{"id":14543,"date":"2001-09-01T17:45:00","date_gmt":"2001-09-01T15:45:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/veranstaltungen\/termin\/ein-jurist-aus-freiheitssinn-fritz-bauer\/"},"modified":"2020-08-03T07:52:45","modified_gmt":"2020-08-03T05:52:45","slug":"ein-jurist-aus-freiheitssinn-fritz-bauer","status":"publish","type":"termin","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/veranstaltungen\/2001\/ein-jurist-aus-freiheitssinn-fritz-bauer\/","title":{"rendered":"Ein Jurist aus Freiheitssinn &#8211; Fritz Bauer"},"content":{"rendered":"<p>Joachim Perels<\/p>\n<p>aus: vorg\u00e4nge Nr. 155 ( 3\/201), S.219-224<\/p>\n<p>Im Wirken Fritz Bauers (1903 &#8211; 1968) spiegelt sich die schmerzende Geschichte der fr\u00fchen Bundesrepublik. Zur\u00fcckgekehrt aus dem d\u00e4nischen und schwedischen Exil, in das er nach neunmonatiger KZ-Haft geflohen war, ist er zun\u00e4chst Landgerichtsdirektor und sp\u00e4ter Generalstaatsanwalt in Braunschweig, ehe er 1956 hessischer Generalstaatsanwalt wird. Aus dieser Zeit ist die bittere Selbstbeschreibung \u00fcberliefert: &#132;In der Justiz lebe ich wie im Exil.&#8220; Oft war er der Resignation nahe, wollte sein Amt aufgeben. Aber Freunde wie Wolfgang Abendroth dr\u00e4ngten ihn, seine wichtige Position nicht zu r\u00e4umen. Konfrontiert mit einstigen Tr\u00e4gern der Nazi-Diktatur, die den Staats- und Justizapparat der jungen Demokratie dominierten, unz\u00e4hligen Drohanrufen ausgesetzt, nahm Bauer, gerade als entschiedener Gegner des Hitlerregimes, in der Bonner Republik eine &#8211; oftmals sogar isolierte &#8211; Minderheitsposition ein.<\/p>\n<p>Fritz Bauer, der &#8211; ungew\u00f6hnlich f\u00fcr einen Generalstaatsanwalt &#8211; eine F\u00fclle juristischer, kriminologischer und rechtsgeschichtlicher Arbeiten publizierte, um auf die \u00f6ffentliche Meinungsbildung Einfluss zu nehmen, war durch die Gedankenwelt eines &#132;realen Humanismus&#8220; (Marx) gepr\u00e4gt. Wichtig war f\u00fcr ihn die Programmatik der Weimarer Sozialdemokratie und ihr liberales und soziales Rechtsdenken. Unter dem Einfluss von Gustav Radbruch bildet sich bei Bauer, der als Amtsgerichtsrat dem gerade 500 Mitglieder z\u00e4hlenden Republikanischem Richterbund angeh\u00f6rt, seine rechtliche Einstellung heraus. Mit Radbruch unterscheidet er zwei Juristentypen, den &#132;Juristen aus Ordnungssinn&#8220; und den &#132;aus Freiheitssinn&#8220;. Was der Unterschied meint, ergibt sich aus einer Passage in Radbruchs &#132;Einf\u00fchrung in die Rechtswissenschaft&#8220;, die sich Bauer als Student in Heidelberg dick unterstreicht: &#132;Der Neigung zur Reglementierung (&#8230;) ein Gegengewicht zu bieten, ist die historische Aufgabe des Juristen aus Freiheitssinn, vom Amtsrichter, der \u00dcbergriffe der polizeilichen Verordnungsgewalt als solche kennzeichnet, bis zum Verteidiger, der die Kunst gegen unz\u00fcchtige Betrachter sch\u00fctzt. Diese Juristen sind Vorposten des Rechtsstaats gegen unseren angeborenen Hang zum Polizeistaat. Rechtstaat ist aber f\u00fcr uns nicht nur ein politischer, sondern ein kultureller Begriff. Er bedeutet, die Wahrung der Freiheit gegen die Ordnung, des Lebens gegen den Verstand, des Zufalls gegen die Regel, der F\u00fclle gegen das Schema.&#8220; Ein Jurist aus Freiheitssinn ist, res\u00fcmiert Bauer, Anwalt &#132;des Rechts der Menschen und ihrer sozialen Existenz gegen private und staatliche Willk\u00fcr.&#8220;<\/p>\n<p>Aufarbeitung der NS-Despotie<\/p>\n<p>Die Aufarbeitung der &#8211; durch eigene Erfahrung vermittelten &#8211; rechtzerst\u00f6renden Gewalt der NS-Despotie, der er noch im Exil in seinem 1945 in Z\u00fcrich erschienenen Buch &#132;Kriegsverbrecher vor Gericht&#8220; die Ma\u00dfst\u00e4be der rechtsstaatlich humanen Normenwelt entgegenstellt, wird zum wichtigsten Schwerpunkt in Bauers T\u00e4tigkeit in der Nachkriegsgesellschaft. Wie kein anderer Jurist der Bundesrepublik hat er die &#8211; schon psychisch \u00e4u\u00dferst belastende &#8211; juristische und kriminologische Aufhellung der Staatsverbrechen des Dritten Reiches systematisch in Gang gesetzt. Diesen Verbrechen fielen nach einer Berechnung des englischen Hauptankl\u00e4gers im N\u00fcrnberger Prozess, Hardley Shawcross, zw\u00f6lf Millionen unschuldiger Menschen zum Opfer.<\/p>\n<p>Bauer bringt Schl\u00fcsselverfahren gegen Vertreter der Funktionseliten der NS-Diktatur, gegen \u00c4rzte, Justizjuristen und SS-Schergen auf den Weg, die zumeist in die Nachkriegsgesellschaft problemlos integriert waren. Sein Ziel war, die individuelle Verantwortlichkeit f\u00fcr die Verbrechen des Anstaltsmords und der Vernichtung der Juden in den Blick der \u00d6ffentlichkeit zu r\u00fccken. Hierzu geh\u00f6rte eine genaue Typologisierung der T\u00e4ter. In einem 1965 erschienenen Lexikonbeitrag &#8211; in jener Zeit steckte die Kriminologie der Staatsverbrechen bei uns noch in den Anf\u00e4ngen &#8211; unterscheidet Bauer zwischen Gl\u00e4ubigen (fanatischen NS-Anh\u00e4ngern), Formalisten (jedem Befehl Gehorchenden) und Nutznie\u00dfern (Kriminellen aus Karrieregr\u00fcnden). Nicht zuf\u00e4llig scheiterten die von Bauer initiierten Verfahren gegen die b\u00fcrgerlichen St\u00fctzen der NS-Despotie. Der bis zur Anklage vorbereitete Prozess gegen Professor Werner Heyde, dem medizinischen Leiter der NS-Euthanasieaktion, der 70.000 Menschen zum Opfer fielen, kam nicht zustande, weil der Angeklagte in der Untersuchungshaft 1964 Selbstmord begehen konnte. Das Verfahren gegen Oberlandesgerichtspr\u00e4sidenten und Generalstaatsanw\u00e4lte, die sich 1941 auf die Nichtverfolgung der am Anstaltsmord Beteiligten verpflichten lie\u00dfen und damit den strafrechtlichen Schutz des Lebens preisgaben, wurde 1970 fast stillschweigend eingestellt.<\/p>\n<p>Mit dem Auschwitz-Prozess, der von 1963 bis 1965 in Frankfurt am Main stattfindet, gelingt es Bauer, der einen Zufallsfund eines Journalisten zur Besch\u00f6nigung der T\u00f6tungen im Lager aufnimmt, eine Selbstaufkl\u00e4rung der Gesellschaft umfassend in Gang zu bringen. Dies geschieht insbesondere durch die kontinuierliche, tagebuchartig genaue Presseberichterstattung in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung durch Bernd Naumann. Problematische Ausf\u00fchrungen des Urteils, das etwa die T\u00e4terschaft des Adjutanten des Lagerkommandanten H\u00f6\u00df verkennt, tun der \u00f6ffentlichen Wirkung des Prozesses wenig Abbruch. Ohne Fritz Bauer w\u00e4re Peter Weiss&#8216; St\u00fcck &#132;Die Ermittlung&#8220;, das sich wesentlich auf die Berichte in der FAZ st\u00fctzt, nicht geschrieben worden.<\/p>\n<p>Bauer geht es weniger um das Einsperren der T\u00e4ter als um den Schuldspruch. F\u00fcr ihn haben die NS-Prozesse die Funktion, das staatlich gest\u00fctzte h\u00f6llische Potential unbeschr\u00e4nkter Machtaus\u00fcbung ans Licht zu bringen und das gesch\u00e4ndete Recht kontrafaktisch wieder aufzurichten. In einem Rundfunkgespr\u00e4ch von 1963 bestimmt Bauer den Sinn der NS-Prozesse: &#132;Wenn man Christentum und Recht ernst nimmt, dann ist man nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, Nein zu sagen zu dem Befehl: ,T\u00f6te da und dort hunderttausend j\u00fcdische Kinder, Frauen, M\u00e4nner&#8216;, ohne dass sie etwas getan haben.&#8220; So gesehen hatten die Prozesse die real unm\u00f6gliche, aber als Postulat unverzichtbare Funktion, die Grundrechte der Ermordeten nachtr\u00e4glich wieder aufzurichten.<\/p>\n<p>Mit Leidenschaft f\u00fcr das Widerstandsrecht<\/p>\n<p>Die Aufarbeitung der Staatsverbrechen hatte f\u00fcr Bauer eine notwendige positive Kehrseite: Systematisch vergegenw\u00e4rtigt er das Widerstandsrecht. Wie kein anderer hat Bauer in der Bundesrepublik seine Bedeutung f\u00fcr die Demokratie ins Zentrum ger\u00fcckt. Die Wahrnehmung des Widerstandsrechts gegen\u00fcber &#8211; wie es in der hessischen Verfassung hei\u00dft &#8211; rechtswidrig ausge\u00fcbter \u00f6ffentlicher Gewalt ist die Alternative zur Praxis der staatlichen Zerst\u00f6rung rechtlicher Schutzpositionen. Bestimmte Widerstandsk\u00e4mpfer wie Helmuth James Graf von Moltke, f\u00fcr den die Entrechtung zahlloser Menschen zum Antrieb seines Handelns wurde,<\/p>\n<p>verk\u00f6rperten diese Alternative.<\/p>\n<p>Bauer stellt den Zusammenhang zwischen dem Widerstandsrecht und den NS-Prozessen her: &#132;Einer der wichtigsten Aufgaben dieser Prozesse ist es, nicht nur das furchtbare Tatsachenmaterial vorzuf\u00fchren, sondern eigentlich uns wieder etwas zu lehren, was wir in Deutschland im Laufe der vergangenen hundert Jahre v\u00f6llig vergessen haben (&#8230;). Es ist ganz einfach, jenes Wort (&#8230;), das wir schon bei Sokrates finden, aber dann genauso in der Bibel: Du sollst Gott mehr gehorchen denn den Menschen (&#8230;). Wenn etwas befohlen wird &#8211; sei es durch Gesetz oder Befehl -, was rechtswidrig ist, was also im Widerspruch steht zu den ehernen Geboten, etwa den Zehn Geboten, die eigentlich jedermann beherrschen sollte, dann mu\u00dft Du Nein sagen.&#8220; In vielen Vortr\u00e4gen und einem 1965 erschienenen Buch &#132;Widerstand gegen die Staatsgewalt &#8211; Dokumente der Jahrtausende&#8220; entwickelt Bauer seine Position. Er stellt sich gegen die Judikatur des Bundesgerichtshofs, der den Begriff des Widerstands an den Handlungserfolg bindet und damit entleert.<\/p>\n<p>In einem Strafverfahren von 1952 wird Bauers Vergegenw\u00e4rtigung des Widerstandsrechts auf bedeutsame Weise wirksam. Der stellvertretende Vorsitzende der rechtsextremistischen Deutschen Reichspartei, Otto Ernst Remer, hatte die Widerstandsk\u00e4mpfer des 20.Juli als Hoch- und Landesverr\u00e4ter beschimpft. In einer Situation, in der das Landgericht M\u00fcnchen dem terroristischen Scheinverfahren gegen Admiral Canaris, Hans v. Dohnanyi und Dietrich Bonhoeffer im KZ Sachsenhausen und im KZ Flossenb\u00fcrg die Rechtsm\u00e4\u00dfigkeit zuerkannte und den Widerstandsk\u00e4mpfern, die f\u00fcr die Wiederherstellung des Rechts ihr Leben aufs Spiel setzten, die Anerkennung der Legalit\u00e4t ihres Handelns verweigerte, gelingt es Fritz Bauer, den Remer-Prozess, strategisch durchdacht, unterst\u00fctzt von theologischen und historischen Gutachtern, zu einer \u00f6ffentlichen B\u00fchne zu machen, auf der die juristische Legitimit\u00e4t des Widerstands gegen Hitler im einzelnen nachgewiesen wird. Bauers Pl\u00e4doyer m\u00fcsste in jedem Schulbuch stehen. Er sagte: &#132;Ein Unrechtsstaat wie das Dritte Reich ist \u00fcberhaupt nicht hochverratsf\u00e4hig. Ein Unrechtsstaat, der t\u00e4glich zehntausende Morde begeht, berechtigt jedermann zur Not-wehr (&#8230;). Jedermann war berechtigt, den bedrohten Juden, oder den bedrohten Intelligenzschichten des Auslands Nothilfe z\u00fc gew\u00e4hren.&#8220; Am Ende bekam das Pl\u00e4doyer eine pers\u00f6nliche F\u00e4rbung. Der vor Hitler geflohene einstige Emigrant und der Kopf des politischen Widerstands gegen Hitler verbinden sich in einer gemeinsamen Gedankenwelt: &#132;Meine Herren Richter, wenn ich nach vielen langen Jahren vor Ihnen heute die R\u00fctli-Szenen beschw\u00f6re, gehen meine eigenen Gedanken zur\u00fcck zum humanistischen Gymnasium in Stuttgart. Die Sch\u00fcler des humanistischen Gymnasiums in Stuttgart, darunter Claus Schenk von Stauffenberg, zu dessen Mitsch\u00fclern ich mich rechnen darf, hatten es als ihre Aufgabe angesehen, das Erbe Schillers zu wahren; denn wir Sch\u00fcler sahen in uns die Nachfahren der Sch\u00fcler der Hohen Karls-Schule, in der einst Schiller seine R\u00e4uber schrieb, ,in tyrannos&#8216;. Wir haben in unserem Gymnasium den Wilhelm Teil und die R\u00fctli-Szene aufgef\u00fchrt. Was dort Stauffacher sagte, tat sp\u00e4ter Stauffenberg. Er und seine Kameraden des 20. Juli, eingedenk dessen, was uns unsere Dichter und Denker gelehrt haben, eingedenk unseres guten alten deutschen Rechts.&#8220;<\/p>\n<p>Die juristische Legitimation des Widerstands durch das Landgericht Braunschweig blieb freilich Episode. Die \u00fcbrige Justiz, allen voran der Bundesgerichtshof, entzog fast durchgehend, unter Berufung auf das NS-Recht und seine Handhabung durch die Nazi-Gerichte, politisch Oppositionellen gegen Hitler die rechtliche Deckung und verdoppelte ihre einstige Verurteilung.<\/p>\n<p>Eine Alternative zum traditionellen Deutschland<\/p>\n<p>Fritz Bauer engagiert sich nicht allein in der Auseinandersetzung mit dem NS-System. Seine Kritik speist sich aus einer geschichtlichen Alternative zum traditionellen Deutschland. Diese Alternative, die als Antriebskraft in ihm wirkt, ist \u00e4u\u00dferst facettenreich; sie zielt zuf\u00f6rderst auf die Befreiung des Einzelnen, nicht zuletzt des aus seelischer und sozialer Not straff\u00e4llig Gewordenen. Als Bauer einen Besuch in einem Gef\u00e4ngnis macht, beginnt er seine Ansprache mit den Worten: &#132;Meine Kameraden&#8220; &#8211; vielleicht eingedenk von Goethes Wort, es g\u00e4be kein Verbrechen, das er nicht h\u00e4tte begehen k\u00f6nnen. Wie eine Selbstwerdung f\u00fcr die Gefangenen aussehen kann, fasst Bauer, dem die gro\u00dfe Literatur mehr humane Erkenntnisse vermittelte als manches steiflederne juristische Lehrbuch, in die auf einen Straft\u00e4ter bezogenen Worte Schillers: &#132;An den Gedanken des Verbrechers liegt uns unendlich mehr als an seinen Taten, und noch weit mehr an den Quellen dieser Gedanken als an den Folgen seiner Taten. Man hat das Erdreich des Vesuvs untersucht, um sich die Entstehung seines Brandes zu erkl\u00e4ren; warum schenkt man einer moralischen Erscheinung weniger Aufmerksamkeit als einer physischen? Warum achtet man nicht in eben dem Grade auch die Beschaffenheit und Stellung der Dinge, die einen solchen Menschen umgaben, bis der gesammelte Zunder in seinem Inwendigen Feuer fing? Der Freund der Wahrheit sucht sie in der unver\u00e4nderlichen Struktur der menschlichen Seele und in den ver\u00e4nderlichen Bedingungen (&#8230;) Wenn ich auch keinen der Vorteile hier in Anschlag bringe, welche die Seelenkunde aus solcher Behandlungsart zieht, so beh\u00e4lt sie schon allein darum den Vorzug, weil sie den grausamen Hohn und die stolze Sicherheit ausrottet, womit gemeiniglich die ungepr\u00fcft aufrechtstehende Tugend auf die gefallene herunterblickt, weil sie den sanften Geist der Duldung verbreitet, ohne welchen kein Fl\u00fcchtling zur\u00fcckkehrt, keine Auss\u00f6hnung des Gesetzes mit seinen Beleidiger stattfindet, kein angestecktes Glied der Gesellschaft von dem g\u00e4nzlichen Brande gerettet wird.&#8220;<\/p>\n<p>Der Einzelne ist ein gesellschaftliches Wesen. Daher steht f\u00fcr Bauer die Frage einer humanen Struktur der Gesamtgesellschaft im Zentrum. Bauer benutzt nicht die g\u00e4ngigen sozialistischen Zielformeln. Er formuliert ein allzu leicht als idealistisch bel\u00e4cheltes, aber die Achtung vor der Integrit\u00e4t des Anderen einforderndes Postulat: &#132;Auschwitz (kann) nur \u00fcberwunden werden (&#8230;) durch die Br\u00fcderlichkeit und N\u00e4chstenliebe.&#8220; Bauer verbindet die in der Marxschen Theorie entwickelten Kategorien einer egalit\u00e4ren Wirtschaftsordnung mit den moralischen Impulsen der Bibel, die \u00fcber einen \u00f6konomischen Begriff einer freien Gesellschaft hinausweisen. &#132;Die Wirksamkeit des Marxschen Ethos und der sozialistischen Bewegung, das bleibend Bedeutende an ihnen (ist), dass ihr Humanismus nicht nur eine gro\u00dfe (&#8230;) Geste (&#8230;) ist, sondern dass es ihnen immer zu-gleich um die wirtschaftliche und gesellschaftliche Ordnung geht, die allen einen angemessenen Teil an den materiellen und geistigen Leistungen sichern muss (&#8230;). Humanismus ohne Wirtschafts-, Sozial- und Erziehungspolitik ist blo\u00df Donquichotterie.&#8220; Diese Perspektive ist unabgegolten, gerade weil sie durch einen Abgrund von der gegenw\u00e4rtigen, mehrheitlich neoliberal gewendeten Sozialdemokratie getrennt ist, die die Gesetze des Kapitalismus, etwa in Gestalt einer sogenannten Ethik der Gewinnmaximierung, nur noch nachvollzieht.<\/p>\n<p>Bauers antizipatorischer Antrieb ist notwendig mit eingreifendem Handeln verbunden. In der Spiegel-Aff\u00e4re von 1962 interveniert er mit einem glanzvoll liberalen, im Spiegel selber ver\u00f6ffentlichten Artikel gegen die Umfunktionierung des Landesverratsparagraphen in ein Kampfmittel gegen die Pressefreiheit. Als J\u00fcrgen Seifert, 1961 als Mitglied des SDS mit anderen aus der SPD ausgeschlossen, sein Buch &#132;Gefahr im Verzuge&#8220; mit einer kritischen Analyse der Pl\u00e4ne f\u00fcr eine Notstandsgesetzgebung ver\u00f6ffentlicht, schreibt Fritz Bauer ein Vorwort und tr\u00e4gt damit zu dessen Verbreitung gerade in den Gewerkschaften bei.<\/p>\n<p>Um einer antiliberalen R\u00fcckbildung des Rechts, dem schlecht moralisch aufgeladenen Sexualstrafrecht, der Illegalisierung der Homosexualit\u00e4t, der Einschr\u00e4nkung der Kunstfreiheit, der Aufhebung der Trennung von Staat und Kirche, der \u00dcberh\u00f6hung der Institution der Ehe, der Einschr\u00e4nkung gewerkschaftlicher Aktionsfreiheit entgegenzutreten, engagiert sich Fritz Bauer in der HUMANISTISCHEN UNION, zu deren Gr\u00fcndungsmitgliedern er z\u00e4hlt. Als Frankfurter Referendare 1967\/68 &#8211; unter ihnen Jan Gehlsen, Ulrich Stascheit und ich selber &#8211; Pl\u00e4ne f\u00fcr eine juristische Zeitschrift entwickeln, die an die Tradition der 1933 verbotenen Justiz, einst Organ des Republikanischen Richterbundes, ankn\u00fcpfen sollte, unterst\u00fctzt Bauer sie h\u00f6chst engagiert. Um die &#8211; ihm so wichtige &#8211; Zeitschrift preiswert herauszubringen, erwog er sogar, sie in einem hessischen Gef\u00e4ngnis drucken zu lassen. Er lud mit anderen im M\u00e4rz 1968 in die Akademie der Arbeit in Frankfurt am Main zur Gr\u00fcndungsversammlung der Kritischen Justiz ein und bestimmte gemeinsam mit Wolfgang Abendroth die Diskussion. Als das erste Heft der Kritischen Justiz erschien, das auch einen Beitrag von Robert Kempner enthielt, der bereits in der Justiz publiziert hatte, war Fritz Bauer mit erst 65 Jahren gestorben &#8211; vielleicht auch aufgrund der bedr\u00fcckenden Erfahrungen mit dem kalten Vergessen der NS-Zeit. &#132;Sein Tod ist der schmerzlichste Verlust, der das deutsche Rechtsleben nach dem Kriege getroffen hat&#8220;, schrieb Richard Schmid. Das Verm\u00e4chtnis Bauers aber lautet: &#132;Wir k\u00f6nnen aus der Erde keinen Himmel machen, aber jeder von uns kann etwas tun, dass sie nicht zur H\u00f6lle wird.&#8220;<\/p>\n<p>Literatur<\/p>\n<p><i>Bauer, Fritz <\/i>1998: Die Humanit\u00e4t der Rechtsordnung. Ausgew\u00e4hlte Schriften, hg. von Joachim Perels und Irmtrud Wojak, Frankfurt\/Main<\/p>\n<p>Kategorie: vorg\u00e4nge: Artikel<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[2618,2645],"tags":[],"autoren":[],"class_list":["post-14543","termin","type-termin","status-publish","hentry","category-2618","category-fritz-bauer-preis"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Ein Jurist aus Freiheitssinn - Fritz Bauer - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/veranstaltungen\/2001\/ein-jurist-aus-freiheitssinn-fritz-bauer\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Ein Jurist aus Freiheitssinn - Fritz Bauer - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Joachim Perels aus: vorg\u00e4nge Nr. 155 ( 3\/201), S.219-224 Im Wirken Fritz Bauers (1903 &#8211; 1968) spiegelt sich die schmerzende Geschichte der fr\u00fchen Bundesrepublik. 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