{"id":9185,"date":"2010-07-15T15:00:00","date_gmt":"2010-07-15T13:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/buergerrechte-und-verantwortung\/"},"modified":"2021-08-30T15:40:52","modified_gmt":"2021-08-30T13:40:52","slug":"buergerrechte-und-verantwortung","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/208-209\/publikation\/buergerrechte-und-verantwortung\/","title":{"rendered":"B\u00fcrgerrechte und Verantwortung"},"content":{"rendered":"<p>Die Debatte um den sexuellen Missbrauch in (kirchlichen) Bildungseinrichtungen geht auch an der HU nicht spurlos vor&uuml;ber. Versuch einer Aufarbeitung der sexualpolitischen Vergangenheit. Mitteilungen Nr. 208\/209 (1+2\/2010), S. 28-32<\/p>\n<p>Am 10. M&auml;rz 2010 trat der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig M&uuml;ller in Rom vor die Kameras. Fernab der Heimat wehrte er sich gegen Kritik, die Katholische Kirche Deutschlands arbeite bei der Aufkl&auml;rung von sexuellem Missbrauch an Kindern nicht hinreichend mit den Strafverfolgungsbeh&ouml;rden zusammen. Seine Emp&ouml;rung richtete sich vor allem gegen die Bundesjustizministerin. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte zuvor in einem Interview (Tagesschau vom 22.2.2010) die &Uuml;berarbeitung der internen Richtlinien der Bischofskonferenz f&uuml;r den Umgang mit Missbrauchsf&auml;llen gefordert. Die Pointe von M&uuml;llers Stellungnahme: Die Ministerin habe kein Recht, die Katholische Kirche f&uuml;r ihre defensive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbeh&ouml;rden zu kritisieren. Schlie&szlig;lich geh&ouml;re sie selbst einer Vereinigung an, die die P&auml;dophilie legalisieren wolle. Die Rede war von der Humanistischen Union.<\/p>\n<p>Nachdem sich M&uuml;ller einer au&szlig;ergerichtlichen Einigung verweigerte, beantragte die Humanistische Union Rechtsschutz beim Landgericht Berlin. Das Gericht stimmte dem Antrag einer einstweiligen Verf&uuml;gung am 13. April 2010 zu, seither ist dem Bischof die weitere Verbreitung seiner Unterstellungen untersagt.<\/p>\n<p>Beachtlich ist, wie unchristlich M&uuml;ller seine Vorw&uuml;rfe gegen die Justizministerin und die Humanistische Union vortrug. Seine Anspielung auf Normalit&auml;t\/Anormalit&auml;t bediente sich verbreiteter Ressentiments gegen P&auml;dophile. Gegen&uuml;ber der HU blieb er den Nachweis seiner Behauptung, sie setze sich gegenw&auml;rtig f&uuml;r Legalisierung ein, schuldig und verweigerte sich einem Dialog mit ihr. So war das dahinter stehende&nbsp; Ablenkungsman&ouml;ver leicht zu durchschauen: Die Debatte um die Aufkl&auml;rung von sexuellem Missbrauch sollte als Kampagne von Kirchenkritikern diskreditiert werden. Dieser Verdacht bzw. Vorwurf &#8211; auch gegen die HU &#8211; zog sich in der Folge quer durch die Medien. Ein rationaler Kern der Anschuldigungen sch&auml;lte sich in den Berichten jedoch heraus: die bis in die 1990er Jahre zu beobachtende N&auml;he zwischen einer diffusen P&auml;dophilenlobby, der 68er-Generation, den Gr&uuml;nen und auch der Humanistischen Union. Sich diesem Vorwurf zu stellen, die berechtigten Vorw&uuml;rfe von den ideologischen Anfeindungen zu unterscheiden, dient der vorliegende Text. Er unterzieht dazu fr&uuml;here Stellungnahmen der HU einer kritischen W&uuml;rdigung. Seine Thesen gehen auf Diskussionen im Bundesvorstand zur&uuml;ck.<\/p>\n<h5><span id=\"klarstellungen\">Klarstellungen<\/span><\/h5>\n<p>Um der These einer vermeintlichen F&ouml;rderung p&auml;dophiler Positionen durch die HU entgegen zu treten, sei es gesagt: Der (sexuelle) Missbrauch von Kindern ist f&uuml;r die Humanistische Union nicht tolerabel. Und um keinerlei Missverst&auml;ndnisse aufkommen zu lassen: Sexuelle Beziehungen, in denen Kinder zum Gegenstand erwachsener Begehrlichkeiten werden, sind in unseren Augen immer sexueller Missbrauch. So viel wir auch &uuml;ber die Weite des Sexualit&auml;tsbegriffs und die Zul&auml;ssigkeit sexueller Handlungen zwischen Kindern streiten, so klar muss doch sein: Eine echte Einvernehmlichkeit in den Sexualbeziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern kann es nicht geben. Bei der behaupteten Einvernehmlichkeit handelt es sich vielmehr um Projektionen auf kindliche Lebens&auml;u&szlig;erungen. Heranwachsende Kinder davor zu sch&uuml;tzen, gebietet allein schon die Garantie der Menschenw&uuml;rde. Dass auch das Strafrecht bei sexuellem Missbrauch an Kindern zum Einsatz kommt, steht f&uuml;r die HU nicht zur Debatte.<\/p>\n<p>Die hier zitierte Position der HU zur P&auml;dophilie ist nicht neu. Sie findet sich im Beschluss des Vorstands aus dem Jahr 2004. Dieser an sich klaren Positionierung stehen Vorw&uuml;rfe entgegen, die HU habe mit ihrer Kooperationspraxis, mit ihrer Kritik an einer &uuml;berkommenen Sexualmoral und deren Ausl&auml;ufern im Sexualstrafrecht und mit ihren kritischen Bemerkungen zur Wirksamkeit des (Sexual-)Strafrechts jenen Diskurs unterst&uuml;tzt, der schlussendlich in eine Legalisierung p&auml;dosexueller Kontakte m&uuml;nde. Die HU eine bewusste\/unbewusste Wegbereiterin der sog. P&auml;dophilenlobby? Der Vorwurf wiegt schwer und scheint &uuml;berzogen. Dennoch meine ich, die HU tut gut daran, zwischen den teils zweifelhaften Motiven einiger KritikerInnen und dem rationalen Kern ihrer Vorw&uuml;rfe zu differenzieren. Daf&uuml;r sprechen folgende Gr&uuml;nde:<\/p>\n<ul>\n<li>Nur so kann sie jeden <em>Anschein einer institutionellen Selbstimmunisierung vermeiden<\/em>. F&uuml;r die Humanistische Union galt stets der Anspruch, dass die Rechte des Einzelnen gegen&uuml;ber (geschlossenen) Institutionen gest&auml;rkt werden m&uuml;ssen. Das sollte auch f&uuml;r die HU selbst gelten.<\/li>\n<li>Wir sollten es vermeiden, die Debatte um den (sexuellen) Missbrauch auf eine Auseinandersetzung um die Kirchen zu reduzieren, wie dies manche christliche Splittergruppe tut. Das wird weder dem Schutzanspruch der Kinder gerecht, noch entspricht es der Erfahrung, wonach der Missbrauch in kirchlichen wie weltlichen Einrichtungen, in christlichen wie libert&auml;ren Familien auftritt.<\/li>\n<li>Eine <em>kritische Reflektion des sexualpolitischen Umfelds<\/em>, in dem sich die HU bewegt(e), mag sinnvoll sein, um die Kontextgebundenheit der eigenen Positionen besser zu erkennen. Dies ist umso wichtiger, als die HU h&auml;ufig ihre argumentative St&auml;rke daraus bezieht, dass die von ihr reklamierten Rechte einem universellen Anspruch folgen. Aber wird die Politik der HU jenem Anspruch einer &uuml;bergeordneten Rationalit&auml;t wirklich gerecht?&nbsp;<\/li>\n<li>Nicht zuletzt: Die Vorw&uuml;rfe einer Verharmlosung des Missbrauchs bzw. einer <em>Blindheit gegen&uuml;ber p&auml;dophilen Vereinnahmungsversuchen <\/em>sind nicht neu. Sie wurden bereits fr&uuml;her, aus den Reihen der HU selbst erhoben.<\/li>\n<\/ul>\n<h5><span id=\"verzerrungen-und-fahrlaessigkeiten\">Verzer&shy;rungen und Fahrl&auml;s&shy;sig&shy;keiten<\/span><\/h5>\n<p>Die HU war immer stolz darauf, zur Liberalisierung der bundesrepublikanischen Gesellschaft beigetragen zu haben. Dazu geh&ouml;rt auch die Sexualmoral. Dennoch ist das Bild einer antimoralischen Vereinigung, einer idealtypischen Gegen-Kirche, welches Reinhard Bingener in der FAZ vom 29. M&auml;rz von der HU zeichnet, verfehlt. In den Auseinandersetzungen um die zentralen Lebensfragen &#8211; vom Schwangerschaftsabbruch &uuml;ber die freie Geschlechtswahl in Sexualbeziehungen bis zur Sterbehilfe &#8211; hat die HU als Verband stets eine liberale Position bezogen. Dem gingen regelm&auml;&szlig;ig kontroverse Debatten voraus. Die Meinungsvielfalt, welche die HU bis heute kennzeichnet, ist dabei kaum zu &uuml;bersehen. Sie hat sich dabei von der libert&auml;ren Bewegung anstecken lassen &#8211; etwa beim gezielten Tabubruch; der sexuellen Befreiung am und durch den eigenen K&ouml;rper; der g&auml;nzlichen Ablehnung des Strafrechts.<\/p>\n<p>Bei dieser N&auml;he der HU zu Emanzipationsbewegungen &uuml;berrascht es wenig, dass sich auch bei ihr Spuren jener Debatte um die Straffreiheit sexueller Beziehungen zu Kindern wiederfinden, die seit den 1980er Jahren das linksliberale Milieu besch&auml;ftigte. Die R&uuml;ckschau (s. Infokasten) bietet wiederkehrende Beispiele daf&uuml;r, dass auch die HU einen &#8222;ideologischen Rahmen f&uuml;r P&auml;dophile&#8220; (taz) bot:<\/p>\n<p><i><b>Gewaltfreiheit und angebliche Einvernehmlichkeit p&auml;dosexueller Kontakte:<\/b><\/i> Die Liberalisierung des Strafrechts ist eine Geschichte der Tabubr&uuml;che &#8211; &#8222;Mein Bauch geh&ouml;rt mir&#8220;, &#8222;Raus aus den Toiletten, rein in die Stra&szlig;en&#8220;&#8230; Auch die in den 1970er Jahren entstehende Bewegung der P&auml;dophiliebef&uuml;rworter zielte auf solche Tabubr&uuml;che. Sie kn&uuml;pfte mit dem angeblichen Einverst&auml;ndnis der Kinder zu Sexualbeziehungen unmittelbar an die Schwulenbewegung an. Was im Konsens geschieht, so ihr Argument, k&ouml;nne nicht zu Lasten eines Opfers gehen, und weise keine Sozialsch&auml;dlichkeit auf. Dabei wird jedoch unterschlagen, wie viel Aufwand echte P&auml;dophile darauf verwenden, den angeblich freien Konsens mit den Kindern herzustellen &#8211; wohl wissend, dass die Diskrepanz zwischen erwachsener und kindlicher Sexualit&auml;t letztlich un&uuml;berbr&uuml;ckbar ist. Am Ende bleibt dieser herbeigef&uuml;hrte Konsens nicht mehr als eine Legitimationsstrategie. Die HU hat nicht nur den strategischen Charakter der &#8222;Einvernehmlichkeitsdebatte&#8220; &uuml;bersehen, sondern machte sich auch zum (unfreiwilligen) Helfer der dahinter stehenden Legalisierungsbem&uuml;hungen, wenn sie pauschal die Freigabe aller freiwilligen sexuellen Handlungen vorschlug, ohne die Konsequenzen einer solchen Entscheidung zu bedenken.<\/p>\n<p>Dennoch irritiert die Parallelisierung der Debatten um sexuellen Missbrauch und P&auml;dophilie. Bei der Frage nach den Ursachen und den M&ouml;glichkeiten einer Pr&auml;vention sexuellen Missbrauchs von Kindern vermag die Erforschung des p&auml;dophilen Begehrens kaum zu helfen, denn es spielt dabei keine Rolle. Nach &uuml;bereinstimmenden Untersuchungen weist nur ein geringer Teil der Missbrauchst&auml;ter p&auml;dophile Neigungen auf. Mehrheitlich handelt es sich bei den &Uuml;bergriffen um Gewaltdelikte, deren urs&auml;chliche Motive nicht bzw. nicht allein im sexuellen Begehren liegen. Und laut Polizeilicher Kriminalstatistik wird ein sehr gro&szlig;er Anteil des sexuellen Missbrauchs von Personen aus dem sozialen Nahbereich der Opfer begangen. Es ist daher eine schlichte Verdrehung der Tatsachen, diesen Missbrauch vor allem den 68ern (und &#8222;ihren&#8220; P&auml;dophilen) anzulasten. Die 68er waren es gerade, die auf verborgene Gewaltpotentiale in den famili&auml;ren Nahbeziehungen hinwiesen.<\/p>\n<p><b><i>Verharmlosungen:<\/i><\/b> Es zeugt von einem fragw&uuml;rdigen Grundrechtsverst&auml;ndnis und einer mangelnden Sensibilit&auml;t f&uuml;r die Opfer des Kindesmissbrauchs, wenn im Entwurf einer HU-Stellungnahme von &#8222;absolut und relativ au&szlig;erordentlich raren F&auml;llen sexueller Gewalthandlungen&#8220; die Rede ist. Das ist b&uuml;rgerrechtlicher Populismus auf Kosten der betroffenen Kinder. Gewiss, das Argument diente hier der Kritik daran, dass die Bek&auml;mpfung von Sexualstraftaten zum medialen Leitbild der Jugendpolitik aufgestiegen ist. Diese Kritik ist nachvollziehbar, ihre Begr&uuml;ndung an dieser Stelle nicht. Zum einen verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik j&auml;hrlich ca. 12.000 F&auml;lle sexuellen Missbrauchs an Kindern in Deutschland. Gegen&uuml;ber den Schutzanspr&uuml;chen dieser Kinder m&uuml;sste eine B&uuml;rgerrechtsorganisation sensibel sein, sich ihnen gegen&uuml;ber solidarisch verhalten. Stattdessen wird hier das Problem klein geredet. Dabei geh&ouml;rt es zu den Grundfesten der B&uuml;rger- und Menschenrechtsarbeit, dass sich die Tragweite einer Freiheitsbeschr&auml;nkung nicht an den Opferzahlen bemisst &#8211; B&uuml;rger- und Menschenrechte sind nun einmal nicht teilbar. So wenig wir Menschenrechtsverletzungen in Deutschland mit denen in China aufrechnen k&ouml;nnen, genauso wenig k&ouml;nnen wir die Folgen der Kinderarmut mit den Folgen des Kindesmissbrauchs verrechnen.<\/p>\n<p><i><b>Kritik des Strafrechts im falschen Kontext: <\/b><\/i>Auch in der Debatte zum Sexualstrafrecht hat die HU immer wieder eingewandt, dass das Strafrecht nur eine unzureichende Form der Wiedergutmachung leisten kann, entstandene Verletzungen und psychische Sch&auml;den mit einer Verurteilung der T&auml;ter nicht &uuml;berwunden werden k&ouml;nnen und die betroffenen Kinder durch das Strafverfahren m&ouml;glicherweise neue Verletzungen erfahren. All diese Einw&auml;nde sind grunds&auml;tzlich bedenkenswert, sie gelten in vergleichbarer Weise auch f&uuml;r andere Delikte und deren Opfer. Der Ausgleich zwischen repressiven und sozialpolitischen Instrumenten geh&ouml;rt zu den Kernforderungen der HU (so auch beim Umgang mit Terroristen oder jugendlichen Straft&auml;tern). ). Dies gilt auch f&uuml;r Straftaten p&auml;dophiler T&auml;ter. Der entscheidende Unterschied zur Debatte um P&auml;dophilie bleibt jedoch: Niemand fordert die Straffreiheit f&uuml;r Mord und Totschlag, und auch der Humanistischen Union unterstellt das niemand. Umso wichtiger war und ist es deshalb, sich von p&auml;dophilen Legalisierungsbem&uuml;hungen abzugrenzen. Eine b&uuml;rgerrechtliche Kritik des Strafrechts sollte im sexualpolitischen Kontext daher klar formulieren, dass die Entkriminalisierung sexuellen Missbrauchs keine akzeptable Alternative ist.<\/p>\n<p><i><b>Blinde Solidarisierungen und einseitige Kooperationen:<\/b><\/i>&nbsp; Bereits in den 1980er Jahren hatte die HU Kontakte zur Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualit&auml;t (AHS) aufgebaut, einer Organisation, die sich der sexuellen Selbstbestimmung verschrieben hat. Die AHS war es auch, die nach der Aufl&ouml;sung des Bundesverbandes Homosexualit&auml;t (1997) den P&auml;dophilen eine neue Heimat und mit ihrer AG P&auml;do eine Plattform f&uuml;r deren Forderungen bot. Ausgerechnet in jener Phase etablierte sich die AHS zur alleinigen Kooperationspartnerin der HU in sexualpolitischen Fragen, mit gemeinsamen Stellungnahmen und Fachtagungen. Aus dieser &#8222;Kooperation&#8220; gingen auch Solidarit&auml;ts- und Vertrauenserkl&auml;rungen der HU f&uuml;r die AG P&auml;do hervor, wobei weder die personellen &Uuml;berschneidungen zwischen HU-Arbeitskreis und AG P&auml;do offen gelegt noch die Grundlage des ausgesprochenen Vertrauens benannt wurden. Die Kooperation wurde nach verbandsinterner Kritik &#8211; Berichte des Stern und von Report M&uuml;nchen warfen der AHS vor, dass die p&auml;dophilen Selbsthilfegruppen als Tarneinrichtung f&uuml;r den Tausch von Kinderpornografie dienten &#8211; im Jahre 2004 vom Bundesvorstand ausgesetzt. Als Begr&uuml;ndung dienten jedoch nicht die eigenen konzeptionellen Fehler der HU, sondern die fraglos problematischen Positionen der AHS in Bezug auf p&auml;dophile Sexualit&auml;t; ein Abgrenzungsbeschluss im wahrsten Sinne des Wortes.<\/p>\n<p>So viel Kritik es an der Zusammenarbeit mit der AHS gab, so schwierig war aus b&uuml;rgerrechtlicher Sicht die Abgrenzungserkl&auml;rung und die folgende, selbst auferlegte Kontaktsperre der HU gegen&uuml;ber der AHS. Sie war sicher n&ouml;tig, um den Eindruck einer thematischen Schieflage in der HU entgegen zu steuern. Es kommt jedoch einer b&uuml;rgerrechtlichen Bankrotterkl&auml;rung gleich, wenn wir mit bestimmten sozialen Gruppen nicht mehr reden k&ouml;nnen &#8211; und seien die ihnen zur Last gelegten Taten noch so schlimm. Zu einer rationalen, an den Problemen des Kindesmissbrauchs orientierten Diskussion geh&ouml;rt auch das Gespr&auml;ch mit P&auml;dophilen bzw. jenen (wenigen) Gruppen, in denen sie F&uuml;rsprecher finden. Nur darf sich der Dialog eben nicht darauf beschr&auml;nken, wie in der HU zwischen 1998 und 2003 faktisch geschehen. Die W&uuml;rde der Kinder und deren Verletzung ernst zu nehmen hei&szlig;t vielmehr, dass ein solcher Dialog zun&auml;chst bei den Kindern (vertreten durch ihre Schutzverb&auml;nde) anzusetzen h&auml;tte, hei&szlig;t auch, dass Therapeuten und Sozialarbeiter anzuh&ouml;ren w&auml;ren, um deren Vorschl&auml;ge zur Verhinderung des Missbrauchs aufzunehmen. All dies sollte die HU nachholen, wenn sie ihre sexualpolitische Handlungsf&auml;higkeit wiedergewinnen und sich nicht dem Vorwurf einer einseitigen Parteinahme f&uuml;r P&auml;dophile aussetzen will.<\/p>\n<p><i><b>Zusammenfassend:<\/b><\/i> Unsere b&uuml;rgerrechtlichen Argumente sollten wir k&uuml;nftig auch daraufhin pr&uuml;fen, ob sie von Gruppen vereinnahmt werden, denen es erkennbar nicht um die Freiheit der Anderen geht. Auch wenn es zutrifft, dass ein Beifall von der &#8222;falschen&#8220; Seite allein noch kein Argument desavouiert, hei&szlig;t dies noch lange nicht, dass wir als &#8222;Theoretiker&#8220; keine Verantwortung daf&uuml;r h&auml;tten, was mit unseren Positionen und Forderungen im politischen Raum geschieht. Dieses Credo einer verantwortungsvollen B&uuml;rgerrechtspolitik hat Roland Otte anl&auml;sslich der Debatte um die Erkl&auml;rung zum Sexualstrafrecht 2000 so auf den Punkt gebracht: &#8222;Auf die Rechte von T&auml;tern pochen, sich aber nicht mit ihnen solidarisieren oder ihre Taten kleinreden.&#8220;<\/p>\n<p>Ein derart verantwortungsvoller Zugang zur politischen Auseinandersetzung l&auml;sst sich auch nicht dadurch erreichen, dass man vermeintlichen Fehldeutungen und Missverst&auml;ndnissen der HU-Positionen mit immer neuen Klarstellungen zu begegnen versucht. R&uuml;ckblickend leidet manche Diskussion um das Sexualstrafrecht in der HU an einer &Uuml;berbetonung der ideologischen Dimensionen von P&auml;dophilie und Kindesmissbrauch zulasten der realen, praktischen Probleme der Betroffenen. Die Verantwortung der B&uuml;rgerrechtler kann sich vielmehr darin erweisen, dass sie ihre Zeit und Energie in einen konstruktiven Dialog zum Schutz vor sexuellen &Uuml;bergriffen einbringen. Wenn es der HU gel&auml;nge, aus den in diesem Jahr bekannt gewordenen &Uuml;bergriffen entsprechende Einsichten zu formulieren, wie sich Derartiges k&uuml;nftig verhindern l&auml;sst, w&auml;re dies nicht nur &uuml;berzeugender, sondern auch n&uuml;tzlicher als jedes blo&szlig;e Bekenntnis zum Schutz der Kinder.<\/p>\n<h5><span id=\"liberale-umgangsformen-nach-aussen-wie-innen-worauf-wir-achten-sollten\">Liberale Umgangs&shy;formen nach au&szlig;en wie innen. Worauf wir achten sollten<\/span><\/h5>\n<p>Dieser Text kann nur ein Anfang sein. Er l&auml;dt Sympathisanten wie Kritiker gleicherma&szlig;en ein, &uuml;ber Leerstellen und Fehler in den sexualpolitischen Stellungnahmen der HU zu debattieren. Der Bundesvorstand hat sich entschieden, diese Auseinandersetzung, wie auch sonst in der HU &uuml;blich, in einer transparenten Form zu f&uuml;hren. Die sexualpolitische Vergangenheit der HU wird deshalb auch Gegenstand des diesj&auml;hrigen Verbandstages sein (s. Seite 16). Die Ver&ouml;ffentlichung der aus heutiger Sicht kritikw&uuml;rdigen Texte soll ein erster Beitrag sein, um diese Diskussionen anzusto&szlig;en. Im Sinne der innerbetrieblichen Demokratie sollten wir uns dabei auf einige Regeln verst&auml;ndigen:<\/p>\n<p>Die Humanistische Union sollte es vermeiden, die Debatte um ihr Engagement zu sexualpolitischen Fragen, um ihr Verh&auml;ltnis zu p&auml;dophilen Lobbygruppen erneut so stark zu personalisieren, wie dies teilweise in der Vergangenheit geschah. Innerhalb der HU sollte gelten, was wir auch von der Gesellschaft einfordern: die Abkehr vom fragw&uuml;rdigen Konstrukt einer Kontaktschuld. Wer sich f&uuml;r das Thema P&auml;dophilie interessiert, dar&uuml;ber B&uuml;cher verfasst oder daf&uuml;r engagiert, das die rechtsstaatlichen Gew&auml;hrleistungen etwa der Unschuldsvermutung und eines fairen Verfahrens auch f&uuml;r die Beschuldigten p&auml;dosexueller Delikte durchgesetzt werden, darf nicht automatisch selbst zum Verd&auml;chtigen gemacht werden. Eine B&uuml;rgerrechtsorganisation, die dem Reflex einer Kontaktschuld erliegt, g&auml;be damit eine ihrer zentralen Arbeitsgrundlagen auf. Ohne die urliberale Unterscheidung dass derjenige, der sich f&uuml;r einen fairen Umgang mit mutma&szlig;lichen Rechtsverletzern einsetzt, sich dadurch nicht automatisch zum Mitschuldigen macht, g&auml;be es keine B&uuml;rgerrechtler, sondern nur Mitt&auml;terinnen und Mitt&auml;ter.<\/p>\n<p>Die HU als Verband sollte sich um eine klare Positionierung zum Schutz der missbrauchten Kinder, zu den Problemen der Pr&auml;vention und Aufkl&auml;rung sexuellen Missbrauchs, zu rechtsstaatlichen Defiziten des Sexualstrafrechts u.a. Fragen bem&uuml;hen. Mehr als bisher m&uuml;ssen wir dabei auf Klarheit in unseren Stellungnahmen achten, um Missverst&auml;ndnissen und Verharmlosungen vorzubeugen. Neben den Begrifflichkeiten (wie Gewalt, Sexualit&auml;t&#8230;) betrifft dies auch die verschiedenen Ebenen des Missbrauchs-Diskurses, die in der Vergangenheit oft durcheinander gerieten.<\/p>\n<p>Bei all diesen Bem&uuml;hungen sollten wir aber der Versuchung einer diskursiven Gleichschaltung widerstehen. Nat&uuml;rlich wird es bei vielen Fragen Meinungsverschiedenheiten geben. Die Mitgliedschaft der HU ist nicht nur altersm&auml;&szlig;ig, sondern auch in beruflicher Hinsicht und in ihren politischen &Uuml;berzeugungen sehr heterogen. Diese Meinungsvielfalt ist f&uuml;r die Qualit&auml;t unserer Diskussionen essentiell. Darum pflegt die HU unter ihren Mitgliedern und in ihrem Beirat ein hohes Ma&szlig; an Toleranz gegen&uuml;ber Meinungen, die von der Verbandsmehrheit abweichen. Der Vorstand hat sich deshalb auch entschieden, pers&ouml;nliche &Auml;u&szlig;erungen von Mitgliedern \/ Beir&auml;ten der Humanistischen Union von Verbandsseite aus nicht &ouml;ffentlich kommentieren bzw. zu widerrufen. Kritische Anmerkungen zu all dem, was die Humanistische Union zu verantworten hat, sind uns aber umso mehr willkommen.<\/p>\n<p><i>Sven L&uuml;ders<br \/>Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Humanistischen Union<\/i><\/p>\n<p><b>Informationen<\/b><\/p>\n<p>Eine &Uuml;bersicht der sexualpolitischen Texte der HU und der Zusammenarbeit mit der AHS findet sich auf unserer Webseite: <a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/shortcuts\/sexualstrafrecht\">www.humanistische-union.de\/shortcuts\/sexualstrafrecht<\/a>.<\/p>\n<p>Unter der Adresse kommentieren wir auch die zahlreiche Presseberichte &uuml;ber die HU zum Thema. Mitglieder der HU k&ouml;nnen eine Dokumentation in der Gesch&auml;ftsstelle abrufen, die alle zitierten Texte und die Protokolle der verbandsinternen Beratungen enth&auml;lt.<\/p>\n<p><b>Sexualpolitische Aufarbeitung bei anderen Beteiligten<\/b><\/p>\n<p>Nina Apin: Kuscheln mit den Indianern. P&auml;do-Aktivisten im linken Milieu. Tageszeitung vom 22.4.2010<\/p>\n<p>Wolfgang Kraushaar: Bewegte M&auml;nner? Wie Teile der Linken und der alternativen Szene P&auml;dophilie als Emanzipation begriffen. Die Zeit Nr. 22 vom 27.5.2010, abrufbar unter <a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/2010\/22\/Missbrauch-Paedophilie\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.zeit.de\/2010\/22\/Missbrauch-Paedophilie<\/a>.<\/p>\n<p>Daniel Boese: P&auml;dophilie in der zitty. Als Sprachrohr der alternativen Szene debattierte zitty 1979 &uuml;ber die Straffreiheit von Sex mit Kindern. Wie kam es dazu? Zitty 13\/2010, S. 34ff.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[48],"tags":[765,770],"autoren":[139],"publikationen":[925],"class_list":["post-9185","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-sexualstrafrecht","tag-sexualstrafrecht","tag-verbandsnachrichten","autoren-sven-lueders","publikationen-208-209"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>B\u00fcrgerrechte und Verantwortung - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/208-209\/publikation\/buergerrechte-und-verantwortung\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"B\u00fcrgerrechte und Verantwortung - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Die Debatte um den sexuellen Missbrauch in (kirchlichen) Bildungseinrichtungen geht auch an der HU nicht spurlos vor&uuml;ber. 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