{"id":14525,"date":"2002-03-01T16:04:00","date_gmt":"2002-03-01T15:04:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/veranstaltungen\/termin\/fritz-bauer-zwischen-justiz-und-politik\/"},"modified":"2021-09-04T00:09:06","modified_gmt":"2021-09-03T22:09:06","slug":"fritz-bauer-zwischen-justiz-und-politik","status":"publish","type":"termin","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/veranstaltungen\/2002\/fritz-bauer-zwischen-justiz-und-politik\/","title":{"rendered":"Fritz Bauer zwischen Justiz und Politik"},"content":{"rendered":"<p><i>Die Ver\u00e4nderungen seiner poltischen Strategie in den sechziger Jahren<\/i><\/p>\n<p>Im November 1961 unterzeichnete der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer seine Beitrittserkl\u00e4rung zur Humanistischen Union (HU). In den Monaten zuvor hatte er an der Konzeption und der Gr\u00fcndung dieser ersten B\u00fcrgerrechtsbewegung der Bundesrepublik mitgearbeitet; sp\u00e4ter wurde der Jurist ihr Vorstandsmitglied. Das Jahr 1961 wurde somit f\u00fcr Bauers politische Haltung und seine politische Praxis eine Z\u00e4sur.<\/p>\n<h3>Die R&uuml;ckkehr eines Demokraten<\/h3>\n<p>1903 in Stuttgart geboren, hatte Fritz Bauer in den zwanziger Jahren in Heidelberg, M\u00fcnchen und T\u00fcbingen Rechtswissenschaft studiert. 1930 war er als j\u00fcngster deutscher Amtsrichter in den w\u00fcrttembergischen Justizdienst eingetreten. Als Vorsitzender der Ortsgruppe Stuttgart des sozialdemokratischen Wehrverbandes Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold und als Mitbegr\u00fcnder des Republikanischen Richterbundes in W\u00fcrttemberg ist er ein Au\u00dfenseiter unter den Juristen der Weimarer Republik, die bekanntlich in ihrer Mehrheit der Republik eher feindlich gegen\u00fcberstanden (Staff 1978: 13).<\/p>\n<p>Fritz Bauer, Jude und seit 1920 SPD-Mitglied, wurde im Mai 1933 von der Gestapo verhaftet, aus dem Staatsdienst entlassen und inhaftiert. Nachdem ihm 1936 die Emigration zun\u00e4chst nach D\u00e4nemark und sp\u00e4ter nach Schweden gelang, schloss sich Bauer in Stockholm der Exil-SPD an und gr\u00fcndete gemeinsam mit Willy Brandt die Exilzeitung Sozialistische Trib\u00fcne. Der politische Jurist galt als Integrationsfigur f\u00fcr sozialdemokratische und kommunistische Fl\u00fcchtlinge (Wassermann 1974: 296ff.; Wojak\/Perels 1998: 9ff.). Nach dem Krieg, als antinationalsozialistische Deutungseliten in Westdeutschland an der Institutionalisierung einer demokratischen Ordnung arbeiteten, schickte er im November 1948 seine Bewerbung um Wiedereinstellung in den Justizdienst von Kopenhagen aus nach Deutschland. Bereits in der Emigration hatte sich Fritz Bauer mit konzeptionellen \u00dcberlegungen hinsichtlich der politischen Ordnung einer deutschen Nachkriegsgesellschaft besch\u00e4ftigt. Seine R\u00fcckkehr in den Justizdienst deutete er so: &#8222;Ich bin zur\u00fcckgekehrt, weil ich glaubte, etwas von dem Optimismus und der Gl\u00e4ubigkeit der jungen Demokraten in der Weimarer Republik, etwas vom Widerstandsgeist und Widerstandswillen der Emigration im Kampf gegen staatliches Unrecht mitbringen zu k\u00f6nnen. (&#8230;) Als das Grundgesetz geschaffen wurde, das den Rechtsstaat, die Freiheit und Gleichheit aller Menschen sanktionierte, fuhr ich nach Deutschland zur\u00fcck. Schon einmal war die deutsche Demokratie zu Grunde gegangen, weil sie keine Demokraten besa\u00df.Ich wollte einer sein.&#8220; (Bauer 1963: 658)<\/p>\n<p>Fritz Bauer wollte als politischer Jurist seinen Beitrag zur Konsolidierung der Demokratie in Deutschland leisten. Mit dem Grundgesetz hatte Westdeutschland die demokratische Ordnung institutionalisiert und sich zur Anerkennung der W\u00fcrde des Menschen verpflichtet. Bauer meinte nun, dass die Lebensf\u00e4higkeit der Demokratie in Deutschland nur durch Etablierung einer demokratischen politischen Kultur, einer B\u00fcrgergesellschaft und einer demokratischen Streitkultur zu gew\u00e4hrleisten sei. In dieser Perspektive war eine Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit unverzichtbar. Die deutsche postdiktatorische Gesellschaft und jeder einzelne B\u00fcrger, so Bauers \u00dcberzeugung, m\u00fcsse erkennen, welche Ursachen und Bedingungen den Nationalsozialismus und die Verfolgung und Ermordung von Menschen m\u00f6glich gemacht hatten. Fritz Bauer postulierte eine gesellschaftliche Selbstaufkl\u00e4rung, damit aus den Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gr\u00fcnden im NS-Staat keinen Widerstand gegen das Unrecht geleistet hatten, Demokraten und m\u00fcndige B\u00fcrger werden konnten, die Menschenrechte anerkennen und verteidigen.<\/p>\n<p>Fritz Bauer hat zun\u00e4chst als Staats- und Generalstaatsanwalt in Braunschweig und ab 1956 als hessischer Generalstaatsanwalt mit Dienstsitz in Frankfurt am Main die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit eingefordert. Schon in den f\u00fcnfziger und sechziger Jahren wurde ihm ein legend\u00e4rer Ruf nachgesagt: Mitte der sechziger Jahre initiierte er den gro\u00dfen Frankfurter Auschwitz-Prozess gegen das KZ-Personal, er ermittelte gegen Adenauers Staatssekret\u00e4r Globke, er klagte die Juristen als Schreibtischt\u00e4ter an, die im Nationalsozialismus zu &#8222;Gehilfen&#8220; der nationalsozialistischen Verbrechen geworden waren, und er ermittelte wegen der Beteiligung von \u00c4rzten an der sogenannten Euthanasie. Als Fritz Bauer 1968 unerwartet starb, schrieb einer seiner wenigen Freunde in einem Nachruf: &#8222;Die Ewiggestrigen haben ihn nicht geliebt&#8220;. Bauer galt als der entschlossenste &#8222;Verfolger der NS-Verbrechen&#8220;, als ein &#8222;Prophet der Aufkl\u00e4rung&#8220;, als ein &#8222;gl\u00fchender Verfechter menschlicher W\u00fcrde und Freiheit&#8220; und als der &#8222;Querdenker seiner Zunft&#8220; (Wassermann 1968: 41; Frankfurter Rundschau v. 8.7. 1968 u. 18.7. 1993; Kr\u00fcger 1968).<\/p>\n<p>Dass Fritz Bauer auch in der Bundesrepublik ein Au\u00dfenseiter bleiben sollte, zeichnete sich bereits im September 1949 ab, als Bundeskanzler Konrad Adenauer in seiner ersten Regierungserkl\u00e4rung sagte, man wolle in Deutschland &#8222;Vergangenes vergangen sein lassen&#8220; und eine Amnestie ansprach. Die Politik der Bundesregierung hatte den Aufbau demokratischer Institution und eine Demokratisierung der Gesellschaft durch stillschweigende Integration der ehemaligen Anh\u00e4nger, Mitl\u00e4ufer und auch der T\u00e4ter des Nationalsozialismus zum Ziel. Mit der Auffassung von der &#8222;Bew\u00e4ltigung der Vergangenheit als (&#8230; einer) Bew\u00e4ltigung der Gegenwart und Zukunft&#8220; (Bauer 1965b: 7) wurde Fritz Bauer somit zu einer Gegenfigur von Konrad Adenauer. Die kritische, auf eine Selbstreflexion der Gesellschaft zielende Vergangenheitspolitik Bauers geriet mit der &#8222;Vergangenheitspolitik&#8220; der Bundesregierung (Frei 1996) in Konflikt. Wiederum markiert das Jahr 1961 in dieser Konfliktgeschichte in mehrfacher Weise einen H\u00f6hepunkt.<\/p>\n<h3>Obrig&shy;keits&shy;s&shy;taat&shy;liche Strukturen als Konflikt&shy;po&shy;ten&shy;tial<\/h3>\n<p>Als die HU 1963 auf eine zweij\u00e4hrige Arbeit zur\u00fcckblickte, versicherte sich die B\u00fcrgerrechtsbewegung noch einmal ihrer Aufgabe, &#8222;die Diskussion bestimmter Strukturprobleme unseres gesellschaftlichen Lebens in Gang zu bringen und die Position derer (zu st\u00e4rken), die die Bundesrepublik nicht f\u00fcr einen christlichen Obrigkeitsstaat, sondern f\u00fcr eine s\u00e4kularisierte Demokratie halten (&#8230;).&#8220; (Szczesny 1963 [o. S.]) Fritz Bauer kritisierte in diesem Zusammenhang vor allem die weitreichende Verfestigung obrigkeitsstaatlicher Deutungsmuster in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH). Ein Urteil des BGH aus dem Sommer 1961, das sich mit der Bewertung des Widerstandes gegen den NS-Staat besch\u00e4ftigte, schien ihm exemplarisch hierf\u00fcr und forderte ihn zu einer \u00f6ffentlichen Kritik heraus. Es ging um folgenden Sachverhalt: Ein Soldat hatte, wie der BGH in seinem Urteil feststellte, u.a. 1939 &#8222;aus Gr\u00fcnden politischer Gegnerschaft zum Nationalsozialismus&#8220; den Kriegsdienst verweigert und war deshalb zu dreieinhalb Jahren Festungshaft verurteilt worden. Der BGH lehnte einen Entsch\u00e4digungsanspruch des Soldaten nach dem Bundeserg\u00e4nzungsgesetz zur Entsch\u00e4digung f\u00fcr Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG) vom 18.9. 1953 mit der Begr\u00fcndung ab, sein Widerstand sei nicht rechtm\u00e4\u00dfig gewesen. Als rechtm\u00e4\u00dfig und entsch\u00e4digungsw\u00fcrdig k\u00f6nne Widerstand nur dann gelten, wenn die Widerstandshandlung &#8222;auf einer einigerma\u00dfen sinnvollen Planung beruhte und (&#8230;) geeignet war, der NS-Gewaltherrschaft Abbruch zu tun&#8220;. Die Wehrdienstverweigerung des Soldaten sei aber eher unbedeutend, der durch seine Kriegsdienstverweigerung verursachte &#8222;Kr\u00e4fteausfall f\u00fcr die deutsche Wehrmacht (sei) verschwindend gering&#8220; und eine wirkungslose &#8222;Einzelaktion&#8220; gewesen. Das Gericht erkl\u00e4rte den 20. Juli 1944 zum Vorbild f\u00fcr einen erfolgversprechenden und rechtm\u00e4\u00dfigen Widerstand gegen den NS-Staat (BGH-Urteil vom 14.7. 1961).<\/p>\n<p>Fritz Bauer sprach angesichts dieses BGH-Urteils von der &#8222;Einschr\u00e4nkung&#8220; und &#8222;Beseitigung&#8220; des Widerstandsrechts. In einem Aufsatz in der Vierteljahresschrift Geist und Tat analysierte er das Urteil, als dessen &#8222;geistigen Vater&#8220; er Hermann Weinkauff in den Blick nahm (Bauer 1962: 82). Tats\u00e4chlich hatte der BGH das Urteil auf die Rechtsauffassung seines ersten Pr\u00e4sidenten gest\u00fctzt, der in zahlreichen Vortr\u00e4gen und Aufs\u00e4tze dargelegt hatte, dass Widerstand in einem Unrechtsstaat von den staatlichen Institutionen zu leisten sei, die &#8222;unversehrt&#8220; geblieben seien. &#8222;Grunds\u00e4tzlich&#8220; seien &#8222;zwar alle zum Widerstand berechtigt&#8220;, zun\u00e4chst aber stehe dem &#8222;Amtstr\u00e4ger&#8220; das Widerstandsrecht zu und der &#8222;einzelne Staatsb\u00fcrger d\u00fcrfe dem nicht vorgreifen.&#8220; Weinkauff hatte seine Rechtsauffassung auch mit dem Hinweis begr\u00fcndet, Widerstand d\u00fcrfe nur leisten, wer sich ein &#8222;klares und sicheres Urteil zutrauen darf.&#8220; (Weinkauff 1956: 18; Weinkauff 1960: 155)<\/p>\n<p>Bauer setzte der Argumentation des BGH das &#8222;Widerstandsrecht des kleinen Mannes&#8220; entgegen und kritisierte die &#8222;Widerstandsprivilegien&#8220;, die der BGH formuliert habe. Diese seien nicht mit der demokratischen Ordnung der Bundesrepublik zu vereinbaren. Sp\u00e4ter schrieb Fritz Bauer, die Rechtsprechung habe das Wesensprinzip der demokratischen Verfassung anzuerkennen, dass n\u00e4mlich &#8222;das ganze Volk f\u00fcr m\u00fcndig gehalten wird und zur Mitarbeit aufgerufen ist&#8220; (Bauer 1967: 39).<\/p>\n<p>Die sich im Sommer 1961 gegen\u00fcberstehenden Auffassungen zum Widerstandsrecht spiegeln exemplarisch einen Konflikt um die Verfassungswirklichkeit und die Geltung von Normen und Werten der demokratischen Nachkriegsgesellschaft. Dieser Konflikt wurde ausgetragen zwischen einem obrigkeitsstaatlichen und elit\u00e4ren Politikverst\u00e4ndnis auf der einen Seite und andererseits einer politischen Haltung, die das Konzept des m\u00fcndigen B\u00fcrgers als Fundament der demokratischen Ordnung versteht.<\/p>\n<p>Fritz Bauer hat in den sechziger Jahren, wohl auch durch die Erfahrung der Verfestigung eines elit\u00e4ren Politikverst\u00e4ndnisses, seinen Widerstandsbegriff erweitert: Sprach er in den f\u00fcnfziger Jahren &#8211; als es im Kontext einer weitreichenden Entlegitimierung des Widerstandes noch um die grunds\u00e4tzliche Durchsetzung der Anerkennung des Widerstandsrechts ging &#8211; vom Widerstandsrecht gegen den NS-Unrechtsstaat, so unterschied er in den sechziger Jahren von diesem &#8222;totalen Widerstandsrecht&#8220; ein &#8222;partielles Widerstandsrecht&#8220;. (Bauer 1968a: 292) W\u00e4hrend der Begriff &#8222;totaler Widerstand&#8220; den Widerstand gegen\u00fcber einem Staat anerkannte, der wie der NS-Unrechtsstaat Menschenrechte negierte, postulierte der Begriff vom &#8222;partiellen Widerstand&#8220; die notwendige politische Haltung des B\u00fcrgers, gegen\u00fcber dem Staat Opposition und Kritik einzu\u00fcben. Fritz Bauer forderte die B\u00fcrger der postdiktatorischen und demokratischen Gesellschaft damit zu einer politischen Haltung auf, die auch politische Praxis bedeutete. Er selbst lebte diesen konstatierten notwendigen Zusammenhang politischen Denkens und politischer Praxis schlie\u00dflich vor, indem er in den sechziger Jahren als Jurist in den \u00f6ffentlich gef\u00fchrten politischen Diskussionen Position bezog.<\/p>\n<h3>Obrig&shy;keits&shy;s&shy;taat&shy;liche Denkmuster als Konflikt&shy;po&shy;ten&shy;tial<\/h3>\n<p>Im Oktober 1960 hielt Fritz Bauer im Rahmen einer vom Landesjugendring Rheinland-Pfalz veranstalteten Tagung einen Vortrag \u00fcber die &#8222;Wurzeln faschistischen und nationalsozialistischen Handelns&#8220;, in dem er sich mit den sozialen Ursachen des Nationalsozialismus besch\u00e4ftigte (Bauer 1965a). Fritz Bauer ging der Frage nach, wie es m\u00f6glich geworden war (und damit immer wieder m\u00f6glich sein konnte), dass Menschen andere Menschen ausgrenzten, verfolgten und ermordeten. Brisanz gewann diese Frage vor allem durch das Tagungsthema Rechtsradikalismus, das nach dem antisemitischen Anschlag auf die K\u00f6lner Synagoge Weihnachten 1959 dieses tagesaktuelle gesellschaftliche Problem aufgriff.<\/p>\n<p>Fritz Bauers Analyse des Nationalsozialismus lenkte den Blick auf Strukturen und Mentalit\u00e4ten der deutschen Gesellschaft und kritisierte eine reduktionistische intentionalistische Erkl\u00e4rung des Nationalsozialismus: &#8222;Der Nazismus ist nicht eine Bewegung gewesen, die von Hitler und ein paar Helfershelfern geschaffen wurde und sich mit ihm ersch\u00f6pfte.&#8220; (ebd.: 11) Er griff damit ein Erkl\u00e4rungsmuster und einen Exkulpationsmechanismus an, der, wie etwa auch Adenauers Formulierung von den &#8222;wirklich Schuldigen&#8220; in seiner Regierungserkl\u00e4rung vom 20. September 1949 (StenBer BT 1950: 27), die Verantwortung f\u00fcr den Unrechtsstaat an eine kleine F\u00fchrungsriege um Hitler delegierte.<\/p>\n<p>Nachdem Fritz Bauers Referat bei den Teilnehmern der Tagung auf gro\u00dfe Resonanz gesto\u00dfen war und die gedruckte Fassung schnell Verbreitung gefunden hatte, trat der Landesjugendring mit dem Vorschlag an das rheinland-pf\u00e4lzische Kultusministerium heran, die Brosch\u00fcre an den Oberstufen des Landes zu verteilen. Im Ministerium zeigte man sich allerdings emp\u00f6rt und teilte mit, man werde von einer Verteilung der Schriften &#8222;absehen&#8220; (StenBer LT Rheinland-Pfalz 1962: 1944). Die politische Auseinandersetzung um die Haltung von Fritz Bauer spitzte sich daraufhin zu und schlie\u00dflich debattierte der Landtag von Rheinland-Pfalz in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause, am 10. Juli 1962, den Vorfall.<\/p>\n<p>Der Kultusminister Eduard Orth (CDU) verteidigte seine Entscheidung. Bauers Text produziere &#8222;Fehlurteile&#8220; \u00fcber die deutsche Geschichte und sei auch &#8222;in politischer Hinsicht (&#8230;) gef\u00e4hrlich.&#8220; Der Minister fuhr fort: &#8222;Die deutsche Geschichte teilt (&#8230;) wie die Weltgeschichte lehrt (&#8230;) die Anf\u00e4lligkeit der st\u00e4ndigen Gef\u00e4hrdung der freiheitlichen Ordnung mit allen Staaten und V\u00f6lkern dieser Erde (&#8230;) W\u00fcrden wir also die Brosch\u00fcre an unseren Schulen verteilen, so w\u00fcrden wir schwerlich die Aufgabe l\u00f6sen, auf die es (&#8230;) im Rahmen der politischen Bildung und Erziehung heute ankommt; n\u00e4mlich es kommt darauf an, ein politisches Bewu\u00dftsein zu begr\u00fcnden, das sich von der falschen Selbst\u00fcbersch\u00e4tzung (&#8230;) ebenso fernh\u00e4lt wie aber auch vom Minderwertigkeitsgef\u00fchl nationaler Selbstverachtung.&#8220; (ebd.: 1947)<\/p>\n<p>Mit der Analyse autorit\u00e4rer Mentalit\u00e4ten hatte Fritz Bauer nach Ansicht des Ministers die bundesrepublikanische Gesellschaft und Nation deklassiert. Ein CDU-Abgeordneter spann die Gedanken des Kultusministers weiter. &#8222;Was not tut,&#8220; sagte der Abgeordnete Hermann Matthes, &#8222;ist ein neues und gel\u00e4utertes Nationalbewu\u00dftsein (&#8230;). Diese positive Hinwendung zu einer geistigen Erneuerung habe ich in den Ausf\u00fchrungen des Herrn Generalstaatsanwaltes Dr. Bauer leider vermi\u00dft.&#8220; (ebd.: 1952)<\/p>\n<p>Fritz Bauer hatte in seinem Referat eine Analyse vorgelegt, die nach der Rolle des Individuums fragte, um die Mechanismen der Einbindung des Menschen in ein Unrechtssystem erkennen und in der Demokratie \u00fcberwinden zu k\u00f6nnen. Sein politisches Denken, das darauf zielte, den Menschen als handelnden B\u00fcrger und politisches Subjekt begreifen zu k\u00f6nnen, stand in Konfrontation zum politischen Denken der Vertreter der rheinland-pf\u00e4lzischen CDU, die die deutsche Gesellschaft als Kollektiv und Nation wahrnahm.<\/p>\n<p>Die Debatte in Rheinland-Pfalz und die Deutungskonflikte um den Widerstand zeigen die Pole der Auseinandersetzung in den fr\u00fchen sechziger Jahren: Eine konservative Deutungsmacht etablierte die Nation als Subjekt in der Demokratie; der kritischen Vergangenheitspolitik hingegen ging es um die Etablierung des B\u00fcrgers als Subjekt der demokratischen Ordnung.<br \/>Die Debatte in Rheinland-Pfalz ist allerdings noch in anderer Hinsicht aufschlussreich: W\u00e4hrend einzelne Abgeordnete der sozialdemokratischen Opposition Bauers Auseinandersetzung mit der Vergangenheit w\u00fcrdigten, weil die Demokratie &#8222;geradezu die Freiheit der Diskussion und den kritischen Menschen&#8220; brauche (ebd.: 1941) und er &#8222;zu den wenigen deutschen Juristen (geh\u00f6re), die den Mut und auch die M\u00f6glichkeit haben, zu Zeitfrage offen Stellung zu nehmen&#8220; (ebd.: 1958), erkl\u00e4rten Vertreter der Landesregierung den Generalstaatsanwalt qua Amt f\u00fcr unzust\u00e4ndig: &#8222;es ist besser, wenn ein Staatsanwalt sich nicht auch noch in den Streit (&#8230;) verstrickt \u00fcber eine so diffizile und (&#8230;) so schwer l\u00f6sbare Frage.&#8220;(ebd.: 1951) Dass der Beamte und Generalstaatsanwalt Fritz Bauer sich selbst als m\u00fcndiger B\u00fcrger in der politischen Auseinandersetzung zu Wort meldete, war f\u00fcr die Christdemokraten Stein des Ansto\u00dfes. In ihrer Kritik manifestiert sich eine weitreichende Negation der Idee vom m\u00fcndigen B\u00fcrger.<\/p>\n<h3>Negative Bilanz von Fritz Bauer &ndash; positive Bilanz f&uuml;r die Demokratie<\/h3>\n<p>Fritz Bauer zog Ende der sechziger Jahre eine negative Bilanz seiner Arbeit (vgl. Zwerenz 1968: 92). In seiner Perspektive wurde in der Bundesrepublik weniger f\u00fcr die Etablierung der demokratischen Ordnung m\u00fcndiger B\u00fcrger gek\u00e4mpft; vielmehr herrsche eine elit\u00e4re Auffassung von Politik, die den einzelnen B\u00fcrger weiterhin zum Untertan degradiere und politisches Handeln und politische Verantwortung zuerst den institutionalisierten Entscheidungstr\u00e4gern und Eliten zugestand. Was bedeutete diese negative Bilanz Bauers? Glaubte er, dass eine kritische Vergangenheitspolitik im Kontext der Etablierung des demokratischen Systems normativ und strukturell bedeutungslos gewesen war?Mitunter wird die Auffassung vertreten, f\u00fcr den politischen Juristen Fritz Bauer sei &#8222;die Zeit noch nicht reif&#8220; gewesen (Wassermann 1974: 305). Und der Sozialphilosoph Hermann L\u00fcbbe postulierte bekanntlich Mitte der achtziger Jahre die These, dass nicht Kritik und Diskussion, sondern eine &#8222;gewisse Stille&#8220; das &#8222;politisch n\u00f6tige Medium der Verwandlung unserer Nachkriegsbev\u00f6lkerung in die B\u00fcrgerschaft der Bundesrepublik&#8220; gewesen sei (L\u00fcbbe 1983: 334).Diese Einordnungen reproduzieren die Position der offiziellen Vergangenheitspolitik, also eine Abwehr der Vergangenheit und eine weitreichende Entlegitimierung des Widerstands, als gleichsam historische Notwendigkeit. Zudem wird in dieser Sicht allzu leicht die Rolle von Fritz Bauer als politischer Akteur bei der Etablierung der demokratischen Ordnung nach 1945 vergessen. Der politische Akteur Fritz Bauer hat als Generalstaatsanwalt und Beamter in den sechziger Jahren die Rolle des politisch engagierten B\u00fcrgers eingenommen, er hat die Funktion des B\u00fcrgers als Subjekt in der Demokratie selbstt\u00e4tig vorgelebt und exemplarisch realisiert. Damit hat er zur strukturellen Etablierung einer demokratischen Kultur und Gesellschaft der B\u00fcrger beigetragen und jenseits materieller Misserfolge einen normativen Beitrag zur Konsolidierung der demokratischen Ordnung geleistet.W\u00e4hrend Fritz Bauer in den f\u00fcnfziger Jahren wesentlich auf eine politische Strategie setzte, die eine kritische Thematisierung der Vergangenheit und Demokratisierung der Gesellschaft durch enge Anbindung an politische Deutungseliten durchzusetzen suchte, kann der Beitritt von Fritz Bauer zur HU im November 1961 als eine Reaktion auf die negativen Erfahrungen mit der Verfestigung autorit\u00e4rer Denkmuster und eines elit\u00e4ren Politikbegriffs interpretiert werden. Bauer begann damit eine neue Strategie. Er schaltete sich in den sechziger Jahren dezidiert als Jurist, politischer Akteur und Kritiker in die politische Auseinandersetzung ein.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[2663],"tags":[2525],"autoren":[2280],"class_list":["post-14525","termin","type-termin","status-publish","hentry","category-geschichte-und-hintergruende","tag-verband-hu-geschichte","autoren-claudia-froehlich"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Fritz Bauer zwischen Justiz und Politik - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/veranstaltungen\/2002\/fritz-bauer-zwischen-justiz-und-politik\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Fritz Bauer zwischen Justiz und Politik - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Die Ver\u00e4nderungen seiner poltischen Strategie in den sechziger Jahren Im November 1961 unterzeichnete der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer seine Beitrittserkl\u00e4rung zur Humanistischen Union (HU). 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