{"id":14537,"date":"2011-12-04T13:00:00","date_gmt":"2011-12-04T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/veranstaltungen\/termin\/die-normierung-der-verbrechen-gegen-die-menschlichkeit\/"},"modified":"2021-09-04T00:09:06","modified_gmt":"2021-09-03T22:09:06","slug":"die-normierung-der-verbrechen-gegen-die-menschlichkeit","status":"publish","type":"termin","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/veranstaltungen\/2011\/die-normierung-der-verbrechen-gegen-die-menschlichkeit\/","title":{"rendered":"Die Normierung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit"},"content":{"rendered":"<p><i>Zur Aktualit\u00e4t des Buches: Kriegsverbrecher vor Gericht von Fritz Bauer.<\/p>\n<p>aus: Vorg\u00e4nge Nr.196 (Heft 4\/2011), S. 136-140<\/i><\/p>\n<p>Joachim Perels<\/p>\n<p>Zur Aktualit\u00e4t des Buches &#8222;Kriegsverbrecher vor Gericht&#8220; von Fritz Bauer<\/p>\n<p>Fritz Bauer, Sch\u00fcler Gustav Radbruchs, im Reichbanner und in der W\u00fcrttembergischen SPD exponierter K\u00e4mpfer gegen den he-raufziehenden Nationalsozialismus, wurde mit der Macht\u00fcbernahme der NSDAP ins Konzentrationslager Heuberg verbracht. Aus einer j\u00fcdischen Familie stammend ist er im Gymnasium judenfeindlichen Attacken seiner Mitsch\u00fcler ausgesetzt. Mit den Worten ,, Du und Deine Eltern, Ihr habt Christus umgebracht&#8220;, wird er zum Outcast gestempelt. Religi\u00f6se Praxis, etwa der Besuch der Synagoge, war f\u00fcr Bauer nicht bestimmend. Ein Blick ins Alte Testament verweist aber auf einige religi\u00f6se Wurzeln des juristischen Denkens von Bauer.<\/p>\n<p>Im Judentum steht die Einhaltung des egalit\u00e4r strukturierten Rechts im Mittelpunkt. Die Fremden besitzen die gleichen Rechte wie die Einheimischen (3. Buch Mose 19, 33), weil alle Menschen ohne jeglichen Unterschied Gottes Ebenbild sind. Bei Jesaja, dem Propheten, der die Botschaft des die Welt von Grund auf ver\u00e4ndernden Messias verk\u00fcndet, hei\u00dft es: Der Herr wird &#8222;den Elenden im Lande rechtes Urteil sprechen und die Gewaltt\u00e4tigen werden mit dem Stabe seines Mundes geschlagen&#8220; (Jesaja lo, 4). Die Herrschaft Gottes, der sichden Menschen zuwendet, findet in einem rechtlichen Prinzip Ausdruck. Jesaja bezieht es auf den ganzen Erdkreis, gleichsam ein Vorgriff auf das sp\u00e4tere V\u00f6lkerrecht. Gott sagt mit Jesaja: &#8222;Mein Recht will ich zum Licht der V\u00f6lker stellen&#8220; (Jesaja 51, 4) und &#8222;auf Erden das Recht aufrichten&#8220;(Jesaja 42, 4).<\/p>\n<p>Nachdem Fritz Bauer 1936 ins Exil nach D\u00e4nemark und von dort nach Schweden vor den Nazis fliegen konnte, war er in der Gruppe exilierter Sozialdemokraten als Chefredakteur der deutschen Zeitschrift &#8222;Sozialistische Trib\u00fcne&#8220; politisch aktiv, in enger Verbindung mit Willy Brandt, dem Mitherausgeber der Zeitschrift. Angefeindet wurde er jedoch von einflussreichen, gegen jegliche Kooperation mit Kommunisten Front machenden sozialdemokratischen Genossen, die sich nicht scheuten, antisemitische Vorurteile gegen ihn zu sch\u00fcren. Vor der Ausarbeitung der Rechtsgrundlagen f\u00fcr den N\u00fcrnberger Hauptkriegsverbrecherprozess, der im November 1945 beginnt und sich auf das Londoner Statut der Alliierten vom 8. August 1945 und dann auf das juristisch elaboriertere Kontrollratsgesetz Nr.10 vom 2o. Dezember 1945 st\u00fctzt, entwickelt Bauer schon im Jahre 1944 im schwedischen Exil juristische Grundlagen f\u00fcr umfassende strafrechtliche Sanktionen der Mord-Praxis des NS-Systems. Von der zur gleichen Zeit von Franz L. Neumann und seiner Gruppe von Juristen und Philosophen erarbeiteten Planungen im amerikanischen Au\u00dfenministerium, die Ahndung der nationalsozialistischen Staatsverbrechen zu einem Element der \u00dcberwindung der NS-Herrschaft zu machen, hatte Bauer offenbar keine Kenntnis, zumal die internen Zwecken der US-Regierung dienenden Ausarbeitungen von Otto Kirchheimer, John H. Herz, Herbert Marcuse u. a. seinerzeit nicht ver\u00f6ffentlicht wurden.<\/p>\n<p>1944 erscheint auf Schwedisch Bauers ein Jahr sp\u00e4ter auf Deutsch ver\u00f6ffentlichtes Buch &#8222;Kriegsverbrecher vor Gericht&#8220;. Auf einer Veranstaltung des &#8222;Freien Deutschen Kulturbunds&#8220;, zu dem Sozialdemokraten, Kommunisten und unabh\u00e4ngige Sozialisten geh\u00f6rten, stellte Bauer am 9. November 1944, als die Macht des Hitler-Regimes zwar an vielen Fronten wankte, aber noch nicht entscheidend gebrochen war, sein Buch in Stockholm vor. Er umriss die Zielsetzung seines publizistisch angelegten, auf Fu\u00dfnoten verzichtenden Buchs mit den Worten: &#8222;Das geltende V\u00f6lkerrecht ist das Ergebnis eines langen Kampfes der Menschheit um die Pazifizierung der Welt und die Humanisierung des Krieges. Christentum und Humanismus haben &#8230; denjenigen, der einen Krieg um der Expansion, der Religion oder seines Prestiges willen beginnt, als Kriegsverbrecher gebrandmarkt und dem angegriffenen Staat das Recht der Bestrafung zugebilligt &#8230;. Mit der Er\u00f6ffnung des polnischen Krieges hat das nazistische Deutschland u. a. den Kellog-Pakt gebrochen und deswegen v\u00f6lkerrechtlich schuld am Kriege. Die furchtbaren Geiselmorde, die Massenmorde in Polen und der Sowjetunion, die Deportationen, Verw\u00fcstungen und Pl\u00fcnderungen in den okkupierten L\u00e4ndern sind klare Verletzungen des im Haagbeschlossenen und von Deutschland unterzeichneten Landkriegsreglements. Sie k\u00f6nnen nach der herrschenden Auffassung der Juristen der ganzen Welt nach dem am Tatort geltenden Strafrecht bestraft werden, sie sind Mord, Totschlag, Freiheitsberaubung, Sachbesch\u00e4digung, Diebstahl usw.&#8220;<\/p>\n<p>Dies ist der historische Ausgangspunkt f\u00fcr Bauers Analyse der an Millionen einzelnen Menschen ver\u00fcbten, befohlenen und vielfach aus \u00dcbereinstimmung mit den Befehlen aus v\u00f6lkischer \u00dcberzeugung ausgef\u00fchrten Verbrechen. Bauer zieht zeitgen\u00f6ssische Dokumente heran, durch die die Zerst\u00f6rung des Rechts der Individuen &#8211; von der Negation der k\u00f6rperlichen Integrit\u00e4t, der Beseitigung der Freiz\u00fcgigkeit, der Au\u00dferkraftsetzung des Rechts auf Leben &#8211; mit empirischer Genauigkeit sichtbar wird. Er zitiert im Dokumentenanhang seines Buchs einen Bericht des Journalisten Alaric Jacob aus dem in der Hauptstadt der Sowjetunion, der Verb\u00fcndeten der Vereinigten Staaten, Englands und Frankreichs, erscheinenden Daily Express vom 30. August 1944 \u00fcber das Konzentrationslager Maidanek. In der Beschreibung des von den Nazis im Zuge des Vorr\u00fcckens der Roten Armee verlassenen Lagers tritt die Vernichtungsgewalt des Hitler-Regimes gegen nicht k\u00e4mpfende, vom V\u00f6lkerrecht gesch\u00fctzte Zivilisten, die zumeist Juden waren, in den Blick. Der Korrespondent schreibt:<\/p>\n<p>&#8222;Da ist Maidanek: 200 Holzbaracken auf einem Gebiet von 16 Meilen im Um-kreis, umz\u00e4unt von elektrisch geladenen Stacheldraht &#8230;. Mir (fiel) eine Eisent\u00fcre auf, die in eine Betonkammer f\u00fchrte, die geheizt und hermetisch verschlossen werden konnte &#8230; Ein Guckloch befand sich auch in der Eisent\u00fcre, die ein Schild mit dem Namen des Herstellers trug, \u00c4uerst, Berlin. Alles im allem gab es hier vier Kammern zur T\u00f6tung mit Cyklongas und zwei zur Vergiftung mit Kohlenoxyd. Die Gesamtleistungsf\u00e4higkeit betrug 2000 Personen auf ein Mal.<\/p>\n<p>Nach Angaben von gefangenen Gestapow\u00e4chtern wurden am 3. November 1943 zusammen ungef\u00e4hr 18000 Personen in Maidanek get\u00f6tet &#8230;. Im Lager ist ein gro\u00dfes Magazin mit Schuhen und Schn\u00fcrstiefeln vollgestopft. Man hat ausgerechnet, dass insgesamt 820000 Paar Schuhe hier liegen. Ich sah Schuhe von 4 &#8211; 6j\u00e4hrigen Kindern, &#8230; Damenschuhe aus Paris und Wien neben Schuhen aller Art.&#8220;<\/p>\n<p>Die nationalsozialistischen Verbrechen, von denen nach einer Sch\u00e4tzung des britischen Hauptankl\u00e4ger im Hauptkriegsverbrecherprozess, Sir William Shawcross, 12 Millionen ohne einen Zusammenhang mit Kriegshandlungen begangen wurden, werden von Fritz Bauer in einem theoretischen und einem positivrechtlichen Bezugsrahmen auf einen juristischen Begriff gebracht. In ihnen werden die v\u00f6lkerrechtliche Gedankenwelt der fr\u00fchen Aufkl\u00e4rung ebenso wie die v\u00f6lkerrechtlichen Normen der ersten H\u00e4lfte des 20. Jahrhunderts vergegenw\u00e4rtigt.<\/p>\n<p>Vor allem durch die Bezugnahme auf die Gedankenwelt von Hugo Grotius, die noch f\u00fcr Kants Idee eines V\u00f6lkerrechts gleichberechtigter Staaten bestimmend war, die ihre Beziehungen Rechtsregeln unterwerfen, sucht Bauer einen prinzipiellen Begriff f\u00fcr die Rechtsschranken der Staaten in ihrem internationalen Beziehungen zu entwickeln, der bis in die Gegenwart G\u00fcltigkeit besitzt. Bauer schreibt: &#8222;Grotius hat mit aller w\u00fcnschenswerten Klarheit den Begriff des Staatsverbrechens herausgearbeitet. Er meinte damit nicht ein Verbrechen gegen den Staat, sondern ein Verbrechen, das der Staat begeht&#8230;Eine Strafrecht, das f\u00fcr Staaten Geltung habe sei ebenso nat\u00fcrlich und notwendig wie ein Strafrecht f\u00fcr die einzelnen Mitb\u00fcrger &#8230;Der rote Faden in Grotius Arbeit ist, dass auch Staaten R\u00e4uber und Banditen sein k\u00f6nnen, die dementsprechend behandelt werden m\u00fcssen.&#8220; Diese von Christian Wolff, von Vattel und von anderen fr\u00fchen V\u00f6lkerrechtstheoretikern aufgenommene Argumentation, beruht auf einem vor allem von Kant entwickelten, von Bauer vorausgesetzten Gedanken des Rechtsdenkens der Aufkl\u00e4rung: Das Recht ist, der Konstruktion nach, allein dann gerechtfertigt, wenn es aus dem vereinigten Willen der gesetzgebenden Individuen entspringt, deren Ratio nicht darin liegen kann, sich wechselseitig zu schaden, sondern im \u00f6ffentlichen wie im internationalen Recht die Respektierung des je anderen, an der Rechtssch\u00f6pfung Beteiligten zum Ausdruck zu bringen. (Die Frage der Geltung des Mehrheitsprinzips, die Abbe Sieyes 1789 f\u00fcr die Verfassung des revolution\u00e4ren Frankreich f\u00fcr unabdingbar erkl\u00e4rt, klammere ich an dieser Stelle aus.)<\/p>\n<p>Die Bindung des Staates an das &#8211; idealiter &#8211; von den Individuen gesetzte Recht findet ihren Widerpart in der im 19. Jahrhundert sich durchsetzenden durch Rechtsschranken nicht begrenzten Souver\u00e4nit\u00e4tstheorie des Staates, die jene Staaten entwickeln, die sich in einer legitimistischen Gegenbewegung zur Revolution von 1848 konstituiert haben. Gegen diese Lehre, die durch die Kodifikationen des 19. und 20. Jahrhunderts &#8211; von der Genfer Konvention von 1864, der Haager Landkriegsordnung von 1907 bis zur V\u00f6lkerbundssatzung von 1919 und dem Kellog-Pakt von 1929 &#8211; ihr normatives Gewicht in erheblichem Ma\u00dfe verliert, bezieht Bauer Position. Um die rechtsnegierenden Konsequenzen der Souver\u00e4nit\u00e4tstheorie deutlich zu machen, zitiert Bauer ein Wort von Bismarck, von dem bekanntlich der Satz, er werde nicht \u00fcber juristische Zwirnsf\u00e4den stolpern, stammt und der die Ahndung von Staatsverbrechen der irdischen Gerichtsbarkeit entzog. Bismarck schrieb: &#8222;Die Politik hat die Bestrafung etwaiger Vers\u00fcndigungen von F\u00fcrsten und V\u00f6lkern gegen das Moralgesetz der g\u00f6ttlichen Vorsehung &#8230; zu \u00fcberlassen.&#8220;<\/p>\n<p>F\u00fcr die tatbestandliche Konkretisierung der Formen der strafrechtlichen Verantwortung der Staaten gibt Bauer einen \u00dcberblick \u00fcber v\u00f6lkerrechtliche Normen, die in der ersten H\u00e4lfte des 20. Jahrhunderts kodifiziert worden sind. Im Mittelpunkt steht dabei der Versailler Vertrag, der die Ahndung staatlicher Verbrechen im ersten Weltkrieg auf eine normative Basis gestellt hatte. Bauer verweist auf den Art. 228 des Versailler Vertrags, in dem es hei\u00dft, dass &#8222;die alliierten M\u00e4chte &#8230; Wilhelm II. von Hohenzollern, gewesener Kaiser von Deutschland, zur \u00f6ffentlichen Verantwortung wegen schwerster Verletzung &#8230;. der Heiligkeit der Vertr\u00e4ge zur \u00f6ffentlichen Verantwortung ziehen.&#8220; Diese Norm zielte u. a. auf die Verletzung der Neutralit\u00e4t Belgiens und auf andere Kriegsverbrechen, die inzwischen in einer Untersuchung von Horne und Kramer umfassend aufgearbeitet worden sind. In Art. 228 des Versailler Vertrags wird diese Verantwortung erweitert: &#8222;Die deutsche Regierung erteilt den alliierten M\u00e4chten die Befugnis, alle Personen, die des Verbrechens gegen die Gesetze &#8230; des Krieges angeklagt sind, vor ihre Milit\u00e4rgerichte zu ziehen.&#8220;<\/p>\n<p>Auf der Basis dieser und anderer Normen, wie des Kellog-Pakts von 1929, der den Angriffskrieg verbietet, entwickelt Bauer, der die Schwierigkeit der Durchsetzung der Normen zur Ahndung von Staatsverbrechen ausdr\u00fccklich thematisiert, den rechtspraktisch gewendeten Grundsatz, dass staatlicher Verbrechen zu ahnden sind. Derart antizipiert Bauer die Grunds\u00e4tze der Alliierten f\u00fcr den strafrechtlichen und v\u00f6lkerrechtlichen Umgang mit den nationalsozialistischen Verbrechen und nimmt dabei gleichzeitig die prospektiven Gegentendenzen ins Visier.<\/p>\n<p>Er arbeitet die imperialistische Sto\u00dfrichtung der nationalsozialistischen Rechtslehre heraus, die die Ahndung von Staatsverbrechen des Dritten Reichs ausschloss. Er zitiert den \u00d6ffentlichrechtler Otto Koellreuther mit dem Satz: &#8222;V\u00f6lkerrechtliche Bindungen haben ihre notwendige Grenze in der Erhaltung der v\u00f6lkischen Lebensordnung &#8230;Nicht die Aufrechterhaltung der normativen Geltung einzelner S\u00e4tze sondern die Erhaltung der Staaten (ist) der h\u00f6chste Wert.&#8220; Auf dem Hintergrund dieser, im Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion besonders folgenreichen Linie der Aufhebung des V\u00f6lkerrechts, die die Schutzvorkehrungen f\u00fcr Nicht-Kombatanten beseitigte und damit die Vernichtung von Millionen von Juden und sowjetischer Kriegsgefangener legitimierte, entwickelt Bauer juristische Kategorien f\u00fcr die Kennzeichnung und Ahndung nationalsozialistischen Verbrechen. Eine Argumentationsgrundlage ist die Haager Landkriegsordnung, deren Verletzung er minuzi\u00f6s nachweist. Er zitiert, um nur ein Beispiel zu nennen, den Befehl des Generalfeldmarschalls von Reichenau vom l0. Oktober 1941, in dem es hei\u00dft: &#8222;Die Platzbewohner und Kriegsgefangenen mit Lebensmitteln zu versorgen, ist unn\u00f6tige Humanit\u00e4t. Das, worauf das Vaterland verzichtet, darf der Soldat nicht dem Feind \u00fcberlassen.&#8220;<\/p>\n<p>Bauer setzt sich mit der Frage der Verbindlichkeit eines rechtswidrigen Befehls auseinander. \u00dcbereinstimmend mit den \u00dcberlegungen des Kreisauer Kreises von 1943 schreibt er: &#8222;Bekennt man sich zu der These, da\u00df der Befehl von jeder Strafe frei macht, dann w\u00fcrde es wohl kaum Kriegsverbrecher geben.&#8220; Der Befehl ist &#8211; wie in dem auch im NS-Staat geltenden Milit\u00e4rstrafgesetzbuch in \u00a7 47 festgelegt &#8211; keine absolute Schranke f\u00fcr eine strafrechtliche Verantwortung. Denn: &#8222;Wenn der Verbrecher die Tat nicht ausschlie\u00dflich auf Befehl begangen hat, sondern mit eigenem Willen, aus Freude an der Tat, aus Rachsucht usw., ist das Verbrechen seine Tat, auch wenn es zur gleichen Zeit auf Befehl ausgef\u00fchrt wurde &#8230; Im Falle eines Nationalsozialisten muss man annehmen, dass er nicht blo\u00df auf Befehl gehandelt hat, sondern die Gelegenheit benutzte, um seinen eigenen Nationalsozialismus zu verwirklichen.&#8220; Dies zentrale Argument, das sich dann auch in der alliierten Gesetzgebung, in Art. II 4b des Kontrollratsgesetzes Nr.10, der Rechtsgrundlage des Hauptkriegsverbrecherprozesses und der zw\u00f6lf N\u00fcrnberger Nachfolgeprozesse findet und zur Verurteilung wegen T\u00e4terschaft f\u00fchrte, blieb in der Justiz der Bundesrepublik weitgehend unwirksam. Aus \u00fcberzeugten Nazis &#8211; wie dem f\u00fcr den Mord an Juden verantwortlichen Leitern mobiler T\u00f6tungseinheiten, dem Organisator der Anstaltsmorde, dem Adjutanten des Kommandanten des Vernichtungslagers Auschwitz &#8211; machte die Mehrheit der Justiz Gehilfen, die angeblich ihre Taten nicht als eigene wollten. Es war Fritz Bauer, der dies mit einer Minderheit rechtsstaatlich denken-der Strafrechtler in der Bundesrepublik kritisierte, ohne dass damit die Rechtsprechung grundlegend ver\u00e4ndert wurde.<\/p>\n<p>Es ist an der Zeit, Fritz Bauers Buch &#8222;Kriegsverbrecher vor Gericht&#8220; in dem Land, in das er nach der Emigration zur\u00fcckgekehrt ist und in dem er zum wichtigsten Juristen auf dem Feld der strafrechtlichen Aufarbeiten der NS-Verbrechen wurde, erneut zu ver\u00f6ffentlichen: \u00fcber 65 Jahre, nachdem das Buch zuerst auf Deutsch, bezeichnender Weise nicht in Deutschland, sondern in der Schweiz erschien. Angesichts der Konstitution des Internationalen Strafgerichtshofs vor knapp 20 Jahren, der im Wesentlichen auf den Rechtsgrunds\u00e4tzen der Verfahren gegen die nationalsozialistischen Hauptkriegesverbrecher beruht, ist Bauers Buch besonders aktuell.<\/p>\n<p>Literatur<\/p>\n<p>Fritz Bauer (1945): Die Kriegsverbrecher vor Gericht (1944), Z\u00fcrich.<\/p>\n<p>Fritz Bauer (1968): Die Humanit\u00e4t der Rechtsordnung. Ausgew\u00e4hlte Schriften, hrsg. v. Joachim Perels und Irrntrud Wojak, Frankfurt\/M.<\/p>\n<p>Irmtrud Wojak (2009): Fritz Bauer 1903-1968. Eine Biographie, M\u00fcnchen.<\/p>\n<p>Claudia Fr\u00f6hlich (2006): &#8222;Wider die Tabuisierung des Ungehorsams&#8220;. Fritz Bauers Widerstands-Begriff und die Aufarbeitung der NS-Verbrechen, Frankfurt\/M.<\/p>\n<p>John Horne\/Alan Kramer (2004): Deutsche Kriegsgr\u00e4uel 1914. Die umstrittene Wahrheit, Hamburg.<\/p>\n<p>Herbert J\u00e4ger (1982): Verbrechen unter totalit\u00e4rer Herrschaft. Studien zur nationalsozialistischen Gewaltkriminalit\u00e4t, Frankfurt\/ M.<\/p>\n<p>Adalbert R\u00fcckerl (1982): NS-Verbrechen vor Gericht. Versuch einer Vergangenheitsbew\u00e4ltigung, Heidelberg.<\/p>\n<p>Kerstin Freudiger (2002): Die juristische Aufarbeitung von NS -Verbrechen, T\u00fcbingen.<\/p>\n<p>Michael Greve (2001): Der justitielle und rechts-politische Umgang mit den NS-Verbrechen in den 6oer Jahren, Frankfurt\/M.<\/p>\n<p>Joachim Perels (2009): Die Aush\u00f6hlung des Rechts staats durch die Umwandlung von NS-T\u00e4tern in Gehilfen, in:ders., Recht und Autoritarismus. Beitr\u00e4ge zur Theorie realer Demokratie, Baden-Baden, S.86 ff.<\/p>\n<p>Joachim Perels (2004): Die Konzeption der N\u00fcrnberger Prozesse. Der Beitrag Franz L. Neumanns, in: ders. Entsorgung der NS-Herrschaft? Konfliktlinien im Umgang mit dem Hitler-Regime, Hannover, S. 93 ff<\/p>\n<p>Barbara Just -Dahlmann\/HelmutJust (1988), Die Gehilfen. NS-Verbrechen und die Justiz nach 1945, Frankfurt\/M.<\/p>\n<p>Kontrollratsgesetz Nr.lo (1948): erl\u00e4utert von Herbert Kraus, Hamburg.<\/p>\n<p>Ger van Roon (1967): Neuordnung im Widerstand. Der Kreisauer Kreis in der deutschen Widerstandsbewegung. Dokumentenanhang, M\u00fcnchen, S.553 ff.<\/p>\n<p>Alfons S\u00f6llner (Hrsg.) (1982): Zur Arch\u00e4ologie der Demokratie. Analysen politischer Emigranten im amerikanischen Geheimdienst, 1943 -1945, Frankfurt\/M.<\/p>\n<p>Kategorie: vorg\u00e4nge: Artikel<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[2618,2645],"tags":[],"autoren":[],"class_list":["post-14537","termin","type-termin","status-publish","hentry","category-2618","category-fritz-bauer-preis"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Die Normierung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/veranstaltungen\/2011\/die-normierung-der-verbrechen-gegen-die-menschlichkeit\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Die Normierung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit - 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