{"id":6609,"date":"1995-06-01T14:33:00","date_gmt":"1995-06-01T12:33:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/vorwort-2\/"},"modified":"1995-06-01T12:00:00","modified_gmt":"1995-06-01T10:00:00","slug":"vorwort-2","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/vorwort-2\/","title":{"rendered":"Vorwort"},"content":{"rendered":"<p>aus: Trennung von Staat und Kirche. Thesen der Humanistischen Union. HU-Schriften 21, M\u00fcnchen 1995, S. 7 &#8211; 10<\/p>\n<p>Die HUMANISTISCHE UNION setzt sich seit ihrer Gr\u00fcndung im Jahre 1961 daf\u00fcr ein, staatliche und kirchliche Angelegenheiten zu entflechten. Diese Haltung wird \u00f6ffentlich immer wieder als antiklerikaler Reflex diffamiert. Feindbilder treten an die Stelle von Gespr\u00e4chen, Dogmen verdr\u00e4ngen den Dialog.<\/p>\n<p>Inzwischen haben aber l\u00e4ngst immer mehr Christinnen und Christen innerhalb der Kirchen begriffen, da\u00df die Verbeamtung des Klerus der Seelsorge mehr schadet als n\u00fctzt. Jede b\u00fcrokratische Gro\u00dforganisation genie\u00dft den warmen Regen staatlicher Subventionen. Keine Organisation aber hat so zahlreiche Privilegien wie die Kirchen. Als einzige k\u00f6nnen sie den Einzug ihrer Mitgliedsbeitr\u00e4ge dem Finanzamt \u00fcberlassen.<\/p>\n<p>Wer die Debatte innerhalb der Kirchen verfolgt, kann &#8211; bei allem Beharrungsverm\u00f6gen der Oberen &#8211; erste Anzeichen f\u00fcr einen Wandel der \u00fcberkommenen Staatsfinanzierung nicht \u00fcbersehen. Die Diskussion in den evangelischen Landeskirchen \u00fcber die Entstaatlichung der Milit\u00e4rseelsorge d\u00fcrfte erst der Anfang sein. Es steht bereits die Kirchensteuer und die Behandlung kirchlicher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Pr\u00fcfstand der internen Diskussionen. Diese Auseinandersetzung wird &#8211; gerade in der r\u00f6misch-katholischen Kirche &#8211; \u00fcberlagert von dem Konflikt zwischen den Vertretern \u00e4u\u00dferst vorsichtiger Reformans\u00e4tze und einer am Ende der \u00c4ra Papst Johannes Pauls II. fundamentalistisch erstarrten Kurie. Die Frage der Zukunftsf\u00e4higkeit bleibt aber auf der Tagesordnung. Je l\u00e4nger die unumg\u00e4nglich notwendige \u00d6ffnung verschoben wird, um so heftiger wird sie in nicht allzu ferner Zukunft \u00fcber die kirchlichen Institutionen hereinbrechen. Autorit\u00e4re Gemeinschaften k\u00f6nnen Reformen l\u00e4nger aufhalten als Demokratien. Diese Erfahrung lehrt uns die Geschichte. Doch der Ver\u00e4nderungsdruck wird schlie\u00dflich so stark, da\u00df ihn kein Unfehlbarkeitsdogma stoppen kann.<\/p>\n<p>Eine pluralistische Demokratie kann je-doch den Stand der innerkirchlichen Debatte nicht zum alleinigen Kriterium f\u00fcr ihre Neubestimmung des Verh\u00e4ltnisses zwischen Staat und Kirche machen. Immer mehr Menschen geh\u00f6ren keiner der beiden gro\u00dfen christlichen Konfessionen an. Ihr Anteil an der Bev\u00f6lkerung ist auf \u00fcber 30% gestiegen. Das staatlich anerkannte Monopol der Kirchen f\u00fcr Religion und Weltanschauung ist unwiederbringlich dahin. Erwin Fischer hat dies mit seinem Buchtitel &#8222;Volkskirche ade!&#8220; knapp und treffend beschrieben (s. Seite 17, Literatur).<\/p>\n<p>Das Ende der Volkskirchen hat weitreichende Konsequenzen: Der Staat ist nicht l\u00e4nger dem Bestandsschutz von bestehen-den Organisationen verpflichtet, sondern der Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen. Die Verflechtung staatlicher und kirchlicher Angelegenheiten ist an ihrem geschichtlichen Ende angekommen. Sie ist schon immer teilweise verfassungswidrig, teilweise verfassungsrechtlich bedenklich. Das ist nicht neu! Neu ist die ver\u00e4nderte gesellschaftliche Situation.<\/p>\n<p>Der Staat darf die gro\u00dfen christlichen Kirchen gegen\u00fcber anderen gesellschaftlichen Institutionen nicht l\u00e4nger bevorzugen, aber auch nicht benachteiligen. Er ist vielmehr verpflichtet, den gesellschaftlichen Raum, in dem sich die verschiedenen Glaubens-und Weltanschauungsgemeinschaften bewegen gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen zu verteidigen.<\/p>\n<p>Der Handlungsauftrag des Staates leitet sich ab aus der Verpflichtung zum Schutz der pers\u00f6nlichen Grundrechte und ihrer institutionellen Ausformung. Ansatzpunkt ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit des einzelnen. Wer als Christin oder Christ dem pers\u00f6nlichen Glauben Ausdruck verleihen m\u00f6chte, mu\u00df das unbehelligt und frei tun k\u00f6nnen. Ob im Rahmen der traditionellen Kirchen oder auf andere Weise, ist pers\u00f6nliche Angelegenheit jeder und jedes einzelnen. Der Staat hat daf\u00fcr zu sorgen, da\u00df sie sich frei entscheiden und diese Entscheidung unbehelligt leben k\u00f6nnen. Den Staat geht es dabei nichts an, ob sich die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger einer Religionsgesellschaft anschlie\u00dfen oder nicht.<\/p>\n<p>Es entspricht dem Wesen der meisten Glaubensgemeinschaften, da\u00df ihre unterschiedlichen \u00dcberzeugungen erhebliche Auswirkungen auf ihre jeweilige Organisationsform haben. Bei den innerkirchlichen Diskussionen sind deshalb von jeher Glaubens- und Organisationsfragen schwer voneinander zu trennen. Die Kirchengeschichte bietet zahlreiche anschauliche Beispiele f\u00fcr diese enge Verkn\u00fcpfung: Glaubensfragen sind immer auch Machtfragen; das erkl\u00e4rt die Verbitterung, mit der sie ausgetragen werden. Bis zur Aufkl\u00e4rung war es im Christentum unbestritten, da\u00df weltliche und geistliche Macht zwar unterschiedlicher Natur waren, aber keineswegs getrennt im Sinne einer Machtbalance.<\/p>\n<p>Das Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen einer liberalen, demokratischen Verfassung und der tradierten Organisationsform gerade der katholischen Kirche wird von immer Menschen als als unertr\u00e4glich empfunden. Es sei aber davor gewarnt, dieTrennung von Staat und Kirchen dadurch zu gef\u00e4hrden, da\u00df von seiten des Staates in die Belange der Kirchen hineingeredet wird. Die Selbstorganisation der Kirchen mu\u00df frei bleiben. Ob der Papst die Bisch\u00f6fe ernennt oder ob die Gemeinden ein Mitspracherecht haben, ist eine Angelegnheit der Kirchen selbst und nicht des Staates. Gleiches gilt auch f\u00fcr das Verbot der Priesterehe oder f\u00fcr die Stellung der Frauen. Konkorate und Kirchenvertr\u00e4ge &#8211; nach denen z.B. die Kirchen vor Bestellung eines Erzbischofs, Landesbischofs oder Kirchenpr\u00e4sidenten sich bei der Landesregierung dar\u00fcber zu vergewissern haben, ob gegen die Person des zu Bestellenden &#8222;Bedenken allgemein-politischer Natur bestehen&#8220; &#8211; haben keinen Platz in der modernen Gesellschaft.<\/p>\n<p>Die Grenzen der Selbstverwaltung ist freilich da erreicht, wo die Kirchen den Bereich der Glaubensverk\u00fcndung verlassen und gesellschaftliche Felder bearbeiten. Hier hat selbstverst\u00e4ndlich der uneingeschr\u00e4nkte staatliche Grundrechtsschutz zu gelten. Wer anstelle des Staates dessen Aufgaben unter Berufung auf das Subsidiarit\u00e4tsprinzip \u00fcbernimmt, hat die Vorgaben des Grundgesetzes zu achten. So d\u00fcrfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kirchlichen sozialen Einrichtungen nicht weniger Rechte haben als ihre Kolleginnen und Kollegen in vergleichbaren kommunalen Institutionen.<\/p>\n<p>Die Freiheit der Gl\u00e4ubigen und ihrer Kirchen, sich nach ihren \u00dcberzeugungen zu organisieren, sollte konsequent umgesetzt werden. Freiheit und Selbstbestimmung k\u00f6nnen jedoch nicht bedeuten, da\u00df die Bestimmung der T\u00e4tigkeitsfelder und die Fragen der Finanzierung dem gesellschaftlichen Diskurs entzogen und der staatlichen Obhut \u00fcbertragen werden. Derart traditionalistisches Gebaren ist unvereinbar mit dem ansonsten stets beanspruchten Nutzen von Freiheit und Selbstbestimmung. Organisationen, die den eigenen Mitgliedern so wenig Vertrauen entgegenbringen, da\u00df sie diese offenbar durch das Finanzamt dazu bewegen m\u00fcssen, ihre Beitr\u00e4ge zu bezahlen, haben gro\u00dfe Probleme. Sie zu l\u00f6sen, kann nicht die Aufgabe staatlicher Einrichtungen sein.<\/p>\n<p>Ein Ende des staatlichen Kirchensteuereinzugs sollte jedoch nicht \u00fcberst\u00fcrzt von oben verf\u00fcgt und durchgef\u00fchrt, sondern im Gespr\u00e4ch vorbereitet werden. Das setzt aber voraus, da\u00df auch die Kirchenleitungen bereit sind, sich dem Dialog zu stellen. Sogar die \u00dcberwindung verfassungswidriger Privilegien mu\u00df vorbereitet und durch \u00dcbergangsregelungen begleitet sein. In diesem Zusammenhang mu\u00df auch der soziale Schutz kirchlicher ArbeitnehmerInnen Ber\u00fccksichtigung finden. Sollten die Kirchen jedoch weiterhin unbeeindruckt von den gesellschaftlichen Ver\u00e4nderungen an ihrer privilegierten Sonderrolle festhalten, wird die Zeit f\u00fcr eine g\u00fctliche Trennung knapp. Die Kirchen m\u00fcssen dann mit einer gesellschaftlichen Debatte rechnen, die \u00fcber ihre K\u00f6pfe hinweggeht. Die Auseinandersetzung um die Streichung eines Feiertages im Zusammenhang mit der Finanzierung der Pflegeversicherung sollte ihnen eine ernste Warnung sein, den eigenen politischen Einflu\u00df nicht l\u00e4nger zu \u00fcbersch\u00e4tzen.<\/p>\n<p>Den Kritikern au\u00dferhalb der Kirchen sei indes angeraten, die Debatte um die \u00c4nderung der einschl\u00e4gigen Bestimmungen des Grundgesetzes bzw. der Weimarer Reichsverfassung auch als Chance f\u00fcr den Dialog\u00a0und den Abbau gegenseitiger Feindbilder zu nutzen. Die Gemeinsamkeiten mit der innerkirchlichen Opposition sind gr\u00f6\u00dfer als die organisatorische Distanz vermuten l\u00e4\u00dft. Die gro\u00dfe Aufgabe, \u00fcberkommene Privilegien abzubauen und die demokratische Vielfalt in Staat und Gesellschaft voranzubringen, macht die Zusammenarbeit \u00fcber alte Gr\u00e4ben hinweg n\u00f6tig und m\u00f6glich. Die Reform des Staatskirchenrechts mit einem Hebel f\u00fcr die Schw\u00e4chung der Kirchen zu verwechseln, k\u00f6nnte jedoch diesen politischen Reformproze\u00df verz\u00f6gern. St\u00e4rke oder Schw\u00e4che der Kirchen entscheidet sich an ihrer F\u00e4higkeit, die gesellschaftlichen Anforderungen der Zukunft zu bew\u00e4ltigen. Das &#8211; oft staatskritische &#8211; Eintreten einzelner kirchlicher Pers\u00f6nlichkeiten und Organisationen f\u00fcr Wahrung der Menschenrechte ist durchaus breiter Unterst\u00fctzung wert. Auch hier sind Koalitionen notwendig und m\u00f6glich. Es w\u00e4re fatal, durch bestimmte Angriffe von au\u00dfen die ausgesprochen heterogenen Kr\u00e4fte innerhalb der Kirchen zusammenzuschwei\u00dfen und so die Reformkr\u00e4fte zu schw\u00e4chen. Die Forderung nach einer Trennung von Staat und Kirche sollte daher auch in Zukunft losgel\u00f6st bleiben von der Auseinandersetzung \u00fcber die Inhalte der Glaubenslehren selbst. Die Trennung von Thron und Altar k\u00f6nnte sich dann sogar als Chance f\u00fcr die kirchliche Erneuerung erweisen.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[20],"tags":[],"class_list":["post-6609","thema","type-thema","status-publish","hentry","category-trennung-staat-kirche"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Vorwort - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/vorwort-2\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Vorwort - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: Trennung von Staat und Kirche. 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