{"id":9682,"date":"2002-09-19T19:00:00","date_gmt":"2002-09-19T17:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/grundlage-menschenwuerde\/"},"modified":"2002-09-19T12:00:00","modified_gmt":"2002-09-19T10:00:00","slug":"grundlage-menschenwuerde","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/179\/publikation\/grundlage-menschenwuerde\/","title":{"rendered":"Grundlage Menschenw\u00fcrde"},"content":{"rendered":"<p>Mitteilungen Nr. 179, S.50-52<\/p>\n<p>&#132;Die W\u00fcrde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu sch\u00fctzen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt.&#147; Als die wenigen M\u00fctter und die vielen V\u00e4ter des Grundgesetzes diesen Satz an den Anfang unserer Verfassung stellten, waren die B\u00fccher und Traktate noch nicht geschrieben, in denen kluge Juristen seine Bedeutung und Tragweite erl\u00e4utert haben. Das hat nicht geschadet. Was man wollte, war allen klar: Der Mensch, der B\u00fcrger, seine W\u00fcrde, sein Gl\u00fcck sollten das oberste Staatsziel sein. Diese Verhei\u00dfung sollte allen Menschen gelten, die sich im Geltungsbereich des Grundgesetzes aufhalten, Ausl\u00e4ndern so gut wie Deutschen, illegalen Einwanderern ebenso wie Asylbewerbern, Strafgefangenen, T\u00e4tern ebenso wie ihren Opfern. Damals klangen allen noch die grauenhaften Parolen aus der Nazizeit in den Ohren: Du bist nichts, das Volk ist alles. Deutschland soll leben, und wenn wir sterben m\u00fcssen. Vernichtung lebensunwerten Lebens. Die unz\u00e4hligen Grabinschriften: F\u00fcr Ehre und Vaterland. Die Opfer, die der Rassenwahn gefordert hatte. Die totale Unterdr\u00fcckung des Individuums, schlie\u00dflich: der totale Krieg, die totale Niederlage. Zu all dem war dies die Antithese: Die W\u00fcrde des Menschen ist unantastbar. Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Pers\u00f6nlichkeit, alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. M\u00e4nner und Frauen sind gleichberechtigt. Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die Freiheit von Wissenschaft und Kunst, Pressefreiheit, Koalitionsfreiheit, Berufsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Eigentum und Erbrecht werden garantiert. Das Post- und Fernmeldegeheimnis soll unverletzlich sein, ebenso die Wohnung. Politisch Verfolgte genie\u00dfen Asylrecht. Daf\u00fcr wurde der Grundstein gelegt, daf\u00fcr sollte die neue deutsche Republik stehen. Die HUMANISTISCHE UNION wacht \u00fcber dieses Erbe der ersten Stunde. Sie hat sich immer dann zu Wort gemeldet, wenn Freiheitsrechte beschr\u00e4nkt wurden, bei der Notstandsgesetzgebung, bei Berufsverboten f\u00fcr Lehrer, bei Einschr\u00e4nkungen von Verteidigerrechten, bei der Legalisierung von Abh\u00f6rma\u00dfnahmen, beim gro\u00dfen Lauschangriff, bei der Ausweitung von polizeilichen Befugnissen, bei Restriktionen im Asylrecht, bei den j\u00fcngsten Ma\u00dfnahmen zur Terrorbek\u00e4mpfung. Von einer Erfolgsbilanz kann freilich keine Rede sein. Die &#150; unvollst\u00e4ndige &#150; Auflistung der einschl\u00e4gigen Ma\u00dfnahmen kennzeichnet einen anscheinend unaufhaltsamen Prozess der Erosion von Grundrechten. Was ist vom Asylrecht \u00fcbrig geblieben, das nur so lange gro\u00dfz\u00fcgig war, wie es allein um die Aufnahme von Verfolgten des Ostblocks ging? Ein Drahtverhau mit wenigen Durchl\u00e4ssen, garniert mit Arbeitsverboten und Abschiebeandrohungen. An das Telefongeheimnis glauben nur noch Unaufgekl\u00e4rte. Die Freiheit der Person sch\u00fctzt Asylbewerber nicht vor den ihnen auferlegten Aufenthaltsbeschr\u00e4nkungen, das Recht auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit bewahrt den Verd\u00e4chtigen nicht vor der erzwungenen Verabreichung von Brechmitteln, die Unverletzlichkeit der Wohnung wird beim sogenannten gro\u00dfen Lauschangriff durchbrochen. Die Aufz\u00e4hlung ist nicht abgeschlossen. Die Bilanz w\u00e4re einseitig, lie\u00dfe man die positive Entwicklung der Grund- und Freiheitsrechte in der Bundesrepublik Deutschland unerw\u00e4hnt. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist in der Rechtsordnung fest verankert, in der Lebenswirklichkeit schreitet sie un\u00fcbersehbar voran. Homosexualit\u00e4t wird nicht mehr verfolgt, Prostitution ist ein legales Gewerbe, die Rundfunkfreiheit ist gest\u00e4rkt, die Koalitionsfreiheit stabilisiert, die Meinungsfreiheit entfaltet, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung etabliert, der gerichtliche Rechtsschutz ausgeweitet. Nicht zu vergessen: In der Europ\u00e4ischen Union hat sich ein Grundrechtekanon herausgebildet, den der Europ\u00e4ische Gerichtshof in wirkungsvoller Weise gegen\u00fcber Akten der Gemeinschaft zum Tragen bringt. Der Stra\u00dfburger Gerichtshof wacht \u00fcber die Einhaltung der Menschenrechtskonvention und scheut nicht davor zur\u00fcck, auch das Bundesverfassungsgericht wegen zu langer Prozessdauer zu r\u00fcgen. Vor nicht allzu langer Zeit hat er die deutsche Berufsverbotepraxis unseligen Angedenkens beanstandet. Auch diese Liste lie\u00dfe sich fortf\u00fchren. Beide Entwicklungen hat die HUMANISTISCHE UNION kritisch engagiert und begleitet. Im Verein mit anderen Menschenrechtsorganisationen hat sie B\u00fcrger mobilisiert, Verantwortliche zur Rede gestellt, Argumente und Informationen verbreitet und Sachverstand aufgeboten. Ihre Publikationen werden ernst genommen und bleiben nicht ohne Einfluss. Ich nenne die seit Jahrzehnten erscheinenden <i>vorg\u00e4nge<\/i>, die <i>Grundrechte-Reporte<\/i>. Wie weit unser Einfluss reicht, ist schwer abzusch\u00e4tzen. Eher wohl nicht sehr weit, leider. Aber wir werden am Ball bleiben und tun, was wir k\u00f6nnen. Und wir stehen nicht allein. Das Thema Menschenw\u00fcrde f\u00fchrt jedoch \u00fcber den gewohnten Kriegsschauplatz der HUMANISTISCHEN UNION hinaus. Die Blickrichtung auf den Staat, der Freiheitsrechte der B\u00fcrger aus fragw\u00fcrdigem Sicherheitsstreben einschr\u00e4nkt, bleibt richtig und wichtig. Die Diskussionen um das Antiterrorpaket lassen daran keinen Zweifel. Aber Menschenw\u00fcrde und Freiheitsrechte sind auch von anderer Seite bedroht. Die Chefetagen der gro\u00dfen Wirtschaftsunternehmen sind Machtzentren, die Menschenschicksale bestimmen und ihren Profitinteressen unterwerfen. Geheimdienste anderer Staaten h\u00f6ren unsere Telefongespr\u00e4che in weit gr\u00f6\u00dferem Umfang ab, als offizielle staatliche Stellen unseres Landes, im Rahmen der gerichtlich angeordneten Telefon\u00fcberwachung. In kirchlichen Einrichtungen, die zu den gr\u00f6\u00dften Arbeitgebern der Bundesrepublik Deutschland geh\u00f6ren, werden die Arbeitnehmer in ihrer Koalitionsfreiheit und Religionsfreiheit beschr\u00e4nkt. Die Kluft zwischen Arm und Reich w\u00e4chst. Gegen diese Bedrohung der B\u00fcrgerfreiheiten durch private M\u00e4chte muss der Staat Schutz gew\u00e4hren. Das Menschenw\u00fcrdeprinzip verpflichtet ihn in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip, jedem, der in unserem Lande lebt, das Existenzminimum zu sichern. Dazu geh\u00f6rt auch die menschenw\u00fcrdige Unterbringung bed\u00fcrftiger Personen. Den Freiheitsrechten des Grundgesetzes wohnt ein Schutzgebot inne. Der Staat darf nicht unt\u00e4tig zusehen, wenn Grundrechte im Privatrechtsverkehr, im Arbeitsverh\u00e4ltnis, in den Medien oder auf andere Weise verletzt werden. Dieser Aspekt des aktiven Grundrechtschutzes ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes fest etabliert. Das Gericht billigt dem Staat einen besonders weiten Ermessungsspielraum zu: Welche Schutzma\u00dfnahmen ergriffen werden sollen, m\u00fcssen in erster Linie die staatlichen Stellen in eigener Verantwortung entscheiden. Der Handlungsspielraum ist auch deshalb betr\u00e4chtlich, weil sich bei Konflikten unter Privaten gew\u00f6hnlich zwei Grundrechtspositionen in der Weise gegen\u00fcberstehen, dass der Schutz der einen Position nur auf Kosten der anderen erreicht werden kann. Aber es gibt eine untere Interventionsschwelle, an der der Staat handeln muss, um seinem verfassungsrechtlich verankerten Schutzauftrag gerecht zu werden. Das Bundesverfassungsgericht spricht von einem Unterma\u00dfverbot. Schutzpflichten hat das Gericht im Arbeitsverh\u00e4ltnis eingefordert, so beim K\u00fcndigungsschutz oder im Zusammenhang mit einem kritischen Artikel eines Lehrlings in einer Sch\u00fclerzeitung. Eingegriffen hat es auf dieser Grundlage auch im Privatrechtsverkehr und zwar zugunsten einer unerfahrenen und verm\u00f6genslosen Frau, die zur \u00dcbernahme einer unverantwortlichen B\u00fcrgschaftsverpflichtung gedr\u00e4ngt worden war. Schlie\u00dflich sind auch die beiden Abtreibungsurteile Beispiele f\u00fcr die Aktualisierung von staatlichen Schutzpflichten zugunsten von Grundrechten. B\u00fcrgerrechtsvereinigungen wie die HUMANISTISCHE UNION m\u00fcssen st\u00e4rker als bisher die Schutzpflichten des Staates einfordern. Es ist an der Zeit, den Staat auch als Verb\u00fcndeten im Kampf um die Verwirklichung von Menschenw\u00fcrde und Freiheitsrechten wahrzunehmen. Das ist zwar eine ungewohnte Sicht f\u00fcr eine Organisation, die bisher ihr Hauptaugenmerk auf die Wahrung von B\u00fcrgerfreiheiten vor staatlichen Eingriffen richtete. Aber sie ist auch nicht neu. Im Grundrechte- Report 2002 haben sich Peter Grottian mit der verdeckten Armut in unserer Gesellschaft und Tobias Baur mit menschenunw\u00fcrdigen Bedingungen in Pflegeheimen befasst und damit Schutzpflichten des Staates angemahnt. Welch ein weites Feld sich hier er\u00f6ffnet, wird deutlich, wenn man sich vergegenw\u00e4rtigt, dass Umweltbelastungen auch Grundrechtsgef\u00e4hrdungen darstellen, dass Bildungsnotstand gleichzeitig Grundrechtsnotstand bedeutet, dass Arbeitnehmerschutz auch Grundrechtsschutz ist. Wahrung der Menschenw\u00fcrde in unserer Zeit erfordert eine Ausweitung des Blickes in die angedeutete Richtung. Wir k\u00f6nnen uns nicht damit zufrieden geben, dass es gen\u00fcgend Organisationen f\u00fcr jedes der genannten Themenfelder gibt, Naturschutzverb\u00e4nde, Gewerkschaften, Verb\u00e4nde der Wohlfahrtspflege und anderes mehr. Deren Bet\u00e4tigungsfeld reicht weit \u00fcber den Schutz von Grundrechten hinaus, ist h\u00e4ufig interessengebunden und unspezifisch. Es bleibt gen\u00fcgend Raum f\u00fcr eine an den Freiheits- und Teilhaberechten des Grundgesetzes orientierte Sicht, wie sie die HUMANISTISCHE UNION in qualifizierter Weise einbringen kann. Um mein Anliegen zu verdeutlichen, will ich zwei Beispiele f\u00fcr naheliegende Schutzforderungen nennen: Ich habe schon angedeutet, dass das Telefongeheimnis weniger durch die offizielle Telefon\u00fcberwachung durch strafrechtliche Ermittlungsverfahren bedroht wird als durch fremde Geheimdienste. Nach der Auskunft eines Sachverst\u00e4ndigen werden nahezu alle Telefongespr\u00e4che abgeh\u00f6rt &#150; mehrfach. Artikel 10 des Grundgesetzes wird damit zum hei\u00dfen Schutzpflichtthema. Die Frage, ob die technischen M\u00f6glichkeiten eines Schutzes vor unbefugtem Abh\u00f6ren ausgesch\u00f6pft sind oder ob es praktikable und wirksame Verschl\u00fcsselungsmethoden f\u00fcr den Telefonverkehr gibt, ist, soviel ich wei\u00df, noch nicht abschlie\u00dfend \u00f6ffentlich er\u00f6rtert worden. Immerhin hat die Datenschutzbeauftragte von NRW vor einiger Zeit eine Software zur Verschl\u00fcsselung von e-Mails verteilt und zugleich \u00f6ffentlich davor gewarnt, dass diese ebenfalls dem Postgeheimnis unterliegende Kommunikation chronisch mitgelesen wird. Das andere Beispiel: Der Europ\u00e4ische Gerichtshof hat im Oktober 2000 entschieden, dass der Bereitschaftsdienst der Krankenhaus\u00e4rzte Arbeitszeit ist und den entsprechenden Schutzbestimmungen unterliegt. In deutschen Krankenh\u00e4usern wird das weitgehend ignoriert. \u00c4rzte arbeiten nach wie vor bis zu 24 Stunden am Tag und bis zu 60 Stunden pro Woche, es kann auch l\u00e4nger sein. Die Krankenh\u00e4user f\u00fchren rechtliche Nachhutgefechte, mit fadenscheinigen Gr\u00fcnden. Die Bundesregierung sieht trotzdem keinen Handlungsbedarf. Anlass genug, sie in die Pflicht zu nehmen, um des Schutzes der \u00c4rzte aber auch der Patienten willen. Die erweiterte Sicht er\u00f6ffnet neue Kooperationsm\u00f6glichkeiten. Die genannten Organisationen, insbesondere die Gewerkschaften und Wohlfahrtsverb\u00e4nde sind die nat\u00fcrlichen Verb\u00fcndeten im Kampf um die Wahrung von menschenw\u00fcrdigen Verh\u00e4ltnissen in unserem Land. Sie werden gehaltvolle Unterst\u00fctzung von B\u00fcrgerrechtsvereinen nicht verschm\u00e4hen, und die HUMANISTISCHE UNION kann von einer Kooperation ebenfalls nur profitieren. Lassen Sie mich mit einer ganz ketzerischen Bemerkung schlie\u00dfen: In gewissem Umfang gilt das auch f\u00fcr die Kirchen. Unsere staatskirchenrechtliche Position, unser Eintreten f\u00fcr einen laizistischen Staat, unser Einsatz f\u00fcr die Religions- und Gewissensfreiheit der kirchlichen Mitarbeiter wird dadurch nicht geschm\u00e4lert. Der \u00f6ffentliche Einfluss der HUMANISTISCHEN UNION wird wachsen, wenn sie ihren Blick weitet und in neuer Formation antritt. Ihre Interventionen werden wirksamer, wenn sie sich nicht mehr darauf beschr\u00e4nkt, Sicherheitspakete der Regierungen zu kritisieren und den Abbau von Grundrechten zu beklagen, so wichtig und unentbehrlich eine solche Kritik auch ist. Eine offensive Strategie muss hinzukommen. Der Staat muss gefordert, um nicht zu sagen: herausgefordert werden. Er hat die Pflicht, Menschenw\u00fcrde und Freiheitsrechte aktiv zu sch\u00fctzen. Sage niemand, dass es bei uns keine Unterdr\u00fcckten und Verfolgten, keine Armseligen und Vernachl\u00e4ssigten gibt. Da bleibt viel zu tun.<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0J\u00fcrgen K\u00fchling<\/p>\n<p>Diese Rede wurde von dem Mitglied des Bundesvorstandes und fr\u00fcheren Bundesverfassungsrichters Dr. J\u00fcrgen K\u00fchling unter dem Titel &#8222;Zum Thema Menschenw\u00fcrde&#8220; als einleitender Beitrag zum Verbandstag der HU in D\u00fcsseldorf vorgetragen und bildete den Rahmen f\u00fcr die Debatte weiterer Fallbeispiele zum Thema Menschenw\u00fcrde (siehe Bericht Seite 53 f.).<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[831,808],"autoren":[1623],"publikationen":[955],"class_list":["post-9682","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-buergerrechte","tag-verband-verbandstag","autoren-juergen-kuehling","publikationen-955"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Grundlage Menschenw\u00fcrde - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/179\/publikation\/grundlage-menschenwuerde\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Grundlage Menschenw\u00fcrde - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Mitteilungen Nr. 179, S.50-52 &#132;Die W\u00fcrde des Menschen ist unantastbar. 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