{"id":9357,"date":"2008-08-08T08:26:00","date_gmt":"2008-08-08T06:26:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/verklagt-verschmaeht-verboten\/"},"modified":"2021-08-31T10:14:20","modified_gmt":"2021-08-31T08:14:20","slug":"verklagt-verschmaeht-verboten","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/201\/publikation\/verklagt-verschmaeht-verboten\/","title":{"rendered":"verklagt \u0096 verschm\u00e4ht \u0096 verboten?"},"content":{"rendered":"<p>Gerichtliche Auseinandersetzungen um die Aufarbeitung der SED-Vergangenheit. Aus: Mitteilungen Nr. 201, S. 23-25<\/p>\n<div><span class=\"migrated-image\"><a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/glienke4.jpg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-4236 size-medium\" src=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/glienke4-356x450.jpg\" alt=\"verklagt &ndash; verschm&auml;ht &ndash; verboten?\" width=\"356\" height=\"450\" srcset=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/glienke4-356x450.jpg 356w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/glienke4-267x337.jpg 267w, https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/glienke4.jpg 450w\" sizes=\"auto, (max-width: 356px) 100vw, 356px\" \/><\/a><\/span><\/p>\n<p class=\"news-single-imgcaption\">\n<\/div>\n<p>Mit zunehmendem zeitlichen Abstand zum Leben im real existierenden Sozialismus wird die Lebenswirklichkeit in der ehemaligen DDR verkl&auml;rt und in ein immer milderes Licht ger&uuml;ckt. Mit Hilfe von Vereinen betreiben fr&uuml;here Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes ihre Interessenpolitik, reden den SED-Staat sch&ouml;n und verharmlosen die T&auml;tigkeit des MfS, wie beispielsweise die 1993 in Berlin gegr&uuml;ndete &bdquo;Gesellschaft zur rechtlichen und humanit&auml;ren Unterst&uuml;tzung&#8220;, in der sich ehemalige Angeh&ouml;rige der Grenztruppen, des MfS und der politisch verantwortlichen Organe organisiert haben. In Erinnerungsb&uuml;chern betreiben ehemalige Stasi-Offiziere Geschichtsverklitterung und diskreditieren die historische Aufarbeitung. Ungeniert treten fr&uuml;here T&auml;ter &ouml;ffentlich auf, deuten die Geschichte um und legitimieren die SED-Diktatur. Noch immer finden sie mit ihren Darstellungen ein dankbares Publikum, werden auf Tagungen eingeladen und als Zeitzeugen geadelt.<\/p>\n<p>In j&uuml;ngster Zeit versuchen ehemalige inoffizielle oder hauptamtliche Stasi-Mitarbeiter mit Einzelklagen zu verhindern, dass ihre Rolle als Werkzeug der SED-Diktatur im Zusammenhang mit Projekten zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit &ouml;ffentlich benannt wird. Ihre Aktivit&auml;ten richten sich vor allem gegen kleinere Vereine, wie Geschichtswerkst&auml;tten und Heimatvereine, die weder &uuml;ber die Kraft noch die finanziellen Mittel f&uuml;r einen langwierigen Rechtsstreit durch alle Instanzen verf&uuml;gen. Aber auch die S&uuml;ddeutsche Zeitung mu&szlig;te bereits den &bdquo;Einsch&uuml;chterungsver-suchen&#8220; (M. Birthler) nachgeben. Mit Berufung auf das Pers&ouml;nlichkeitsrecht wurde sie gezwungen, ganze Artikelpassagen zu schw&auml;rzen.<\/p>\n<p>Im M&auml;rz diesen Jahres hat ein ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter im vogtl&auml;ndischen Reichenbach zun&auml;chst erfolgreich gegen eine Ausstellung geklagt, die von Sch&uuml;lern und ihrem Religionslehrer gestaltet und im &ouml;rtlichen Rathaus pr&auml;sentiert worden ist. Unter dem Titel &bdquo;Stasi, Kirche und Schule &ndash; Christliches Handeln in der DDR&#8220; informiert die Ausstellung u.a. &uuml;ber die T&auml;tigkeit von Stasi-Spitzeln in Kirchenkreisen und wie sich die Menschen dagegen wehrten. Es wird u.a. dargestellt wie der Initiator der Ausstellung, der ehemalige Zwisckauer Dompfarrer Edmund K&auml;bisch und seine Kirchengemeinde von der DDR-Staatssicherheit bespitzelt worden ist. Auf einer der Schautafeln wird der Inoffizielle Mitarbeiter (IM) &bdquo;Schubert&#8220; mit b&uuml;rgerlichem Namen genannt. Im Jahre 1979 war &bdquo;Schubert&#8220; durch das Ministerium f&uuml;r Staatssicherheit angeworben worden. Jahrelang hatte er f&uuml;r die Stasi die Kreise von DDR-Regimegegnern und kirchliche Gruppen unterwandert und lie&szlig; sich, um Vertrauen zu gewinnen, auch taufen. Durch seine Hinweise sind mehrere Menschen festgenommen worden, vier von ihnen landeten im Gef&auml;ngnis. Als Belohnung &bdquo;f&uuml;r hervorragende Leistungen im Kampf gegen den Feind&#8220; erhielt &bdquo;Schubert&#8220; mehrere Geldpr&auml;mien und eine Reise zu den Olympischen Spielen in Moskau. Heute ist &bdquo;Schubert&#8220; ein erfolgreicher Unternehmer aus Reichenbachs Nachbard&ouml;rfchen Neumark. Durch die Nennung seines Klarnamens in der Ausstellung sieht er seine Pers&ouml;nlichkeitsrechte verletzt. Anfang M&auml;rz 2008 zog er deshalb vor Gericht. Nach Angaben seines Anwalts Thomas H&ouml;llrich, f&uuml;rchtet der ehemalige Stasi-Agent Repressalien. In Reichenbach herrsche &bdquo;Pogromstimmung&#8220;, so der Anwalt. Von der Ausstellung gehe eine Prangerwirkung aus, durch die sein Mandant seine Existenz bedroht sehe.<\/p>\n<p>Das Landgericht Zwickau folgte den Ausf&uuml;hrungen des Kl&auml;gers und wertete die ausgestellten Aktenausz&uuml;ge aus dem Stasi-Archiv als rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Pers&ouml;nlichkeitsrecht des ehemaligen Stasi-Spitzels. Die Nennung seines Namens, so die Richter, k&ouml;nne dessen &bdquo;Ansehen und Wertsch&auml;tzung in der &ouml;ffentlichen Meinung herabw&uuml;rdigen&#8220;. In einer Eilentscheidung untersagte das Gericht die Nennung des Klarnamens und ordnete die Schw&auml;rzung der Schautafel an. Die Ausstellung wurde daraufhin abgebaut.<\/p>\n<p>Der Richterspruch l&ouml;ste Emp&ouml;rung im westlichen Sachsen aus. In Leserbriefen erregten sich B&uuml;rger dar&uuml;ber, dass fr&uuml;here Spitzel nun mit Hilfe von Gerichten die Aufkl&auml;rung und Aufarbeitung behinderten und sich die T&auml;ter von einst nun als Opfer darstellten. Ein beispielloser Vorgang, wie Martin B&ouml;ttger, der Leiter der Chemnitzer Au&szlig;enstelle der Stasi-Unterlagenbeh&ouml;rde meint. &bdquo;Das habe ich noch nicht erlebt, dass ein IM, der seine T&auml;tigkeit nicht bestreitet, einen Anspruch auf Anonymit&auml;t durchsetzt.&#8220; F&uuml;r die Aufarbeitung der DDR-Geschichte sei es wichtig, die T&auml;ter beim Namen zu nennen. Nicht die Namensnennung von Stasi-Spitzeln sei das Unnormale, sondern die Nichtnennung.<\/p>\n<p>Marianne Birthler kritisierte, dass das Gericht bei seiner Eilentscheidung die einschl&auml;gigen Bestimmungen des Stasi-Unterlagengesetzes v&ouml;llig au&szlig;er Acht gelassen hat. Das Gesetz gestattet ausdr&uuml;cklich die Nennung von IM-Klarnamen in der &Ouml;ffentlichkeit. Was die Stasi im Leben von Menschen angerichtet habe, so Birthler, sei das Werk von Menschen und habe Gesichter und Namen. Birthler betont: &bdquo;Der Verrat ist nicht gesch&uuml;tzt. Es ist eine klare Entscheidung des Gesetzgebers, dass Aufarbeitung nicht anonym erfolgt, dass der Verrat benannt wird und die, die fr&uuml;her f&uuml;r das MfS arbeiteten, nicht anonym bleiben.&#8220; Der Gesetzgeber hat die Aufarbeitung der Stasi-Strukturen und die Information dar&uuml;ber, wer die St&uuml;tzen des Stasi-Unterdr&uuml;ckungsapparates waren, als so wichtig eingestuft, dass daf&uuml;r die allgemeinen Pers&ouml;nlichkeitsrechte von Stasi-Mitarbeitern teilweise eingeschr&auml;nkt werden d&uuml;rfen. Die Betroffenen haben das Recht zu erfahren, wer sie konkret ausspioniert hat.<\/p>\n<p>Im Juni 2004 hatte das Leipziger Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Stasi-Unterlagen an die Presse und an Wissenschaftler nur mit Zustimmung der Betroffenen herausgegeben werden d&uuml;rfen. Anders als das allgemeine Archivrecht unterscheidet der Gesetzgeber im Stasi-Unterlagen-Gesetz zwischen Betroffenen und Mitarbeitern der Stasi. &bdquo;Betroffene&#8220; sind in diesem Sinne ausschlie&szlig;lich die Observierten, nicht jedoch die Observateure. Auch Wissenschaftler, die zur Erforschung des SED-Regimes Einsicht in die Best&auml;nde des ehemaligen MfS nehmen wollen, m&uuml;ssen zuvor bei allen in den jeweiligen Berichten genannten Observierten die Genehmigung auf Akteneinsicht beantragen. W&uuml;rden nun die T&auml;ter ebenfalls zu Betroffenen der eigenen Tat definiert und damit zu Entscheidungsebefugten &uuml;ber die Erteilung von Genehmigungen zur Akteneinsicht erhoben, macht man sie zu Entscheidungstr&auml;gern &uuml;ber die Aufarbeitung der DDR-Verbrechen.<\/p>\n<p>Die Stadt Reichenbach und der Heimatverein Lichentanne, der seine R&auml;umlichkeiten seit 2005 f&uuml;r die Unterbringung von Ausstellungsmaterial zur Verf&uuml;gung gestellt hatte, legten Berufung gegen das Urteil vom 6. M&auml;rz ein. Mit Entscheidung vom 22. April hob das Landgericht Zwickau sein zuvor ergangenes Verbot der Namensnennung wieder auf. Der ehemalige IM &bdquo;Schubert&#8220; hatte seine Klage gegen die falschen Parteien gerichtet, so die Vorsitzende Richterin. Angeklagt waren die Stadt Reichenbach und ein lokaler Heimatverein als Tr&auml;ger der Ausstellung. Diese waren nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht f&uuml;r die Namensnennung verantwortlich. Verantwortlich, so das Gericht, ist der fr&uuml;here Pfarrer Edmund K&auml;bisch.<\/p>\n<p>Die kulturpolitische Sprecherin der Gr&uuml;nen-Bundestagsfraktion, Katrin G&ouml;ring-Eckardt, wertet das Urteil als einen &bdquo;Sieg f&uuml;r Aufkl&auml;rung und glaubhafte Aufarbeitung&#8220;. Es schiebe den Versuchen ehemaliger Stasi-Mitarbeiter und -Funktion&auml;re, &bdquo;ihre &uuml;ble T&auml;tigkeit klein oder sch&ouml;nzureden&#8220; einen Riegel vor. Marianne Birthler bedauert hingegen, dass das Gericht keine inhaltliche, sondern nur eine formaljuristische Entscheidung getroffen hat. Die weitere Rechtsfrage wurde aus &bdquo;prozessualen Gr&uuml;nden&#8220; offengelassen und m&uuml;ssen im Hauptverfahren gekl&auml;rt werden.<\/p>\n<p>Die Kl&auml;gerseite hat es verstanden, den Fall in der &Ouml;ffentlichkeit als einen Widerstreit zwischen den allgemeinen Pers&ouml;nlichkeitsrechten des ehemaligen Stasi-Mitarbeiters und dem Recht auf freie Meinungs&auml;u&szlig;erung darzustellen. Ob dies wirklich der Fall ist, darf zumindest bezweifelt werden. Auch die allgemeinen Pers&ouml;nlichkeitsrechte von ehemaligen Mitarbeitern des MfS sind gesch&uuml;tzt. Sie werden durch die Ausstellung nicht verletzt. Gem&auml;&szlig; &sect; 32 und 34 des Stasi-Unterlagengesetzes brauchen personenbezogene Daten ehemaliger Stasi-Mitarbeiter in Medien, Forschung und historischer Aufarbeitung nicht anonymisiert werden. Dies betrifft jedoch ausschlie&szlig;lich personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Stasi-T&auml;tigkeit. Der Bereich der Privatsph&auml;re und alle &uuml;ber die MfS-T&auml;tigkeit hinaus reichenden Informationen zu den T&auml;tern unterliegen der informationellen Selbstbestimmung. Als Aktion zur historisch-politischen Bildung steht die Nennung der Namen von T&auml;tern im Rahmen der Ausstellung daher im Einklang mit dem Stasi-Unterlagengesetz. Ob dar&uuml;ber hinaus ein &bdquo;&uuml;berwiegendes schutzw&uuml;rdiges Interessen&#8220; des Kl&auml;gers vorliegt, ist zumindest fraglich. Die Person des Kl&auml;gers wird durch die Nennung seines Namens allein und die Darstellung des Falles im Begleittext nicht herabgew&uuml;rdigt. Die Kl&auml;gerseite konnte auch keine Indizien f&uuml;r eine ernsthafte Gef&auml;hrdung von Leben und Gesundheit des IM &bdquo;Schubert&#8220; und seiner Familie vorlegen. Seit Anfang der 1990er Jahre hat die Stasiunterlagenbeh&ouml;rde rund 320.000 Ausk&uuml;nfte &uuml;ber Klarnamen und Stasispitzel erteilt. Zu Hexenjagden oder Selbstjustiz ist es bisher aber noch nicht gekommen, wie Marianne Birthler, die Bundesbeauftragte f&uuml;r die Unterlagen der ehemaligen Staatssicherheit der DDR (BStU) betont. Auch Martin B&ouml;ttger, dem &ouml;rtlichen Vertreter der Beh&ouml;rde, ist kein Fall bekannt, in dem ein fr&uuml;herer Spitzel um seine Sicherheit habe f&uuml;rchten m&uuml;ssen.<\/p>\n<p>Der endg&uuml;ltigen Entscheidung &uuml;ber die Zul&auml;ssigkeit der &ouml;ffentlichen Nennung der Namen ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit wird gro&szlig;e Bedeutung beigemessen, schlie&szlig;lich betrifft sie die Frage der Rechtm&auml;&szlig;igkeit essentieller Teile des Stasi-Unterlagengesetzes und damit grunds&auml;tzlich die Aufarbeitung der SED-Diktatur. Sowohl Marianne Birthler, als auch ihr Amtsvorg&auml;nger Joachim Gauck bef&uuml;rchten gravierende Auswirkungen f&uuml;r die Aufarbeitung des DDR-Unrechts. Birthler hat bereits wiederholt vor Problemen bei der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit gewarnt, sollte sich der ehemalige Stasi-Mitarbeiter durchsetzen. Auf ein solches Pr&auml;zedenzurteil k&ouml;nnten sich k&uuml;nftig alle Stasi-IM berufen, die um ihr Ansehen und ihre Wertsch&auml;tzung in der &Ouml;ffentlichkeit f&uuml;rchten, wenn ihre fr&uuml;here Spitzelt&auml;tigkeit offen gelegt werden w&uuml;rde.<\/p>\n<p>Die Einschr&auml;nkung der &ouml;ffentlichen Aufkl&auml;rung bringt das vereinte Deutschland um eine wichtige Erfahrung seiner totalit&auml;ren Ausw&uuml;chse. Die Zunkunft entscheidet sich in der Auseinandersetzung mit der Vergangenheit. Noch ist die Wirkungsgeschichte des Kommunismus nicht endg&uuml;ltig erforscht. Nur die Akteneinsicht hilft gegen den kollektiven Ged&auml;chtnisschwund. Es w&auml;re sehr sch&auml;dlich f&uuml;r die demokratische Kultur in Deutschland, wenn die in zahlreichen Geschichtswerkst&auml;tten arbeitenden Jugendlichen und Nicht-Historiker aus Furcht vor drohenden Klagen von Vertretern des SED-Regimes in ihrem Engagement gebremst w&uuml;rden.<\/p>\n<p>Der Anwalt von IM &bdquo;Schubert&#8220; hat bereits eine weitere Klage vor dem Oberlandesgericht Dresden angek&uuml;ndigt und Ausstellungsinitiator K&auml;bisch mit weiteren rechtlichen Schritten gedroht, sollte er &ndash; auch nach der j&uuml;ngsten Aufhebung der einstweiligen Verf&uuml;gung &ndash; erneut den Klarnamen seines Mandanten &ouml;ffentlich benennen. Unter dem Titel &bdquo;Die Stasi macht mobil &ndash; wehret den Anf&auml;ngen&#8220; startete die CDU Zwickau daher bereits einen Spendenaufruf, um den fr&uuml;heren Zwickauer Dompfarrer Edmund K&auml;bisch bei der weiteren juristischen Auseinandersetzung zu unterst&uuml;tzen.<\/p>\n<p>Doch allein die Drohung von Thomas H&ouml;llrich zeigt bereits Wirkung. Auch nach der Aufhebung der einstweiligen Verf&uuml;gung gegen die Ausstellung, vermeidet es die deutsche Presse &bdquo;aus rechtlichen Gr&uuml;nden&#8220; (Der Spiegel), den Namen des Ex-Spitzels in der Berichterstattung zu nennen. Inzwischen geht ein weiterer ehemaliger IM gegen die Ausstellung vor, ebenfalls vertreten durch &bdquo;Schubert&acute;s&#8220; Anwalt H&ouml;llrich.<\/p>\n<p>Stephan A. Glienke<br \/>arbeitet am Centre for the Study of War, State and Society der Universit&auml;t Exeter und ist Mitglied des Landesvorstandes der HU Niedersachsen<\/p>\n","protected":false},"featured_media":4236,"template":"","categories":[16],"tags":[681],"autoren":[594],"publikationen":[934],"class_list":["post-9357","publikation","type-publikation","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","category-rechtspolitik","tag-rechtspolitik","autoren-stephan-a-glienke","publikationen-934"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>verklagt \u0096 verschm\u00e4ht \u0096 verboten? - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/201\/publikation\/verklagt-verschmaeht-verboten\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"verklagt \u0096 verschm\u00e4ht \u0096 verboten? - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Gerichtliche Auseinandersetzungen um die Aufarbeitung der SED-Vergangenheit. 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