{"id":6572,"date":"1976-02-21T12:00:00","date_gmt":"1976-02-21T11:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/rede-auf-dem-stuttgarter-kongress-innere-freiheit-in-der-demokratie\/"},"modified":"2020-08-03T07:52:49","modified_gmt":"2020-08-03T05:52:49","slug":"rede-auf-dem-stuttgarter-kongress-innere-freiheit-in-der-demokratie","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/rede-auf-dem-stuttgarter-kongress-innere-freiheit-in-der-demokratie\/","title":{"rendered":"Rede auf dem Stuttgarter Kongre\u00df &#8222;Innere Freiheit in der Demokratie&#8220;"},"content":{"rendered":"<p>J\u00fcrgen Seifert<\/p>\n<p>(Stuttgart, 21.2.1976)<\/p>\n<p>Das Grundgesetz wurde geschaffen als ein Bollwerk, das eine Wiederholung dessen unm\u00f6glich machen sollte, was in Deutschland in den Jahren von 1933-1945 geschehen ist.<br \/>Der damals gegr\u00fcndete Verfassungsstaat exisitiert noch. Und das Grundgesetz mit seinen kaum \u00fcbersehbaren \u00c4nderungen wird an Jubil\u00e4umstagen gefeiert. Das Bollwerk gegen Unterdr\u00fcckung ist allerdings an manchen Stellen schon geschleift worden. Aber noch steht dieses Bollwerk. Inder gegenw\u00e4rtigen Auseinandersetzung geht es darum, ob es uns gelingt, die Umkehrung der Positionen des Grundgesetzes r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen oder ob diejenigen sich durch-setzen, die die urspr\u00fcngliche Intention des Grundgesetzes ver\u00e4ndert haben.<\/p>\n<p>Niemand kann heute sagen, er w\u00fc\u00dfte nicht, worum es geht. <u>Alfred Grosser<\/u> hat<br \/>in seiner Friedenspreis-Rede das allgemein gemacht, was zuvor nur f\u00fcr den kleinen Teil unseres Volkes als Verfassungsrealit\u00e4t bewu\u00dft war: &#8222;Die Betonung&#8220;, sagte Grosser, &#8222;liegt etwas zu sehr und immer mehr auf &#8218;Staat&#8216; und auf &#8218;Ordnung&#8216; und nicht mehr genug auf der Idee der freien politischen T\u00e4tigkeit des einzelnen.&#8220; Deshalb kommt es heute in erster Linie darauf an, beharrlich und sozusagen leidenschaftlich n\u00fcchtern das zu sagen, was geschehen ist und was anders werden mu\u00df. Wehe uns, wenn wir dabei im Zorn \u00fcbers Ziel hinausschie\u00dfen oder ein falsches Bild w\u00e4hlen.<br \/>Wie es dem geht, der \u00fcberzeichnet, das hat die &#8218;Frankfurter Allgemeine Zeitung&#8216; in der Behandlung des Gedichtes von <u>Alfred Andersch <\/u>&#8222;Art. 3 Abs. 3&#8220;<br \/>erst j\u00fcngst wieder gezeigt. F\u00fcr diese Zeitung sind Berufsverbote nichts Beunruhigendes. Die \u00dcberpr\u00fcfung von 454.485 F\u00e4llen allein in der Zeit vom 1.1.73 bis zum 30.6.1975 ist f\u00fcr diese Zeitung &#8222;nichts weiter&#8220; als ein &#8222;routinem\u00e4\u00dfiger, seit 25 Jahren allgemein und \u00fcberall \u00fcblicher Vorgang&#8220;. Beunruhigend ist nur, da\u00df Alfred Andersch weil er warnen will den \u00fcblichen ged\u00e4mpften Ton st\u00f6rt und ein Gedicht schreibt, das klingt wie ein Schrei. Ein solcher Angstruf eines antifaschistischen deutschen Autors ist f\u00fcr die Zeitung des gesitteten deutschen B\u00fcrgertums ein Skandal nicht aber, da\u00df dieses Gedicht in der FAZ auf eine Ebene mit der Sprache des \u00fcbelsten antisemitischen Hetzorgans, des &#8218;St\u00fcrmers&#8216;, gebracht wird.<\/p>\n<p>Was sagt nun Andersch?<\/p>\n<p>&#8222;ein volk von<br \/>ex-nazis<br \/>und ihren<br \/>mitl\u00e4ufern<br \/>betreibt schon wieder seinen lieblingssport die hetzjagd auf<br \/>kommunisten<br \/>sozialisten<br \/>humanisten<br \/>dissidenten<br \/>linke&#8220;<\/p>\n<p>Wer verstehen will, was damit gemeint ist, der braucht dazu keine Anleitung. Wer nicht verstehen will, der wird schon um sich zu entlasten wie die FAZ es tut, gegen das Wort von Andersch &#8222;ein volk von exnazis&#8220; die Altersstatistik des Deutschen Volkes bem\u00fchen.<\/p>\n<p>Andersch berichtet:<\/p>\n<p>&#8222;als die nazis<br \/>w\u00e4hrend des krieges in d\u00e4nemark<br \/>den judenstern einf\u00fchren wollten<br \/>trug der k\u00f6nig von d\u00e4nemark<br \/>bei seinem n\u00e4chsten ausritt<br \/>den gelben stern<br \/>auf seiner uniform&#8220;<\/p>\n<p>Es gibt, denke ich, manchen unter uns, der wie Andersch fragt:<\/p>\n<p>&#8222;warum legen der scheel<br \/>der schmidt der willi brandt der genscher der maihofer nicht den<br \/>judenstern an&#8220;<\/p>\n<p>Es gibt in unserem Land aber auch manchen, der meint, da\u00df es falsch ist, eine solche Frage an diejenigen zu richten, die, wie Heinrich B\u00f6ll sagt in &#8222;unvorstellbarer Blindheit&#8220; mit daf\u00fcr verantwortlich sind, da\u00df &#8222;diese ungeheure Stacheldrahtproduktion&#8220; (so nennt B\u00f6ll das Thema unseres Kongresses) \u00fcberhaupt begonnen wurde. Diese und auch jene, die dagegen protestieren, in Zusammenhang mit der SPD das Wort Blindheit benutzen, bitte ich um Geduld. Ich werde auf diese Fragen eingehen, will zun\u00e4chst jedoch den Verfassungswandel auf dem Gebiet der abwehrbereiten Demokratie darstellen und behandeln.<\/p>\n<p><u>Dazu meine erste These:<\/u><\/p>\n<p>Auch der Grundsatz &#8222;Demokratie nur f\u00fcr Demokraten&#8220; gilt nur in der Form und unter den spezifischen Verfahrensvoraussetzungen, wie sie im Grundgesetz festgelegt sind.<br \/>Das Prinzip der &#8222;militanten Demokratie&#8220; ist somit kein Freibrief f\u00fcr staatliches Handeln. Auch diejenigen, die das Grundgesetz nicht anerkennen oder die es bek\u00e4mpfen, stehen soweit ihnen demokratische Staatsb\u00fcrgerrechte abgesprochen werden sollen unter dem Schutz des Grundgesetzes und seiner Verfahrensregeln. Das ist sicher nicht immer bequem; aber wer diese Grunds\u00e4tze antastet, der verletzt den unver\u00e4nderbaren Kernbereich unserer Verfassung, er gef\u00e4hrdet das, was er zu retten sucht.<br \/>Die verfassungsrechtliche Verfahrenssicherung gilt nicht nur f\u00fcr das Verbot politischer Parteien, sondern auch, wenn ein Einzelner Grundrechte verwirkt.<br \/>Die Bestimmung des Grundgesetzes, in der dies festgelegt ist (es ist Art. 18), lautet: &#8222;Wer die Freiheit der Meinungs\u00e4u\u00dferung, insbesondere die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Art. 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Art. 8), die Vereinigungsfreiheit (Art. 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10), das Eigentum (Art. 14) oder das Asylrecht (Art. 16 Abs. 2) zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung mi\u00dfbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausma\u00df werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.<br \/>Die verfassungsrechtliche Verfahrenssicherung im Falle der Verwirkung von Grundrechten war schon bei der Beratung des Grundgesetzes umstritten. Ich will darauf etwas n\u00e4her eingehen. Es war der FDP-Abgeordnete Thomas Dehler, der damals entschieden f\u00fcr das Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichtes eintrat, &#8222;weil&#8220;, wie er sagte, &#8222;andernfalls die Tragweite dieser Bestimmung der Verwirkung der Grundrechte gar nicht abzusehen ist. Wer gegen irgendeines dieser Grundrechte verst\u00f6\u00dft, w\u00e4re praktisch vogelfrei. Jede Verwaltungsstelle k\u00f6rnte ihm die Grundrechte absprechen. Er m\u00fc\u00dfte sich dann an das Gericht wenden und sehen, wie und wann er wieder zu seinem Recht kommt. Das gleiche k\u00f6nnte gegen eine Gruppe von Menschen geschehen. Jede Polizeibeh\u00f6rde k\u00f6nnte sagen: Du hast ein Grundrecht verletzt, jetzt hast du nicht das Recht der Meinungsfreiheit, du hast nicht das Recht auf Versammlungsfreiheit, du hast dieses Recht verwirkt. Das w\u00e4re die Statuierung des Polzeistaates. Die Polizei k\u00f6nnte jeden vogelfrei machen.&#8220;<br \/>Dehler stellte sich hinter den Vorschlag des Allgemeinen Redaktionsausschusses des Parlamentarischen Rates. Sein Antrag, der die Kompetenz des Bundesverfassungsgerichtes f\u00fcr den Fall festlegte, da\u00df einzelne die freiheitlich-demokratische Grundordnung bek\u00e4mpfen, wurde mit 13 gegen 7 Stimmen angenommen. Wenn man die Protokolle des Bundesausschusses des Parlamentarischen Rates heute durchbl\u00e4ttert, dann gewinnt man den Eindruck, als ob schon damals der Kern der gegenw\u00e4rtigen Auseinandersetzung um die Berufsverbote vorweggenommen worden w\u00e4re. Der CDU-Abgeordnete von Mangold n\u00e4mlich sprach sich gegen ein solches Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichtes aus. Er sagte: &#8222;Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wird sich immer ziemlich lange hinziehen. Wenn es sich aber um einen Mi\u00dfbrauch dieser Grund- und Freiheitsrechte zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung handelt, kann nicht so lange gewartet<br \/>werden, dann mu\u00df sofort eingeschritten werden k\u00f6nnen.<br \/>Durch dieses sofortige Einschreiten werden ja demjenigen, der davon betroffen wird, nicht die Rechte genommen mit der M\u00f6glichkeit, die ihm das Recht sonst gibt, gegen eine solche Verf\u00fcgung anzugehen.&#8220;<br \/>Trotz der Abstimmungsniederlage unternahm die CDU-Fraktion noch einmal den Versuch, die Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichtes bei der Verwirkung von Grundrechten zu beseitigen. Erneut warnte Thomas Dehler davor, &#8222;diese Bestimmung zu streichen, weil dadurch diese Grund-rechte vollkommen gegenstandslos&#8220; w\u00fcrden. Carlo Schmid, der den Vorsitz f\u00fchrte, unterst\u00fctze Dehler durch den Hinweis, da\u00df einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichtes in einem sehr raschen Verfahren erlassen werden&#8220; k\u00f6nnten. Der Streichungsantrag der CDU wurde mit \u00fcberwiegender Mehrheit gegen 4 Stimn&#8217;ien abgelehnt.<br \/>Es ist bekannt, da\u00df die Verwirkung von Grundrechten auf Beschlu\u00df des Bundesverfassungsgerichtes in der Geschichte der Bundesrepublik nicht relevant geworden ist. Die beiden \u00fcberhaupt eingeleiteten Verfahren verliefen im San-de. Man gewinnt den Eindruck, da\u00df entgegen der ausdr\u00fccklichen Regelung des Grundgesetzes die CDU die von ihr schon im Parlamentarischen Rat angestrebte Regelung in der Verfassungswirklichkeit der Bundesrepublik durchsetzen konnte &#8230; und dabei heute auch von FDP und SPD unterst\u00fctzt wird. Dennoch bleibt Art. 18 GG eine geltende Verfassungsbestimmung. Da bei der Verwirkung von Grundrechten Also Art. 18 und ebenso beim Parteien-verbot Art. 21 vom Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gesprochen wird, ist diese Vorschrift heute sogar zu einer der wichtigsten Verfassungsbestimmungen gemacht worden. Dabei will man jedoch viel-fach geflissentlich nicht zur Kenntnis nehmen, da\u00df sowohl gem\u00e4\u00df Art. 18 wie gem\u00e4\u00df Art. 21, also bei der Verwirkung von Grundrechten wie bei dem Parteienverbot, es dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten bleiben soll, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu definieren und festzustellen, ob tats\u00e4chlich ein Versto\u00df gegen diese Grundordnung vorliegt.<\/p>\n<p><u>Damit komme ich zu meiner zweiten These:<\/u><\/p>\n<p>Die gegenw\u00e4rtige Berufsverbotspraxis ist deshalb zu einem die Demokratie bedrohenden Problem geworden, weil heute entgegen der Regelung des Grundgesetzes nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern die Verwaltung \u00fcber die Auslegung des Begriffes freiheitliche demokratische Grundordnung entscheidet.<br \/>Die Aush\u00f6hlung von Art. 18 ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil aus mancherlei Gr\u00fcnden (Ostpolitik, Opportunit\u00e4tserw\u00e4gungen, Zersplitterung der Kommunisten durch die Existenz mehrerer konkurrierender Parteien) ein Verbot bestimmter politischer Parteien derzeit nicht f\u00fcr sinnvoll gehalten wird. Aber gilt mit diesem Einwand mu\u00df ich mich nun auseinandersetzen Art. 18 auch f\u00fcr die Einstellung in den \u00d6ffentlichen Dienst?<br \/>Richtig ist, da\u00df in Art. 18 die Bestimmung des Art. 3 Abs. 3 GG nicht ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnt wird, die besagt: &#8222;Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religi\u00f6sen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden&#8220;. Aus den Beratungen des Parlamentarischen Rates geht jedoch hervor, da\u00df 1948 und 1949 nach den bitteren Erfahrungen der Vergangenheit es selbstverst\u00e4ndlich war, da\u00df der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht angetastet werden d\u00fcrfe. Auch ist niemand bei der Beratung des Grundgesetzes auf den Gedanken gekommen, da\u00df der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung au\u00dferhalb der Verwirkung der Grundrechte und des Parteienverbots eine eigene Bedeutung erlangen und so wie es heute praktiziert wird im Rahmen des Satzes &#8222;Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Bef\u00e4higung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem \u00f6ffentlichen Amt&#8220; (Art. 33 Abs. 2) innerhalb der Kategorie &#8222;Eignung&#8220; relevant werden k\u00f6nnte. Deshalb mu\u00df, soweit es bei der Einstellung in den \u00d6ffentlichen Dienst um die freiheitliche demokratische Grundordnung geht, das Bundesverfassungsgericht entscheiden.<\/p>\n<p>Damit komme ich zu meiner dritten These: <br \/>Die Praxis in den von SPD und FDP regierten L\u00e4ndern und auch durch das, was jetzt durch das im Bundesrat gescheiterte &#8218;Extremistengesetz&#8216; der Koalitionsparteien angestrebt wurde, unterscheidet sich allenfalls graduell, nicht aber prinzipiell von den Vorstellungen der CDU\/CSU.<br \/>Das &#8218;Extremistengesetz&#8216; ist zwar auf harten Widerstand der CDU\/CSU gestossen und im Bundesrat gescheitert. Doch auch nach diesem Text sollte die Verwaltung und nicht das Bundesverfassungsgericht rechtlich verbindlich die Grenzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch einen Bewerber f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst feststellen k\u00f6nnen. Es mu\u00df sogar gefragt werden, ob die von FDP und SPD angestrebte Einzelfallpr\u00fcfung in jedem Fall &#8222;liberaler&#8220; und &#8222;rechtsstaatlicher&#8220; ist als die von der CDU\/CSU angestrebte Bindung an eine bestimmte Organisationszugeh\u00f6rigkeit und ob die Einzelfallspr\u00fcfung nicht ein Instrument ist oder ein Instrument werden k\u00f6nnte mit dem die Linke insgesamt verunsichert wird und durch das das Berufsverbot bis in die Reihen linker Sozialdemokraten hineingetragen werden kann.<\/p>\n<p><u>Aufgrund der vorgetragenen Thesen formuliere ich meine erste Forderunq:<\/u><\/p>\n<p>Die juristisch relevante Entscheidung \u00fcber einen Versto\u00df gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mu\u00df so wie es im Grundgesetz vorgeschrieben ist allein dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten bleiben. Die Einstellung in den \u00d6ffentlichen Dienst kann nur dann aufgrund politischer Auffassungen und Aktivit\u00e4ten des Bewerbers oder einer Zugeh\u00f6rigkeit zu einer bestimmten Organisation abgelehnt werden, wenn zuvor das Bundesverfassungsgericht f\u00fcr den einzelnen oder f\u00fcr eine Gruppe von Menschen festgestellt hat, da\u00df eine Verletzung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vorliegt.<\/p>\n<p>Die Realisierung dieser Forderung ist m\u00f6glich, ohne neue Gesetze und ohne \u00c4nderung des Beamtenrechts. Dennoch st\u00f6\u00dft eine solche Forderung auf Widerstand. Die einen werden wie im Parlamentarischen Rat der CDU-Abgeordnete von Mangold sagen: Das ist unm\u00f6glich, das braucht zuviel Zeit, das Bundesverfassungsgericht darf nicht noch mehr \u00fcberlastet werden. Darauf kann man noch heute mit den Argumenten eines Thomas Dehler und eines Carlo Schmidt antworten: Ohne solche Regelung werden die &#8222;Grundrechte vollkommen gegenstandslos&#8220;, man wird &#8222;praktisch vogelfrei&#8220;, das Verfassungsgericht k\u00f6nnte in &#8222;sehr raschen Verfahren&#8220; eine einstweilige Verf\u00fcgung erlassen. Im \u00fcbrigen steht im Grundgesetz nirgends geschrieben, da\u00df das Bundesverfassungsgericht lediglich zwei Senate haben mu\u00df und da\u00df die Gescti\u00e4ftsordnung der Senate nicht neu verteilt werden kann. &#8211; Die anderen<br \/>werden sagen: Du r\u00fcttelst an der Forderung &#8222;Weg mit den Berufsverboten&#8220;. Sie werden fragen: Wieso vertraust du in dieser Frage dem Bundesverfassungsgericht, das doch schon gezeigt hat, da\u00df es kaum etwas anderes tun wird als die Berufsverbote nun verfassungsgerichtlich zu legitimieren?<\/p>\n<p>Auf den ersten Einwand antworte ich: Wer die Einstellung in den \u00f6ffentlichen Dienst auch f\u00fcr denjenigen um jeden Preis durchsetzen will, der zum bewaffneten Kampf aufruft, oder wer sich selbst den Stempel der Illegalit\u00e4t auf-pr\u00e4gt, der verst\u00e4rkt durch solche Haltung in letzter Konsequenz nur die Front der Bef\u00fcrworter der Berufsverbote. Der zweite Einwand ist ernster zu nehmen. Die Tatsache, da\u00df das Bundesverfassungsgericht entscheiden mu\u00df, bedeutet nach den bisher gemachten Erfahrungen nicht notwendig, da\u00df eine solche Entscheidung auch immer richtig ist. Dennoch meine ich, da\u00df das Erfordernis einer verfassungsgerichtlichen Feststellung eine Sicherung ist. Verfahrenregeln gew\u00e4hren niemals absoluten Schutz. Aber nicht nur diejenigen, die aufgrund der Suspendierung von Art. 114 Weimarer Reichsverfassung ohne Gerichtsbeschlu\u00df nach der Notverordnung vom 28. Februar 1933 in Konzentrationslager eingewiesen werden konnten, sondern auch schon jeder, der ein-mal von der Polizei festgenommen worden ist, wei\u00df, welche Bedeutung der blo\u00dfen Verfahrensregel zukommt, da\u00df nach Ablauf des folgenden Tages ein Richter \u00fcber die Festnahme entscheiden mu\u00df. Aber noch aus einem anderen Grunde birgt ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht gr\u00f6\u00dfere Rechtssicherheit. Ich halte es f\u00fcr ausgeschlossen, da\u00df die Verfassungsschutz\u00e4mter es wagen, einem Verfassungsgericht das vorzulegen, was an sogenannten Erkenntnissen in den derzeit durchgef\u00fchrten Anh\u00f6rungen vorgebracht wird.<\/p>\n<p>Wenn es allein dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten bleibt, dar\u00fcber zu entscheiden, ob eine Partei, eine Gruppe von Menschen oder ein Einzelner gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verst\u00f6\u00dft, dann folgt daraus<\/p>\n<p><u>und so lautet meine zweite Forderung:<\/u><\/p>\n<p>Der Unterschied zwischen der durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen juristischen Sanktion und der politischen Auseinandersetzung mit je-<br \/>nen, die politisch als Gegner, vielleicht sogar als Gefahr f\u00fcr die Demokratie angesehen werden, darf nicht dadurch verwischt werden, da\u00df die politische Auseinandersetzung mittels juristischer Kategorien gef\u00fchrt wird n\u00e4mlich der juristischen Kategorie der Verfassungswidrigkeit.<\/p>\n<p>Die SPD sollte endlich die Konsequenzen aus der Tatsache ziehen, da\u00df sie sich noch 1956 aus politischen Gr\u00fcnden gegen ein Verbot der KPD ausgesprochen und da\u00df sie 1968 in der Gro\u00dfen Koalition die Duldung der Konstituierung der DKP durchgesetzt hat. Wer wie die SPD es will Parteienverbote zu vermeiden sucht (die Gr\u00fcnde hierf\u00fcr k\u00f6nnen ausgeklammert werden, wichtig ist sicherlich, da\u00df Sozialdemokraten im Verlauf ihrer Geschichte zweimal verfolgt worden sind), der darf nicht selbst sowohl in parteipolitischen Auseinandersetzungen als auch durch die Erkl\u00e4rungen der eigenen Repr\u00e4sentanten in der Exekutive Kommunisten mittels der juristischen Kategorie der Verfassungswidrigkeit immer wieder in eine Illegalit\u00e4tsecke dr\u00e4ngen. Sonst schafft er (wie \u00fcbrigens auch Bundesminister Maihofer in der Einsch\u00e4tzung der DKP im vergangenen November auf eine parlamentarische Anfrage hin) selbst die Voraussetzung daf\u00fcr, da\u00df morgen die politische Auseinandersetzung in eine juristische \u00fcberf\u00fchrt wird und da\u00df durch die eigene Form der Argumentation (m\u00f6glicherweise sogar wider Willen) ein Parteienverbot provoziert wird, da\u00df man politisch nicht f\u00fcr opportun h\u00e4lt. Die politische Abgrenzung mittels juristischer Kategorien unterh\u00f6hlt den im Grundgesetz errichteten Damm, der verhindern soll, da\u00df in unserem Lande jedermann erneut dem anderen Illegalit\u00e4t vorwerfen kann.<\/p>\n<p>Beide hier von mir vorgetragenen Forderungen sind prim\u00e4r an Sozialdemokraten und an Freie Demokraten gerichtet. Mit meiner dritten und letzten Forderung wende ich mich an diejenigen, die der SPD und der FDP kritisch gegen\u00fcberstehen und zu diesem Kongre\u00df etwa sagen: Das sind Parteien mit Arbeitsteilung, der eine Teil der Mitglieder opponiert gegen die Berufsverbote und gegen die Gesinnungsschn\u00fcffelei, und der andere f\u00fchrt sie durch.<\/p>\n<p><u>Meine dritte Forderung ist ein Appell:<\/u><\/p>\n<p>Weder die Mitgliedschaft in der SPD und FDP noch die Mitgliedschaft in anderen Parteien darf irgendein Kriterium sein. Unabh\u00e4ngig davon, ob FDP oder auch SPD gegenw\u00e4rtig bei der Aufrechterhaltung der kapitalistischen Produktionsweise eine spezifische Rolle spielen, mu\u00df bei Mitgliedern dieser Parteien (wie \u00fcbrigens auch bei jedem anderen) immer wieder neu gepr\u00fcft werden, in welchem Umfang sie bereit sind, den restaurativen Tendenzen in der Bundesrepublik entgegenzutreten und den politische Aktionsspielraum der linken zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Ich appelliere an die Kritiker von SPD und FDP: Sozialdemokraten und Freie Demokraten nicht abstrakt als Gegner zu bezeichnen, die es um jeden Preis zu bek\u00e4mpfen und entlarven gilt, sondern jeweils so etwas wie eine Einzelfallpr\u00fcfung vorzunehmen.<\/p>\n<p>Wo es Differenzen mit Sozialdemokraten und Freien Demokraten gibt, m\u00fcssen diese ausgetragen werden. Es gibt dennoch so etwas wie eine falsche Konfrontation aufgrund von Entt\u00e4uschung,. falscher Erwartung, aber viel-leicht auch aufgrund der Repression, f\u00fcr die die SPD und FDP insgesamt ihre Verantwortung oder Mitverantwortung nicht leugnen k\u00f6nnen. Die Geschichte zeigt, da\u00df solche falsche Konfrontation, da\u00df solche Bruderk\u00e4mpfe immer&#8217;besonders hart sind. So haben viele, die sich vor 1933 bek\u00e4mpften, erst als es zu sp\u00e4t war, erkannt, wo die Gemeinsamkeiten liegen. Angesichts der gegenw\u00e4rtigen restaurativen Tendenzen in der Bundesrepublik und in einer Situation, in der &#8211; wie Umfragen zeigen nur wenige in unserem Lande bereit sind, die Errungenschaften des Grundgesetzes dagegen zu verteidigen, da\u00df Ruhe und Ordnung erneut zur ersten B\u00fcrgerpflicht gemacht werden, kann solcher Bruderkampf verh\u00e4ngnisvoll werden. Es kommt darauf an (bei aller Kritik), die falsche Konfrontation zwischen jenen zu vermeiden, die im Notfall die einzigen sein werden, die bereit sind, die Demokratie wie ein Bollwerk zu verteidigen.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[55],"tags":[],"class_list":["post-6572","thema","type-thema","status-publish","hentry","category-ueber-berufsverbote"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Rede auf dem Stuttgarter Kongre\u00df &quot;Innere Freiheit in der Demokratie&quot; - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/rede-auf-dem-stuttgarter-kongress-innere-freiheit-in-der-demokratie\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Rede auf dem Stuttgarter Kongre\u00df &quot;Innere Freiheit in der Demokratie&quot; - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"J\u00fcrgen Seifert (Stuttgart, 21.2.1976) Das Grundgesetz wurde geschaffen als ein Bollwerk, das eine Wiederholung dessen unm\u00f6glich machen sollte, was in Deutschland in den Jahren von 1933-1945 geschehen ist.Der damals gegr\u00fcndete Verfassungsstaat exisitiert noch. 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