{"id":6575,"date":"2019-04-08T10:00:00","date_gmt":"2019-04-08T08:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/religions-und-weltanschauungspolitischer-dialog-der-fraktion-b90die-gruenen-in-bayer-landtag\/"},"modified":"2021-08-28T23:34:14","modified_gmt":"2021-08-28T21:34:14","slug":"religions-und-weltanschauungspolitischer-dialog-der-fraktion-b90die-gruenen-in-bayer-landtag","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/religions-und-weltanschauungspolitischer-dialog-der-fraktion-b90die-gruenen-in-bayer-landtag\/","title":{"rendered":"Religions- und weltanschauungspolitischer Dialog der Fraktion B90\/Die Gr\u00fcnen in Bayer. Landtag"},"content":{"rendered":"<p>Die Fraktion B90\/Die Gr\u00fcnen im Bayerischen Landtag &#8222;Religions- und weltanschauungspolitischer Dialog&#8220; am 8. April 2019 ein.<\/p>\n<p>Geladen sind Vertreterinnen und Vertreter der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie die Humanistische Union Bayern.<\/p>\n<p>Die Fraktion B90\/Die Gr\u00fcnen im Bayerischen Landtag, vertreten durch<\/p>\n<ul>\n<li>\n<p class=\"MsoNormal\">Katharina Schulze, MdL Fraktionsvorsitzende<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"MsoNormal\">Gabriele Triebel, MdL, Religionspolitische Sprecherin<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"MsoNormal\">Verena Osgyan, MdL, Mitglied der Synode der evangelischen Landeskirche<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>laden zu einem<\/p>\n<p><b>&#8222;Religions- und weltanschauungspolitischer Dialog&#8220; <\/b>am 8. April 2019 ein.<\/p>\n<p>Geladen sind Vertreterinnen und Vertreter der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie die Humanistische Union Bayern.<\/p>\n<p>Der Dialog soll aufzeigen,<\/p>\n<ul>\n<li>\n<p class=\"MsoListParagraphCxSpFirst\">welche Rolle sowohl die Religionsgemeinschaften als auch die Weltanschauungsgemeinschaften f\u00fcr den Zusammenhalt unserer Gesellschaft spielen k\u00f6nnen, <\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"MsoListParagraphCxSpMiddle\">auf welche Weise das Bestattungsrecht sowie der Religions- und Ethikunterricht modernisiert werden sollen,<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"MsoListParagraphCxSpLast\">welche religions- und weltanschauungspolitischen Themen die Teilnehmenden derzeit am meisten besch\u00e4ftigten und wo Sie Handlungsbedarf sehen. <\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die TeilnehmerInnen werden gebeten, ihre Position vorab schriftlich einzureichen.<\/p>\n<h5><span id=\"positionder-humanistischen-union-ev-lv-bayern\">Position&nbsp;der Humanis&shy;ti&shy;schen Union e.V. LV Bayern<\/span><\/h5>\n<p>Nach unserer Meinung soll jeder die Freiheit haben, seinen \u00dcberzeugungen gem\u00e4\u00df zu leben, soweit dies mit den allgemeinen Rechtsregeln vereinbar ist. Niemand hingegen soll das Recht haben, in die-se Grundfreiheit einzugreifen. <br \/>Nach unserem Grundgesetz sind auch die Religions- und Weltanschauungsgesellschaften frei, f\u00fcr ihre Glaubenss\u00e4tze einzutreten und ihre Angelegenheiten &#8211; im Rahmen der allgemeinen Rechtsregeln &#8211; selber zu ordnen. Genauso kann jeder B\u00fcrger sich in Glaubensdingen nach eigener \u00dcberzeugung verhalten, und daraus darf ihm kein Nachteil erwachsen. Der Staat endlich ist verpflichtet, diese Frei-heitsrechte durch strengste Neutralit\u00e4t zu sichern.<\/p>\n<p>Es vertr\u00e4gt sich also nicht mit dem Geist unserer Verfassung, Kirchen Vorrechte zu gew\u00e4hren oder zu versuchen, mit Hilfe der Staatsgewalt den B\u00fcrgern Verhaltensformen aufzuzwingen, nur weil sie den Glaubenss\u00e4tzen einer Religionsgesellschaft entsprechen. Dies f\u00fchrt unvermeidlich zur Benachteiligung und Diskriminierung aller Andersdenkenden und Andersgl\u00e4ubigen.<\/p>\n<p>Der Verzicht auf eine Staatsideologie (sei sie das Christentum oder der Marxismus-Leninismus) ist alles andere als Gleichg\u00fcltigkeit gegen\u00fcber Weltanschauungsfragen. Es ist die Entscheidung zu einem radikalen Respekt vor der Freiheit und W\u00fcrde jedes einzelnen Individuums. Nur ein Staat, der sich zu weltanschaulicher Neutralit\u00e4t verpflichtet, kann &#8222;Heimstatt&#8220; aller B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sein. Erst ein solcher Staat hat den Schritt getan von obrigkeitlicher Bevormundung und Besserwisserei zur Achtung des Selbstbestimmungsrechtes und der Eigenverantwortlichkeit jedes B\u00fcrgers und jeder B\u00fcrgerin. Weil er diese Achtung seinen B\u00fcrgerInnen entgegenbringt, kann er sie auch von diesen verlangen und macht so Toleranz zur Grundlage des Umgangs miteinander.\u00a0 Es handelt sich also keineswegs um ein Weniger an wertgef\u00fcllter Ordnung, sondern im Vergleich zu anderen Modellen um einen be-deutenden Fortschritt.<\/p>\n<p>Deswegen hat die Humanistische Union (HU) immer wieder gefordert &#8211; und sie hat darin auch Anh\u00e4nger innerhalb der Religionsgesellschaften selbst gefunden -, die im Grundgesetz angelegte Trennung von Staat und Kirche ausnahmslos durchzuf\u00fchren. Sie hat diese Forderung am Schluss dieses Statements abgedruckten zw\u00f6lf Punkten im Einzelnen formuliert. Nur so kann die weltanschauliche Neutralit\u00e4t des Staates gew\u00e4hrleistet und nur so k\u00f6nnen die Kirchen von allen Staatsab-h\u00e4ngigkeiten befreit werden.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"religions-und-ethikunterricht-an-staatlichen-schulen\">Religions- und Ethik&shy;un&shy;ter&shy;richt an staatlichen Schulen.<\/span><\/h2>\n<p>Der im Grundgesetz (Art. 7, 3) vorgesehene Unterricht ist im \u00b7Gegensatz hierzu &#8222;in \u00dcbereinstimmung mit den Grunds\u00e4tzen der Religionsgemeinschaften&#8220; zu erteilen. Er f\u00fchrt daher zur Betonung des allgemein verbindlichen Wahrheitscharakters der jeweiligen religi\u00f6sen Lehrmeinung und widerspricht damit einer Erziehung zur Toleranz. Er ist im Prinzip ein konfessioneller lndoktrinationsunterricht und wird von der HU abgelehnt. <br \/>An seine Stelle soll ein f\u00fcr alle verpflichtendes Fach (z.B. LER, Ethik, Philosophie) treten, in dem auch existentielle Fragen (Woher kommt der Mensch? Wohin geht er? Sinn des Lebens, Schicksal und Zufall?) mit den Sch\u00fclerInnenn behandelt und er\u00f6rtert werden. Denn bei der Besch\u00e4ftigung mit solchen Fragen w\u00e4chst der Mensch. Auch lernt er dabei die Vielfalt der philosophischen und religi\u00f6sen Antworten auf diese Fragen kennen. Ein solches Schulfach kann zur Toleranz erziehen und zur Erkenntnis f\u00fchren, dass es keine Lehre gibt, die die reine, alleinige und alle Menschen verpflichtende Wahrheit besitzt.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"weltanschauungspolitische-themen-die-die-humanistische-union-zzt-beschaeftigen\">Weltan&shy;schau&shy;ungs&shy;po&shy;li&shy;ti&shy;sche Themen, die die Humanis&shy;ti&shy;sche Union z.Zt. besch&auml;f&shy;ti&shy;gen:<\/span><\/h2>\n<p><b>Bayern: <br \/>Kreuzerlass der Bayerischen Staatsregierung<\/b><\/p>\n<p>Seit letztem Jahr sind s\u00e4mtliche Beh\u00f6rden im Freistaat verpflichtet, im Eingangsbereich ihrer Dienstgeb\u00e4ude &#8222;deutlich wahrnehmbar&#8220; ein Kreuz anzubringen. Das Kreuz ist u.E. das zentrale Symbol des Christentums, unter dem die unmenschlichsten Verbrechen begangen worden sind, in jedem Krieg die Waffen von den Kirchenvertretern jeder Seite gesegnet worden sind, Papst Pius XII. in den zw\u00f6lf Jah-ren der Nazidiktatur kein Wort der Kritik an der Judenvernichtung verlor und die Kirche sich heute noch auf das Hitlerkonkordat beruft.<br \/>Mit diesem Erlass ergreift nach Auffassung der HU der Staat unverhohlen Partei f\u00fcr eine Religionsgemeinschaft und verletzt seine Neutralit\u00e4tspflicht. <br \/>Die HU und andere planen, rechtlich gegen den Erlass vorzugehen, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"meinungsfreiheit-in-staedtischen-raeumen\">Meinungs&shy;frei&shy;heit in st&auml;dtischen R&auml;umen<\/span><\/h2>\n<p>Auf Betreiben von Stadtrat Marian Offman, Mitglied der CSU und der Israelitischen Kultusgemeinde, haben die Fraktionen von SPD und CSU im Dezember 2017 den Antrag &#8222;Gegen jeden Antisemitis-mus &#8211; Keine Zusammenarbeit mit der antisemitischen BDS-Bewegung&#8220; beschlossen. Obwohl den Fraktionen dazu die fachliche Kompetenz fehlt, stellen sie sich &#8222;gegen die antisemitische BDS-Kampagne&#8220; und wollen &#8222;st\u00e4dtische R\u00e4ume nicht l\u00e4nger den Gegnern der israelischen Regierungspolitik f\u00fcr Veranstaltungen zur Verf\u00fcgung stellen&#8220;. Nur die LINKE hat geschlossen gegen den Antrag gestimmt.<br \/>Auch die Humanistische Union S\u00fcdbayern war davon betroffen, als sie ihren Preis &#8222;Aufrechter Gang&#8220; an Judith und Reiner Bernstein, insbesondere f\u00fcr deren Engagement bei der Aktion &#8222;Stolpersteine f\u00fcr M\u00fcnchen&#8220; und ihr Eintreten f\u00fcr eine friedliche L\u00f6sung des Israel-Pal\u00e4stina-Konflikts vergeben wollte. Das von der HU angefragte &#8222;Gasteig&#8220; weigerte sich, einen Raum f\u00fcr die Preisverleihung zu vermie-ten, unter Berufung auf den geplanten (und inzwischen ergangenen) Beschluss des Stadtrates &#8222;Gegen jeden Antisemitismus!&#8230;.&#8220;, sodass wir in ein wesentlich teureres Kino ausweichen mussten.<br \/>Wir verurteilen eindeutig Angriffe auf den Bestand des Staates Israel und antisemitische Diffamierungen, verlangen aber unmissverst\u00e4ndlich, dass Deutschland als demokratischer Rechtsstaat gew\u00e4hrleisten muss, dass \u00f6ffentlich \u00fcber alles, also auch \u00fcber den Staat Israel, geredet werden kann. Das Grundrecht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung nach Artikel 5 Grundgesetz verleiht B\u00fcrgerInnen ein Recht auf Nutzung st\u00e4dtischer R\u00e4ume. Das Bundesverfassungsgericht hat im bekannten &#8222;L\u00fcth-Urteil&#8220; vom 15. 1. 1958 ausdr\u00fccklich anerkannt, dass dieses Grundrecht schlechthin konstituierend f\u00fcr eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist und dass eine Grundrechtsverletzung vorliegt, wenn eine Gemeinde unter Hinweis auf zu erwartende missliebige Meinungs\u00e4u\u00dferungen die Vermietung eines Veranstaltungssaals verweigert. Deshalb ist u.E. der M\u00fcnchner Stadtratsbeschluss rechtswidrig. Dies betrifft auch die Entscheidung des M\u00fcnchner Verwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2018 (Az. M 7 K 18.3672), die eine Raumverweigerung aufgrund des Stadtratsbeschluss f\u00fcr zul\u00e4ssig erkl\u00e4rte. Wir behalten uns eine gerichtliche Kl\u00e4rung vor, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht.<\/p>\n<p><b>Bund und Bayern:<br \/>100 Jahre Staatsleistungen &#8211; Jubil\u00e4um eines Verfassungsbruchs<\/b><\/p>\n<p>Recherchen der HU haben ergeben: Die Staatsleistungen an die evangelische und katholische Kirche seit 1949 belaufen sich mittlerweile auf knappe 18,5 Milliarden Euro. Allein 2018 \u00fcberwiesen die L\u00e4nder &#8211; mit Ausnahme von Hamburg und Bremen &#8211; den beiden Kirchen rund 549 Millionen Euro. Eine neue Rekordsumme in einem stetigen Aufw\u00e4rtstrend. Zum wiederholten Male fordert deshalb die HU den Bund und die L\u00e4nder auf, endlich die Staatsleistungen an die Kirchen einzustellen.<\/p>\n<p>Im Zuge der Reformation und zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden die Kirchen enteignet, seitdem werden die sogenannten Staatsleistungen als Entsch\u00e4digungen an die Kirchen gezahlt. Es handelt sich also um Entsch\u00e4digungszahlungen f\u00fcr Enteignungen, die vor gut 200 Jahren stattgefunden haben. Sie sind weder an die Anzahl der Mitglieder der Kirchen noch an einen Zweck gebunden. Allerdings sind sie an die Entwicklung der Beamtenbez\u00fcge gekoppelt, sodass Jahr f\u00fcr Jahr mehr Geld von den L\u00e4ndern an die Kirchen flie\u00dft. Und da diese Zahlungen nicht zweckgebunden erfolgen, m\u00fcssen die Kirchen auch keine Rechenschaft dar\u00fcber ablegen, was mit diesem Geld geschieht. Auch der Rechnungshof kann hier nicht nachpr\u00fcfen, wof\u00fcr die Gelder verwendet werden. Diese Staatsleistungen sind auch nicht mit jenen Zuwendungen zu verwechseln, die die Kirchen f\u00fcr karitative Projekte erhalten.<\/p>\n<p>Es ist ein Verfassungsskandal, denn seit 1919 besagt der Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung: &#8222;Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religions-gesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgel\u00f6st. Die Grunds\u00e4tze hierf\u00fcr stellt das Reich auf&#8220;. Dieser eindeutige Auftrag, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, durch die die Staatsleistungen abgel\u00f6st bzw. aufgehoben werden, ist durch Artikel 140 des Grundgesetzes zum Bestand-teil unserer Verfassung geworden.<\/p>\n<p>Dennoch zahlen die L\u00e4nder jedes Jahr steigende Betr\u00e4ge an die Kirchen, 2019 in Bayern 99.049.000 Euro. Obwohl es bereits Antr\u00e4ge und Vorschl\u00e4ge gab, sich mit dem Thema zu befassen und endlich ein Ende der stetig steigenden Zahlungen herbeizuf\u00fchren, geschieht nichts. So schlugen schon vor Jahren selbst kirchennahe Juristen vor, die Staatsleistungen durch eine Einmalzahlung in H\u00f6he der 20fachen aktuellen Jahressumme abzul\u00f6sen. Hierbei handelte es sich nicht gerade um einen bescheidenen Vorschlag. W\u00fcrde man ihn heute umsetzen, m\u00fcssten die L\u00e4nder ann\u00e4hernd 11 Milliarden Euro an die Kirchen \u00fcberweisen. Aber eines ist sicher: Je l\u00e4nger das Z\u00f6gern dauert, endlich eine abschlie\u00dfende Regelung zu finden, umso teurer k\u00f6nnte es die L\u00e4nder zu stehen kommen. Dies gilt wenigstens dann, wenn man der Auffassung der Humanistischen Union und anderer nicht folgt, die bisherigen Zahlungen als ausreichende Kompensation f\u00fcr fr\u00fchere Verluste der Kirchen anzusehen.<\/p>\n<p>Daher wiederholt die HU anl\u00e4sslich dieses fragw\u00fcrdigen Jubil\u00e4ums ihre jahrelange Forderung an den Bund und die L\u00e4nder: Setzt den Staatsleistungen an die Kirchen endlich ein Ende!<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\"><span id=\"selbstbestimmtes-sterben\">Selbst&shy;be&shy;stimmtes Sterben<\/span><\/h2>\n<p>So vielf\u00e4ltig heute die Vorstellungen dar\u00fcber sind, was ein gutes und sch\u00f6nes Leben ausmacht, so vielf\u00e4ltig sind auch die Vorstellungen von einem w\u00fcrdevollen Sterben.\u00a0 Nach unserer Verfassung steht es jedem Menschen frei, \u00fcber den Zeitpunkt und die Umst\u00e4nde seines Lebensendes selbst zu ent-scheiden. Der Staat ist verpflichtet, das Leben seiner B\u00fcrger zu sch\u00fctzen &#8211; ohne dass sich daraus eine Lebenspflicht f\u00fcr den Einzelnen ableiten lie\u00dfe. <br \/>Eine freiheitliche Gesellschaft tut deshalb gut daran, sich in der Bewertung so existenzieller Entscheidungen weitgehend zur\u00fcck zu halten. Aber auch hier beobachten wir, dass mit Hilfe der Staatsgewalt den B\u00fcrgern Verhaltensformen aufgezwungen werden, die den Glaubenss\u00e4tzen von Religionsgesellschaften entsprechen.<\/p>\n<p>Andererseits gilt auch:\u00a0 Sterben findet nicht im rechtsfreien Raum statt.\u00a0 In Deutschland werden seit \u00fcber 30 Jahren Patientenverf\u00fcgungen genutzt, um W\u00fcnsche \u00fcber die medizinische (Nicht-) Behandlung und die Gestaltung des eigenen Lebensendes durchzusetzen.\u00a0 Derzeit haben sch\u00e4tzungsweise acht Millionen Menschen eine derartige Verf\u00fcgung hinterlegt, in der sie bestimmen, was mit ihnen geschehen soll, wenn sie das Bewusstsein verloren haben.\u00a0 Obwohl diese Verf\u00fcgungen immer popul\u00e4rerer werden und ihre juristische Verbindlichkeit grunds\u00e4tzlich gekl\u00e4rt ist, fehlt es bis heute an einer gesetzlichen Regelung. Das f\u00fchrt immer wieder zu F\u00e4llen, in denen \u00c4rzte und\/oder Pfleger die Anwendung einer Patientenverf\u00fcgung ablehnen, etwa weil keine t\u00f6dlich verlaufende Erkrankung vorliege oder eine Basisversorgung nicht abgelehnt werden k\u00f6nne. Neben der Frage, wie Patientenverf\u00fcgungen m\u00f6glichst eindeutig und verbindlich formuliert werden sollten, ist insbesondere ihre Reichweite in der Praxis sehr umstritten.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Betroffenen und ihre Angeh\u00f6rigen bedeutet die Rechtsunsicherheit im Zweifelsfall den Gang zum Vormundschaftsgericht.\u00a0 Langwierige Gerichtsverfahren stellen aber gerade in sterbenahen Situationen eine gro\u00dfe Belastung dar. Wer dem Sterbenden helfen will, muss dessen Rechtspositionen sichern und st\u00e4rken, F\u00fcrsorge und Hilfe gegen\u00fcber Sterbenden geschehen nicht im rechtsfreien Raum. Eine gesetzliche Regelung der straf- und zivilrechtlichen Aspekte der Sterbehilfe w\u00fcrde erheblich dazu beitragen, dass in unserer Gesellschaft jenseits individueller Vorstellungen vom eigenen Tod Klarheit \u00fcber die Rechte Sterbender entsteht.<\/p>\n<p>Bei einer gesetzlichen Regelung m\u00fcssen die Vorgaben unserer Verfassung beachtet werden:\u00a0 Jedes Verbot, auch das Verbot der aktiven Sterbehilfe, muss sich als ein Eingriff in grundrechtlich verbriefte Freiheiten rechtfertigen. Beim Streit um die aktive Sterbehilfe geht es in Wirklichkeit &#8211; wie beim Streit um die Verbindlichkeit von Patientenverf\u00fcgungen &#8211; um die Frage, wer welche Entscheidung treffen darf. Der Paternalismus tendiert dazu, die Entscheidung vom Betroffenen weg auf andere Autorit\u00e4ten zu verlagern, um irreversible Entscheidungen zu vermeiden.<\/p>\n<p>Bereits 1976 hat der Europarat eine Resolution \u00fcber die Rechte der Kranken und Sterbenden (613\/1976) angenommen.\u00a0 Angesichts einer Bev\u00f6lkerungsmehrheit,\u00a0 die sich f\u00fcr die Aufhebung des Verbots aktiver Sterbehilfe ausspricht,\u00a0 und\u00a0 angesichts\u00a0 eines\u00a0 zunehmenden\u00a0 &#8222;Sterbehilfe-Tourismus&#8220;\u00a0 in benachbarte L\u00e4nder w\u00e4re es an der Zeit,\u00a0 dass sich der auch der deutsche Gesetzgeber\u00a0 dem Problem sterbewilliger\u00a0 Menschen stellt\u00a0 und das Verbot aktiver Sterbehilfe aufhebt. Die aktive Sterbehilfe bleibt im Bundestag aber nach wie vor Tabu. Die HU hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie die Diskussion um die Selbstbestimmungsrechte von sterbewilligen Menschen st\u00e4rken m\u00f6chte.<\/p>\n<p><b>Grunds\u00e4tzliche Erkl\u00e4rung <br \/>der Humanistischen Union zum Verh\u00e4ltnis von Kirche und Staat<\/b><\/p>\n<p>Im Einzelnen fordert die HU: <br \/>1.\u00a0Die Kirchen sind von \u00f6ffentlich-rechtlichen K\u00f6rperschaften in privatrechtliche Institutionen nach Ma\u00dfgabe der allgemeinen Vorschriften des b\u00fcrgerlichen Rechts umzuwandeln. <br \/>2.\u00a0Die Staats-Kirchenvertr\u00e4ge und Konkordate sind aufzuk\u00fcndigen, insoweit sie bestimmte Bekenntnisse privilegieren und damit das Gebot weltanschaulicher und religi\u00f6ser Neutralit\u00e4t verletzen. Die auf historischen Rechtstiteln beruhenden staatlichen Leistungsverpflichtungen (Staatsleistungen) gegen Kirchen sind endg\u00fcltig aufzuheben.<br \/>3.\u00a0Auf die Verwendung sakraler Symbole und Formeln ist im Bereich aller staatlichen Institutio-nen zu verzichten. <br \/>4.\u00a0Eine Befragung nach der Konfession ist in Personalangelegenheiten unzul\u00e4ssig, es sei denn, sie sei zur Aufkl\u00e4rung des Sachverhaltes bei Rechtsstreitigkeiten erforderlich\u00b7oder sie erfolge zum Zweck von allgemeinen statistischen Erhebungen, bei denen die Anonymit\u00e4t gesichert ist. <br \/>5.\u00a0Die religi\u00f6s und weltanschaulich neutrale Gemeinschaftsschule ist als staatliche Schule in allen Bundesl\u00e4ndern einzuf\u00fchren.<br \/>6.\u00a0Ein konfessioneller oder konfessionell beeinflusster Religionsunterricht findet an staatlichen Schulen nicht statt. Soweit Religionsunterricht als besonderes Fach erteilt wird, ist er von allen kon-fessionellen und kirchlichen Bindungen zu l\u00f6sen. <br \/>7.\u00a0Jegliche Privilegierung konfessioneller Bildungseinrichtungen und Ausbildungsst\u00e4tten gegen\u00fcber staatlichen wie anderen privaten ist zu beseitigen. <br \/>8.\u00a0Die theologischen Fakult\u00e4ten an den Universit\u00e4ten sind in von Kirchen v\u00f6llig unabh\u00e4ngige &#8211; religionswissenschaftliche Abteilungen umzuwandeln. Die Ausbildung von Geistlichen ist nicht Aufgabe des Staates. <br \/>9.\u00a0Das zurzeit im Wohlfahrtsrecht geltende Subsidiarit\u00e4tsprinzip ist zu beseitigen. Die sozial-caritative T\u00e4tigkeit kirchlicher Einrichtungen ist in dem Umfang zu f\u00f6rdern, wie andere vergleichbare private Einrichtungen gef\u00f6rdert werden. <br \/>10.\u00a0Die Milit\u00e4rseelsorge als staatliche Einrichtung ist abzuschaffen. Hinsichtlich ihrer Befreiung vom Wehrdienst sind Geistliche nach den f\u00fcr alle B\u00fcrgerInnen geltenden Kriterien zu beurteilen. Die bisherige Sonderstellung der Geistlichen verletzt den Gleichheitsgrundsatz. <br \/>11.\u00a0Eine privatrechtlich verbindliche Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft setzt Religionsm\u00fcndigkeit voraus. Die Taufe allein begr\u00fcndet eine solche privatrechtlich verpflichtende Mitglied-schaft nicht. <br \/>12.\u00a0Die Mitwirkung der Kirchen in staatlichen, kommunalen und mit hoheitlichen Aufgaben befass-ten Entscheidungsgremien ist zu beenden. In Gremien, in denen weiterhin Vertreter der Gro\u00dfkirchen mitwirken, ist die Teilnahme von Vertretern anderer Glaubensgemeinschaften und Weltanschauungsgruppen in angemessener Weise sicherzustellen.<\/p>\n<p>Wolfgang Killinger, im Vorstand der Humanistischen Union Landesverband Bayern<\/p>\n<p>Dieses Positionspapier kann aus der folgenden Datei ausgedruckt werden<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[14,32],"tags":[],"class_list":["post-6575","thema","type-thema","status-publish","hentry","category-kirche-finanzen","category-sterbehilfe"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Religions- und weltanschauungspolitischer Dialog der Fraktion B90\/Die Gr\u00fcnen in Bayer. 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