{"id":6513,"date":"2020-08-12T21:00:00","date_gmt":"2020-08-12T19:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/positionspapier-der-humanistischen-union-zur-polizeikontrolle\/"},"modified":"2021-09-04T00:02:40","modified_gmt":"2021-09-03T22:02:40","slug":"positionspapier-der-humanistischen-union-zur-polizeikontrolle","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/positionspapier-der-humanistischen-union-zur-polizeikontrolle\/","title":{"rendered":"Positionspapier der Humanistischen Union zur Polizeikontrolle"},"content":{"rendered":"<p><i>In: Mitteilungen 242 (12\/2020), S. 6 &#8211; 13<\/i><\/p>\n<p><i>Der Bundesvorstand ist seit einiger Zeit dabei, Positionspapiere zu zentralen Themenbereichen der HU Arbeit zu formulieren. Diese Positionspapiere sollen verschiedentlich verwendet werden u.a. als Einzelpublikationen und als Beitr&auml;ge f&uuml;r die neue Website. Wir wollen diese Papiere hier in loser Folge in den Mitteilungen ver&ouml;ffentlichen. Wir freuen uns wie immer &uuml;ber Kommentare und Anregungen gerne an <\/i><a href=\"mailto:ruerup%40humanistischeunion.de\"><i>ruerup@humanistischeunion.de<\/i><\/a><i>. Das folgende Papier wurde in seiner ersten Fassung von Anja Heinrich vor einigen Jahren verfasst, inzwischen aber &uuml;berarbeitet von Mikey Kleinert, der das Ressort Polizei und innere Sicherheit im Bundevorstand vertritt.<\/i><\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"polizeikontrolle\">Polizeikontrolle<\/span><\/h2>\n<p>Ein gro&szlig;er Teil der deutschen Bev&ouml;lkerung hat Vertrauen in die Institution Polizei. Teilweise ist das &uuml;berraschend, weil die Polizei seit Jahrzehnten einige strukturelle Probleme offenbart. Insbesondere die fehlenden Konsequenzen bei unberechtigter oder unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;iger polizeilicher Gewalt sind hinl&auml;nglich bekannt. Zudem kommen neue problematische Verhaltensweisen wie Datenmissbrauch, ausufernde &Uuml;berwachungspraktiken und unangebrachte oder inhaltlich falsche Social-Media Posts oder Pressemitteilungen.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"1-problembeschreibung\">1. Problem&shy;be&shy;schrei&shy;bung<\/span><\/h2>\n<p>Immer wieder kommt es auch in Deutschland zu unrechtm&auml;&szlig;iger Polizeigewalt gegen&uuml;ber B&uuml;rger*innen. Entweder weil Polizist*innen in Situationen Gewalt aus&uuml;ben, in denen sie hierzu nicht berechtigt sind oder weil sie in Situationen, in denen sie zur Anwendung von Gewalt befugt sind, &uuml;berm&auml;&szlig;ig und unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig agieren. In beiden F&auml;llen ist das Handeln der Polizei zwar rechtswidrig, hat aber h&auml;ufig keine Konsequenzen f&uuml;r die T&auml;ter*innen in Uniform. Denn zur Verurteilung von Polizist*innen wegen K&ouml;rperverletzung im Amt kommt es in Deutschland nur selten. Bei j&auml;hrlich etwa 2000 Strafanzeigen gegen Polizist*innen wegen K&ouml;rperverletzung im Amt wird in nur etwa 3 % der F&auml;lle &uuml;berhaupt Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erlassen. &Auml;u&szlig;erst selten kommt es dann noch zur Verurteilung.<\/p>\n<p>Studien und Forschungsergebnissen zufolge gibt es hierf&uuml;r verschiedene Gr&uuml;nde. H&auml;ufig scheitert eine Aufkl&auml;rung schon daran, dass es nicht m&ouml;glich ist, &uuml;bergriffig gewordene Polizist*innen zu identifizieren. Denn in den wenigsten Bundesl&auml;ndern sind Polizist*innen verpflichtet Namens oder Nummernschilder zu tragen. Nahezu unm&ouml;glich ist eine Identifizierung &uuml;bergriffig gewordener Polizist*innen, wenn diese w&auml;hrend ihres Einsatzes Schutzhelme getragen haben. Letzteres ist vor allem auf Versammlungen der Fall. Gerade hier kommt es aber immer wieder zu Befugnis&uuml;berschreitungen seitens der Polizei. In den F&auml;llen, in denen die T&auml;ter*innen identifiziert werden k&ouml;nnen, scheitert die Aufkl&auml;rung nicht selten an zu geringem Ermittlungseifer derjenigen Polizist*innen, die gegen &uuml;bergriffig gewordene Kolleg*innen ermitteln sollen. Zudem leugnen die T&auml;ter vor Gericht in der Regel nicht nur ihr rechtswidriges Vorgehen, sondern sie werden dabei h&auml;ufig auch von Kolleg*innen, die vor Gericht als Zeug*innen aussagen, gedeckt.<\/p>\n<p>Oft wird hier zudem von Seiten der Polizei behauptet, das Opfer selbst habe gesetzeswidrig gehandelt, weshalb die Polizist*innen zur Gewaltanwendung befugt gewesen seien. Nicht selten werden die Opfer ihrerseits wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angezeigt. Aufgrund des hohen Gewichts der Aussagen von Polizeizeug*innen vor Gericht, kommt es daher &auml;u&szlig;erst selten zur Verurteilung von &uuml;bergriffig gewordenen Polizist*innen. Geringer Ermittlungseifer und etwaige Falschaussagen von Polizeikolleg*innen sind in der Regel dem sogenannten Korpsgeist geschuldet; einem stark ausgepr&auml;gten WirGef&uuml;hl, dass unter Umst&auml;nden auch zu &uuml;berm&auml;&szlig;ig hoher &ndash; also auch im Falle strafbarer Handlungen ausge&uuml;bter &ndash; Solidarit&auml;t f&uuml;hren kann.<\/p>\n<p>Polizeilicher Datenmissbrauch wird zu einem immer dringenderen Problem. Der Kontakt mit h&ouml;chst pers&ouml;nlichen und intimen Daten ist aber im Polizeidienst unumg&auml;nglich.<\/p>\n<p>Die Polizist*innen haben durch ihren Beruf viele M&ouml;glichkeiten an sensible Daten von Personen des &ouml;ffentlichen Lebens, Nachbarn oder andere Personen von ihrem Interesse zu kommen. Durch Abfragen beim Einwohnermeldeamt kommen die Beamt*innen an Adressen, Mitbewohner*innen und Familienmitglieder, die an der selben Adresse wohnen. F&uuml;r solche Abfragen braucht es im Regelfall meist nur ein Aktenzeichen oder gar keine Begr&uuml;ndung. In Ausnahmef&auml;llen braucht es eine n&auml;here Begr&uuml;ndung f&uuml;r die Abfrage.<\/p>\n<p>Allein in 6 Monaten 2018 wurden 9.000 Verdachtsf&auml;lle von Missbrauch dieser Abfragen dem hessischen Beauftragen f&uuml;r Datenschutz &uuml;bergeben. Ausschlie&szlig;lich f&uuml;r Hessen gibt es &uuml;berhaupt Zahlen. In anderen Bundesl&auml;ndern gibt es solche Zahlen nicht, da diese nicht, wie in Hessen, systematisch nach einem Skandal ausgewertet werden mussten. Durch mangelnde Kontrolle wird die Dunkelziffer riesig sein. Die Polizist*innen kommen tagt&auml;glich mit Daten von Personen in Kontakt, die besonders pers&ouml;nlich sind. Anzeigende hinterlassen nicht nur einen Sachverhalt, sondern auch Telefonnummern, Bilder und sonstige h&ouml;chst pers&ouml;nliche und intime Daten, die teilweise von Polizist*innen missbr&auml;uchlich verwendet werden.<\/p>\n<p>Auch hier zeigt sich ein Bild der mangelnden Kontrolle: in den Berichten der Landesdatensch&uuml;tzer*innen findet sich eine kleine Zahl von Missbrauchsf&auml;llen dieser Daten. Das liegt auch daran, dass die Zust&auml;ndigkeiten nicht vollends bei solchen Verst&ouml;&szlig;en gekl&auml;rt sind. W&auml;hrend sich in dem einem Bundesland die Datensch&uuml;tzer*innen zust&auml;ndig f&uuml;hlen, f&uuml;hlt sich im anderen Bundesland die interne Ermittlung zust&auml;ndig, mit der daraus folgenden Intransparenz. Zus&auml;tzlich werden L&ouml;schvorschriften nicht immer &uuml;berwacht und nicht eingehalten.<\/p>\n<p>Auch anderswo ist die Polizei im digitalen Zeitalter angekommen. Bei der Sammlung und Auswertung von Daten werden der Polizei keine Grenzen gesetzt. Die Polizei hat unz&auml;hlige Datenbanken &uuml;ber alle m&ouml;glicherweise relevanten Gruppen. Von islamistischen Gef&auml;hrder*innen bis zu fundamental christlichen St&ouml;rer*innen vor Abtreibungskliniken. Vom rechten bis ins linke Spektrum. Ob die Polizei selbst noch einen &Uuml;berblick &uuml;ber ihre Datenbanken hat, ist fraglich. In der Tendenz scheint der Polizei selbst klar zu sein, dass sie selbst den &Uuml;berblick &uuml;ber ihre Datensammlungen verloren hat. Denn die Polizei f&auml;ngt in verschiedenen L&auml;ndern mit einer automatisierten Datenanalyse an. Der verlorene &Uuml;berblick soll nun durch technische M&ouml;glichkeiten zur&uuml;ck gewonnen werden. Hier sollen nicht nur eigens gesammelte Daten ausgewertet werden, sondern auch offene, beispielsweise pers&ouml;nliche Profile in sozialen Medien, oder zuf&auml;llig gewonnene Daten sollen teilweise ausgewertet werden.<\/p>\n<p>Menschen aus gr&ouml;&szlig;eren St&auml;dten werden zwangsl&auml;ufig Daten an die Polizei abgeben m&uuml;ssen. Beispielsweise wurden mehr als 59 Millionen Datens&auml;tze in Berlin durch die Funkzellenabfrage gewonnen. Statistisch gesehen wurden damit von allen Berliner*innen mehrmals Daten erhoben.Die Betroffenen merken davon nichts. In der Regel wird ihnen weder mitgeteilt, ob sie in einer polizeilichen Datenbank stehen noch werden sie benachrichtigt, wenn ihre Daten ausgewertet werden.<\/p>\n<p>Die Bundespolizei und die L&auml;nderpolizei bauen eine immer gr&ouml;&szlig;ere Social-Media Pr&auml;sens auf. Teilweise haben Twitteraccounts der Polizei &uuml;ber 400.000 Mitleser*innen. Auch kleinere Polizeiwachen und selbst einige b&uuml;rgernahe Polizist*innen haben inzwischen eine Pr&auml;sens auf einschl&auml;gigen Portalen. Die Polizei muss unter ihren Inhalten teilweise stark moderieren. In den Kommentarbereichen kommt es bei polarisierenden Themen regelm&auml;&szlig;ig zu heftigen Diskussionen. Es ist nicht un&uuml;blich, dass polemisierend, &uuml;berspitzt oder ironisch unter ihren Posts gestritten wird. Manche User*innen schrecken auch dort vor strafbaren Aussagen nicht zur&uuml;ck. Rechtlich gesehen darf die Polizei solche Aussagen gar nicht unter eigenen Content dulden. Sie m&uuml;ssten zwingend moderiert und gel&ouml;scht werden. Bei der gro&szlig;en Anzahl der Gesamtkommentare einen &Uuml;berblick zu behalten, um solche Aussagen zu sehen und zu l&ouml;schen, ist aber f&uuml;r die Social-Media Teams der Polizei schlicht unm&ouml;glich.<\/p>\n<p>Die Pr&auml;senzen auf einschl&auml;gigen Medien f&uuml;hren noch zu weiteren Problemen: Welche Inhalte gel&ouml;scht und welche User*innen blockiert werden liegt im Ermessen des Social-Media-Teams. Die Polizei hat durch die Selbstbindung der Verwaltung die Moderation immer auf gleicher Art und Weise durchzuf&uuml;hren. W&auml;hrend die Unterscheidung, wo bei &Auml;u&szlig;erungen die Grenzen der zul&auml;ssigen Meinungs&auml;u&szlig;erung &uuml;berschritten sind und wo nicht, Gerichte in Deutschland zu gen&uuml;ge besch&auml;ftigen, m&uuml;ssen die Polizist*innen in unz&auml;hligen F&auml;llen solche Entscheidungen treffen. Auch Inhalte die ironisch oder sarkastisch zu verstehen sind, m&uuml;ssen die Polizist*innen gegebenenfalls von problematischen &Auml;u&szlig;erungen unterscheiden k&ouml;nnen. W&auml;hrend das in Theorie schon schwierig genug ist, m&uuml;ssen die Social-Media-Teams in der Praxis solche &Auml;u&szlig;erungen immer auf gleiche Art und Weise bewerten und moderieren.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"2-rechtspolitische-forderungen-und-handlungsvorschlaege-der-hu\">2. Rechts&shy;po&shy;li&shy;ti&shy;sche Forderungen und Handlungs&shy;vor&shy;schl&auml;ge der HU <\/span><\/h2>\n<p>Die Identifizierung von Polizist*innen ist deutlich leichter, wenn Polizeibeamt*innen ein Namens oder Nummernschild, an ihrer Uniform tragen. Wir fordern daher eine solche individuelle Polizeikennzeichnung. Insbesondere Namensschilder sind auch Ausdruck einer b&uuml;rgernahen und ansprechbaren Polizei. Sie sind daher auch in der Lage das Polizei-B&uuml;rger-Verh&auml;ltnis zu entspannen. In einzelnen Bundesl&auml;ndern, wie zum Beispiel Berlin und Brandenburg wurde bereits eine Polizeikennzeichnung eingef&uuml;hrt. Wir m&ouml;chten erreichen, dass eine solche k&uuml;nftig fl&auml;chendeckend, also f&uuml;r Polizist*innen in allen Bundesl&auml;ndern und bei der Bundespolizei, gesetzlich geregelt wird. Zudem wollen wir, dass in den Bundesl&auml;ndern und bei der Bundespolizei Polizeibeauftragte eingerichtet werden, die Ansprechpartner*innen f&uuml;r B&uuml;rger*innen sind und Hinweisen auf polizeiliches Fehlverhalten und auf unzureichende Errmittlungst&auml;tigkeiten in solchen F&auml;llen nachgehen k&ouml;nnen. Hierzu sollen die Polizeibeauftragten ihrerseits mit umfassenden Ermittlungsbefugnissen wie Akteneinsichts und Zutrittsrechten ausgestattet werden, die sie in die Lage versetzen, die Arbeit der Polizei bei Bedarf umfassend zu kontrollieren. Auch hier gibt es inzwischen erste positive Entwicklungen in einigen Bundesl&auml;ndern, die es fortzusetzen gilt.<\/p>\n<p>Datenabfragen von Polizist*innen m&uuml;ssen verpflichtend protokolliert werden. Weiter muss stichprobenartig kontrolliert werden, ob der Zugriff auf die Daten n&ouml;tig war oder missbr&auml;uchlich geschehen ist. Die Benachrichtigung &uuml;ber Datenzugriffe muss die Regel werden und nicht eine Ausnahme bleiben. Auch Betroffene von in Datenbank gespeicherten Daten, m&uuml;ssen dar&uuml;ber zwingend informiert werden. Wer nicht wei&szlig;, dass seine Daten bei der Polizei gespeichert sind, kann sich nicht dagegen wehren. Alleine aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ist ein solches Vorgehen dringend geboten. Diese Benachrichtigung Betroffener k&ouml;nnten die unabh&auml;ngigen Beauftragten f&uuml;r Datenschutz oder die neu geschaffenen Polizeibeauftragten &uuml;bernehmen. Hierf&uuml;r muss die Stelle mit genug Ressourcen ausgestattet sein.<\/p>\n<p>Die Polizei sollte keine Pr&auml;senzen in sozialen Medien haben. Bereits vorhandene Accounts auf einschl&auml;gigen Plattformen sollten abgeschaltet werden.&nbsp; Um vor Gefahren zu warnen, gibt es bessere Mittel alle Betroffenen zu informieren. Inzwischen ist es technisch m&ouml;glich, dass die Polizei in Echtzeit Menschen im Umkreis Nachrichten auf ihr Telefon schickt. Mithin k&ouml;nnte die Polizei auch alle Betroffenen Personen im Umkreis einer Gefahr mit einer SMS oder einer App warnen. Mit ersterer w&uuml;rde die Polizei weitaus mehr Menschen erreichen als wenn sie nur auf einer einschl&auml;gigen Plattform informiert. Letzteres gibt es bereits, aber ist vielen Menschen unbekannt. Hier bedarf es einer offensiven Werbung f&uuml;r die KatWarn App.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"3-auseinandersetzung-mit-den-gegenargumenten\">3. Ausein&shy;an&shy;der&shy;set&shy;zung mit den Gegen&shy;ar&shy;gu&shy;menten<\/span><\/h2>\n<p>Gegen unsere Forderungen wird von Kritikern angebracht, dass es sich um ein Misstrauensvotum speziell gegen&uuml;ber den Beamt*innen der Polizei handele. Zudem gef&auml;hrde eine Polizeikennzeichnung die Polizist*innen, da Kriminelle die Adressen von einzelnen Beamt*innen ausfindig machen und Racheakte begehen k&ouml;nnten. Beide Argumente sind unberechtigt.<\/p>\n<p>Die Kontrolle staatlichen Handelns geh&ouml;rt zu den Grundpfeilern eines demokratischen Rechtsstaates. Sie gew&auml;hrleistet die Rechtm&auml;&szlig;igkeit staatlichen Handelns und ist ganz besonders dort angebracht, wo in Grundrechte von B&uuml;rger*innen eingegriffen wird. Die Polizei ist gesetzlich befugt unter bestimmten Umst&auml;nden Gewalt und Zwang gegen&uuml;ber B&uuml;rger*innen auszu&uuml;ben und dadurch massivst in deren Grundrechte einzugreifen. Kontrollmechanismen sind aus diesem Grund hier besonders geboten. Gleichwohl genie&szlig;en gerade die Beamt*innen der Polizei bisher das Privileg den B&uuml;rger*innen anonym gegen&uuml;berzutreten. In nahezu allen anderen Beh&ouml;rden ist es selbstverst&auml;ndlich, dass sich die zust&auml;ndigen Mitarbeiter*innen den B&uuml;rger*innen entweder bei der Begr&uuml;&szlig;ung vorstellen oder dass ihr Name an der Kleidung, auf einem T&uuml;r oder Tischschild oder bei der schriftlichen Kommunikation im Brief vermerkt ist. Polizist*innen bilden hierbei eine Ausnahme. Dies gilt es zu beheben, um auch bei der Polizei Fehlentscheidungen und Fehlverhalten zuordnen und f&uuml;r die B&uuml;rger*innen Beschwerdem&ouml;glichkeiten er&ouml;ffnen zu k&ouml;nnen.<\/p>\n<p>Die gesteigerten Anforderungen an die Kontrolle polizeilichen Handelns, die hier m&ouml;glichen Interessenskonflikte bei Polizist*innen im Rahmen von Ermittlungsverfahren gegen Kolleg*innen und das Recht der B&uuml;rger*innen auf ein faires Verfahren machen zudem die Einrichtung von Polizeibeauftragten erforderlich. Daher wird diese Forderung inzwischen auch von internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen (UN-Menschenrechtsausschuss) und dem Europarat (Europ&auml;ische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz &ndash; ECRI) erhoben.<\/p>\n<p>Eine Gefahr f&uuml;r die Polizist*innen &ndash; die allenfalls ohnehin nur bei einer namentlichen Kennzeichnung der Polizeibeamt*innen denkbar ist &ndash; ist nicht zu bef&uuml;rchten. Weder im Fall von Beh&ouml;rdenmitarbeiter*innen anderer Beh&ouml;rden, noch aus anderen Staaten wie Gro&szlig;britannien und den USA &ndash; wo die Polizeikennzeichnung seit Jahren existiert&nbsp;sind F&auml;lle bekannt, in denen Beamt*innen wegen des Auftretens unter ihrem Namen im privaten Leben bedroht worden sind. Zudem treten z.B. auch Richter*innen in Strafverfahren den Angeklagten namentlich gegen&uuml;ber. Auch hier sind keine negativen Erfahrungen gemacht worden.<\/p>\n<p>Die Protokollierung der Abfragen und die folgenden stichprobenartigen Kontrollen w&uuml;rden stark Kosten und Personalintensiv sein. Das sollte bei der grundlegenden Bedeutung von Datenabfragen, den intensiven Eingriffen in die Privatsph&auml;re der Betroffenen und die hohe Missbrauchsgefahr kein Gegenargument sein. Der Schutz dieser wichtigen Daten muss es der Gesellschaft wert sein. Bei der Benachrichtigung von Betroffenen &uuml;ber die Eintragung in Datenbanken ist ein Argument ganz offensichtlich sein: Die Betroffenen sind gewarnt, dass die Polizei sie ganz besonders beobachtet. Verkannt wird hier zum einen der Zweck solcher Datenbanken. Die Datenbanken sollen in der Regel der Polizei die Arbeit erleichtern. Wenn sie Menschen kontrolliert, kann sie die Betroffenen besser einsch&auml;tzen. Ob das ein Interesse ist, das das fl&auml;chendeckende Anlegen von Datenbanken rechtfertigt, kann dahingestellt bleiben, weil es die Betroffenen nur mittelbar betrifft. Die Polizei behandelt Betroffene von Kontrollen nicht anders, wenn diese selbst von ihren Eintr&auml;gen wissen oder nicht. Die Polizei wird sie in jedem Fall anders behandeln, weil Betroffene in einschl&auml;gigen Datenbanken stehen. Zum anderen wird verkannt, dass die Benachrichtigung selbst eine Wirkung auf die Betroffenen hat. Der Eintrag in einschl&auml;gigen Gef&auml;hrder*innendatenbank kann eine Gef&auml;hrder*innenansprache nicht ersetzen, aber sind kann gleichwohl eine &auml;hnliche Wirkung haben wie eine solche Ansprache. Die Polizei nutzt einschl&auml;gige Social-Media Plattformen um vor Gefahren zu warnen. Insbesondere bei einem rechtsextremistischen Anschlag in M&uuml;nchen zeigte die ans&auml;ssige Polizei eine gute Informationspolitik und warnte vor den Gefahren in der M&uuml;nchener Innenstadt.<\/p>\n<p>Problematisch ist hieran, dass die Warnung nicht alle Betroffenen in der Umgebung warnt, sondern nur alle Nutzer*innen die die Meldung lesen. Mit KATWarn oder einer SMS w&auml;ren Personen im Umkreis von Gefahren besser bedient. F&uuml;r weitere Gefahrenvorsorge, beispielsweise wie man sich richtig gegen Einbrecher*innen sch&uuml;tzt, gibt es andere M&ouml;glichkeiten die &Ouml;ffentlichkeit zu informieren.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"4-was-hat-die-hu-bereits-getan\">4. Was hat die HU bereits getan?<\/span><\/h2>\n<p>Die Humanistische erhebt Forderungen nach besserer rechtsstaatlicher Kontrolle bei der Polizei seit den 60er Jahren. Bereits zu dieser Zeit haben wir einen ersten Gesetzentwurf f&uuml;r eine Polizeikennzeichnung entworfen. Ab den 2000er Jahren folgte unsere Forderung nach der Einrichtung von Polizeibeauftragten, welche wir 2009 durch einen Mustergesetzentwurf konkretisiert haben. Beide Forderungen haben wir &uuml;ber die Jahre stetig in Pressemitteilungen und Fachveranstaltungen untermauert und &Uuml;berzeugungsarbeit gegen&uuml;ber Parlamentariern geleistet, bis diese dann St&uuml;ck f&uuml;r St&uuml;ck von Parteien und Fraktionen im Bund und in den L&auml;ndern &uuml;bernommen wurden.<\/p>\n<p>Dies hat in den letzten Jahren zur Einf&uuml;hrung der Polizeikennzeichnung in einzelnen Bundesl&auml;ndern gef&uuml;hrt. Inzwischen gibt es eine solche u.a. in Brandenburg, Berlin und Rheinland-Pfalz. Auch unsere Forderung nach der Einrichtung von Polizeibeauftragten tr&auml;gt langsam erste Fr&uuml;chte. In einigen Bundesl&auml;ndern und im Bund gab und gibt es entsprechende Gesetzentw&uuml;rfe, die wir auch mit Pressemitteilungen und sachverst&auml;ndigen Stellungnahmen begleitet haben.<\/p>\n<p>Nach einer nur kurzweiligen Einrichtung eines Polizeibeauftragten in Hamburg wurde Mitte 2014 eine solche Stelle in Rheinland-Pfalz eingef&uuml;hrt. Auch der schleswig-holsteinische und der baden-w&uuml;rttembergische Landtag haben entsprechende Vorhaben beschlossen. Es gilt nun f&uuml;r uns diese Entwicklung bundesweit voranzutreiben und Gesetzesvorhaben mit unserer Fachexpertise zu begleiten, damit umgesetzte Vorhaben auch im Erfolg enden.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"5-was-koennen-sie-tun\">5. Was k&ouml;nnen Sie tun?<\/span><\/h2>\n<p>Um unsere Arbeit f&uuml;r mehr rechtsstaatliche Kontrolle bei der Polizei fortsetzen zu k&ouml;nnen, ben&ouml;tigen wir Ihre\/ Deine Unterst&uuml;tzung. Unterst&uuml;tzen Sie\/ unterst&uuml;tze uns durch aktive Mitarbeit in unseren Landesverb&auml;nden, durch Spenden oder durch Ihre\/ Deine Mitgliedschaft in der Humanistischen Union.<\/p>\n<p>Zudem k&ouml;nnen Sie\/ kannst Du auch Parlamentarier konkret anschreiben und ihnen mitteilen, dass Sie\/ Du mehr rechtsstaatliche Kontrolle bei der Polizei w&uuml;nschen\/ w&uuml;nschst und die Einf&uuml;hrung von Polizeikennzeichnungen und Polizeibeauftragten bef&uuml;rworten\/ bef&uuml;rwortest. F&uuml;r die Argumentation k&ouml;nnen Sie\/ kannst Du diese Brosch&uuml;re gerne als Grundlage verwenden.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[49],"tags":[],"class_list":["post-6513","thema","type-thema","status-publish","hentry","category-polizei"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Positionspapier der Humanistischen Union zur Polizeikontrolle - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/positionspapier-der-humanistischen-union-zur-polizeikontrolle\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Positionspapier der Humanistischen Union zur Polizeikontrolle - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"In: Mitteilungen 242 (12\/2020), S. 6 &#8211; 13 Der Bundesvorstand ist seit einiger Zeit dabei, Positionspapiere zu zentralen Themenbereichen der HU Arbeit zu formulieren. 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