{"id":14615,"date":"2000-12-01T17:50:00","date_gmt":"2000-12-01T16:50:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/veranstaltungen\/termin\/ursula-und-johannes-neumann-ausgezeichnet\/"},"modified":"2000-12-01T12:00:00","modified_gmt":"2000-12-01T11:00:00","slug":"ursula-und-johannes-neumann-ausgezeichnet","status":"publish","type":"termin","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/veranstaltungsberichte\/2000\/ursula-und-johannes-neumann-ausgezeichnet\/","title":{"rendered":"Ursula und Johannes Neumann ausgezeichnet"},"content":{"rendered":"<p>Mitteilung Nr. 172, S. 95-98<\/p>\n<p>Ursula und Johannes Neumann erhielten als erste den vom IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten) gestifteten Erwin-Fischer-Preis im Rahmen der IBKA Jahreshaupt-versammlung am 14. Oktober 2000 in Rossdorf bei Darmstadt.<br \/>Sie wurden damit geehrt f\u00fcr ihren engagierten Kampf f\u00fcr die Trennung von Staat und Kirche, und insbesondere f\u00fcr den f\u00fcnf Jahre lang durch alle Instanzen gef\u00fchrten Rechtsstreit gegen den Ethikunterricht als Ersatzfach f\u00fcr Religion.<br \/>Die Laudatio hielt Prof. Edgar Baeger (hier leicht gek\u00fcrzt):<br \/>Es war etwa Mitte der 60er Jahre, als meine Frau und ich als, Erziehungsberechtigte unserer schulpflichtigen Tochter, zusammen mit anderen Eltern einem uns damals unbekannten Rechtsanwalt namens Erwin Fischer das Mandat erteilten, gegen die katholische Konfessionsschule in Bayern als Regelschule f\u00fcr alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Die Sache endet damit, dass die damalige Bayrische Staatsregierung, eine drohende Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht bef\u00fcrchtend, die christliche Gemeinschaftsschule als Regelschule einf\u00fchrte. Von einer weltanschaulich neutralen Schule war diese zwar immer noch weit entfernt, jedoch zumindest wurde damit dokumentiert, dass das \u00f6ffentliche Schulsystem selbst in diesem Bundesland nicht mehr ausschlie\u00dfliche Beute einer speziellen Religionsgemeinschaft sein konnte.<br \/>Erst sehr viel sp\u00e4ter lernte ich Rechtsanwalt Erwin Fischer pers\u00f6nlich kennen, als mir sein Name durch seine zahlreichen Beitr\u00e4ge \u00fcber das Spannungsfeld &#132;Staat und Kirchen&#147; in der Zeitschrift Vorg\u00e4nge (seinerzeit das Verbandsblatt der Humanistischen Union) schon zum Begriff geworden war. Es waren, aus heutiger Sicht betrachtet, teilweise unglaubliche Strukturen in unserem Staat, gegen die sich Erwin Fischer mit Verfassungsbeschwerden wandte, beispielsweise regelm\u00e4\u00dfige Schulgebete, die sogenannten Konkordatslehrst\u00fchle in Bayern, Kirchensteuereinzug von juristischen Personen (Unternehmen), Kirchensteuereinzug nach dem Einkommen des Alleinverdienenden in glaubensverschiedenen Ehen, auch wenn dieser einer Kirche gar nicht angeh\u00f6rte, um nur einige Beispiele zu nennen.<br \/>Erwin Fischer konnte nicht in allen F\u00e4llen obsiegen, aber erreichte doch respektable Erfolge. Respektabel um so mehr, als er sie, auf sich allein gestellt, gegen eine Phalanx von hoch dotierten Rechtsgelehrten, die von den christlichen Gro\u00dfkirchen gegen ihn aufgeboten wurden, errungen hat. Erzielen konnte er diese Erfolge nur auf Grund der hervorragenden Qualit\u00e4t seiner Argumentation, die sich auf ein enormes Fachwissen st\u00fctzte. Aber Erwin Fischer begn\u00fcgte sich nicht mit Erfolgen vor Gericht. Sein Buch &#132;Trennung von Staat und Kirche&#147;, mit dem Untertitel &#132;Die Gef\u00e4hrdung der Weltanschauungsfreiheit in der Bundesrepublik&#147;, war seinerzeit das erste Werk, das, konsequent am Ideal eines weltanschaulich neutralen Staates orientiert, den uns\u00e4glichen Staat-Kirchen-Filz in der Bundesrepublik Deutschland einer juristischen Kritik unterzog &#8230; Es bleibt Fischers Verdienst, als erster das gesamte \u00f6ffentliche Recht daraufhin gepr\u00fcft zu haben, wieweit in Deutschland Staatsb\u00fcrger durch die herrschende Rechtsauslegung auf Grund ihrer Religion oder Weltanschauung in verfassungswidriger Weise bevorzugt oder benachteiligt werden &#8230;<br \/>Im Gegensatz zu vielen der Universit\u00e4tsprofessoren, die die Kirchen zu ihrer Interessenvertretung aufbieten konnten, musste Erwin Fischer von seiner Anwaltst\u00e4tigkeit leben. Seine Verfahren vor den Verfassungsgerichten (Landes- und Bundesverfassunsgericht) waren kaum jemals kostendeckend. Hier trat ein Idealist f\u00fcr eine Sache ein, die ihn zeitlebens nicht losgelassen hat: f\u00fcr einen Staat, der allen seinen B\u00fcrgern, ungeachtet ihrer Religion oder Weltanschauung, eine Heimstatt bietet; f\u00fcr einen Staat, der getreu seiner eigenen Verfassung darauf bedacht ist, keine Gruppe von Staatsb\u00fcrgern auf Grund ihrer Religion oder Weltanschauung zu benachteiligen oder zu privilegieren.<br \/>Ich habe an Erwin Fischers Wirken nicht nur deshalb erinnert, weil das Ehepaar Neumann heute mit dem nach ihm benannten Preis ausgezeichnet wird, sondern auch deshalb, weil der gro\u00dfe Einsatz von Ursula und Johannes Neumann f\u00fcr die Religionsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland die Arbeit von Erwin Fischer konsequent weiterf\u00fchrt. Alles, was beide f\u00fcr die Religions- und Weltanschauungsfreiheit in unserem Land geleistet haben, folgt demselben Ideal, f\u00fcr das auch Erwin Fischer eintrat: dem Ideal eines gerechten Staates. Die &#132;Trennung von Staat und Kirchen&#147;, f\u00fcr die sie sich immer wieder \u00f6ffentlich engagiert haben, ist in allen L\u00e4ndern dieser Erde eine unverzichtbare Grundlage f\u00fcr Humanismus und inneren Frieden.<br \/>Ganz besonders aber m\u00f6chte der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten mit der heutigen Preisverleihung den Kampf der Familie Neumann gegen das Zwangsersatzfach &#132;Ethik&#147; w\u00fcrdigen. Ich will deshalb versuchen, in knapper Form zu erl\u00e4utern, warum gerade dieser Einsatz mit Fug und Recht als Kampf f\u00fcr die Religionsfreiheit an deutschen Schulen bezeichnet werden kann.<br \/>So wichtig es sein mag, in einer Verfassung Probleme wie die Kompetenzverteilung zwischen Bund und L\u00e4ndern, die Gliederung des Bundesgebietes, die Wahl des Bundestages und dergleichen zu regeln &#150; erst die Grundrechte, welche die Achtung der Menschenw\u00fcrde, die Freiheit der Person, die Gleichheit vor dem Gesetz, die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, die Meinungsfreiheit und den Schutz der Familie garantieren sollen, machen den Staat zu einem zivilisierten Staat &#8230; Versagen die sogenannten &#132;H\u00fcter der Verfassung&#147;, also die Verfassungsgerichte, beim Schutz unserer Grundrechte und besch\u00e4ftigen sich statt dessen mit Sekund\u00e4rfragen wie Parteienfinanzierung, Di\u00e4tenregelungen der Abgeordneten, Steuerfreibetr\u00e4gen f\u00fcr Kinder und \u00e4hnlichem, dann versagen sie auf ihrem zentralen Aufgabengebiet.<br \/>Nun sind Verfassungen bedauerlicherweise keine konsequenten, widerspruchsfreien Axiomensysteme. Die Formulierungen in Bundes- und Landesverfassungen sind oft in sich widerspr\u00fcchliche, teilweise faule Kompromisse, zustande gekommen auf Grund der Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnisse in den jeweiligen verfassungsgebenden Versammlungen. Der Bereich, in welchem die Grundrechte hierbei ganz besonders stark relativiert und eingeschr\u00e4nkt wurden, betrifft in Deutschland das Verh\u00e4ltnis zwischen dem Staat und den christlichen Gro\u00dfkirchen.<br \/>Ein f\u00fcr gro\u00dfe Religionsgesellschaften zentraler Bereich war immer schon der Zugriff auf das Schulwesen. Dieses gilt keineswegs nur f\u00fcr Deutschland, man denke beispielsweise an Koranschulen oder an Kinder, eingekleidet in M\u00f6nchsgew\u00e4nder, in buddhistischen Klosterschulen. Religi\u00f6s-ideologische Pr\u00e4gung in fr\u00fchester Kindheit sichert wie kein anderer sozialer Mechanismus der organisierten Religion die Rekrutierung der k\u00fcnftigen Gl\u00e4ubigen. Dennoch w\u00fcrde Erwin Fischer auf folgende Unterscheidung den gr\u00f6\u00dften Wert legen: Sofern diese Pr\u00e4gung in den Familien erfolgt, ist dieses keine Angelegenheit des Staates. Erfolgt die religi\u00f6se Kindererziehung jedoch in der staatlichen Regelschule, zus\u00e4tzlich auch noch durch den Staat aus den Steuermitteln aller B\u00fcrger finanziert, so haben die daraus resultierenden Probleme Verfassungsrang. Da in Deutschland die \u00f6ffentlichen Schulen Sache der L\u00e4nder sind, konnte in vielen Landesverfassungen das \u00f6ffentliche Schulsystem \u00fcberdies noch hemmungslos auf die religi\u00f6se Ideologie des Christentums verpflichtet werden. Da wird die christliche Gemeinschaftsschule vorgeschrieben, sind die Kinder in Gottesfurcht zu erziehen, da hat der Unterricht nach den Grunds\u00e4tzen der christlichen Bekenntnisse zu erfolgen, und Eltern haben ihre Kinder auf der Grundlage des nat\u00fcrlichen und christlichen Sittengesetzes zu erziehen.<br \/>Und was geschieht mit den Schulkindern, deren konfessionsfreie oder atheistische Eltern eine religi\u00f6se Beeinflussung ihrer Kinder nicht w\u00fcnschen? Nun &#150; auch in diesem Punkt hatten die M\u00fctter und V\u00e4ter einiger Landesverfassungen weit vorausschauend bereits vorgesorgt. Beispiel Bayern: Dort hei\u00dft es schon in Art. 137 II der Landesverfassung: &#132;F\u00fcr Jugendliche, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ist ein Unterricht \u00fcber die allgemein anerkannten Grunds\u00e4tze der Sittlichkeit einzurichten.&#147; \u00c4hnlich abenteuerlich lauten die Formulierungen in der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz und sp\u00e4ter in den Schulgesetzen einiger Bundesl\u00e4nder.<br \/>Hier nun setzt der Kampf von Ursula und Johannes Neumann f\u00fcr die Religionsfreiheit in Deutschland ein, denn das, was mit diesen Landesverfassungsartikeln oder Schulgesetzen betrieben wird, bezeichne ich als den gr\u00f6\u00dften Anschlag auf die Religionsfreiheit, den es im Nachkriegsdeutschland je gegeben hat. Alle Gesetzeskonstruktionen, die in diesem Zusammenhang von christlichen Politikern ersonnen wurden, sind n\u00e4mlich ausnahmslos Ersatzfachkonstruktionen, das hei\u00dft wer keinen Religionsunterricht besucht, wird ersatzweise zum Besuch dieses sogenannten &#132;Ethikunterrichts&#147; verpflichtet. Eine Ersatzpflicht kann ein Gesetzgeber jedoch nur dann einf\u00fchren, wenn eine Originalpflicht besteht, der nachzukommen sich ein Betroffener weigert. Seit wann jedoch besteht in Deutschland f\u00fcr Sch\u00fcler eine Verpflichtung, sich in der \u00f6ffentlichen Schule religi\u00f6s erziehen zu lassen, insbesondere f\u00fcr Kinder konfessionsfreier Eltern? Konfessionsfreie Sch\u00fcler melden sich auch nicht vom Religionsunterricht ab, wie es in einigen Schulgesetzen immer wieder hei\u00dft. Ein Unterricht, der f\u00fcr die privilegierte Christengruppe eingerichtet wurde, kann grunds\u00e4tzlich nicht f\u00fcr Sch\u00fcler anderer Bekenntnisse oder Weltanschauungen verpflichtend sein derart, dass sie sich hiervon abmelden m\u00fcssten.<br \/>Besonders niedertr\u00e4chtig ist die mit diesen Ersatzfachkonstruktionen beabsichtigte Diffamierung der Nichtchristen als moralisch-sittlich nachhilfebed\u00fcrftig. Hier wird gegen alle geschichtlichen Fakten unterstellt, dass religi\u00f6se Erziehung zu sittlichem Verhalten bef\u00e4hige, nichtreligi\u00f6s erzogenen Kindern jedoch vom Staat durch einen zwangsweise zu besuchenden Sittenunterricht moralische Ma\u00dfst\u00e4be beigebracht werden m\u00fcssten. Diese Haltung wird dreisterweise von Angeh\u00f6rigen einer organisierten Religion vertreten, die sich in ihrer Geschichte durch unz\u00e4hlige Verbrechen gegen die Menschlichkeit (unter anderem Ketzerverfolgungen, Heidenausrottung, Judenpogrome, Hexenverbrennungen, Inquisition, Kreuzz\u00fcge, Mission im Zuge imperialer Kriegsverbrechen, Kriegspredigten) hervorgetan hat, die mit allen faschistischen Diktatoren der j\u00fcngeren Geschichte (Hitler, Franco, Mussolini, Pavelic) paktierte.<br \/>Wer sich gegen diesen Verfassungsbruch im deutschen Schulsystem zur Wehr setzen will, so wie es die Familie Neumann getan hat, der geht einen schweren Gang. Der einzige Weg, diesen Angriff auf die Religionsfreiheit abzuwehren, besteht im Gang durch alle Gerichtsinstanzen. In jeder dieser Instanzen sitzen christliche Richter, die selbstverst\u00e4ndlich ganz genau wissen, dass der Ethikunterricht das Bollwerk gegen die schleichende Auszehrung des privilegierten Religionsunterrichts ist &#8230; Was ein Gang durch viele Gerichtsinstanzen tats\u00e4chlich bedeutet, k\u00f6nnen diejenigen am besten nachempfinden, die gezwungen waren, selber einige Gerichtsverfahren zu f\u00fchren. Ungez\u00e4hlt sind die Stunden, die man \u00fcber den Schrifts\u00e4tzen br\u00fctet, an den Klageschriften feilt, mit Anw\u00e4lten verbringt und versucht, die Aussichten des Verfahrens und die damit verbundenen Kosten einzusch\u00e4tzen.<br \/>Insgesamt drei Verfahren in Sachen Ethikunterricht erreichten das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung &#8230; nicht zuletzt das Verfahren, das die Familie Neumann vor das h\u00f6chste deutsche Gericht brachte. Wenn nun dieses Gericht sich in allen drei F\u00e4llen um die Behandlung aller vorgelegten Verfassungsbeschwerden dr\u00fcckte, begr\u00fcndet mit angeblichen formalen M\u00e4ngeln, beispielsweise beim Durchlaufen der vorherigen Instanzen, dann muss man mit dem Verwaltungsrichter Dr. Czermak dieses als Rechtsverweigerung betrachten. Es ist geradezu unglaublich, zu welcher Rabulistik die sogenannten &#132;H\u00fcter unserer Verfassung&#147; Zuflucht suchen, um mit grotesken, formalen Scheinbegr\u00fcndungen \u00fcber die Anliegen der Rechtsuchenden nicht befinden zu m\u00fcssen &#8230; Gewiss, es war ein in der Geschichte der Bundesrepublik beispielloser Vorgang, dass der gr\u00f6\u00dfte Teil eines Landesparlaments und die gesamte Landesregierung bis hinauf zum Ministerpr\u00e4sidenten (in Bayern) unverfroren zum Ausdruck brachten, sie d\u00e4chten gar nicht daran, das Urteil des h\u00f6chsten deutschen Gerichts zu respektieren und ein Gesetz beschlossen, das &#8230; eben das festschrieb, was das Verfassungsgericht im aktuellen Urteil untersagt hatte. Ganz offenkundig hat diese Demontage des Bundesverfassungsgerichtes durch den politischen Katholizismus das Gericht derart eingesch\u00fcchtert, dass es Urteile in Sachen Staat und Kirche nunmehr meidet wie der von Theologen erdachte &#132;Teufel&#147; das von derselben Berufsgruppe ersonnene &#132;Weihwasser&#147;.<br \/>Wie ich h\u00f6rte, wird einer dieser F\u00e4lle dem Europ\u00e4ischen<br \/>Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte vorgelegt werden. Welch eine Schande f\u00fcr die Verfassungsgerichtsbarkeit der BRD w\u00e4re der Tag, an dem ein europ\u00e4ischer Gerichtshof die Beachtung eines elementaren Grundrechtes (n\u00e4mlich der Religionsfreiheit) in Deutschland sicherstellen m\u00fcsste, \u00fcber deren Wahrung das zum Schutz der Verfassung eingesetzte, h\u00f6chste deutsche Gericht noch nicht einmal verhandeln wollte!<br \/>Wann endlich die deutsche Schule nicht mehr die Beute des organisierten Christentums sein wird, nicht mehr ein &#132;grundrechtsfreier Raum&#147;, wie Frau Neumann es &#8230; treffend formulierte, kann derzeit wohl niemand sagen. Aber ich wage eine Prognose: &#8230; Es wird nicht m\u00f6glich sein, durch Rechtsverweigerung, durch Rechtsbeugung, durch juristische Winkelz\u00fcge &#8230; Religionen in verfassungswidriger Weise zu privilegieren, die von immer weniger Menschen unseres Landes geglaubt werden. Schon heute ist jeder dritte B\u00fcrger in Deutschland nicht mehr bereit, sein Weltbild, seine Entscheidungen in wichtigen Lebenssituationen &#8230; an Schriften zu orientieren, die vor ungef\u00e4hr zweitausend Jahren von Individuen verfasst wurden, die nach heutigen Ma\u00dfst\u00e4ben v\u00f6llig unwissend waren. Auf dem Wege dahin werden wir die Weltanschauungsfreiheit immer wieder engagiert verteidigen m\u00fcssen. Insbesondere werden wir das Recht junger, konfessionsfreier Menschen sicherstellen m\u00fcssen, sich einer religi\u00f6sen Indoktrination mit den Lehren einer ihnen fremden Religionsgesellschaft zu verweigern, ohne daf\u00fcr von Christen mit irgendeiner Form von Ersatzdienst belegt zu werden.<br \/>Wir, die konfessionsfreien Menschen danken Ursula und Johannes Neumann mit der Verleihung des Erwin-Fischer-Preises daf\u00fcr, dass Sie jahrelang mit hohem pers\u00f6nlichem Einsatz daf\u00fcr k\u00e4mpfen, dass es an deutschen Schulen keine Religionspflicht geben darf.<\/p>\n<p>Der vollst\u00e4ndige Wortlaut der gehaltenen Laudatio zum Erwin-Fischer-Preis und der beiden Dankesreden wird einer derzeit vorbereiteten Festschrift der IBKA zu entnehmen sein. Anfragen gerne auch \u00fcber die Gesch\u00e4ftsstelle der Humanistischen Union.<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Irmgard Koll<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[2634],"tags":[695],"autoren":[512],"class_list":["post-14615","termin","type-termin","status-publish","hentry","category-veranstaltungsberichte","tag-veranstaltungen-berichte","autoren-irmgard-koll"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Ursula und Johannes Neumann ausgezeichnet - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/veranstaltungsberichte\/2000\/ursula-und-johannes-neumann-ausgezeichnet\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Ursula und Johannes Neumann ausgezeichnet - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Mitteilung Nr. 172, S. 95-98 Ursula und Johannes Neumann erhielten als erste den vom IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten) gestifteten Erwin-Fischer-Preis im Rahmen der IBKA Jahreshaupt-versammlung am 14. 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