{"id":6627,"date":"1991-11-06T12:19:00","date_gmt":"1991-11-06T11:19:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/die-kirchen-als-instrumente-und-legitimatoren-der-wiederaufruestung-der-bundesrepublik-deutschland\/"},"modified":"1991-11-06T12:00:00","modified_gmt":"1991-11-06T11:00:00","slug":"die-kirchen-als-instrumente-und-legitimatoren-der-wiederaufruestung-der-bundesrepublik-deutschland","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/die-kirchen-als-instrumente-und-legitimatoren-der-wiederaufruestung-der-bundesrepublik-deutschland\/","title":{"rendered":"Die Kirchen als Instrumente und Legitimatoren der Wiederaufr\u00fcstung der Bundesrepublik Deutschland"},"content":{"rendered":"<p>aus: ders., Zur religi\u00f6sen Legitimation der Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland, T\u00fcbingen 1991, S. 35-48<\/p>\n<p>Auf Dauer gesehen sind die Forderungen der Kirchen insgesamt nicht unwirksam geblieben. Das hat die Kirchen ermutigt sich mit immer neuen Forderungen an die staatlichen Organe zu wenden. Bald nach der Gr\u00fcndung der Bundesrepublik jedoch sollte der Staat seinerseits in die Lage kommen, seinerseits auf Gegenleistungen der Kirchen zur\u00fcckzugreifen. Nach dem Zusammenbruch des staatspolitischen und b\u00fcrgerlich-soldatischen Ideale des Dritten Reiches misstrauten die B\u00fcrger allen staatlichen Kundgaben. Im ersten Schock der Niederlage hatten fast alle beteuert, keinem obrigkeitlichen Befehl mehr blind gehorchen zu wollen. Die \u00f6ffentlichen Institutionen der Besatzungsm\u00e4chte abh\u00e4ngig und auf die wohlwollende Unterst\u00fctzung der Kirchen angewiesen: In allen Angelegenheiten und allerorten bedurften die neuen, oft unkundigen und \u00fcberforderten Verwaltungsorgane der kirchlichen Protektion. Da sie anfangs auch keine demokratische Legitimation besa\u00dfen vielmehr von den Besetzungsm\u00e4chten einfach &#8211; willk\u00fcrlich &#8211; eingesetzt waren, verschaffte ihnen die Zustimmung und die Unterst\u00fctzung der kirchlichen Funktion\u00e4re das notwendige Vertrauen der irritierten Bev\u00f6lkerung. Jeder B\u00fcrgermeister brauchte die Koalition mit dem Pfarrer der traditionellen lokalen Mehrheitskonfession. Ob bei der Wiedereinrichtung der Kinderg\u00e4rten oder Schulen jeglicher Art, ob bei der Betreuung der Fl\u00fcchtlinge und Heimkehrer, der Verteilung von Hilfsg\u00fctern ausl\u00e4ndischer Organisationen oder der Auswahl von Personen f\u00fcr \u00f6ffentliche \u00c4mter, alles lief \u00fcber kirchliche Agenturen. Je mehr die alliierten Truppen sich bei den Regierungsgesch\u00e4ften in den Hintergrund zur\u00fcckzogen, umso mehr wurden die kirchlichen Amtstr\u00e4ger zu Legitimationsvermittlern f\u00fcr hoheitliche Ma\u00dfnahmen und zu Loyalit\u00e4tsbeschaffern. Kurz nach der Gr\u00fcndung der Bundesrepublik begann, beg\u00fcnstigt durch den Ausbruch des Koreakrieges im Jahr 1950, die Adenauer-Regierung unter nachdr\u00fccklicher &#8222;Ermunterung der Nestalliierten die Wiederbewaffnung vorzubereiten. Am 26. Oktober 1950 &#8211; also nur dreizehn Monate nach Berufung der ersten Bundesregierung &#8211; wurde das sogenannte &#8222;Amt Blanko als Vorl\u00e4uferorgan des sp\u00e4teren Verteidigungsministeriums gegr\u00fcndet. Viele Deutsche hatten angesichts des erlebten Grauens im Krieg und durchstandener \u00c4ngste und Schmerzen geschworen, niemals wieder eine Waffe in die Hand zu nehmen. Die Meisten wollten keine Soldaten und schon gar nicht selbst Soldat werden. Allerdings gab es auch eine keineswegs geringe Gruppe von Berufssoldaten, die nichts anderes als dieses Handwerk gelernt hatten. Sie standen als Kader f\u00fcr die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik zur Verf\u00fcgung. Angesichts dieses Zwiespalts in dem sich die Bev\u00f6lkerung der Bundesrepublik Deutschland befand, kam die gro\u00dfe Stunde der Kirchen: Hatten die Bisch\u00f6fe noch vor f\u00fcnfeinhalb Jahren &#8222;f\u00fcr F\u00fchrer und Vaterland&#8220; beten lassen, so wurde auch jetzt wieder das alte Schreckensbild des &#8222;gottlosen Bolschewismus&#8220; beschworen, gegen das die Christen wachsam sein und rasch r\u00fcsten m\u00fcssten, sollte das Abendland nicht von den kommunistischen Horden \u00fcberrannt werden. Zwar hatten Hunderttausende Deutsche die Gewalttaten der Roten Armee zu Ende des Zweiten Weltkriegs pers\u00f6nlich zu sp\u00fcren bekommen, und hatten nicht wenige die furchtbaren Begegnungen noch nicht verwunden, doch wollten die &#8218;meisten diese Wunden heilen und die Herzen gesunden lassen. Sie wollten Frieden und keine Rache. Remilitarisierung war nicht gefragt, nachdem gestern noch alle Deutschen als Militaristen gescholten worden waren. Also durften jetzt die Kirchen, die mit ihren Gebeten seit dem 19. Jahrhundert die preu\u00dfische Aufr\u00fcstung und danach die R\u00fcstung des Deutschen Reiches sowie schlie\u00dflich Hitlers Wiederbewaffnung begleitet hatten, auch\u00a0diesmal helfen. Und sie taten es ausgesprochen gern, denn es ent sprach\u00a0ihrer\u00a0tiefsten \u00dcberzeugung: &#8222;Wer betet, zittert nicht&#8220;, dieser Spruch des vom katholischen Milit\u00e4rbischofsamt\u00a0(1967)\u00a0 herausgegebenen\u00a0D\u00fcchleins &#8222;Komm gut\u00a0durch&#8220; bringt es auf den Begriff: Religion, diese Religion, eine solcherma\u00dfen vermittelte Religion, ersetzt im Notfall Valium. Diese Religion ist gewissermaf5en die geborene Verb\u00fcndete jeder aufr\u00fcstungswilligen Regierung wie auch sicherheitsbed\u00fcrftiger Landesregierungent). Nichts d\u00fcrfte mit dem Christentum vom emotionalen Ansatz her so harmonisieren wie die soldatischen Tugenden des blinden Gehorsams und der strikten Ordnung, des tapferen Dreinschlagens und der uniformen Gefolgschaft (vgl. 55. 2f.; 13f.). Dem entspricht auch die formale \u00dcbereinstimmung dieser beiden hierarchisch gestuften Herrschaftsgebilden. Auf dem Hintergrund der jesuanischen Lehre mag das erstaunlich erscheinen. Dennoch ist festzustellen, dass das Christentum eine durchg\u00e4ngige Affinit\u00e4t zum Soldaten- und Kriegswesen sowohl in seiner ideologischen Grundlegung als auch in seiner religi\u00f6sen Sprechweise hat: Es gab seit altershehr Bisch\u00f6fe als Heerf\u00fchrer und es gab Kreuzz\u00fcge, Ritterorden und die kirchliche Legitimation der Kriege als &#8222;gerechte&#8216; Unternehmungen. Das kirchlich-hierarchische System, mit seinen repressiven Mechanismen bis ins Innere des Individuums, setzt notwendig nach au\u00dfen lenkbare Aggressionspotentiale frei. Wer sich weigert, als Soldat zu t\u00f6ten, wer desertiert &#8211; von welch m\u00f6rderischem Heer auch immer &#8211; wurde von den christlichen Kirchen ge\u00e4chtet und bestraft; nicht dagegen jener, der &#8222;seine Pflicht erf\u00fclle&#8220; und mordete. F\u00fcr die Aufr\u00fcstungspl\u00e4ne der Bundesregierung als Erf\u00fcllungsgehilfin der Westalliierten war angesichts der breiten Ablehnung jeder Remilitarisierung in der deutschen \u00d6ffentlichkeit die Unterst\u00fctzung der Kirchen lebensnotwendig. Bejahte als erste gesellschaftliche Gro\u00dfgruppe die katholische Kirche die Wiederbewaffnung (Morsey 1965. 1026), so f\u00fchrten die Auseinandersetzungen um die Milit\u00e4rseelsorge auf der evangelischen Synode beinahe zu deren Bruch. Nach trickreichen Man\u00f6vern gelang es den, der formalen Milit\u00e4rseelsorge zugetanen Kirchenleitungen und Kirchenbeamten &#8211; oft ehemaligen Wehrmachtspfarrern &#8211; entgegen einem Beschluss vom 29.6.1956, mit der Milit\u00e4rseelsorge dilatorisch zu verfahren, die Synode der EKD am 8.3.1957 dazu zu bewegen, dem Milit\u00e4rseelsorgevertrag zuzustimmen. Der Rat der EKD hatte n\u00e4mlich bereits am 22.2.1957 den Vertrag unterzeichnet(M\u00fcller-Kent, 1990, 77-84; Mutius 1960, 946). Damit hatten sich die Kirchen einmal mehr als die besten Verb\u00fcndeten der westlichen Alliierten und des milit\u00e4rischen Gedankens erwiesen. Die katholische Kirche zumal erkl\u00e4rte noch bis in die Zeit des II. Vatikanischen Konzils (bis 1965) die Kriegsdienstverweigerurig f\u00fcr Katholiken als eitlen Versto\u00df gegen die objektive Ordnung und als Ungehorsam gegen die kirchliche Lehre; sie konnte h\u00f6chstens als Ausdruck des irrigen Gewissens eines Individuums -toleriert werden).Die &#8222;Wiederherstellung&#8220; der katholischen Milit\u00e4rseelsorge in der Bundesrepublik Deutschland wurde am 4.2.1956 durch ein Dekret des II1. Stuhls mit der Ernennung eines Milit\u00e4rbischofs definitiv abgeschlossen. Die Milit\u00e4rseelsorge ist &#8222;exemt&#8220;, also von der Jurisdiktion des jeweils zust\u00e4ndigen Ortsbischofs ausgenommen und wird von einem Milit\u00e4rgeneralvikar bzw. auf evangelischer Seite von einem Milit\u00e4rgeneraldekan im Generalsrang geleitet. Die \u00fcbrigen Milit\u00e4rgeistlichten sind Beamte auf Zeit und werden vom Milit\u00e4rbischofsamt bzw.Milit\u00e4rkirchenamt, oberen Bundesbeh\u00f6rden die direkt dem Bundesverteidigungsministerium nachgeordnet sind, jeweils bestimmten milit\u00e4rischen Kommandostellen zugeordnet (Niermann 1987, 1157). Diese institutionelle Verzahnung von weltlicher Milit\u00e4rmacht und geistlicher Herrschaft ist eindeutig verfassungswidrig (Fischer,319\u00df4. 253f.). Im milit\u00e4rischen Bereich sind n\u00e4mlich staatliche Beh\u00f6rde und kirchlicher Auftrag unl\u00f6slich miteinander verquickt insofern einerseits die kirchlichen Instanzen staatliche Aufgaben wahrnehmen und andererseits die kirchliche Verk\u00fcndigung mit staatlicher Hoheitsmacht ausgestattet ist und nach staatlich-milit\u00e4rischen Regeln durchgef\u00fchrt wird. Der von den Geistlichen beider Konfessionen zu erteilende &#8222;lebenskundliche Unterricht) eben so wie die Eidesunterweisung, sin milit\u00e4rische Pflichtveranstaltungen. Die Milit\u00e4rseelsorge muss somit als Ort und Instrument religi\u00f6ser Motivationsbildung f\u00fcr auf andere Weise, etwa durch Politische Argumentation offenbar nicht zu vermittelnde Legitimationsspiele herhalten, (vgl.: Bamberg 1974, 145-154). Insbesondere im Bereich der &#8222;Inneren F\u00fchrung&#8216; war die Milit\u00e4rseelsorge von Anfang an als legitimatorischer Bestandteil gegen\u00fcber der Gesellschaft und als stabilisierendes und motivierendes Element in der Truppe geplant. Graf Baudissin hatte 1953 in seinem Entwurf &#8222;Lebenskundlicher Unterricht im Rahmen der Aufgaben des Milit\u00e4rseelsorgers&#8220; vorgesehen, dieser Unterricht sollte dem (wehrpflichtigen!) Soldaten zu einer positiven Einstellung zum Verteidigungsauftrag der Bundeswehr verhelfen: &#8222;Dadurch wird jede Verzerrung, besonders die bolschewistisch materialistische, in ihrem folgenschweren Irrtum durchschaubar werden und das Bewusstsein uni den Wert unserer Lebensordnung sich festigen. Dies wird damit&#8230;zur unabdingbaren Voraussetzung\u00a0f\u00fcr die<br \/>Bereitschaft zur milit\u00e4rischen Abwehr.&#8220;\u00a0(Zitiert nach M\u00fcller-Kent,). Darum sollte der Seelsorger diesen Unterricht nicht als Seelsorger, sondern als Angeh\u00f6riger Der Streitkr\u00e4fte &#8222;im Auftrag des f\u00fcr die Gesamterziehung seiner Einheit allein verantwortlichen Kommandeurs&#8216; geben (M\u00fcller-Kent, 65). Der Verhandlungsf\u00fchrer der katholischen Seite mit der Bundesregierung. Pr\u00e4lat Herthmann23), setzte sich f\u00fcr eine m\u00f6glichst starke und unabh\u00e4ngige Position des Milit\u00e4rseelsorgers ein, wollte aber den dienstlichen Charakter der &#8222;Kasernenstunden&#8220; gewahrt wissen, da freiwillige Regelungen sich im milit\u00e4rischen Bereich kaum durchsetzen konnten&#8216; (sic!) (Memorandum f\u00fcr eine Milit\u00e4rseelsorge f\u00fcr etwaige deutsche Einheiten im Rahmen der Europ\u00e4ischen Verteidigung vom 29.1.1952, 151f.) (zitiert nach: M\u00fcller-Kent, 66). Der zweite Verhandlungsf\u00fchrer auf Seiten der katholischen Kirche, Pr\u00e4lat D\u00f6hler, lehnte jeden \u00fcberkonfessionellen und f\u00fcr jeden Soldaten verpflichtenden Unterricht ab und forderte eine konfessionelle Ausrichtung, da sonst &#8222;allzu leicht der Eindruck (entstehe), als ob dem Milit\u00e4rgeistlichen die Rolle eines milit\u00e4rischen An- und Eintreibers zufallen w\u00fcrde&#8220; (zitiert nach: M\u00fcller-Kent 66). Es waren also weniger grunds\u00e4tzliche Bedenken als vielmehr taktische \u00dcberlegungen, die zu einer gewissen Behutsamkeit ratn lie\u00dfen. Der schlussendlich zwischen den Kirchen und der Bundesregierung erzielte Kompromiss ist in der zentralen Dienstvorschrift 66\/2 (1959) formuliert: Der\u00a0lebenskundliche\u00a0Unterricht &#8222;hat die Aufgabe, dem Soldaten Hilfen f\u00fcr sein t\u00e4gliches leben zu geben und damit einen Beitrag zur F\u00f6rderung der sittlichen, geistigen und seelischen Kr\u00e4fte zu leisten, die mehr noch als fachliches K\u00f6nnen den Wert des Soldaten bestimmen&#8230; Er soll dem Einzelnen die Quellen zeigen, die dem Leben Sinn geben, und zu Ordnungen hinf\u00fchren, durch die die Gemeinschaft lebenswerte und damit verteidigungswert wird.&#8220;<br \/>Das Problem der Freiwilligkeit der Teilnahme am Unterricht wurde so gel\u00f6st, dass der Unterricht w\u00e4hrend der Dienstzeit stattfindet und alle Soldaten teilzunehmen haben; wenn sich jemand &#8222;nach gr\u00fcndlicher \u00dcberlegung&#8220; zur Abmeldung entschlie\u00dft, ist f\u00fcr ihn entsprechende Selbstbesch\u00e4ftigung anzusetzen. Auch f\u00fcr das Konfessionsproblem wurde eine ein-vernehmliche L\u00f6sung gefunden: W\u00e4hrend die Mannschaften konfessionell getrennt unterwiesen werden (sollen), findet der Unterricht f\u00fcr Offiziere und zum Teil f\u00fcr Unteroffiziere \u00fcberkonfessionell in Arbeitsgemeinschaften statt (M\u00fcller-Kent 68). In der Praxis werden diejenigen, die an diesem Unterricht nicht teilnehmen, meist nicht zur &#8222;entsprechenden Selbstbesch\u00e4ftigung&#8216; abgeordnet, sondern zu besonders unangenehmen Dienstleistungen herangezogen.<br \/>Es d\u00fcrfte kein Zweifel bestehen, dass der lebenskundliche Unterricht tats\u00e4chlich &#8211; wie Graf Baudissin es gewollt hatte &#8222;eindeutig eine milit\u00e4rische Erziehungsaufgabe&#8220; wahrnimmt (M\u00fcller-Kent, 65).<br \/>Mit der katholischen Kirche war die Bundesregierung &#8211; wie dargestellt &#8211; recht komplikationslos einig geworden. In der Sache bestanden kaum Differenzen: Verteidigungsauftrag und Verteidigungsziel waren die gleichen geblieben wie bei der ehemaligen Deutschen Wehrmacht. Es ging f\u00fcr die katholische Seite im wesentlichen um die Sicherung m\u00f6glichst g\u00fcnstiger Positionen. Aufgrund des Art. 27 Abs. 4 des Reichkonkordats von 1933 wurde bereits am 4.2.1956 durch Dekret des III. Stuhls die Milit\u00e4rseelsorge mit Ernennung des ersten r\u00f6mischkatholischen Milit\u00e4rbischofs f\u00fcr die Bundeswehr errichtet. Einzelheilen wurden erst sp\u00e4ter, am 31.7.19G5, von Papst Paul Vt. im Einvernehmen mit der Bundesregierung durch Erlass der Statuten f\u00fcr die Seelsorge in der Deutschen Bundeswehr geordnet. Die evangelische Seite war dadurch in eine gewisse Zwangslage geraten. Wenn eine katholische Milit\u00e4rseelsorge existierte, durfte eine legale Grundlage f\u00fcr eine evangelische nicht fehlen. Wie oben angedeutet, war die Opposition in den evangelischen Kirchen gegen den Milit\u00e4rseelsorgevertrag im M\u00e4rz 1957 zusammengebrochen. Die einlenkende Opposition glaubte, wie Bischof Jacobi seine nunmehrige Zustimmung begr\u00fcndete: &#8222;Hier tut sich eine missionarische M\u00f6glichkeit auf, die M\u00f6glichkeit den lebendigen Gott und seinen Sohn den jungen Menschen in Uniform zu verk\u00fcndigen und diese M\u00f6glichkeit ergreifen wir ohne theologische Pauken und Trompeten, sondern schlicht und sorgsam und sehr besorgt. &#8222;M\u00fcller-Kent, 108). Was im Klartext wohl nichts anderes hei\u00dft: Wir wissen, dass wir Staat, Politik und Milit\u00e4r den\u00a0unsch\u00e4tzbaren\u00a0 Dienst\u00a0 emotionaler Stabilisierung leisten (m\u00fcssen bzw. d\u00fcrfen), da wir f\u00fcr die Legitimation des Krieges und die Loyalit\u00e4t der Soldaten sorgen. Wir tun das, weil wir darin die einzige Chance sehen nach der Konfirmation noch junge M\u00e4nner unter unsere Kanzeln zu bekommen. So wurde die Etablierung der Milit\u00e4rseelsorge tats\u00e4chlich zur bedeutsamen \u00f6kumenischen Legitimation der deutschen Streitkr\u00e4fte (M\u00fcller-Kent 111). Sie war &#8218;keineswegs nur &#8222;Dienst der Kirche unter den Soldaten&#8220;, sondern &#8211; in erster Linie &#8211; Unterst\u00fctzung der Institution Bundeswehr: Sie legitimiert die Abschreckungspolitik, hilft bei der inneren F\u00fchrung und k\u00e4mpft nachdr\u00fccklich, wenn auch nicht besonders erfolgreich gegen die Folgen des gesellschaftlichen Wertewandels und gegen die sinkende Wehrmotivation unter den Soldaten (M\u00fcller-Kent, 402). Die evangelischen Kirchen sind synodal organisiert. Die Synoden kontrollieren und normieren die Arbeit der Kirchenleitungen. Die evangelische Milit\u00e4rseelsorge dagegen wurde und wird von keinem kirchlich-synodalen Organ kritisch begleitet. Wenn es auch in der katholischen Kirche keine \u00e4hnlichen Organe gibt, so existieren doch wenigstens sogenannte Di\u00f6zesan- bzw. Pastoralr\u00e4te als beratende Organe der Bisch\u00f6fe bzw. Pfarrer. Diese Organe sind im Bereich der Milit\u00e4rseelsorge auf den milit\u00e4rischen Bereich allein beschr\u00e4nkt. Es gibt keinen Einfluss der &#8222;Zivilkirche&#8220; auf die b\u00fcrokratisch-hierarchisch organisierte Milit\u00e4rseelsorge.<br \/>Im Gegenteil: Milit\u00e4radministration und Milit\u00e4r-Seelsorger&#8220; sind nach wie vor bem\u00fcht unliebsame zivile Einfl\u00fcsse \u00e4ut5envor-zuhalLen und die durch die Milit\u00e4rseelsorge vermittelte milit\u00e4rische Pr\u00e4gung zu Gehorsam und Opferbereitschaft als vorbildlich f\u00fcr die gesamte Gesellschaft hinzustellen. Graf Castell &#8211; R\u00fcdeshausen (Milit\u00e4rdekan seit I968) formuliert das geradezu symbiotische Zusammenwirken zwischen staatlich-milit\u00e4rischer und kirchlich-religi\u00f6ser Autorit\u00e4t im Jahr 1984 trefflich, wenn er sagt: &#8222;Indem die Kirche in die Bundeswehr Pfarrer entsendet, vermittelt sie z.b. den wichtigen Wert &#8222;Solidarit\u00e4t&#8220;&#8230; Kirche \u00fcbt Solidarit\u00e4t und legitimiert und stabilisiert damit den Auftrag der Bundeswehr.&#8220;(M\u00fcller-Kent, 390).<br \/>Das die evangelischen Kirchen in der ehemaligen DDR &#8211; insbesondere seit 1957 &#8211; eine geistliche Daseinsweise entwickelt haben, die sich keineswegs als unpolitisch, sondern als \u00f6ffentlich-kritische Begleitung der politischen Gewalt versteht, hat ihnen ihre besondere, ihre wahre Freiheit erm\u00f6glicht und neue geistliche Kraft gegeben. Diesen Entwicklungsvorsprung verm\u00f6gen westdeutsche Milit\u00e4rb\u00fcrokraten und Milit\u00e4rgeistliche offensichtlich nicht zu verstehen. Der Leiter der ostdeutschen Au\u00dfenstelle des Bundesverteidigungsministeriums, Werner Abla\u00df, forderte im November 1990 die (evangelischen) Kirchen der neuen Bundesl\u00e4nder auf, ihre Ablehnung der geplanten \u00dcbernahme des bundesrepublikanischen Milit\u00e4rseelsorgevertrages zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die (evangelischen) Kirchen seien &#8211; so meinte er &#8211; in alten Denkstrukturen verhaftet (Frankfurter Rundschau vom 8.11. 1990). Es w\u00e4re zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob nicht die westdeutsche Auffassung den alten Denkstrukturen entspricht und die ostdeutsche neues religi\u00f6ses Leben und eigenes Selbstverst\u00e4ndnis signalisiert. &#8211; Wie sehr die westdeutsche Milit\u00e4rf\u00fchrung einer vordemokratischen Einheit von Kanone und Altar verhaftet zu sein scheint, beleuchtet eine Pressemeldung (S\u00fcdwestpresse vom 6.4.1991). Danach soll der Chef des Bundeswehrkommandos Ost, Generalleutnant J\u00f6rg Sch\u00f6nbohm bei seinen Antrittsbesuchen bei\u00a0den evangelischen Bisch\u00f6fen &#8211; warum macht er die eigentlich? &#8211; sagen: &#8222;Herr Bischof, hiermit biete ich Ihnen eine atheistische Armee zur Missionierung an.&#8220; Wenn dieses nicht nur ein schlechter Scherz ist, d\u00fcrfte eine solche Redensart nicht nur eine grobe Geschmacklosigkeit sein, sondern eine schwerwiegende Verletzung unseres Grundgesetzes. Wo bleiben hier die H\u00fcter der Verfassung? Die (evangelischen) Christen in der ehemaligen DDR haben erfahren, da &#8222;jeder Christ, der vor die Frage des Wehrdienstes gestellt ist, pr\u00fcfen muss, ob seine Entscheidung mit dem Evangelium des Friedens zu vereinbaren ist.&#8220; (Friedenspapier der Bundessynode &#8222;Bekennen in der Friedensfrage&#8220; von 1987). In der DDR war bekennendes Christentum Pazifismus&#8220;. Die Synode des Evangelischen Bundes der Kirchen der (ehemaligen) DDR hat darum &#8211; ohne Gegenstimme, bei einer Enthaltung &#8211; im September 1990 einer Ausweitung des westdeutschen Milit\u00e4rseelsorgevertrages eine Absage erteilt. Sie bekannte sich damit ausdr\u00fccklich zu ihrem Beschluss von 1987 (vgl.: A. Noack, in: Frankfurter Rundschau vom 7.11. 1990). Auf der EKD-Synode &#8222;in Travem\u00fcnde im November 1990 sind auch von westdeutschen Synodalen die W\u00fcnsche der ostdeutschen auf Revision des Milit\u00e4rseelsorgevertrages unterst\u00fctzt worden. Zwar steht f\u00fcr den Rat der EKD der Vertrag nicht zur Disposition, doch ist die Debatte auch in den westdeutschen Landeskirchen neu entfacht. Der Ausgang dieser Diskussion bleibt abzuwarten. Vermutlich werden die westdeutschen Kirchen von der ihnen lieb und vor allem teuer gewordenen Einheit von Thron und Altar, von Heer und Pastor, nicht lassen wollen. Am Ende k\u00f6nnte es noch gar die Kirchensteuer kosten: Und was dann? Mir steht es nicht an, dar\u00fcber zu spekulieren, was dann geschehen k\u00f6nnte. Darum sei nur ein kurzer R\u00fcckblick auf die evangelischen Kirchen in der ehemaligen DDR gestattet: Sicher, sie waren eingequetscht zwischen staatlich parteilicher Kontrolle und den wohlmeinenden Ratschl\u00e4gen der reichen westdeutschen Landeskirchen, an deren finanziellem Tropf sie hingen. Dennoch haben sie in dieser scheinbaren Eingeengtheit ihre geistliche Freiheit und ihre eigene christliche gemeindliche Identit\u00e4t gefunden. Sie erfuhren unter \u00e4u\u00dferer Behinderung etwas von der &#8222;Freiheil der Kinder &#8222;Gottes&#8220; in ganz neuer, vielleicht erstmaliger Form und \u00fcberw\u00e4ltigender St\u00e4rke. Eine St\u00e4rke, die endlich die vom Stasi-Staat gesch\u00fcrte Vereinzelung, die ohnm\u00e4chtig machende Angst \u00fcberwinden konnte und die geballte Gewalt des Spitzel- und Parteienstaates schlie\u00dflich ins Wanken brachte. Zwar war es nur eine kleine Gemeinde, eine geringe Zahl; aber diese wenigen Menschen hatten die Freiheit erlernt und die Angst besiegt. Kein Wunder, dass auch jetzt die Herrschenden vor dieser kleinen, armen und wehrlosen Gemeinde bangen: Das parteiinterne Papier des Evangelischen Arbeitskreises der CDU\/CSU \u00fcber den Umgang mit den (evangelischen) Kirchen vom Herbst 1990 (Frankfurter Rundschau vom 5.10.1990) zeigt, die angstvolle Strategie der C-Parteien zur Neutralisierung dieser geistlichen Kraft: Durch Beteiligung an den Machtstrukturen und finanziellen Ressourcen (= Kirchen-Steuer) sind die Kirchen der demokratischen Gesellschaft, gegen die Widerstand grunds\u00e4tzlich verwerflich ist, zu integrieren. Vorz\u00fcglichstes Mittel der Integration in die neuen staatlich-gesellschaftlichen Machtstrukturen ist die Milit\u00e4rseelsorge. In ihr sind staatliche Gewalt und geistliche Autorit\u00e4t zur universalen Herrschaft in vordemokratischer und voraufgekl\u00e4rter Manier verschmolzen. In ihr sind verflossene Macht-, Gesellschafts- und Herrschaftsvorstellungen lebendig geblieben: Sie passen heute genauso wenig in eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft wie vor vierzig Jahren. Sie sind obsolet gewordene Relikte einer staatskirchenrechtlichen Mentalit\u00e4t die unter der Verfassung des Grundgesetzes keinen Ort haben k\u00f6nnen. Sie offenbaren ein autorit\u00e4res Verst\u00e4ndnis, das Art. 4 des GG in sein Gegenteil zu verkehren droht. Es ist zu w\u00fcnschen, dass jene kleinen Teile der evangelischen Gemeinden der ehemaligen DDR, die die &#8222;Wende&#8220; angesto\u00dfen, erbetet, erlitten und erstritten haben, nicht nach dem Sieg \u00fcber eine unchristliche Gewaltherrschaft nun von einer christlichen Herrschaftsgewalt auch noch um ihr geistliches Selbstverst\u00e4ndnis und ihre christliche Identit\u00e4t gebracht werden, nachdem ihnen die politischen Fr\u00fcchte bereits abgejagt wurden. Sie hatten die Verhei\u00dfung Mariens an sich erfahren:<\/p>\n<ul>\n<li>&#8222;Macht hat er ge\u00fcbt mit seinem Arm und zerstreut, die stolzen Herzens sind. Herrscher hat er vom Thron gest\u00fcrzt. Niedrige aber erhoben.&#8220; (Lk 1, 52-53).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Sie hatten die Macht der Ohnm\u00e4chtigen erfahren, weil sie nichts hatten als ihren Glauben an ihre eigene St\u00e4rke, weil sie gelernt hatten, ohne Angst zu leben, da sie nichts zu verlieren hatten. Darum waren sie frei: Wer Angst hat, ist unfrei; er Ist Gefangener seiner Besitzt\u00fcmer, er ist erpressbar. Die Kirchen in der Bundesrepublik sind reich; sie haben viel und vieles zu verlieren; sie verlieren vor allem auch Kirchensteuerzahler. Darum haben Sie Angst. Die Gl\u00e4ubigen n\u00e4mlich haben sie zum gro\u00dfen Teil bereits verloren. Die leben Ihren Glauben ohne die m\u00e4chtigen Seelenh\u00fcter. die gewaltt\u00e4tigen Glaubensw\u00e4chter und die frommen Unterdr\u00fccker der Freiheiten der Christenmenschen. Es hat seinen guten Grund, dass der republikanisch-demokratische Staat wesentlich ein Rechtsstaat ist und ein Gebilde, in dem staatliche Herrschaft und religi\u00f6se Autorit\u00e4t voneinander getrennt sein, in dem Glaubens-, Gewissens- und Informationsfreiheit herrschen sollen. No die Bereiche der b\u00fcrgerlichen Rechte und Pflichten mit dem Glauben des Einzelnen und der geistlichen Macht religi\u00f6ser Organisationen ineinander fliesen, sind sowohl die b\u00fcrgerlichen Rechte der Menschen als auch die Freiheit der Religion gef\u00e4hrdet. Religion wird dann zur Sklavin der Staatsgewalt: Die diesbez\u00fcglichen Beispiele reichen von der russischen Kirche unter den Zaren zur protestantischen Kirche in Preu\u00dfen und W\u00fcrttemberg, vom Kirchenstaat des machtpolitischen Papsttums bis zu Mussolini, vom katholischen St\u00e4ndestaat Schuschniggs zu Francos terroristischem Gottesstaat. Im islamischen Bereich sind &#8211; allerdings in einem g\u00e4nzlich anderen gesellschaftlichen und \u00f6konomischen Kontext &#8211; Iran, Libyen und Saudi-Arabien, in sich freilich sehr unterschiedliche Formen fundamentalistischer Herrschaft, Beispiele f\u00fcr eine innige, der menschlichen Freiheit und der pers\u00f6nlichen Verantwortung und Entfaltungsm\u00f6glichkeit abtr\u00e4glichen Verquikkung von politischer Herrschaft mit religi\u00f6ser Autorit\u00e4t&#8230; Dadurch wird diese umfassende Autorit\u00e4t schnell zu einer menschenverachtenden, die V\u00f6lker terrorisierenden Gewalt. Vom Staat beigetriebene Kirchensteuer und die staatlich organisierte Milit\u00e4rseelsorge sind darum nicht nur unter verfassungstheoretischen Gesichtspunkten als unzul\u00e4ssige Verquickungen des politisch-weltlichen mit dem religi\u00f6skirchlichen Bereich abzulehnen. Sie sind in einem freiheitlichen Staat nicht nur systemwidrig, sondern sie sind eine st\u00e4ndige Gefahr sowohl f\u00fcr die Freiheit der B\u00fcrger als auch f\u00fcr die Religion, als einer eigenen &#8211; m\u00f6glichen &#8211; geistlichen Dimension menschlicher W\u00fcrde.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[22],"tags":[],"class_list":["post-6627","thema","type-thema","status-publish","hentry","category-zur-religioesen-legitimation"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Die Kirchen als Instrumente und Legitimatoren der Wiederaufr\u00fcstung der Bundesrepublik Deutschland - Humanistische Union<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/thema\/die-kirchen-als-instrumente-und-legitimatoren-der-wiederaufruestung-der-bundesrepublik-deutschland\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Die Kirchen als Instrumente und Legitimatoren der Wiederaufr\u00fcstung der Bundesrepublik Deutschland - Humanistische Union\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"aus: ders., Zur religi\u00f6sen Legitimation der Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland, T\u00fcbingen 1991, S. 35-48 Auf Dauer gesehen sind die Forderungen der Kirchen insgesamt nicht unwirksam geblieben. 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