{"id":9351,"date":"2008-08-08T14:02:00","date_gmt":"2008-08-08T12:02:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/nachtraegliche-sicherungsverwahrung-fuer-jugendliche-und-heranwachsende-ein-weiterer-schritt-in-die\/"},"modified":"2008-08-08T12:00:00","modified_gmt":"2008-08-08T10:00:00","slug":"nachtraegliche-sicherungsverwahrung-fuer-jugendliche-und-heranwachsende-ein-weiterer-schritt-in-die","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/201\/publikation\/nachtraegliche-sicherungsverwahrung-fuer-jugendliche-und-heranwachsende-ein-weiterer-schritt-in-die\/","title":{"rendered":"Nachtr\u00e4gliche Sicherungsverwahrung f\u00fcr Jugendliche und Heranwachsende \u0096 ein weiterer Schritt in die falsche Richtung"},"content":{"rendered":"<p>Mitteilungen Nr. 201, S. 11<\/p>\n<p>Am 20. Juni 2008 hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU\/CSU und SPD die so genannte nachtr\u00e4gliche Sicherungsverwahrung f\u00fcr Jugendliche und Heranwachsende beschlossen. Die Erweiterung des \u00a7 7 Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht vor, dass das Gericht nach einer Verurteilung zu einer Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren wegen eines Verbrechens gegen das Leben, die k\u00f6rperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung oder wegen Raubes, r\u00e4uberischer Erpressung oder r\u00e4uberischen Diebstahls nachtr\u00e4glich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung anordnen kann. Weitere Voraussetzungen sind, dass das Opfer seelisch oder k\u00f6rperlich schwer gesch\u00e4digt oder einer solchen Gefahr ausgesetzt worden ist und vor Ende des Vollzugs dieser Jugendstrafe Tatsachen erkennbar sind, die auf eine erhebliche Gef\u00e4hrlichkeit des Verurteilten f\u00fcr die Allgemeinheit hinweisen. Das Gericht soll vor der Entscheidung eine Gesamtw\u00fcrdigung des Verurteilten, seiner Tat oder seiner Taten und erg\u00e4nzend seiner Entwicklung w\u00e4hrend des Vollzugs der Jugendstrafe vornehmen. Ergibt sich aus dieser Gesamtw\u00fcrdigung eine hohe Wahrscheinlichkeit der Begehung erneuter Straftaten der vorbezeichneten Art, so kann die nachtr\u00e4gliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es m\u00f6glich, eine nachtr\u00e4gliche Sicherungsverwahrung anzuordnen, wenn der Jugendliche oder Heranwachsende zun\u00e4chst wegen einer der aufgef\u00fchrten Taten in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wurde. Sollte dort festgestellt werden, dass der die Schuldf\u00e4higkeit ausschlie\u00dfende oder vermindernde Zustand (auf dem die Unterbringung beruhte) nicht mehr besteht, kann die nachtr\u00e4gliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden.<\/p>\n<p>Die Sicherungsverwahrung dient dazu, als so genannte Ma\u00dfregel der Besserung und Sicherung, die Allgemeinheit vor als gef\u00e4hrlich beurteilten Straft\u00e4tern zu sch\u00fctzen. Sie ist eine freiheitsentziehende Ma\u00dfnahme, die zus\u00e4tzlich zur der verh\u00e4ngten Freiheitsstrafe angeordnet wird und regelm\u00e4\u00dfig im Anschluss an sie vollstreckt wird. Die Dauer dieses zweiten Freiheitsentzuges ist grunds\u00e4tzlich unbefristet, wobei die Ma\u00dfnahme bei Jugendlichen und Heranwachsenden j\u00e4hrlich \u00fcberpr\u00fcft werden soll.<\/p>\n<p>Bisher konnte die Sicherungsverwahrung bei einer st\u00e4ndigen Erweiterung des Anwendungsbereichs nur f\u00fcr Erwachsenen angeordnet oder im Urteil vorbehalten und f\u00fcr Heranwachsende vorbehalten oder nachtr\u00e4glich angeordnet werden, sofern sie nach allgemeinem und nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden. <br \/>Die nun eingef\u00fchrte nachtr\u00e4gliche Sicherungsverwahrung f\u00fcr Jugendliche und Heranwachsende, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, widerspricht den Grunds\u00e4tzen des Jugendstrafrechts und einem rechtsstaatlichen Umgang mit jungen Straft\u00e4tern. Sie ist Teil einer Sicherheitspolitik, die frei von Rationalit\u00e4t agierend, einzelfallorientierte Politik mit symbolischem Charakter in den Mittelpunkt stellt.<\/p>\n<p>Das Jugendstrafrecht ist vom Erziehungsgedanken gepr\u00e4gt. Demnach m\u00fcssen alle Ma\u00dfnahmen, die gegen eine Person verh\u00e4ngt werden, sich zumindest auch an den Bed\u00fcrfnissen und sozialen Defiziten des Verurteilten orientieren, um durch eine positive Einwirkung Straftaten in der Zukunft zu verhindern. Die Umsetzung dieses Gedankens erscheint bereits bei den bisher bestehenden Sanktionen wie dem Jugendarrest und der Jugendstrafe kaum m\u00f6glich. So sind sich Kriminologen weitgehend einig, dass die negativen Folgen f\u00fcr die Jugendlichen und Heranwachsenden etwaige positive Wirkungen von sozialen Trainingsma\u00dfnahmen und Ausbildungsm\u00f6glichkeiten \u00fcberwiegen.<\/p>\n<p>Die Sicherungsverwahrung, die w\u00e4hrend der Zeit des Strafvollzuges angeordnet werden kann, verst\u00e4rkt die negativen Auswirkungen erheblich und kann zu einer weiteren Steigerung der gerade bei Jugendstrafe ohnehin sehr hohen R\u00fcckfallquoten f\u00fchren. <br \/>F\u00fcr die Wiedereingliederung junger Menschen in die Gesellschaft ist es wichtig, dass eine konkrete Zukunftsperspektive f\u00fcr ein Leben in Freiheit er\u00f6ffnet wird. Sicherungsverwahrung stellt sich aus der Sicht des Strafgefangenen jedoch als Doppelbestrafung dar, die sich nicht an der begangen Straftat oder Sozialisationsdefiziten orientiert, sondern an einer f\u00fcr den Jugendlichen oder Heranwachsenden nicht nachvollziehbaren Gef\u00e4hrlichkeit seiner Person. Zu Lasten des Verurteilten wirkt zudem, dass neue Tatsachen, die eine besondere Gef\u00e4hrlichkeit \u00fcber die Anlasstat hinaus begr\u00fcnden, nicht erforderlich sind, um die Sicherungsverwahrung anzuordnen. Somit bietet auch ein angepasstes Verhalten im Strafvollzug keinen abschlie\u00dfenden Schutz vor weiterem Freiheitsentzug. Diese Bedrohung und die daraus resultierende Ungewissheit bzgl. des Entlassungszeitpunktes betreffen bei einer nachtr\u00e4glichen Anordnungsm\u00f6glichkeit alle Strafgefangenen, die die formalen Voraussetzungen erf\u00fcllen. Durch die Unbefristetheit der Ma\u00dfnahme ist zudem auch nach der Anordnung im Einzelfall unsicher, zu welchem Zeitpunkt eine m\u00f6gliche Entlassung bevorsteht. Zunehmende Deprivation und Hoffnungslosigkeit, die einer erfolgreichen Resozialisierung unmittelbar entgegenwirken, sind die Folgen.<\/p>\n<p>Besondere Schwierigkeiten ergeben sich bei einer Gef\u00e4hrlichkeitsprognose f\u00fcr junge, noch in der Entwicklung befindliche Menschen. Sichere Prognosemethoden, die vorhersagen k\u00f6nnten, ob eine Person in der Zukunft wieder straff\u00e4llig wird, existieren ohnehin nicht. Bei der Beurteilung von Jugendlichen, Heranwachsen und Jungerwachsenen steigert sich die hohe Fehleranf\u00e4lligkeit der Methoden zus\u00e4tzlich aufgrund der sich ver\u00e4ndernden Pers\u00f6nlichkeit und der h\u00f6heren Beeinflussbarkeit. Dies gilt umso mehr, da die Gesamtw\u00fcrdigung zu einem Zeitpunkt stattfindet, in dem sich der Verurteilte im Strafvollzug befindet, die Einsch\u00e4tzung also auch auf einem Verhalten in einer ungew\u00f6hnlichen, vom normalen Umfeld weitgehend abgekoppelten Umgebung basieren kann. Die Unzul\u00e4nglichkeiten der Prognosemethoden d\u00fcrften dabei regelm\u00e4\u00dfig zu Lasten des Verurteilten gehen, da Gutachter h\u00e4ufig das Risiko positiver Prognosen scheuen werden, die im Fall einer R\u00fcckf\u00e4lligkeit als ihre Fehlentscheidungen ausgelegt werden.<\/p>\n<p>Diese unsichere empirische Basis kann in rechtsstaatskonformer Weise das Wegsperren \u00fcber die angemessen Strafe hinaus jedenfalls nicht legitimieren, was sich auch in der Ablehnung des Gesetzesentwurfs durch sechs der acht an der Anh\u00f6rung des Rechtauschutzes beteiligten Gutachter zeigt.<\/p>\n<p>Dennoch wurde der Gesetzesentwurf beschlossen, wobei bereits die Problemanalyse im Entwurf der Bundesregierung eine mangelnde Orientierung an relevanten gesamt-gesellschaftlichen Grundlagen und eine Fokussierung auf Einzelf\u00e4lle offenbart. So hei\u00dft es einf\u00fchrend: &#132;Beispiele der j\u00fcngeren Vergangenheit haben gezeigt, dass auch junge Straft\u00e4ter trotz Verb\u00fc\u00dfung einer mehrj\u00e4hrigen Jugendstrafe wegen schwerer Verbrechen weiterhin in hohem Ma\u00dfe f\u00fcr andere Menschen gef\u00e4hrlich sein k\u00f6nnen.&#8220; Nicht hinreichend beachtet wurde, dass die Anzahl der erfassten Taten, die Anlass f\u00fcr eine Sicherungsverwahrung sein k\u00f6nnen, seit Jahren stagniert und bei schwersten Delikten wie Mord und sonstigen vors\u00e4tzlichen T\u00f6tungen stark r\u00fcckl\u00e4ufig ist (von 1995 bis 2007 ein R\u00fcckgang um ca. 40 %). Gleichzeit stieg die Anzahl der in Sicherungsverwahrung befindlichen Personen im Zeitraum von 1995 bis 2007 von 183 auf 427, also um ca. 130 %.<\/p>\n<p>Die Versch\u00e4rfung des Jugendstrafrechts ist rational nicht zu begr\u00fcnden. Sie schadet den Jugendlichen und Heranwachsenden, erschwert die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und im Einzelfall basiert die Entscheidung auf unausgereiften Zukunftsprognosen. Insgesamt findet die Einf\u00fchrung der Sicherungsverwahrung keinen R\u00fcckhalt in der Entwicklung der erfassten Straftaten. Die vom Gesetzgeber angesto\u00dfene Diskussion sch\u00fcrt ein weiteres Mal Unsicherheit in der Bev\u00f6lkerung vor angeblich unkontrollierbaren, unverbesserlichen, gewaltt\u00e4tigen jungen Menschen. L\u00f6sungen f\u00fcr bestehende Bildungs-, Integrations- und soziale Probleme, die Gewaltdelinquenz bef\u00f6rdern, bietet sie nicht.<\/p>\n<p><i>Dr. Jens Puschke<br \/>ist im Bundesvorstand der Humanistischen Union<\/i><\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[807],"autoren":[380],"publikationen":[934],"class_list":["post-9351","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-strafen","autoren-jens-puschke","publikationen-934"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Nachtr\u00e4gliche Sicherungsverwahrung f\u00fcr Jugendliche und Heranwachsende \u0096 ein weiterer Schritt in die falsche Richtung - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/201\/publikation\/nachtraegliche-sicherungsverwahrung-fuer-jugendliche-und-heranwachsende-ein-weiterer-schritt-in-die\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Nachtr\u00e4gliche Sicherungsverwahrung f\u00fcr Jugendliche und Heranwachsende \u0096 ein weiterer Schritt in die falsche Richtung - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Mitteilungen Nr. 201, S. 11 Am 20. 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