{"id":9753,"date":"2001-12-01T20:00:00","date_gmt":"2001-12-01T19:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/die-menschenwuerde-40-jahre-humanistische-union\/"},"modified":"2001-12-01T12:00:00","modified_gmt":"2001-12-01T11:00:00","slug":"die-menschenwuerde-40-jahre-humanistische-union","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/176\/publikation\/die-menschenwuerde-40-jahre-humanistische-union\/","title":{"rendered":"Die Menschenw\u00fcrde &#8211; 40 Jahre Humanistische Union"},"content":{"rendered":"<p>(Gek\u00fcrzte Fassung der Festrede zum Festakt anl\u00e4sslich des 40j\u00e4hrigen Bestehens der Humanistischen Union am 14. September 2001). Aus: Mitteilungen Nr. 176, S. 97<\/p>\n<p>Die Schrecken des 2. Weltkrieges haben dazu gef\u00fchrt, Kataloge der Menschenrechte mit einem Bekenntnis zur Menschenw\u00fcrde zu er\u00f6ffnen. Den Auftakt gab im Dezember des Jahres 1948 die Allgemeine Erkl\u00e4rung der Menschenrechte. Laut deren Pr\u00e4ambel bilden die Anerkennung der allen Menschen innewohnende W\u00fcrde und deren unver\u00e4u\u00dferliche Rechte die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt. Die aus den Anf\u00e4ngen des Naturrechtsdenkens \u00fcberkommene Formel von den frei und gleich geborenen Menschen wird erg\u00e4nzt. In Art. 1 Abs. 1der Allgemeinen Erkl\u00e4rung der Menschenrechte hei\u00dft es nunmehr: &#132;Alle Menschen sind frei und gleich an W\u00fcrde und Rechten geboren&#147;.<br \/>Was hier wie eine Gegebenheit beschrieben wird, ist als Herausforderung gemeint. Die deskriptive Fassung dieses normativ\/vorschreibend gedachten Satzes soll dessen Unbedingtheit deutlich machen, die keine Ausnahmen zul\u00e4sst. Vor dem Hintergrund des Zivilisationsbruchs in den Jahren 1933 bis 1945 wird die W\u00fcrde des Menschen als oberster Wert in einer zivilen Gesellschaft begriffen. So ist das auch unser Grundgesetz er\u00f6ffnende Bekenntnis zur Unantastbarkeit der Menschenw\u00fcrde das Leitprinzip einer Verfassung, die sich als Gegenentwurf zum totalit\u00e4ren Staat versteht.<\/p>\n<p>In Auseinandersetzung mit der kommunistischen Ideologie hat das Bundesverfassungsgericht das Verh\u00e4ltnis von B\u00fcrger und Staat thematisiert und festgestellt, dass in einer freiheitlichen Demokratie die W\u00fcrde des Menschen der oberste Wert sei. Das Denken und Verhalten der Menschen werde nicht durch ihre Klassenlage eindeutig determiniert. Vielmehr sei der Mensch als f\u00e4hig anzusehen, seine Interessen und Ideen mit denen anderer auszugleichen. Dem Bundesverfassungsgericht dient die W\u00fcrde des Menschen als zentrales Begr\u00fcndungselement der Prinzipien der Freiheit und der Gleichheit. &#132;Um seiner W\u00fcrde willen&#147;, so das Bundesverfassungsgericht, muss jedem &#132;eine m\u00f6glichst weitgehende Entwicklung seiner Pers\u00f6nlichkeit zugesichert werden&#147;. Es gen\u00fcge daher nicht, wenn &#132;eine Obrigkeit sich bem\u00fcht, noch so gut f\u00fcr das Wohl von &#8218;Untertanen&#8216; zu sorgen; der Einzelne soll vielmehr in m\u00f6glichst weitem Umfange verantwortlich auch an den Entscheidungen der Gesamtheit mitwirken.&#147;<\/p>\n<p>Daher sei die vom Staat zu gew\u00e4hrleistende Geistesfreiheit f\u00fcr das Funktionieren einer freiheitlichen Demokratie entscheidend wichtig. Nicht nur bewahre sie diese vor Erstarrung. Sie &#150; die Meinungsfreiheit &#150; zeige vor allem &#132;die F\u00fclle der L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Sachprobleme&#147; auf.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich leitet das Bundesverfassungsgericht die Gleichheit aus dem Prinzip der Menschenw\u00fcrde ab. Da diese &#150; wie die Freiheit &#150; jedem Menschen zukomme, diese insoweit gleich seien, sei &#132;das Prinzip der Gleichbehandlung aller f\u00fcr die freiheitliche Demokratie ein selbstverst\u00e4ndliches Postulat&#147;. Diese Einsicht l\u00e4sst das Gericht den Staat als ein Instrument der &#132;ausgleichenden sozialen Gestaltung&#147; begreifen; und nicht etwa als ein Instrument der Unterdr\u00fcckung.\u00a0<\/p>\n<h5><span id=\"der-auf-den-gerichtsschutz-verengte-blick\">Der auf den Gerichts&shy;schutz verengte Blick<\/span><\/h5>\n<p>Unser heutiges Verst\u00e4ndnis von Menschenw\u00fcrde und Menschenrechten ist stark auf ihre gerichtliche Durchsetzbarkeit fixiert. Niemand von uns muss davon \u00fcberzeugt werden, dass der gerichtliche Grundrechtsschutz ein wichtiges, ja notwendiges Element einer wirksamen Menschenrechtspolitik ist. Doch was n\u00fctzen die besten Rechtsbehelfe, wenn Menschen das Wissen, die Mittel, der sachverst\u00e4ndige Beistand oder einfach die Kraft fehlen, um sich dieser &#150; der Rechtsbehelfe &#150; zu bedienen?\u00a0<\/p>\n<p>Wer sich wie die HUMANISTISCHE UNION die Aufmerksamkeit f\u00fcr die N\u00f6te der schwachen Mitglieder unserer Gesellschaft bewahrt hat, wei\u00df nur zu gut, dass der Verweis auf den Rechtsweg nur ein bedingt taugliches L\u00f6sungsmuster f\u00fcr deren Probleme ist. Man denke an die Alten, die Armen, die Obdachlosen und nicht zuletzt an die Menschen anderer Rasse und Herkunft. Darum m\u00fcssen sowohl der Staat als auch seine B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen dem Bekenntnis zur Unantastbarkeit der Menschenw\u00fcrde weiterreichende Strategien und Verhaltensweisen ablesen, um ein menschenw\u00fcrdiges Zusammenleben aller in einem freiheitlichen demokratischen Staatswesen sicherzustellen.<\/p>\n<h5><span id=\"die-menschenwuerde-als-verhaltensprinzip\">Die Menschen&shy;w&uuml;rde als Verhal&shy;ten&shy;s&shy;prinzip<\/span><\/h5>\n<p>Wenden wir die Aufmerksamkeit zun\u00e4chst den B\u00fcrgern und B\u00fcrgerinnen zu. Ihrem Widerspruchsgeist ist es zu verdanken, dass das Bundesverfassungsgericht als H\u00fcter der Menschen- und B\u00fcrgerrechte t\u00e4tig werden kann. Doch dr\u00e4ngt sich zuweilen der Eindruck auf, als betrachteten die Deutschen das Grundgesetz vorzugsweise unter dem Gesichtspunkt ihrer einklagbaren Rechte. Als sei der Staat der alleinige Adressat des Bekenntnisses zur Unantastbarkeit der Menschenw\u00fcrde. Der Gedanke, dass das Ethos der Grundrechte auch von den B\u00fcrgern aktiv gelebt werden will, erscheint zuweilen als unterentwickelt.<\/p>\n<p>Zu dieser verengten Sicht mag auch der Umstand beitragen, dass die Grundrechte an den Staat als Garanten adressiert sind. So folgt dem Bekenntnis zur Unantastbarkeit der Menschenw\u00fcrde in Art. 1 GG der Satz: &#132;Sie zu achten und zu sch\u00fctzen, ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.&#147; Diese Inpflichtnahme findet ihren historischen Grund darin, dass &#132;die entsetzlichsten und zahlreichsten Gewaltverbrechen in der deutschen Geschichte vom Staat und seinen Organen begangen worden sind&#147;.\u00a0<\/p>\n<p>Und in der Tat war das Bekenntnis zur Unantastbarkeit der Menschenw\u00fcrde und der freien Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit zu allererst eine Antwort auf das menschenverachtende Regime des Nationalsozialismus.<\/p>\n<p>Aber wer sich mit dem Ethos der Menschenw\u00fcrde besch\u00e4ftigt, kann die Tatsache, dass B\u00fcrger unseres Staates Obdachlose erschlagen, Ausl\u00e4nder zu Tode hetzen oder j\u00fcdische Friedh\u00f6fe sch\u00e4nden, nicht schlicht dem Strafrecht \u00fcberantworten. Der beste Schutz der menschlichen W\u00fcrde und k\u00f6rperlichen Integrit\u00e4t ist nicht die strafrechtliche Ahndung rassistischer Ausschreitungen. Obgleich diese im Rechtsstaat eine selbstverst\u00e4ndliche Pflicht der Justiz ist. Vielmehr muss der Kampf gegen die Ursachen dieses Extremismus im Vordergrund stehen. Gewiss geh\u00f6ren dazu auch eine erfolgversprechende Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Doch sollten wir bedenken, dass Fremdenhass ein Zeichen misslungener Bildung und Erziehung ist. Das Bem\u00fchen muss daher darauf gerichtet sein, die Bereitschaft und die F\u00e4higkeit zu entwickeln, den Fremden zu achten und zu verstehen.\u00a0<\/p>\n<p>Zwar ist es unbestritten Sache des Staates, die Menschenrechte zu garantieren. Doch darf \u00fcber diese Pflicht des Staates nicht vergessen werden, dass die praktische Geltung der Menschenrechte von soziokulturellen Bedingungen abh\u00e4ngig ist. Erforderlich ist ein Mindestma\u00df an menschenrechtlichem Ethos bei den B\u00fcrgern und B\u00fcrgerinnen. F\u00fcr den Erhalt einer menschenw\u00fcrdigen Gesellschaft kommt es nicht nur auf ihren Gesetzesgehorsam, sondern auch auf ihre Loyalit\u00e4t und Einsatzbereitschaft f\u00fcr die Grundwerte unserer Verfassung an. Auch wenn das Grundgesetz mit Ausnahme der Wehrpflicht keine Grundpflichten kennt, ist der Respekt vor der Menschenw\u00fcrde ein den B\u00fcrger verpflichtendes Verhaltensgebot. Zwar kein rechtlich, doch aber ein sittlich verpflichtendes.<\/p>\n<p>Die Allgemeine Erkl\u00e4rung der Menschenrechte appelliert denn auch an jeden Einzelnen und alle Organe der Gesellschaft. Sie sollen sich das gemeinsame Ideal von Menschenw\u00fcrde und Menschenrechten stets gegenw\u00e4rtig halten und sich bem\u00fchen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung dieser Rechte zu f\u00f6rdern (Pr\u00e4ambel). Denn die Gesellschaft muss das Klima schaffen, in dem der Respekt und die Achtung des anderen selbstverst\u00e4ndliche B\u00fcrgertugenden sind.<\/p>\n<h5><span id=\"bleierne-zeit-jetzt-global\">Bleierne Zeit, jetzt global?<\/span><\/h5>\n<p>Nicht erst die barbarischen Anschl\u00e4ge des 11. Septembers haben uns gelehrt, dass lokale Ereignisse globale Wirkungen zeitigen. Heribert Prantl hat auf die Folgen des Terrors f\u00fcr die Liberalit\u00e4t der westlichen Welt aufmerksam gemacht.\u00a0 Es ist das Ziel des Terrors, Menschen in Angst und Schrecken zu versetzen. Er will uns zur Preisgabe von B\u00fcrgertugenden bewegen, die die Grundfesten unserer Demokratie sind, n\u00e4mlich zum Verzicht auf unsere staatsb\u00fcrgerlichen Freiheitsrechte und das Gebot der Toleranz.<br \/>Die Chance, dass wir den Terrorismus besiegen, wenn wir diese Anschl\u00e4ge mit Gleichem vergelten, ist gering. Blindw\u00fctige Rache und Hass wirken nur selbst zerst\u00f6rerisch. Wenn die zivilisierte Welt in ihrer Gegenwehr obsiegen will, darf sie sich in dem Respekt ihrer Grundwerte nicht irre machen lassen. Gerade das Bekenntnis zur W\u00fcrde und Freiheit der Menschen zeichnet die Demokratie gegen\u00fcber totalit\u00e4ren Ideologien aus. Die Aufnahme dieser Grundrechte in unsere Verfassung war eine Konsequenz aus dem dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte. Menschenw\u00fcrde und Menschenrechte kennen keine Waffen, sondern nur staatliche Instanzen sowie B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen, die sich ihre Achtung zur Pflicht machen.<\/p>\n<p>Die HUMANISTISCHE UNION wird auf ihrem Posten bleiben m\u00fcssen, auf dass der Terror unsere liberale Gesellschaft nicht untergr\u00e4bt. In Zeiten gesellschaftlicher und politischer Krisen werden die Stimmen, die sich &#132;aus Grundgesetz-Gr\u00fcnden&#147; gegen den Abbau rechtsstaatlicher Garantien verwahren, stets &#132;sehr leise sein&#147;.\u00a0 Dann wird es &#150; wie in den zur\u00fcckliegenden 40 Jahren &#150; Sache der HUMANISTISCHEN UNION sein, lauthals das Hohe Lied der staatsb\u00fcrgerlichen Freiheiten zu singen. In diesem Sinne, darf ich der HUMANISTISCHEN UNION nicht nur Dank sagen f\u00fcr die im Dienste der Menschenw\u00fcrde geleistete Arbeit, sondern Ihnen zugleich w\u00fcnschen, dass es Ihnen gelingen m\u00f6ge, auch k\u00fcnftig erfolgreich darauf hinzuwirken, dass die fundamentalen Werte unserer Rechtskultur bewahrt werden.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[2525],"autoren":[1655],"publikationen":[958],"class_list":["post-9753","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","tag-verband-hu-geschichte","autoren-jutta-limbach","publikationen-958"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Die Menschenw\u00fcrde - 40 Jahre Humanistische Union - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/publikationen\/mitteilungen\/176\/publikation\/die-menschenwuerde-40-jahre-humanistische-union\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Die Menschenw\u00fcrde - 40 Jahre Humanistische Union - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"(Gek\u00fcrzte Fassung der Festrede zum Festakt anl\u00e4sslich des 40j\u00e4hrigen Bestehens der Humanistischen Union am 14. 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