i>http:\/\/www.ingo-heinemann.de\/Schutzerklaerung.htm<\/i><\/a><i>.<\/i><\/p>\n<p><i>Kontaktadressen f&uuml;r Betroffene unter: <\/i><a href=\"http:\/\/www.berlin.de\/sen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><i>http:\/\/www.berlin.de\/sen\/<\/i><\/a><br \/><i>familie\/sekten-psychogruppen\/weitere-hilfe\/index.html.<\/i><\/p>\n","protected":false},"featured_media":4088,"template":"","categories":[],"tags":[680],"autoren":[139],"publikationen":[2874],"class_list":["post-9090","publikation","type-publikation","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","tag-pluralismus","autoren-sven-lueders","publikationen-213-mitteilungen"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Gef\u00e4hrliche Technologie der anderen Art - &quot;Schutzerkl\u00e4rungen&quot; gegen die Angst vor einer Unterwanderung durch Scientology - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/213-mitteilungen\/publikation\/gefaehrliche-technologie-der-anderen-art-schutzerklaerungen-gegen-die-angst-vor-einer-unterwanderu\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Gef\u00e4hrliche Technologie der anderen Art - &quot;Schutzerkl\u00e4rungen&quot; gegen die Angst vor einer Unterwanderung durch Scientology - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Mitteilungen Nr. 213 (2\/2011) Den deutschen Staat mit Erkl&auml;rungen sch&uuml;tzen zu wollen, ist nicht neu. 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