{"id":14538,"date":"2011-06-01T19:20:00","date_gmt":"2011-06-01T17:20:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/veranstaltungen\/termin\/amnesty-international-fuenfzig-jahre-kampf-fuer-die-menschenrechte\/"},"modified":"2020-08-03T07:52:45","modified_gmt":"2020-08-03T05:52:45","slug":"amnesty-international-fuenfzig-jahre-kampf-fuer-die-menschenrechte","status":"publish","type":"termin","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/veranstaltungen\/2011\/amnesty-international-fuenfzig-jahre-kampf-fuer-die-menschenrechte\/","title":{"rendered":"Amnesty International &#8211; f\u00fcnfzig Jahre Kampf f\u00fcr die Menschenrechte"},"content":{"rendered":"<p>Joachim Perels<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 194 (Heft 2\/2011), S. 115-118<\/p>\n<p>Der Gedanke, dass der Schutz politischer Gefangener vor rechtswidriger Verfolgung einer Organisation bedarf, die auf das Schicksal der Gefangenen \u00f6ffentlich aufmerksam macht, geht auf den britischen, der Labour Party angeh\u00f6renden Anwalt Peter Beneson zur\u00fcck, der am 28, Mai 1961 in einem Artikel in der Zeitung &#132;Oberserver&#148; das Schicksal der vergessenen Gefangenen ins Zentrum stellte. Beneson schrieb: &#8222;Schlagen Sie ihre Zeitung an irgendeinem beliebigen Tag auf, und Sie werden eine Meldung aus irgendeinem Teil der Welt lesen: Ein Mensch ist eingekerkert, gefoltert, hingerichtet worden, weil seine Ansichten oder religi\u00f6se \u00dcberzeugungen nicht mit der Regierung \u00fcbereinstimmen.&#8220; Daraus folgerte Beneson, dass durch einen \u00f6ffentlichen, insbesondere von Lesern des &#132;Observer&#148; getragenen Appell &#8211; einen &#132;Appeal for Amnesty&#148; &#8211; die Freilassung politischer Gefangener von den entsprechenden Regierungen gefordert werden solle. Damit war der Gedanke von amnesty international geboren.<\/p>\n<p>Amnesty International, inzwischen eine eindrucksvolle, weltumspannende Organisation mit drei Millionen Mitgliedern, steht in der Tradition der Aufkl\u00e4rung, die die im Feudalabsolutismus bestimmende Herrschaftsregel, dass der Staat \u00fcber der Rechtsordnung steht -entsprechend dem bekannten Wort: the king can do no wrong -, von Grund auf \u00fcberwindet. Der gro\u00dfe niederl\u00e4ndische Jurist Hugo Grotius, der Vater des modernen V\u00f6lkerrechts, hat bereits im 17.Jahrundert, wie Fritz Bauer gezeigt hat, &#132;den Begriff des Staatsverbrechens herausgearbeitet. Er meint damit nicht ein Verbrechen gegen den Staat, sondern ein Verbrechen, das der Staat begeht&#8230;Ein Strafrecht, das f\u00fcr die Staaten zu gelten habe, sei ebenso &#8230; notwendig wie ein Strafrecht f\u00fcr die einzelnen Mitb\u00fcrger. Der rote Faden in Grotius Arbeit ist, dass auch Staaten R\u00e4uber und Banditen sein k\u00f6nnen und dementsprechend behandelt werden m\u00fcssen.&#148; Noch Kant bezieht sich fast 200 Jahre sp\u00e4ter in seinem Begriff des V\u00f6lkerrechts auf Grotius. Das V\u00f6lkerrecht soll einen &#132;Ausrottungskrieg&#148; ausschlie\u00dfen, der in einem Grab endet, das &#132;alle Greuel der Gewaltt\u00e4tigkeit samt ihren Urhebern bedeckt.&#148;<\/p>\n<p>Diese rechtstheoretische Gedankenwelt konnte sich &#150; ungeachtet einiger die schrankenlose Staatsgewalt einschr\u00e4nkenden Normierungen wie der Haager Landkriegsordnung von 1907 und dem Briand-Kellog-Pakt von 1929, der den Angriffkrieg verbot &#8211; erst nach der Niederringung der nationalsozialistischen Herrschaft in Gestalt der Ahndung von Staatsverbrechen umfassend durchsetzen. Die mit der Schaffung der Vereinten Nationen verbunden Kodifizierung eines alle Staaten bindenden V\u00f6lkerrechts schl\u00e4gt sich vor allem in der Allgemeinen Erkl\u00e4rung der Menschenrechte von 1948 nieder, die die zentrale Grundlage der Arbeit von Amnesty bildet. Die Erkl\u00e4rung der Menschenrechte ist selber eine Folge der in der Gesetzgebung der Alliierten zur \u00dcberwindung der Herrschaftsstrukturen Hitler-Deutschlands niedergelegten Prinzipien. Ohne diese Vorgeschichte, die sich auch in dem von den Vereinten Nationen gefassten Beschluss von 1946 niederschl\u00e4gt, einen Internationalen Strafgerichtshof zu schaffen, der den N\u00fcrnberger Gerichtshof verstetigt, g\u00e4be es die Erkl\u00e4rung der Menschenrechte nicht. Besonders eine strafrechtliche Norm, die sich im alliierten Kontrollratsgesetz Nr. l 0 vom 20.Dezember 1945 findet, auf deren Grundlage der Prozess vor dem N\u00fcrnberger Milit\u00e4rgerichtshof gegen die Spitzen des NS-Regimes gef\u00fchrt wurde, bildet eine Voraussetzung f\u00fcr die Erkl\u00e4rung der Menschenrechte. Es ist der Tatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit, der dann erf\u00fcllt ist, wenn zentrale menschenrechtliche Garantien durch den Staat zerst\u00f6rt werden. In Art.II 1 c des Kontrollratsgesetzes Nr.10 werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit folgendeiina\u00dfen definiert: &#8222;Gewalttaten und Vergehen, einschlie\u00dflich der folgenden, den&#8230; Tatbestand jedoch nicht ersch\u00f6pfen-den Beispiele: Mord, Ausrottung, Versklavung, Zwangsverschleppung, Freiheitsberaubung, Folterung, Vergewaltigung oder andere an der Zivilbev\u00f6lkerung begangene unmenschliche Handlungen; Verfolgung aus politischen, rassischen und religi\u00f6sen Gr\u00fcnden, ohne R\u00fccksicht darauf, ob sie das nationale Recht des Landes, in welchem die Handlungen begangen worden sind, verletzten.&#8220;<\/p>\n<p>Nach der Katastrophe des Dritten Reiches, das wie der Kreisauer Kreis formulierte, die umfassende Sch\u00e4ndung des Rechts durch den Staat &#8211; von der Ermordung der psychisch Kranken, der Ausrottung der Juden, der Beseitigung der sowjetischen Kriegsgefangenen bis zur Ausl\u00f6schung der politischen Gegner &#8211; Wirklichkeit werden lie\u00df, war es folgerichtig, dass der umfassende Versuch unternommen wurde, die Bindung der Staaten an die f\u00fcr alle geltende Rechtsordnung v\u00f6lkerrechtlich zu kodifizieren. Wenn man nur einige Normierungen der Erkl\u00e4rung der Menschenrechte ins Auge fasst, wird deutlich, wie sie gewisserma\u00dfen das Reversbild des Tatbestands des Verbrechens gegen die Menschlichkeit sind: &#8222;Alle Menschen sind frei und gleich an W\u00fcrde und Rechten geboren&#8220;(Art. l). &#132;Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person&#148; (Art.3). &#132;Niemand darf der Folter oder grausamer und erniedrigender Behandlung und Strafe unterworfen werden&#148; (Art.5). &#132;Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit&#148; (Art. 18), &#132;Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung&#148; (Art. 19).<\/p>\n<p>Indem die Erkl\u00e4rung der Menschenrechte die wichtigste Bezugsgrundlage f\u00fcr Amnesty ist, orientieren sich die jedes Jahr ver\u00f6ffentlichten L\u00e4nderberichte an einem Ma\u00dfstab, der nicht hinterfragt werden kann. Ein Blick auf einige L\u00e4nderberichte \u00fcber autorit\u00e4re, halb-autorit\u00e4re und demokratische Systeme zeigt, welche unvergleichliche Bedeutung Amnesty f\u00fcr die Erkenntnis der Defizite der Realisierung der Menschenrechte hat. \u00dcber China heisst es: &#132;Gerichtsverfahren (waren) nach wie vor oftmals nicht frei von politischen Einflussnahmen. Angeklagte konnten in vielen F\u00e4llen nicht den Anwalt ihrer Wahl benennen und erhielten keine Kontakt zu ihrem Rechtsbeistand und ihren Familienangeh\u00f6rigen&#8230;.H\u00e4ufig erlie\u00dfen die Beh\u00f6rden auf dem Verwaltungsweg Haftstrafen, darunter die so genannte Umerziehung durch Arbeit, um Personen ohne Gerichtsverfahren zu inhaftieren &#8230;. China wandte ungebrochen die Todesstrafe in gro\u00dfem Ma\u00dfstab an. Obwohl Tausende von Menschen hingerichtet wurden, machte die Regierung keine Angaben \u00fcber die tats\u00e4chlich Zahl.&#148; Die Lage in Russland wird so beschrieben: &#132;&#8230;Aus Tschetschenien, Inguschetien und Dagestan trafen Berichte \u00fcber widerrechtliche T\u00f6tungen, au\u00dfergerichtliche Hinrichtungen, exzessive Gewaltanwendung, F\u00e4lle von Verschwindenlassen ein. Zu zahlreichen vom Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte&#8230;festgestellten Menschenrechtsverletzungen f\u00fchrten die russischen Beh\u00f6rden keine ernsthaften Ermittlungen durch. Wer sich gegen die Menschenrechtsverletzungen an den Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte wandte, musste mit Schikanen und Einsch\u00fcchterungsversuchen rechnen.<\/p>\n<p>\u00a0Aber auch rechtstaatliche Demokratien konfrontiert Amnesty mit Tendenzen, die deren normativem Anspruch widersprechen. Zur Situation in Gro\u00dfbritannien hei\u00dft es: &#132;Der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte &#8230; entschied, dass Gro\u00dfbritannien durch die Inhaftierung ausl\u00e4ndischer Staatsangeh\u00f6riger ohne Anklageerhebung&#8230; deren Menschenrechte verletzt hat&#8230;. Die Regierung versuchte, Menschen auf der Grundlage &#132;diplomatischer Zusicherungen&#148; in L\u00e4nder abzuschieben, in denen bekannterma\u00dfen gefoltert wurde.&#148; Zu Israels Politik gegen\u00fcber den Pal\u00e4stinensern hei\u00dft es: &#132;Am 18.Januar 2009 endete eine 22 Tage andauernde Milit\u00e4roffensive der israelischen Streitkr\u00e4fte im Gazastreifen. Die &#8230; Operation &#8230; war mit Kriegsverbrechen und schwerwiegenden Verletzungen des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts einhergegangen. Die israelischen Streitkr\u00e4fte f\u00fchrten willk\u00fcrliche und unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Angriffe gegen die Zivilbev\u00f6lkerung durch; medizinisches Personal wurde attackiert und get\u00f6tet.&#148;<\/p>\n<p>F\u00fcr die Wirksamkeit von Amnesty gibt es viele Gr\u00fcnde. Einer der wichtigsten ist, dass Ainnesty bei seiner Aktivit\u00e4t f\u00fcr die politischen Gefangenen sich auf eine allgemeine, v\u00f6lkerrechtlich verbindliche Normgrundlage, eben die Erkl\u00e4rung der Menschen-rechte, st\u00fctzt, durch die ihre Aktionen sich nicht als einen private Meinung, zu der es auch eine Gegenmeinung geben k\u00f6nnte, abgetan werden k\u00f6nnen. Das Recht ist ein f\u00fcr alle Menschen in gleicher Weise geltender Ma\u00dfstab, der den Staaten, die diesen Ma\u00dfstab missachten, entgegengehalten werden kann, zumal sie sich als Mitglieder der Vereinten Nationen der Verbindlichkeit der Erkl\u00e4rung der Menschenrechte unterworfen haben. Die Interventionen von Amnesty folgen dem Prinzip der so genannten immanenten Kritik, die das Verhalten des jeweiligen Staates nicht an \u00e4u\u00dferen, ihm fremden unmittelbar politischen Kriterien, sondern an seinen eigenen, mit der Erkl\u00e4rung der Menschenrechte gegebenen Kriterien misst. Dabei stehen die pers\u00f6nlichen und politischen Freiheiterechte im Vordergrund. Sie sind, im Blick auf das Einzelschicksal des Gefangenen, juristisch einigerma\u00dfen pr\u00e4zise zu erfassen. Die mittlerweile erfolgte Einbeziehung einer Verletzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte &#8211; so sinnvoll dieser erweiterter Bezugspunkt im Sinne des Schutzgedankens von Amnesty ist bringt die Schwierigkeit mit sich, beim Schicksal des Einzelnen anzukn\u00fcpfen, denn die-se Rechte beziehen sich auf gr\u00f6\u00dfere Gruppen von Menschen, deren Interessen typischerweise von sozialen Bewegungen -wie j\u00fcngst den Demokratiebewegungen in den nordafrikanischen Staaten &#8211; vertreten werden.<\/p>\n<p>Zu der rechtlichen Argumentation kommt ein unabdingbares Prinzip hinzu: die Schilderung des jeweiligen Sachverhalts der politisch Verfolgung geschieht in \u00e4u\u00dferster Sachlichkeit, starke Adjektive treten gegen\u00fcber der genauen, auch vom staatlichen Gegen\u00fcber nicht zu bestreitenden Beschreibung zur\u00fcck. Durch diese Sachlichkeit, durch die die Berichte von Amnesty auch f\u00fcr wissenschaftliche Untersuchungen &#8211; seinerzeit etwa zu politischen Gefangenen in der Sowjetunion &#8211; eine grundlegende Bedeutung haben, gewinnen die Interventionen bei den Regierungen einen ganz anderes Gewicht, \u00e4hnlich wie die Pl\u00e4doyers in Strafprozessen, in denen der Anwalt auf Polemik verzichtet und seiner stringenten eher unterk\u00fchlten Argumentation vertraut. Anders als in einem Gerichtsverfahren, in dem die Entscheidung direkte Auswirkungen f\u00fcr die Prozessbeteiligten hat &#8211; die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden alle Zweige der \u00f6ffentlichen Gewalt -, besitzt Amnesty keine Sanktionsgewalt. An deren Stelle tritt bei Amnesty die Mobilisierung der \u00f6ffentlichen Meinung, deren Gewicht nicht untersch\u00e4tzt werden sollte. Tats\u00e4chlich hat die \u00f6ffentliche Meinung in L\u00e4ndern, die keine Verfassungsgerichtsbarkeit besitzen &#8211; wie Gro\u00dfbritannien &#8211; einen besonderen Stellenwert: als ein mit der Verfassungsgerichtsbarkeit vergleichbares Korrektiv des politischen Prozesses. Indem Amnesty bei Interventionen mit pers\u00f6nlichen Briefen an die Regierungen, die f\u00fcr die Verfolgung politischer Gefangener die Verantwortung tragen, die \u00f6ffentliche Meinung in vielen L\u00e4ndern mobilisiert und das Schweigen in autorit\u00e4ren Systemen durchbricht, steigt die Chance f\u00fcr die Durchsetzung der menschenrechtlichen Position der politischen Gefangenen. Wie wirksam diese Methode ist, zeigt sich daran, dass schon Anfang der 70er Jahre etwa die H\u00e4lfte der Interventionen von Amnesty f\u00fcr politische Gefangene erfolgreich waren.<\/p>\n<p>Gleichzeitig stellt sich allerdings die Frage, welche Konsequenz aus dem Eintreten f\u00fcr politische Gefangene, das nicht erfolgreich war und nicht zur Durchsetzung der Menschenrechte gef\u00fchrt hat, angezeigt ist. Die Differenz zwischen der Erkl\u00e4rung der Menschenrechte und ihrer Durchsetzung &#150; man denke nur an die gegenw\u00e4rtige Lage im Iran und dem Umgang der Regierenden mit der Opposition &#150; bleibt bestehen. Auf diese Frage gibt es keine ohne Weiteres befriedigende Antwort. Trotzdem kann festgehalten werden, dass auch dann, wenn der politische Gefangene weiter zu Unrecht inhaftiert bleibt, die mit dem Eintreten f\u00fcr die Menschenrechte verbundene M\u00f6glichkeit besteht, die Erinnerung an das jeweilige Opfer der staatlichen Willk\u00fcr \u00f6ffentlich wach zu halten. Dies st\u00e4rkt auch den Gefangenen und wirkt der Tendenz autorit\u00e4rer Systeme entgegen, die politischen Gefangenen durch Schweigen noch vor dem Tod zu begraben. Oder, um es mit den Worten des Gr\u00fcnders von Amnesty, Peter Beneson, zu sagen: &#132;Fr\u00fcher lagen die Konzentrationslager und die H\u00f6llenl\u00f6cher der Welt in der Dunkelheit. Nun sind sie von der Amnesty-Kerze erleuchtet. Die Kerze im Stacheldraht. Als ich die Kerze das erste Mal anz\u00fcndete, hatte ich ein altes chinesisches Sprichwort im Kopf: Es ist besser einen Kerze anzuz\u00fcnden, als die Dunkelheit zu verfluchen.&#148;<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[2618,2645],"tags":[],"autoren":[],"class_list":["post-14538","termin","type-termin","status-publish","hentry","category-2618","category-fritz-bauer-preis"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Amnesty International - f\u00fcnfzig Jahre Kampf f\u00fcr die Menschenrechte - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/veranstaltungen\/2011\/amnesty-international-fuenfzig-jahre-kampf-fuer-die-menschenrechte\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Amnesty International - f\u00fcnfzig Jahre Kampf f\u00fcr die Menschenrechte - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Joachim Perels aus: vorg\u00e4nge Nr. 194 (Heft 2\/2011), S. 115-118 Der Gedanke, dass der Schutz politischer Gefangener vor rechtswidriger Verfolgung einer Organisation bedarf, die auf das Schicksal der Gefangenen \u00f6ffentlich aufmerksam macht, geht auf den britischen, der Labour Party angeh\u00f6renden Anwalt Peter Beneson zur\u00fcck, der am 28, Mai 1961 in einem Artikel in der Zeitung [weiterlesen]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/veranstaltungen\/2011\/amnesty-international-fuenfzig-jahre-kampf-fuer-die-menschenrechte\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2020-08-03T05:52:45+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@humunion\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"9\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/veranstaltungen\\\/2011\\\/amnesty-international-fuenfzig-jahre-kampf-fuer-die-menschenrechte\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/veranstaltungen\\\/2011\\\/amnesty-international-fuenfzig-jahre-kampf-fuer-die-menschenrechte\\\/\",\"name\":\"Amnesty International - f\u00fcnfzig Jahre Kampf f\u00fcr die Menschenrechte - Humanistische Union\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"datePublished\":\"2011-06-01T17:20:00+00:00\",\"dateModified\":\"2020-08-03T05:52:45+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/veranstaltungen\\\/2011\\\/amnesty-international-fuenfzig-jahre-kampf-fuer-die-menschenrechte\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/veranstaltungen\\\/2011\\\/amnesty-international-fuenfzig-jahre-kampf-fuer-die-menschenrechte\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/veranstaltungen\\\/2011\\\/amnesty-international-fuenfzig-jahre-kampf-fuer-die-menschenrechte\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Termine\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/termine\\\/%year%\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Veranstaltungen\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/veranstaltungen\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"Nach Jahren\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/veranstaltungen\\\/nach-jahren\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":4,\"name\":\"2012\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.humanistische-union.de\\\/themen\\\/veranstaltungen\\\/nach-jahren\\\/2012\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":5,\"name\":\"Amnesty International &#8211; 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