{"id":14587,"date":"1981-08-15T12:32:00","date_gmt":"1981-08-15T10:32:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/veranstaltungen\/termin\/ueber-das-recht-in-wuerde-zu-sterben\/"},"modified":"2020-08-03T07:52:45","modified_gmt":"2020-08-03T05:52:45","slug":"ueber-das-recht-in-wuerde-zu-sterben","status":"publish","type":"termin","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/veranstaltungen\/1981\/ueber-das-recht-in-wuerde-zu-sterben\/","title":{"rendered":"\u00dcber das Recht, in W\u00fcrde zu sterben"},"content":{"rendered":"<p>Klaus Waterstradt<\/p>\n<p>Eine Reise nach Oxford. Aus: vorg\u00e4nge Nr. 52 (Heft 4\/August 1981), S. 22-25<\/p>\n<p>Es gibt kein Recht zu sterben. Das Sterben geh\u00f6rt zum Leben wie die Geburt. Aber es gibt ein Menschenrecht, in W\u00fcrde zu sterben.<br \/>Auf dem Wege nach Oxford erinnerte ich mich an meine Mutter, die 1974 gestorben ist. Sie hatte mich im Jahre 1938, als ich ein Medizinstudium begann, mit den Worten ermahnt: &#132;Nicht wahr, du hilfst mir einmal, sp\u00e4ter, wenn es soweit ist, wenn ich sterben m\u00f6chte, damit ich nicht lange leiden muss.&#148; Damals konnte ich mir noch nicht viel \u00fcber die Konsequenzen eines solchen Wunsches denken. Als es dann soweit war und als sie bei voller geistiger Frische im 85. Lebensjahr mich daran erinnerte, weil sie ihre Schmerzen, ihre Bettl\u00e4gerigkeit, ihre Hilfsbed\u00fcrftigkeit nicht mehr ertragen konnte, da versagte etwas in mir. &#132;Nun hilf mir doch&#148;, bat sie mich mehrmals, &#132;lass mir doch etwas da, wenn du gehst.&#148;<br \/>Ich war damals nicht dazu imstande. Heute denke ich an Derek Humphry und an Theodor Storm und bin besch\u00e4mt. Ich habe meiner Mutter nicht helfen k\u00f6nnen, ich habe keine philosophischen und moralischen Gr\u00fcnde vorgeschoben, sondern ich habe mich gedr\u00fcckt. In den folgenden Jahren habe ich aufmerksam die Diskussion \u00fcber Sterbehilfe in der juristischen und medizinischen Fachliteratur verfolgt und kam zu der \u00dcberzeugung, dass nur eine breite \u00f6ffentliche Bewusstseins\u00e4nderung die Tabus \u00fcber das Sterben, die Verdr\u00e4ngung aller finalen Vorg\u00e4nge, \u00fcberwinden helfen k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Der Europarat hatte 1976 den Beschluss gefasst, die Rechte der Kranken und Sterbenden zur Geltung zu bringen und die Mitgliedstaaten auf Richtlinien f\u00fcr Sterbehilfe festzulegen. Angesichts der zunehmenden enormen Erfolge der Medizintechnik &#8211; theoretisch im Dienste der Menschheit, praktisch oft unmenschliche Folgen hervorbringend &#8211; wurde \u00fcber dem Leistungs- und Erfolgsstreben der Wissenschaft oft die menschliche Zuwendung und der Beistand beim Sterben vernachl\u00e4ssigt oder au\u00dfer acht gelassen. Die Humanistische Union versuchte als B\u00fcrgerrechtsorganisation im Jahre 1978 auf einer Fachkonferenz in Bremen die Fragen der Menschenw\u00fcrde im Krankenhaus und des menschenw\u00fcrdigen Sterbens einer breiteren \u00f6ffentlichen Diskussion zuzuf\u00fchren. An der Veranstaltung beteiligte sich auch die &#132;Initiative f\u00fcr humanes Sterben nach Wunsch des Sterbenden&#148;, die dem Bund f\u00fcr Geistesfreiheit in N\u00fcrnberg angegliedert ist. Diese Initiative und der Bundesvorstand der HU hatten mich jetzt als Sozialmediziner beauftragt, als deutscher Delegierter der Einladung von EXIT &#8211; der Gesellschaft f\u00fcr das Recht, in W\u00fcrde zu sterben, zu einer internationalen Konferenz in Oxford zu folgen. Im ehrw\u00fcrdigen University College und in der Country Hall trafen vom 11.-14. September 1980 200 Teilnehmer zusammen, die 20 Gesellschaften aus 15 Nationen repr\u00e4sentierten. Hier zeigte sich, dass das Interesse der Mehrzahl der Anwesenden einer Vorstellung galt, die nicht direkt mit unserer vorher geschilderten Ausgangssituation identisch war. Wir gingen davon aus, menschliche W\u00fcrde zu akzeptieren im Umgang mit Kranken und Sterbenden, die Identit\u00e4t der Pers\u00f6nlichkeit anzuerkennen, ihren Wunsch und Willen zu respektieren auch dann, wenn der Kranke selbst dies nicht mehr zu artikulieren vermag. Daher auch unsere Forderung nach Anerkennung eines Sterbetestaments und nach \u00c4nderung des Strafrechtsparagraphen 216, weil ein Absetzen der lebensverl\u00e4ngernden M\u00f6glichkeiten auch im aussichtslosen Verlauf den Arzt in die Gefahrenzone der &#132;T\u00f6tung auf Verlangen&#148; bringt.<br \/>Andere sahen dort in der Anerkennung der W\u00fcrde des Menschen vielmehr die Zulassung seines Rechts, als selbst\u00e4ndiges Individuum jederzeit mit Hilfe eines sicheren, genau dosierten Mittels und ohne gro\u00dfe Qualen aus dem Leben scheiden zu k\u00f6nnen, unabh\u00e4ngig von Krankheit, Leiden, Alter und Behinderung.<\/p>\n<p>Miss Sheila Little (74) kostete ihren gro\u00dfen Tag geb\u00fchrend aus. Sie konnte eine Brosch\u00fcre vorstellen, die von der Schottischen Gesellschaft ver\u00f6ffentlicht wurde und in der 5 todsichere Arten der Selbstt\u00f6tung durch Medikamente beschrieben sind. Diese Ver\u00f6ffentlichung wirkte elektrisierend auf die ganze Versammlung. In England verboten, nach dem Selbstmordgesetz von 1961 mit Strafe bedroht, kann eine solche Gebrauchsanweisung nach schottischem Recht den Mitgliedern der Schottischen Gesellschaft nicht verwehrt werden. Ein Ansturm auf die Mitgliedschaft in der Schottischen Gesellschaft setzte ein. Der Einsatz: 20 Pfund pro Jahr.<br \/>Die Vertreterinnen der niederl\u00e4ndischen Gesellschaften teilten mit, dass sie ihre sterbewilligen Mitglieder einfach an Apotheken in Deutschland und besonders in der Schweiz verweisen, wo bestimmte Medikamente, die in hoher Dosierung zum Tode f\u00fchren, rezeptfrei zu kaufen seien. F\u00fcr Angelsachsen schien dieser Aspekt der Tagung, n\u00e4mlich todsichere Rezepte zu erlangen, der faszinierende Reiz. Es gab jedoch keine Rezepte, jedenfalls nicht \u00f6ffentlich; Miss Sheila Little hielt ihr Exemplar streng unter Kontrolle, sie gab es nicht einmal zur Einsicht aus der Hand, um eventuelle Fotokopien zu verhindern. Das Heft diente denn auch dem ungeahnten Aufschwung der Mitgliederzahlen, die \u00fcbrigens allenthalben im Steigen begriffen sind. Die englische Gesellschaft hatte von 1972-78 einen Anstieg von 1000 auf 2000 Mitglieder zu verzeichnen, w\u00e4hrend von 1979-80 die Zahl von 2000 auf 8000 anstieg (ebenso viele wie in Schweden. Von solchen Zahlen wagt die bundesdeutsche Initiative nur zu tr\u00e4umen. Holland hat in 3 Gesellschaften 25.000 Mitglieder, die USA in mehreren Gesellschaften ca. 40.000. Im Staat Kalifornien existiert seit 1977 der Natura! Death Act, wonach der Wille des Sterbenden, der in einem Testament festgelegt ist, zu respektieren ist. Dies ist bei uns nicht der Fall. Der Arzt, der sich auf den Wunsch und Willen des Patienten beruft, wie er etwa durch einen Sterbepass, der von Angeh\u00f6rigen oder einem Notar gegengezeichnet ist, untermauert wird, macht sich auf Antrag nach \u00a7 216 StGB strafbar wegen T\u00f6tung auf Verlangen.<\/p>\n<p>Hier erscheint als ein wichtiger Aspekt im Sinne der Anerkennung der Menschenrechte die \u00c4nderung des Strafrechtsparagraphen.<br \/>Ich glaube nicht, dass man die in Oxford erhobene Forderung der freien Entscheidung auf einen freien Tod zu jedem Zeitpunkt des Lebens einfach auf unsere Verh\u00e4ltnisse \u00fcbertragen kann. Uns liegt zun\u00e4chst mehr an einer Durchsetzung der Rechte des Menschen in Situationen der Hilfsbed\u00fcrftigkeit, wie etwa im Krankenhaus oder beim Sterben (auch zu Hause. Der Chef des Hartmann-Bundes und der Chef des Verbandes der niedergelassenen \u00c4rzte wenden sich gleicherma\u00dfen gegen einen Entwicklungsr\u00fcckstand in Sachen Humanit\u00e4t in der Krankenversorgung. Der \u00c4rztekammerpr\u00e4sident Nordrhein zielte ausdr\u00fccklich auf mehr Menschlichkeit im Krankenhaus, den Krankenhausalltag freundlicher, die Krankenhausorganisation menschlicher und die medizinische Betreuung pers\u00f6nlicher zu gestalten. Die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen schiebt Entscheidungen in der Sache seit der Sitzung vom M\u00e4rz 1979 vor sich her und wollte im November 1980 endlich Farbe bekennen. Das Thema ist inzwischen auf Humanit\u00e4t in der Krankenversorgung erweitert worden, woraus der Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Deutschen Krankenhausgesellschaft mit Befriedigung ableitet, dass ein Defizit nicht allein im Krankenhausbereich erkannt wurde. Auf einem interdisziplin\u00e4ren Fortbildungsseminar f\u00fcr \u00c4rzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger und med.-techn. Assistenten in Worms wurde darauf hingewiesen, dass zwar 85 % der schwer-kranken Patienten von ihrem Arzt eine genaue Unterrichtung w\u00fcnschen, dass jedoch zwei Drittel der \u00c4rzte ihren unheilbar kranken Patienten nicht die Wahrheit sagen, weil sie glauben, die seelische Belastung sei nicht tragbar. Nicht nur Laien, sondern auch die in der medizinischen Behandlung t\u00e4tigen Mitarbeiter f\u00fchlen sich in der Konfrontation mit Sterbenden \u00fcberfordert. Sie sollten deshalb lernen, sich bewusst mit der eigenen Gef\u00e4hrdung durch Krankheit sowie dem eigenen Tod auseinander zusetzen, sagte der Leiter der Tagung, Prof. Dr. J\u00fcrgen von Troschke (Institut f\u00fcr Medizinische Soziologie, Universit\u00e4t Freiburg. Er stellte mit Bedauern fest, dass f\u00fcr hilfreiche Gespr\u00e4che ohne fromme L\u00fcge keine gen\u00fcgende Ausbildung zur Verf\u00fcgung stehe.<\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang weiter erw\u00e4hnenswert: Unter der Leitung des Direktors der Abteilung f\u00fcr Menschenrechte und Friedensforschung der UNESCO, Karel Vasak, fand an der Universit\u00e4t Messina, Sizilien, vom 14. -19.3.1980 die erste Forschungs- und Bildungstagung \u00fcber die Wahrheit der Menschenrechte im Schnittpunkt von Medizin und Recht statt. Vom Schutz der Pers\u00f6nlichkeit des kranken Menschen \u00fcber die Diskussion der Zul\u00e4ssigkeit von medizinischen Versuchen am Menschen ging der Themenkatalog bis zur Frage, wieweit bei der M\u00f6glichkeit der k\u00fcnstlichen Lebenserhaltung das Recht auf einen w\u00fcrdevollen Tod noch wahrgenommen werden kann. Menschenrechte werden offensichtlich von \u00c4rzten und Juristen verschieden begriffen.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die eine Seite nur durch \u00c4rzte einen angemessenen Schutz der Menschenrechte des Kranken gew\u00e4hrleistet sah, versuchte die andere Seite zu verdeutlichen, dass es im Schnittpunkt von Medizin und Recht Richtlinien geben m\u00fcsse, die f\u00fcr die Erhaltung der Menschenrechte gleiche Entscheidungen in gleichgelagerten F\u00e4llen gew\u00e4hrleisten m\u00fcssen. Einerseits wurde betont, dass es keine Pflicht des Arztes gebe, menschliches Lebens unter allen Umst\u00e4nden zu verl\u00e4ngern, sondern beim Beginn des Sterbens einen menschlichen Tod zu erm\u00f6glichen, andererseits wurde das menschliche Recht auf Leben als eine Pflicht des Arztes, dieses Leben zu retten, gedeutet. F\u00fcr die L\u00f6sung bestimmter Grenzf\u00e4lle wurden Richtlinien durch eine einzurichtende internationale Ethikkommission angeregt. Einem amerikanischen Vorschlag zufolge sollte der Eid auf Hippokrates wegfallen, da in ihm die Menschenrechte des Patienten nicht genannt seien.<br \/>Durch solche Beispiele wird deutlich, wie weltweit Besorgnis \u00fcber die Einhaltung von Menschenw\u00fcrde und Menschenrechten in unserem fortschrittlichen Gesundheitswesen besonders bei der Ausweitung der Medizintechnik Unbehagen verursacht und Gegensteuerung hervorruft.<\/p>\n<p>So dezidierte Forderungen allerdings wie die auf voluntary euthanasia and suicide, das Recht auf Freitod, um auf Oxford zur\u00fcckzukommen, sind aus einer nachvollziehbaren sowohl evolution\u00e4ren wie archaischen Denkungsweise entstanden, die dem Individuum seine origin\u00e4re pers\u00f6nliche Freiheit zugesteht.<br \/>Das Wort Euthanasie&#8220;, sch\u00f6nes Sterben, ist bei uns leider mit einer tausendj\u00e4hrigen Hypothek belastet, die eine allgemeine \u00f6ffentliche Diskussion bisher verhinderte. Aktive Euthanasie wird hier bewusst ausgeklammert. Was aber ist Selbstt\u00f6tung sonst?<br \/>Gewiss, wir nehmen meistens nur die Suizide zur Kenntnis, die nicht sch\u00f6n verlaufen. Aber die \u00c4chtung der Handlung, noch aus tradierter Sicht als Selbstmord gekennzeichnet, sollte bei aufgekl\u00e4rten Menschen unterbleiben. Freitod im Sinne Jean Amerys ist ein angemessenes Wort. Sofern er nicht so frei ist, halten wir Selbstt\u00f6tung f\u00fcr eine angemessene Bezeichnung.<br \/>In Oxford wurde die aktive Eigenentscheidung auch h\u00e4ufig mit der Frage des abortion act zusammen erw\u00e4hnt. Bei uns wie auch dort ist menschenw\u00fcrdiges Sterben nach eigenem Wunsch und Schwangerschaftsabbruch belastet mit der Forderung nach Fremdentscheidung. Dritte sollen erkennen und anerkennen. Dies wurde als besonders schwerwiegender Eingriff in W\u00fcrde und Recht des Individuums gewertet.<br \/>Die dort so genannte Killing society, die mordende Gesellschaft, ertr\u00e4gt t\u00e4glich Unmassen von Unfalltoden einschlie\u00dflich Kindern, die sie durch Technik und Verkehr umbringt, sie produziert und segnet Waffen, vergiftet und verseucht unseren Lebensraum und den unserer Nachkommen, aber sie entr\u00fcstet sich in moralischem Pathos \u00fcber finale Entschl\u00fcsse einzelner Individuen.<br \/>Ich bin Mitglied geworden in der Gesellschaft f\u00fcr das Recht, in W\u00fcrde zu sterben.<\/p>\n<p>(Siehe zum Thema das Heft 36 der Vorg\u00e4nge: Menschenw\u00fcrdiges Sterben&#8220;.)<\/p>\n<p>Kategorie: Sterbehilfe: Positionen, vorg\u00e4nge: Artikel<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[2617,2645],"tags":[],"autoren":[],"class_list":["post-14587","termin","type-termin","status-publish","hentry","category-2617","category-fritz-bauer-preis"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>\u00dcber das Recht, in W\u00fcrde zu sterben - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/veranstaltungen\/1981\/ueber-das-recht-in-wuerde-zu-sterben\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"\u00dcber das Recht, in W\u00fcrde zu sterben - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Klaus Waterstradt Eine Reise nach Oxford. 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