{"id":9579,"date":"2005-02-11T19:40:00","date_gmt":"2005-02-11T18:40:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/das-informationsfreiheitsgesetz-ist-auf-dem-wege\/"},"modified":"2005-02-11T12:00:00","modified_gmt":"2005-02-11T11:00:00","slug":"das-informationsfreiheitsgesetz-ist-auf-dem-wege","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/188\/publikation\/das-informationsfreiheitsgesetz-ist-auf-dem-wege\/","title":{"rendered":"Das Informationsfreiheitsgesetz ist auf dem Wege"},"content":{"rendered":"<p>Mitteilungen Nr. 188, S.5-6<\/p>\n<p>Der 17. Dezember 2004 war ein bemerkenswertes Datum. Nach einem Verhandlungsmarathon von insgesamt sechs Jahren brachte Rot-Gr\u00fcn das lange angek\u00fcndigte Informationsfreiheitsgesetz in die parlamentarische Umlaufbahn. Die Debatte anl\u00e4sslich der ersten Beratung selbst fand zur besten Zeit am Vormittag statt. Ihr Verlauf war durchaus ungew\u00f6hnlich. Nicht alle Tage tritt ein Bundesminister ans Rednerpult, um Bedenken gegen einen Gesetzentwurf aus seinem Zust\u00e4ndigkeitsbereich vorzutragen. Etwas entt\u00e4uschend war dabei die Haltung der FDP, deren Hauptsorge die Wahrung des Betriebs- und Gesch\u00e4ftsgeheimnisses war. Gerade hier ist der Gesetzentwurf aber eher restriktiv und verbesserungsbed\u00fcrftig. Der Verweis auf Gesch\u00e4ftsgeheimnisse, die nicht ihrerseits mit dem Informationsanspruch abgewogen werden, k\u00f6nnte in der Praxis leicht zur Transparenzbremse werden.<\/p>\n<p>Die Diskussion im Parlament zeigt die gro\u00dfen Hemmnisse und Probleme dieses Projekts auf. Obwohl 1998 im Koalitionsvertrag festgeschrieben, war es uns in der vergangenen Wahlperiode nicht m\u00f6glich, uns auf ein Gesetz zu verst\u00e4ndigen. Die Widerst\u00e4nde aus allen Bereichen der B\u00fcrokratie waren und sind enorm. Auch der sozialdemokratische Koalitionspartner brauchte &#150; von wackeren und unersch\u00fctterlichen Ausnahmen abgesehen &#150; eine l\u00e4ngere Anlaufzeit, um sich f\u00fcr das Thema zu erw\u00e4rmen. Diese Zur\u00fcckhaltung \u00e4nderte sich erst nach und nach. In der neuen Wahlperiode ging es dann doch endlich voran. Die Fraktionen beschlossen schlie\u00dflich im Fr\u00fchsommer 2004, nicht l\u00e4nger auf Vorlagen zu warten, sondern das IFG als Koalitionsentwurf einzubringen.<\/p>\n<p>Gegenw\u00e4rtig l\u00e4uft das Beratungsverfahren im federf\u00fchrenden Innenausschuss des Bundestages. Die parlamentarische Anh\u00f6rung findet am 14. M\u00e4rz 2005 statt. Erfahrungsgem\u00e4\u00df verl\u00e4sst kein Gesetz den Bundestag so, wie es eingebracht wurde. F\u00fcr das IFG ist das zugleich gut und schlecht. Gut, weil wir einige Punkte in Richtung mehr Transparenz ver\u00e4ndern k\u00f6nnen, die im ersten Durchgang nicht durchsetzbar waren. Schlecht, weil die B\u00fcrokratien nicht aufgeben und auch weiterhin versuchen werden, mit immer weiteren Ausnahmeregelungen das Gesetz ins Leere laufen zu lassen. Es wird darauf ankommen, die Diskussion zum Gesetz \u00f6ffentlich kritisch zu begleiten. Der Verb\u00e4ndeentwurf, den die HU und andere entwickelt haben, hat uns in den Verhandlungen sehr geholfen, dem enormen Druck standzuhalten. Es wird nunmehr darauf ankommen, den Koalitionskompromiss zu optimieren. Je konkreter und durchdachter die Vorschl\u00e4ge, umso eher finden sie Geh\u00f6r. Die Koalitionsfraktionen laden deshalb am 21. Februar zu einem Beratungstreffen ein, um hier voran zu kommen.<\/p>\n<p>Die B\u00fcrokratie auf dem langen Marsch <br \/>zu den B\u00fcrgern<\/p>\n<p>Deutschland hat eine viel l\u00e4ngere Tradition der Rechtsstaatlichkeit als der Demokratie. Die B\u00fcrger k\u00e4mpfen lieber vor Gericht um &#132;ihr Recht&#147; als um Mehrheiten. Diese eigent\u00fcmliche Mischung aus hochentwickelter Rechtsf\u00f6rmlichkeit und aufgekl\u00e4rtem Absolutismus hat bis heute ihre Spuren hinterlassen. Das Bewusstsein f\u00fcr die B\u00fcrgerrechte muss hier wie in anderen Bereichen aber bisweilen erst noch vermittelt werden.<\/p>\n<p>In der Bundesrepublik Deutschland gibt es allgemeine Informationsfreiheitsgesetze bisher nur in den L\u00e4ndern Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Die Gesetze haben sich bew\u00e4hrt. Alle Bef\u00fcrchtungen, die Beh\u00f6rden w\u00fcrden durch Heerscharen von Querulanten von der Arbeit abgehalten, haben sich in Luft aufgel\u00f6st. Bei der einen oder anderen Bundesbeh\u00f6rde mag es etwas lebhafter zugehen als beim Landratsamt; die Anfragen werden sich aber verteilen und zu bew\u00e4ltigen sein. Die Kostenregelung ist so gefasst, dass sie f\u00fcr die Antragsteller keine abschreckende Wirkung hat. Von kleinen Anfragen abgesehen wird sie aber auch nicht kostenlos sein. Darauf hat der Finanzminister geachtet.<\/p>\n<p>Im internationalen Vergleich ist die Bundesrepublik Deutschland ohnehin Schlusslicht. Die Arbeiten von Christoph Bruch legen beredt Zeugnis davon ab. W\u00e4hrend sich bei uns immer noch die Bedenkentr\u00e4ger austoben, sind vielerorts die Gesetze l\u00e4ngst feste Bestandteile der politischen Kultur. Es gibt sie in den USA schon seit den 60er Jahren. In den meisten europ\u00e4ischen L\u00e4ndern (Skandinavien, Frankreich, Spanien, Portugal, Niederlande, Griechenland, Italien, Belgien, Irland und \u00d6sterreich sowie in Osteuropa Polen, Ungarn, Russische F\u00f6deration und Tschechische Republik) sind sie l\u00e4ngst in Kraft. Auch auf EU-Ebene gibt es seit Mai 2002 ein Informationsfreiheitsgesetz; bereits seit 1993 war der Informationszugang g\u00e4ngige Praxis.<\/p>\n<p>Informationsfreiheit als Angebot <br \/>an die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern<\/p>\n<p>Die Begr\u00fcndung f\u00fcr Informationsfreiheit geht l\u00e4ngst \u00fcber die klassische Kontrolle der Verwaltung durch die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger hinaus. Die manchmal noch immer vertretene Ansicht, &#132;es den B\u00fcrokraten mal zu zeigen&#147;, ist oft sicher berechtigt, greift aber auch zu kurz. Kluge Verwaltungsreformer wissen l\u00e4ngst: mehr Transparenz in der Verwaltung schafft auch mehr Vertrauen in deren Arbeit. Die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sollen wissen, wie die \u00f6ffentliche Verwaltung arbeitet und wie Entscheidungen zustande kommen.<\/p>\n<p>Auch wenn sich der Bundesinnenminister noch schwer damit tut: Alle nat\u00fcrlichen und juristischen Personen &#150; ob Deutsche oder Ausl\u00e4nder &#150; haben einen Auskunftsanspruch gegen\u00fcber den Beh\u00f6rden des Bundes. Auskunftssuchende m\u00fcssen nicht begr\u00fcnden, warum sie fragen. Das ist das Revolution\u00e4re an dem Gesetz. Nach geltendem Verwaltungsverfahrensrecht d\u00fcrfen nur unmittelbar Verfahrensbeteiligte (z.B. Anwohner eines Bauvorhabens) Akteneinsicht verlangen. Das Gesetz regelt auch, dass Beh\u00f6rden k\u00fcnftig von sich aus informieren sollen &#150; im Internet. Wir h\u00e4tten eine Verpflichtung lieber gehabt, aber es gibt noch Nachz\u00fcgler in der Verwaltung. Wir vertrauen aber darauf, dass ein &#132;Soll&#147; im \u00f6ffentlichen Recht doch ein &#132;Muss&#147; ist, wenngleich mit begr\u00fcndeten Ausnahmen.<\/p>\n<p>Die Bearbeitung der Anfrage muss unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens binnen vier Wochen, abgeschlossen werden. Nur in besonders kniffligen F\u00e4llen m\u00fcssen sich Antragsteller zwei Monate gedulden. Diese Frage war und ist heftig umk\u00e4mpft. Im Verwaltungsverfahrensgesetz gibt es eine solche Frist nicht. Hier zeigt sich wie an vielen anderen Stellen, dass bei aller Kritik an den Ausnahmeregelungen dieses Gesetz tief in die \u00fcberkommene und verkrustete Dogmatik des Verwaltungsrechts eingreift.<\/p>\n<p>Den Prunkst\u00fccken einer modernen Verwaltungskultur. Bei aller Trauer \u00fcber allzu viel Kombination von G\u00fcrtel und Hosentr\u00e4ger als Ausdruck b\u00fcrokratischer Absicherungsmentalit\u00e4t: Es gilt die Regel der Transparenz, deren Abweichung zu begr\u00fcnden ist. Das gilt auch f\u00fcr die Beschr\u00e4nkungen. Es wird sich in der Praxis zeigen, ob der Grundsatz der Herausgabe gilt. Der Autor ist zuversichtlich, dass dies gelingen wird. Das Gesetz beendet nicht die Diskussion \u00fcber Transparenz der Verwaltung, es ist aber ein wichtiger Zwischenschritt. Noch l\u00e4nger auf ein besseres Gesetz zu hoffen, w\u00e4re aber gleichbedeutend mit einem Politikverzicht gewesen. Ein mutiger erster Schritt in die richtige Richtung bringt uns weiter als ein ungeduldiges Treten auf der Stelle.<\/p>\n<p>Datenschutz und Transparenz: <br \/>ein demokratisches Liebespaar<\/p>\n<p>Der Schutz pers\u00f6nlicher Daten ist gew\u00e4hrleistet. Bevor personenbezogene Daten an einen Dritten herausgegeben werden, ist der Betroffene hier\u00fcber auf jeden Fall zu informieren. Er hat dann Gelegenheit, sich zu \u00e4u\u00dfern und dagegen auch juristisch vorzugehen. Besonders sensible pers\u00f6nliche Daten d\u00fcrfen ohnehin nur mit Zustimmung des Betroffenen herausgegeben werden.<\/p>\n<p>Bei der besonders schwierigen Frage des Urheberrechts und der Betriebs- und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse wird es ohne die Zustimmung des Betroffenen keine Herausgabe geben.<\/p>\n<p>Ausdr\u00fccklich gesch\u00fctzt sind auch bestimmte \u00f6ffentliche Belange wie Entscheidungsprozesse innerhalb der Beh\u00f6rden. Abstriche m\u00fcssen wir auch bei der Transparenz der Sicherheitsbeh\u00f6rden machen. Informationen zur inneren und \u00e4u\u00dferen Sicherheit sind anfragenden B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern auch k\u00fcnftig weitgehend entzogen.<\/p>\n<p>F\u00fcr das Gesetz ist der Bundesdatenschutzbeauftragte als neuer Informationsfreiheitsbeauftragter zust\u00e4ndig. Die in der Debatte vom Innenminister und der Union vorgebrachten Bedenken waren in der Sache wenig \u00fcberzeugend. Schon aus Kostengr\u00fcnden w\u00fcrde die Schaffung einer g\u00e4nzlich neuen Beauftragten-Stelle mehr Kritik als Nutzen bringen. Die Aufgabe des Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten wird es sein daf\u00fcr zu sorgen, dass Transparenz und informationelle Selbstbestimmung nicht gegeneinander stehen. Sie sind im Gegenteil zwei Seiten einer Medaille. Der Anspruch zu wissen, was andere \u00fcber einen wissen, und die \u00d6ffnung gesellschaftlicher Entscheidungsprozesse f\u00fcr den Einzelnen stehen nicht gegeneinander, sie bedingen vielmehr einander.<\/p>\n<p>Gut f\u00fcr die Wirtschaft und <br \/>schlecht f\u00fcr die Korruption<\/p>\n<p>Informationsfreiheit hilft der Wirtschaft, der Verwaltung in die Karten zu sehen. In den USA stellen Unternehmen ca. zwei Drittel der Anfragen. Auch in Kanada stellen sie mit etwa 50 Prozent die gr\u00f6\u00dfte Nutzergruppe. Kommunikation und Wissenstransfer sind Standortfaktoren. Erstaunlicherweise ist die Industrie gegen\u00fcber dem Gesetz ablehnend.<\/p>\n<p>Das Gesetz setzt der Korruption mehr Transparenz entgegen. Die Wirksamkeit dieses Konzepts best\u00e4tigen neben den Landesbeauftragten auch Transparency International, eine Organisation, die bei der Korruptionsbek\u00e4mpfung im In- und Ausland gro\u00dfe Verdienste erworben hat. Jene L\u00e4nder, die in unserem Korruptionsindex sehr gut abschneiden, haben fast ausnahmslos Akteneinsichtsrechte.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[116],"tags":[698],"autoren":[],"publikationen":[945],"class_list":["post-9579","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-bund","tag-ifg-bund","publikationen-945"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Das Informationsfreiheitsgesetz ist auf dem Wege - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/188\/publikation\/das-informationsfreiheitsgesetz-ist-auf-dem-wege\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Das Informationsfreiheitsgesetz ist auf dem Wege - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Mitteilungen Nr. 188, S.5-6 Der 17. 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