{"id":9411,"date":"2007-11-29T11:03:00","date_gmt":"2007-11-29T10:03:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/nicht-ueberall-wo-sicherheit-draufsteht-ist-auch-sicherheit-drin\/"},"modified":"2021-08-30T15:40:08","modified_gmt":"2021-08-30T13:40:08","slug":"nicht-ueberall-wo-sicherheit-draufsteht-ist-auch-sicherheit-drin","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/199\/publikation\/nicht-ueberall-wo-sicherheit-draufsteht-ist-auch-sicherheit-drin\/","title":{"rendered":"Nicht \u00fcberall, wo Sicherheit draufsteht, ist auch Sicherheit drin"},"content":{"rendered":"<p>Zur Video&uuml;berwachung bei den Berliner Verkehrsbetrieben, Mitteilungen Nr. 199, Seite 28 &#8211; 29<\/p>\n<p><i>In der letzten Ausgabe der Mitteilungen (Nummer 198, S. 8) hatten wir &uuml;ber einen Pilotversuch der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zur 24st&uuml;ndigen Aufzeichnung aller Videodaten auf drei Linien der Berliner U-Bahn berichtet. Die BVG hatte die Wirksamkeit der Videoaufzeichnung zur Aufkl&auml;rung von Straftaten durch ein unabh&auml;ngiges Forschungsinstitut evaluieren lassen und nach Abschluss der Pilotphase eine Ausweitung auf alle 170 Bahnh&ouml;fe der Berliner U-Bahn angek&uuml;ndigt. Die Videoaufzeichnung habe sich erfolgreich bew&auml;hrt und zur Aufkl&auml;rung von Straftaten beigetragen. Zugleich weigerte sich das Unternehmen, den Zwischenbericht der Evaluation zu ver&ouml;ffentlichen. Im September 2007 gab die BVG dem Antrag auf Akteneinsicht durch die Humanistische Union schlie&szlig;lich statt, die &ouml;ffentliche Diskussion zur Video&uuml;berwachung durch die BVG war damit er&ouml;ffnet.<\/i><\/p>\n<p><b>Gro&szlig;e Versprechen, n&uuml;chterne Ergebnisse <br \/>und viel Interpretationsleistungen <\/b><\/p>\n<p>Im Vorfeld der Diskussion um eine Ausweitung der 24st&uuml;ndigen Aufzeichnung hatte die BVG kr&auml;ftig die Werbetrommel ger&uuml;hrt. Immer wieder betonte Thomas Necker (BVG-Vorstand), wie erfolgreich die 24-Stunden-Videoaufzeichnung bei der BVG eingesetzt werde: &bdquo;<i>Wir haben dadurch eine eklatante Abnahme von Vandalismus in Stra&szlig;enbahnen und U-Bahnen&#8220;, &bdquo;Die Berliner Polizei hat dank der Video&uuml;berwachung auf den Bahnsteigen dreier U-Bahn-Linien im vergangenen Jahr zahlreiche Straft&auml;ter identifiziert<\/i>.&#8220; (lt. Berliner Morgenpost vom 21. M&auml;rz 2007). Spektakul&auml;re Beispiele f&uuml;r erfolgreich aufgekl&auml;rte &Uuml;bergriffe sind nat&uuml;rlich eine Sache, die wissenschaftliche Gesamtschau auf die Wirksamkeit der Video&uuml;berwachung eine andere. Der von Dr. Leon Hempel und Christian Alisch verfasste Zwischenbereicht stellt n&uuml;chtern fest, dass der Versuch, mit Hilfe der Kameras auf Bahnh&ouml;fen und in Z&uuml;gen mehr Sicherheit zu erreichen, faktisch gescheitert sei. &bdquo;<i>Eine Ver&auml;nderung der Kriminalit&auml;tsrate zeichnet sich aufgrund der Einf&uuml;hrung der Videoaufzeichnung bisher nicht ab.&#8220; Mit dem Einsatz der Kameras sei &bdquo;keine erhebliche Ver&auml;nderung der Sicherheitslage in der Berliner U-Bahn zu erwarten<\/i>&#8222;. (Evaluationsbericht, S. 6) <br \/>Obwohl w&auml;hrend des Pilotprojektes die Anfragen der Ermittlungsbeh&ouml;rden nach Videomaterial zunahmen, sei die &bdquo;Nachfrage&#8220; nach den Videodaten relativ gering: Im Untersuchungszeitraum (M&auml;rz bis Oktober 2006) wurden f&uuml;r ganze 261 Vorf&auml;lle Videodaten durch Betroffene oder die Polizei angefragt. In 78 F&auml;llen lag Bildmaterial vor, wobei nur ca. 1\/3 eine ausreichende Bildqualit&auml;t besa&szlig;, um Verd&auml;chtige identifizieren zu k&ouml;nnen (S. 32). Zum Vergleich: Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist f&uuml;r den Vergleichszeitraum des Vorjahres 8.729 Delikte im Bereich der U-Bahn auf. Deshalb kommen die Autoren zu dem Ergebnis: &bdquo;<i>Eine Rechtfertigung der Videoaufzeichnung in Bezug auf die Gesamtheit aller bekannten Delikte ergibt sich somit zum gegenw&auml;rtigen Zeitpunkt aufgrund zu geringer Nachfrage durch Ermittlungsbeh&ouml;rden nicht.<\/i>&#8220; (ebd.)<\/p>\n<p>Nun k&ouml;nnte man einwenden, die Wirksamkeit der Video&uuml;berwachung lie&szlig;e sich mit einer besseren Kommunikation zwischen Polizei und BVG, aber auch durch eine bessere Kundeninformation steigern. Dem steht aber ein nicht zu untersch&auml;tzender Aufwand an Technik und Personal f&uuml;r die Auswertung der Bilder gegen&uuml;ber. F&uuml;r die Bearbeitung eines Falles ben&ouml;tigten die Mitarbeiter durchschnittlich 1 Stunde und 47 Minuten zur Auswertung des Bildmaterials. Wenn ab 1. Januar 2008 auf allen U-Bahnh&ouml;fen Videodaten aufgezeichnet und zugleich f&uuml;r die j&auml;hrlich &uuml;ber 10.000 anfallenden Straftaten im Bereich der BVG eine bessere Aufkl&auml;rungsquote als im Modellversuch erreicht werden soll, w&auml;ren Heerscharen von Videoguckern n&ouml;tig &ndash; die am Ende als leibhaftige Ansprechpartner auf den Bahnsteigen besser aufgehoben sind. <br \/>Dass die Videoaufzeichnung in einigen F&auml;llen zur Aufkl&auml;rung von Straftaten, insbesondere bei &Uuml;bergriffen auf Fahrg&auml;ste oder BVG-Angestellte hilfreich war, verschweigt die Studie nicht. Die Untersuchung kommt aber zu dem Schluss, dass die Videoaufzeichnung bei der Aufkl&auml;rung von Sachbesch&auml;digungen durch Graffiti oder Vandalismus praktisch keine Rolle spielt. (s.S. 19f.) Insgesamt f&uuml;hrte die Video&uuml;berwachung und -aufzeichnung nicht zu einer sinkenden Kriminalit&auml;tsrate im Bereich der drei untersuchten U-Bahn-Linien (U2, U6, U8), vielmehr stieg die Anzahl der registrierten Straftaten im Untersuchungszeitraum auf diesen drei Linien leicht an. Nach der Ver&ouml;ffentlichung des Berichts verbuchte die BVG diese Zahlen dennoch als Erfolg: Der Anstieg von Sachbesch&auml;digungen auf den drei Testlinien verliefe weniger stark als auf anderen U-Bahn-Linien. So wurde am Ende aus einer &bdquo;eklatanten Abnahme des Vandalismus&#8220; ein geringerer Kriminalit&auml;tsanstieg&#8230;<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\">Sicher ist, wenn sich&rsquo;s sicher anf&uuml;hlt?<\/h2>\n<p>Nach der Ver&ouml;ffentlichung des Untersuchungsberichts und entsprechenden Pressereaktionen verwies die BVG in einer ersten Stellungnahme auf eklatante M&auml;ngel in der Evaluation, die Studie sei &bdquo;<i>methodisch fragw&uuml;rdig und unwissenschaftlich<\/i>&#8220; (Berliner Zeitung, 10.10.2007). Au&szlig;erdem k&ouml;nne man die Wirksamkeit der Videoaufzeichnung anhand neuer, eigener Zahlen belegen. Auf Nachfrage erfuhr die HU zwar nicht diese neuen Zahlen, immerhin wurden wir aber f&uuml;r den 18. Oktober zu einem Gespr&auml;ch mit Vertretern der BVG eingeladen. Bei dem Gespr&auml;ch bekr&auml;ftigten sie ihre Kritik an dem ver&ouml;ffentlichten Zwischenbericht: der Untersuchungszeitraum sei zu kurz (das r&auml;umt die Studie selbst ein), die Daten der polizeilichen Kriminalstatistik POLIKS enthielten systematische Fehler, weil die Zuordnung der Straftaten zum &Ouml;PNV stark vom Ort der Anzeigenerstattung abhinge (deshalb gewichtet die Studie alle Zahlen der Polizeistatistik nur mit 50%). Auch der Hinweis, das wesentlich umfangreichere Studien (etwa die im Auftrag des britischen Innenministeriums erstellte Metaevaluation) bisher keine generalpr&auml;ventive Wirksamkeit der Video&uuml;berwachung feststellen konnten, vermochte die BVG-Vertreter nicht davon abzubringen, dass dies in Berlin m&ouml;glich sei. <br \/>Umso gespannter waren wir auf die Antwort, worauf die BVG denn ihren Optimismus gr&uuml;nde, dass die Videoaufzeichnung bei ihnen zu weniger Kriminalit&auml;t und mehr erfolgreich aufgekl&auml;rten Straftaten beitragen k&ouml;nne. Die Antwort war &uuml;berraschend: Das die Kameras einen sp&uuml;rbaren Sicherheitsgewinn bringen, gehe aus Kundenumfragen hervor. Unser Einwand, dass es zwischen subjektivem Sicherheitsempfinden und tats&auml;chlicher Sicherheitslage zuweilen betr&auml;chtliche Differenzen gibt, verfing nicht. Mehr noch machten die BVG-Vertreter deutlich, dass es f&uuml;r sie als Unternehmer nur auf das &bdquo;subjektive Sicherheitsgef&uuml;hl&#8220; der Fahrg&auml;ste ankomme. F&uuml;r &bdquo;objektive Sicherheit&#8220; sei der Staat zust&auml;ndig, die BVG k&ouml;nnte daf&uuml;r lediglich Zuarbeit (etwa durch Videodaten) leisten. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht gehe es nur darum, durch ein verbessertes Sicherheitsempfinden mehr Fahrg&auml;ste zu gewinnen. Unter diesem Aspekt sei die Videoaufzeichnung sowohl ein verh&auml;ltnism&auml;&szlig;iges (hohe Zustimmungsquote) als auch effektives (hohes Sicherheitsempfinden) Instrument.<br \/>F&uuml;r b&uuml;rgerrechtliche und rechtspolitische Bedenken gegen eine fl&auml;chendeckende Videoaufzeichnung im gesamten U-Bahn-Netz Berlins hatte das Unternehmen kein Verst&auml;ndnis: Die vom Abgeordnetenhaus geforderte Pr&uuml;fung der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit der Videoaufzeichnung habe f&uuml;r die BVG nur empfehlenden Charakter, bei der Videoaufzeichnung handle es sich um keinen Grundrechtseingriff, und &bdquo;verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig&#8220; sei nun mal ein dehnbarer Begriff. Im &Uuml;brigen seien die U-Bahnh&ouml;fe kein &ouml;ffentlicher Raum, alle Einrichtungen und Anlagen bef&auml;nden sich ja im Besitz der BVG &#8211; diese k&ouml;nne daher ihr Hausrecht geltend machen wie jedes&nbsp; Kaufhaus auch. <br \/>Bei der BVG handelt es sich aber um eine Anstalt &ouml;ffentlichen Rechts. F&uuml;r eine massenhafte Erhebung personenbezogener Daten sind an sie daher die gleichen Anforderungen nach einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage zu stellen, wie f&uuml;r andere &ouml;ffentlichen Einrichtungen auch. (vgl. &sect; 2 I Berliner Datenschutzgesetz) Das Hausrecht k&ouml;nnte allenfalls daf&uuml;r herhalten, wenn die BVG ihre Verwaltungsgeb&auml;ude video&uuml;berwachen will, f&uuml;r den &ouml;ffentlichen Kundenbereich (die Bahnh&ouml;fe und Z&uuml;ge) aber braucht es mehr.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\">Die gesetz&shy;ge&shy;be&shy;ri&shy;sche (Un-)Vernunft<\/h2>\n<p>Anstatt sich mit den Fakten zur Video&uuml;berwachung bei der BVG zu besch&auml;ftigten bzw. ein schon lange eingefordertes Sicherheitskonzept fertig zu stellen, brachte der rot-rote Senat im Sommer ausgerechnet eine Novellierung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlins (ASOG) sowie des Berliner Datenschutzgesetzes auf den Weg, mit der die Videoaufzeichnungen bei der BVG f&uuml;r die polizeiliche Nutzung freigegeben und eigene Aufzeichnungsbefugnisse der Polizei eingef&uuml;hrt werden sollen. Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Polizei &bdquo;<i>zur Abwehr und zum Erkennen von Straftaten von erheblicher Bedeutung<\/i>&#8220; Videos im &ouml;ffentlichen Nahverkehr aufzeichnen darf, &bdquo;wenn sich aus einer Lagebeurteilung ein hinreichender Anlass&#8220; ergibt (Drs. 16\/0782, S. 6). Dar&uuml;ber hinaus sollen 340 Einsatzwagen der Polizei zur Eigensicherung der Beamten bei Verkehrskontrollen mit Kameras ausger&uuml;stet werden.<br \/>An keiner Stelle geht der Gesetzentwurf auf die bisherigen Erfahrungen mit der Video&uuml;berwachung ein. Kontrafaktisch verleiht die Landesregierung dem Gesetzentwurf in der Einleitung eine weltpolitische Note: &bdquo;<i>Die Erfahrungen mit dem Terrorismus, insbesondere die gescheiterten Kofferbombenanschl&auml;ge auf Regionalz&uuml;ge in Nordrhein-Westfalen, haben gezeigt, dass auch Bahnanlagen zu den gef&auml;hrdeten Objekten geh&ouml;ren. U-Bahnh&ouml;fe werden in erheblichem Umfang zur Abwicklung von Drogengesch&auml;ften genutzt. Video&uuml;berwachung hat sich als geeignetes Mittel zur Bek&auml;mpfung derartiger Gefahren erwiesen<\/i>.&#8220; (Drs. 16\/0782, S. 1) Woher der Senat diese Einsichten nimmt, bleibt dem Beobachter leider verborgen. Nur um einer weiteren historischen Legendenbildung vorzubeugen: Die Videobilder spielten bei der Aufkl&auml;rung der missgl&uuml;ckten Anschl&auml;ge auf Regionalz&uuml;ge in NRW nur eine nachgeordnete Rolle.<br \/>Nachdem aus den Reihen der Berliner Linkspartei zwei Abgeordnete ihre b&uuml;rgerrechtlichen Bedenken gegen die Novellierung angemeldet hatten und die Verabschiedung zu scheitern drohte, handelte die rot-rote Koalition einen Kompromiss aus. Er sieht u.a. vor, dass die neuen Regelungen in zwei Jahren zu evaluieren sind. Alle Hoffnungen, dann lie&szlig;e sich die Mehrzahl der Kameras wieder demontieren und die Bilderflut eind&auml;mmen, sind jedoch auf Sand gebaut. Bereits anhand der jetzt ver&ouml;ffentlichten Daten l&auml;sst sich erkennen, dass die Video&uuml;berwachung aller U-Bahnh&ouml;fe kaum geeignet ist, die Kriminalit&auml;t im Bereich der BVG effektiv zu reduzieren; ob eine fl&auml;chendeckende Video&uuml;berwachung notwendig und verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig ist, h&auml;tte bereits jetzt gepr&uuml;ft werden m&uuml;ssen. Da das Gesetz auch keine klaren Kriterien f&uuml;r die Evaluation benennt, ist kaum zu erwarten, dass sich die Abgeordneten dann ernsthafter mit den Ergebnissen und Konsequenzen der Video&uuml;berwachung besch&auml;ftigen werden, als dies jetzt geschehen ist. Bei einer ersten Diskussion des Pilotprojektes im Januar 2006 versprach sich die SPD eine &bdquo;generalpr&auml;ventive Wirkung&#8220; von den Kameras. Nachdem die Zwischenergebnisse der Evaluation auf dem Tisch lagen, w&auml;re es an der Zeit gewesen, sich einzugestehen, dass dies nicht passieren wird.<\/p>\n<p>Sven L&uuml;ders<br \/>ist Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Humanistischen Union<\/p>\n<p>Die Evaluationsstudie zum Pilotprojekt sowie weiteres Material zum Thema ist zu finden unter: <a href=\"http:\/\/berlin.humanistische-union.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/berlin.humanistische-union.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[63],"tags":[731],"autoren":[139],"publikationen":[937],"class_list":["post-9411","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-videoueberwachung","tag-berlin-videoueberwachung","autoren-sven-lueders","publikationen-937"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Nicht \u00fcberall, wo Sicherheit draufsteht, ist auch Sicherheit drin - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/199\/publikation\/nicht-ueberall-wo-sicherheit-draufsteht-ist-auch-sicherheit-drin\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Nicht \u00fcberall, wo Sicherheit draufsteht, ist auch Sicherheit drin - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Zur Video&uuml;berwachung bei den Berliner Verkehrsbetrieben, Mitteilungen Nr. 199, Seite 28 &#8211; 29 In der letzten Ausgabe der Mitteilungen (Nummer 198, S. 8) hatten wir &uuml;ber einen Pilotversuch der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zur 24st&uuml;ndigen Aufzeichnung aller Videodaten auf drei Linien der Berliner U-Bahn berichtet. 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